Vernehmlassung: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem

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1 CVP Schweiz, Klaraweg 6, Postfach 5835, 3001 Bern Per Mail an: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössisches Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bern, 2. Juni 2015 Vernehmlassung: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns eingeladen, zur oben genannten Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung danken wir Ihnen bestens. Allgemeine Bemerkungen Die CVP setzt sich für eine Energiepolitik ein, die über Generationen hinweg eine Energieversorgung garantiert, welche ausreichend und sicher sowie wirtschaftlich und umweltverträglich ist. Die CVP unterstützt klar den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Die neue Energiestrategie verstärkt die Umwelt- und Klimapolitik der Schweiz nachhaltig. Die Stromversorgung der Schweiz soll langfristig vor allem durch einheimische, umweltfreundliche und erneuerbare Elektrizitätsproduktion gewährleistet werden. Die CVP steht hinter dem ersten Teil der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Die Vorlage ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie überzeugt bezüglich Stossrichtung und der Vielfalt der Massnahmen: Ausstieg aus der Atomenergie, Ausbau der erneuerbaren Energien, Effizienzziele und strengere Vorschriften, Best-Practice-Strategie bezüglich Effizienz bei Gebäuden und Fahrzeugen, Fördermittel und Planungsinstrumente. Die CVP befürwortet auch das etappierte Vorgehen der Energiestrategie. Die Massnahmen des ersten Paketes können relativ rasch umgesetzt werden und so den Ausstieg aus der Kernenergie vorbereiten. Zur Realisierung des Übergangs vom Förder- zum Lenkungssystem in der zweiten Etappe bleiben für die CVP folgende Eckwerte unverzichtbar: - Der Mittelstand, die Familien und die KMU dürfen nicht benachteiligt werden - Die Steuerreform muss haushaltsneutral ausgestaltet sein - Eine verkraftbare Lösung für energieintensive Industriezweige Christlichdemokratische Volkspartei Klaraweg 6, Postfach 5835, 3001 Bern T , F info@cvp.ch, PC

2 - Der Wirtschaftsstandort Schweiz soll von der Reform profitieren und im Vergleich zum Ausland attraktiv bleiben - Den Bedürfnissen der Menschen in Rand- und Bergregionen muss Rechnung getragen werden Wohneigentümmer mit geringen finanziellen Mitteln, wie klein VerdienerInnen, RentnerInnen und auch Familien, haben nicht die Möglichkeit effizienzsteigernde Massnahmen selber zu finanzieren. Sie wären vom baldigen Abbau des Gebäudeprogramms 2025 benachteiligt. Die Förderzusagen für diese Eigentümer, die nicht ohne die Förderzusagen ihre Energieeffizienz steigern können, sollen noch ein paar hren weitergeführt werden. Nach dem entsprechenden Neudefinieren der Beendigung des Programms sind dann auch die jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Kantone bekannt. Dies gibt sowohl Planungs- als auch Rechtssicherheit. Die Förderung im Sinne der Effizienzsteigerung, wie das Gebäudeprogramm, soll deshalb länger als 2025 weitergeführt werden. Die CVP äusserte sich bereits in der Vorkonsultation kritisch zum Zeitplan der Vorlage des EFD und erachtet diesen noch immer als nicht realistisch. Auch rückt damit der Zeitraum für die Umstellung von der Förder- zur Lenkungspolitik immer näher. CVP gegen Abgabe auf Treibstoffen Die CVP lehnt die Ausdehnung der Klimaabgabe auf Treibstoffen ab und fordert, dass keine Verfassungsgrundlage für eine solche Abgabe geschafft wird. Entsprechend muss der vorgeschlagene Verfassungsartikel Art. 131 a, Abs. 1 verändert werden. Eine solche Erhöhung hätte soziale und wirtschaftliche unerwünschte Effekte, und würde den ländlichen Raum benachteiligen. Ausserdem hat das Parlament erst 2012 die Ausdehnung der CO2-Abgabe auf die Treibstoffe abgelehnt. Auch ist bereits eine Erhöhung der Mineralölsteuer für die Finanzierung der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vorgesehen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen. CHRISTLICHDEMOKRATISCHE VOLKSPARTEI DER SCHWEIZ Sig. Christophe Darbellay Präsident CVP Schweiz Sig. Béatrice Wertli Generalsekretärin CVP Schweiz 2

