Invesco Funds SICAV 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg Luxemburg Luxemburg, 15. März 2018

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1 Invesco Funds SICAV 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg Luxemburg Luxemburg, 15. März 2018 Ankündigung einer geplanten Fondsverschmelzung in Bezug auf den Invesco Asia Infrastructure Fund Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, wir schreiben Ihnen heute, weil eine Verschmelzung des Invesco Asia Infrastructure Fund mit dem Invesco Asia Opportunities Equity Fund geplant ist. Was spricht für die geplante Verschmelzung? Der Invesco Asia Infrastructure Fund ist vornehmlich im asiatischen Infrastruktursektor investiert, während der Invesco Asia Opportunities Equity Fund stärker über den allgemeinen asiatischen Aktienmarkt hinweg diversifiziert ist. Es wird erwartet, jedoch nicht garantiert, dass die Anteilinhaber im Anschluss an diese Verschmelzung von diesen breiteren Marktchancen profitieren sollten. Sie werden aufgrund der Diversifizierungsvorteile eines Engagements in anderen Sektoren als dem asiatischen Infrastruktursektor im Idealfall außerdem von einer besseren risikobereinigten Rendite profitieren. Weitere Einzelheiten finden Sie in der beiliegenden Mitteilung. Wenn Sie mit der Verschmelzung einverstanden sind, besteht Ihrerseits kein Handlungsbedarf. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihre Anteile zurücknehmen oder umtauschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner in der örtlichen Niederlassung oder an unser Investment Service Team, IFDS Dublin, unter (+353) (Option 2). Wir danken Ihnen für Ihre anhaltende Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Geplante Verschmelzung des Invesco Asia Infrastructure Fund (ein Teilfonds von Invesco Funds) mit dem Invesco Asia Opportunities Equity Fund (ein Teilfonds von Invesco Funds) Diese Informationen enthalten die Bedingungen der geplanten Verschmelzung sonstige Angelegenheiten in Bezug auf die geplante Verschmelzung Verfügbarkeit von Dokumenten und Informationen zum aufnehmenden Fonds weitere Informationen Bezug kostenloser Exemplare des überarbeiteten Verkaufsprospekts Sie können Exemplare von der Website der Verwaltungsgesellschaft der SICAV (Invesco Management S.A.) oder von den lokalen Internetseiten von Invesco herunterladen, auf die Sie über zugreifen können. Alternativ dazu können Sie ein Exemplar am eingetragenen Sitz von Invesco Funds anfordern. Peter Carroll Verwaltungsratsmitglied Invesco Funds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert. Verwaltungsratsmitglieder: Peter Carroll (Ire), Douglas Sharp (Kanadier), Timothy Caverly (US-Amerikaner), Graeme Proudfoot (Brite) und Bernhard Langer (Deutscher) LUX_S_DE In Luxemburg unter der Nr. B eingetragen. Ust-ID-Nr. LU

2 Invesco Funds SICAV 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg Luxemburg März 2018 Rundschreiben an die Anteilinhaber: Invesco Asia Infrastructure Fund WICHTIG: Dieses Rundschreiben ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Aufmerksamkeit. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was zu tun ist, sollten Sie sich an Ihren Anlageberater wenden. Geplante Verschmelzung des Invesco Asia Infrastructure Fund (ein Teilfonds von Invesco Funds) mit dem Invesco Asia Opportunities Equity Fund (ein Teilfonds von Invesco Funds) Haben Sie alle Ihre Anteile am Invesco Asia Infrastructure Fund, einem Teilfonds von Invesco Funds, übertragen? - Für Anteilinhaber in Italien: Bitte beachten Sie, dass Ihrerseits kein Handlungsbedarf besteht, wenn Sie alle Ihre Anteile übertragen haben. - Für alle übrigen Märkte: Reichen Sie dieses Rundschreiben bitte schnellstmöglich an den Übertragungsempfänger oder an den Wertpapiermakler, die Bank oder den sonstigen Vermittler, über den bzw. die die Übertragung vorgenommen wurde, zur Weiterleitung an den Übertragungsempfänger weiter. Angaben zu den Informationen in diesem Rundschreiben: Für die Richtigkeit der in diesem Schreiben enthaltenen Angaben sind die Mitglieder des Verwaltungsrats von Invesco Funds (die Verwaltungsratsmitglieder ) und die Verwaltungsgesellschaft von Invesco Funds verantwortlich. Die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben entsprechen zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsgesellschaft von Invesco Funds (die mit angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) den Tatsachen und lassen nichts aus, was sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnte. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die entsprechende Verantwortung. Sofern sie in diesem Rundschreiben nicht anderweitig definiert werden, haben Fachbegriffe dieselbe Bedeutung, die ihnen im Verkaufsprospekt von Invesco Funds (der Verkaufsprospekt ) zugewiesen ist. Invesco Funds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert. Verwaltungsratsmitglieder: Peter Carroll (Ire), Douglas Sharp (Kanadier), Timothy Caverly (US-Amerikaner), Graeme Proudfoot (Brite) und Bernhard Langer (Deutscher) LUX_S_DE In Luxemburg unter der Nr. B eingetragen. Ust-ID-Nr. LU

