Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

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1 Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: Sitzungsvorlage AUT/13/2017 Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt dem in der Sitzungsvorlage beschriebenen weiteren Vorgehen zu. I. Sachverhalt 1. Derzeitige Entsorgung von mineralischen Abfällen Dem Landkreis Karlsruhe werden heute schadstoffhaltige mineralische Abfälle überlassen, die als mineralische Restabfälle auf Deponien der Klassen I und II mit einem höheren technischen Standard entsorgt werden müssen. Außerdem fällt natürlicher Bodenaushub an, der auf einer Deponie der Klasse 0 mit einem geringeren technischen Standard abgelagert werden kann. Bauschutt und Straßenaufbruch aus dem Kreisgebiet werden nahezu vollständig privatwirtschaftlich verwertet. a) Mineralische Restabfälle Bis zum wurden brennbare und nicht brennbare Restabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe auf der Hausmülldeponie in Bruchsal abgelagert. Die Hausmülldeponien Karlsbad-Ittersbach und Karlsruhe-Grötzingen wurden davor bis 1993 bzw zur Ablagerung genutzt. Seit Mitte 2005 dürfen nur noch nicht brennbare Abfälle auf Deponien abgelagert werden. Deshalb gingen die im Landkreis noch auf einer ehemaligen Hausmülldeponie abzulagernden Abfallmengen erheblich zurück.

2 Nachdem der Standort der Hausmülldeponie in Bruchsal bereits im Frühjahr 2003 in der Deponiebewirtschaftungsplanung für Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umweltschutz als weniger gut geeignet bewertet und eine zügige Schließung der Deponie empfohlen wurde, hat der Landkreis überprüft, ob ein Weiterbetrieb nach 2005 bei den gestiegenen technischen Anforderungen und den geringen Abfallmengen noch wirtschaftlich möglich wäre. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich wäre. Deshalb entschied sich der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am für eine Beendigung der Müllablagerung auf der Deponie Bruchsal zum und sprach sich für eine Kooperation mit einem Nachbarlandkreis zur Entsorgung der nicht brennbaren Abfälle aus. In der Folge hat der Kreistag in seiner Sitzung am für die Entsorgung der nicht brennbaren Restabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe eine zeitlich unbefristete Kooperation mit dem Enzkreis zur Mitbenutzung dessen Deponie Hamberg in Maulbronn beschlossen. Somit verfügt der Landkreis seit dem über keine eigene Deponie der Klassen I und II mehr. Der Enzkreis übernimmt seither die Entsorgung der nicht brennbaren, mineralischen Restabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe, die auf einer solchen Deponie entsorgt werden müssen und die nach dem Genehmigungsbescheid seiner Deponie Hamberg dort zugelassen sind. Diejenigen nicht brennbaren Abfälle, die dort nicht entsorgt werden dürfen, hat der Landkreis in seiner Abfallwirtschaftssatzung von der Entsorgung ausgeschlossen, soweit sie nicht aus privaten Haushalten stammen. Seither werden jährlich etwa Tonnen mineralische Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe auf der Deponie des Enzkreises entsorgt. Die meist kleineren Abfallchargen werden im Annahmebereich der Deponie in Bruchsal angeliefert, kontrolliert und gewogen, anschließend umgeschlagen und zur Deponie Hamberg nach Maulbronn transportiert, wo sie nach einer weiteren Eingangskontrolle abgelagert werden. Die Kooperation hat sich seither bewährt. Seit dem Jahr 2009 kooperieren auch die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Rastatt mit dem Enzkreis. Die Deponie Hamberg hatte Ende 2015 noch ein genehmigtes Restvolumen von ca m³. Sie wird jährlich mit ca m³ mineralischen Abfällen verfüllt. Davon stammen nur etwa m³ pro Jahr aus der Region Karlsruhe. Die weitaus größte Menge wird aus anderen Regionen in Baden-Württemberg angenommen. Falls die Deponie im bisherigen Umfang weiter verfüllt wird, dann ergibt sich noch eine Restlaufzeit von ca. 5 Jahren. b) Bodenaushub, Bausschutt und Straßenaufbruch Natürlicher Bodenaushub aus dem Landkreis Karlsruhe wird nicht auf der Deponie Hamberg entsorgt. Vor dem Jahr 2005 wurden von vielen Städten und Gemeinden im Landkreis eigene Erdaushub- und Bauschuttdeponien betrieben. Die Entsorgung dieser Abfälle war ihnen meist als eigene Aufgabe übertragen. Durch die zunehmenden technischen Anforderungen an den Betrieb dieser Deponien wurden viele Erdaushub- und Bauschuttdeponien der Städte und Gemeinden abgeschlossen oder nur noch für die Ablagerung von Bodenaushub genutzt. Seite 2

