Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe ab Festlegung der Konzeption und Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes

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1 Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: Sitzungsvorlage KT/38/2018 Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe ab Festlegung der Konzeption und Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 10 Kreistag öffentlich 1 Anlage Konzeption für die Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe ab 2020, Bericht der ECONUM Unternehmensberatung GmbH vom Juni 2018 (Der Bericht wurde allen Mitgliedern des Kreistags bereits als Anlage 1 mit der Vorlage Nr. AUT/19/2018 an den Betriebsausschuss vom zur Verfügung gestellt). Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt: 1. Der Bericht über die Konzeption für eine weitergehende Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe mit einem Vergleich von Varianten für eine Bioabfallsamm-lung und dem dargestellten Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Einführung einer weitergehenden Sammlung von Bioabfällen im Landkreis Karlsruhe mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen wird zugestimmt. 3. Einer Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Landkreises Karlsruhe mit einer weitergehenden Bioabfallsammlung in Form eines Kombisystems aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den Grünabfallsammel-plätzen und den dafür im Konzept enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen wird zugestimmt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen des Kombisystems und der künftig höheren Kosten auf die Abfallgebühren und das Gebührensystem zu untersuchen und einen Vorschlag für ein Gebührensystem vorzulegen. 5. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten zur Umsetzung der wei-tergehenden Bioabfallsammlung in Form des Kombisystems und für eine Verwertung des gesammelten Bioguts in Bioabfallvergärungsanlagen beauftragt.

2 I. Sachverhalt Der Kreistag hat die Kreisverwaltung in seiner Sitzung am beauftragt, weitere Varianten einer zusätzlichen getrennten Bioabfallsammlung zu untersuchen. Bei einer Fahrt am in den Rhein-Neckar-Kreis und in den Landkreis Birkenfeld konnten sich die Kreistagsmitglieder über die dort gewonnenen Erfahrungen mit einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem für die Bioabfälle informieren. Dem Betriebsausschuss wurde dazu in seiner Sitzung am berichtet. 1. Aufgabenstellung und Vorgehen Im Landkreis Karlsruhe wird heute mit den Grünabfällen bereits ein großer Teil der Bioabfälle über Sammelplätze in allen Städten und Gemeinden getrennt gesammelt und hochwertig verwertet. Für die Nahrungs- und Küchenabfälle gibt es dagegen keine getrennte Sammlung. Sie werden heute gemeinsam mit dem Restabfall aus privaten Haushalten eingesammelt und in der Müllverbrennungsanlage in Mannheim entsorgt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Landkreis aufgefordert, für diesen relativ hohen organischen Anteil im Restmüll, spätestens ab dem Jahr 2020, eine weitergehende getrennte Sammlung vorzusehen. Auch der Landkreis Karlsruhe sei rechtlich verpflichtet, diese Abfälle getrennt zu sammeln und hochwertig zu verwerten. Die heutige Sammlung erfülle diese Anforderungen nicht. Es sei außerdem unzulässig, die Restabfälle ab dem Jahr 2020 weiter in der Müllverbrennungsanlage in Mannheim zu entsorgen, wenn für die Bioabfälle keine weitergehende getrennte Sammlung angeboten wird. Der Kreistag hat darauf in seiner Sitzung am beschlossen, - die im Entwurf einer Anordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegen den Landkreis Karlsruhe