3 Fragenkatalog: Stellungnahme der CVP Schweiz Teil I: Gesamtbeurteilung Frage 1: Stimmen Sie dem Übergang von einem Förder- zu einem Klima- und Energielenkungssystem grundsätzlich zu? Die CVP steht einem Energielenkungssystem grundsätzlich positiv gegenüber. Teil II: Verfassungsartikel im Einzelnen Frage 2: Welche Bemessungsgrundlage im vorgeschlagenen Verfassungsartikel befürworten Sie (mehrere Antworten möglich)? [Art. 131a Abs. 1] Brennstoffe Treibstoffe Strom Die CVP lehnt eine Ausdehnung der CO2-Abgabe auf andere fossile Energieträger ab. Das Parlament hat erst 2012 die Ausdehnung der CO2-Abgabe auf die Treibstoffe abgelehnt. Der technologische Ansatz für Neuwagen ist vielversprechender und führt auch zum Ziel, da sich der CO2-Ausstoss pro Fahrzeug somit kontinuierlich reduziert. Zudem ist bereits eine Erhöhung der Mineralölsteuer für die Finanzierung der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vorgesehen. Sie hätte auch soziale und wirtschaftliche unerwünschte Effekte, und würde den ländlichen Raum benachteiligen. Eine mögliche periodische Erhöhung der Mineralölsteuer, wie sie das EFD als exemplarische Umsetzungsmöglichkeit im Bericht aufzeigt (Variante K3 und K4), kann aus Sicht der CVP auf keinen Fall die Lösung sein. 3

4 Frage 3: Sind Sie für eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die durch die Erhebung der Abgaben unzumutbar belastet würden? [Art. 131a Abs. 3] Die CVP befürwortet Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. In der Schweiz spielt die Industrie noch eine wichtige Rolle. Deshalb muss die Umstellung vom Förder- zum Lenkungssystem unbedingt so ausgestaltet werden, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt wird und im Vergleich zum Ausland attraktiv bleibt. Unter diesen Voraussetzungen soll langfristig der Übergang der Schweizer Stromversorgung auf inländische erneuerbare Elektrizitätsproduktion geschafft werden. Die CVP hatte sich bereits für die Befreiung der KEV- Abgabe für energieintensive Produktionsstätten unter bestimmten Bedingungen eingesetzt und erachtet auch heute eine solche Befreiung als essentiell. Frage 4: Der vorgeschlagene Verfassungsartikel sieht langfristig eine vollständige Rückverteilung der Erträge der Lenkungsabgaben an Bevölkerung und Wirtschaft vor [Art. 131a Abs. 4]. Bevorzugen Sie eine vollständige Rückverteilung? eine oder mehrere Teilzweckbindungen eines geringen Teils der Einnahmen aus den Klimaabgaben? Wenn Sie Teilzweckbindung(en) bevorzugen, dann welche? Teilzweckbindung der Klimaabgabe für den Erwerb von Kohlenstoffzertifikaten im Ausland, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des internationalen Klimaregimes sicherzustellen? Teilzweckbindung der Klimaabgabe für Einlagen in den Technologiefonds 11 nach 2025? Teilzweckbindung der Stromabgabe zur Förderung bestimmter Technologien nach 2030? Teilzweckbindung für den Globalen Umweltfonds (Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Transitionsländern) als Schweizer Beitrag im Rahmen des internationalen Klimaregimes? 1 4

