1. Diskriminierungsfreien Zugang zu Frauen*häusern für ALLE Frauen*

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1 Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am

2 Inhalt Forderungskatalog 1. Diskriminierungsfreien Zugang zu Frauen*häusern für ALLE Frauen* 2. Nachhaltige Förderung von migrantischen Begleit-, Beratungs- und Aufnahmestrukturen 3. Dezentrale und sicherere Unterbringung von geflüchteten Frauen* und Kinder sowie die finanzielle Förderung für Monitoring- Prozesse zum Gewaltschutz 4. Ende der Abschiebungen von Sintezza*, Romnja* und geflüchteten Frauen* aus allen Kriegs- und Krisengebieten 5. De facto Anerkennung des geschlechtsspezifischen Asyls für von Genitalverstümmelung, Vergewaltigung und Zwangsehen betroffenen Frauen* 6. Stärkung der Rechte von geflüchteten Frauen* bei Zwangsverheiratung, der ehegattenabhängigen Aufenthaltsgenehmigung und die Abschaffung der Residenzpflicht 7. Das Ende rassistischer Tests für LGBTI*Q Geflüchtete 8. Sofortiges Ende rassistischer und sexualisierter Gewalt gegen Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte auf der Straße, von der Polizei, in Behörden, Institutionen und auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt 9. Konsequente Umsetzung der Istanbul- Konvention und zentrale Beteiligung von Migrantinnen*selbstorganisationen beim Monitoringprozess 10. Zulassung des Familiennachzugs und Gleichbehandlung von Sexualstraftätern. Immer. Überall. Ausnahmslos.

3 #MITOO MIGRANTINNEN TOO Nein zu Gewalt an Migrantinnen* und Geflüchteten Frauen Forderungskatalog des Dachverbands der Migrantinnen*organisationen DaMigra zum Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt an Frauen* am 25. November 2017 Die Schwestern Patria Mercedes Mirabal, María Argentina Minerva Mirabal und Antonia María Teresa Mirabal auch bekannt als Las Mariposas ( Die Schmetterlinge ) - wurden am 25.November 1960 aufgrund ihres Widerstandes gegen den dominikanischen Diktator Rafael Trujillo ermordet. Auf einem Kongress südamerikanischer Frauen* 1981 in Kolumbien, wurde dieser Tag in Gedenken an diese mutigen Feministinnen* zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen* ernannt. Auch heute ist das Ausmaß der von Gewalt betroffenen Frauen* erschreckend. Aktuelle Studien zeigen: Jede dritte Frau* hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. Eine von 20 Frauen* ist schon einmal vergewaltigt worden. Über 40 Prozent berichteten von psychischer Gewalt durch eine/n (ehemaligen) Beziehungspartner*in. Ein Drittel der Frauen* haben in der Kindheit Missbrauch erfahren. 1 Die besondere Situation der von Gewalt betroffenen Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind in diesen Berichten nicht erhoben. 2 Damit sexualisierte und rassistische Gewalt gegen Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte endlich auch gehört und gesehen wird, fordert DaMigra die Umsetzung folgender Punkte: 1. Wir fordern diskriminierungsfreien Zugang zu Frauen*häusern für ALLE Frauen* Die Finanzierung von städtischen und länderübergreifenden Kriseneinrichtungen muss einzelfallunabhängig und verlässlich auf bundeseinheitlicher gesetzlicher Grundlage gewährleistet werden (Artikel 22&23 der Istanbul- Konvention) 3. Nur so kann ein Schutz gerade von finanziell schwachen und damit ohnmächtigen geflüchteten und migrantischen Frauen* und LSBTI*Q überhaupt ermöglicht werden - ohne Zuständigkeitsstreitigkeiten und ausländerrechtliche Hindernisse. Wir fordern außerdem mehrsprachige Angebote zur Einzelfallbetreuung und diversitysensible Fachkräfte. Migrantinnen* prangern spätestens seit den 1990ern das gravierende Rassismus- Problem in deutschen Frauenhäusern an (vgl. Aktas 1993) und fordern die Einstellung von und Quoten für Frauen* of Color, Migrantinnen* und Geflüchteten Frauen* Wir fordern Nachhaltige Förderung von migrantischen Begleit-, Beratungs- und Aufnahmestrukturen Migrantinnen*selbstorganisationen (MSO) sind im Bereich der Gewalt an Frauen* und insbesondere Gewalt an Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte seit Jahrzehnten tätig. Ihre Arbeit ist meist hochgradig prekär bis unterfinanziert. MSOs sind durch ihre inklusiven mehrsprachigen Strukturen eine erste Anlaufstelle für Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte, die Gewalt erfahren,. Die Arbeit und besondere Expertise der Migrantinnen*selbstorganisationen in diesem Bereich sollte nachhaltig gefördert und gewertschätzt werden. Damit könnten MSOs ihre Beratungs- und Begleitungs-, sowie Aufnahmestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen* weiter professionalisieren. 1 gegen- gewalt.de/eu- weite- erhebung- gewalt- gegen- frauen- fra html 2 Zum Gewaltschutz von LSBTI und Geflüchteten Frauen*, siehe Bericht des Frauenhauskoordinierung e.v., Aiko Takahashi und Tatjana Leinweiber, frauenhaeuser- zif.de/sites/default/files/report_attachment/ _zif- brief_parteien_zur_istanbulkonvention.pdf 4 katalog.eu/record/ frso/hierarchytree?hierarchy= frso&recordid= frso