enthaltene Rechtsauffassung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur getrennten Sammlung von Bioabfällen im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis zu nehmen und - die Kreisverwaltung zu beauftragen, weitere Varianten einer zusätzlichen getrennten Bioabfallsammlung zu untersuchen. Der Landkreis Karlsruhe machte sich damit auf den Weg, eine weitergehende Bioabfallsammlung zu prüfen und ggf. einzuführen. Angesichts einer sich abzeichnenden Verknappung von Müllverbrennungskapazitäten in Baden-Württemberg ist es sinnvoll weitere Varianten einer getrennten Bioabfallsammlung zu untersuchen, mit der hauptsächlich die im Restabfall aus privaten Haushalten in einem relativ hohen Anteil enthaltenen Nahrungs- und Küchenabfälle erfasst werden. Damit könnten künftig die Restabfallmenge reduziert und Verbrennungskosten eingespart werden. Seite 2

3 Die Verwaltung hat deshalb die Econum Unternehmensberatung GmbH mit der Untersuchung weiterer Varianten der Bioabfallsammlung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurden die folgenden Sammelvarianten einer näheren Betrachtung und einer qualitativen Beurteilung unterzogen: Variante 1: Biotonne Variante 2: Biosacksammlung Variante 3: Bringsystem mit vielen Sammelstellen Variante 4: Kombisystem aus Bringsystem und freiwilliger Biotonne. Die einzelnen Varianten wurden nach folgenden Kriterien beurteilt: - Komfort - Stellplatzfrage - Wahlmöglichkeit - Mengen - Bioabfallqualität - Kosten - CO2-Emissionen. In einem zweiten Schritt wurde die günstigste Variante mit einem Kombisystem aus freiwilliger Biotonne und Bringsystem detaillierter untersucht. In dem Detailkonzept wurden folgende Themen bearbeitet: - Ziele der Bioabfallkonzeption - Ausgestaltung der Sammlung und Verwertung - Gebührensystem und Abfallwirtschaftssatzung - Einführungskonzeption - Wirtschaftliche Auswirkungen - Ökologische Bewertung - Umsetzungsschritte zur Einführung. Der Bericht schließt mit einer Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen. Er war der Sitzungsvorlage Nr. AUT/19/2018 an den Betriebsausschuss vom als Anlage 1 beigefügt. 2. Ergebnis der Untersuchung von Erfassungsvarianten a) Ausgangssituation und Ziele Obwohl im Landkreis Karlsruhe jährlich mit einer Grünabfallmenge von rund 190 kg pro Einwohner bereits eine vergleichsweise große Menge biogener Abfälle getrennt erfasst und einer energetischen oder stofflichen Verwertung zugeführt wird, besteht für die Nahrungs- und Küchenabfälle kein gesondertes System zur getrennten Erfassung. Soweit diese Abfälle durch die privaten Haushalte nicht selbst verwertet werden, entsorgen sie diese über die Restabfalltonne. Seite 3

4 Angesichts der fast 50 kg pro Einwoher abschöpfbarer biogener Bestandteile im Restabfall aus privaten Haushalten (sogenanntes Biogut) besteht ein signifikantes Potenzial zur getrennten Erfassung dieser biogenen Bestandteile, um sie künftig einer energetischen und stofflichen Verwertung in einer sogenannten Kaskadenlösung (Bioabfall- Vergärungsanlage) zuzuführen. Die getrennte Sammlung und Nutzung dieses Potenzials könnte bei steigenden Verbrennungspreisen für den Landkreis auch wirtschaftlich interessant werden, weil sich durch die ab dem Jahr 2020 erforderliche Neuvergabe dieser Entsorgungsleistung höhere Preise ergeben können als bisher. Nachdem weder das Kreislaufwirtschaftsgesetz noch das Landesabfallgesetz konkrete Vorgaben machen, wie die Systeme zur getrennten Erfassung von Bioabfällen auszugestalten sind, muss der Landkreis für das Biogut nicht zwingend eine haushaltsnahe Sammlung mittels Biotonne vorsehen. Vielmehr obliegt es ausschließlich dem Landkreis Karlsruhe im