5 Die CVP befürwortet die Weiterführung einer Teilzweckbindung mit einem geringen Teil an das Gebäudeprogramm im Sinne der Effizienzsteigerung und nicht der Förderung. Im Sinne des Lenkungssystems soll dieses nach einigen hren nach 2025 enden. Auch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die auf dem Netzzuschlag basiert, soll während dem Übergang das Förderinstrument der erneuerbaren Energien bleiben. Mit der KEV sind die subventionierten Anlagen noch 20 bis 25 hre in der Rechnung. Die Mittel dafür müssen gewährleistet werden. Die Finanzierung dieser Mittel soll aus Sicht der CVP auch über diesen geringen Teil der Teilzweckbindung erfolgen. Frage 5: Sind Sie für die Möglichkeit, die Erträge aus den Lenkungsabgaben künftig über eine Anrechnung an die Steuern oder an die Sozialversicherungsbeiträge proportional zu der zu begleichenden Summe rückzuverteilen? [Art. 131a Abs. 4] Die CVP spricht sich für eine faire Rückverteilung, die Private und Haushalte, sowie kleine Unternehmen und Selbständige nicht benachteiligt, aus. Auch muss es ein einfaches und unbürokratisches System sein. Welches Rückverteilungssystem diesen Bedingungen entspricht, soll im Rahmen Klima- und der Energiegesetzgebung erörtert werden. Denkbar wäre die Übernahme des Systems der Rückverteilung der CO2 Abgabe. Frage 6: Befürworten Sie im Hinblick auf den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem die Abschaffung von Förderzusagen, namentlich: Das Ende des Gebäudeprogramms [Übergangsbest. Art. 197 Ziff. 6 Abs. 3]?, aber: Die CVP unterstützt einen Übergang und daher auch das Ende des Gebäudeprogramms. Jedoch ist das vorgeschlagene Ende 2025 zu früh. Das Sparpotential durch Gebäudesanierungen ist immer noch enorm. Deshalb soll die Förderung im Sinne der Effizienzsteigerung, wie das Gebäudeprogramm, länger als vorgeschlagen weitergeführt werden. WohneigentümmerInnen, wie KleinverdienerInnen, RentnerInnen und auch Familien mit geringen finanziellen Möglichkei- 5

6 ten, haben meist nicht die Möglichkeit effizienzsteigernde Massnahmen selber zu finanzieren. Sie wären vom raschen und baldigen Gebäudeprogramm-Ende 2025 benachteiligt. Die Förderzusagen für diese Eigentümer, die nicht ohne die Förderzusagen ihre Energieeffizienz steigern können, sollen noch ein paar hren weitergeführt werden. Das Ende der KEV-Gesuche [Übergangsbest. Art. 197 Ziff. 6 Abs. 4]?, aber: Die CVP befürwortet auch bei der KEV einen Abbau und ein Ende des Programms. Wir befürworten jedoch einen weniger raschen Abbau als das EFD vorschlägt. Auch soll die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) während der Übergangszeit noch das Förderinstrument der erneuerbaren Energien bleiben. Mit der KEV sind die subventionierten Anlagen noch 20 bis 25 hre in der Rechnung. Die Mittel dafür müssen gewährleistet werden. Wenn man vermehrt in Richtung Lenkungssystem im Bereich Strom gehen will, muss man die KEV- Förderung bis zu einem gewissen Niveau beschränken und ab 2025 keine weitere Förderung oder nur noch mittels Einmalvergütung betreiben. Teil III: Verwandtes Thema Frage 7: Halten Sie eine Änderung von Artikel 89 BV zur Energiepolitik im Hinblick auf eine moderate Kompetenzerweiterung des Bundes im Energiebereich parallel zu dieser Vorlage für sinnvoll? [siehe Kapitel 2.3 Abschnitt «Art. 89 BV: Energiepolitik»] Die CVP erachtet die Kompetenzerweiterung des Bundes als kritisch. Die Kompetenz soll weiterhin bei den Kantonen blieben, sie sind diejenigen, die die Situation vor Ort kennen und sollen den Umständen und Gegebenheiten entsprechend reagieren und entscheiden können. Ende des Fragebogens. Besten Dank für Ihre Teilnahme. Wir bitten Sie um Ihre Stellungahme bis spätestens 12. Juni Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen, wenn möglich, elektronisch an die folgende Adresse: kels@efv.admin.ch. 6

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