Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Pflegeanbieter

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1 Fachtagung der bpa-landesgruppe Nordrhein-Westfalen Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Pflegeanbieter Bernd Tews Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v.

2 Die Pflegereformen Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung im ersten Schritt ausgeweitet und ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird zum Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und damit soll der Zugang zu Leistungen unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist gewährt werden. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade und die Leistungsbeträge werden aufgrund der Überleitung ambulant teils deutlich erhöht. Der Eigenanteil von Heimbewohnern ist zukünftig unabhängig vom Pflegegrad. Ambulant werden die Betreuungsleistungen zu Regelleistungen. Mit dem aktuellen Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die kommunale Ebene gestärkt und das SGB XII (Sozialhilfe) angepasst werden. Zulassung, Wirtschaftlichkeit und Abrechnung sollen neu geregelt und schärfer kontrolliert werden. Das Verhältnis zur Eingliederungshilfe soll neu justiert werden. 2

3 Ziele der Pflegereform Die gesetzlichen Neuregelungen der Pflegestärkungsgesetze I bis III sollen insbesondere dazu dienen: Mehr Gerechtigkeit bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit herzustellen. Somatische und kognitive Einschränkungen der Selbständigkeit sollen gleichberechtigt und die Rehabilitationspotentiale stärker berücksichtigt werden. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll die Sachleistungen determinieren und die Leistungserbringung insb. ambulant verändern. Mehr oder zumindest die gleichen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, die Beratungsund Betreuungsleistungen auszubauen und den Verbleib in der Häuslichkeit durch Anreize für den Ausbau und die Inanspruchnahme von teilstationären und neuen Wohnangeboten zu stärken. Durch eine großzügige Überleitung soll insbesondere die ambulante und teilstationäre Pflege gestärkt werden. Bewohner in Pflegeheimen profitieren weniger, Heime tragen ein hohes Umstellungsrisiko, die Zuzahlungen für Heimbewohner werden vereinheitlicht. 3

4 Erwartungen an die Pflegereformen Gerechtere Einstufung Mehr Leistungen für den pflegebedürftigen Menschen verbunden mit mehr Zeit und Flexibilität zur individuellen Leistungserbringung und zusätzlichem Personal. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff führt zu neuen bedarfsorientierteren Versorgungskonzepten mit edukativer und rehabilitativer Ausrichtung. Entstehung eines flächendeckenden Tagespflegeangebotes und Ausbau neuer Wohnformen. Einerseits kommunale Steuerung als Marktsteuerung andererseits Förderung ( 9 SGB XI) einer ausreichenden Versorgungsstruktur (PSG III) Quartiersförderung. Mehr Kontrolle bei der Zulassung, der Abrechnung und der Wirtschaftlichkeit. 4

5 Herausforderungen und Chancen Informationstransfer Informationsvermittlung über neues System, Antragsverfahren, Leistungsansprüche und Überleitung. Tiefgreifender Systemwandel und kurzfristige Umsetzung Neues Begutachtungsverfahren, neue QPR, umfassende vertragliche Anpassungen (Rahmenvertrag, Pflegesätze, Vergütungs- u. Leistungsvereinbarung, Patienten- u. Bewohnervereinbarungen, PTVen, zukünftig Qualitätsmessungen und -darstellung). Alle wesentlichen Voraussetzungen zum Sicherstellung der Versorgung zusätzliche Pflegebedürftige (mit überwiegend kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen) werden aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erwartet. Zusätzlich erhalten pflegebedürftige Menschen in der ambulanten und teilstationären Pflege deutlich mehr Leistungen (geschätzt: 20%). 5

6 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Die Sachleistungen müssen sich auf die Inhalte des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ( 14 SGB XI) beziehen. Dort, wo die Selbständigkeit und die Fähigkeiten eingeschränkt sind, soll es korrespondierende Leistungen geben. Die Sachleistungen werden von der Selbstverwaltung festgelegt, sie determiniert das Leistungsgeschehen vor Ort. Herausforderungen der stationären Umsetzung Aufgrund des umfassenden Versorgungsauftrages waren die Leistungen i. d. R. bereits in der Vergangenheit Gegenstand der Leistungserbringung. Welche konkreten Chancen der Paradigmenwechsel der Begutachtung auf das Leistungsgeschehen in Heimen haben kann, ist Gegenstand der fachlichen Präzisierungen und der Aushandlung in den Rahmenverträgen. Die Überleitung der Heimbewohner von Stufen in Grade basiert überwiegend auf dem Bestandsniveau bestehender Leistungsansprüche. Ohne die Berücksichtigung der Verschiebung der zukünftigen Zusammensetzung der potentiellen Heimbewohner in den Pflegesatzvereinbarungen ist eine sinkende Personalausstattung in 2017 zu erwarten ( Rothgang-Effekt ). 6

7 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Im Fokus der Überleitung steht der Erhalt des gegenwärtigen Versorgungsniveaus Achtung bei konzeptionellen Schwerpunkten, wie z. B. Demenz. Dazu bedarf es zumindest der Beibehaltung der personellen Ausstattung. Neue Impulse, wie z. B. die verbesserte Sterbebegleitung, bedürfen einer angemessenen zusätzlichen Personalausstattung. Bewohner der Pflegestufe 0 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz sollen keinen Anspruch mehr auf SGB XII-Leistungen haben. 7