Rahmen seines Abfallwirtschaftskonzepts das Erfassungssystem entsprechend seinen abfallpolitischen Zielsetzungen auszugestalten. Bei der Einführung einer weitergehenden Bioabfallsammlung im Landkreis sind die folgenden Ziele wichtig: - Die im Restabfall noch enthaltenen Bioabfälle, hauptsächlich Nahrungs- und Küchenabfälle, bevorzugt getrennt zu erfassen, um die Restabfallmenge zu reduzieren und wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu erzielen. - Die Bioabfälle möglichst sortenrein und ohne Störstoffe (Fehlwürfe) zu sammeln, damit sie hochwertig und kostengünstig verwertet werden können. - Den privaten Haushalten zu ermöglichen, auch weiterhin ihre Bioabfälle ordnungsgemäß im eigenen Garten zu kompostieren, um erhebliche zusätzliche Kosten für die öffentliche Abfallentsorgung zu vermeiden. - Die vorhandene Sammlung für die Grünabfälle zu erhalten, so dass vorhandene wirtschaftliche und ökologische Vorteile beibehalten werden. - Eine weitergehende Bioabfallsammlung nach den unterschiedlichen Anforderun-gen der Nutzer auszugestalten, um eine gute Akzeptanz und hohe Beteiligung bei der Bevölkerung zu erreichen. Die Überlegungen stellen deshalb vor allem auf die im Restabfall aus privaten Haushalten vorhandenen Nahrungs- und Küchenabfälle ab, für die ein unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten passendes Erfassungssystem entwickelt werden muss, ohne dabei Anreize zur Verlagerung von Mengen aus der Eigenverwertung oder der bestehenden Grünabfallerfassung zu schaffen. b) Ergebnis des Variantenvergleichs Die folgenden Systemvarianten wurden untersucht: Seite 4

5 - Biotonne Bei dieser Variante werden alle Grundstücke an eine Biotonne angeschlossen, die ihre Bioabfälle nicht im eigenen Garten kompostieren. Die Biotonne wird 14-täglich entleert. Im Sommer kann aus hygienischen Gründen eine wöchentliche Abfuhr vorgesehen sein. Angeboten werden 2-rädrige Müllgroßbehälter (MGB) mit einem Volumen von 80 Litern, 120 Litern und 240 Litern. Die Wahl der Behältergröße ist unter Berücksichtigung personenabhängiger Mindestvolumina ansonsten frei. Die Bildung von Behältergemeinschaften unter benachbarten Grundstücken soll ebenso möglich sein wie die Befreiung von der Biotonne im Falle der Eigenverwertung (Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten). Eine solche Biotonne ist unter anderem im Landkreis Ludwigsburg und Landkreis Heilbronn etabliert. Für diese Variante werden kreisweit insgesamt ca aufgestellte Bioabfallbehälter und eine Erfassungsmenge von rund Mg pro Jahr prognostiziert, davon etwa Mg pro Jahr aus dem Restabfall. Um diese Menge zu erfassen, werden voraussichtlich rund 1,88 Mio. Entleerungsvorgänge der bereitgestellten Biotonnen erforderlich sein. Erfahrungsgemäß werden mit einer Biotonne in erheblichem Umfang auch Grünabfälle eingesammelt. Die Mehrkosen gegenüber dem derzeitigen System belaufen sich auf ca. 3,0 Mio. Euro pro Jahr. - Biosacksammlung Bei dieser Variante erhalten alle Haushalte Bioabfallsäcke, die mit einem Füllvolumen von 10 und 20 Litern angeboten werden. Um die notwendige Zwischenlagerung bei den Haushalten so kurz wie möglich zu halten, ist ganzjährig ein wöchentlicher Abfuhrrhythmus vorgesehen. Die Bereitstellung der Bioabfallsäcke erfolgt analog zur Restabfalltonne am nächstgelegenen mit einem Sammelfahrzeug anfahrbaren Straßenrand. Eine Mindestnutzung wird mangels Kontrollierbarkeit nicht vorgegeben; die Befreiung vom Bioabfallsack ist im Falle der Eigenverwertung jedoch ebenfalls möglich. Eine entsprechende Bioabfallsacksammlung ist seit vielen Jahren im Ostalbkreis etabliert und wurde zuletzt auch vom Landkreis Göppingen eingeführt. Für