Gegen Menschenhandel. Für Menschenrechte.

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1 Gegen Menschenhandel. Für Menschenrechte. Informationsmaterial zur VEM-Menschenrechtsaktion * Weltweit gibt es mehr als 20,9 Millionen Opfer von Menschenhandel Als aber die Kaufleute vorbeikamen, verkauften sie ihn für 20 Silberstücke. 1. Mose 37, 28

2 Internationales Verbrechen und internationales Recht können Menschenrechte Menschenhandel verhindern? Eunice nennen wir sie aus Gründen der Sicherheit so stammt aus einem Dorf in Nigeria. Ihre Eltern sind früh gestorben. Eunice verbrachte ihre Kindheit bei der Tante und ihrer jüngeren Cousine. Weil das Geld nicht mehr reichte, sollte Eunice heiraten. Der zukünftige Ehemann bestand darauf, dass Eunice beschnitten werden müsse. Eunice weigerte sich und flüchtete in die Stadt. Am dortigen Busbahnhof lernte sie eine Frau kennen, die ihr von einem gut bezahlten Job in Deutschland erzählte. An ihrem Abreisetag erhielt Eunice einen Pass, mit ihrem Foto, aber mit einem anderen Namen. Einer Voodoo-Priesterin musste sie vor dem Abflug versprechen, niemals gegen die Frau am Bahnhof oder deren Helfer vorzugehen. Am Zielort in Deutschland wurde Eunice abgeholt und erfuhr, dass sie als Prostituierte in einem Club arbeiten sollte. Sie müsse Euro Schulden abarbeiten, die der Schleuserorganisation entstanden seien. Eunice war geschockt und widersprach, fügte sich dann aber zunächst. Die Schleuser kündigten ihr Unheil an, wenn sie sich nicht füge und den Schwur an die Voodoo-Priesterin breche. Eunice hielt die Arbeit als Prostituierte aber nicht aus und floh. Sie strandete in Dortmund, wo sie auf die Mitternachtsmission aufmerksam wurde. Mit intensiver Hilfe der dortigen Beraterin ging Eunice zur Polizei und sagte gegen die Schleuser aus. Nach einiger Zeit entschied allerdings das Gericht, das Verfahren einzustellen, weil die Täter nicht zu ermitteln seien. Die Frau vom Busbahnhof in Nigeria machte sie ausfindig, rief an und drohte, ihre Tante und Cousine umzubringen. Eunice versucht, ihre Tante am Telefon zu erreichen, bekam jedoch nur deren Freund zu sprechen. Ihre Tante war verstorben, nachdem sie von Leuten zusammengeschlagen und schwer verletzt worden war, die Eunice Telefonnummer haben wollten. Eunice blieb verzweifelt zurück und voller Schuldzuweisungen gegen sich selbst. Was soll aus ihrer kleinen Cousine werden? Menschenhandel bringt Profit Das Fallbeispiel der Dortmunder Mitternachtsmission schockiert. Aber das Schicksal von Eunice ist kein Einzelfall. Menschenhandel ist ein weltweit verbreitetes Phänomen. Er beutet Menschen aus und verletzt sie an Leib und Seele. Menschenhandel gilt als moderne Form der Sklaverei und neben dem Waffen- und Drogenhandel als größte Einnahmequelle der organisierten Kriminalität (111,9 Milliarden Euro in 2011). Laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) waren 2011 geschätzte 20,9 Millionen Personen von Menschenhandel betroffen. 2

3 Zeitleiste: Wichtige Daten im Kampf gegen Menschenhandel 1930 ILO (Internationale Arbeitsorganisation): Übereinkommmen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, Nr. 29/ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1950 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 1957 ILO (Internationale Arbeitsorganisation): Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, Nr. 105/ Zivilpakt: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Sozialpakt: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1979 UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) 1989 UN-Kinderrechtskonvention 1990 Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen 2000 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität 2003 OSZE Aktionsplan gegen Menschenhandel 2004 EU-Richtlinie zum Aufenthaltstitel für Drittstaatangehörige, welche Opfer von Menschenhandel sind 2005 Europarat Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 2006 Ostseerat gründet»task Force«gegen Menschenhandel 2011 EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel EU-Richtlinie zum Schutz der Opfer von Menschenhandel 2012 Europäische Kommission beschließt Strategie zur Beseitigung von Menschenhandel im Zeitraum