3 Dieses Rundschreiben enthält: - Erläuterungsschreiben des Verwaltungsrats von Invesco Management S.A. und Invesco Funds Seite 2 - Anhang 1: Wesentliche Unterschiede zwischen dem Invesco Asia Infrastructure Fund und dem Invesco Asia Opportunities Equity Fund Seite 11 - Anhang 2: Zeitplan der geplanten Verschmelzung Seite 13 Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber des Invesco Asia Infrastructure Fund, eines Teilfonds von Invesco Funds (im Folgenden als Invesco Funds oder die SICAV bezeichnet). In diesem Rundschreiben finden Sie Erläuterungen zu der geplanten Verschmelzung: - des Invesco Asia Infrastructure Fund (der eingebrachte Fonds ) - mit dem Invesco Asia Opportunities Equity Fund (der aufnehmende Fonds ), wobei beide Teilfonds der SICAV von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (der CSSF ) zugelassen sind. A. Bedingungen der geplanten Verschmelzung Es wurde beschlossen, eine Verschmelzung gemäß Artikel 1 (20) a) von Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils geltenden Fassung (das Gesetz von 2010 ) vorzunehmen. Dabei werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des eingebrachten Fonds an den aufnehmenden Fonds übertragen. Daher erhalten die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds, die am Datum des Inkrafttretens (wie nachstehend definiert) weiterhin Anteile am eingebrachten Fonds halten, Anteile am aufnehmenden Fonds im Austausch für ihre Anteile am eingebrachten Fonds. Beim Abschluss der Verschmelzung wird der eingebrachte Fonds am Datum des Inkrafttretens ohne Liquidation aufgelöst und somit besteht der eingebrachte Fonds nicht weiter und seine Anteile werden mit Wirkung vom Datum des Inkrafttretens storniert. A 1. Hintergrund und Begründung der geplanten Verschmelzung Invesco Funds ist im Luxemburger Handelsregister Registre de Commerce et des Sociétés unter der Nummer B34457 eingetragen und erfüllt die Voraussetzungen für eine société d investissement à capital variable. Invesco Funds ist als OGAW-Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds gemäß dem Gesetz von 2010 strukturiert. Der eingebrachte Fonds wurde von der CSSF am 31. März 2006 als Teilfonds von Invesco Funds zugelassen. Der aufnehmende Fonds wurde von der CSSF am 3. März 1997 als Teilfonds von Invesco Funds zugelassen. Der eingebrachte Fonds ist vornehmlich im asiatischen Infrastruktursektor investiert, während der aufnehmende Fonds stärker über den allgemeinen asiatischen Aktienmarkt hinweg diversifiziert ist. Es wird erwartet, jedoch nicht garantiert, dass die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds von den breiteren Marktchancen des aufnehmenden Fonds und einer besseren risikobereinigten Rendite aufgrund der Diversifizierungsvorteile eines Engagements in anderen Sektoren als dem asiatischen Infrastruktursektor profitieren sollten. Darüber hinaus sollte ein größerer Pool von Vermögenswerten im aufnehmenden Fonds nach der Verschmelzung im Laufe der Zeit zur Reduzierung der laufenden Kosten des aufnehmenden Fonds beitragen. 2

4 A 2. Voraussichtliche Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Angesichts der dargelegten Begründung wird damit gerechnet, dass die geplante Verschmelzung den Anteilinhabern des eingebrachten Fonds Vorteile bringen wird, sofern sie langfristig im aufnehmenden Fonds investiert bleiben. Zusätzlich zu den nachstehenden Informationen enthält Anhang 1 zu diesem Rundschreiben Einzelheiten zu den wesentlichen Unterschieden zwischen dem eingebrachten Fonds und dem aufnehmenden Fonds, die für Sie wichtig sind. Der Verwaltungsrat empfiehlt, dass Sie Anhang 1 sorgfältig lesen. Es wird beabsichtigt, dass die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds in genau die gleiche Anteilklasse im aufnehmenden Fonds übergehen. Zur Klarstellung: Mit Ausnahme der Anlageziele und Anlagepolitik und der Vereinbarungen mit Unterbeauftragten, die unterschiedlich sind, sind die Verwaltungsgesellschaft, der Anlageverwalter, die wesentlichen Dienstleister (wie die Verwahrstelle, die Verwaltungsstelle und die Abschlussprüfer), die Namen der Anteilklassen, die Basiswährung und die operativen Merkmale (wie z. B. die Geschäftstage, der Handelsschluss, das Abrechnungsdatum, die Berechnung des Nettoinventarwerts, die Ausschüttungspolitik und die Berichte) beim eingebrachten Fonds und beim aufnehmenden Fonds gleich. Weitere Einzelheiten zur Zuordnung der Anteilklassen des eingebrachten Fonds zu den entsprechenden Anteilklassen im aufnehmenden Fonds sind ebenfalls in Anhang 1 enthalten. Beim Abschluss der geplanten Verschmelzung am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds, die zu diesem Datum weiterhin Anteile am eingebrachten Fonds halten, Anteilinhaber der entsprechenden Anteilklasse des aufnehmenden Fonds. Sie werden diese Anteile zu denselben Bedingungen halten wie alle bestehenden Anteilinhaber des aufnehmenden Fonds in dieser Anteilklasse des aufnehmenden Fonds. Anteilinhaberrechte Sowohl der eingebrachte Fonds als auch der aufnehmende Fonds sind Teilfonds von Invesco Funds und daher sind die Anteilinhaberrechte gleich und bleiben unverändert. Anlageziel und Anlagepolitik und diesbezügliche Risiken Die Anlageziele und Anlagepolitik des eingebrachten Fonds und des aufnehmenden Fonds unterscheiden sich voneinander. Allerdings haben sowohl der aufnehmende Fonds als auch der eingebrachte Fonds einen Schwerpunkt auf asiatischen Aktien. Der eingebrachte Fonds investiert vornehmlich in ein diversifiziertes Portfolio mit asiatischen Wertpapieren von Emittenten, die im Infrastrukturbereich tätig sind, und der aufnehmende Fonds investiert vornehmlich in ein diversifiziertes Portfolio asiatischer Unternehmen mit Wachstumspotenzial aus beliebigen Sektoren. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Anhang 1. Der eingebrachte Fonds und der aufnehmende Fonds haben denselben Anlageverwalter. Im Gegensatz zum eingebrachten Fonds hat der aufnehmende Fonds jedoch nicht Invesco Asset Management Singapore Ltd als Unteranlageverwalter. Die Risikoprofile des eingebrachten Fonds und des aufnehmenden Fonds sind ähnlich, und die in den wesentlichen Anlegerinformationen ( KIIDs ) angegebenen Risiko-Ertrags-Indikatoren (SRRI) sind derzeit identisch (5 auf einer Skala von 1 bis 7). Aufgrund des abweichenden Anlagebereichs des aufnehmenden Fonds können die für den aufnehmenden Fonds und den eingebrachten Fonds maßgeblichen oder erheblichen Risikofaktoren jedoch unterschiedlich sein, wie in der nachstehenden Tabelle hervorgehoben. Insbesondere das Risiko von Anlagen in kleineren Unternehmen ist aufgrund seiner Anlagen in kleinen und mittleren Unternehmen für den aufnehmenden Fonds maßgeblich und nicht für den eingebrachten Fonds. Die für den eingebrachten Fonds und den aufnehmenden Fonds maßgeblichen Risiken sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Weitere Einzelheiten zu diesen Risikofaktoren entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt. 3

