5. Thüringer Krankenhausforum

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1 5. Thüringer Krankenhausforum Krankenhauslandschaft 2030 im Flächenland Thüringen - Welche Auswirkungen haben gestufte Notfallversorgung, Strukturvorgaben und Qualitätsindikatoren? Erfurt, 22. Oktober 2018 Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft

2 Selbstverständnis der DKG 1. Interessenvertretung der Kliniken, ihrer Beschäftigten und Patienten über alle Trägergruppen und Versorgungsstufen teilweise aufwändiger Vermittlungsprozess politische Wirksamkeit steht und fällt mit der Unterstützung der Mitglieder aufwändige und kontroverse Konsensbildung ist notwendig, um unsere Ziele politisch durchzusetzen 2. Aktiver und konstruktiver Partner in der Selbstverwaltung aktive Mitwirkung im Vorfeld und während der Gesetzgebung konstruktive Arbeit in der Selbstverwaltung schwierige Mehrheitsverhältnisse können die Konsensfähigkeit überfordern (Beispiel Notfallstufenkonzept ) 2

3 Krankenhauspolitik- die Politik ist sich in den Zielen uneinig und formuliert deshalb gegensätzliche Erwartungen Die Politik erzeugt einen ungezügelten Aktionismus, der zu einer unüberschaubaren Zahl an Regulierungen, Gremien und Aufgaben für die Selbstverwaltung führt Der Bund fordert von den Ländern aktive Standort-und Strukturpolitik hat aber den Glauben daran aufgegeben. Die Länder haben bei der Investitionsfinanzierung aufgegeben und scheuen unpopuläre Entscheidungen Die Regionen kämpfen um jeden Standort im Zweifel auch gegen veränderungsbereite Träger Seit über 15 Jahre betreiben Bund und Länder eine Politik des Gegeneinander zu Lasten der Krankenhäuser 3

4 Krankenhauspolitik - die Krankenkassen verfolgen strategisch das Ziel der Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft Dieser Zielsetzung wird alles untergeordnet -auch die Versorgungsverantwortung für ihre Versicherten. uferlose Rechnungsprüfungen des MDK Strukturvorgaben ohne Bezug zur Ergebnisqualität Negieren individueller Notwendigkeiten Verweigerung von Korrekturmechanismen zur Weiterentwicklung des DRG-Systems Maßlose Dokumentationsanforderungen Die Leidtragenden sind die Versicherten, die Patienten und die Beschäftigten in den Kliniken 4

5 Unsere Vorschläge für eine Kultur des Vertrauens und eine patientenorientierte Krankenhausversorgung Die Festlegung der bedarfsgerechten Versorgungsstrukturen im stationären und ambulanten Sektor muss vollumfänglich von den Ländern wahrgenommen werden die Landeskrankenhausgesellschaften sind bereit, dies aktiv zu unterstützen Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen sich tatsächlich auf die Verbesserung der Qualität konzentrieren die Krankenhäuser werden sich zur Transparenz bei der Ergebnisqualität verpflichten Die Vergütungssystematik muss eine Kombination aus Vorhaltefinanzierung und Leistungsfinanzierung sein die Krankenhäuser werden unter diesen Bedingungen Leistungsmengen und Leistungskataloge verhandeln Die Rechnungsprüfungen des (zukünftig unabhängigen) MDK müssen sich primär an Auffälligkeiten orientieren die Krankenhäuser werden die dafür notwendige Datentransparenz herstellen 5

6 Misstrauen begleitet die Arbeit der Kliniken Ein Teil der stationären Leistungen ist medizinisch nicht notwendig und wird nur aus wirtschaftlichen Gründen erbracht Die Qualität ist teilweise zweifelhaft, Patienten werden geschädigt An der Pflege wird gespart, die Kliniken zweckentfremden einen Teil ihrer Erlöse Es wird falsch abrechnet, die Kliniken betreiben flächendeckend upcoding 6

7 Die Misstrauenskultur muss beendet werden Krankenhäuser und Klinikmitarbeiter werden durch gezielte Kampagnen in die öffentliche Kritik gebracht (Hygieneskandale, überflüssige OP`s, Abrechnungsbetrug ) Abrechnungsregeln und Strukturvorgaben beschreiben bis ins kleinste Detail als Vorgaben die Arbeit in den Kliniken (49 Seiten Erläuterung zum OPS Code PKMS) Prüfungen des MDK zielen nicht darauf, ob die richtige Leistung abgerechnet wurde, sondern verfolgen primär das Ziel der Erlöskürzung % MDK Prüfquote Der Personaleinsatz wird zunehmend durch bundesweit definierte Vorgaben bis auf die Ebene der Station, der Schicht und des einzelnen Patienten geregelt Misstrauen in die Kliniken bis hin zum obersten Gericht (Bundessozialgericht) Die Misstrauenskultur demotiviert unsere Mitarbeiter und sorgt für ein unattraktives berufliches Umfeld 7

