Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
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- Greta Kramer
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1 Inhaltsverzeichnis Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien Anwendbarkeit anderer Vorschriften (bleibt offen) Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschliesst Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs (bleibt offen) Beförderungen, die nicht auf der Strasse erfolgen Begriffsbestimmungen und Masseinheiten Begriffsbestimmungen Masseinheiten Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Anwendungsbereich Art der Unterweisung Einführung Aufgabenbezogene Unterweisung Sicherheitsunterweisung Dokumentation
2 1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten Allgemeine Sicherheitsvorsorge Pflichten der Hauptbeteiligten Absender Beförderer Empfänger Pflichten anderer Beteiligter Verlader Verpacker Befüller Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks (bleibt offen) (bleibt offen) 1.5 Abweichungen Zeitweilige Abweichungen (bleibt offen) 1.6 Übergangsvorschriften Verschiedenes Druckgefässe und Gefässe für Gase der Klasse Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Fahrzeuge Klasse Versandstücke, für die nach den Ausgaben 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich war Versandstücke, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 zugelassen wurden Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Ausgaben der IAEA Safety Series No. 6 von 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) zugelassen wurden Allgemeine Vorschriften für die Klasse Anwendungsbereich Strahlenschutzprogramm Qualitätssicherung Sondervereinbarung Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften
3 1.7.6 Nichteinhaltung Massnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Behördliche Gefahrgutkontrollen Amtshilfe Sicherheitsberater Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern Administrative Kontrollen für die in Abschnitt beschriebenen Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden und ausserordentlichen Prüfungen Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden Vorschriften für die Sicherung Allgemeine Vorschriften Unterweisung im Bereich der Sicherung Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial (bleibt offen) 3
4 Teil 2 Klassifizierung 2.1 Allgemeine Vorschriften Einleitung Grundsätze der Klassifizierung Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschliesslich Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle) Zuordnung von Proben Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 2: Gase Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Gase Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Verzeichnis der bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoffe in Verpackungen Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Kriterien
5 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 5.2: Organische Peroxide Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Verzeichnis der bereits zugeordneten organischen Peroxide in Verpackungen Klasse 6.1: Giftige Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 7: Radioaktive Stoffe Begriffsbestimmungen Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Bestimmung der Aktivitätswerte Bestimmung anderer Stoffeigenschaften Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen Sondervereinbarungen Klasse 8: Ätzende Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände Verzeichnis der Eintragungen
6 2.3 Prüfverfahren Allgemeines Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und Prüfung zur Bestimmung des Flammpunktes Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid Prüfung zur Bestimmung des Fliessverhaltens Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und
7 Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 3.1 Allgemeines Einführung Offizielle Benennung für die Beförderung Verzeichnis der gefährlichen Güter Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2-A-1 Tabelle B: Alphabetisches Verzeichnis der Stoffe und Gegenstände des ADR 3.2-B Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter Freigestellte Mengen Verpackungen Prüfungen für Versandstücke Kennzeichnung der Versandstücke Höchste Anzahl Versandstücke in einem Fahrzeug oder Container Dokumentation
8 Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen und Tanks 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen Allgemeine Vorschriften für das Verpacken gefährlicher Güter in Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen Zusätzliche allgemeine Vorschriften für die Verwendung von Grosspackmitteln (IBC) Allgemeine Vorschriften für Verpackungsanweisungen Verzeichnis der Verpackungsanweisungen Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen [ausgenommen Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen] Anweisungen für die Verwendung von Grosspackmitteln (IBC) Anweisungen für die Verwendung von Grossverpackungen Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse 2 und von Gütern anderer Klassen, die der Verpackungsanweisung P 200 zugeordnet sind Besondere Vorschriften für das Verpacken organischer Peroxide der Klasse 5.2 und selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse Verwendung von Verpackungen Verwendung von Grosspackmitteln (IBC) Besondere Vorschriften für das Verpacken ansteckungsgefährlicher Stoffe der Klasse Besondere Vorschriften für das Verpacken von Stoffen der Klasse Allgemeines Vorschriften und Kontrollmassnahmen für die Beförderung radioaktiver Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-Stoffe) und oberflächenkontaminierter Gegenstände (SCO- Gegenstände) Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten Sondervorschriften für die Zusammenpackung Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung von Stoffen der Klassen 1 und 3 bis Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung nicht tiefgekühlt verflüssigter Gase Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase Allgemeine Vorschriften für die Verwendung von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anweisungen und Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks Allgemeines Anweisungen für ortsbewegliche Tanks