4 Form und Profit 38,37 Milliarden Euro pro Jahr 14,2 Millionen Opfer (68 %) Zwangsarbeit In Südostasien allein werden fast zwölf Millionen Menschen vor allem bei der Arbeit oder als Sexobjekte ausgebeutet; darunter sehr viele Frauen, Mädchen und Kinder. In Afrika, vor allem in der Sub-Sahara-Region, fällt die extrem hohe Anzahl an Kindersoldaten auf. In südlichen Ländern müssen Frauen und Männer häufig als Arbeits- oder Sexsklaven dienen. In Deutschland tritt Menschenhandel häufig in Form sexueller Ausbeutung auf: auf dem Straßenstrich, in Bordellen und Clubs, vor allem bei Frauen unter 21 und Kindern. Die Betroffenen kommen meistens aus Osteuropa. Das Zusatzprotokoll zum Palermo-Protokoll Angesichts der Schwere der Verbrechen hat es ziemlich lange gedauert, bis im internationalen Recht ein Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entstanden ist. Nicht zuletzt die Zielländer standen einer Einigung lange im Wege. Sie zeigten größeres Interesse daran, die Opfer des Menschenhandels zu bestrafen, sie auszuweisen oder zu verhindern, dass sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen, als daran, ihre Not zu lindern. So dauerte es bis zum November 2000, ehe das erste verbindliche Abkommen ausgehandelt war, das dann im September 2003 in Kraft trat. Es handelt sich um ein Zusatzprotokoll zum sogenannten Palermo-Protokoll, ein Vertrag zur Bekämpfung des international operierenden Verbrechens. Das Zusatzprotokoll zum Palermo-Abkommen behandelt die Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere bei Frauen und Kindern. Das Palermo-Protokoll wurde bislang von 179 Staaten ratifiziert, das heißt als rechtsverbindlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Abkommen am 14. Juli 2006 beigetreten. Das Zusatzprotokoll verpflichtet die Staaten, Menschenhandel strafrechtlich als Verbrechen zu behandeln und nicht mehr nur sexuelle Ausbeutung: Auch Arbeitsausbeutung, sexuelle Ausbeutung, illegale Organ- 4

5 74,12 Milliarden Euro pro Jahr 4,5 Millionen Opfer (22 %) Sexuelle Ausbeutung Quelle: ILO 2014 entnahme, Leibeigenschaft oder sklavereiähnliche Tätigkeiten sind demnach ein Verbrechen. Menschenhandel liegt nach Artikel 3 des Zusatzprotokolls vor, wenn folgende Merkmale zutreffen: Tathandlung in Form der»anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen«, Tatmittel in Form der»androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, [...] Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder [...] Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat«, ausbeuterischer Zweck der Handlung. Kinderhandel ist bereits strafbar, wenn eine Tathandlung und der ausbeuterische Zweck vorliegen. Das Palermo-Protokoll konzentriert sich auf die grenzüberschreitende, organisierte Kriminalität und enthält nur wenige Bestimmungen zum Opferschutz. Außerdem gibt es kein Verfahren, das überwacht, ob die Bestimmungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Andere rechtliche Grundlagen Bevor das Zusatzprotokoll in Kraft trat, konnte man auf Rechtsgrundlagen aus den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation zurückgreifen. Demnach ist es Aufgabe des Staates, Opfer vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Solche Verletzungen waren und sind im Zusammenhang mit Menschenhandel Verstöße gegen das Recht auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit, angemessenes Wohnen, 5

