Invesco Funds SICAV 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg Luxemburg Mai Sehr geehrter Vertriebspartner,

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1 Invesco Funds SICAV 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg Luxemburg 8. Mai 2017 Sehr geehrter Vertriebspartner, anbei erhalten Sie unser Rundschreiben vom 8. Mai mit Informationen über anstehende Änderungen an der Invesco Funds, einer SICAV mit Sitz in Luxemburg. Sollten Sie als Vertriebsstelle tätig sein, beachten Sie bitte, dass Sie nicht verpflichtet sind, dieses Rundschreiben auf einem dauerhaften Datenträger an Ihre Endkunden weiterzuleiten. Wenn Sie weiterführende Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Investor Services Team, IFDS, Dublin, das unter der Nummer erreichbar ist, oder an Ihre örtliche Invesco-Geschäftsstelle. Mit freundlichen Grüßen Invesco Funds Verwaltungsratsmitglied Invesco Funds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert Verwaltungsratsmitglieder: Peter Carroll (Ire), Douglas Sharp (Kanadier), Timothy Caverly (US-Amerikaner), Graeme Proudfoot (Brite) und Bernhard Langer (Deutscher) LU_COV_DE Eingetragen in Luxemburg unter der Nr. B Ust-ID-Nr. LU

2 Invesco Funds SICAV 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg Luxemburg Änderungen/Aktualisierungen des Verkaufsprospekts, von Anhang A und darüber hinaus für Anleger in Hongkong Änderungen/Aktualisierungen der Ergänzung für Hongkong sowie der wesentlichen Produktangaben der Invesco Funds (die SICAV ) überwiegend in Bezug auf folgende Aspekte: 1. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik mehrerer Teilfonds in Bezug auf Anlagen in notleidenden Wertpapieren und/oder CoCo-Bonds 2. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik des Invesco Balanced-Risk Allocation Fund *, des Invesco Balanced-Risk Select Fund *, des Invesco Global Markets Strategy Fund *, des Invesco Global Investment Grade Corporate Bond Fund * und des Invesco Euro Short Term Bond Fund * 3. Bestellung eines Unteranlageverwalters für den Invesco Euro Reserve Fund und den Invesco USD Reserve Fund 4. Wechsel des Anlageverwalters und Bestellung eines Unteranlageverwalters für den Invesco Global Smaller Companies Equity Fund 5. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik und Bestellung eines Unteranlageverwalters für den Invesco Global Income Real Estate Securities Fund 6. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik für den Invesco Euro Bond Fund * 7. Änderung und Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik für den Invesco Emerging Market Corporate Bond Fund und Änderung der zur Berechnung des Gesamtrisikos verwendeten Methode 8. Änderung des Anlageziels und der Anlagepolitik und Namensänderung für den Invesco Emerging Market Quantitative Equity Fund * 9. Klarstellung von Anlageziel und -politik des Invesco Active Multi-Sector Credit Fund * 10. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik für den Invesco Asia Infrastructure Fund 11. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik für den Invesco Emerging Local Currencies Debt Fund 12. Verkürzung des Ausschüttungszyklus für Anteilklassen mit vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Ausschüttung 13. Umstrukturierung von Abschnitt 8 (Risikohinweise) 14. Umstrukturierung von Abschnitt 11 (Besteuerung) 15. Aktualisierung des Verwaltungsrats 16. diverse/allgemeine Änderungen und Änderungen der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong) * Diese Fonds sind nicht von der Securities and Futures Commission ( SFC ) zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. Invesco Funds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert Verwaltungsratsmitglieder: Peter Carroll (Ire), Douglas Sharp (Kanadier), Timothy Caverly (US-Amerikaner), Graeme Proudfoot (Brite) und Bernhard Langer (Deutscher) Eingetragen in Luxemburg unter der Nr. B Ust-ID-Nr. LU LU_S_DE

3 Für die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben sind die Mitglieder des Verwaltungsrats von Invesco Funds (die Verwaltungsratsmitglieder ) und die Verwaltungsgesellschaft verantwortlich. Die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben entsprechen zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die mit angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) den Tatsachen und lassen nichts aus, was sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnte. Der Verwaltungsrat und die Verwaltungsgesellschaft übernehmen die entsprechende Verantwortung. Sofern nichts anderes angegeben ist, haben alle in diesem Schreiben verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung, die ihnen im Verkaufsprospekt der SICAV, in Anhang A und in der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong) zugeschrieben wird (zusammen das Verkaufsprospekt ). Sie erhalten dieses Schreiben in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber eines Teilfonds von Invesco Funds, SICAV (ein Anteilinhaber ). Es ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Beachtung. Falls Sie sich nicht über die zu unternehmenden Schritte im Klaren sind, sollten Sie unverzüglich von Ihrem Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt oder sonstigem Fachberater unabhängigen, professionellen finanziellen Rat einholen. Falls Sie Ihren Anteilsbestand an einem Teilfonds von Invesco Funds, SICAV (jeweils ein Fonds und zusammen die Fonds ) verkauft oder anderweitig übertragen haben, schicken Sie dieses Schreiben bitte an den Wertpapiermakler, Bankfachmann oder sonstigen Intermediär, über den der Verkauf bzw. die Übertragung abgewickelt wurde, damit dieser es an den Käufer bzw. Übertragungsempfänger weiterleitet. Wenn die nachfolgend aufgeführten Änderungen nicht Ihren Anlageanforderungen entsprechen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Anteile an einem Teilfonds von Invesco Funds, SICAV, jederzeit bis zum (weiter unten definierten) Datum des Inkrafttretens zurücknehmen lassen können, ohne dass hierfür Rücknahmegebühren anfallen. Rücknahmen werden gemäß den Bedingungen im Verkaufsprospekt durchgeführt. 2