9 Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks Verwendung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von Batterie-Fahrzeugen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich Vorschriften für alle Klassen Verwendung Füllungsgrad Betrieb Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Sondervorschriften für die Klasse Tankcodierung und -hierarchie Füllbedingungen und Prüfdrücke Betrieb (bleibt offen) Sondervorschriften für die Klassen 3 bis Tankcodierung, rationalisierter Ansatz und Tankhierarchie Allgemeine Vorschriften Sondervorschriften Verwendung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) Allgemeines Betrieb Verwendung und Betrieb der Saug-Druck-Tanks für Abfälle Verwendung Betrieb (bleibt offen) 4.7 Verwendung von mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) Verwendung Betrieb
10 Teil 5 Vorschriften für den Versand 5.1 Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Verwendung von Umverpackungen Ungereinigte leere Verpackungen [einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen], leere Tanks, leere Fahrzeuge, leere MEMU und leere Container für Güter in loser Schüttung Zusammenpackung Allgemeine Vorschriften für die Klasse Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnung von Versandstücken Bezettelung von Versandstücken Bezettelungsvorschriften Vorschriften für Gefahrzettel Anbringen von Grosszetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung von Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen Anbringen von Grosszetteln (Placards) Allgemeine Vorschriften Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Trägerfahrzeugen, auf denen Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Fahrzeugen für die Beförderung in loser Schüttung, Tankfahrzeugen, Batterie-Fahrzeugen, MEMU und Fahrzeugen mit Aufsetztanks Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Fahrzeugen, in denen nur Versandstücke befördert werden Anbringen von Grosszetteln (Placards) an leeren Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeugen, MEGC, MEMU, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks sowie an leeren Fahrzeugen und Containern für die Beförderung in loser Schüttung Beschreibung der Grosszettel (Placards) Orangefarbene Kennzeichnung Allgemeine Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung Beschreibung der orangefarbenen Tafeln Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr
11 5.3.3 Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden (bleibt offen) (bleibt offen) Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe Dokumentation Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen (bleibt offen) Form und Sprache Nicht gefährliche Güter Container-Packzertifikat Schriftliche Weisungen Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter Sondervorschriften (gestrichen) Sondervorschriften für begaste Fahrzeuge, Container und Tanks
12 Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Grosspackmittel (IBC), Grossverpackungen und Tanks 6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen Allgemeines Codierung für die Bezeichnung des Verpackungstyps Kennzeichnung Vorschriften für Verpackungen Fässer aus Stahl Fässer aus Aluminium Fässer aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium Kanister aus Stahl oder Aluminium Fässer aus Sperrholz (gestrichen) Fässer aus Pappe Fässer und Kanister aus Kunststoff Kisten aus Naturholz Kisten aus Sperrholz Kisten aus Holzfaserwerkstoffen Kisten aus Pappe Kisten aus Kunststoffen Kisten aus Stahl oder Aluminium Säcke aus Textilgewebe Säcke aus Kunststoffgewebe Säcke aus Kunststofffolie Säcke aus Papier Kombinationsverpackungen (Kunststoff) Kombinationsverpackungen (Glas, Porzellan oder Steinzeug) Zusammengesetzte Verpackungen Feinstblechverpackungen Prüfvorschriften für Verpackungen Durchführung und Wiederholung der Prüfungen Vorbereitung der Verpackungen für die Prüfungen Fallprüfung Dichtheitsprüfung Innendruckprüfung (hydraulisch) Stapeldruckprüfung
13 Zusatzprüfung auf Permeation für Fässer und Kanister aus Kunststoff nach Unterabschnitt sowie für Kombinationsverpackungen (Kunststoff) mit Ausnahme von Verpackungen 6HA1 nach Unterabschnitt zur Beförderung von flüssigen Stoffen mit einem Flammpunkt 60 C Prüfbericht Standardflüssigkeiten für den Nachweis der chemischen Verträglichkeit von Verpackungen, einschliesslich Grosspackmitteln (IBC), aus Polyethylen nach Absatz bzw Bau- und Prüfvorschriften für Druckgefässe, Druckgaspackungen, Gefässe, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Allgemeine Vorschriften Auslegung und Bau Werkstoffe Bedienungsausrüstung Zulassung von Druckgefässen Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Anforderungen an Hersteller Anforderungen an Prüfstellen Vorschriften für UN-Druckgefässe Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung Werkstoffe Bedienungsausrüstung Wiederkehrende Prüfung System für die Konformitätsbewertung und Zulassung für die Herstellung von Druckgefässen Zulassungssystem für die wiederkehrende Prüfung von Druckgefässen Kennzeichnung von nachfüllbaren UN-Druckgefässen Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren UN-Druckgefässen Gleichwertige Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Vorschriften für Druckgefässe, die keine UN-Druckgefässe sind Auslegung und Bau (bleibt offen) Bedienungsausrüstung Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Zulassung von Druckgefässen Anforderungen an Hersteller Anforderungen an Prüfstellen Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefässen
14 Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren Druckgefässen Vorschriften für in Übereinstimmung mit Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte Druckgefässe, die keine UN-Druckgefässe sind Vorschriften für nicht in Übereinstimmung mit Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte Druckgefässe, die keine UN-Druckgefässe sind Werkstoffe Bedienungsausrüstung Flaschen, Grossflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel aus Metall Zusätzliche Vorschriften für Druckgefässe aus Aluminiumlegierungen für verdichtete, verflüssigte, gelöste Gase und nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben), sowie für Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten, mit Ausnahme von Druckgaspackungen und Gefässen, klein, mit Gas (Gaspatronen) Druckgefässe aus Verbundwerkstoffen Verschlossene Kryo-Behälter Allgemeine Vorschriften für Druckgaspackungen, Gefässe, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Auslegung und Bau Flüssigkeitsdruckprüfung Dichtheitsprüfung Verweis auf Normen Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse Allgemeines Vorschriften für Verpackungen Codierung für die Bezeichnung des Verpackungstyps Kennzeichnung Prüfvorschriften für Verpackungen Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften für Versandstücke und Stoffe der Klasse (bleibt offen) Allgemeine Vorschriften (bleibt offen) Vorschriften für freigestellte Versandstücke Vorschriften für Industrieversandstücke Vorschriften für Versandstücke, die Uranhexafluorid enthalten Vorschriften für Typ A-Versandstücke Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke Vorschriften für Typ B(M)-Versandstücke Vorschriften für Typ C-Versandstücke
15 Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten Prüfmethoden und Nachweisverfahren Prüfung der Unversehrtheit der dichten Umschliessung und der Strahlungsabschirmung und Bewertung der Kritikalitätssicherheit Aufprallfundament für die Fallprüfungen Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter normalen Beförderungsbedingungen Zusätzliche Prüfungen für Typ A-Versandstücke für flüssige Stoffe und Gase Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter Unfall-Beförderungsbedingungen Gesteigerte Wassertauchprüfung für Typ B(U)- und Typ B(M)-Versandstücke mit einem Inhalt von mehr als 10 5 A 2 und für Typ C-Versandstücke Wassereindringprüfung für Versandstücke mit spaltbaren Stoffen Prüfungen für Typ C-Versandstücke Prüfung für Verpackungen, die für mindestens 0,1 kg Uranhexafluorid ausgelegt sind Zulassung der Bauart von Versandstücken und Stoffen Antrag und Beförderungsgenehmigung für radioaktive Stoffe Bau- und Prüfvorschriften für Grosspackmittel (IBC) Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich (bleibt offen) (bleibt offen) Codierungssystem für die Kennzeichnung von IBC Kennzeichnung Grundkennzeichnung Zusätzliche Kennzeichnung Übereinstimmung mit dem Bauartmuster Bauvorschriften Allgemeine Vorschriften Prüfungen, Bauartgenehmigung und Inspektion Besondere Vorschriften für IBC Besondere Vorschriften für metallene IBC Besondere Vorschriften für flexible IBC Besondere Vorschriften für starre Kunststoff-IBC Besondere Vorschriften für Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter Besondere Vorschriften für IBC aus Pappe Besondere Vorschriften für IBC aus Holz Prüfvorschriften für IBC Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen
16 Bauartprüfungen Vorbereitung für die Prüfungen Hebeprüfung von unten Hebeprüfung von oben Stapeldruckprüfung Dichtheitsprüfung Hydraulische Innendruckprüfung Fallprüfung Weiterreissprüfung Kippfallprüfung Aufrichtprüfung Vibrationsprüfung Prüfbericht Bau- und Prüfvorschriften für Grossverpackungen Allgemeines Codierung für die Bezeichnung des Typs der Grossverpackung Kennzeichnung Grundkennzeichnung Beispiele für die Kennzeichnung Besondere Vorschriften für Grossverpackungen Besondere Vorschriften für Grossverpackungen aus Metall Besondere Vorschriften für Grossverpackungen aus flexiblen Werkstoffen Besondere Vorschriften für Grossverpackungen aus starrem Kunststoff Besondere Vorschriften für Grossverpackungen aus Pappe Besondere Vorschriften für Grossverpackungen aus Holz Prüfvorschriften für Grossverpackungen Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen Vorbereitung für die Prüfungen Prüfvorschriften Zulassung und Prüfbericht Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von Stoffen der Klassen 1 und 3 bis Begriffsbestimmungen
17 Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Bodenöffnungen Sicherheitseinrichtungen Druckentlastungseinrichtungen Einstellung von Druckentlastungseinrichtungen Schmelzsicherungen Berstscheiben Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von nicht tiefgekühlt verflüssigten Gasen Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Bodenöffnungen Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Be
18 förderung von tiefgekühlt verflüssigten Gasen Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge und Einstellung von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), die für die Beförderung nicht tiefgekühlter Gase vorgesehen sind Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Bedienungsausrüstung Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für MEGC Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von Batterie-Fahrzeugen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich Vorschriften für alle Klassen Bau
