Sonntag, 11. Oktober 2015, Uhr Aula Schulhaus Lantsch/Lenz

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1 Canzloia communala Lantsch Gemeindekanzlei Lenz 7083 Lantsch/Lenz Voia Principala 90 Telefon Lantsch/Lenz Fax Protokoll Nr / Gemeindeversammlung Sonntag, 11. Oktober 2015, Uhr Aula Schulhaus Lantsch/Lenz Vorsitz Protokoll Anwesend Stimmenzähler Gemeindepräsident Simon Willi Gemeindeschreiber Ursin Fravi 57 Stimmberechtigte und 2 Gäste Monika Lorenz-Oswald und Michael Bont Traktandenliste 1. Begrüssung und Wahl zweier Stimmenzähler 2. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom Dienstbarkeitsvertrag Politische Gemeinde Lantsch/Lenz und Nordic & Biathlon AG - Baurechtseinräumung zu Lasten Grundstück Nachtrag zum Grundlastvertrag 5. Pachtvertrag über die Biathlon Arena zwischen Gemeinde Lantsch/Lenz und Nordic & Biathlon AG 6. Kredit CHF für zwei Personenunterführungen, WC-Anlage, Fahnenmasten 7. Nordic & Biathlon AG Aktienkapitalerhöhung CHF Nordic & Biathlon AG - Verzicht auf Bezugsrecht 9. Varia Trakt. 1 Begrüssung und Wahl zweier Stimmenzähler Um Uhr begrüsst der Gemeindepräsident die anwesenden Damen und Herren und speziell heisst er Herrn Michael Hartweg willkommen. Die heutige Gemeindeversammlung bezieht sich rein auf Massnahmen und die neuen Strukturen rund um die Biathlon Arena. Der Gemeindepräsident stellt die Traktandenliste vor. Es werden keine Ergänzungen vorgenommen. Da alles in einem Zusammenhang steht, schlägt der Gemeindepräsident Simon Willi vor, zuerst die einzelnen Traktanden zu präsentieren und alle Abstimmungen zu den einzelnen Traktanden am Schluss vorzunehmen. Mit diesem Vorgehen sind alle in der Aula einverstanden. Als Stimmenzähler schlägt der Gemeindepräsident Monika Lorenz-Oswald und Michael Bont vor. Monika Lorenz-Oswald und Michael Bont werden einstimmig als Stimmenzähler gewählt. Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 1

2 Trakt. 2 Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2015 Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2015 lag wie üblich auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Ebenso wurde das Protokoll auf publiziert. Es werden keine Fragen zum Protokoll gestellt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom wird einstimmig genehmigt. Bevor die einzelnen Geschäfte behandelt werden, stellt der Gemeindepräsident die Strukturen vor. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die bisherigen und die neuen Strukturen auf. Nun übergibt der Gemeindepräsident das Wort an Michael Hartweg. Dieser stellt sich persönlich vor und erwähnt seine Motivation, warum er in der Biathlon Arena mehrere Millionen Franken investieren will. Zu Beginn seiner Präsentation geht er auf die bereits realisierte Infrastruktur und die aktuellen Strukturen ein, Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 2