diese Variante werden insgesamt ca. 2,23 Mio. bereitgestellte Bioabfallsäcke und eine Erfassungsmenge von rund Mg pro Jahr prognostiziert, davon etwa Mg pro Jahr aus dem Restabfall. Aufgrund der sehr begrenzten Kapazität eines Bioabfall-sackes ist das Risiko einer Verlagerung von Grünabfällen in die haushaltsnahe Sacksammlung gering. Die Mehrkosen gegenüber dem derzeitigen System belau-fen sich auf ca. 2,6 Mio. Euro pro Jahr. - Bringsystem mit vielen Sammelstellen Bei dieser Variante erhalten alle angeschlossenen Haushalte ebenfalls Bioabfallsäcke. Zudem erhält jeder Haushalt mindestens ein verschließbares Transportbehältnis, das im Haushalt für die Zwischenlagerung der befüllten Bioabfallsäcke und deren Transport zu den Sammelstellen verwendet werden kann. Damit soll eine möglichst geruchsarme und hygienische Handhabung der Bioabfallsäcke unterstützt werden. Eine Mindestnutzung wird mangels Kontrollierbarkeit nicht vorgegeben, die Seite 5

6 Befreiung vom Bioabfallsack ist im Falle der Eigenverwertung jedoch ebenfalls möglich. Um eine ausreichende Flächendeckung des Bringsystems zu ermöglichen, sind insgesamt 128 dezentrale Sammelstellen vorgesehen. Neben den bestehenden 69 Grünabfallsammelstellen in allen Städten und Gemeinden des Landkreises, an denen generell eine betreute Annahme während der Annahme- bzw. Öffnungszeiten erfolgt, sind zusätzlich 59 neue Sammelstellen in den Städten und Gemeinden erforderlich. Bei diesen Sammelstellen handelt es sich um Bereiche im öffentlichen Straßenraum, an denen eine unbetreute Anlieferung der Säcke ohne Beschränkung auf bestimmte Zeiten möglich ist. Ein derartiges Bringsystem mit unbetreuten Sammelstellen ist im Landkreis Birkenfeld (Rheinland-Pfalz) seit vielen Jahren etabliert. An den 128 im Landkreis Karlsruhe vorgesehenen dezentralen Sammelstellen werden jeweils mehrere, im Durchschnitt rund fünf Stück 4-Rad-Umleerbehälter aufgestellt, in welche die befüllten Bioabfallsäcke eingeworfen werden können. Die leeren Transportbehältnisse nehmen die Bürger wieder mit nach Hause. Zur Reduzierung von Geruchsemissionen und zur Sicherstellung hygienischer Verhältnisse an den Sammelstellen ist eine bedarfsorientierte Entleerung der Vierrad-Behälter mit durchschnittlich zwei Abfuhren je Woche vorgesehen. Zudem ist eine monatliche Reinigung der insgesamt 640 Stück Umleerbehälter mittels Spezialfahrzeug vor Ort berücksichtigt. Für diese Variante ergeben sich insgesamt ca. 2,18 Mio. im Bringsystem angediente Bioabfallsäcke und eine Erfassungsmenge von rund Mg pro Jahr, davon etwa Mg pro Jahr aus dem Restabfall. Aufgrund der sehr begrenzten Kapazität eines Bio-abfallsackes ist das Risiko einer Verlagerung von Grünabfällen in das haushaltsnahe Bringsystem gering. Das Risiko wird weiter reduziert, da der überwiegende Teil der Bioabfallsäcke an den Grünabfallsammelstellen angeliefert wird und der Grünabfall damit gesondert übergeben werden kann. Die Mehrkosen gegenüber dem derzeitigen System belaufen sich auf ca 2,2 Mio. Euro pro Jahr. - Kombisystem aus Bringsystem und freiwilliger Biotonne Diese Variante kombiniert ein Bringsystem mit einer freiwilligen Biotonne. Die Haushalte haben dabei die Wahl, ob sie ihre Bioabfälle im eigenen Garten kompostieren, sie in Säcken sammeln und zu Sammelstellen bringen oder eine Biotonne nutzen. Sofern die Bürger die Bioabfälle nicht selbst verwerten oder keine Biotonne nutzen, werden für das Bringsystem Bioabfallsäcke angeboten. Zudem erhält jeder angeschlossene Haushalt mindestens ein verschließbares Transportbehältnis, das im Haushalt für die Zwischenlagerung der befüllten Bioabfallsäcke und deren Transport zu den Sammelstellen verwendet werden kann. Eine Mindestnutzung wird mangels Kontrollierbarkeit nicht vorgegeben, die Befreiung vom Bioabfallsack ist im Falle der Eigenverwertung jedoch ebenfalls möglich. Das Bringsystem ist auf die bestehenden 69 Grünabfallsammelstellen in allen Städten und Gemeinden des Landkreises ausgerichtet, an denen generell eine betreute Annahme während der Annahme- bzw. Öffnungszeiten erfolgt. Dadurch wird eine Seite 6