4 8. Mai 2017 Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber eines Teilfonds der SICAV in Bezug auf die nachstehend zusammengefassten Änderungen/Aktualisierungen des Verkaufsprospekts. Sofern dieses Schreiben keine abweichenden Angaben enthält, treten diese Änderungen des Verkaufsprospekts am 8. Juni 2017 (dem Datum des Inkrafttretens ) oder an einem späteren eventuell vom Verwaltungsrat in seinem freien Ermessen bestimmten Datum in Kraft, wobei dieses andere Datum den Anteilinhabern gegebenenfalls vorab mitgeteilt wird. Der Verkaufsprospekt wird aktualisiert, um die folgenden Aktualisierungen zu berücksichtigen: 1. Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik mehrerer Teilfonds in Bezug auf Anlagen in notleidenden Wertpapieren und/oder CoCo-Bonds Das Anlageziel und die Anlagepolitik der nachstehend aufgeführten Fonds wird in Bezug auf Anlagen klargestellt, die in CoCo-Bonds und/oder in Wertpapieren getätigt werden können, bei denen ein Zahlungsausfall eingetreten ist oder bei denen nach Ansicht der SICAV ein hohes Risiko eines Zahlungsausfalls besteht ( notleidende Wertpapiere ). Die mit einer derartigen Anlage verbundenen Risiken sind in Abschnitt 8 (Risikohinweise) dargelegt. Die nachstehende Tabelle enthält die Angaben, die zum Anlageziel und zur Anlagepolitik der einzelnen betroffenen Fonds hinzugefügt werden. Diese Klarstellung wirkt sich nicht darauf aus, wie die nachstehend aufgeführten Fonds derzeit verwaltet werden, und sie führt nicht zu einer Änderung des Risikoprofils der Teilfonds. Name des Fonds Der Fonds kann bis zu 5 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 10 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 15 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 20 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 5 % seines NIW in CoCo-Bonds investieren Der Fonds kann bis zu 10 % seines NIW in CoCo-Bonds investieren Der Fonds kann bis zu 20 % seines NIW in CoCo-Bonds investieren Der Fonds kann umfassend # in CoCo-Bonds investieren Invesco Euro Bond Fund * Invesco UK Investment Grade Bond Fund Invesco Global Investment Grade Corporate Bond Fund * Invesco Euro Short Term Bond Fund * Invesco Euro Corporate Bond Fund # Der oben verwendete Begriff umfassend bedeutet mehr als 20 % des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds. * Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 3

5 Name des Fonds Der Fonds kann bis zu 5 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 10 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 15 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 20 % seines NIW in notleidende Wertpapiere investieren Der Fonds kann bis zu 5 % seines NIW in CoCo-Bonds investieren Der Fonds kann bis zu 10 % seines NIW in CoCo-Bonds investieren Der Fonds kann bis zu 20 % seines NIW in CoCo-Bonds investieren Der Fonds kann umfassend # in CoCo-Bonds investieren Invesco Global Bond Fund * Invesco Global Unconstrained Bond Fund * Invesco Global Total Return (EUR) Bond Fund * Invesco Pan European High Income Fund ** Invesco Global Income Fund * Invesco Active Multi-Sector Credit Fund * Invesco Emerging Local Currencies Debt Fund Invesco Emerging Market Corporate Bond Fund Invesco US High Yield Bond Fund Invesco Asian Bond Fund Invesco Renminbi Fixed Income Fund * Invesco India Bond Fund Invesco Asia Balanced Fund Invesco Global Income Real Estate Securities Fund Invesco Global Targeted Returns Fund * Invesco Global Targeted Returns Select Fund * * Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. ** Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Invesco Pan European High Income Fund werden dahingehend klargestellt, dass dieser Fonds bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds investieren kann. 4

6 2. Nur für Anteilinhaber des Invesco Balanced-Risk Allocation Fund *, des Invesco Balanced-Risk Select Fund *, des Invesco Global Markets Strategy Fund *, des Invesco Global Investment Grade Corporate Bond Fund * und des Invesco Euro Short Term Bond Fund * (die betreffenden Fonds ) - Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik Das Anlageziel und die Anlagepolitik der betreffenden Fonds werden dahingehend klargestellt, dass die betreffenden Fonds keine Schuldtitel mit einer schlechteren Bonitätsbeurteilung als B- durch die Ratingagentur Standard and Poor s oder einer vergleichbaren Bonitätsbeurteilung (oder Schuldtitel ohne Bonitätsbeurteilung, für die eine vergleichbare Qualität ermittelt wird) und keine verbrieften Schuldtitel wie forderungsbesicherte Wertpapiere mit einer schlechteren Bonitätsbeurteilung als Anlagequalität ( Investment Grade ) halten werden. Diese Klarstellung wird sich nicht auf die derzeitige Verwaltung der betreffenden Fonds auswirken. 3. Nur für Anteilinhaber des Invesco Euro Reserve Fund und des Invesco USD Reserve Fund (die Reservefonds ) - Bestellung eines Unteranlageverwalters Invesco Asset Management Limited bestellt in ihrer Eigenschaft als Anlageverwalter der Reservefonds die Invesco Advisers, Inc. zum Unteranlageverwalter der Reservefonds mit Ermessensfreiheit, um sich deren Kompetenzen zunutze zu machen. Diese Änderung wird vorgenommen, um es den Reservefonds zu ermöglichen, sich die Kompetenzen innerhalb des Gesamtunternehmens von Invesco zunutze zu machen und gleichzeitig das bestehende Managementteam beizubehalten. Diese Bestellung hat keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb und die Verwaltung der Reservefonds und beeinträchtigt die Rechte oder Interessen der Anteilinhaber nicht erheblich. Die Bestellung führt zu keiner Änderung der von den Reservefonds oder ihren Anteilinhabern zu zahlenden Gebühren oder Kosten und alle maßgeblichen in Verbindung mit der vorgenannten Bestellung entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen. Der Unteranlageverwalter unterliegt derselben Management- und Risikomanagement- Beaufsichtigung, die für alle Anlageverwalter und Unteranlageverwalter gilt, die für die Verwaltung von Fonds im Rahmen der SICAV verantwortlich sind, und er unterliegt weiterhin der laufenden Überwachung und regelmäßigen Prüfung durch die Verwaltungsgesellschaft. Diese Bestellung wirkt sich nicht auf das Anlageziel und die Anlagepolitik, das Risikoprofil und die Handelsvereinbarungen der Reservefonds aus. Zur Klarstellung: Invesco Advisers, Inc. fungiert derzeit als Anlageverwalter anderer von der CSSF und der SFC zugelassener Fonds. 4. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Smaller Companies Equity Fund (der Global Smaller Companies Equity Fund ) - Wechsel des Anlageverwalters und Bestellung eines Unteranlageverwalters a) Der nominierte Anlageverwalter ändert sich von Invesco Asset Management Limited zu Invesco Advisers, Inc. b) Invesco Asset Management Limited wird zum Unteranlageverwalter mit Ermessensfreiheit bestellt. Diese Änderungen werden vorgenommen, um es dem Global Smaller Companies Equity Fund zu ermöglichen, sich die Kompetenzen innerhalb des Gesamtunternehmens von Invesco zunutze zu machen und gleichzeitig das bestehende Managementteam beizubehalten. Die Bestellung von Invesco Advisers, Inc. zum Anlageverwalter und Invesco Asset Management Limited zum Unteranlageverwalter mit Ermessensfreiheit hat keine negativen Auswirkungen darauf, wie der Global Smaller Companies Equity Fund verwaltet wird, und sie führt zu keiner Erhöhung irgendwelcher Gebühren oder Kosten, die dem Global Smaller Companies Equity Fund oder seinen Anteilinhabern berechnet werden. Diese Bestellungen führen zu keiner Änderung der vom Global Smaller Companies Equity Fund oder seinen Anteilinhabern zu zahlenden Gebühren oder Kosten und alle maßgeblichen in Verbindung mit der vorgenannten Bestellung entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen. Darüber * Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 5