6 umfassende Gesundheitsversorgung, gegen das Verbot der Sklaverei oder grausame, unmenschliche Behandlung. Die wichtigsten Menschenrechtspakte: Zivilpakt Sozialpakt Frauenrechtskonvention Kinderrechtskonvention Wanderarbeitnehmerkonvention Alle Menschenrechtsverträge verfügen über einen Ausschuss aus unabhängigen Expertinnen und Experten, die über die Umsetzung der Abkommen wachen. Sie stellen gegebenenfalls Mängel und Unzulänglichkeiten fest und empfehlen den Regierungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung. Um die Umsetzung beurteilen zu können, legen die Regierungen in bestimmten Abständen Berichte vor. Oft zeigen diese Berichte allerdings eine geschönte Version der Wirklichkeit, sodass die Ausschüsse Nichtregierungsorganisationen ermutigen, eigene Berichte (Schattenberichte) vorzulegen. Bei allen Menschenrechtspakten gibt es einen Beschwerdemechanismus, der es Opfern von Menschenrechtsverletzungen erlaubt, Beschwerde einzulegen, wenn die Abmachungen nicht eingehalten werden. Sie müssen allerdings zuvor den nationalen Gerichtsweg ausgeschöpft haben. Im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen gibt es auch weitere, unabhängige Expertinnen und Experten, die die Praxis kontrollieren und dem UN-Menschenrechtsrat berichten. Zum Thema Menschenhandel wurde 2004 auf Initiative Deutschlands das Amt eines Sonderberichterstatters / einer Sonderberichterstatterin für Menschenhandel eingerichtet, der oder die die Situation von Frauen und Kindern besonders im Blick haben soll. Zurzeit ist das Joy Ngozi Ezeilo aus Nigeria. In der Vergangenheit haben die Berichte dazu geführt, dass Opfer Entschädigungen für erlittenes Unrecht bekommen haben. Größere, allerdings auch indirekte Wirkung, erzielten die Berichte dadurch, dass Regierungen die Gesetzeslage im Strafrecht oder im Sozialgesetzbuch zugunsten der Opfer von Menschenhandel geändert haben. Neben der Sonderberichterstattung legt die deutsche Regierung in Kooperation mit der Regierung der Philippinen dem UN-Menschenrechtsrat jedes Jahr eine Resolution vor, die die Bekämpfung des Menschenhandels zum Ziel hat. Auch hier werden die Regierungen daran erinnert, welche Maßnahmen notwendig sind, um gegen den Menschenhandel vorgehen zu können und entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Im Jahr 2013 wurde das Thema Menschenhandel und Lieferketten von Wirtschaftsunternehmen behandelt. In den Jahren davor hatten die Resolutionen den Schutz der Opfer oder die regionale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Thema. 6

7 Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation Im Bereich der Internationalen Arbeitsorganisation ILO gibt es zwei Konventionen gegen Zwangsarbeit. Aspekte des Menschenhandels behandeln auch die Konventionen zu schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Arbeitsmigranten oder privaten Verleihfirmen. Wer diese Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die nationale Gesetzgebung an die Normen der Konvention anzupassen und die Opfer entsprechend zu schützen. Auch hier ist es im Prinzip für die Opfer von Menschenhandel möglich, eine Beschwerde an die ILO zu richten und über deren Schiedssprüche eine Änderung der Lage herbeizuführen. Allein aufgrund der Verfahrensdauer wird zwar ein konkreter Fall keine unmittelbare Hilfe bringen, aber die Schiedssprüche bewirken zumindest bei einigen Vertragsstaaten, dass die Umsetzungspraxis geändert wird. Je näher ein solches Schiedsverfahren am Ort des Geschehens ist, desto höher sind die Chancen, dass die Fälle von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Dann kann sich politischer Druck entwickeln, der Regierung und Politiker zu Maßnahmen gegen den Menschenhandel und zur Unterstützung der Opfer bewegt. Europäische Normen Beim Europarat ist das Übereinkommen vom Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels besonders wichtig geworden. Das Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten, präventiv tätig zu werden, Opfer von Menschenhandel zu schützen, bei Maßnahmen nicht selber zu diskriminieren und Frauen besonders zu fördern. Der Schutz und die Rechte der Opfer bekommen hier mehr Raum. Zuständige Behörden sollen über speziell geschultes und qualifiziertes Personal verfügen, Betroffene entschädigt werden. Die Bereitschaft des Opfers, in einem Strafprozess auszusagen, darf nicht zur Voraussetzung für Unterstützung gemacht werden. Das Übereinkommen wird durch eine Gruppe unabhängiger Fachleute überwacht. Deutschland ist dem Abkommen am 1. April 2013 beigetreten und wurde im April 2014 überprüft. Bei Erstellung dieses Textes hatte die internationale Expertengruppen GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings; Expertengruppe für die Bekämpfung von Menschenhandel) den Bericht zur Visite in Deutschland noch nicht veröffentlicht. Es ist zu vermuten, dass die Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, im Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch, im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder der Gewerbeordnung kritisch beurteilt werden. Die am Anfang des Textes erwähnten, meist rein ordnungspolitischen Konzepte sind bislang noch Alltag in Deutschland. Bei der Europäischen Union ist die Richtlinie vom 29. April 2004 zu nennen, die einen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige vorsieht, die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet worden ist. Die betroffenen Personen sollen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, es soll ihnen aber ein angemessener Schutz gewährt werden. Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels vom April 2011 stellt den Schutz der Opfer in den Vordergrund. Sie beauftragt die 7