3 erwähnt die einzelnen Geschäftsfelder und Aktivitäten und gibt einen Rückblick auf die Besucherzahlen der ersten beiden Betriebsjahre der Nordic & Biathlon AG. Die Biathlon Arena Lenzerheide soll zu einer internationalen Top-Destination weiterentwickelt werden. Folgende Ziele werden verfolgt: Erstellung und Schaffung der infrastrukturellen und betrieblichen Voraussetzung zur Erlangung der A-Lizenz der IBU bis spätestens 2016 zur Sicherung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Betriebs der Biathlonarena Etablierung als Nationaler Trainingsstützpunkt mit internationaler Attraktivität Nach Erhalt der A-Lizenz Bewerbung für die Biathlon Weltmeisterschaften für das Jahr 2021 oder 2022 Die Durchführung des ersten Biathlon Weltcups auf der Lenzerheide ab 2020 Der Projektplan 1 sieht folgenden zeitlichen Ablauf vor: Bis Ende September 2015: Ausarbeitung Verträge für die privatisierte Biathlon Arena Lenzerheide AG Bis September 2015: Umplanung Betriebsgebäude zur Erfüllung der A-Lizenz Anforderungen und zur Sicherung eines wirtschaftlichen Betriebs Ende September/Anfang Oktober 2015: Präsentation Konzept Gemeindeversammlung Lantsch/Lenz Bis September 2015: Erarbeitung des Vermarktungskonzepts und Aussenauftritts der Arena in Zusammenarbeit mit der LMS AG September 2015 April 2016: Fundraising Akquisition von Aktionären und Gönnern Dezember 2015: Beginn Bau Betriebsgebäude Ab Anfang November 2015: Beschneiungskonzept mit absoluter Schneegarantie für eine Loipe von anfänglich 1,5 km Länge ab Anfang November 2015 Anschliessend soll Projektplan 2 wie folgt vorangetrieben werden. Bis Herbst 2016: Betriebsgebäude Ausbaustufe 2 (komplett) fertiggestellt Sobald Gebäude betriebsbereit: Erweiterung der betrieblichen Organisationsstruktur (Restauration, Pension, Sportlicher Betrieb, Events, etc.) Sommer/Herbst 2016: Inspektion IBU A-Lizenz Herbst 2016: Erteilung A-Lizenz und Vorbereitung der Bewerbung für Weltmeisterschaften Das geplante Nordic House beinhaltet ein Bistro-Restaurant, erweiterbar im 1. Stock für Firmenanlässe oder ähnliches, Toiletten, Duschen, Umkleidemöglichkeiten, Funktionärsräume und Räumlichkeiten gemäss IBU A-Lizenz Anforderungen, Athletikraum nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und günstige Übernachtungsmöglichkeiten für Sportgruppen und Vereine. Nachstehend eine Visualisierung mit der Südansicht. Abschliessend erwähnt Michael Hartweg die weiteren Ausbaupläne mit der Projektstudie für den Ausbau der Rollskibahn auf insgesamt 4 km, die Entwicklung der Biathlonarena Lenzerheide zum Regionalen Biathlon Stützpunkt Ostschweiz und zum Nationalen Trainingsstützpunkt in den Folgejahren. Bis im 2017 soll die Realisierung mit der Erweiterung Rollskibahn erfolgen. Der Gemeindepräsident dankt Michael Hartweg für die Präsentation. Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 3

4 Trakt. 3 Dienstbarkeitsvertrag Politische Gemeinde Lantsch/Lenz und Nordic & Biathlon AG - Baurechtseinräumung zu Lasten Grundstück 704 Der Gemeindepräsident informiert über den Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Lantsch/Lenz und der Nordic & Biathlon AG. Die Gemeinde räumt zu Lasten des Grundstücks 704 (Parkplatz Foppa) auf einer Baurechtsfläche ca m2 ein Baurecht ein. Die Nordic & Biathlon AG ist berechtigt und verpflichtet, zum Zweck des Betriebes einer nationalen Biathlonarena auf der Baurechtsfläche ein Betriebsgebäude (Nordic House) samt dazugehöriger Nebenanlagen zu erstellen sowie die nicht überbaute Baurechtsfläche als Umschwung/Parkplatz zu benützen. Das Baurecht dauert bis 31. Juli Über eine allfällige Verlängerung des Baurechts haben die Parteien spätestens zwei Jahre vor Vertragsablauf miteinander Verhandlungen aufzunehmen. Der jährliche Baurechtszins beträgt CHF 3 705, ermittelt mit einem Bodenwert von CHF 100 pro m² und Zinssatz von 1,5%. Sollte nach Ablauf der Baurechtsdauer mit den dannzumaligen Eigentümern des Gebäudes (Nordic & Biathlon AG) kein neuer Vertrag zustande kommen, so fallen die Bauten dem Grundeigentümer (Gemeinde) heim. Die Heimfallentschädigung entspricht dem Zustandswert des Gebäudes, welcher von den ausgewiesenen Baukosten und den wertvermehrenden Aufwendungen ausgeht und die eingetretene Altersentwertung berücksichtigt. Die Parteien bezeichnen gemeinsam einen Experten, welcher den dannzumaligen Zustandswert festlegt. Nun werden sämtliche Artikel vom Baurechtsvertrag von Gemeindepräsident Simon Willi vorgestellt. Trakt. 4 Nachtrag zum Grundlastvertrag Der Gemeindepräsident berichtet über die Grundlast auf Grundstück 704 mit folgendem Inhalt: Der jeweilige Eigentümer des nachbeschriebenen Grundstücks 704, derzeit Politische Gemeinde Lantsch/Lenz, verpflichtet sich, gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis 30. Juni 2024 die Nationale Biathlonanlage Lantsch/Lenz zu betreiben und den Nutzer-Sportverbänden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der im Grundbuch einzutragende Gesamtwert nach Art. 783 Abs. 2 ZGB dieser Grundlast beträgt CHF 300'000. Werden für das Betriebsgebäude und/oder andere Anlageteile gemäss Ziff. II/1 des Grundlastvertrages ein oder mehrere selbständige und dauernde Baurechte errichtet, so ist diese Grundlast mittels öffentlich beurkundeten Nachtrages auch auf die entsprechenden Baurechts-Grundstücke zu übertragen bzw. auszudehnen, wobei sie auch auf Grundstück 704 weiter bestehen soll. Der Gesamtwert bleibt dabei auf allen Grundstücken bei CHF 300'000. Trakt. 5 Pachtvertrag über die Biathlon Arena zwischen Gemeinde Lantsch/Lenz und Nordic & Biathlon AG Die Gemeinde Lantsch/Lenz ist mit der Biathlon Arena u.a. auch Eigentümerin einer Schiessanlage, eines Kontrollgebäudes, einer Rollskibahn sowie der Über- und Unterführungen. Die Biathlon Arena Lenzerheide ist die einzige Biathlonanlage in der Schweiz mit einer B-Lizenz der Internationalen Biathlon Union (IBU). Zur Sicherstellung eines zeit- und ordnungsgemässen Betriebes verpachtet die Gemeinde die Biathlon Arena Lenzerheide zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung an die Nordic & Biathlon AG. Die Lage und der Umfang des Pachtobjektes sind planerisch festgehalten. Der Pachtvertrag dauert 10 Jahre. Wird der Pachtvertrag nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 5 Jahre, wobei wiederum eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende der neuen Pachtdauer gilt. Für die ersten 3 Jahre Pachtdauer ist kein Pachtzins geschuldet. Für die darauf folgenden 7 Jahre Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 4