8 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Die Erwartung der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers, zeitnah spätestens bis Januar die Überleitung umzusetzen und damit verbunden die neuen Pflegesatzvereinbarungen rechtsverbindlich zu schließen, setzt ein entsprechendes Handeln aller Akteure voraus. Während die Pflegekassen offensichtlich ihre Versicherten erst mit der Weihnachtspost über ihre Einstufung informieren müssen die Heime bereits einen Monat früher über neue Pflegesätze, Eigenanteile und Personalausstattung (WBVG) informiert haben. In NRW konnte im Rahmen der Verhandlungen durch eine verbesserte Personalausstattung bzw. die Berücksichtigung des Rothgang-Effektes das Umsetzungsrisiko deutlich reduziert werden und zügig Klarheit durch landesweite Regelungen für alle Beteiligten hergestellt werden. 8

9 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Herausforderungen der ambulanten Umsetzung Häusliche Pflege setzt sich zukünftig zusammen aus körperbezogenen Pflegemaßnahmen (weitgehend Grundpflege), pflegerischen Betreuungsmaßnahmen (überwiegend 124 SGB XI) und der Hilfe bei der Haushaltsführung (identisch mit der Hauswirtschaft). Ergänzend kommen insbesondere hinzu: Hilfen bei der Kommunikation, psychosoziale Hilfen sowie die Anleitung (Förderung der Selbständigkeit) und die Beratung / Schulung (auch von Pflegepersonen) sowie die Sterbebegleitung. 9

10 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Herausforderungen der ambulanten Umsetzung Die Herausforderung besteht in der Einbeziehung dieser Leistungsinhalte und deren Ausgestaltung sowie in der Abkehr vom ausschließlichen Verrichtungsbezug. Die Leistungsbeschreibungen (Stunden- + Komplexleistungen) sind neu auszurichten und auf den anwachsenden Personenkreis der psychisch und kognitiv Beeinträchtigten anzupassen. Insbesondere die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und die Hilfeform der Anleitung sind entsprechend auszugestalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der durchschnittliche Aufwand für Pauschalleistungen (Leistungskomplexe) bisher an den somatisch Pflegebedürftigen und der Leistungsübernahme ausgerichtet war. 10

11 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Herausforderungen der ambulanten Umsetzung Für die Pflegedienste liegt die Herausforderung in dem Anbieten neuer bzw. veränderter Leistungen, der Anpassung der konzeptionellen Ausrichtung sowie der Gewinnung und Qualifizierung des erforderlichen Personals. NRW ist bei der Umsetzung dieser Herausforderungen beispielhaft: Der Selbstverwaltung ist es in einem Kraftakt gelungen, kollektiv das Leistungskomplexsystem anzupassen bzw. Zeitleistungen zu vereinbaren. Dabei wurden z. B. die Betreuungsleistungen neu ausgestaltet und die Stärkung der Selbständigkeit aufgenommen. 11

12 Herausforderung: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Des Weiteren wurde der Zeitaufwand, abgebildet in pauschalen Punktzahlen, dem veränderten Klientel angepasst. Entscheidend war die gemeinsame Erkenntnis der Selbstverwaltung, dass es sich bei der Umsetzung der Pflegereformen um einen länger andauernden Prozess und ein lernendes System handelt. Daher sind die weiteren Schritte und die erforderliche Befassung mit den Auswirkungen, insbesondere des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, für die Rahmenvertragsverhandlungen terminiert. 12

13 Fazit Die Umsetzung durch die Selbstverwaltung funktioniert. Trotz enormer zeitlicher und inhaltlicher Herausforderungen ist es der Selbstverwaltung gelungen, weitestgehend reibungslos im konstruktiven Miteinander die Umsetzung zu gestalten. Trotz Klärungsbedarfes in Teilbereichen, unterschiedlichen Geschwindigkeiten in den Ländern und Verzögerungen im ambulanten Bereich setzen die Vertragspartner mit teils enormen Anstrengungen die erforderlichen Regelungen zumeist fristgerecht um. Jetzt gilt es, auch die Betroffenen, d.h. die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige, die Heime und Pflegedienste, die Pflegekräfte sowie alle anderen Akteure umfassend zu informieren und ihnen die Chancen sowie die weiteren Umsetzungsschritte zu verdeutlichen und mit der neuen Begutachtung sowie deren Auswirkungen vertraut zu machen. 13

14 Fazit Für DIE Herausforderung der Gegenwart und insbesondere der Zukunft bieten die Reformen aber nur unzureichende Perspektiven: Frühestens 2020 werden wissenschaftliche Erkenntnisse zur Personalausstattung und den Qualifikationsanforderungen vorliegen. Bis zu neuen Personalschlüsseln oder einem neuen Personalmix ist es noch ein langer Weg, woher das Personal dann kommen soll bleibt ebenfalls offen. Zu den erforderlichen infrastrukturellen Anforderungen und deren Investitionserfordernissen bieten bisher nicht die Kommunen, sondern ausschließlich die Marktakteure Perspektiven. 14

15 Fazit Entscheidend für die pflegebedürftigen Menschen ist die Frage: WER pflegt uns morgen? Für die Träger und die sozialen Sicherungssysteme ebenso wie für die Politik wird maßgeblich sein: wo finden wir die Pflegekräfte und Träger, um die erweiterten und verbesserten Leistungsansprüche umzusetzen und die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen zu versorgen? Wichtige Fragen in dem Kontext sind: Was ist zur Attraktivitätssteigerung für Pflegekräfte und Träger konkret erforderlich? Wie können intelligente Anreize für innovative Versorgungskonzepte geschaffen und die notwendigen Investitionen generiert werden? 15

16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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