7 hinaus beeinträchtigt diese Bestellung eines neuen Anlageverwalters und Unteranlageverwalters mit Ermessensfreiheit die bestehenden Rechte oder Interessen der Anteilinhaber nicht erheblich. Der Anlageverwalter und der Unteranlageverwalter unterliegen derselben Management- und Risikomanagement-Beaufsichtigung, die für alle Anlageverwalter und Unteranlageverwalter gilt, die für die Verwaltung von Fonds im Rahmen der SICAV verantwortlich sind, und sie unterliegen weiterhin der laufenden Überwachung und regelmäßigen Prüfung durch die Verwaltungsgesellschaft. Diese Bestellung wirkt sich nicht auf das Anlageziel und die Anlagepolitik, das Risikoprofil und die Handelsvereinbarungen des Global Smaller Companies Equity Fund aus. Zur Klarstellung: Invesco Advisers, Inc. fungiert derzeit als Anlageverwalter anderer von der CSSF und der SFC zugelassener Fonds. 5. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Income Real Estate Securities Fund (der Global Income Real Estate Securities Fund ) - Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik und Bestellung eines Unteranlageverwalters Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Global Income Real Estate Securities Fund werden in Bezug auf die mögliche Anlage in forderungsbesicherten Wertpapieren/hypothekarisch besicherten Wertpapieren (ABS und MBS) klargestellt, indem eine spezifische Bezugnahme auf diese Instrumente im Einklang mit den Anforderungen der CSSF hinzugefügt wird. Die mit derartigen Anlagen verbundenen Risiken sind in Abschnitt 8 (Risikohinweise) dargelegt. Der Global Income Real Estate Securities Fund kann bis zu 70 % seines Nettoinventarwerts in ABS und MBS investieren. ABS/MBS können Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS) und sonstige ABS in Bezug auf den Immobiliensektor umfassen. Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Global Income Real Estate Securities Fund werden außerdem dahingehend klargestellt, dass weniger als 30 % des Nettoinventarwerts des Global Income Real Estate Securities Fund in Schuldtitel ohne Rating oder mit einem Kreditrating ohne Anlagequalität investiert werden können. Diese Klarstellungen spiegeln die derzeitige Praxis wider und haben keine negativen Auswirkungen darauf, wie der Global Income Real Estate Securities Fund derzeit verwaltet wird, und sie führen nicht zu einer Änderung des Risikoprofils des Global Income Real Estate Securities Fund. Darüber hinaus bestellt Invesco Advisers, Inc. in ihrer Eigenschaft als Anlageverwalter des Global Income Real Estate Securities Fund Invesco Asset Management Limited zum Unteranlageverwalter mit Ermessensfreiheit. Diese Änderung wird vorgenommen, um es dem Global Income Real Estate Securities Fund zu ermöglichen, sich die Kompetenzen innerhalb des Gesamtunternehmens von Invesco zunutze zu machen und gleichzeitig das bestehende Managementteam beizubehalten. Diese Bestellung hat keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb und die Verwaltung des Global Income Real Estate Securities Fund und beeinträchtigt die Rechte oder Interessen der Anteilinhaber nicht erheblich. Die Bestellung führt zu keiner Änderung der vom Global Income Real Estate Securities Fund oder seinen Anteilinhabern zu zahlenden Gebühren oder Kosten und alle maßgeblichen in Verbindung mit der vorgenannten Bestellung entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen. Der Unteranlageverwalter unterliegt derselben Management- und Risikomanagement-Beaufsichtigung, die für alle Anlageverwalter und Unteranlageverwalter gilt, die für die Verwaltung von Fonds im Rahmen der SICAV verantwortlich sind, und er unterliegt weiterhin der laufenden Überwachung und regelmäßigen Prüfung durch die Verwaltungsgesellschaft. Diese Bestellung wirkt sich nicht auf das Anlageziel und die Anlagepolitik, das Risikoprofil und die Handelsvereinbarungen des Global Income Real Estate Securities Fund aus. Zur Klarstellung: Invesco Asset Management Limited fungiert derzeit als Anlageverwalter anderer von der CSSF und der SFC zugelassener Fonds. 6

8 6. Nur für Anteilinhaber des Invesco Euro Bond Fund * (der Euro Bond Fund ) - Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Euro Bond Fund werden in Bezug auf die mögliche Anlage in forderungsbesicherten Wertpapieren/hypothekarisch besicherten Wertpapieren (ABS und MBS) klargestellt. Die mit derartigen Anlagen verbundenen Risiken sind in Abschnitt 8 (Risikohinweise) dargelegt. Diese Klarstellung wird sich nicht auf die derzeitige Verwaltung des Euro Bond Fund auswirken. 7. Nur für Anteilinhaber des Invesco Emerging Market Corporate Bond Fund (der Emerging Market Corporate Bond Fund ) - Änderung und Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik und Änderung der zur Berechnung des Gesamtrisikos verwendeten Methode Um den Emerging Market Corporate Bond Fund an seinem allgemeinen Anlageuniversum auszurichten, werden das Anlageziel und die Anlagepolitik des Emerging Market Corporate Bond Fund dahingehend geändert, dass Hongkong und Singapur in die Liste der Schwellenmärkte aufgenommen werden, die der Anlageverwalter für die Zwecke des Anlageziels und der Anlagepolitik aufgestellt hat. Die Definition des Begriffs Schwellenmärkte im Anlageziel und in der Anlagepolitik des Emerging Market Corporate Bond Fund wird wie folgt lauten: Für die Zwecke des Fonds hat der Anlageverwalter als Schwellenmärkte alle Märkte in allen Ländern der Welt mit Ausnahme (i) derjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die der Anlageverwalter als entwickelte Länder ansieht, (ii) der Vereinigten Staaten von Amerika, (iii) Kanadas, (iv) Japans, (v) Australiens, (vi) Neuseelands, (vii) Norwegens und (viii) der Schweiz definiert. Die Änderung führt zu keiner Änderung des Risikoprofils des Emerging Market Corporate Bond Fund. Darüber hinaus werden das Anlageziel und die Anlagepolitik des Emerging Market Corporate Bond Fund dahingehend klargestellt, dass der Emerging Market Corporate Bond Fund bis zu 20 % seines NIW in forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset Based Securities, ABS) investieren kann. Diese Klarstellung spiegelt die derzeitige Praxis wider und führt zu keiner Änderung des Risikoprofils des Emerging Market Corporate Bond Fund. Und schließlich wird die zur Berechnung des Gesamtrisikos verwendete Methode vom relativen zum absoluten Value-at- Risk-(VaR-)Ansatz geändert. Der absolute VaR-Ansatz ist aufgrund der Vermögensaufteilung des Emerging Market Corporate Bond Fund besser geeignet. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die derzeitige Verwaltung oder das Risikoprofil des Emerging Market Corporate Bond Fund. Darüber hinaus bleibt die Höhe der mit der Verwaltung des Emerging Market Corporate Bond Fund verbundenen Gebühren und Kosten von dieser Änderung unberührt. 8. Nur für Anteilinhaber des Invesco Emerging Market Quantitative Equity Fund * (der Emerging Market Quantitative Equity Fund ) - Änderung des Anlageziels und der Anlagepolitik und Namensänderung Die Invesco-Gruppe stellt laufend sicher, dass die Invesco-Fonds den Anforderungen der Anleger entsprechen und den Anteilinhabern die bestmöglichen Ergebnisse liefern. Die derzeitige Anlagepolitik des Emerging Market Quantitative Equity Fund ist durch die Benchmark, den MSCI Emerging Markets Index, eingeschränkt. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass es im besten Interesse der Anteilinhaber liegt, einen weniger eingeschränkten Anlageansatz zu verfolgen, um auf die strukturellen Verlagerungen in den Schwellenmärkten reagieren, Gelegenheiten nutzen und die Volatilität bewältigen zu können. * Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 7

