Informationen für die Anteilinhaber des Top Vario Mix
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- Dirk Schmid
- vor 7 Jahren
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1 Informationen für die Anteilinhaber des Top Vario Mix Die Schoellerbank Invest AG informiert Sie hiermit, dass mit Wirksamkeit 22. Juli 2016 der Top Balanced Mix, in den Top Vario Mix, dessen Anteile Sie besitzen, verschmolzen wird. Untergehender Fonds: Top Balanced Mix, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gem 2 Abs 1 und 2 ivm 50 InvFG 2011 idgf Aufnehmender Fonds: Top Vario Mix, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gem 2 Abs 1 und 2 ivm 50 InvFG 2011 idgf Beide Fonds werden von der Schoellerbank Invest AG, Sterneckstraße 5, 5024 Salzburg verwaltet. Zum Stichtag 22. Juli 2016 werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des untergehenden Fonds teilweise soweit diese der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen auf den übernehmenden Fonds übertragen, ein Teil der Vermögenswerte des untergehenden Fonds wird verkauft, der untergehende Fonds geht unter. 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Der übernehmende Fonds verfolgt das Ziel eines kontinuierlichen positiven Kapitalzuwachses unter Inkaufnahme höherer Risiken. Der Top Vario Mix investiert in weltweit begebene Anleihen und Aktien. Schwerpunkt der Aktienveranlagung bilden Unternehmen mit einer mittleren Marktkapitalisierung im globalen Universum. Soweit sich Chancen im Bereich von Aktien abzeichnen, deren Investitionsschwerpunkt mit der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold zusammenhängt, kann der Fonds in diesem Segment Schwerpunkte aufbauen. Darüber hinaus kann der Fonds auch Aktien erwerben, die in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von anderen primären Ressourcen (z.b. Wasser, Metalle, Erdöl, Erdgas und Getreide) tätig sind. Im Anleihenbereich werden überwiegend fix und/oder variabel verzinste Anleihen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.b. Staatsanleihen), Banken und Unternehmensanleihen gekauft. Der Investmentfonds investiert bereits oder beabsichtigt mehr als 35 v.h. seines Fondsvermögens in Wertpapiere der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Schweden, dem Königreich der Niederlande und/oder Kanada zu investieren. Der Top Vario Mix kann auch andere Investmentfonds, Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten erwerben. Der übertragende Fonds ist ein gemischter Fonds mit dem Ziel einen kontinuierlichen positiven Kapitalzuwachs unter Inkaufnahme höherer Risiken zu erwirtschaften. Er investiert in weltweit begebene Anleihen und Aktien, wobei der Anteil der Aktien maximal 50 v.h. des Fondsvermögens ausmacht. Schwerpunkt der Aktienveranlagung bilden Unternehmen mit einer mittleren Marktkapitalisierung im globalen Universum. Soweit sich Chancen im Bereich von Aktien abzeichnen, deren Investitionsschwerpunkt mit der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold zusammenhängt, kann der Fonds in diesem Segment Schwerpunkte aufbauen. Darüber hinaus kann der Fonds auch Aktien erwerben, die in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von anderen primären Ressourcen (z.b. Wasser, Metalle, Erdöl, Erdgas und Getreide) tätig sind. Im Anleihenbereich werden überwiegend fix und/oder variabel verzinste Anleihen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.b. Staatsanleihen), Banken und Unternehmensanleihen gekauft. Der Investmentfonds investiert bereits oder beabsichtigt mehr als 35 v.h. seines Fondsvermögens in Wertpapiere der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Schweden, dem Königreich der Niederlande und/oder Kanada zu investieren. Der Top Balanced Mix kann auch andere Investmentfonds, Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten erwerben.