19 Ausrüstung Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Anforderungen an Tanks, die nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Anforderungen an Tanks, die nicht nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Sondervorschriften für die Klasse Bau von Tankkörpern Ausrüstung Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Anforderungen an Batterie-Fahrzeuge und MEGC, die nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Anforderungen an Batterie-Fahrzeuge und MEGC, die nicht nach Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Sondervorschriften Vorschriften für die Werkstoffe und den Bau von geschweissten festverbundenen Tanks, geschweissten Aufsetztanks und geschweissten Tankkörpern von Tankcontainern, für die ein Prüfdruck von mindestens 1 MPa (10 bar) vorgeschrieben ist, sowie von geschweissten festverbundenen Tanks, geschweissten Aufsetztanks und geschweissten Tankkörpern von Tankcontainern zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase der Klasse Werkstoffe und Tankkörper Prüfvorschriften Bestimmung der Kerbschlagzähigkeit Verweis auf Normen Vorschriften für die Auslegung, den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) Allgemeines Bau Ausrüstungsteile Prüfung und Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle Allgemeines Bau
20 Ausrüstung Prüfungen Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Schüttgut-Containern Begriffsbestimmung Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Containern, die dem CSC entsprechen und als Schüttgut-Container verwendet werden Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Zulassung von Schüttgut-Containern, die keine Container gemäss CSC sind Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Tanks, Schüttgut-Containern und besonderen Laderäumen für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff in mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) Anwendungsbereich Allgemeine Vorschriften Tanks Ausrüstung Besondere Laderäume für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff
21 Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung 7.1 Allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Allgemeine Vorschriften Zusätzliche Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung bei Anwendung des Unterabschnitts a) Sondervorschriften für die Beförderung in loser Schüttung bei Anwendung des Unterabschnitts b) Vorschriften für die Beförderung in Tanks Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung Allgemeine Vorschriften Zusammenladeverbote (bleibt offen) Vorsichtsmassnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln Begrenzung der beförderten Mengen (bleibt offen) Handhabung und Verstauung Reinigung nach dem Entladen Rauchverbot Massnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter (bleibt offen) 7.7 (bleibt offen) 21
22 Anlage B Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät Beförderungseinheiten Begleitpapiere Anbringen von Grosszetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung Feuerlöschausrüstung Sonstige Ausrüstungen Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung Allgemeine Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugführer Besondere Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugführer Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse beteiligten Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer Bescheinigung gemäss Abschnitt sind Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind Fahrgäste Gebrauch der Feuerlöschgeräte Verbot der Öffnung von Versandstücken Tragbare Beleuchtungsgeräte Rauchverbot Betrieb des Motors während des Beladens oder Entladens Verwendung der Feststellbremse und von Unterlegkeilen Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter Strassentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern
23 Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge 9.1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Zulassung der Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT und der MEMU Zulassungsbescheinigung Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses Kapitels Elektrische Ausrüstung Bremsausrüstung Verhütung von Feuergefahren Geschwindigkeitsbegrenzer Verbindungseinrichtung des Anhängers Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte EX/II- und EX/III- Fahrzeuge zur Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1) in Versandstücken Werkstoffe zur Herstellung des Fahrzeugaufbaus Verbrennungsheizgerät EX/II-Fahrzeuge EX/III-Fahrzeuge Motor und Laderaum Externe Wärmequellen und Laderaum Elektrische Ausrüstung Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge (andere als EX/II- und EX/III-Fahrzeuge) zur Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken Ergänzende Vorschriften für die Herstellung der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge zur Beförderung fester gefährlicher Güter in loser Schüttung Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge zur Beförderung von Stoffen unter Temperaturkontrolle Ergänzende Vorschriften für Tankfahrzeuge (festverbundene Tanks), Batterie-Fahrzeuge und vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m 3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Fassungsraum von mehr als 3 m 3 (Fahrzeuge EX/III, FL, OX und AT)
24 9.7.1 Allgemeine Vorschriften Vorschriften für Tanks Befestigungseinrichtungen Erdung der Fahrzeuge FL Stabilität der Tankfahrzeuge Hinterer Schutz der Fahrzeuge Verbrennungsheizgerät Elektrische Ausrüstung Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte MEMU Allgemeine Vorschriften Vorschriften für Tanks und Schüttgut-Container Erdung der MEMU Stabilität der MEMU Hinterer Schutz der MEMU Verbrennungsheizgeräte Zusätzliche Sicherheitsvorschriften Zusätzliche Vorschriften für die Sicherung
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