Konzernabschluss 2012

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3 01 Konzernabschluss 02 Konzernbilanz 04 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 05 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 06 Konzern-Kapitalflussrechnung 07 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzernanhang 08 Allgemeine Erläuterungen 16 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 33 Erläuterungen zur Konzernbilanz 56 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 63 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 65 Finanzielles Risikomanagement und Hedge Accounting 78 Sonstige Angaben 86 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

4 02 Konzernbilanz der Heraeus Holding GmbH, Hanau, zum 31. Dezember 2012 Vermögen in Mio. Anhang Flüssige Mittel (1) 298,2 188,9 Wertpapiere (1) 558,2 645,2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2) 635,1 695,3 Kurzfristige Steuerforderungen 124,8 160,9 Übrige kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte (3) 87,5 125,3 Vorräte ohne Edelmetalle (4) 355,4 356,2 Edelmetalle (4) 683,5 674,6 Kurzfristige Vermögenswerte 2.742, ,4 Geschäfts- oder Firmenwerte (5) 82,0 60,7 Übrige immaterielle Vermögenswerte (5) 179,5 158,7 Sachanlagen (6) 723,1 710,4 Beteiligungen at-equity (7) 167,6 174,3 Übrige Finanzanlagen (7) 0,3 0,9 Langfristige Steuerforderungen 9,8 12,0 Übrige langfristige Vermögenswerte (8) 5,2 7,8 Latente Steueransprüche (21) 128,6 101,7 Langfristige Vermögenswerte 1.296, ,5 Vermögen 4.038, ,9

5 03 Kapital in Mio. Anhang Kurzfristige Finanzschulden (9) 179,6 175,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (10) 194,4 243,2 Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten 90,6 109,2 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (11) 98,1 143,3 Kurzfristige Rückstellungen (12) 128,6 137,5 Kurzfristiges Fremdkapital 691,3 808,9 Langfristige Finanzschulden (9) 396,9 448,1 Übrige langfristige Verbindlichkeiten (11) 24,9 39,1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen (13) 384,6 319,2 Übrige langfristige Rückstellungen (12) 32,8 36,2 Latente Steuerschulden (21) 164,2 174,2 Langfristiges Fremdkapital 1.003, ,8 Gezeichnetes Kapital 210,0 210,0 Kapitalrücklage 127,8 127,8 Gewinnrücklagen 1.941, ,7 Sonstige Rücklagen 39,7 55,5 Nicht beherrschende Anteile 25,2 19,2 Eigenkapital (14) 2.344, ,2 Kapital 4.038, ,9

6 04 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Heraeus Holding GmbH, Hanau, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 in Mio. Anhang Umsatzerlöse (15) , ,8 Materialaufwand , ,2 Personalaufwand (16) 716,1 658,7 Abschreibungen (5) (6) 135,9 106,4 Sonstige betriebliche Erträge (17) 152,0 98,8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) 414,6 449,9 Ergebnis aus der at-equity-bewertung (19) 13,2 17,4 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 364,6 488,8 Finanzergebnis (20) 36,4 38,8 Ergebnis vor Steuern 328,2 450,0 Ertragsteuern (21) 91,2 135,5 Jahresüberschuss 237,0 314,5 davon den Gesellschaftern des Konzerns zustehend 230,8 308,5 davon auf Anteile anderer Gesellschafter entfallend (22) 6,2 6,0

7 05 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Heraeus Holding GmbH, Hanau, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Betrag vor Steuern Steueraufwand / -ertrag Betrag nach Steuern Betrag vor Steuern Steueraufwand / -ertrag Betrag nach Steuern in Mio Jahresüberschuss 328,2 91,2 237,0 450,0 135,5 314,5 Direkt im Eigenkapital berücksichtigte Ergebnisse: Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 24,9 24,9 46,5 46,5 Erfolgsneutrale Veränderung aus der Bewertung von Available-for-Sale-Wertpapieren 11,9 1,5 10,4 1,3 0,9 0,4 Ergebniswirksame Auflösung der erfolgsneutralen Veränderung aus der Bewertung von Available-for-Sale- Wertpapieren im Jahresergebnis 3,4 0,8 2,6 5,3 0,3 5,0 Ergebniswirksame Auflösung der erfolgsneutralen Veränderungen aus Sicherungsgeschäften 1,5 0,4 1,1 1,4 0,4 1,0 Erfolgsneutrale Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne / Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen 66,5 20,1 46,4 13,4 3,1 10,3 Direkt im Eigenkapital berücksichtigte Ergebnisse 81,4 19,0 62,4 30,5 2,1 32,6 Gesamtergebnis 246,8 72,2 174,6 480,5 133,4 347,1 davon den Gesellschaftern des Konzerns zustehend 168,6 339,8 davon auf Anteile anderer Gesellschafter entfallend 6,0 7,3