3 Seit 1994 sind die Erzeuger von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch verpflichtet, ihre Abfälle vorrangig selbst zu verwerten. Dafür ist inzwischen ein großer privatwirtschaftlicher Recyclingmarkt entstanden. Bauschutt und Straßenaufbruch aus dem Kreisgebiet werden seither nahezu vollständig verwertet. Die Verwertung von Bodenaushub hängt dagegen stark von örtlichen Bauvorhaben und den regional verfügbaren Möglichkeiten zur Verfüllungen ab. Die auf den Bodenaushubdeponien zu entsorgenden Mengen schwanken deshalb relativ stark. Aktuell ist noch zehn Städten und Gemeinden die Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch ganz oder teilweise als eigene Aufgabe übertragen. Sie verfügen über sieben Bodenaushubdeponien mit einer genehmigten Gesamtkapazität von ca m³. Der Landkreis verfügt seit 1993 für die Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub aus den restlichen 22 Städten und Gemeinden über die Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach mit einem genehmigten Restvolumen von ca m³. Davon ist derzeit ein Volumen von ca m³ ausgebaut. Insgesamt gibt es für unbelasteten Bodenaushub im Landkreis Karlsruhe ein genehmigtes Restvolumen von ca m³, das rechnerisch noch ca. 13 Jahre ausreichen würde. Angesichts der langen Zeit für die Schaffung neuer Kapazitäten, hat die Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach nur noch eine überschaubare Restlaufzeit. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Volumenverbrauch von ca m³ steht die Deponie nur noch bis zu 9 Jahre zur Verfügung. 2. Künftige Rahmenbedingungen Seit dem Jahr 2005 ist die Ablagerung von nicht vorbehandelten Abfällen in Deutschland verboten. Gleichzeitig sind die technischen Anforderungen an Deponien erheblich gestiegen. Die Menge an mineralischen Abfällen, die noch auf Deponien der Klassen I und II (ehemalige Hausmülldeponien) abgelagert werden mussten, ist dadurch erheblich zurückgegangen. Durch den Vorrang der privatwirtschaftlichen Verwertung sind die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen und noch auf Deponien zu beseitigenden Mengen schwer planbar und schwanken je nach Baukonjunktur und Situation auf dem Verwertungsmarkt sehr stark. Der weitaus größte Anteil von mineralischen Reststoffen wird heute privatwirtschaftlich verwertet, ohne dass genaue Angaben über die Stoffströme bekannt sind. Dies sind schwierige Voraussetzungen, um Deponien planen und wirtschaftlich betreiben zu können. Deren Einrichtung und Betrieb erfordern hohe Investitionen und Rückstellungen für die Zeit nach der Verfüllung, die nur mit einer bestimmten Mindestanliefermenge finanziert werden können. Viele Deponien wurden seit dem Jahr 2005 geschlossen, weil sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben oder die hohen technischen Anforderungen nicht eingehalten werden konnten. Durch eine von der Bundesregierung noch in diesem Jahr geplante Verordnung soll die Verwertung von mineralischen Reststoffen bundesweit einheitlich geregelt werden. Es wird erwartet, dass die Verwertung bestimmter mineralischer Reststoffe und die Verfül- Seite 3