8 Die Leistungen der Krankenhäuser kaum Wartezeiten, hohe Versorgungssicherheit sehr niedrige Fallkosten breiter Zugang, auch zu Therapien der Maximalversorgung Enormer Beitrag zur ambulanten Notfallversorgung Hohe Ausbildungsleistungen auch für andere Versorgungsbereiche Gute Qualität in der Breite und internationale Spitzenmedizin in Zentren 8

9 Gesamtschau der Pflegepersonalstärkungsmaßnahmen Ausweitung Pflegestellenförderprogramm Förderung der Pflege- Ausbildung Einführung eines Ganzhaus Pflegepersonalquotienten Vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen der Pflegekräfte Zusatzentgelt für erhöhten Pflegeaufwand Informationspflicht der KK Ausweitung des Krankenhausstrukturfonds Einführung eines Pflegebudgets außerhalb der DRG-Systematik Steigerung der Attraktivität des Berufs der Kranken-und Altenpflege 9

10 Mit Pauken und Trompeten 10

11 11

12 Der Wettbewerb wird schärfer und ungleich Rehakliniken Ambulante Krankenpflege Psychiatrie Altenpflege Kliniken 12

13 Grenze: Fachkräftemangel DKI-Umfrage offene VK-Pflegestellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit offene Stellen in der Krankenpflege offene Stellen in der Altenpflege ver.di Stellen fehlen in der Pflege Bertelsmann-Stiftung 2030 werden Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen (Trend Status quo) Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 2035 werden Fachkräfte der Pflege- und Gesundheitsberufe fehlen Grundvoraussetzung: Förderung der Ausbildung und Ausbau der Kapazitäten 13

14 Pflegepersonaluntergrenzen ein Instrument aus vergangenen Tagen 14

15 Pflegepersonaluntergrenzen - Selbstverwaltung Keine Verweigerung ABER unüberbrückbare Differenzen bei der Anwendung des Perzentilansatzes und zur Frage der Datenqualität DKG-Vorschlag: empirische Datenlagen unzureichend bundesweite halbjährige Datenerfassung Anschluss: Festlegung valider Personaluntergrenzen 10 %-Perzentilansatz GKV-SV: sofortige Einführung 25 %-Perzentilansatz 15

16 Pflegepersonaluntergrenzen Beispiel Intensiv Pflegepersonaluntergrenzen = Verhinderung von Patientengefährdung Empfehlungen der Fachgesellschaften = idealtypische Regelausstattung Referentenentwurf PpUGV (Ersatzvornahme) Festlegung der PPU für Intensivmedizin (Tagschicht) 2:1 2,5:1 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste 2:1 16

17 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung Pflegesensitive Bereiche ab 2019 Tag Nacht Anteil Pflegehilfskräfte Tag Nacht Intensiv 2,5:1 3,5:1 8 % 8 % Geriatrie 10:1 20:1 20 % 40 % Unfallchirurgie 10:1 20:1 10% 15 % Kardiologie 12:1 24:1 10 % 15 % Neurologie und Herzchirurgie als pflegesensitive Bereiche identifiziert = Unterschreitung führt zu Kürzungen 17

18 Weitere Rahmenbedingung Ministerverordnung PpUGV Steuerung: monatliche Durchschnittswerte Nachrichtlich: schichtbezogene Unterschreitung einmal im Quartal Einstufung in pflegesensitive Bereich erfolgt über das InEK Kriterien: Fachabteilung mit entsprechend ausgewiesener Schwerpunktbezeichnung oder Fachabteilung mit 40 % Fälle, die in die jeweilige Indikatoren-DRGs einzugruppieren sind Bei intensivmedizinische Behandlungseinheit: bei mind. 400 Fälle mit OPS intensivmedizinische Komplexbehandlung oder aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung Keine Vergütungsabschläge bis zum 31. März 2019 Ausnahmen: kurzfristiger krankheitsbedingter Personalausfall und starke Erhöhung der Patientenzahlen (z. B. Epidemien, Großschadensereignisse) 18

19 Fachkräftemangel nicht nur bei uns Würde die Politik auf die Idee kommen, in anderen Bereichen der Daseinsfürsorge in Zeiten höchster Personalnöte Personalvorgaben mit Sanktionsbewährung bis hin zur Schließung einzuführen??? 19