8 06 Konzern-Kapitalflussrechnung der Heraeus Holding GmbH, Hanau, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 in Mio. Anhang Jahresüberschuss 237,0 314,5 Abschreibungen /Zuschreibungen auf das Anlagevermögen 135,9 106,6 Veränderung der Vorräte 7,7 12,8 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 62,3 45,2 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47,4 57,5 Veränderung der Rückstellungen 12,4 5,4 Veränderung übriges Nettovermögen / Sonstige nicht zahlungswirksame Vorgänge 30,8 0,3 Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und der übrigen finanziellen Vermögenswerte 0,4 0,7 Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit (23) 336,5 311,4 Einzahlungen aus Anlagenabgängen 6,3 10,8 Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 136,0 128,5 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe abzüglich erworbener liquider Mittel 69,5 2,1 Veränderung der übrigen finanziellen Vermögenswerte 98,8 357,2 Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (24) 100,4 477,0 Gezahlte Dividenden einschließlich Dividenden an konzernfremde Gesellschafter 77,7 70,0 Einzahlungen aus der Begebung von verzinslichen Verbindlichkeiten 96,5 79,5 Auszahlungen für die Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten 145,3 8,7 Mittelab- /-zufluss aus Finanzierungstätigkeit (25) 126,5 0,8 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 109,6 164,8 Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes 0,3 6,1 Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 188,9 347,6 Finanzmittelbestand am Ende der Periode (26) 298,2 188,9 Free Cashflow in Mio. Anhang Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 336,5 311,4 Einzahlungen aus Anlagenabgängen 6,3 10,8 Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 136,0 128,5 Free Cashflow (27) 206,8 193,7 (ergänzende Anhangsangaben)

9 07 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Heraeus Holding GmbH, Hanau, zum 31. Dezember 2012 Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Gezeich netes Kapital Kapitalrücklage Versiche rungsmathematische Gewinne und Verluste Sonstige Gewinn rücklagen Währungsumrechnung Finanzinstrumente Bewertung von Available- for-sale- Wertpapieren Eigenkapital ohne nicht beherr schende Anteile Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital in Mio. Eigenkapital zum ,0 127,8 7, ,2 8,9 5,2 9, ,4 16, ,3 Jahresüberschuss ,5 1,0 308,5 6,0 314,5 Währungskurseinflüsse 45,2 45,2 1,3 46,5 Finanzinstrumente 1,0 1,0 1,0 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 10,3 10,3 10,3 Bewertung von Availablefor-Sale-Wertpapieren 4,6 4,6 4,6 Gesamtergebnis ,3 307,5 46,2 1,0 4,6 339,8 7,3 347,1 Ausschüttung 65,1 65,1 4,9 70,0 Übrige Veränderungen 4,9 4,9 0,1 4,8 Eigenkapital zum ,0 127,8 17, ,5 55,1 4,2 4, ,0 19, ,2 Eigenkapital zum ,0 127,8 17, ,5 55,1 4,2 4, ,0 19, ,2 Jahresüberschuss ,8 230,8 6,2 237,0 Währungskurseinflüsse 24,7 24,7 0,2 24,9 Finanzinstrumente 1,1 1,1 1,1 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 46,4 46,4 46,4 Bewertung von Availablefor-Sale-Wertpapieren 7,8 7,8 7,8 Gesamtergebnis ,4 230,8 24,7 1,1 7,8 168,6 6,0 174,6 Ausschüttung 77,7 77,7 77,7 Eigenkapital zum ,0 127,8 64, ,6 30,4 3,1 12, ,9 25, ,1

10 08 Konzernanhang der Heraeus Holding GmbH, Hanau, für das Geschäftsjahr 2012 Allgemeine Erläuterungen Der von der Heraeus Holding GmbH als Obergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss für die Heraeus Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden gemäß 315a HGB die am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Finan cial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Geschäftsjahr umfasst das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. ) angegeben. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens fällig sind oder veräußert werden sollen. Dieser Zeitraum beginnt mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegen leistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Der zum 31. Dezember 2012 aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht wurden am 8. März 2013 durch die Geschäftsführung zur Billigung durch den Aufsichtsrat freigegeben.