4 3. Wir fordern die dezentrale und sicherere Unterbringung von geflüchteten Frauen* und Kinder sowie die finanzielle Förderung für Monitoring- Prozesse zum Gewaltschutz 4. Geflüchtete Frauen* kämpfen in einem skandalösen Maße mit desolaten Lebensbedingungen sowie sexuellen und rassistischen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften. Laut einer Studie der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité leiden rund 50 Prozent der Frauen*, die in Flüchtlingsunterkünften leben, an Angstzuständen und stark ausgeprägter Traurigkeit. Fünf Prozent der befragten Frauen* berichten von starken Selbstmordgedanken. Wir fordern. dass geflüchtete Frauen* und ihre Kinder zukünftig ausschließlich in Wohnungen untergebracht werden. Wir fordern die finanzielle Unterstützung von selbstorganisierten Frauen*- Gruppen, damit geflüchtete Frauen* sich an Monitoring- Prozessen der von Unicef und dem BMFSFJ (Juli 2016) entwickelten Minderstandards zum Gewaltschutz beteiligen können. 4. Wir fordern ein Ende der Abschiebungen von Sintezza*, Romnja* und geflüchteten Frauen* aus allen Kriegs- und Krisengebieten In den als sichere Herkunftsländer deklarierten Staaten Ex- Jugoslawiens haben Romnja* keine Rechte und sind ständig und immer noch von rassistischer Verfolgung bedroht. Nicht nur der Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch zur Teilhabe an der Gesellschaft wird ihnen verwehrt. Albanien, Bosnien- Herzegovina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien sind keinesfalls sichere Länder für diese Frauen* und ihre Angehörigen. Es gilt den Nachkommen von Völkermord- Opfern Schutz und Lebensperspektive zu bieten. Wir fordern das Bleiberecht für alle Frauen*, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflohen sind. 5. Wir fordern eine de facto Anerkennung des geschlechtsspezifischen Asyls für von Genitalverstümmelung, Vergewaltigung und Zwangsehen betroffenen Frauen* In den letzten Jahren wurde das Recht auf Einwanderung massiv eingeschränkt. Das Asylrecht kennt keine frauen*spezifische Menschenrechtsverletzungen. Erst seit 2005 passt sich Deutschland gängigen völkerrechtlichen Standards an und erkennt endlich die geschlechtsspezifische und nichtstaatliche (also nicht- politische ) Verfolgung als Asylgrund an. In der deutschen Asylpraxis müssen Frauen* jedoch trotz langer Fluchtwege immer noch um die Anerkennung ihrer Grundrechte kämpfen. Generell herrscht ein Widerspruch des mittlerweile juristischen Rechtschutzes und der gleichzeitigen Unmöglichkeit überhaupt bzw. auf sicherem Wege nach Europa fliehen zu können. Der Widerspruch zieht sich durch das deutsche Asylrecht: Die Bundesregierung investiert viel Geld in den Schutz von Frauen* in den Ländern des globalen Südens, vernachlässigt aber gleichzeitig massiv den Schutz von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte hier vor Ort. 6. Wir fordern die Stärkung der Rechte von geflüchteten Frauen* bei Zwangsverheiratung, der ehegattenabhängigen Aufenthaltsgenehmigung und die Abschaffung der Residenzpflicht 6. Das im 37 Aufenthaltsgesetz enthaltene Rückkehrrecht für zwangsverheiratete Personen sollte so gestaltet werden, dass eine tatsächliche Wiedereinreise möglich ist. In 33 des Asylgesetzes muss die Residenzpflicht für geflüchtete Frauen*, die aus Flüchtlingsunterkünften vor sexualisierter und rassistischer Gewalt fliehen, aufgehoben werden. Gewalterfahrungen sollten als Abschiebehindernis anerkannt werden, und die Ehebestandsdauer als Voraussetzung für einen eigenständigen Aufenthalt ersatzlos gestrichen werden ( 31 AufenthG) content/uploads/2017/06/cedaw- Alternativebericht_2016_lang_dt.pdf

