Die E-Zigarette verbotener Genuss?

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1 Die E-Zigarette verbotener Genuss? Arbeitskreis E-Zigarette Frankfurt a. Main Dr. Uwe Kage, Rechtsanwalt

2 Rechtliches Risiko Lifestyle-Produkte Ø Lifestyle und Borderline -Produkte unterliegen : Ø Arzneimittelgesetz? Ø Medizinproduktegesetz? Ø Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz? Ø Tabakrichtlinie? Ø Rechtfreier Raum (noch) keine Regelungen? Ø wissenschaftliche Bewertungen Ø Risiko einseitig auf den Unternehmer verlagert Ø Was macht Europa Kanzlei Koch & Kollegen wwwkochundkollegen.de

3 Grundrechtsproblematik D Staat Unternehmer Art. 14 und Art. 12 GG Eigentum/freie Berufsausübung Art. 2 GG Gesundheitsschutz/ Verbraucherschutz

4 Grundrechtsschutz EU EU Unternehmer Art. 15/Art. 15 GG Dienstleistung/freie unternehmerische Betätigung Artt. 3/35/38 GG Gesundheitsschutz/ Verbraucherschutz

5 Spannungsfeld - Risiken Maßnahmen der Behörden Verbot StraFarkeit Unternehmer/ Händler Öffentliche Warnung InformaBons- verweigerung

6 Unsicherheit im System Wirkungsweise entscheidend ZweckbesBmmung objekbv subjekbv

7 Behördliches Spannungsfeld Wie wirken Produkte? Abgrenzungsproblematik ArzneimiMel Medizinprodukt physikalisch Pharmakologisch Metabolisch immunologisch Wertende Gesamtschau im Einzelfall

8 Rechtsfolgen dieser Defizite Ø Wissenschaftlich determinierte Behördenentscheidungen Ø Risiko: wertende Gesamtschau im Einzelfall durch das Gericht Ø Gutachterstreit Ø Keine verlässliche Behördeninformation im Vorfeld Ø Keine einheitliches (europaeinheitliches) Handeln Ø Verunsicherung Unternehmer/Bürger Ø Keine Investitionsschutz Ø Unterlassungsklagen von Konkurrenten? Ø Kosten-/Zeitfaktor für ggf.3 Instanzen Ø Insolvenz/Fehlinvestitionen Ø Was macht Europa?

9 Was macht Europa die Lösung? Ø Harmonisierungsrichtlinie 2014/40 EU Ø Grundsätzlich EU-Bürokratismus/nationale Maßnahmen zusätzlich noch möglich! Ø Harmonisierung aber zwingend: - zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen - Vermeidung von Markthindernissen - Gewährleistung Gesundheitsschutz/Jungendschutz Ø Risiko: unterschiedliche Umsetzungen in den Mitgliedstaaten Ø Beobachtung des Marktes und Bericht der EU bis 2021

10 Was macht Europa die Lösung? Harmonisierungsrichtlinie 2014/40 EU Ø Inhalt: - klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und Jungendschutz! - klarer Hinweis auf Schädlichkeit des Rauchens! Ø Regelung zur E-Zigarette/Kartuschen/Nachfüllbehälter Ø Erwägungsgründe zu dem Thema Ø Gesamtes Thema E-Zigarette soll harmonisiert werden Ø Risiko: unterschiedliche Umsetzungen in den Mitgliedstaaten/ zus. nationale Maßnahmen Ø Beobachtung des Marktes und Bericht der EU bis 2021

11 Was macht Europa die Lösung? Harmonisierungsrichtlinie 2014/40 EU Ø Definition in Art. 2 Nr. 16/17 Ø Umfangreiche Vorschriften in Art. 20 Ø Art. 20 Meldepflichten! Ø Nikotingehalt der Flüssigkeit nicht über 20 mg/ml Ø Kindersicherheit/Manipulationssicherheit Ø Umfangreiche Warnhinweise Ø Erwägungsgründe zu dem Thema Ø Gesamte Thema E-Zigarette soll harmonisiert werden Ø Risiko: unterschiedliche Umsetzungen in den Mitgliedstaaten

12 Was macht Europa die Lösung? Harmonisierungsrichtlinie 2014/40 EU Umsetzung bis 20. Mai 2016 umfassende Regelungen/Bürokratismus Kennzeichnungs- u. Meldepflichten weiter Spielraum für nat. Maßnahmen Verbot durch EU-Kommission möglich

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