Die EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen sind die Basis für die nationalen Vergaberechtsvorschriften in Irland.
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- Elisabeth Scholz
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1 Das öffentliche Auftragswesen 1. Gesetzlicher Rahmen Die EU-n für das öffentliche Auftragswesen sind die Basis für die nationalen Vergaberechtsvorschriften. Das Ministerium für Finanzen hat per Rechtsverordnung diese n gesetzlich umgesetzt. Aktuelle n Rechtsverordnung (S.I.) S.I. No. 104 of 1993 S.I. No. 292 of S.I. No. 293 of S.I. No. 309 of S.I. n. 51 of 1995 S.I. n. 378 of Titel Jahr zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energieund Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor Änderung der über die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge Änderung der über die Vergabe öffentlicher zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und zur Koordinierung der durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energieund Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor Öffentliche Dienstleistungsaufträge: 97/52/EG des /13/EWG 93/36/EWG 93/37/EWG 89/665/EWG 93/38/EWG 92/50/EWG 1
2 Europaischen Parlaments und des Rates zur Änderung der n 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Lieferund and 97/52/EG S.I. n. 379 of Öffentliche Lieferaufträge: 97/52/EG des Europaischen Parlaments und des Rates zur Änderung der n 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Lieferund 97/52/EG S.I. n. 380 of Öffentliche : 97/52/EG des Europaischen Parlaments und des Rates zur Änderung der n 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Lieferund 97/52/EG S.I. n. 31 of 1999 S.I. n. 334 of S.I. n. 611 of S.I. No 612 of zur Änderung der 93/38/EWG zur Koordinierung der durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor Änderung der über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Änderung der über die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge Änderung der über die /4/EC 2
3 S.I. n. 343 of 2002 S.I. n. 329 of 2006 Vergabe öffentlicher Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen (Standardformulare) Europäsche Vergabevorschriften 2006 für das öffentliche Auftragswesen /17, 2005/51 und 2005/75 2. Institutioneller Rahmen In Irland fällt der Bereich des öffentlichen Auftragwesens in die Zuständigkeit des Ministers für Finanzen, der das Nationale Referat für das öffentliche Auftragswesen (National Public Procurement Policy Unit (NPPPU) im Ministerium für Finanzen mit der Umsetzung beauftragt. Das Referat für das öffentliche Auftragswesen wird durch das Staatliche Komitee für Verträge (Government Contracts Committee GCC) bei der Formulierung der politischen Ziele und der Verbreitung von best practise-leitlinien unterstützt. Das GCC ist ein Gremium, welches sich aus offiziellen Vertretern der Regierung (Fachabteilungen) und von Behörden zusammensetzt, die eine wichtige Rolle in der Vergabepolitik spielen, bzw. aus Vertretern von Fachabteilungen, die für Sektoren mit Bedeutung für die Vergabepolitik zuständig sind. Für den Bausektor ist eine weitere Gruppe von Spezialisten verantwortlich. Das GCC kann zwar keine Gesetze erlassen, aber öffentliche Einrichtungen werden auf der Basis der vom GCC erarbeiteten best-practise-leitlinien überprüft und sind dem Parlament über den Haushaltsausschuss rechenschaftspflichtig. Das Oberste Zivilgericht ist zuständig für die Revision von Vergabeverfahren. Das Gericht kann eine Vergabeentscheidung aufheben und/oder Schadensersatz zusprechen. 3. Vergabeverfahren und Zuschlag Die Prinzipien des EU-Vertrags und die EU-n regulieren das öffentliche Auftragswesen. Die Vorschriften gelten für, Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der in den EU-n festgelegten Schwellenwerte, die von öffentlichen Einrichtungen bzw. in den Sektoren Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste vergeben werden. Unterhalb der Schwellenwerte unterliegt die den Prinzipien der EU- Verträge. 3
4 Die Nationalen n schreiben vor, dass alle Vertragspartner die Prinzipien des Wettbewerbs und der Transparenz zu befolgen haben, um das beste Angebot und das beste Ergebnis im Sinne der Verbraucher und Steuerzahler zu erzielen. 4. Formen der Bekanntmachungen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie sind außerdem über eine nationale Ausschreibungsplattform zugänglich. Auf dieser website sind außerdem Funktionalitäten zur elektronischen Vergabe hinterlegt. Ausschreibungen über einem geschätzten Wert von werden ebenfalls auf der nationalen Ausschreibungsplattform veröffentlicht. Die Auftraggeber sind aufgerufen, die Ausschreibungsunterlagen in elektronischer Form über diese Website zugänglich zu machen. Hier sind auch die Bekanntmachungen über vergebene Aufträge zu finden. Die Veröffentlichungen im Europäischen Amtsblatt und auf nationaler Ebene werden regelmäßig durch Publikation in nationalen und anderen Medien ergänzt. 5. Vergabeverfahren Aufträge werden in offenen, nichtoffenen oder Verhandlungsverfahren vergeben. Das offene und das nichtoffene Verfahren werden dabei am häufigsten genutzt. 6. Möglichkeiten der Revision von Vergabeentscheidungen Die n für das Auftragswesen und die Informationsfreiheit verpflichten die Auftraggeber, den unterlegenen Bietern den Auswahlprozess und die Vergabekriterien zu erläutern. Die Vorschriften zur Umsetzung der Rechtsmittel- ermöglichen es Anbietern, die Vergabefehler vermuten, sich an das Oberste Zivilgericht zu wenden und das Vergabeverfahren nachprüfen zu lassen. Das Gericht ist berechtigt, Vergabeentscheidung aufzuheben und/oder Schadensersatz zuzusprechen. Bieter, die einen Rechtsverstoß vermuten, können sich außerdem mit der Bitte an die EU-Kommission wenden, das Verfahren zu prüfen. 4