4 lung von Abgrabungen aus ökologischen Gründen erschwert und die auf Deponien zu entsorgende Menge erheblich ansteigen wird. Bundesweit sollen dadurch etwa 13 bis 50 Mio. Tonnen mehr als heute auf Deponien abgelagert werden. Derzeit werden rund 45 Mio. Tonnen mineralische Abfälle deponiert. Dies würde einer Steigerung um 30 bis 110 Prozent entsprechen. Auf solche großen Mengen sind die Deponien heute nicht eingerichtet. Für die Zukunft entsteht daraus eine große Herausforderung für die Deponiebetreiber, wenn die Entsorgung von mineralischen Abfällen weiter sichergestellt werden soll. Durch die absehbare Verknappung der Deponiekapazitäten ist im vergangenen Jahr eine bundesweite Diskussion um die Entsorgung mineralischer Abfälle entstanden. Die Bauwirtschaft fordert, dass auch in Baden-Württemberg zusätzliche Deponiekapazitäten geschaffen werden. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg ein genehmigtes Deponievolumen von ca. 26 Mio. m³ für Abfälle der Deponieklassen I und II und von ca. 50 Mio. m³ für Bodenaushub. Dem gegenüber stehen heute jährliche Ablagerungsmengen von ca. 0,95 Mio. m³ für Abfälle der Deponieklassen I und II und von etwa 2,7 Mio. m³ für unbelasteten Bodenaushub. Zusätzlich werden ca. 20,7 Mio. m³ Bodenaushub in ehemaligen Abbaustätten verfüllt. In Baden-Württemberg besteht zwar noch eine ausreichende Entsorgungssicherheit von über 10 Jahren, es zeichnet sich allerdings in einigen Regionen bereits eine Verknappung der Deponiekapazitäten ab. Deshalb wurde die Deponiesituation in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 aufgegriffen und festgelegt, dass der zukünftige Bedarf im Rahmen einer landesweiten Deponiekonzeption ermittelt werden soll. Dies knüpft an einen Prozess an, den der Landkreistag und der Städtetag mit einem Eckpunktepapier zur Entsorgungssicherheit von mineralischen Abfällen in Baden- Württemberg bereits im Jahr 2015 begonnen haben. Der Landkreistag und der Städtetag sind der Meinung, dass zunächst eine Analyse der derzeitigen Situation erforderlich ist, um die Bedarfslage zu ermitteln. Auf dieser Grundlage wurden Schritte entwickelt, mit denen der Verwertungsvorrang für mineralische Abfälle noch besser umgesetzt und weitere Deponiekapazitäten geschaffen werden sollen. Das Eckpunktepapier enthält folgende fünf konkrete Maßnahmen: - Die Datengrundlage weiter verbessern, damit eine belastbare Deponiebedarfsplanung möglich wird. Dabei müssen auch diejenigen Bau- und Abbruchabfälle einbezogen werden, die heute nicht auf Deponien der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angeliefert werden und über die keine belastbaren Daten vorliegen. - Die Kommunikation in der kommunalen Abfallwirtschaft verbessern, um die reibungslose Entsorgung von mineralischen Abfällen sicherzustellen. - Den Vorrang der Verwertung von mineralischen Abfällen stärken, damit sparsam und nachhaltig mit den vorhandenen Deponiekapazitäten umgegangen werden kann. Bei Bauvorhaben, bei denen mehr als Tonnen mineralische Abfälle deponiert werden sollen, sollen künftig die Verwertungsmöglichkeiten von den Abfallerzeugern stärker geprüft und dokumentiert werden. Außerdem soll die Wiederver- Seite 4

5 wertung von Bodenaushub vor Ort unterstützt und eine rechtliche Verpflichtung für ein Abfallverwertungskonzept bei größeren Bauvorhaben gefordert werden. - Die Deponieplanung und den Betrieb erleichtern, damit zusätzliche Deponiekapazitäten geschaffen werden können. Derzeit gelten für die Errichtung und den Betrieb von Deponien sehr hohe Anforderungen, die sich teilweise widersprechen und zu erheblichen Erschwernissen und massiven Mehrkosten führen können. Das Land Baden-Württemberg wird um Unterstützung gebeten, damit Konflikte vermieden werden. - Das Eckpunktepapier sollen jährlich fortgeschrieben werden, damit berücksichtigt werden kann, welche Maßnahmen sich bewährt haben und an welcher Stelle neue Wege beschritten werden müssen. Inzwischen wird als weiterer Schritt überlegt, wie künftig zusätzliche Deponiekapazitäten in Baden-Württemberg geschaffen und finanziert werden können. Eine besondere Herausforderung wird darin liegen, die geplante Deponiekonzeption des Landes mit dem von Landkreistag und Städtetag begonnenen Prozess zu verbinden. Der Umweltminister wurde deshalb gebeten, den Prozess zu unterstützen und die vorgeschlagenen Maßnahmen in der im Koalitionsvertrag angekündigten landesweiten Deponiekonzeption zu berücksichtigen. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für die Beseitigung von mineralischen Abfällen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schwierig, weil die Planungssicherheit für neue Deponien fehlt und es sehr viele Einschränkungen für die Einrichtung und den Betrieb von Deponien gibt. Dies verwundert nicht, war es noch vor wenigen Jahren ein wichtiges Ziel des Bundesumweltministeriums in Deutschland ab dem Jahr 2020 völlig ohne Deponien auszukommen. 3. Weiteres Vorgehen a) Weitere Entsorgung von mineralischen Restabfällen Der Landkreis Karlsruhe nutzt die Deponie Hamberg des Enzkreises zur Beseitigung der jährlich ca Tonnen mineralischer Restabfälle, die ihm zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse II überlassen werden. Die Deponie Hamberg verfügt noch über eine Restlaufzeit von etwa 5 Jahren. Mittelfristig besteht deshalb ein Handlungsbedarf. Aus Sicht der Kreisverwaltung wird dem Landkreis Karlsruhe heute eine viel zu geringe Menge an mineralischen Restabfällen zur Beseitigung überlassen, um eine eigene Deponie rechtfertigen oder finanzieren zu können. Zur Sicherstellung der künftigen Entsorgung der mineralischen Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe werden deshalb folgende Schritte empfohlen: - Förderung der Vermeidung und Wiederverwendung von mineralischen Abfällen, Seite 5