8 Betroffene von Menschenhandel Betroffene von Menschenhandel in Zentral- und Westeuropa Mädchen 17 % 10 % Jungen Mädchen 15 % 4 % Jungen 14 % Männer 20 % Männer 59 % Frauen 61 % Frauen Quelle: UNODC 2012 EU-Mitgliedstaaten, Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel das heißt Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung unter Anwendung von Gewalt, Täuschung oder Zwang schneller zu verfolgen und härter zu bestrafen. Der Aktionsplan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels vom Dezember 2005 formuliert gleiche Ziele; das heißt die Strafverfolgung, die Unterstützung der Opfer und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten zu verbessern. Außerdem sollen Nichtregierungsorganisationen stärker einbezogen werden. In diesem Sinne hat die EU-Kommission im Juni 2012 eine Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels vorgelegt. Zu erwähnen wären noch der Ostseerat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa mit Arbeits- und Aktionsplänen, die Kinder und Heranwachsende vor erzwungenem Betteln und der Ausnutzung von Straftaten schützen sollen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in mehreren Fällen mit modernen Formen der Sklaverei beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass Sklaverei und Leibeigenschaft schon dann vorliegen, wenn Kontrolle, Zwang, Gewalt und Bedrohung zu einer Verfügungsgewalt über eine andere Person führen. Insofern sei der Menschenhandel zu verbieten. Es liegt in Europa also ein brauchbares Gerüst an Normen und Institutionen vor, um Opfer von Menschenhandel unterstützen und ihnen helfen zu können, aus dem Teufelskreis auszubrechen. Es hapert nur an der Umsetzung. Zu viele Regierungen setzen die Normen nicht konsequent um oder kontrollieren nicht deren Einhaltung. Die öffentliche Debatte um die Umsetzung der (Menschen-) Rechte hat sich immerhin so weit entwickelt, dass Opferrechte und Opferschutz im Vordergrund stehen. Ohne Zweifel gibt es noch Baustellen, etwa ein Aufenthaltsrecht für Opfer, unabhängig von 8

9 Betroffene von Menschenhandel in Afrika Form der Ausbeutung in Südostasien Kinder 68 % 32 % Erwachsene Zwangsarbeit 47 % 9 % Andere Formen von Menschenhandel Sexuelle 44 % Ausbeutung der Beteiligung in einem Strafverfahren. Eine besondere, nicht zuletzt finanzielle Förderung und viel höhere Aufmerksamkeit verdienen dazu die lokalen Initiativen, die wirklichen Opferschutz betreiben: 24 Stunden, sieben Tage, jahraus, jahrein. Was unternimmt die Vereinte Evangelische Mission? Die Vereinte Evangelische Mission hat sich auf ihrer Vollversammlung 2014 den Kampf gegen Menschenhandel und Kinderarmut auf die Fahnen geschrieben. Mit den Mitgliedskirchen wird beraten, wie das Problem in verschiedenen Regionen bekämpft werden kann und welche erfolgreichen Beispiele es schon gibt. In Deutschland setzt sich die VEM für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Opfer von Menschenhandel ein, unabhängig davon, ob diese in einem Strafverfahren mitwirken. Die Mitgliedskirchen werden bestärkt, das internationale Netzwerk der VEM zu nutzen und auf Gemeinde- und Kirchenebene sichere Räume und Beratungsangebote aufzubauen. Ein gutes Beispiel dafür ist die erwähnte Mitternachtsmission Dortmund. Dort gibt es eine Beratungsstelle für ehemalige und aktive Prostituierte, die mit der evangelischen Lydia-Gemeinde in der Dortmunder Nordstadt zusammen arbeitet. In Indonesien, Sri Lanka, Hongkong und in den Philippinen ermutigt die VEM ihre Mitgliedskirchen, Fälle von Menschenhandel zu dokumentieren und sich über Erkenntnisse und Hilfsprogramme auszutauschen. Wichtig ist die Aufklärung vor Ort über Methoden der Anwerbung, etwa in Schulen, durch Poster und Flyer. Gute Beispiele der Arbeit vor Ort gibt es ebenfalls. Ein Projekt der Chinesisch-Rheinischen Kirche etwa bietet Migrantinnen aus Indonesien Schutzräume, Rechtshilfe und kunsthandwerkliche Ausbildungen an. Ein Projekt der Baptistischen Kirche in Zentralafrika (CBCA) bietet Kindersoldaten psychologische Betreuung und eine Ausbildung an ein 9