5 7. Wir fordern das Ende rassistischer Tests für LGBTI*Q Geflüchtete! Beratungsstellen von und für Geflüchtete LSBTI berichten von regelmäßigen Diskriminierungen beim Asylverfahren, da sie glaubhaft machen müssen, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität verfolgt werden. Viele LSBTI*Q outen sich zum ersten Mal, v.a. vor einer staatlichen Einrichtung. Wenn sie sich nicht gleich outen, werden sie als unglaubwürdig wahrgenommen ( übersteigertes Vorbringen ). Diese Praxis wurde 2014 vom europäische Gerichtshof (EuGh) bemängelt. Ebenso sind psychologische Gutachten, medizinische Tests oder das Verlangen von intimen Fotos/Videos oder von der expliziten Schilderung sexueller Praktiken unzulässig. Wir fordern ein Ende der Praxis, dass Antragsstellenden unwürdige Fragen nach Nachweisen gestellt werden. 8. Wir fordern ein sofortiges Ende rassistischer und sexualisierter Gewalt gegen Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte auf der Straße, von der Polizei, in Behörden, Institutionen und auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt 7. Eine UN- Expertinnen*- Kommission bestätigte im Februar dieses Jahres einmal mehr, was für viele Migrantinnen* und Geflüchtete längst tagtäglich spürbar ist: Deutschland hat ein massives Problem mit institutionellem und gesellschaftlichen Rassismus. Frauen* sind in doppeltem Maße von Ausschlüssen bzgl. der sozialen, ökonomischen und politischen Teilhabe betroffen. Die psychischen Folgen des über Generationen anhaltenden Ausschlusses von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte ist kaum einschätzbar, da sie bisher nicht untersucht sind. Wir fordern die sofortige Umsetzung der interkultureller Öffnung und eines Diversity- Mainstreamings, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bzgl. der Einführung eines Verbandsklagerechts und der Abschaffung des diskriminierenden Religionsprivilegs ( 9). Die Gewalt durch rassistische Polizeikontrollen muss aufgehoben werden Wir fordern die konsequente Umsetzung der Istanbul- Konvention und zentrale Beteiligung vonmigrantinnen*selbstorganisationen beim Monitoringprozess Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) zu beginnen. Art. 59 Abs. 2 und 3 der Europaratskonventionen sieht für Betroffene, die aufgrund eines Abschiebeverfahrens gegen den gewalttätigen Partner selbst mit einer Ausweisung konfrontiert sind, die Möglichkeit vor, die Aussetzung des eigenen Abschiebeverfahrens zu erwirken. Mehr noch könnten die von Gewalt betroffenen geflüchteten Frauen* aus humanitären Gründen einen eigenständigen Asylantrag stellen. Dagegen hat die Bundesregierung ihre Vorbehalte eingelegt. Diese Vorbehalte sind unhaltbar und belegen wieder einmal, dass Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft akzeptiert werden. Mehr noch: Trotz der herrschenden Antidiskriminierungsgesetzgebung sind Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte in vielen Bereichen ihres Lebens von geschlechtsspezifischer Gewalt aber oft auch von mehreren Diskriminierungsmerkmalen zugleich betroffen. Bei der Umsetzung der Istanbulkonvention sollten daher auch zivilgesellschaftlich Akteurinnen* als Mitgestalterinnen* involviert werden. Wir fordern, dass Migrantinnen*organisationen und geflüchtete Frauen* als gleichberechtigte Partnerinnen* aktiv am Monitoringprozess beteiligt werden. 6 berlin.de/beitrag/die- berliner- kampagne- ban- racial- profiling- gefahrliche- orte- abschaffen

6 10. Wir fordern, dass der Familiennachzug zugelassen wird und Sexualstraftäter gleich behandelt werden. Immer. Überall. Ausnahmslos 10. Sexismus darf nicht durch Rassismus bekämpft werden. Die Reform des Sexualstrafrechts im Juli 2016 wurde von deutschen Frauen*verbänden und Feministinnen* als großer Erfolg gefeiert. Natürlich sind auch wir mit der Berücksichtigung des Prinzips Nein heißt Nein! sehr zufrieden. Es ist aber irritierend, dass die Reform erst als direkte Auswirkung der Diskurse um die Ereignisse der Kölner Silvesternacht entstand. Die gleichzeitige Verschärfung der Asylgesetze führte zur Deklarierung nordafrikanischer Staaten als sichere Herkunftsländer, wovon natürlich auch Frauen*, Kinder und LGBTI*Q, die aus diesen Ländern fliehen, betroffen sind. Auch der eingeschränkte Familiennachzug muss unbedingt wieder zugelassen werden. Die Folgen für Geflüchtete sind lebensbedrohlich und katastrophal. Die Demokratie ist nicht dann wehrhaft, wenn sie alleine öffentlichkeitswirksam gegen Täter vorgeht, die als Geflüchtete* in unserem Land leben, sondern nur dann, wenn sich die Wehrhaftigkeit immer, überall und ausnahmslos gegen alle Verbrecher*, unabhängig ihrer Herkunft, richtet. Wir fordern eine konsequente und strenge Bestrafung aller Sexualstraftäter, unabhängig ihrer Herkunft. Impressum DaMigra e.v. Dachverband der Migrantinnenorganisationen Am Sudhaus Berlin info@damigra.de Verantwortlich Redaktion Layout DaMigra Nadiye Ünsal, Saboura Naqshband, Nevrus Karadas Loubna Messaoudi November 2017

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