5 Invesco Asia Infrastructure Fund (der eingebrachte Fonds) Invesco Asia Opportunities Fund (der aufnehmende Fonds) Allgemeines Anlagerisiko Auflösungsrisiko Verwahrrisiko Liquiditätsrisiko Wechselkursrisiko FATCA-Risiko Risiko einer Marktstörung und Aussetzung des Fonds Risiko im Zusammenhang mit dem Portfolioumschlag Abrechnungsrisiko Volatilitätsrisiko Aktienrisiko Risiko einer Anlage in Private Equity und nicht börsennotierten Aktien Anlagen in kleineren Unternehmen Risiko von Fonds auf Sektoren-/Einzellandbasis und konzentrierten Fonds Kreditrisiko Gegenparteirisiko Zinsrisiko Anlage in hochverzinslichen Anleihen/Anleihen ohne Anlagequalität Anlagen in Perpetuals Risiko notleidender Wertpapiere Risiko von bedingten Wandelanleihen und Wandelanleihen ABS-/MBS-Risiko Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten zum effizienten Portfoliomanagement und zu Absicherungszwecken Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken Einsatz von Optionsscheinen Rohstoffrisiko Schwellenmarktrisiko Anlagen in Russland und der Ukraine Anlagen am indischen Markt für Schuldtitel Anlagen in China Risiken in Verbindung mit dem Status als qualifizierter ausländischer institutioneller Anleger (Qualified Foreign Institutional Investor, QFII") Risiko für qualifizierte ausländische institutionelle Renminbi-Anleger ( RQFII") Risiken in Verbindung mit Stock Connect x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Risiko von Wertpapierleih- und Pensionsgeschäften/umgekehrten Pensionsgeschäften Neugewichtung des Portfolios Der Anlageverwalter und der Unteranlageverwalter werden sicherstellen, dass das Anlagenportfolio des eingebrachten Fonds zum Datum des Inkrafttretens mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Fonds vereinbar ist. Dazu erfolgt innerhalb von zwei (2) Wochen vor dem Datum des Inkrafttretens eine Neugewichtung des Portfolios und daher kann der eingebrachte Fonds Wertpapiere halten, die eventuell nicht seinem Anlageziel und seiner Anlagepolitik entsprechen. Daher besteht das Risiko, dass die Wertentwicklung des eingebrachten Fonds vor der geplanten Verschmelzung über einen kurzen Zeitraum von seiner voraussichtlichen Wertentwicklung abweicht. Detaillierte Angaben zum Anlageziel und zur Anlagepolitik des eingebrachten Fonds und des aufnehmenden Fonds sind Anhang 1 zu entnehmen. Gebühren und Aufwendungen der Anteilklassen des eingebrachten Fonds und der entsprechenden Anteilklassen des aufnehmenden Fonds Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die im Verkaufsprospekt angegebenen Verwaltungsen, Vertriebsen, Dienstleisteren und Verwahrstellenen und die in den aktuellen KIIDs für die Anteilklassen des eingebrachten Fonds und die entsprechenden Anteilklassen des aufnehmenden Fonds angegebenen laufenden Kosten. Eingebrachter Fonds Aufnehmender Fonds Max. Max. Verwal- Verwal- Dienst- Verwahr- Laufende Anteilklasse tungs- Vertriebs Anteilklasse tungs- Vertriebs leister- stellen- Kosten Max. Dienstleister Max. Verwahr- Laufende stellen- Kosten A - USD 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,02 %* A - USD 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,05 %* A - AUD 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,02 %* A - AUD hedged 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,05 %** hedged (monatliche Ausschüttung- 1) (monatliche Ausschüttung-1) A - CHF 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,02 %* A - CHF hedged 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,05 %** hedged A - EUR 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,02 %* A - EUR hedged 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,05 %** hedged 4