5 7. Neue Organisations- und Unternehmensformen 7.1. Public Private Partnerships (PPP) Die Irische Regierung verfolgt eine Strategie für ein Programm zur Beschaffung verschiedener Bau- und Dienstleistungsaufträge durch public private partnerships. Diese Herangehensweise wird im Dokument Rahmenbedingungen für public private partnership dargelegt, welches vom Minister für Finanzen in November beschlossen wurde. Dieses Rahmenabkommen beschreibt PPPs als eine Absprache zwischen öffentlichen und privaten Sektoren mit klaren Abkommen über gemeinsame Ziele zur Lieferung öffentlicher Infrastruktur und/oder öffentlicher Dienstleistungen durch den privaten Sektor, die andernfalls durch herkömmliche öffentliche Beschaffung erbracht werden müssten. Das Ministerium für Finanzen hat eine Zentrale PPP-Abteilung geschaffen, um den Entwicklungsprozess von PPPs optimal zu unterstützen. Die wichtigste Aufgabe der PPP-Abteilung ist die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, technische und politische Beratung sowie die Verbreitung von best-practise-beispielen. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der Abteilung zu finden. Rechtliche Strukturen Um PPP durch eine maximale rechtliche Sicherheit zu untermauern und die breiteste Anwendung durch die Landesbehörden zu sichern, wurde 2002 das Landesbehördengesetz (PPP-Maßnahmen) (State Authorities (Public Private Partnership Arrangements) Act 2002) erlassen. Dieses Gesetz ermöglicht den Irischen Landesbehörden PPP zu bilden und den Verwaltungen Joint Venture einzugehen. Das Gesetz trägt damit zur Bildung von Rahmenbedingungen bei, die PPP als erfolgreiche Methode des Beschaffungswesens zu etablieren. Des Weiteren wurde per Gesetz 2002 die Nationale Finanz- und Entwicklungsbehörde gegründet, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die effektive Finanzierung von öffentlichen Investitionsprojekten unterstützen soll. Die Landesbehörden sind verpflichtet, die Nationalen Finanz- und Entwicklungsbehörde bei Finanzierungsfragen zu kontaktieren, eine Pflicht zur Annahme der von dieser Einrichtung ausgesprochenen Empfehlungen besteht jedoch nicht. Verwaltungsstrukturen PPPs werden durch eine Reihe von Verwaltungsstrukturen unterstützt: Kabinettsausschuss für Infrastruktur, Wohnungswesen und PPP unter Vorsitz des Premierministers 5
6 Ressortübergreifendes Team hochrangiger Vertreter der öffentlichen Verwaltung zur Unterstützung des Kabinettsausschusses Das Finanzministerium mit der zentralen politischen Abteilung Überwachung der Projektdurchführung durch sechs Fach- bzw. Branchenabteilungen Des Weiteren gibt es zwei Beratungsgruppen: Eine Abteilungsübergreifende Gruppe für PPP, in der die Leiter aller Fachbzw. Branchenabteilungen Informationen austauschen und versuchen, Probleme zu lösen Eine informelle Public Private Beratungsgruppe (Public Private Informal Advisory Group IAG) aus Vertretern des Irischen Gewerkschaftskongresses (ICTU), des Irischen Unternehmer- und Arbeitgeberbundes (IBEC), der Baugewerbe-Vereinigung (CIF) sowie der Leiter von Fach- und Branchenabteilungen. Der Abteilungsleiter der zentralen PPP-Abteilung im Finanzministerium führt den Vorsitz in beiden Beratungsgruppen. Die Nationale Finanz- und Entwicklungsbehörde stellt ebenfalls einen Baustein in den Verwaltungsstrukturen zur Unterstützung von PPP dar Elektronische Vergabe Das Finanzministerium hat im April 2002 eine Strategie für die Einführung der elektronischen Vergabe im öffentlichen Sektors gestartet, die als Plan bestätigt wurde. Die Nationale Abteilung für öffentliches Beschaffungswesen wurde im Ministerium für Finanzen ins Leben gerufen und ist für die Umsetzung dieser Strategie verantwortlich. Die meisten Einsparungen und Vorteile sind in erster Linie mehr durch effektiveres Beschaffungsmanagement als nur durch elektronische Hilfsmittel zu erzielen. Der Start der Strategie beinhaltet Aktionen zur Unterstützung der Reform des Beschaffungswesen, die durch Initiativen der elektronischen Vergabe begleitet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Erzielung eines maximalen und dauerhaften Wandels durch die Sicherung der Interessensvertretung, durch den Transfer von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Herausbildung organisatorische Kapazitäten und die Erweiterung individuellen Könnens. 6
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