9 Zu diesem Zweck wird der folgende Satz aus der derzeitigen Anlagepolitik entfernt: Das Beta sowie Abweichungen des Engagements in bestimmten Branchen, Ländern und Stilen im Vergleich zum Referenzindex werden möglichst gering gehalten. Der Schwerpunkt wird auf aktienspezifische Überschussrenditen gelegt, die durch das Aktienauswahlverfahren erzielt werden. Darüber hinaus wird der Emerging Market Quantitative Equity Fund in Invesco Emerging Market Structured Equity Fund * umbenannt, um den Namen näher an der neuen Anlagepolitik auszurichten. Im Rahmen dieser Änderung ist eine Neugewichtung des Portfolios erforderlich. Alle mit einer solchen Neugewichtung des Portfolios verbundenen Kosten werden vom Emerging Market Quantitative Fund getragen. 9. Nur für Anteilinhaber des Invesco Active Multi-Sector Credit Fund * (der Active Multi-Sector Credit Fund ) Klarstellung von Anlageziel und -strategie Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Active Multi-Sector Credit Fund werden in Bezug auf die mögliche Anlage in forderungsbesicherten Wertpapieren/hypothekarisch besicherten Wertpapieren (ABS und MBS) klargestellt. Die mit derartigen Anlagen verbundenen Risiken sind in Abschnitt 8 (Risikohinweise) dargelegt. Diese Klarstellung wird sich nicht auf die derzeitige Verwaltung des Active Multi-Sector Credit Fund auswirken. 10. Nur für Anteilinhaber des Invesco Asia Infrastructure Fund (der Asia Infrastructure Fund ) - Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Asia Infrastructure Fund werden dahingehend klarstellt, dass weniger als 30 % des Nettoinventarwerts des Asia Infrastructure Fund in Schuldtitel investiert werden dürfen. Diese Klarstellung spiegelt die derzeitige Praxis wider und wirkt sich nicht darauf aus, wie der Asia Infrastructure Fund derzeit verwaltet wird, und sie führt nicht zu einer Änderung des Risikoprofils des Asia Infrastructure Fund. 11. Nur für Anteilinhaber des Invesco Emerging Local Currencies Debt Fund (der Emerging Local Currencies Debt Fund ) - Klarstellung des Anlageziels und der Anlagepolitik Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Emerging Local Currencies Debt Fund werden dahingehend klargestellt, dass der Emerging Local Currencies Debt Fund bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset Based Securities, ABS) investieren kann. Diese Klarstellung spiegelt die derzeitige Praxis wider und wirkt sich nicht darauf aus, wie der Emerging Local Currencies Debt Fund derzeit verwaltet wird, und sie führt nicht zu einer Änderung des Risikoprofils des Emerging Local Currencies Debt Fund. 12. Verkürzung des Ausschüttungszyklus nur für Anteilklassen mit vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Ausschüttung Ab den Ausschüttungen im Februar 2018 wird der jährliche Ausschüttungszyklus verkürzt; die Zahlungen erfolgen am 11. des auf das Ausschüttungsdatum folgenden Monats (statt am 21. des Monats). Wenn es sich bei diesem Tag nicht um einen Geschäftstag handelt, werden die Zahlungen am darauf folgenden Geschäftstag vorgenommen. Ab den Ausschüttungen im August 2017 wird der halbjährliche Ausschüttungszyklus verkürzt; die Zahlungen erfolgen am 11. des auf das Ausschüttungsdatum folgenden Monats (statt am 21. des Monats). Wenn es sich bei diesem Tag nicht um einen Geschäftstag handelt, werden die Zahlungen am darauf folgenden Geschäftstag vorgenommen. Ab den Ausschüttungen im August 2017 wird der vierteljährliche Ausschüttungszyklus verkürzt; die Zahlungen erfolgen am 11. des auf das Ausschüttungsdatum folgenden Monats (statt am 21. des Monats). Wenn es sich bei diesem Tag nicht um einen Geschäftstag handelt, werden die Zahlungen am darauf folgenden Geschäftstag vorgenommen. Diese Änderungen gelten für alle Fonds der SICAV, die Anteilklassen haben, welche jährliche, halbjährliche bzw. vierteljährliche Ausschüttungen bieten. * Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 8