11 09 Konsolidierungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt worden. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungsbuchwerte an den Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital dieser Tochterunternehmen verrechnet. Für Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2004 erstkonsolidiert wurden, erfolgte die Kapitalkonsolidierung auf Basis der Buchwertmethode nach 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Dabei wurden die Anschaffungskosten der Anteile an Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden buchmäßigen Eigenkapitalanteil zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen Konsolidierung verrechnet. Für Gesellschaften, die nach dem Übergang auf IFRS (1. Januar 2004) erstkonsolidiert wurden, erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Diese Methode schreibt vor, dass bei Unternehmenszusammenschlüssen im Rahmen einer Neubewertung sämtliche stillen Reserven und stillen Lasten des übernommenen Unternehmens aufgedeckt sowie alle identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte separat ausgewiesen werden. Ein nach der Kaufpreisallokation verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Dieser wird einmal jährlich einem Impairmenttest unterzogen, bei dem die Werthaltigkeit überprüft und bei Bedarf eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wird. Negative Unterschiedsbeträge werden in der Periode des Erwerbs erfolgswirksam erfasst. Die Anteile an assoziierten Unternehmen, bei denen Heraeus einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden sofern sie wesentlich sind gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem Heraeus Anteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Innenumsätze und sonstige konzerninterne Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die Prozesse zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung neu strukturiert. Die Anpassungen führen im Vergleich zum bisherigen

12 10 Vorgehen zu einer erfolgsneutralen Verschiebung zwischen zwei Positionen in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für den Vorjahreszeitraum die Werte für den Materialaufwand (Reduzierung um 38,0 Mio. ) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Erhöhung um 38,0 Mio. ) entsprechend angepasst. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr sind eliminiert. Wegen Geringfügigkeit wird bei assoziierten Unternehmen auf eine Zwischengewinneliminierung verzichtet. Schuldverhältnisse innerhalb des Konzerns sind aufgerechnet. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. Währungsumrechnung Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung anhand der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung im Wesentlichen identisch mit der jeweiligen Landeswährung. Für drei ausländische Tochtergesellschaften ist die funktionale Währung anstelle der Landeswährung der US-Dollar. Im Konzernabschluss werden deshalb Aufwendungen und Erträge aus den Fremdwährungsabschlüssen zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird ebenso erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet wie die Differenzen aus der An wendung von abweichenden Umrechnungskursen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufgetretenen Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam berücksichtigt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In den lokalen Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Stichtagskurs bewertet. Die am Bilanzstichtag noch nicht realisierten Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst.

13 11 Fremdwährungsgewinne und -verluste aus gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert und in Abhängigkeit des Saldos innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse der wichtigsten Währungen haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert: Stichtagskurse Durchschnittskurse 1 EUR = China CNY 8,2207 8,1588 8,1094 8,9959 Großbritannien GBP 0,8161 0,8353 0,8111 0,8677 Hongkong HKD 10, ,0510 9, ,8337 Japan JPY 113,61 100,20 102,62 111,02 Kanada CAD 1,3137 1,3215 1,2848 1,3757 Korea KRW 1.406, , , ,11 Schweiz CHF 1,2072 1,2156 1,2053 1,2340 USA USD 1,3194 1,2939 1,2856 1,3917 Schätzungen und Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses Die Höhe der im Konzernabschluss bilanzierten Vermögenswerte, Schulden und Rückstellungen, der Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen basieren jeweils auf dem aktuellen Kenntnisstand und den aktuell verfügbaren Daten und sind im Anhang dargelegt. Sie betreffen die Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte, Finanzinstrumente, die Werthaltigkeit latenter Steuerforderungen auf Verlustvorträge, Rückstellungen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab weichen. Bei Unternehmenserwerben werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist mit Annahmen verbunden.

14 12 Die Bewertung basiert im Wesentlichen auf prognostizierten Cashflows. Die tatsächlichen Cashflows können von den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde ge legten Cashflows nicht unwesentlich abweichen. Bei der Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen werden externe unabhängige Gutachten erstellt. Die Bewertungen bei Unternehmenserwerben basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt verfügbar sind. Neben den Annahmen über die Entwicklung künftiger Cashflows sind die Bewertungen wesentlich von den verwendeten Diskontierungszinssätzen beeinflusst. Geschäfts- oder Firmenwerte sind den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen und einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Falls der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Abwertung auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit sind langfristige Ertragsprognosen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu treffen. Von wesentlicher Bedeutung ist der hierbei zugrunde gelegte gewichtete Kapitalkostensatz (WACC). Dessen Komponenten sind der risikofreie Zins, die Marktrisikoprämie, die sogenannten Beta-Faktoren, Annahmen zum Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread) sowie die Verschuldungsquote. Weitere wichtige Annahmen sind die Prognose zum Planungszeitraum sowie die in der Folge angewendete Wachstumsrate. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Sogenannte Impairmenttests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Zu den externen Indikatoren zählen beispielsweise Veränderungen in den Kundenbranchen, bei den verwendeten Technologien sowie eine rückläufige Konjunkturentwicklung. Eine reduzierte Profitabilität der Produkte, geplante Restrukturierungsmaßnahmen oder physische Schäden der Vermögenswerte stellen interne Indikatoren für eine Wertminderung dar. Beim Impairmenttest werden die fortgeführten Buchwerte der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag der Vermögenswerte verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert des Vermögenswertes. Zur Ermittlung des Nutzungswertes erfolgt die Schätzung und Diskontierung von Cashflows. Die Schätzung der Cashflows und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informatio-