2 Aufgrund des geringen Fondsvolumens des untergehenden Fonds und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit, sowie um weiterhin ein kostengünstiges Fondsmanagement anbieten zu können, werden die beiden genannten Fonds nun verschmolzen. Mit dem nach der Fusion zu erwartenden höheren Fondsvolumen ist wieder ein wirtschaftlich sinnvolleres Fondsmanagement möglich, außerdem führt ein größeres Fondsvolumen zu einem effizienteren/wirkungsvolleren Fondsmanagement und kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtkosten des übernehmenden Fonds auswirken. Mit Stichtag verfügt der übernehmende Fonds über ein Fondsvolumen von rund EURO 15,97 Mio., der untergehende Fonds verfügt über ein Fondsvolumen von rund EURO 7,28 Mio. 2. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Nach der Verschmelzung werden die vormaligen Anteilinhaber des Top Balanced Mix (untergehender Fonds) zu Anteilinhabern des Top Vario Mix (übernehmender Fonds). Abgesehen von der höheren Aktienquote des aufnehmenden Fonds (bis zu 100% im Vergleich zu maximal 50% des untergehenden Fonds) kommt es durch die Verschmelzung zu keinen sonstigen signifikanten Auswirkungen auf die Anteilinhaber des übertragenden Fonds. Top Balanced Mix ISIN/Thesaurierungsanteilscheine in EUR: AT0000A067M6 ISIN/Vollthesaurierungsanteilscheine in EUR: AT0000A067N4 Top Vario Mix ISIN/Thesaurierungsanteilscheine in EUR: AT0000A01F21 ISIN/Vollthesaurierungsanteilscheine in EUR: AT0000A01F39 Die Verwaltungsgesellschaft geht davon aus, dass die geplante Verschmelzung keine negativen Auswirkungen auf das Portfolio bzw. auf das erwartete Ergebnis oder die Anlageziele sowie die Anlagestrategie des übernehmenden Fonds haben wird. Weder vor noch nach der beabsichtigten Verschmelzung kommt es zu einer Neugewichtung des Portfolios beider beteiligter Fonds. Es werden lediglich die Wertpapiere und Vermögenswerte des untergehenden Fonds in den übernehmenden Fonds übertragen, die der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen. Die Vermögenswerte des untergehenden Fonds, die nicht der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen, werden verkauft. Die im untergehenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge in der Höhe von rund EURO gehen im Zuge der Verschmelzung verloren. Die im übernehmenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge in der Höhe von rund EURO bleiben bestehen, werden jedoch bei einer zukünftigen Verlustverrechnung auf sämtliche Anteilscheine aufgeteilt. Darüber hinaus wird die geplante Verschmelzung Ihre persönliche Steuerposition (in Bezug auf Ihre Anteile am übernehmenden Fonds) nicht beeinflussen. Die im übertragenden Fonds eventuell steuerlich nicht mehr erfassten Erträge werden im übertragenden Fonds durch die Depotbank manuell erfasst und anschließend auf den übernehmenden Fonds übertragen, bei der Errechnung des Umtauschverhältnisses berücksichtigt und am Verschmelzungs-stichtag verbucht. Einheitliche Standards österreichischer Lagerstellen regeln den Umgang mit Fondsfusionen im Zusammenhang mit der Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilinhabern des untergehenden Fonds, die ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein Nachteil entstehen sollte. 3. Ihre Rechte in Bezug auf die geplante Verschmelzung Als Anteilinhaber des übernehmenden Fonds haben Sie gem 123 InvFG 2011 bis einschließlich 8. Juli 2016 das Recht, Ihre Anteile am übernehmenden Fonds kostenlos zurück zu geben und deren Auszahlung zu verlangen, oder kostenlos in einen ähnlichen Fonds zu wechseln. Wir empfehlen Ihnen, die Wesentliche Anlegerinformation (KID) des übernehmenden Fonds, die diesem Schreiben angefügt ist, zu lesen. Sie ist ebenfalls unter im Internet abrufbar. Der Abschlussprüfer des untergehenden und des übernehmenden Fonds wird einen Bericht über die Verschmelzung verfassen, in dem die für die Bewertung der Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten zwecks Berechnung des Umtauschverhältnisses angewandten Kriterien sowie die Berechnungsmethode für