6 Eingebrachter Fonds Aufnehmender Fonds Max. Max. Verwal- Verwal- Dienst- Verwahr- Laufende Anteilklasse tungs- Vertriebs Anteilklasse tungs- Vertriebs leister- stellen- Kosten Max. Dienstleister Max. Verwahr- Laufende stellen- Kosten A - NZD 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,02 %* A - NZD hedged 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,05 %** hedged (monatliche Ausschüttung- 1) (monatliche Ausschüttung-1) A - USD (halbjährliche Ausschüttung) 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,02 %* A - USD (halbjährliche Ausschüttung) 1,50 % - 0,40 % 0,0075 % 2,05 %** C - EUR 1,00 % - 0,30 % 0,0075 % 1,42 %* C - EUR hedged 1,00 % - 0,30 % 0,0075 % 1,45 %** hedged C - USD 1,00 % - 0,30 % 0,0075 % 1,42 %* C - USD 1,00 % - 0,30 % 0,0075 % 1,45 %* E - EUR 2,25 % - 0,40 % 0,0075 % 2,77 %* E - EUR 2,25 % - 0,40 % 0,0075 % 2,80 %* R - USD 1,50 % bis zu 0,70 % 0,40 % 0,0075 % 2,72 %* R - USD 1,50 % bis zu 0,70 % 0,40 % 0,0075 % 2,75 %* Z - EUR 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,17 %** Z - EUR 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,20 %** Z - USD 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,17 %** Z - USD 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,20 %** Z - USD (jährliche Ausschüttung) 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,17 %** Z - USD (jährliche Ausschüttung) 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,20 %** Z - EUR 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,17 %** Z - EUR hedged 0,75 % - 0,40 % 0,0075 % 1,20 %** hedged * Die an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten beruhen auf den auf Jahresbasis umgerechneten Kosten des im August 2017 abgelaufenen Berichtszeitraums. ** Die laufenden Kosten wurden auf der Basis der erwarteten Gesamtkosten geschätzt. Damit die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds nicht benachteiligt werden, werden die laufenden Kosten des aufnehmenden Fonds zunächst nach oben begrenzt, um sicherzustellen, dass sie beim Übergang der Anteilinhaber in den aufnehmenden Fonds nicht höher sind als die des eingebrachten Fonds 1. A 3. Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Berechnung des Umtauschverhältnisses und Umtausch von Anteilen Aufgrund der geplanten Verschmelzung wird der eingebrachte Fonds am Datum des Inkrafttretens alle seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich aller aufgelaufenen Erträge und Verbindlichkeiten in den aufnehmenden Fonds einbringen. Daher erhalten Anteilinhaber, die am Datum des Inkrafttretens weiterhin Anteile am eingebrachten Fonds halten, entsprechende Anteile am aufnehmenden Fonds. 1 Die laufenden Kosten des aufnehmenden Fonds werden über einen Zeitraum von 18 Monaten beobachtet, um sicherzustellen, dass sie die des eingebrachten Fonds zum Zeitpunkt der Verschmelzung nicht überschreiten (wenn dies geschieht, übernimmt die Verwaltungsgesellschaft während dieses Zeitraums alle darüber hinausgehenden Kosten). Da einige Aufwendungen jedoch variabel sind und von Faktoren wie unter anderem dem Fondsvolumen, Wechselkursschwankungen, aufsichtsrechtlichen Änderungen und sonstigen wirtschaftlichen Variablen beeinflusst werden können, besteht keine Garantie, dass die laufenden Kosten nach dem Ende dieses Zeitraums nicht steigen werden. Die laufenden Kosten werden in den KIIDs gemäß den geltenden Vorschriften aktualisiert. 5

