1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

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1 1. Geltung 1.1 Die CABS GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen für clevere-telefonanlage.de ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. 1.3 Mitarbeiter der CABS GmbH sind nicht berechtigt Nebenabreden oder sonstige Zusatzleistungen mündlich zu vereinbaren. 2. Vertragsinhalt, Leistungsumfang, Entgelte, Rechnungen, Zusatzleistungen 2.1 Der Kunde versichert bei Vertragsabschluss, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist und die gemieteten Dienste ausschließlich für gewerbliche Zwecke nutzt und der Sitz des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland liegt. 2.2 Die CABS GmbH ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. 2.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des bestellten Tarifs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsverlängerung. 2.5 Alle Cloud Telefonanlagen benötigen einen Telefonieprovider zur Telefonie in das öffentliche Fernsprechnetz. Die Anbindung zu einem Telefonieprovider ist nicht Bestandteil der gemieteten Cloud Telefonanlage. Der Mieter der Cloud Telefonanlage muss selbst einen Telefontarif bei einem Anbieter seiner Wahl buchen und die Kosten hierfür tragen. 2.6 Nutzungsunabhängige Entgelte hat der Kunde grundsätzlich im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen. Bei Zahlungsverzug, auch von Teilbeträgen, ist die CABS GmbH dazu berechtigt den Zugang zu sperren. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht von seiner Zahlungspflicht. Nutzungsabhängige Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. 2.7 Rechnungen werden ausschließlich per zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm grundsätzlich keine Rechnungen in Schriftform zugestellt werden. Die Verschickung von Rechnungen in Schriftform wird nur auf 1

2 ausdrücklichen Kundenwunsch hin ausgeführt und berechtigt die CABS GmbH hierfür pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.8 Die CABS GmbH hat das Recht jährlich die Preise zu erhöhen. Der Kunde kann der Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung in Schriftform widersprechen. 2.9 Der Kunde hat beim Lastschriftverfahren auf eine ausreichende Deckung seines Kontos zu achten. Bei Rücklastschriften stellt die CABS GmbH dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung (laut Preisliste) Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Schuldner die aus dieser Beauftragung entstehenden Inkassokosten zu tragen Entgeltliche Zusatzleistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der CABS GmbH und werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang erbracht. Die Vertragslaufzeit für Zusatzleistungen bemisst sich an der Laufzeit des entsprechenden Tarifs Unentgeltliche Zusatzleistungen können von der CABS GmbH jederzeit wieder eingestellt werden Die CABS GmbH kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu innerhalb von vier Wochen in Schriftform zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann die CABS GmbH den Vertrag fristlos kündigen Die CABS GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der CABS GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die CABS GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen Für eine durchgeführte Sperre, die der Kunde zu vertreten hat, wird ihm eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt (laut Preisliste). Eine erneute Freischaltung des Serverzugangs erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem Konto der CABS GmbH Eine Weitervermietung der Vertragsleistungen an Dritte ist untersagt. 3. Telefonie, Fax, Voic und Datentransfer 3.1 Die Cloud Telefonanlagen dienen dem alleinigen Zweck der Abwicklung von 2

3 Sprachverkehr, Fax und Voic . Sie dürfen vom Kunden nicht als Speicherplatz für Daten oder Dateien genutzt werden. 3.2 Die maximale Dateigröße einer für Fax/Voic ist im Empfang und Versand entsprechend dem geltenden Tarif beschränkt. Ebenso ist die Kapazität einer Telefonanlage und der Speicherplatz, der pro Telefonanlage insgesamt für s und deren Anhänge zur Verfügung steht entsprechend des geltenden Tarifs beschränkt. Die CABS GmbH behält sich das Recht vor, den Zugang zu sperren, wenn Kapazitätsgrenzen überschritten werden. 3.3 Die CABS GmbH übernimmt für verloren gegangene s oder deren Anhänge keine Haftung, da für Empfang und Versand von s Übertragungswege genutzt werden, die außerhalb des Einflussbereichs der CABS GmbH liegen. 3.4 Die CABS GmbH hat das Recht, die Telefonanlagen des Kunden inklusive der noch nicht abgeholten Voic /Faxnachrichten sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Kunde ist selbst für einen rechtzeitigen Download der verbleibenden Nachrichten und Faxe, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses, verantwortlich. 3.5 Entsprechend dem geltenden Tarif ist ein bestimmtes Datentransfervolumen (Traffic) pro Kalendermonat im Leistungsumfang enthalten. Sollte dieser Wert überschritten werden ist die CABS GmbH dazu berechtigt die Telefonanlage für den Rest des Kalendermonats zu sperren. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.b. s, Download, Upload, Aufruf von Webseiten, Telefongespräche, Faxe etc.). 4. Telefon Tarife (Telefonie Provider ins öffentliche Fernsprechnetz) 4.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Leitungen und Tarifen ins öffentliche Fernsprechnetz fungiert die CABS GmbH zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Telefonie Provider lediglich als Vermittler. Die CABS GmbH hat auf die Rufnummernvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Leitungen und Rufnummern überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Rufnummern frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. 4.2 Durch die Antragstellung versichert der Kunde, dass er seiner Verpflichtung zur Überprüfung der Verwendbarkeit seiner Rufnummern nachgekommen ist und dass ihm keine Anhaltspunkte über die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften bekannt sind. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Rufnummer durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die CABS GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, sowie sonstige für die Registrierung der Telefonleitungen und Rufnummern eingeschaltete Personen frei. 4.3 Verstößt der Kunde beim Einrichten von Rufnummern (speziell bei Clip no screening) gegen die Bestimmungen der Bundesnetzagentur, ist die CABS GmbH berechtigt den bestehenden Vertrag außerordentlich zu kündigen. 3