15 13 nen über die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäfts und können von den tatsächlichen künftig eintretenden Entwicklungen abweichen. Sollte der erzielbare Betrag unter den Buchwerten liegen, so ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Differenz vorzunehmen. Beim Entfallen der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, die die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen dürfen. Latente Steueransprüche /-schulden: Die Realisierbarkeit latenter Steueransprüche hängt von künftigen steuerpflichtigen Ergebnissen der jeweiligen Gesellschaft ab. Wenn Zweifel an der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile bestehen, werden im Einzelfall entsprechende Wertberichtigungen der latenten Steueransprüche vorgenommen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Planungsrechnungen über die zukünftige Ergebnissituation der Gesellschaft. Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Liegt eine Wertminderung vor, werden Forderungen erfolgswirksam wertberichtigt. Hinweise auf eine Wertminderung sind beispielsweise das Bekanntwerden finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners und das Eintreten von Zahlungsverzug. Bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden regionale und branchenspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Bei Wertminderungen werden Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden und zudem die Altersstruktur, die Überfälligkeit, vorhandene Versicherungen sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Wertansätze bei Forderungen werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Dabei werden neben dem Diskontierungszinssatz u. a. Annahmen für die folgenden Bewertungsparameter verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten, erwartete Wertentwicklung des Planvermögens, Fluktuation der Beschäftigten sowie Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste werden ergebnis neutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Sie entstehen durch die Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens von den zu Jahresbeginn getroffenen Annahmen sowie durch die Aktualisierung der versicherungsmathematischen Annahmen.

16 14 Sonstige Rückstellungen decken u. a. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten ab. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes zu treffen. Erstmalige Anwendung neuer bzw. geänderter Standards und Interpretationen Im Jahr 2012 fanden keine neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen Anwendung, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hatten. Nicht vorzeitig angewandte Rechnungslegungsvorschriften Es gibt einige neue Standards sowie Änderungen an Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2012 beginnen, anzuwenden sind. Diese wurden im vorliegenden Abschluss nicht angewandt. Änderung an IAS 1, Darstellung des Abschlusses. Die Änderung befasst sich mit der Darstellung des sonstigen Ergebnisses. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass Unternehmen künftig das sonstige Ergebnis nach Bestandteilen trennen müssen in diejenigen, die nicht umgegliedert werden, und diejenigen, die noch umgegliedert werden. Die Änderungen befassen sich nicht mit dem Inhalt des sonstigen Ergebnisses. Änderung an IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer. IAS 19 ändert die Definition für kurzfristig fällige und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, um den Unter schied zwischen den beiden zu verdeutlichen. Es wird nicht erwartet, dass die Abschaffung der Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bei leistungsorientierten Plänen Auswirkungen auf den Konzern hat. Der Konzern hat jedoch möglicherweise die Auswirkungen der Änderung der Bewertungsgrundsätze für den erwarteten Ertrag aus Planvermögen zu beurteilen. IAS 19 in der geänderten Fassung ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist.

17 15 IFRS 9, Finanzinstrumente, befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 9 wurde im November 2009 und Oktober 2010 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, die sich mit der Klassifi zierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. Nach IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Bewertungskategorien klassifiziert: diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die Festlegung erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Die Einstufung hängt davon ab, wie der Konzern seine Finanzinstrumente verwaltet hat sowie welche vertraglich vereinbarten Zahlungsflüsse mit den Finanzinstrumenten zusammenhängen. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die meisten Vorschriften des IAS 39 beibehalten. Die Hauptveränderung liegt darin, dass in den Fällen der Ausübung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert die Wertveränderungen, die aufgrund des eigenen Unternehmenskreditrisikos entstehen, im sonstigen Ergebnis statt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, es sei denn, dass dies zu einer unzutreffenden Darstellung führt. Der Konzern wird die weiteren Phasen des IFRS 9 analysieren, sobald diese vom IASB verabschiedet werden. IFRS 10, Konzernabschlüsse, baut auf bestehenden Grundsätzen auf. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, das auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Darüber hinaus enthält der Standard zusätzliche Leitfäden, die bei der Bestimmung, ob eine Beherrschung vorliegt, unterstützen insbesondere bei schwierigen Fällen. Der Konzern erwartet aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen, beschreibt die Bilanzierung durch Unternehmen, die gemeinsam eine Vereinbarung kontrollieren. Gemeinsame Kontrolle beinhaltet die vertraglich vereinbarte Teilung von Kontrolle und Vereinbarungen, die gemeinsamer Kontrolle unterliegen. Gemeinschaftliche Vereinbarungen werden entweder als Joint Ventures (Teilung des Nettovermögens und Bilanzierung nach der Equity-Methode) oder als gemeinsame Geschäftstätigkeit (Teilung der Rechte an Vermögenswerten und Pflichten aus Verbindlichkeiten und dementsprechender Bilanzierung) klassifiziert. Der Konzern erwartet aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