7 Das verwaltete Vermögen des eingebrachten Fonds belief sich zum 31. Januar 2018 auf ,80 USD und das des aufnehmenden Fonds belief sich zum 31. Januar 2018 auf ,50 USD. Die Anzahl der entsprechenden Anteile des aufnehmenden Fonds, die an die einzelnen Anteilinhaber ausgegeben werden, wird am Datum des Inkrafttretens unter Verwendung eines Umtauschverhältnisses berechnet. Das Umtauschverhältnis ist der Faktor, der ausdrückt, wie viele Anteile in der entsprechenden Anteilklasse des aufnehmenden Fonds für einen Anteil einer Anteilklasse des eingebrachten Fonds ausgegeben werden, und es wird auf sechs (6) Dezimalstellen berechnet. Die Annullierung aller bestehenden Anteile des eingebrachten Fonds und die Ausgabe der entsprechenden Anteile des aufnehmenden Fonds erfolgt auf der Grundlage des nicht gerundeten Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilklassen des eingebrachten Fonds und des aufnehmenden Fonds zum Bewertungszeitpunkt am Datum des Inkrafttretens. Bitte beachten Sie, dass der Nettoinventarwert pro Anteil des eingebrachten Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des aufnehmenden Fonds am Datum des Inkrafttretens nicht unbedingt identisch sind. Während der Gesamtwert ihres Bestands nahezu identisch sein wird (wobei jegliche Abweichung geringfügig und auf die Rundung zurückzuführen ist), können die Anteilinhaber eine andere Anzahl von Anteilen des aufnehmenden Fonds erhalten als die Anzahl der Anteile, die sie zuvor am eingebrachten Fonds gehalten hatten. Wenn die Anwendung des maßgeblichen Umtauschverhältnisses nicht zur Ausgabe von ganzen Anteilen führt, erhalten die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds Anteilsbruchteile bis zu zwei (2) Dezimalstellen in der entsprechenden Anteilklasse des aufnehmenden Fonds, im Einklang mit den Bestimmungen des Verkaufsprospekts. Anteilinhaber, die nach dem Datum des Inkrafttretens Anteile des aufnehmenden Fonds zeichnen und die in ihrem Antrag die Anzahl der angeforderten Anteile (statt eines Geldbetrags) angeben, sollten beachten, dass der Gesamtzeichnungspreis für diese Anteile aufgrund des unterschiedlichen Nettoinventarwerts pro Anteil von dem Betrag abweichen kann, der für eine Zeichnung von Anteilen des eingebrachten Fonds zu zahlen gewesen wäre. Am Datum des Inkrafttretens erfolgt die Bewertung des eingebrachten Fonds und des aufnehmenden Fonds und danach erfolgen alle zukünftigen Bewertungen des aufnehmenden Fonds gemäß den im Verkaufsprospekt und in der Satzung von Invesco Funds dargelegten Bewertungsgrundsätzen. Haben Sie Ihre Anteile am eingebrachten Fonds vor dem Datum des Inkrafttretens nicht zurücknehmen/ umtauschen lassen? In diesem Fall stellt die weltweite Vertriebsgesellschaft oder die Register- und Transferstelle Ihnen nach dem Datum des Inkrafttretens eine schriftliche Bestätigung mit Einzelheiten zum angewendeten Umtauschverhältnis sowie mit der Anzahl der Anteile aus, die Sie zum Datum des Inkrafttretens aufgrund der Verschmelzung in der entsprechenden Anteilklasse des aufnehmenden Fonds erhalten haben. Auf die Ausgabe von Anteilen des aufnehmenden Fonds im Rahmen dieser geplanten Verschmelzung wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. A 4. Geplantes Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung Die geplante Verschmelzung wird voraussichtlich am 6. Juli 2018 oder an einem späteren Datum in Kraft treten, das eventuell vom Verwaltungsrat bestimmt wird und bis zu vier (4) Wochen nach diesem Datum liegen kann, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der CSSF zu diesem späteren Datum und der unmittelbaren schriftlichen Mitteilung dieses Datums an die Anteilinhaber (das Datum des Inkrafttretens ). Sofern der Verwaltungsrat ein späteres Datum des Inkrafttretens bestimmt, kann er außerdem alle daraus resultierenden Anpassungen am Terminplan der Verschmelzung vornehmen, die ihm angebracht erscheinen. Bitte lesen Sie Anhang 2 zu diesem Rundschreiben sorgfältig, da er einen Terminplan für die geplante Verschmelzung enthält. 6

8 A 5. Regeln in Bezug auf die Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und Behandlung des eingebrachten Fonds Zum Datum des Inkrafttretens werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des eingebrachten Fonds an den aufnehmenden Fonds übertragen und alle Anteilinhaber, die zu diesem Zeitpunkt weiterhin Anteile am eingebrachten Fonds halten, haben im Austausch für diese Anspruch auf Erhalt von Anteilen am aufnehmenden Fonds. Daher gehen sämtliche Verbindlichkeiten, die vom eingebrachten Fonds nach dem Datum des Inkrafttretens zu zahlen sind, auf den aufnehmenden Fonds über und werden vom aufnehmenden Fonds gezahlt. Da Verbindlichkeiten täglich verbucht werden und in den täglichen Nettoinventarwert eingehen, haben diese keine Auswirkungen auf den Nettoinventarwert des eingebrachten Fonds oder des aufnehmenden Fonds zum Datum des Inkrafttretens. Alle Rechnungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens vorgelegt werden, werden vom eingebrachten Fonds beglichen. Darüber hinaus werden ab dem Datum des Inkrafttretens sämtliche Sonderposten (z. B. Quellensteuerrückforderungen, Sammelklagen etc.), die zu einer Zahlung an den eingebrachten Fonds führen, automatisch an den aufnehmenden Fonds übertragen. Einzelheiten zu den jeweiligen Anteilklassen des aufnehmenden Fonds, die Sie erhalten, wenn Sie Ihre Anteile nicht vor der geplanten Verschmelzung zurücknehmen/umtauschen lassen, sind in Anhang 1 zu diesem Rundschreiben dargelegt. B. Sonstige Angelegenheiten in Bezug auf die geplante Verschmelzung B 1. Recht auf Zeichnung und/oder Rücknahme oder Umtausch von Anteilen Die Zustimmung der Hauptversammlung der Anteilinhaber des eingebrachten Fonds ist für die Durchführung der Verschmelzung nicht erforderlich. Wenn die geplante Verschmelzung nicht Ihren Anforderungen entspricht, können Sie jederzeit bis einschließlich Uhr mittags (Ortszeit Irland) am 3. Juli 2018: - Ihre Anteile zurücknehmen lassen, was im Einklang mit den Bedingungen im Verkaufsprospekt erfolgt, ohne dass Rücknahmeen anfallen, oder - Ihre Anteile der jeweiligen Anteilklasse kostenlos gegen Anteile eines anderen Teilfonds in der in Irland und Luxemburg ansässigen grenzüberschreitenden Produktpalette von Invesco umtauschen lassen (vorbehaltlich der im maßgeblichen Fondsprospekt dargelegten Mindestanlagebeträge und Anlagevoraussetzungen und der Zulassung des jeweiligen Fonds zum Vertrieb in Ihrem Land). Beim Umtausch gegen Anteile anderer in Irland ansässiger Teilfonds sollten die Anteilinhaber berücksichtigen, dass diese anderen in Irland ansässigen Teilfonds (als Teilfonds von Invesco Funds Series, Invesco Funds Series 1-5 und Invesco Funds Series 6) ebenfalls Gegenstand geplanter Verschmelzungen mit Teilfonds von Invesco Funds sind. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Anlegerbetreuungsteam, IFDS Dublin, unter (Option 2), an Ihren örtlichen Vertreter oder an Ihre örtliche Invesco-Niederlassung. Bitte beachten Sie, dass eine Rücknahme einer Veräußerung Ihrer Beteiligung am aufnehmenden Fonds gleichkommt und steuerliche Folgen haben kann. 7