4 4.4 Werden von Dritten gegenüber der CABS GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht (z.b.: falsche Rufnummern bei Clip no screening, geschützte Wartemusik) ist die CABS GmbH berechtigt, die Telefonanlage des Kunden unverzüglich zu sperren. 4.5 Eine Haftung der CABS GmbH ist ausgeschlossen, wenn eine Nichterreichbarkeit des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verantworten ist Die CABS GmbH haftet nicht für durch Hacker oder andere Dritte verursachtes erhöhtes Gebührenaufkommen. Die CABS GmbH ist lediglich Vermieter der Telefonanlage. Für die sichere Nutzung ist alleine der Mieter verantwortlich. Dieser hat für ausreichenden Passwortschutz zu sorgen. Zusätzlich rät die CABS GmbH dem Kunden bei seinem Telefonieprovider unbedingt alle Rufnummern ins Ausland, sowie zu Sonderrufnummern zu sperren. Ansonsten ist Gebührenbetrug bei Ausnutzung von Sicherheitslücken möglich. Wenn der Kunde Zugang zu Sonderrufnummern und Auslandsrufnummern benötigt, kann hierfür ein verschlüsselter VPN Zugang angemietet werden. Die Kosten hierfür werden in einem individuellen Angebot aufgeschlüsselt und dem Kunden nach Angebotsannahme in Rechnung gestellt. 5. Pflichten des Kunden 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der CABS GmbH seine -Adresse, Telefonnummer und eine gültige Postanschrift - jedoch keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse - mitzuteilen und sie weiterhin unverzüglich über Änderungen zu unterrichten. Wird die Bezahlung mittels Lastschriftverfahren abgewickelt, so hat der Kunde der CABS GmbH auch eine Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. 5.2 Der Kunde hat missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen mit der gemieteten Cloud Telefonanlage zu unterlassen und sicherzustellen, dass alle Zugänge mit komplexen Passwörtern abgesichert sind. Jedes Passwort muss mindestens 12 Zeichen, bestehend aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen enthalten. Die Passwörter sind regelmäßig zu ändern. 5.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. 5.4 Die CABS GmbH ist berechtigt Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Telefonanlage beeinträchtigen könnten, grundsätzlich und ohne Vorwarnung zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. 5.5 Der Kunde ist verpflichtet seine genutzten Leistungen regelmäßig auf Störungen, Mängel und Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich der CABS GmbH anzuzeigen. Der Kunde hat Kosten die durch Behebung von Störungen, Mängel und Schäden entstehen - soweit er sie zu vertreten hat - zu erstatten. 5.6 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der CABS GmbH und Dritten durch 4

5 missbräuchliche Verwendung von Diensten der CABS GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Für die Nutzung durch Dritte ist alleine der Kunde verantwortlich und in vollem Umfang haftbar. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt "Massen s" (SPAM) über die Telefonanlagen der CABS GmbH zu versenden. Bei einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verwendung von durch Dritte oder dem Kunden selbst genutzten Leistungen kann eine Sperre erfolgen. 6. Datenschutz, Datensicherung 6.1 Die CABS GmbH erfasst die Adressdaten der Kunden in maschinenlesbarer Form und verarbeitet sie maschinell im Rahmen der sich aus diesem Vertrag ergebenden Aufgaben. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweis- und Abrechnungszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem hiermit ausdrücklich zu. Die CABS GmbH wird vom Kunden weiterhin berechtigt Logfiles auch hinsichtlich dem Telefonieverhalten für interne Zwecke (z. B. für Informationen über Zugriffsspitzen zur Optimierung der Serverperformance) auszuwerten. 6.2 Soweit sich die CABS GmbH zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. 6.3 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Der Kunde weiß, dass die CABS GmbH das auf der Telefonanlage befindliche Daten und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann und dass diese Möglichkeit theoretisch auch anderen unbefugten Personen offen steht. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Telefonanlagen gespeicherten Ansagen, Ab Nachrichten und Faxe trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Von der Speicherung sensibler Daten auf Cloud Telefonanlagen ist generell abzuraten. 6.4 Der Kunde ist für die Sicherung jeglicher Daten der Telefonanlage selbst verantwortlich. Eine Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen und darf nicht auf dem Speicherplatz der Telefonanlage dauerhaft abgelegt werden. Die Daten sind unmittelbar nach Erstellung abzurufen und auf der Telefonanlage wieder zu löschen. Dauerhafte Archivierungen von Backups sind nur auf speziell dafür vorgesehenen Backup-Servern der CABS GmbH erlaubt. Es wird dem Kunden nahe gelegt seine Daten zusätzlich noch lokal zu sichern. Die CABS GmbH legt selbst täglich eine Kopie der Telefonanlage an um im Notfall diese schnellstmöglich wieder herstellen zu können. Die CABS GmbH übernimmt keine Haftung für nicht verfügbare oder schadhafte Backups, es sei denn ihr kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. 5