20 Positive Reformaspekte PpSG Vollfinanzierung der krankenhausindividuellen Pflegekosten ab 2020 Ausweitung des Pflegestellenförderprogramms für 2019 und Verbleib der Mittel im jeweiligen Krankenhaus Verbesserung der Tarifausgleichsrate 2018/2019 Zusatzentgelte für Pflegegrade wird gangbar gemacht Verbesserung der Ausbildungsfinanzierung Fortführung und Ausweitung des Krankenhausstrukturfonds (insb. Ausbildungskapazitäten) Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf keine Verrechnung der Notfallzu- und -abschläge über den Landesbasisfallwert niedriger dreistelliger Millionenbetrag in Aussicht gestellt 20

21 Positive Reformaspekte PpSG Über Änderungsanträge in die Beratungen des Bundestags-Gesundheitsausschusses eingebracht: spezifische Verjährungsfrist von zwei Jahren für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser und Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen DIMDI soll Klarstellungen der Formulierung insbesondere zum OPS auch mit Wirkung für die Vergangenheit vornehmen können Klarstellung, dass die auf Bundesebene vereinbarten Abrechnungsbestimmung zur Fallzusammenführung als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen ist 21

22 Pflegebudget ab 2020 Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG s kleine Revolution mit ungewissem Ausgang 22

23 Pflegebudget ab 2020 DKG-Forderungen Pflegebudget: Ableitung des Pflegeaufwands aus der DRG-Kalkulation nicht sachgerecht besser: tagesgleiche Pflegesätze pflegeentlastende Maßnahmen der Vergangenheit und in der Zukunft müssen berücksichtigt werden können Einführung einer Konvergenzphase mit Kappungsgrenzen, um vor existenzbedrohlicher Budgetabsenkung abzusichern Besondere Problematik für die ostdeutschen Länder Wie lassen sich personalschonende Prozessinnovationen und der hausindividuelle skill-mix in bundesweiten Vorgaben abbilden? 23

24 1/2 Mrd. Kürzung Finanztableau PpSG für 2020 Fördermittel Kürzungen Pflegestellenförderung: 220 Mio. (sofern zusätzliche Einstellungen) (Betriebskosten) Verbesserung der Ausbildungsfinanzierung: 155 Mio. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf: 70 Mio. Vollständige Tarifrefinanzierung der Pflege: 40 Mio. Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung: 35 Mio. 520 Mio. zweckgebundene Mittel Streichung des Pflegezuschlags 500 Mio. * zu Lasten aller Krankenhäuser * Diese Mittel erscheinen im Finanztableau der Bundesregierung nicht als Einsparungen der Krankenkassen. Die versprochenen Verbesserungen werden fast nur aus den Kürzungen finanziert. So kann Personalstärkung nicht funktionieren! 24

25 Stationäres Notfallstufenkonzept - G-BA-Beschluss 25

26 Auswirkungen des Stationären Notfallstufenkonzepts 26

27 Notfallversorgung Thüringen Auch ohne Notfallstufen erreichen nicht alle Thüringer das nächste Krankenhaus der Grundversorgung in 30 Minuten Quelle:Auswertung der Qualitätsberichte Grundversorger verfügen über eine Abteilung Innere Medizin und Chirurgie am selben Standort. 27

28 Stationären Notfallstufenkonzept - Aktueller Verhandlungsstand Konsens Abschlag je vollstationärem Fall Zuschlag Pauschale je Krankenhausstandort Einstufung der Krankenhäuser erfolgt in den Budgetverhandlungen Verhandlungen laufen aktuell noch insbesondere Höhe der Zu- und Abschläge noch offen Konfliktlösung: Schiedsstelle Anrufung durch DKG, GKV-SV oder BMG möglich 28

29 Planungsrelevante Qualitätsindikatoren G-BA-Beschluss von Dezember Leistungsbereiche 11 planungsrelevante Qualitätsindikatoren Automatischer Bestandteil der Krankenhausplanung Landesrecht kann die Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder teilweise ausschließen 29

30 Planungsrelevante Qualitätsindikatoren - Erster Bericht (G-BA Beschluss vom ) Ergebnis: Krankenhausstandorte Aufwand Dokumentation Indikatoren 163 statistisch auffällig 73 qualitativauffällig bei einer einzelnen Indikatorenunterschreitung davon: 36 durch einen einzigen Fall im Krankenhaus verursacht Bericht trägt zu einer Versachlichung der Qualitätsdiskussion bei 2 Leistungsbereiche ohne Unterschreitungen Keine Hinweise auf absichtliche Besser-Darstellung 30

31 Strukturvorgaben -Beispiel Personalvorgaben Personaleinsatz wird zunehmend durch bundesweit definierte Vorgaben bis auf die Ebene der Station, der Schicht und des einzelnen Patienten geregelt Vorgaben in OPS-Codes G-BA-Vorgaben (z. B. Neonatologie, ASV) z. T. Ländervorgaben Pflegepersonalquotient (Ganzhausansatz) Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32

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