6 - stärkere Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen vorrangigen Verwertung von mineralischen Reststoffen, - Gespräche mit dem Enzkreis über die weitere Nutzung der Deponie Hamberg, - Unterstützung einer Deponiekonzeption für Baden-Württemberg mit kreisübergreifenden Lösungen. Die ersten beiden Maßnahmen werden vom Landkreistag und vom Städtetag in ihrem Eckpunktepapier empfohlen. Die Erarbeitung einer Deponiekonzeption für Baden- Württemberg ist komplex und wird einige Zeit dauern. Angesichts der relativ kurzen Restlaufzeit der Deponie Hamberg wird deshalb empfohlen, bereits jetzt die Gespräche mit dem Enzkreis aufzunehmen. b) Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub Immer mehr Städte und Gemeinden verfügen über keine eigene Bodenaushubdeponie und geben die Entsorgungsaufgabe an den Landkreis ab. Durch abnehmende Verwertungsmöglichkeiten steigen die abzulagernden Mengen seit einigen Jahren an. Deshalb muss auch der Landkreis in Zukunft mit steigenden Mengen rechnen, die ihm zur Ablagerung auf der Kreiserdaushubdeponie überlassen werden. Die Kreiserdaushubdeponie wird mittelfristig verfüllt sein. Die Restlaufzeit kann sich erheblich verkürzen, wenn durch die von der Bundesregierung geplante Verordnung auch aus dem Landkreis Karlsruhe weniger Bodenaushub in Abgrabungen verfüllt werden kann, sondern deponiert werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass der Landkreis mit Überlegungen beginnt, wie die Entsorgung des Bodenaushubs künftig sichergestellt werden soll. Dazu werden folgende Schritte vorgeschlagen: - Den Bodenmassenausgleich bei der Planung und Erschließung von Baugebieten fördern und dadurch gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Vermeidung und Wiederverwendung von Aushub vor Ort zu verbessern, - Die verfügbaren privatwirtschaftlichen Verwertungsmögklichkeiten gemeinsam mit der Entsorgungswirtschaft prüfen und eine stärkere Verwertung von Bodenaushub einfordern, - Zur Schaffung von zusätzlichen Entsorgungskapazitäten des Landkreises die grundsätzliche Machbarkeit und die wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen einer Studie zu überprüfen. Insgesamt gibt es in den nächsten Jahren sowohl zur Sicherstellung der Entsorgung von mineralischen Restabfällen, als auch für die Ablagerung von Bodenaushub aus dem Landkreis Karlsruhe einen Handlungsbedarf. Der Aufbau von neuen Entsorgungswegen dauert erfahrungsgemäß eine längere Zeit. Es wird deshalb empohlen, bereits jetzt mit den vorgeschlagenen Gesprächen und Überlegungen zu beginnen. Seite 6

7 Herr Umweltminister Untersteller hat den Landkreis Karlsruhe inzwischen aufgefordert, auch über eigene Deponie-Kapazitäten nachzudenken. Dies erscheint aus Sicht der Landkreisverwaltung für mineralische Restabfälle jedoch unrealistisch. Denn heute wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Raum Karlsruhe mit jährlich etwa Tonnen eine viel zu geringe Menge an mineralischen Abfällen zur Beseitigung überlassen, um eine eigene Deponie rechtfertigen oder finanzieren zu können. Der weitaus größte Anteil der anfallenden mineralischen Abfälle wird - so wie es auch die Absicht des Gesetzgebers war - momentan privatwirtschaftlich verwertet. Deshalb ist die im Koalitionsvertrag der Landesregierung eingegangene Verpflichtung, eine landesweite Deponiekonzeption zu erstellen sachgerecht. Städtetag und Landkreistag haben dafür bereits einen Prozess auf den Weg gebracht, an dem auch der Landkreis Karlsruhe beteiligt ist. Für das weitere Vorgehen wäre es sinnvoll, zunächst einmal landesweit die zukünftig in Baden-Württemberg anfallenden Abfallmengen zu ermitteln. Dies ist dann eine vernünftige Basis für die weiteren Überlegungen, in die sich auch der Landkreis Karlsruhe einbringen kann. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Für die Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von alternativen Entsorgungswegen für Bodenaushub muss mit Kosten von ca Euro gerechnet werden. Personelle Auswirkungen sind derzeit nicht zu erwarten. III. Zuständigkeit Der Kreistag legt die Grundsätze der Abfallwirtschaft fest. Der für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe zuständige Betriebsausschuss wird deshalb über die aktuelle Situation und die künftigen Entwicklungen bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen informiert und entscheidet über das weitere Vorgehen. Seite 7

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