9 Haben Sie Fragen zu Ihrer individuellen Steuersituation? In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre fachkundigen Berater wenden. Sie können außerdem bis Uhr mittags (Ortszeit Irland) am 3. Juli 2018 weiterhin Anteile des eingebrachten Fonds zeichnen oder Anteile gegen Anteile dieses Fonds umtauschen lassen. Vom 4. bis 6. Juli (beide Tage einschließlich) wird der Handel mit dem eingebrachten Fonds ausgesetzt, damit das Verschmelzungsverfahren effizient durchgeführt werden kann. Wenn die geplante Verschmelzung abgeschlossen ist und Sie Anteilinhaber des aufnehmenden Fonds werden, können Sie Ihre Anteile am aufnehmenden Fonds zurücknehmen lassen, vorbehaltlich der üblichen im Verkaufsprospekt dargelegten Verfahren. Anteilinhaber, die mit der Verschmelzung einverstanden sind und aufgrund der Verschmelzung im Austausch gegen ihre Anteile am eingebrachten Fonds Anteile des aufnehmenden Fonds erhalten möchten, brauchen am Datum des Inkrafttretens nichts zu tun. Die Verschmelzung wird für alle Anteilinhaber verbindlich, die ihr bereits erwähntes Recht auf Rücknahme bzw. Umtausch nicht innerhalb des dargelegten Zeitrahmens ausüben. B 2. Kosten Es bestehen keine nicht-amortisierten Gründungskosten in Bezug auf den eingebrachten Fonds oder den aufnehmenden Fonds. Die Verwaltungsgesellschaft trägt die in Verbindung mit der geplanten Verschmelzung und der Übertragung des Portfolios des eingebrachten Fonds an den aufnehmenden Fonds anfallenden Aufwendungen. Dazu gehören die mit der Vorbereitung und Durchführung der geplanten Verschmelzung verbundenen Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten. Die Verwaltungsgesellschaft trägt gegebenenfalls die mit der Übertragung des Portfolios des eingebrachten Fonds an den aufnehmenden Fonds verbundenen Kosten (wie z. B. Transaktionskosten von Brokern, Stempelsteuern und sonstige Steuern und Abgaben). Die aufgrund der Neugewichtung des Anlagenportfolios des eingebrachten Fonds entstehenden Kosten (überwiegend Handels- und Transaktionskosten) werden im Umfang von bis zu 0,05 % des Nettoinventarwerts des eingebrachten Fonds vom eingebrachten Fonds getragen, und diese werden zu den Zeitpunkten verbucht, an denen diese Neugewichtung stattfindet (die über diese Obergrenze hinausgehenden Kosten der Neugewichtung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen). Die Verwaltungsgesellschaft ist der Ansicht, dass 0,05 % für die Anteilinhaber unerhebliche Kosten darstellt und einen geringen Prozentsatz der Gesamtkosten der Neugewichtung ausmachen sollte. Darüber hinaus wird wie erwähnt erwartet, dass die Anteilinhaber des eingebrachten Fonds von den breiteren Marktchancen des aufnehmenden Fonds und einer besseren risikobereinigten Rendite aufgrund der Diversifizierungsvorteile eines Engagements in anderen Sektoren als dem asiatischen Infrastruktursektor profitieren sollten. Nach der Verschmelzung sollte ein größerer Pool von Vermögenswerten im aufnehmenden Fonds außerdem im Laufe der Zeit zur Reduzierung der laufenden Kosten des aufnehmenden Fonds beitragen. B 3. Steuern Die Anteilinhaber sollten sich über die steuerlichen Folgen der geplanten Verschmelzung informieren. Dasselbe gilt für den aktuellen Steuerstatus des aufnehmenden Fonds nach dem Recht der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Sitzes, ihres Aufenthalts oder ihrer Eintragung. 8