18 16 IFRS 12, Angaben zu Anteilen an Unternehmen, führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einem Standard zusammen. Der Konzern hat die vollen Auswirkungen des IFRS 12 noch nicht ausgewertet und wird IFRS 12 spätestens im Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2013 beginnt, anwenden. IFRS 13, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, hat die Verbesserung der Bewertungskontinuität und die Verminderung der Komplexität zum Ziel. Es wird beschrieben, wie der beizulegende Zeitwert zu definieren ist, wie die Bewertung bestimmt wird und welche Angaben zu machen sind. Die Vorschriften, die eine Angleichung von IFRS und US GAAP mit sich bringen, erweitern nicht den Anwendungsbereich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, sondern erläutern in den Fällen, in denen dies bereits von Standards verlangt oder erlaubt wird, wie der beizulegende Zeitwert anzuwenden ist. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Flüssige Mittel und Wertpapiere Die flüssigen Mittel setzen sich aus Kassenbeständen, Bankguthaben und Festgeldern zusammen. In der Position Wertpapiere werden kurzfristige Finanzinstrumente ausgewiesen, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können. Es handelt sich hierbei um zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsbestände werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitwert der erbrachten Leistung ausgewiesen. Einzelfallbezogene Risiken werden unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen abgebildet. Diese werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

19 17 In der Regel sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Jahres fällig, so dass keine Abzinsungen vorzunehmen sind. Objektive Hinweise auf eine eingetretene Wertminderung könnten beispielsweise folgende sein: Hinweise auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden oder eine Gruppe von Kunden, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten Kapitalflüsse hindeuten, oder die Nichteinhaltung von Zahlungszielen oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen. Stellt sich in Folgeperioden heraus, dass die Gründe für die Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine Wertaufholung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die Bilanzierung der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen Rechnung getragen. Vorräte ohne Edelmetalle Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder den niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswerten. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden in Höhe des geleisteten Betrages angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 neben den Einzelkosten (Fertigungsmaterial und -löhne) auch der Produktion zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten basiert grundsätzlich auf gewichteten Durchschnittskosten. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Hierbei werden auch einzelfallbezogene Risiken berücksichtigt.

20 18 Edelmetalle Hinsichtlich der Edelmetallvorräte werden in Abhängigkeit von ihrem Einsatz drei Kategorien unterschieden. Die Bewertung der Edelmetallbestände hängt dabei von der jeweiligen Klassifizierung ab: Der Edelmetallstockbestand besteht aus den in den Produktionsprozessen eingesetzten Edelmetallbeständen sowie den aus strategischen Gründen gehaltenen Edelmetallvorräten, die permanent im Unternehmen verbleiben. Diese Edelmetallbestände werden mit den gewichteten durchschnittlichen historischen Anschaffungskosten bewertet. Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob der Buchwert über dem Nettoveräußerungswert liegt und gegebenenfalls eine Wertminderung vorzunehmen ist. Bei Wegfall der Gründe für eine vorgenommene Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Der Auftragsvorlaufbestand ist jener Edelmetallvorrat, der nur temporär im Unternehmen verbleibt und zur Erfüllung der Kundenaufträge benötigt wird sowie dazu dient, die im Produktionsprozess über den Stockbestand hinaus erforderlichen Spitzen an Edelmetallbedarf abzudecken. Die Edelmetalle für den Auftragsvorlaufbestand werden, soweit vor liegend, zu dem für den Kunden kontrahierten Einkaufspreis (zuordenbare Anschaffungskosten) bewertet. Die verbleibenden Edelmetalle werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten (Marktpreis zum Stichtag) angesetzt. Der Edelmetallhandelsbestand ist der von den Handelsgesellschaften des Konzerns gehaltene Edelmetallvorrat. Dieser wird in der Regel zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Entstandene Rückdeckungsverpflichtungen, die durch abgeschlossene, nach dem Stichtag fällige Termin-Kaufgeschäfte erfüllt werden, sind mit dem Betrag angesetzt, der für die Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten des Edelmetallhandelsbestandes wird teilweise das FIFO-Verfahren verwendet. Geschäfts- oder Firmenwerte Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden jährlich oder bei vorliegenden Anzeichen einer Wertminderung im Rahmen eines Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Werthaltigkeits-