7 gute Bioabfallqualität erwartet. An den Sammelstellen werden mehrere, im Durchschnitt rund sechs Stück 4-Rad-Umleerbehälter aufgestellt, in welche befüllte Bioabfallsäcke eingeworfen werden. Die leeren Transportbehältnisse werden wieder mit nach Hause genommen. Zur Reduzierung von Geruchsemissionen und zur Sicherstellung hygienischer Verhältnisse an den Sammelstellen ist eine bedarfsorientierte Entleerung der Vierrad-Behälter mit durchschnittlich zwei Abfuhren je Woche vorgesehen. Zudem ist eine monatliche Reinigung der insgesamt 414 Stück Umleerbehälter mittels Spezialfahrzeug vor Ort berücksichtigt. Neben diesem Bringsystem wird eine Biotonne auf freiwilliger Basis für alle Grundstücke angeboten. Angeboten werden 2-rädrige Müllgroßbehälter (MGB) mit einem Volumen von 80 Litern, 120 Litern und 240 Litern, die 14-täglich entleert werden. Im Sommer kann aus hygienischen Gründen eine wöchentliche Abfuhr vorgesehen werden. Die Bildung von Behältergemeinschaften unter benachbarten Grundstücken soll ebenso möglich sein. Zudem kann gegen ein Entgelt eine Reinigung der Biotonnen beauftragt werden. Für diese Variante werden insgesamt ca. 1,78 Mio. im Bringsystem genutzte Bioabfallsäcke, insgesamt rund 0,60 Mio. Behälterentleerungen und eine Erfassungsmenge von rund Mg pro Jahr, davon etwa Mg pro Jahr aus dem Restabfall erwartet. Die jährlichen Mehrkosen gegenüber dem derzeitigen System belaufen sich auf ca. 2,2 Mio. Euro, wovon ca. 1,0 Mio. aus dem Bringsystem und 1,2 Mio. Euro aus dem Komfort-System der freiwilligen Biotonne stammen. Die verschiedenen Varianten wurden anhand der folgenden Kriterien beurteilt: - Komfort - Stellplatzfrage - Wahlmöglichkeit - Mengen - Bioabfallqualität - Kosten - CO2-Emissionen. In der folgenden Übersicht ist die vorgenommene qualitative Beurteilung der vier Varianten zusammenfassend dargestellt: Seite 7

8 Beurteilungsskala: sehr schlecht eher schlecht -- neutral 0 eher gut + sehr gut ++ Neben der qualitativen Beurteilung wurden die Varianten auch hinsichtlich ihrer zu erwartenden Mehrkosten betrachtet. Diese sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Position Mehrkosten Biogut (Sammlung und Verwertung) Einführungs- und Verwaltungskosten Variante 1 Bio-Tonne Variante 2 Bio-Sack Variante 3 Bringsystem Variante 4 Kombisystem Euro Euro Euro Euro 2,3 Mio. 2,0 Mio. 1,5 Mio. 1,7 Mio. 0,7 Mio. 0,6 Mio. 0,7 Mio. 0,5 Mio. Mehrkosten gesamt 3,0 Mio. 2,6 Mio. 2,2 Mio. 2,2 Mio. Davon Anteil Pflicht- System Davon Anteil Komfort- System 3,0 Mio 2,6 Mio. 2,2 Mio. 1,0 Mio. 1,2 Mio. Die betrachteten Varianten zeigen bereits im Rahmen der qualitativen Beurteilung, dass es neben der Biotonne für die spezifischen Verhältnisse im Landkreis Karlsruhe weitere geeignete Erfassungssysteme gibt, die eine deutlich wirtschaftlichere Umsetzung der rechtlichen Anforderungen erwarten lassen und dabei in ökologischer Hinsicht voraussichtlich dieselben Vorteile wie die Biotonne bieten. Seite 8