10 13. Umstrukturierung von Abschnitt 8 (Risikohinweise) Um die Risiken klarzustellen, die für die Teilfonds zutreffen können, wurde Abschnitt 8 (Risikohinweise) in zwei Teile umstrukturiert: - Ein Teil bezieht sich auf die mit den Anlagen verbundenen Risiken. In diesem Teil wurde ein Diagramm hinzugefügt, um die wichtigsten zum Datum des Verkaufsprospekts identifizierten Risiken darzustellen, die eventuell für die einzelnen Fonds zutreffen. Bitte beachten Sie, dass das Diagramm keinen Anspruch darauf erhebt, eine vollständige Darstellung aller mit dem Erwerb und Halten von Anteilen des jeweiligen Fonds verbundenen Risiken zu bieten, es werden jedoch alle wesentlichen Risiken angegeben. Den Anteilinhabern wird geraten, Abschnitt 8 des Verkaufsprospekts vollständig zu lesen und diesem detailliertere Ausführungen zu diesen Risiken zu entnehmen, damit sie eine auf fundierten Informationen basierende Beurteilung der mit einer solchen Anlage verbundenen Risiken vornehmen können. Die nicht für einen bestimmten Fonds angegebenen Risiken können jedoch dennoch zu verschiedenen Zeitpunkten auf diesen Fonds zutreffen, und es sind eventuell nicht alle auf eine Anlage in einem Fonds zutreffenden Risiken angegeben. Unbeschadet der in dem Diagramm angegebenen Risiken sind die einzelnen Fonds weiterhin jederzeit mit den in Abschnitt 7 angegebenen Anlagebeschränkungen (einschließlich der in Abschnitt 7.5 angegebenen zusätzlichen Beschränkungen) sowie mit den zusätzlichen Beschränkungen in Anhang A zum Verkaufsprospekt konform. Unter dem Diagramm werden die einzelnen Risiken detailliert erläutert. Bitte beachten Sie hier, dass die SICAV einige zusätzliche Risiken hinzugefügt hat, die eventuell zutreffen, wie das mit notleidenden Wertpapieren verbundene Risiko, das Portfolioumschlagsrisiko und das mit privaten und nicht börsennotierten Wertpapieren verbundene Risiko. Darüber hinaus wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Das mit Anlagen in Fonds auf Sektorenbasis/konzentrierten Fonds verbundene Risiko wurde zu Risiko in Verbindung mit Fonds auf Sektorenbasis/Einzelländerfonds und konzentrierten Fonds umbenannt und die entsprechenden Angaben wurden erweitert. - Das mit Anlagen in hochverzinslichen Anleihen verbundene Risiko wurde zu Risiko in Verbindung mit hochverzinslichen Anleihen/Anleihen ohne Anlagequalität umbenannt und die entsprechenden Angaben wurden klargestellt. - Es wurde ein neues Wechselkursrisiko hinzugefügt, indem die bestehenden Angaben unter der Überschrift Internationale Anlagen umformuliert wurden. - Die Risiken in Verbindung mit Anlagen in Russland und der Ukraine, dem Ausfallrisiko, Anlagen in China und dem Gegenparteirisiko wurden aktualisiert. - Das Risiko in Verbindung mit CoCo-Bonds und Wandelanleihen wurde hinzugefügt. - Das Risiko in Verbindung mit dem Marktstörungsrisiko wurde zu Aussetzungsrisiko von Markt und Fondshandel umbenannt und die entsprechenden Angaben wurden erweitert. - Die Risiken in Verbindung mit Anlagen am indischen Markt für Schuldtitel und Anlagen in China wurden im Einklang mit der aktuellen maßgeblichen Regulierung aktualisiert. - Das mit dem Verwahrrisiko verbundene Risiko wurde aktualisiert und umfasst die Anforderungen der Richtlinie 2014/91/EU (die OGAW V-Richtlinie ). - Das Risiko in Verbindung mit Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften/umgekehrten Pensionsgeschäften wurde durch Hinzufügen zusätzlicher Ausführungen zu Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften aktualisiert. - Ein zweiter Teil bezieht sich auf Risiken in Verbindung mit bestimmten Anteilklassen wie abgesicherten Anteilklassen, Portfolio-Hedged-Anteilklassen, Anteilklassen mit fester Ausschüttung, Bruttoertragsanteilklassen etc. 9

11 14. Umstrukturierung von Abschnitt 11 (Besteuerung) Es wurde beschlossen, Abschnitt 11 (Besteuerung) zur Klarstellung der Steueraspekte in Bezug auf den Fonds oder die Anteilinhaber umzustrukturieren. Ein Teil wird sich mit der Besteuerung in Luxemburg befassen, die sich auf die SICAV auswirkt. In Bezug auf die Besteuerung in Luxemburg liegen keine konkreten Änderungen vor. Ein zweiter Teil mit der Überschrift Besteuerung in anderen Ländern wird die Finanztransaktionssteuer abdecken, die bereits unter Abschnitt 11 (Besteuerung) abgedeckt war. Es wurde ein dritter Teil (Automatische Meldungen und Austausch von Kontoinformationen) zur Abdeckung der FATCA- Bestimmungen (die zuvor in Abschnitt (Beschränkungen des Eigentums an Anteilen) enthalten waren) und des Common Reporting Standards (CRS) sowie der Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (DAC-Richtlinie) hinzugefügt. 15. Aktualisierung des Verwaltungsrats Die Angaben zu den Verwaltungsratsmitgliedern wurden in Abschnitt ( Der Verwaltungsrat ) wie folgt aktualisiert: Douglas J. Sharp, Peter Carroll, Bernhard Langer, Graeme Proudfoot und Timothy Caverly. Zur Klarstellung: Mit Wirkung vom 13. Oktober 2016 wurde Graeme Proudfoot in den Verwaltungsrat bestellt und Bernhard Langer wurde anstelle von Karen Dunn Kelley in den Verwaltungsrat bestellt. 16. Verschiedenes/Allgemeine Änderungen Des Weiteren wurde im Einklang mit der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (die OGAW-V-Richtlinie ) der Begriff Depotbank durch den Begriff Verwahrstelle im Verkaufsprospekt ausgetauscht und es wurden weitere Informationen hinzugefügt, die sich auf ihre Pflichten und möglichen Interessenkonflikte, Beauftragungen und gegebenenfalls Unterbeauftragungen, Verwahrfunktionen und Interessenkonflikten, die durch derartige (Unter-)/Beauftragungen entstehen können, beziehen. Die Korrespondenzadresse für Anfragen von Anteilinhabern hat sich geändert. Die neue Adresse ist: c/o International Financial Data Services (Ireland) Limited Bishop s Square Redmond s Hill, Dublin 2 Irland Der eingetragene Sitz der weltweiten Vertriebsgesellschaft hat sich geändert. Die neue Adresse ist: Invesco Global Asset Management DAC Central Quay, Riverside IV, Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland Bitte beachten Sie außerdem, dass die weltweite Vertriebsgesellschaft Invesco Global Asset Management Limited mit Wirkung vom 12. Mai 2016 gemäß irischem Recht in eine Designated Activity Company ( DAC ) umgewandelt wurde und dass der Name der weltweiten Vertriebsgesellschaft entsprechend zu Invesco Global Asset Management DAC geändert wurde. Die Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur der weltweiten Vertriebsgesellschaft hat sich nicht geändert. Abschnitt 1 (Wichtige Informationen für US-Personen) wurde zu Klarstellungszwecken aktualisiert. Abschnitt 2 (Definitionen) wurde aktualisiert. 10