21 19 prüfung findet dabei auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt. Ist der erzielbare Betrag der betreffenden Einheit unter deren Buchwert gesunken, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen. Wertaufholungen sind nicht zulässig. Sobald ein Geschäfts- oder Firmenwert in vollständiger Höhe wertberichtigt ist, wird sein Abgang im Konzernanlagenspiegel unterstellt. Übrige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten aktiviert und, soweit sie eine bestimmbare wirtschaftliche Nutzungsdauer haben, planmäßig über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen Nutzungsdauern zwischen drei und zehn Jahren zugrunde. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei vorliegenden Anzeichen für eine Wertminderung oder mindestens einmal jährlich einem Impairmenttest unterzogen. Sofern der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, findet eine Wertaufholung statt. Die ergebniswirksame Wertaufholung ist begrenzt auf den fort geführten Buchwert, der sich ohne die in der Vergangenheit vorgenommene Wertberichtigung ergeben hätte, oder einen niedrigeren erzielbaren Betrag. Im Rahmen der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten werden grundsätzlich Forschungs- und Entwicklungskosten unterschieden: Forschungskosten werden bei Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst; Entwicklungskosten für künftige Produkte oder Technologien werden, sofern die entsprechenden Kriterien gemäß IAS 38 kumulativ erfüllt sind, aktiviert. Sind die Voraus setzungen für eine Aktivierung nicht gegeben, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung im Periodenergebnis erfasst. Sachanlagen Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich direkt zurechenbarer Anschaffungsnebenkosten, die anfallen, wenn der Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung gebracht wird.

22 20 Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Einzelkosten (Fertigungsmaterial und -löhne) auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten (einschließlich Abschreibungen). Finanzierungskosten werden aktiviert, sofern die Kriterien eines qualifizierenden Vermögenswertes erfüllt sind. Ein Vermögenswert qualifiziert sich für die Aktivierung von Fremdkapitalkosten, sofern der Herstellungsprozess über eine Periode von zwölf Monaten andauert. Direkt zuordenbare Finanzierungskosten werden vollständig und nicht direkt zurechenbare Finanzierungsvolumina anteilig aktiviert. Zuschüsse, Zulagen oder ähnliche Beihilfen der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Abzug gebracht. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer in der Regel linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden für Sachanlagen werden periodisch überprüft, damit gewährleistet ist, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Vermögenswerten in Einklang stehen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde: Anlageposten NutzungsDAuer in Jahren Gebäude Grundstückseinrichtungen 5 25 Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 30 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes unter den Buchwert gesunken ist. Sind die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, so wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen. Eine Zuschreibung darf wie bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten maximal bis auf den fortgeführten Buchwert oder den niedrigeren erzielbaren Betrag vorgenommen werden. Wesentliche Komponenten werden identifiziert und entsprechend den Vorschriften von IAS 16 einzeln bilanziert und bewertet.

23 21 Assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen Wesentliche Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital angesetzt. Bei abweichenden Bilanzstichtagen wird für diese Unternehmen auf Zwischenabschlüsse zurückgegriffen. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Leasing Unter den Sachanlagen werden auch Vermögenswerte aus Leasingverträgen ausgewiesen, sofern dem Heraeus Konzern die wesentlichen Risiken und der Nutzen aus dem Eigentum an den Vermögenswerten nach IAS 17 zugeordnet werden (Finanzierungsleasing). Bei der Klassifizierung der Leasingverträge werden die den Sachanlagen zugrunde gelegten Nutzungsdauern sowie, sofern nicht im Vertrag bereits angegeben, marktübliche Zinssätze für Fremdkapital verwendet. Der Ansatz der Leasinggegenstände in der Bilanz erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus dem zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Im Rahmen der Folgebewertung werden Abschreibungen auf aktivierte Leasinggegenstände linear über die planmäßige wirtschaftliche Nutzungs dauer oder die kürzere Vertragslaufzeit vorgenommen. Die wirtschaftlichen Nutzungs dauern orientieren sich dabei an denen der Sachanlagen. Die Zahlungsverpflichtung aus den künftigen Leasingraten wird entsprechend ihrer Restlaufzeit unter den langfristigen bzw. kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Finanzinstrumente Zu den Finanzinstrumenten gehören die originären Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Finanzforderungen und -verbindlichkeiten. Außerdem existieren derivative Finanzinstrumente, die zur Absicherung von Währungs-, Preis- und Zinsrisiken eingesetzt werden.