3 die Bestimmung des Umtauschverhältnisses angegeben sind. Die Anteilsinhaber des untergehenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar des Berichtes des Abschlussprüfers anfordern ( 119 InvFG 2011). Die Depotbank (Schoellerbank Aktiengesellschaft) hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan ( 117 InvFG 2011) zu prüfen und dessen Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen. Die Anteilsinhaber des untergehenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Verschmelzungsplanes durch die Depotbank anfordern ( 118 InvFG 2011). Sie können die Verwaltungsgesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz, Sterneckstraße 5, 5024 Salzburg oder per kontaktieren (invest@schoellerbank.at), um weitere Informationen zu erhalten. 4. Einzelheiten der Durchführung der Verschmelzung Im Austausch für ihre Anteile der betreffenden Anteilsklassen des untergehenden Fonds erhalten die Anteilinhaber des untergehenden Fonds eine Anzahl von Anteilen der betreffenden Anteilsklassen des übernehmenden Fonds in Höhe der in der betreffenden Anteilsklasse des untergehenden Fonds gehaltenen Anteile, multipliziert mit dem betreffenden Umtauschverhältnis. Anteilsbruchteile werden bis auf vier Dezimalstellen ausgegeben. Im Rahmen der Verschmelzung kommt es zu keiner Barzahlung aus dem Nettobestandwert der Anteile des untergehenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des untergehenden Fonds vom 22. Juli 2016 durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übernehmenden Fonds desselben Datums geteilt wird. (Die Auflistung der bestehenden Anteilsgattungen finden Sie unter Punkt 2 dieses Dokuments.) Sie als Anteilinhaber des übernehmenden Fonds haben gem. 123 InvFG bis 8. Juli 2016 das Recht, ihre Anteile am übernehmenden Fonds kostenlos zurück zu geben und deren Auszahlung zu verlangen oder kostenlos einen Umtausch ihrer Anteile in Anteile eines anderen ähnlichen Investmentfonds zu fordern, wenn sie mit der gegenständlichen Verschmelzung nicht einverstanden sind. Anteile von Anteilsinhabern des untergehenden Fonds, für die vor dem 9. Juli 2016 keine Rückgabe beantragt wurde, werden in Anteile des übernehmenden Fonds umgewandelt. Nach diesem Stichtag und solange, bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem untergehenden Fonds eingehenden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient vollständig und korrekt durchgeführt werden kann. Ein bis zwei Tage vor dem Fusionsstichtag findet eine Zwischenauszahlung (KESt-Auszahlung) des untergehenden Fonds statt. Die Verschmelzung wird am 22. Juli 2016 wirksam. Zum Stichtag 22. Juli 2016 werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des untergehenden Fonds teilweise soweit diese der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen - auf den übernehmenden Fonds übertragen, ein Teil der Vermögenswerte des untergehenden Fonds werden verkauft, der untergehende Fonds geht unter. Die bei der Verschmelzung entstehenden Kosten und Auslagen trägt die Verwaltungsgesellschaft. 5. Einzelheiten zu Ihren Rechten als Anteilinhaber des übernehmenden Fonds vor und nach Wirksamwerden der geplanten Verschmelzung Vor der Verschmelzung: Sie können die Anteile ab 1. Juni 2016 bis einschließlich 8. Juli 2016 zum geltenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmegebühren zurückgeben (Einzelheiten zur Verschmelzung finden Sie in Punkt 4.). Nach der Verschmelzung: Nach der Verschmelzung können Sie jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft
4 ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Als Anteilinhaber des übernehmenden Fonds können Sie Ihre Anteile unter Einhaltung der Bestimmungen des Prospektes des übernehmenden Fonds (Punkt 10 des Prospektes) an jedem Bewertungstag zurückgeben. Order-Annahmeschlusszeiten: Die Orderannahme beim Verkauf von Anteilscheinen erfolgt bis 16:00 Uhr (MEZ). Der zur Abrechnung kommende gültige Rücknahmepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert des nächsten Bankarbeitstages bzw. österreichischen Börsetages, der dem Ordereingang (unter Beachtung der Order-Annahmeschlusszeiten) bei der Depotbank folgt ( Schlusstag ). Die Wertstellung der Gutschrift des Verkaufspreises erfolgt zwei Bankarbeitstage nach dem Schlusstag. Die Verschmelzung der beiden Fonds findet am 22. Juli 2016 statt. Der Prospekt des übernehmenden Fonds ist zudem unter abrufbar. Nachstehende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Anlagestrategie, der synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren (SRRI), der Gebühren- und Kostenstrukturen des untergehenden Fonds und des übernehmenden Fonds: Fondsname Top Balanced Mix Top Vario Mix Anlagestrategie Der übertragende Fonds investiert Der übernehmende Fonds, in weltweit begebene Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere investiert in weltweit begebene Aktien und Aktien gleichwertige aller Branchen bis zu 50 v.h. des Wertpapiere aller Branchen, Fondsvermögens sowie weltweit weltweit begebene Anleihen und begebene Anleihen und Anleihen Anleihen gleichwertige gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, Investmentfonds, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in internationale Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere und/oder internationale Anleihen und Anleihen gleichwertige Wertpapiere investieren. Soweit sich Chancen im Bereich von Aktien abzeichnen, deren Investitionsschwerpunkt mit der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold zusammenhängt, kann der Fonds in diesem Segment Schwerpunkte aufbauen. Darüber hinaus kann der Fonds auch Aktien erwerben, die in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von anderen primären Ressourcen tätig sind. Primäre Ressourcen sind diejenigen, welche physisch vorhanden sind wie z.b. Wasser, Metalle, Erdöl, Erdgas und Getreide. die ihrerseits überwiegend in internationale Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere und/oder internationale Anleihen und Anleihen gleichwertige Wertpapiere investieren, und auch Geldmarktinstrumente. Soweit sich Chancen im Bereich von Aktien abzeichnen, deren Investitionsschwerpunkt mit der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold zusammenhängt, kann der Fonds in diesem Segment Schwerpunkte aufbauen. Darüber hinaus kann der Fonds auch Aktien erwerben, die in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von anderen primären Ressourcen tätig sind. Primäre Ressourcen sind diejenigen, welche physisch vorhanden sind wie z.b. Wasser, Metalle, Erdöl, Erdgas und Getreide. SRRI (Risiko/Ertragsprofil) 4 4 Duration n.a. n.a. Laufende Kosten 2,05% 2,26% Ausgabeaufschlag 5,00% 5,00% Rücknahmeabschlag keiner, Abrundung auf den keiner, Abrundung auf den nächsten Cent nächsten Cent Rechnungsjahr 1. Juli bis 30. Juni 1. Juli bis 30. Juni
5 Ausschüttung ab ab Periodische Berichte halbjährlich und jährlich halbjährlich und jährlich Das durch die Verschmelzung erhöhte Fondsvolumen, die geringeren Fixkosten sowie die größeren und somit kosteneffizienteren Trades bewirken eine Senkung der Gesamtkosten des übernehmenden Fonds. Da der Top Vario Mix nur die Wertpapiere aus dem Top Balanced Mix übernimmt, die seiner Veranlagungsstrategie entsprechen, rechnet die Verwaltungsgesellschaft nicht mit einem wesentlichen Nachlassen der Wertentwicklung oder mit einer negativen Auswirkung auf das erwartete Ergebnis des übernehmenden Fonds. Sie können die Verwaltungsgesellschaft Schoellerbank Invest AG, an ihrem eingetragenen Sitz, Sterneckstraße 5, 5024 Salzburg oder per kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten. Salzburg, am 1. Juni 2016 Mit freundlichen Grüßen Schoellerbank Invest AG Beilagen: Wesentliche Anlegerinformationen (KID) des Top Vario Mix
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