10 C. Verfügbarkeit von Dokumenten und Informationen in Bezug auf den aufnehmenden Fonds Englischsprachige Exemplare aller KIIDs des aufnehmenden Fonds sind auf Anfrage beim eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft oder auf der Website der Verwaltungsgesellschaft ( erhältlich, und Übersetzungen der KIIDs sind auf den lokalen Internetseiten von Invesco verfügbar, auf die über zugegriffen werden kann. Alle maßgeblichen KIIDs können auch beim Anlegerbetreuungsteam, IFDS Dublin, unter (Option 2) angefordert werden. Der Verkaufsprospekt enthält weitere Informationen über den aufnehmenden Fonds. Er ist auf der Website der Verwaltungsgesellschaft erhältlich: Nach Maßgabe des örtlichen Rechts finden Sie diese auch auf den lokalen Internetseiten von Invesco, auf die über zugegriffen werden kann. Exemplare der Satzung, der aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte und des Verkaufsprospekts der SICAV sind auf Anfrage kostenlos an folgenden Stellen erhältlich: - am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft in 37A, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, oder - am eingetragenen Sitz der SICAV im Vertigo Building Polaris, 2-4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, während der üblichen Geschäftszeiten. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Verwahrstelle der SICAV gemäß dem Gesetz von 2010 verpflichtet ist, bestimmte Angelegenheiten in Bezug auf die geplante Verschmelzung zu prüfen, und dass die unabhängigen Abschlussprüfer der SICAV Angelegenheiten in Bezug auf die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses und das tatsächliche Umtauschverhältnis, die bereits beschrieben wurden, bestätigen müssen. Sie haben Anspruch auf kostenlosen Erhalt einer Kopie der Konformitätserklärung der Verwahrstelle und des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers der SICAV, und Sie können diese auf dieselbe Weise und an derselben Stelle beziehen wie im voranstehenden Absatz dargelegt. D. Weitere Informationen Sie möchten weitere Informationen in Bezug auf die geplante Verschmelzung erhalten? Bitte richten Sie Ihre Anfrage an den eingetragenen Sitz der SICAV oder wenden Sie sich an das Anlegerbetreuungsteam, IFDS Dublin, unter (Option 2), oder an Ihren örtlichen Vertreter oder an Ihre örtliche Invesco-Niederlassung. - Für Anteilinhaber in Deutschland: Wenn Sie als Vertriebsstelle für deutsche Kunden tätig sind, beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, dieses Schreiben per dauerhaftem Datenträger an Ihre Endkunden weiterzuleiten. - Für Anteilinhaber in der Schweiz: Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der SICAV sowie die Jahres- und Zwischenberichte der SICAV sind kostenlos bei der Schweizer Vertretung erhältlich. Invesco Asset Management (Schweiz) AG, Talacker 34, 8001 Zürich, ist die Schweizer Vertretung, und BNP Paribas Securities Services, Paris, Succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich ist die Schweizer Zahlstelle. - Für Anteilinhaber im Vereinigten Königreich: Dieses Schreiben wurde für die Zwecke des United Kingdom Financial Services and Markets Act, 2000 (der FSMA ) von Invesco Global Investment Funds Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen wurde und reguliert wird, für Invesco Global Asset Management DAC, die weltweite Vertriebsgesellschaft der Invesco Funds, herausgegeben. Für die Zwecke der Gesetze des 9

11 Vereinigten Königreichs handelt es sich beim Invesco Asia Infrastructure Fund um einen anerkannten Organismus gemäß Section 264 des FSMA. Keine bzw. nur ein unwesentlicher Teil der vom Regulierungssystem im Vereinigten Königreich vorgesehenen Vorschriften zum Schutz von Privatanlegern finden auf Offshore-Fonds von Invesco Anwendung. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des im Vereinigten Königreich geltenden Financial Services Compensation Scheme und die im Vereinigten Königreich geltenden Stornierungsrechte finden keine Anwendung. Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dieses Schreiben zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Verwaltungsratsmitglied für und im Auftrag von Invesco Funds Bestätigt von Verwaltungsratsmitglied für und im Auftrag der Invesco Management S.A. 10

12 Anhang 1 Wesentliche Unterschiede zwischen dem eingebrachten Fonds und dem aufnehmenden Fonds Begriffe, die in diesem Anhang zur Beschreibung des eingebrachten Fonds und des aufnehmenden Fonds verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Verkaufsprospekt für Invesco Funds zugewiesen wird. Diese Tabelle enthält Einzelheiten zu den wesentlichen Unterschieden zwischen dem eingebrachten Fonds und dem aufnehmenden Fonds, die für Sie von Interesse und wichtig sind. Ausführliche Einzelheiten zum eingebrachten Fonds und zum aufnehmenden Fonds sind im Verkaufsprospekt von Invesco Funds dargelegt. Zur Klarstellung: Mit Ausnahme der Anlageziele und Anlagepolitik und der Vereinbarungen mit Unterbeauftragten, die unterschiedlich sind, sind die Verwaltungsgesellschaft, der Anlageverwalter, die wesentlichen Dienstleister (wie die Verwahrstelle, die Verwaltungsstelle und die Abschlussprüfer), das Risikoprofil, die Basiswährung und die operativen Merkmale beim eingebrachten Fonds und beim aufnehmenden Fonds gleich. Der eingebrachte Fonds Der aufnehmende Fonds Name des Teilfonds Invesco Asia Infrastructure Fund Invesco Asia Opportunities Equity Fund Anteilklassen und ISIN- Codes Anteilklasse A - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse A (AUD hedged) - monatliche Ausschüttung-1 (ISIN: LU ) Anteilklasse A (CHF hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse A (EUR hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse A (NZD hedged) - monatliche Ausschüttung-1 (ISIN: LU ) Anteilklasse A - halbjährliche Ausschüttung - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse C (EUR hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse C - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse E - thesaurierend - EUR (ISIN: LU ) Anteilklasse R - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse Z - thesaurierend - EUR (ISIN: LU ) Anteilklasse A - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse A (AUD hedged) - monatliche Ausschüttung-1 (ISIN: LU ) Anteilklasse A (CHF hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse A (EUR hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse A (NZD hedged) - monatliche Ausschüttung-1 (ISIN: LU ) Anteilklasse A - halbjährliche Ausschüttung - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse C (EUR hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse C - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse E - thesaurierend - EUR (ISIN: LU ) Anteilklasse R - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse Z - thesaurierend - EUR (ISIN: LU ) Anteilklasse Z - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse Z - thesaurierend - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse Z (EUR hedged) - thesaurierend (ISIN: LU ) Anteilklasse Z (EUR hedged) - thesaurierend: ISIN: LU ) Anteilklasse Z - jährliche Ausschüttung - USD (ISIN: LU ) Anteilklasse Z - jährliche Ausschüttung - USD (ISIN: LU ) 11