24 22 Die finanziellen Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: Darlehen und Forderungen (LaR Loans and Receivables), erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (derivative Finanzinstrumente der Kategorie Held-for-Trading mit positivem Marktwert, FAHfT Financial Assets Held-for-Trading), bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Wertpapiere der Kategorie Held-to-Maturity, HtM Held-to-Maturity Investments) und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere der Kategorie Available-for-Sale, AfS Available-for-Sale Financial Assets). Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in die folgenden Kategorien unterteilt: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (derivative Finanzinstrumente der Kategorie Held-for-Trading mit negativem Marktwert, FLHfT Financial Liabilities Held-for-Trading) und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC Financial Liabilities Measured at Amortised Cost). Die Klassifizierung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten erworben bzw. eingegangen wurden. In die Kategorie Available-for-Sale fallen Finanzinstrumente, die keine Kredite und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen darstellen und die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und überprüft die Klassifizierung zu jedem Bilanzstichtag. In der Regel werden marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten zum Erfüllungstag bilanziert, Derivate werden zum Handelstag erfasst. Die Zugangsbewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab. Eventuelle Wertminderungen werden grundsätzlich für einzelne Finanzinstrumente vorgenommen, sofern objektive Hinweise dafür vorliegen und nicht in vollem Umfang mit den künftigen Cashflows zu rechnen ist. Objektive Evidenzen für eine Wertminderung liegen vor, wenn sich die Bonität des Schuldners verschlechtert oder die Entwicklung der Markt-

25 23 werte anhaltend rückgängig ist. Falls die Gründe einer außerplanmäßigen Abschreibung entfallen, erfolgt entsprechend eine Zuschreibung. Originäre Finanzinstrumente Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sowie finanzielle Vermögenswerte, die über keinen notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen, werden zu fortgeführten Anschaffungs kosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert auf Basis ihres notierten Marktwertes zum Bilanzstichtag bewertet. Sonstige Beteiligungen sind als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu klassifizieren. Da für diese jedoch kein aktiver Markt existiert, werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Erst bei Veräußerung oder nicht nur vorübergehender Wertminderung dieser Vermögenswerte werden die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam im Finanzergebnis abgebildet. Für alle anderen Finanzinstrumente werden Änderungen des beizulegenden Zeitwertes direkt erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Derivative Finanzinstrumente Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet werden. Die Folgebewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Warentermingeschäfte, bei denen die nach IAS 39 geltende Own Use Exemption nicht zur Anwendung kommt, werden abgegrenzt vom Own Use -Bestand als Handelsbestand erfasst und gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

26 24 Die Behandlung der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes hängt von der Art des gesicherten Grundgeschäftes ab. Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss entweder als Sicherungsinstrument zur Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bestimmter bilanzierter Vermögenswerte und Schulden (Fair Value Hedge) oder zur Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme (Cashflow Hedge) klassifiziert. Bei einem Fair Value Hedge werden sowohl das Sicherungs- als auch das dazugehörige Grundgeschäft mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen dieser Zeitwerte grundsätzlich erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Im Rahmen eines Cashflow Hedge ist der effektive Teil der Marktwertänderungen des Sicherungsinstrumentes unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Erst zum Zeitpunkt, zu dem die korrespondierenden Verluste bzw. Gewinne aus dem Grundgeschäft erfolgswirksam werden, erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung dieser im Eigenkapital kumulierten Anpassungen. Bei Absicherung einer Nettoinvestition in ausländische Gesellschaften wird der effektive Teil des Sicherungsgeschäftes abzüglich latenter Steuern bis zur Veräußerung der Gesellschaft im Eigenkapital erfasst. Sofern Sicherungsgeschäfte, die betriebswirtschaftlich der Währungs-, Preis- oder Zinssicherung dienen, nicht den Anforderungen des Hedge Accounting nach IAS 39 genügen, werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten und Finanzschulden werden mit einem fristadäquaten Marktzins abgezinst, sofern es sich um materielle Beträge handelt und die Verbindlichkeit vertraglich unverzinslich ist oder mit einem nicht fristadäquaten Zinssatz verzinst wird. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden in der Bilanz mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjektes oder Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses angesetzt.