6 6.5 Sollte es zu einem Datenverlust kommen, ist der Kunde selbst verantwortlich für das erneute Hochladen seiner Telefonanlagenkonfiguration, sowie für die Einrichtung seiner E- Mailkonten zum Versand von AB Nachrichten und Faxnachrichten. Hierfür kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche stellen. Die CABS GmbH ist für Datenverluste oder verlorene s nicht haftbar, es sei denn ihr kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. 6.6 Von der CABS GmbH wird täglich eine Datensicherung aller Daten auf der Telefonanlage vorgenommen um in einem Schadensfall eine eventuelle Wiederherstellung der Telefonanlage vornehmen zu können. Diese Datensicherung umfasst auch alle Telefoniedaten und Anruflisten/Adresslisten, da es sich um vollständige Sicherungen des gesamten Systems handelt. Der Kunde stimmt dieser Datensicherung ausdrücklich zu. Der Kunde kann die CABS GmbH gegen Entgelt mit dem Zurückspielen einer Datensicherung beauftragen (laut Preisliste). Durch technische Defekte können Backups jedoch fehlerhaft, unvollständig oder unbrauchbar sein, die CABS GmbH übernimmt dafür keine Haftung. 7. Höhere Gewalt 7.1 Die CABS GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern und sonstige technische Störungen auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von der CABS GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Der Kunde stellt die CABS GmbH diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen die CABS GmbH ergeben sich für den Kunden bei nicht durch die CABS GmbH zu verantwortenden Ausfällen nicht. 7.2 Die CABS GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Telefonanlagenausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihr kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. 8. Testzeit, Vertragsdauer, Vertragsverlängerung, Kündigung 8.1 Innerhalb der ersten 14 Tage nach Neueinrichtung einer Telefonanlage können beide 6

7 Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen den Vertrag fristlos kündigen. 8.2 Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 6 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. 8.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. s werden nur anerkannt, wenn sie nach einem zertifizierten Verfahren elektronisch signiert sind. 8.4 Die CABS GmbH hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. 8.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so behält sich die CABS GmbH das Recht vor den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Bestehende Telefonanlagen werden von der CABS GmbH nicht weiter betreut sondern gelöscht. Der Kunde verliert damit alle Rechte an der Telefonanlage. 9. Technische Einschränkungen 9.1 Zugeteilte IP Adressen können sich ändern, daher sind alle Leistungen immer über einen dem Kunden zugeteilten DNS Namen zu nutzen. Der Betrieb erfolgt auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind. 9.2 Die CABS GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit ihrer Server von 99% im Jahresmittel in der Zeit von Montag bis Freitag von 6-22 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der CABS GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Eine Haftung der CABS GmbH für durch technisch bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Benötigt der Kunde höhere Verfügbarkeiten, kann er diese aufgrund eines individuellen Angebots durch die CABS GmbH zubuchen. 9.3 Die CABS GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken oder sperren, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 10. Haftung 7

8 10.1 Für Schäden haftet die CABS GmbH nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist Die CABS GmbH übernimmt keine Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen des Kunden. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden ist die CABS GmbH zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Telefonanlage sowie sämtlicher sonstigen Leistungen berechtigt. Diese Rechte stehen der CABS GmbH insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden behält sich die CABS GmbH die fristlose Kündigung vor. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche der CABS GmbH bleiben davon unberührt. Soweit die CABS GmbH durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, die CABS GmbH von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen Die Server der CABS GmbH werden überwiegend mit Fremdsoftware, zu der unter anderem die Askozia VoIP Telefoniesoftware, betrieben. Die CABS GmbH trägt für Fremdsoftware keinerlei Haftung - auch wenn diese Software als zusätzliche Dienstleistung in ihr Angebot integriert wurde. 11. Sonstige Vereinbarungen 11.1 Die CABS GmbH hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen Gegen Forderungen der CABS GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die beide Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. 8

9 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mannheim,

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