Gesetzliche Grundlagen. Aufgaben. Struktur. HR Mag. Bernhard Schuh

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1 Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Struktur

2 Artikel 14 der Bundesverfassung regelt die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern Im Artikel 81 a ist die Errichtung von Landesund Bezirksschulräten sowie die Zusammensetzung der Kollegien geregelt Der Artikel 81 b regelt die Aufgaben der Landesschulräte

3 Bundessache ist die Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete des Schulwesens sowie des Erziehungswesen Bundessache ist die Gesetzgebung, Landessache die Vollziehung für Dienstrecht und Personalvertretungsrecht der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen

4 Bundessache ist die Gesetzgebung über Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung für a) Zusammensetzung und Gliederung der Kollegien einschließlich der Bestellung der Mitglieder dieser Kollegien und ihrer Entschädigung b) äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen c) Schülerheime für Pflichtschüler d) Anstellungserfordernisse der Kindergärtnerinnen und Erzieher

5 Die Verwaltung auf dem Gebiete des Schulwesens ist vom zuständigen Bundesminister und den ihm unterstehenden Schulbehörden zu besorgen Für jedes Land ist eine als Landesschulrat zu bezeichnende Behörde einzurichten. Im Land Wien hat der Landesschulrat die Bezeichnung Stadtschulrat für Wien zu führen.

6 Für die Einrichtung der Schulbehörden gelten folgende Richtlinien Einrichtung von Kollegien nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag. Die Bestellung aller oder eines Teiles der Mitglieder durch den Landtag ist zulässig. Präsident des LSR ist der Landeshauptmann. Wird ein Amtsführender Präsident bestellt, so tritt er in allen Angelegenheiten, die sich der Präsident nicht selbst vorbehält, an dessen Stelle. Ein Vizepräsident ist für die 5 größten Länder zu bestellen, er hat das Recht der Akteneinsicht und Beratung.

7 Aufgabenbereiche der Kollegien und der Präsidenten sind durch Gesetz zu bestimmen. Aufgaben der Kollegien: Erlassung von Verordnungen und allgemeinen Weisungen, Bestellung von Funktionären, Erstattung von Ernennungsvorschlägen, Erstattung von Gutachten zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen In dringenden Fällen hat der Präsident Erledigungen zu treffen und dem Kollegium zu berichten Die Kollegien sind weisungsungebunden. Ausnahme: Weisungen die wegen Gesetzwidrigkeit die Durchführung des Beschlusses des Kollegiums untersagen. Der Bundesminister kann sich persönlich oder durch Organe des von ihm geleiteten Bundesministeriums vom Zustand und von den Leistungen auch jener Schulen und Schülerheime überzeugen, die dem BM im Wege der LSR unterstehen. Festgestellt Mängel sind dem LSR zum Zweck ihrer Abstellung bekanntzugeben.

8 Amtsführende Präsidentin Kollegium Vizepräsident Amt des Stadtschulrates Präsidial- Abteilung Abteilung Recht Abteilung APS Abteilung AHS Abteilung BMHS, BS Abteilung Schulpsychologie Abteilung Personalmanagement Abteilung Raum/Wirtschaft Abteilung Budget und EDV

9 Amtsdirektion Dr. Eva Schantl-Wurz Sekretariat der Amtsdirektion Angelegenheiten des Kollegiums u. Kuratoriums Tanja Lehner Susanne Schubert Kanzlei der Amtsdirektion Bildungsforschung, Bildungsökonomie und Controlling Helene Coslop Michaela Ehgartner Haus- und Materialverwaltung Schulaufsicht Beatrix Fichtinger Molecz, Spendelhofer Winter, Breitschopf Büro der Amtsdirektion Pressestelle Öffentlichkeitsarbeit schulärztliche Angelegenh. Andreas Kreuzer Matias Meissner Patrick Wolf Dr. Andrea Steger HR Mag. Bernhard Schuh

10 Schulaufsicht LSI, BSI allgem. päd. und schulwissensch. Angelegenheiten Schulversuche BA für Kindergarten EDV, Statistik Internationale Kontakte Lehrerangelegenheiten Schülerangelegenheiten

11 Schulaufsicht (LSI) Mag. Franz Tranninger,77234 Mag. Vera Aue,77231 Mag. Waltraud Mori,77233 Mag. Helmut Zeiler,77236 Mag. Werner Bajlicz,77235 Dr. Michael Sörös,77232 Allgem. päd. und schulwissensch. Angel. Schul- und Qualitätsentw. Kanzlei Krügelstein, Eder, Stöger, Brandl

12 Schulaufsicht LSI Fred Burda, HAK LSI Alexandra Metz- Valny, hum.schulen LSI Ernst Reiffenstein,BS Pädag. u. schulwissenschaftl. Angelegenh. Päd. Angelegenh. BS (Berufsschulen) Päd. Angelegenh. techn. BMHS Päd. Angelegenh. kfm. BMHS Päd. Angelegenh. humanberufl. BMHS Päd. Angelegenh, Sachaufwand BS Angelegenheiten der Schulgemeinde

13 Beratungsstelle APS HR Dr. Brigitta Srncik Beratungsstelle AHS HR Dr. Gottfried Banner Beratungsstelle Berufsb. Pflichtschulen Mag. Jürgen Bell Beratungsstelle BMHS HR Dr. Herbert Faymann

14 Dezernat 1 Personal AHS HR Mag. Bernhard Schuh Dezernat 2 Personal BMHS/BS u. Verwaltungspersonal HR Mag. Hermann Stockinger Dezernat 3 Dienst- und Besoldungsrecht APS Mag. Eva Maria Sand Dezernat 4 Dienst- und Besoldungsrecht AHS HR Mag. Klaus Rick Dezernat 5 Personal APS HOL Michael Fleck

15 Referat 1 ( , ) AD Ursula Kreuzer Referat 2 (15.,16., ) AD Silvana Kranz Referat 4 (4.-9.) AD Brigitte Augustin Referat 5 (Besoldung) Gottfried Past Referat 3 (1.-3.) AD Sabine Duminger 77472

16 Referat 1/Referat 2 (Schuh/Schütz) Sonderurlaube, Karenzen, DRA UPIS Corinna Figl Ehrenzeichen, Direktoren, Schularzt, Auslandsangel. Helga König dzt. Nicole Jozic Sachb.: Versetzungen, DZ, Religionsaufsichten, Sabrina Ruzicka UPIS, UP Thomas Kunrath UPIS, Bewerbungen, Zuweisungen, Religion Susanne Schimak Referat 3 RR Waltraud Behavy Belohnungen, Verträge, Schulpartnerschaft, Marcus Eckhart, Andrea Zistler

17 Raumangelegenheiten Rudolf Forstner Wirtschaftsangelegenheiten Andrea Tschuwan

18 Referat Schulrechtliche Angelegenheiten Dr. Monika Schillhammer Referat für allgemeine Rechtsangelegenheiten Mag. Lukas Uhl Dezernat 1 Referat 1/1 schulrechtl. Angelegenheiten für mittlere und höhere Schulen Mag. Elisabeth Weiser Referat 1/2 für Privatschulen AHS und APS Sabine Strobl Referat 1/3 für Privatschulen berufsbildende Schulen Andrea Nowak

19 Danke für die Geduld und Aufmerksamkeit

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