27 25 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem vergangenen Ereignis besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungsbewertung erfolgt in Höhe des wahrscheinlichsten Erfüllungsbetrags bzw. im Falle gleicher Wahrscheinlichkeiten in Höhe des Mittelwertes der möglichen Erfüllungsbeträge. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schätzungen. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stehen Mitarbeitern der einbezogenen Gesellschaften Ansprüche aus leistungs- sowie beitragsorientierten Versorgungsplänen zu. Bei den beitragsorientierten Plänen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Leistungsorientierte Versorgungspläne umfassen überwiegend Zusagen auf Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten. Die Leistungen des Konzerns hängen in der Regel von der Beschäftigungsdauer sowie dem Entgelt der Mitarbeiter ab und sind in unterschiedlichen Versorgungsordnungen geregelt. Leistungsorientierte Altersversorgungssysteme sind bei Heraeus sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert. Leistungszusagen liegen überwiegend bei inländischen Gesellschaften vor. Für deren Belegschaft bestehen im Wesentlichen drei verschiedenartige Gesamtversorgungszusagen: Für Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 1988 eingetreten sind, gilt die Versorgungsordnung vom 24. Oktober Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte, entgeltabhängige Versorgungszusage, bei der sich die Versorgungsleistung für jedes anrechnungsfähige Dienstjahr um einen bestimmten Prozentsatz des rentenfähigen Arbeitsverdienstes erhöht.

28 26 Die Versorgungsansprüche der nach dem 1. Januar 1988 eingetretenen Mitarbeiter sind in der Versorgungsordnung I 2001 vom 14. Mai 2001 geregelt und stellen eine arbeitgeberfinanzierte, beitragsorientierte Leistungszusage dar. Die im Rahmen dieser Zusage geleisteten Versorgungsbeiträge werden versicherungsmathematisch in Rentenbausteine um gerechnet, die dem individuellen Versorgungskonto jedes Begünstigten gutgeschrieben werden. Die Höhe des Versorgungsbeitrages ist abhängig vom versorgungsfähigen Arbeitsverdienst des jeweiligen Mitarbeiters. Die Versorgungsordnung II 2001, die mit Betriebsvereinbarung vom 14. Mai 2001 eingeführt wurde, ermöglicht den teilnehmenden Mitarbeitern, durch freiwillige Entgeltumwandlungen zusätzliche Versorgungsleistungen nach einem beitragsorientierten Leistungsplan zu erwerben. Die Pensionszusagen nach den Versorgungsordnungen aus dem Jahr 2001 sind durch Anlagen in Wertpapierfonds rückgedeckt. Sowohl die Versorgungsordnung I als auch die Versorgungsordnung II wurden seit ihrer Einführung weiterentwickelt und an geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Die mit Wirkung zum 1. Januar 2010 durchgeführte Neuordnung dieser Versorgungswerke bezog sich insbesondere auf die Verwendung des tariflichen Demografie beitrages für die Altersversorgung sowie auf die Anpassung des Garantiezinses für die Versorgungsbeiträge. Daneben werden an Mitglieder der Geschäftsleitung und an Führungskräfte Einzelzusagen erteilt. Für die Mitarbeiter im Ausland bestehen bei einigen Gesellschaften ebenfalls teils sehr unterschiedlich geregelte Ansprüche auf Altersversorgung und bei einer in den USA ansässigen Gesellschaft auch auf medizinische Versorgung. Die Höhe dieser Ansprüche ist im Wesentlichen von der Betriebszugehörigkeit sowie von dem bezogenen Gehalt abhängig. Die Leistungszusagen im Ausland werden überwiegend über externe Fonds finanziert. Ansatz und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgen nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die von inländischen Gesellschaften sowie von einigen ausländischen Gesellschaften des Heraeus Konzerns gehaltenen

29 27 Fonds erfüllen die Voraussetzungen von Planvermögen (Contractual Trust Arrangement) und werden mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der Rechnungsannahmen und aus Abweichungen zwischen den Rechnungsannahmen und den tatsächlichen Ausprägungen ergeben, werden in Ausübung des Wahlrechts nach IAS 19.93A unter Berücksichtigung latenter Steuern in der Periode ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital des Konzerns erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz, auf realisierbare Verlustvorträge und auf Konsolidierungsvorgänge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt, soweit eine Identität der Steuergläubiger besteht. Umsatzerlöse und sonstige Erträge Die Umsatzerlöse sind Nettoumsätze aus dem Verkauf von eigenen Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich abzüglich Skonti, Rabatten und ähnlicher Erlösschmälerungen. Die Realisierung von Umsätzen erfolgt, wenn die geschuldete Lieferung oder Leistung erbracht worden und die wesentlichen Risiken und Chancen auf den Erwerber übergegangen sind. Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus Dienstleistungen, die insgesamt jedoch nur einen geringfügigen Umfang haben. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies entspricht dem Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses.

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