5 beträgt der Pachtzins CHF pro Jahr. Ebenfalls werden im Pachtvertrag die Unterhaltspflichten geregelt. Die Verpächterin ist für den grossen Unterhalt (Schiessanlage, Kontrollgebäude, Rollskibahn, Personenunterführungen, Installationen und Einrichtungen) zuständig sowie für den Unterhalt der Nachtloipen-Beleuchtung, Schneeräumung des Parkplatzes Bual, das Mähen der Böschungen laut Plan, Unterhalt aller Zäune und Schutz-/Sicherheitseinrichtungen. Arbeiten des grossen Unterhaltes, welche auf einen vernachlässigten oder unsachgemässen ordentlichen Unterhalt zurückzuführen sind, werden von der Verpächterin auf Kosten der Pächterin veranlasst. Die Pächterin ist für den ordentlichen Unterhalt (Reinigung der Rollskibahn, Pflege der Scheiben, Schneeräumung, Unterhalt Elektronik, Unterhalt der Schutzeinrichtungen etc. verantwortlich. Zusätzlich muss sie einen Wartungsvertrag für die Schiessanlage abschliessen. Auch hier präsentiert der Gemeindepräsident mittels Folien sämtliche Artikel des Pachtvertrages. Trakt. 6 Kredit CHF für zwei Personenunterführungen, WC-Anlage, Fahnenmasten Zur Erlangung der A-Lizenz der IBU baut die Pächterin auf der erwähnten Baurechtsparzelle die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten und im Gegenzug ist die Verpächterin für die hierfür notwendigen Anpassungen der Biathlon Arena Lenzerheide besorgt. Der Gemeindepräsident erwähnt den bewilligten Kreditgesuch an der Gemeindeversammlung vom über CHF für die Schutzwand entlang der Zufahrt zur Alp Bual, den Zaun um die Biathlon Arena, zwei Schranken/Barrieren sowie kugelsichere Fenster beim Alpgebäude. Jetzt sind noch folgende bauliche Verpflichtungen gemäss Pachtvertrag durch die Gemeinde zu finanzieren. Fahnenmasten hinter den Scheiben Sanitäre Anlage (WC s) Zwei Personenunterführungen (Medien und Athleten) Für diese Bauten wird eine Gesamtkredit von CHF beantragt. Trakt. 7 Nordic & Biathlon AG Aktienkapitalerhöhung CHF Das Aktienkapital der Nordic & Biathlon AG von CHF 100'000 ist eingeteilt in Stk. auf dem Namen lautende Aktien zu CHF 10 Nennwert. Die Gemeinde Lantsch/Lenz ist im Moment Alleinaktionärin. Das Aktienkapital wird auf ca. CHF 2 500'000 erhöht. Grösstenteils wird das Kapital von Michael Hartweg eingebracht. Die Gemeinde übernimmt Aktien für CHF 150'000, dass ist der Gegenwert der Anschlussgebühren für das Nordic House. Trakt. 8 Nordic & Biathlon AG Verzicht auf Bezugsrecht Der Gemeindepräsident erläutert, dass laut Gesetz jeder Aktionär Anspruch auf den Teil der neu ausgegebenen Aktien hat, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Die Gemeinde Lantsch/Lenz verzichtet als bisherige einzige Aktionärin auf das Bezugsrecht für die restlichen Aktien. Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 5