10 schwieriges Unterfangen, da sowohl paramilitärische Gruppen als auch der Staat Kinder als Soldaten anwerben. Mitgliedskirchen in Ruanda, Kamerun, Tansania, der Demokratischen Republik Kongo, Namibia und Botswana schaffen ebenfalls Schutzräume für die Opfer von Menschenhandel sowie diakonische Institutionen, um präventiv potentielle Opfer zu betreuen. Gefordert ist aber nicht nur die Betreuung der Opfer. Im Bereich Pflege wäre selbstkritisch zu fragen, inwieweit Subunternehmen in Pflegeeinrichtungen finanzielle Vorteile bringen, die ausbeuterische Verhältnisse zur Grundlage haben. Wird darüber nachgedacht, ethische Maßstäbe an Leiharbeit im eigenen Haus anzulegen? Die weltweite Vernetzung von Kirchen bietet schließlich die Chance, die Erfahrungswelten aus den Herkunfts- wie den Zielländern in geschützten Räumen der Kirche zusammen zu bringen und direkte Begegnungen zu organisieren. Die weltweite Vernetzung der Kirchen ermöglicht Opfern und ihren Familien, in den internationalen Gremien selbst zu sprechen und sich unmittelbar in die Bekämpfung des Menschenhandels einschalten zu können. Aus dieser Motivation heraus bestärkt die VEM ihre Mitgliedskirchen, den Opfern Rechtsbeistand zu leisten und ein Netzwerk von Opfern, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie verlässlichen Regierungen aufzubauen. Nur in einem internationalen Verbund besteht Aussicht, den Kampf gegen Menschenhandel effektiv führen zu können. Dr. Theodor Rathgeber arbeitet als freier Journalist und Menschenrechtsexperte in Kassel. Dr. Theodor Rathgeber Zum Weiterlesen Europarat, Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten für die Bekämpfung des Menschenhandels (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings, GRETA) KOK e.v. Mitternachtsmission Dortmund e.v. UN-Sonderberichterstatterin zum Thema Menschenhandel TraffickingIndex.aspx ILO, Global Estimate of Forced Labour WCMS_181953/lang--de/index.htm Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels Nr. 197 (2005) Rechtssprechungsdatenbank informiert/ rechtsprechungsdatenbank.html 10

11 Deutschland China Nanjing Honkong Philippinen Kamerun Demokratische Republik Kongo Ruanda Tansania Sri Lanka Nias Mentawai Sumatra Java Indonesien West Papua Namibia Botswana Ihr Ansprechpartner bei der Vereinten Evangelischen Mission: Dr. Jochen Motte Mitglied des Vorstands Abteilung Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung Rudolfstraße Wuppertal Fon +49(0) Fax +49(0)

12 Rudolfstraße 137 D Wuppertal Fon +49(0) Fax +49(0) Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende den Opfern von Menschenrechtsverletzungen. Spendenkonto: KD-Bank eg IBAN DE Stichwort: Menschenrechte Gestaltung: Jola Fiedler / MediaCompany Agentur für Kommunikation GmbH, Titelfoto Hand: John Woodworth gettyimages, Foto S. 4: tropicalpix

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