9 Der Vergleich der vier Varianten zeigt, dass vor allem das als Variante 4 betrachtete Kombisystem erwarten lässt, dass ein großer Teil des biogenen Potenzials aus dem Restabfall privater Haushalte erschlossen werden kann, ohne die negativen Auswirkungen, etwa eine mangelhafte Bioabfallqualität aufgrund fehlender Akzeptanz beim Bürger, befürchten zu müssen. Das Kombisystem passt auch ansonsten in die Ausrichtung des abfallwirtschaftlichen Angebots des Landkreises Karlsruhe, das sich durch ein hohes Maß an Wahlfreiheit, Komfort und Eigenverantwortung der Bürger auszeichnet. Dabei ist zu erwarten, dass die Gesamtwirtschaftlichkeit, gerade im Vergleich zu einer Biotonne (Variante 1), deutlich günstiger ausfällt. Das Bifa Umweltinstitut hat in einer Ökobilanz errechnet, dass bei dieser Variante auch mit ökologischen Vorteilen gegenüber der heutigen Situation ohne eine weiter gehende Bioabfallsammlung zu rechnen sein wird. c) Zwischenfazit und Handlungsempfehlung Auf der Grundlage der Beurteilung der verschiedenen Varianten für eine Bioabfallsammlung durch die ECONUM Unternehmensberatung empfiehlt die Landkreisverwaltung zur Fortentwicklung des Abfallwirtschaftskonzepts die weitergehende Erfassung und Verwertung von Biogut mit der Variante 4 vorzusehen und die Einführung eines Kombisystems aus freiwilliger Biotonne und Bringsystem auf den Grünabfallsammelplätzen zu beschließen. 3. Detailkonzept für ein Kombisystem aus Bringsystem und freiwilliger Biotonne Das erarbeitete Detailkonzept für eine ergänzende Bioabfallerfassung und -verwertung für den Landkreis Karlsruhe bestätigt das bereits im Rahmen der ersten qualitativen Beurteilung unterschiedlicher Erfassungsvarianten ermittelte Ergebnis. Die Umsetzung einer ergänzenden Bioguterfassung mittels Kombisystem, d.h. eine freiwillige Biotonne sowie ein flächendeckendes Bringsystem an den bestehenden 69 Grünabfallsammelplätzen in allen Städten und Gemeinden im Landkreis mit generell betreuter Annahme während der bestehenden Annahme- bzw. Öffnungszeiten stellt ein geeignetes Bioguterfassungssystem für den Landkreis Karlsruhe dar. Das Kombisystem passt in die Ausrichtung des abfallwirtschaftlichen Angebots des Landkreises Karlsruhe und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Wahlfreiheit, Komfort und vergleichsweise günstigen Kosten aus. Das Kombisystem ermöglicht es den Bürgern im Landkreis Karlsruhe sehr flexibel, die ergänzende getrennte Erfassung von Nahrungs- und Küchenabfällen entsprechend ihren jeweiligen individuellen Bedürfnissen auszuwählen und zu nutzen. a) Detailkonzept Künftig bestünde im Landkreis die Wahl: - die Bioabfälle im eigenen Garten zu kompostieren, Seite 9

10 - das Bringsystem auf den örtlichen Grünabfallsammelstellen oder - eine Biotonne zu nutzen. Dies fördert die für eine erfolgreiche Einführung einer getrennten Bioabfallsammlung erforderliche Akzeptanz der Bürger und lässt erwarten, dass ein großer Teil der derzeit noch über den Hausmüll entsorgten organischen Bestandteile vor allem die Nahrungs- und Küchenabfälle abgeschöpft und in das Kombisystem verlagert werden kann, ohne dass andere etablierte Systeme wie die Kompostierung in eigenen Garten sowie die bewährte Grünguterfassung aufgegeben werden müssen. - Ausgestaltung der Sammlung Für eine möglichst hygienische Nutzung des Bringsystems sind Biogutsäcke, dichte Transportbehälter und eine häufige Leerung und Reinigung der Bioabfallbehälter auf den Sammelstellen vorgesehen. Die Biotonnen können in verschiedenen Größen von 80, 120, 240 und 660 Litern gewählt werden, wobei sich deren maximale Anzahl an der Zahl der auf einem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter orientieren sollte. Je nach Gestaltung der Abfallgebühren besteht bei einer unbegrenzten Anzahl an Biotonnen andernfalls das Risiko, dass mit einem hohen Anteil an Fehlwürfen im Biogut zu rechnen ist. Die befüllten Bioabfallsäcke können an den bestehenden 69 Grünabfallsammelstellen