13 Anlageziel und Anlagepolitik sowie Einsatz von Derivaten Anlageverwalter und Unteranlageverwalter Der eingebrachte Fonds Der Fonds strebt die Erwirtschaftung langfristigen Kapitalzuwachses aus Anlagen in einem diversifizierten Portfolio von asiatischen Wertpapieren von Emittenten an, die überwiegend im Infrastrukturbereich tätig sind. Der Fonds investiert vornehmlich in Aktien und Schuldtitel, die auf eine konvertierbare Währung lauten und von asiatischen Unternehmen begeben wurden, die vornehmlich im Infrastruktursektor tätig sind. Asiatische Unternehmen bezeichnet Unternehmen, die an einem asiatischen Aktienmarkt notiert sind und ihren Sitz in einem asiatischen Land haben oder die in einem anderen Land errichtet wurden, die ihre Geschäftstätigkeit jedoch überwiegend in Asien ausüben oder Holdinggesellschaften, die überwiegend in Aktien von Unternehmen anlegen, die ihren Sitz in einem asiatischen Land haben. Insgesamt bis zu 30 % des NIW des Fonds können in Barmitteln und hochgradig liquiden Anlagen, Geldmarktinstrumenten, Aktien und aktienbezogenen Instrumenten oder in Schuldtiteln (einschließlich Wandelschuldverschreibungen) angelegt werden, die von Unternehmen und anderen Körperschaften begeben werden, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen. Weniger als 30 % des NIW des Fonds können in Schuldtitel investiert werden. Der Fonds darf derivative Finanzinstrumente nur für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und zu Absicherungszwecken einsetzen. Anlageverwalter: Invesco Hong Kong Limited Unteranlageverwalter: Invesco Asset Management Singapore Ltd Der aufnehmende Fonds Der Fonds strebt die Erwirtschaftung langfristigen Kapitalzuwachses durch ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen in asiatischen Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einschließlich kleiner bis mittlerer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 1 Milliarde US-Dollar, an. Der Fonds investiert vornehmlich in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere, die von Unternehmen begeben wurden, die ihren Sitz in einem asiatischen Land haben oder die ihren Sitz außerhalb Asiens haben, die ihre Geschäftstätigkeit jedoch überwiegend in Asien ausüben oder von Holdinggesellschaften, die ihre Beteiligungen überwiegend an Unternehmen mit Sitz in einem asiatischen Land halten. Bis zu 30 % des NIW des Fonds können in Barmitteln und hochgradig liquiden Mitteln, Geldmarktinstrumenten, Aktien und aktienbezogenen Instrumenten, die von Unternehmen und anderen Körperschaften begeben wurden, die die oben genannte Anforderung nicht erfüllen, oder in Schuldtiteln (einschließlich Wandelschuldverschreibungen) von Emittenten weltweit angelegt werden. Bei der Länderallokation, die Anlagen in Asien (einschließlich des indischen Subkontinents, aber exklusive Japans und Australasiens) umfasst, verfolgt der Fonds einen flexiblen Ansatz. Für die geographische Verteilung der Anlagen des Fonds gibt es keine Vorschriften. Anleger können nicht davon ausgehen, dass das Vermögen des Fonds jederzeit Anlagen aus jedem Land der asiatischen Region enthält. Der Fonds darf derivative Finanzinstrumente nur für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und zu Absicherungszwecken einsetzen. Anlageverwalter: Invesco Hong Kong Limited 12

14 Anhang 2 Zeitplan der geplanten Verschmelzung Wichtige Termine Ereignis Datum Herausgabe des Rundschreibens an die Anteilinhaber 15. März 2018 Letzter Handelstag für die Anteile des eingebrachten Fonds (für den Eingang von Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschanträgen) 3. Juli 2018 Letzte Bewertung des eingebrachten Fonds 12 Uhr mittags (Ortszeit Irland) am 6. Juli 2018 Datum des Inkrafttretens 6. Juli 2018 oder ein späteres Datum, das eventuell vom Verwaltungsrat bestimmt wird und bis zu vier (4) Wochen nach diesem Datum liegen kann, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der maßgeblichen Aufsichtsbehörden zu diesem späteren Datum und der unmittelbaren schriftlichen Mitteilung dieses Datums an die Anteilinhaber. Sofern der Verwaltungsrat ein späteres Datum des Inkrafttretens bestimmt, kann er außerdem alle daraus resultierenden Anpassungen am Terminplan der Verschmelzung vornehmen, die ihm angebracht erscheinen. Erster Handelstag für die im Zuge der geplanten Verschmelzung ausgegebenen Anteile des aufnehmenden Fonds Herausgabe der schriftlichen Bestätigung des Umtauschverhältnisses und der Anzahl von Anteilen am aufnehmenden Fonds an die Anteilinhaber 9. Juli 2018 Vor Ablauf von 21 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens 13

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