12 Abschnitt 4 (Die SICAV und ihre Anteile) wurde umbenannt und es wurde den folgenden Aktualisierungen Rechnung getragen: o erweiterte Angaben zu den abgesicherten Anteilklassen o Die entsprechenden Anmerkungen unter der Tabelle in Abschnitt 4.1 (Anteilsarten) wurden aktualisiert. o Die Angaben zu verschiedenen Anteilklassen wurden aktualisiert. o Die Abschnitte 4.2 (Abgesicherte Anteilklassen) und (Portfolio Hedged-Anteilklassen) wurden dahingehend klargestellt, dass die Kosten und der sich aus der abgesicherten Transaktion ergebende Gewinn oder Verlust erst nach Abzug aller sonstigen Gebühren und Aufwendungen, die im Fall der Verwaltungs- und Betreuungsgebühren an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen sind und die auf der Grundlage des nicht abgesicherten Wertes der jeweiligen Anteilklasse berechnet und von diesem abgezogen werden, der jeweiligen Anteilklasse zugewiesen werden. o Abschnitt (Anteile mit fester Ausschüttung) wurde geändert, um klarzustellen, dass der feste Ertrag mindestens halbjährlich neu festgesetzt wird (im Gegensatz zu mindestens jährlich). Diese Änderung wird die derzeitige Praxis besser widerspiegeln. o In Abschnitt 4.3 (Gebühren für Anleger) wurde zur Klarstellung, und um der derzeitigen Praxis Rechnung zu tragen, ein Verweis auf Swing Pricing hinzugefügt, wobei sich die derzeitigen Handelsvereinbarungen nicht ändern. o Im Abschnitt (neu nummerierter Abschnitt 4.4.4) (Wiederanlage der Ausschüttungen) wurde der Verweis auf den japanischen Yen zu Klarstellungszwecken entfernt, da die Währung für die Beteiligung nicht maßgeblich ist. Diese Klarstellung spiegelt die derzeitige Praxis wider. In Abschnitt 5 (Handelsinformationen) wurden die Handelsvereinbarungen durch Hinzufügen weiterer Angaben in Bezug auf Anträge auf Zeichnung, Umschichtung, Übertragung oder Rücknahme in bestimmten Ländern aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Angaben dahingehend erweitert, dass ermächtigte Vertreter einschließlich unter anderem der Bank(en), bei der bzw. denen die Zahlungsverkehrskonten eröffnet werden, zusätzliche Parteien sind, die im Falle eines Zahlungsverzugs Anträge zurückweisen oder Zinsen berechnen können. Beachten Sie bitte, dass diese Aktualisierung vorgenommen wurde, um der derzeitigen Praxis Rechnung zu tragen, und dass sich die derzeitigen Handelsvereinbarungen nicht ändern. In Abschnitt (neu nummerierter Abschnitt 5.4.2) (Mögliche Beschränkungen von Rücknahmen) wurde klargestellt, dass im Falle der Beschränkung der Rücknahmen an einem Geschäftstag durch die SICAV alle aufgeschobenen Rücknahmeanträge an den darauffolgenden Handelstagen ohne Vorrang proportional zu den sonstigen Rücknahmeanträgen erfüllt werden. Diese Änderung war auch Gegenstand einer Änderung der Satzung der SICAV, die von den Anteilinhabern bei einer ordnungsgemäß einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber genehmigt wurde und am 30. September 2016 in Kraft trat. Darüber hinaus wurden einige Bestimmungen zu Anträgen auf Rücknahme von Anteilen und zur Möglichkeit für die SICAV, die gesamte Beteiligung des Anteilinhabers zurückzunehmen, entfernt, um der derzeitigen Praxis Rechnung zu tragen. In Abschnitt (neu nummerierter Abschnitt 5.4.4) (Zahlung für Rücknahmen) wurden ermächtigte Vertreter einschließlich unter anderem der Bank(en), bei der bzw. denen die Zahlungsverkehrskonten eröffnet werden, als am Rücknahmeprozess beteiligte Stellen hinzugefügt. In Abschnitt (neu nummerierter Abschnitt 5.5.8) (Gemeinsame Anteilinhaber) wurde klargestellt, dass im Todesfall einer der gemeinsamen Anteilinhaber von Anteilen eines Fonds das Hinterbliebenenrecht nicht gilt und der weltweiten Vertriebsgesellschaft und/oder der Transferstelle die maßgeblichen Unterlagen vorgelegt werden müssen, um den wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile zu bestimmen. Abschnitt 6.2 (Berechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) wurde klargestellt, um der derzeitigen Praxis in Bezug auf die Bewertung der an einer anerkannten Börse notierten oder an einem sonstigen geregelten Markt gehandelten Wertpapiere Rechnung zu tragen. Abschnitt 6.3 (Zeichnungen und Rücknahmepreise) wurde umformuliert (Handelspreise) und es wurde klargestellt, dass an jedem Tag kein Unterschied zwischen dem Zeichnungs- und dem Rücknahmepreis besteht und dass beide Transaktionen zum Nettoinventarwert je Anteil abgewickelt werden, was der derzeitigen Praxis entspricht. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Nettoinventarwerte je Anteil auf bis zu vier Dezimalstellen berechnet werden können, was der derzeitigen Praxis entspricht. 11