flächendeckend während der bestehenden Annahme- bzw. Öffnungszeiten angeliefert und in 4-Rad-Umleerbehälter eingeworfen werden. Dort kann man auch leere Bioabfallsäcke erhalten. Die leeren Transportbehältnisse nehmen die Nutzer wieder mit nach Hause. Zur Reduzierung von Geruchsemissionen und zur Sicherstellung hygienischer Verhältnisse an den Sammelstellen ist eine bedarfsorientierte Entleerung der 4-Rad-Behälter mit durchschnittlich zwei Abfuhren je Woche vorgesehen. Zudem ist eine monatliche Reinigung der Umleerbehälter mittels Spezialfahrzeug vor Ort berücksichtigt. Die Biotonnen können ganzjährig in 14-täglichem Rhythmus zur Entleerung bereitgestellt werden. Auf eine wöchentliche Leerung im Sommer kann verzichtet werden, da unter anderem die langjährigen positiven Erfahrungen im Rhein-Neckar-Kreis zeigen, dass auch in den Sommermonaten ein 14-täglicher Abfuhrrhythmus ohne hygienische Probleme ausreichend ist. Auf Wunsch können die Nutzer gegen ein privatrechtliches Entgelt eine Reinigung ihrer Biotonnen beauftragen, wie dies künftig auch bei den Restabfallgefäßen vorgesehen ist und direkt zwischen Endkunden und Entsorger zu kreiseinheitlichen Konditionen abgerechnet wird. - Ausgestaltung der Bioabfallverwertung Die Bioabfallverwertung ist im Rahmen einer sogenannten Kaskadenlösung mit energetischer und stofflicher Nutzung des Bioguts in einer Bioabfallvergärungsanlage vorgesehen, um auch den bestehenden rechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Durch die in der Region vorhandenen bzw. derzeit im Bau befindlichen Vergärungsanlagen ist die Realisierung einer eigenen Behandlungsanlage des Land- Seite 10

11 kreises Karlsruhe nicht erforderlich. Die Bioabfallverwertung kann ausgeschrieben werden. - Gebührensystem Eine weitergehende Bioabfallsammlung erfordert ein passendes Abfallgebührensystem. Eine mögliche Fortentwicklung des Gebührensystems für Privatkunden hängt jedoch maßgeblich von Art und Umfang der gewählten Bioabfallsammlung ab. Außerdem können durch Gebührenanreize für die Nutzer bestimmte abfallwirtschaftliche Ziele unterstützt werden. Deshalb ist zu empfehlen, nach der Festlegung einer weitergehenden Bioabfallsammlung im Landkreis Karlsruhe in einem weiteren Schritt die Auswirkungen auf die Abfallgebühren und das Gebührensystem zu untersuchen. - Abfallwirtschaftssatzung In der Abfallwirtschaftssatzung muss das künftige Angebot für die zusätzliche Sammlung des Bioguts und eine Verpflichtung zur getrennten Sammlung ergänzt werden. Allerdings sollten keine Vorgaben aufgenommen werden, welche die Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten einschränken. Je nach Gebührensystem müssen dazu Regelungen und die Gebührensätze ergänzt werden. - Einführungskonzeption Für die weitere Umsetzung ist eine umfangreiche Informationskampagne, eine Bedarfsabfrage bei den Grundstückeigentümern und eine gründliche Vorberei-tung der eigentlichen Einführung der Sammlung zu empfehlen. Dafür wird zusätzliches Personal für den Kundenservice erforderlich. Die Akzeptanz einer weitergehenden Bioabfallsammlung hängt maßgeblich davon ab. - Wirtschaftlichkeit Die der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrundeliegenden Mengenprognosen gehen beim Kombisystem von einer jährlichen Erfassungsmenge an Biogut in einer Größenordnung von Mg je Jahr bzw. 24,2 kg pro Einwohner aus. Es ist damit zu rechnen, dass ein erheblicher Anteil der im Hausmüll noch vorhandenen Bioabfälle getrennt gesammelt werden können. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bestätigen sich die Ergebnisse aus der ersten qualitativen Beurteilung unterschiedlicher Erfassungsvarianten. Mit dem Kombisystem wird es möglich, das im Hausmüll noch vorhandene Biogut wirtschaftlicher zu erfassen als mit anderen Systemen, etwa einer flächendeckenden Pflicht-Biotonne. Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 2,064 Mio. Euro je Jahr, wobei etwa die Hälfte dieser Kosten auf die freiwillige Biotonne entfällt. Seite 11