6 Nachdem sämtliche Traktanden durch Gemeindepräsident Simon Willi präsentiert wurden, weist er vor der abschliessenden Diskussion und Abstimmungen noch auf wichtige Punkte hin. Ohne die Erlangung der A-Lizenz sind die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde bedeutend. Aufgrund der Verfügungen erhält die Gemeinde Lantsch/Lenz nur 50% der Kantonsbeiträge, will heissen CHF anstatt CHF KASAK-Beitrag und CHF anstelle von CHF Äquivalenzleistung zum NRP. Vom Bund werden aus dem Topf NASAK IV die zugesicherten CHF 950'000 nicht ausbezahlt. Somit würden dann total CHF im Baubudget vorgesehene Gelder fehlen. Ohne die Realisierung des Nordic House fehlt ein Betriebsgebäude und damit ein zentraler Punkt der ganzen Infrastruktur der Biathlon Arena. Die Entlastung für die Ressourcen der Gemeinde (Finanzen, Personal) sind ebenfalls zu beachten. Der Gemeindevorstand ist überzeugt, dass die einmalige Chance für eine Weiterentwicklung der Biathlon Arena genutzt werden muss. Nun können Fragen zu den einzelnen Traktanden gestellt werden. Für Claudia Ulber-Rahm erscheint der budgetierte Betrag für die zwei Unterführungen sehr tief. Gemeindepräsident Simon Willi bezieht sich auf die Berechnungen der Planungsfirma. Es werden keine luxuriösen Unterführungen erstellt. Eine Reserve von CHF 25'000 ist einberechnet worden. Michael Bont erkundigt sich ob nun sämtliche Anforderungen der IBU erfüllt werden. Oder kommen immer wieder neue Vorschriften, beispielsweise für die Vision Weltmeisterschaften müssen neue Bauten erstellt werden. Michael Hartweg antwortet auf diese Frage. Die Vorschriften der IBU für die A-Lizenz sind sehr neu also aktuell. Die Internationale Biathlon Union sagt selber von der Grösse her habe man eine obere Grenze erreicht. Der Medienraum ist im Nordic House nicht integriert, man braucht dafür momentan Räumlichkeiten von 500 m². Aber die IBU verlangt dafür nicht einen ein permanenten Bau, es darf lediglich keine Zeltkonstruktion sein. Es sind aber bereits Gespräche geführt worden, dass Uffer Holzbau AG aus Savognin ein Haus für sämtliche Grossveranstaltungen im Kanton Graubünden wie Ski-WM, Ski- Weltcup, Tour de Ski, Langlauf-Weltcup etc. baut und zur Verfügung stellt. Michael Bont fragt ob beim Parkplatz baulichen Massnahmen vorgesehen sind. Laut Gemeindepräsident werden beim Nordic House einige Parkplätze erstellt, ansonsten wird der Parkplatz im jetzigen Zustand belassen. Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Nun werden die einzelnen Abstimmungen vorgenommen: Trakt. 3 - Dienstbarkeitsvertrag Politische Gemeinde Lantsch/Lenz und Nordic & Biathlon AG - Baurechtseinräumung zu Lasten Grundstück 704 Der Gemeindevorstand beantragt, den Dienstbarkeitsvertrag mit der Baurechtseinräumung zu Lasten Grundstück 704 zu genehmigen. Der Dienstbarkeitsvertrag mit der Baurechtseinräumung zu Lasten Grundstück 704 wird mit 53 JA-Stimmen und ohne Gegenstimme genehmigt. Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 6