13 Es wurde beschlossen, im Abschnitt 7 die Anlagebeschränkungen für in bestimmten Ländern wie Taiwan, Hongkong oder Deutschland zugelassene Teilfonds in einen separaten Abschnitt 7.5 (Zusätzliche Beschränkungen) zu verschieben. Außerdem wurden die Anlagebeschränkungen für einige in Frankreich und Chile zugelassene Fonds hinzugefügt. In Abschnitt 7.1 V. wurde nach den von der CSSF am 8. Dezember 2015 herausgegebenen Fragen und Antworten klargestellt, dass die Beschränkung von Anlagen in selben Emittenten auf der Fondsebene statt auf der Ebene der SICAV gilt. Diese Klarstellung hat keine Auswirkungen auf die derzeitige Verwaltung der Fonds oder ihr Risikoprofil. Es wurde ein neuer Abschnitt (Interessenkonflikte) hinzugefügt, um unter anderem der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die SICAV in ihrem Ermessen Rückvergütungen und Provisionen an Dritte zahlen kann. Gemäß der OGAW V-Richtlinie wurde ein neuer Abschnitt (Vergütungsrichtlinien) hinzugefügt, um zu bestätigen, dass die Verwaltungsgesellschaft einer Vergütungsrichtlinie unterliegt. Diese Vergütungsrichtlinie ist auf der Website der Verwaltungsgesellschaft verfügbar und kann kostenlos vom eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass in Abschnitt (neu nummerierter Abschnitt 9.2.7) (Dienstleistungsunternehmen) unter Verwahrstelle die Angaben in Bezug auf die Delegierung der Verwahrung an die Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A. entfernt wurden, da die Verwahrstelle diese Delegierung beendet hat. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Anteilinhaber. In Abschnitt (neu nummerierter Abschnitt 9.2.9) (Soft Commissions) wurden die Angaben in Bezug auf den vom Broker oder Händler erhaltenen Barprovisionsrabatt erweitert. In Abschnitt 9.3 (Dienstleistergebühren) wurde klargestellt, dass der Restbetrag der Dienstleistergebühren (nach Abzug von Zahlungen) von der Verwaltungsgesellschaft einbehalten werden kann, da es ihr obliegt, wesentliche administrative Dienstleistungsunternehmen zu bestellen und zu beaufsichtigen, und/oder dass dieser Betrag mit verbundenen Unternehmen der Invesco-Gruppe oder sonstigen von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem Ermessen bestimmten Personen geteilt werden kann. In Abschnitt 9.3 (Sonstige Aufwendungen) wurden die Angaben zu den Gründungskosten und nicht abgeschriebenen Aufwendungen aktualisiert, da diese Aufwendungen von der Verwaltungsgesellschaft getragen und nicht vom jeweiligen Fonds erhoben werden. In Abschnitt 10.3 (Sonstige Unterlagen zur Einsicht) wurde die Liste der zur Einsicht zur Verfügung stehenden Unterlagen aktualisiert. Die für die einzelnen Teilfonds im Anhang A angegebenen speziellen Risiken wurden entfernt und am Anfang von Anhang A wurde ein Querverweis auf das Diagramm in Abschnitt 8 (Risikohinweise) eingefügt. Im Anhang A wurde die Religare Invesco Asset Management Company Private Limited, die dem Anlageverwalter unverbindliche Anlageberatungsleistungen für den Invesco India Bond Fund und den Invesco India All-Cap Equity Fund * erbringt, zu Invesco Asset Management (India) Private Limited umbenannt, da diese Gesellschaft nunmehr vollständig der Invesco-Gruppe gehört. Durch diese Änderung werden die Anleger der betroffenen Fonds in keiner Weise beeinträchtigt werden. Im Anhang A wurde das Profil der typischen Anleger der einzelnen Fonds aktualisiert. Es wurde insbesondere der Anlagehorizont geändert, um dem Risiko-/Ertragsprofil der einzelnen Fonds Rechnung zu tragen, und die Volatilitätstoleranz der Anteilinhaber wurde überprüft. Die Zahlenangabe zum Anlagehorizont wurde durch Beschreibungen (langfristig, mittel- bis langfristig, mittelfristig und kurzfristig) ersetzt, was eher der Branchenpraxis entspricht. Im Anhang A wurden für alle Fonds die Angaben in Bezug auf die Berechnung des Gesamtrisikos der Fonds gemäß dem Commitment-Ansatz gelöscht. Diese Löschung hat keine Auswirkung darauf, wie die Fonds ihr Gesamtrisiko messen. * Dieser Fonds ist nicht von der SFC zugelassen und steht daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 12

14 Im Anhang A wurden die zur Berechnung des Gesamtrisikos des Invesco Pan European Small Cap Equity Fund, des Invesco Japanese Value Equity Fund und des Invesco Japanese Equity Advantage Fund verwendeten Benchmarks weiter um die Angabe der Namen dieser Indizes aktualisiert. Im Anhang A wurde die zur Berechnung des Gesamtrisikos des Invesco Asian Bond Fund und des Invesco Asia Balanced Fund verwendete Benchmark am 29. April 2016 infolge der Übertragung von Aktivitäten von HSBC zu Markit iboxx geändert. Die Benchmark für den Invesco Asian Bond Fund hat sich vom HSBC Asia Local Bond Index zum Markit iboxx ALBI Index geändert und die Benchmark für den Invesco Asia Balanced Fund hat sich von 50 % MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index und 50 % HSBC Asian Dollar Bond Index zu 50 % MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index und 50 % Markit iboxx ADBI Index geändert. Zur Klarstellung: Diese Änderungen wirken sich nicht darauf aus, wie der Invesco Asia Balanced Fund und der Invesco Asian Bond Fund derzeit verwaltet werden und sie führen zu keinen Änderungen ihres Risikoprofils. Darüber hinaus wirken sich diese Änderungen nicht auf die Höhe der Gebühren/Kosten in Verbindung mit der Verwaltung des Invesco Asia Balanced Fund und des Invesco Asian Bond Fund aus. In Anhang A wurde die erwartete Hebelwirkung für die folgenden Fonds im Anschluss an die Analyse der durchschnittlichen Hebelwirkung über einem bestimmten Zeitraum aktualisiert: Invesco Global Equity Income Fund, Invesco Global Smaller Companies Equity Fund, Invesco Global Structured Equity Fund, Invesco US Structured Equity Fund, Invesco US Value Equity Fund, Invesco Pan European Small Cap Equity Fund, Invesco Pan European Structured Equity Fund, Invesco Global Leisure Fund, Invesco Asian Bond Fund, Invesco Emerging Local Currencies Debt Fund, Invesco Emerging Market Corporate Bond Fund, Invesco Euro Corporate Bond Fund, Invesco India Bond Fund, Invesco US High Yield Bond Fund, Invesco Asia Balanced Fund, Invesco Pan European High Income Fund, Invesco Active Multi-Sector Credit Fund *, Invesco Global Total Return (EUR) Bond Fund *, Invesco Euro Short Term Bond Fund *, Invesco Global Conservative Fund *, Invesco Global Absolute Return Fund *, Invesco Balanced-Risk Allocation Fund *, Invesco Balanced-Risk Select Fund *, Invesco Global Bond Fund *, Invesco Global Investment Grade Corporate Bond Fund *, Invesco Global Income Fund *, Invesco Euro Bond Fund *, Invesco Euro Structured Equity Fund *, Invesco Renminbi Fixed Income Fund *, Invesco Strategic Income Fund * und Invesco Unconstrained Bond Fund *. Bitte beachten Sie, dass die erwartete Hebelwirkung des Invesco Strategic Income Fund * und des Invesco Unconstrained Bond Fund * von 225 % bzw. 200 % auf 350 % gestiegen ist. Zur Klarstellung: Diese Aktualisierung ändert den Derivateeinsatz der betroffenen Fonds und ihr Risikoprofil nicht. Im Anhang A wurde im Anlageziel und in der Anlagepolitik klargestellt, dass der Invesco Asia Balanced Fund bis zu 60 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel ohne Rating und/oder mit einem Kreditrating ohne Anlagequalität investieren kann. Hinweis: Diese Aktualisierung ist eine Klarstellung des derzeitigen Anlageziels und der derzeitigen Anlagepolitik des Invesco Asia Balanced Fund und wirkt sich nicht auf die derzeitige Verwaltung oder das Risikoprofil dieses Fonds aus. Im Anhang A wurde im Anlageziel und in der Anlagepolitik klargestellt, dass der Invesco UK Investment Grade Bond Fund weniger als 30 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel ohne Rating und/oder mit einem Kreditrating ohne Anlagequalität investieren kann. Zur Klarstellung: Diese Aktualisierung ist eine Klarstellung des derzeitigen Anlageziels und der derzeitigen Anlagepolitik des Invesco UK Investment Grade Bond Fund und wirkt sich nicht auf die derzeitige Verwaltung oder das Risikoprofil dieses Fonds aus. Im Anhang A wurde im Anlageziel und in der Anlagepolitik klargestellt, dass der Invesco USD Reserve Fund darauf abzielt, über ein Portfolio mit kurzlaufenden auf USD lautenden Rentenwerten eine maximale Rendite mit einem hohen Maß an Sicherheit zu bieten. Zur Klarstellung: Diese Aktualisierung ist eine Klarstellung des derzeitigen Anlageziels und der derzeitigen Anlagepolitik des Invesco USD Reserve Fund und wirkt sich nicht auf die derzeitige Verwaltung oder das Risikoprofil dieses Fonds aus. Aktualisierungen der Formulierungen und der Formatierung sowie diverse sonstige Aktualisierungen und Aktualisierungen zu nicht von der SFC zugelassenen Fonds wurde ebenfalls Rechnung getragen. * Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 13