12 - Ökobilanz In ökologischer Hinsicht bestätigt die ökologische Bewertung durch das bifa Umwelt-institut die im Rahmen der qualitativen Beurteilung anhand des Kriteriums CO2-Emissionen vorgenommene Einschätzung. Im Vergleich zum Status quo ohne getrennte Erfassung von Biogut verbessert sich mit der Einführung des Kombisystems die Gesamt-Umweltwirkung (Ökologie-Index) um Punkte. Damit ist der ökologische Vorteil nochmals höher, als er mit einer reinen Pflicht-Biotonne hätte bewirkt werden können. b) Handlungsempfehlungen Es wird empfohlen, ein Kombisystem aus freiwilliger Biotonne und einem Bringsystem auf den Grünabfallsammelstellen zur ergänzenden Erfassung von Biogut im Landkreis Karlsruhe sowie eine Verwertung des gesammelten Bioguts in Bioabfallvergärungsanlagen zu beschließen und das Abfallwirtschaftskonzept entsprechend fortzuschreiben. Das Kombisystem zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Kundenfreundlichkeit aus, ist die wirtschaftlichste Möglichkeit zur getrennten Erfassung von Biogut und führt auch in ökologischer Hinsicht sowohl gegenüber dem Status quo als auch gegenüber der Pflicht-Biotonne zu weiteren Umweltvorteilen. Eine weitergehende Bioabfallsammlung erfordert ein passendes Abfallgebührensystem. Eine mögliche Fortentwicklung des Gebührensystems für Privatkunden hängt jedoch maßgeblich von Art und Umfang der gewählten Bioabfallsammlung ab. Es wird deshalb empfohlen, nach der Festlegung einer weitergehenden Bioabfallsamm- Seite 12

13 lung in einem weiteren Schritt die Auswirkungen auf die Abfallgebühren und das Gebührensystem zu untersuchen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Die Einführung des Kombisystems für eine weitergehende Sammlung der Bioabfälle führt in Summe zu Mehrkosten von rund 2,1 Mio. Euro pro Jahr. In den nächsten Jahren ist allerdings auch für andere Entsorgungsleistungen mit steigenden Kosten von rund 3,0 Mio. Euro p.a. zu rechnen. Den größten Anteil machen zusätzliche Kosten von ca. 1,4 Mio. Euro für die Müllverbrennung aus, die bei steigenden Preisen entstehen können. Außerdem entfallen künftig Gebührenüberschüsse von jährlich ca. 2,4 Mio. Euro, die heute noch in der Abfallgebührenkalkulation berücksichtigt werden können und die Gebühren senken. Insgesamt ist ab dem Jahr 2020 mit höheren Kosten von etwa 7,5 Mio. Euro zu rechnen, die über Gebühreneinnahmen finanziert werden müssen. Dies muss bei einer Weiterentwicklung des Gebührensystems und bei einer Prognose der Auswirkungen einer weitergehenden Bioabfallsammlung auf die Abfallgebühren berücksichtigt werden. Nach dem Konzept des Büros ECONUM ist in der Einführungsphase einer weitergehenden Bioabfallsammlung zeitweise ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,5 Stellen für die Beratung und für Anfragen erforderlich. Als dauerhafter Personalbedarf sind für die Betreuung der Bioabfallsammlung zusätzlich 2,5 Stellen notwendig. Die sich hieraus ergebenden Personal- und Sachkosten belaufen sich auf rund 0,2 Mio. Euro pro Jahr. III. Zuständigkeit Nach 5 Ziffer 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe legt der Kreistag die Grundsätze der Abfallwirtschaft fest. Dazu gehört die Entscheidung über eine weitergehende Sammlung der Bioabfälle und die Festlegung der Bioabfallkonzeption. Seite 13

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