7 Trakt. 4 - Nachtrag zum Grundlastvertrag Der Nachtrag zum Grundlastvertrag empfiehlt der Gemeindevorstand ebenfalls zu bewilligen. Der Nachtrag zum Grundlastvertrag wird mit 55 JA-Stimmen und ohne Gegenstimmen angenommen. Trakt. 5 - Pachtvertrag über die Biathlon Arena zwischen Gemeinde Lantsch/Lenz und Nordic & Biathlon AG Roman Simeon-Simeon meldet sich. Er beantragt, dass der Pachtvertrag in der vorliegenden Form zwecks Überarbeitung an den Gemeindevorstand zurückgewiesen wird. Folgende Punkte sollen überarbeitet werden. IV. Pachtzins Für die ersten 3 Jahre der Pachtdauer ist kein Pachtzins geschuldet. Für die folgende 7 Jahre beträgt der Pachtzins CHF Nachdem der Betrieb schon vor zwei Jahren aufgenommen wurde soll nicht nochmals drei Jahre auf den Pachtzins verzichtet werden. IX. Unterhaltspflicht der Pächterin Unter Punkt 3 wird festgehalten, dass im Zweifel für Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen die den Betrag von CHF pro Objekt und Einzelfall nicht übersteigen, als ordentlicher Unterhalt im Sinne von Art. 284 OR gelten. Für Roman Simeon ist dieser Betrag zu tief angesetzt. XI. Bauliche Verpflichtungen der Verpächterin Laut Punkt 3 verpflichtet sich die Gemeinde, den Parkplatz Bual in einem ordentlichen Zustand zu unterhalten. Er glaubt, dass es von Seite der Nordic & Biathlon AG Reklamationen wegen zuviel Staub geben wird. XII. Schneeproduktion Die Schneeproduktionskosten für den Betrieb der Biathlon Arena dürfen nicht zu Lasten der Gemeindekasse gehen. Zuerst lässt der Gemeindepräsident über den Antrag von Roman Simeon-Simeon abstimmen. Der Antrag lautet, dass der Pachtvertrag zwecks Überarbeitung an den Gemeindevorstand zurückgewiesen werden soll. Der Antrag von Roman Simeon-Simeon wird mit zwei JA-Stimmen unterstützt. 49 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnen den Antrag ab. Nun wird über den Antrag des Gemeindevorstandes betreffend Pachtvertrag abgestimmt. Der Gemeindevorstand beantragt den vorliegenden Pachtvertrag zu genehmigen. 51 Personen stimmen dem vorliegenden Vertrag zu. Zwei Stimmberechtigte lehnen den Pachtvertrag ab. Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 7

8 Trakt. 6 - Kredit CHF für 2 Personenunterführungen, WC-Anlage, Fahnenmasten Der Gemeindevorstand beantragt, den Gesamtkredit von CHF für die erwähnten Anpassungen für die A-Lizenz zu genehmigen. Mit 53 JA-Stimmen gegenüber 2 NEIN-Stimmen wird der Kreditbetrag von CHF bewilligt. Trakt. 7 Nordic & Biathlon AG Aktienkapitalerhöhung CHF Der Gemeindevorstand beantragt CHF für die Kapitalerhöhung der Nordic & Biathlon AG zu zeichnen. Mit 53 JA-Stimmen und ohne Gegenstimme wird der Kapitalerhöhung von CHF zugestimmt. Trakt. 8 - Nordic & Biathlon AG Verzicht auf Bezugsrecht Micheal Bont fragt warum es genau geht beim Verzicht auf das Bezugsrecht. Der Gemeindepräsident erklärt, dass die Gemeinde Lantsch/Lenz als bisherige einzige Aktionärin auf das Bezugsrecht für die restlichen Aktien verzichten soll. Der Gemeindevorstand beantragt, den Verzicht auf Bezugsrechte zu genehmigen. 53 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und ohne Gegenstimme genehmigen den Verzicht auf die Bezugsrechte. Trakt. 10 Varia Es folgen keine Wortmeldungen. Der Gemeindepräsident Simon Willi schliesst die heutige Gemeindeversammlung mit dem Hinweis auf die in zwei Wochen am letzten Sonntag im Oktober stattfindende Wahlversammlung. Lantsch/Lenz, Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Willi Simon Fravi Ursin Genehmigt am: Protokoll Gemeindeversammlung vom 11. Oktober 2015 Seite 8

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