15 Weitere Informationen Für Anleger außerhalb Hongkongs sind der Verkaufsprospekt der SICAV, sein Anhang A und alle aktualisierten wesentlichen Anlegerinformationen kostenlos am eingetragenen Sitz der SICAV erhältlich. Diese sind außerdem über die Internetseite der Verwaltungsgesellschaft der SICAV (Invesco Management S.A.) verfügbar: ** Wenn Sie Fragen zu den oben aufgeführten Angaben haben oder Informationen über die in Ihrem Land für den Vertrieb zugelassenen Fonds der Invesco-Fondsfamilie wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Invesco-Geschäftsstelle, deren Anschrift Sie auf der Rückseite finden. Anteilinhaber in Hongkong können sich mit der Untervertriebsgesellschaft und Repräsentanz der SICAV in Hongkong, Invesco Asset Management Asia Limited unter der Nummer (+852) in Verbindung setzen. Elektronische Kopien des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Produktangaben und der Finanzberichte der SICAV sind auf der Website für Hongkong erhältlich, während Druckexemplare kostenlos von Invesco Asset Management Asia Limited mit eingetragenem Sitz in 41/F Champion Tower, Three Garden Road, Central Hong Kong bezogen werden können. Wenn Sie als Vertriebsstelle für deutsche Kunden tätig sind, beachten Sie bitte, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, dieses Schreiben per dauerhaftem Datenträger an Ihre Endkunden weiterzuleiten. Anteilinhaber in der Schweiz erhalten den Verkaufsprospekt der SICAV, seinen Anhang A, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der SICAV sowie die Jahres- und Zwischenberichte der SICAV kostenlos bei der Schweizer Vertretung. Die Schweizer Vertretung ist Invesco Asset Management (Switzerland) Ltd., Talacker 34, 8001 Zürich, und BNP Paribas Securities Services, Paris, Succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich ist die Schweizer Zahlstelle. Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dieses Schreiben zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Verwaltungsrats Anerkannt von Invesco Management S.A. ** Diese Internetseite wurde nicht von der SFC geprüft und kann Informationen zu Fonds enthalten, die nicht von der SFC zugelassen sind. ^ Diese Website wurde nicht von der SFC geprüft. 14

16 Allgemeine Informationen: Der Wert der Anlagen und der durch sie erzielte Ertrag können (zum Teil aufgrund von Wechselkursbewegungen) schwanken und Anleger erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht in voller Höhe zurück. Wichtige Informationen für britische Anteilinhaber Dieses Schreiben wurde für die Zwecke des United Kingdom Financial Services and Markets Act, 2000 (der FSMA ) von Invesco Global Investment Funds Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen wurde und reguliert wird, für Invesco Global Asset Management Limited, die weltweite Vertriebsgesellschaft der SICAV, herausgegeben. Für die Zwecke der Gesetze des Vereinigten Königreichs handelt es sich bei der SICAV um einen anerkannten Organismus gemäß Section 264 des FSMA. Keine bzw. nur ein unwesentlicher Teil der vom Regulierungssystem im Vereinigten Königreich vorgesehenen Vorschriften zum Schutz von Privatanlegern finden auf Offshore-Fonds Anwendung. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des im Vereinigten Königreich geltenden Financial Services Compensation Scheme, und die im Vereinigten Königreich geltenden Stornierungsrechte finden keine Anwendung. Kontaktinformationen Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns wie folgt telefonisch erreichen: Invesco Asset Management Deutschland GmbH unter (+49) , Invesco Asset Management Österreich GmbH unter (+43) , Invesco Global Asset Management DAC unter (+353) , Invesco Asset Management Asia Limited unter (+852) , Invesco Asset Management S.A. Sucursal en España unter (+34) , Invesco International Limited Jersey unter (+44) , Invesco Asset Management SA, belgische Niederlassung, unter (+32) , Invesco Asset Management S.A. unter (+33) , Invesco Asset Management S.A. Sede Secondaria, Invesco Asset Management (Schweiz) AG unter (+41) , Invesco Asset Management S.A., niederländische Niederlassung, unter (+31) , Invesco Asset Management S.A (France), schwedische Zweigstelle, unter (+46) oder Invesco Global Investment Funds Limited unter (+44) Note: This letter has been automatically generated in English. A copy of this letter is available in the following languages: Chinese, French, German, Greek, Italian and Spanish. To request a copy, please contact the Investor Services Team, IFDS, Dublin on (+353) (option 2) or your local Invesco office. 15

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