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1 Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Dezember 2017 wird der Pioneer Funds Italian Equity in den Fonds Pioneer Sviluppo Italia verschmolzen. Der Fonds Pioneer Sviluppo ist in Italien domiziliert und wird außerhalb von Italien nicht registriert. Pioneer Funds ist ein fonds commun de placement (Investmentfonds), der Teil I des Gesetzes von 2010 unterliegt, während Pioneer Sviluppo Italia in der Rechtsform eines Anlagefonds gemäß CLFI und der Verordnung besteht, die zusammen das geltende italienische Recht zur Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie umfassen. Die Besonderheit bei der Verschmelzung besteht darin, dass nur die Anteilklassen E (ISIN: LU ) und F (ISIN: LU ) verschmolzen werden. Alle anderen Anteilklassen werden am 21. November 2017 liquidiert bzw. die Anteile werden zwangsweise zurück genommen. Dies betrifft die folgenden Anteilsklassen: A USD thesaurierend (ISIN: LU ) C USD thesaurierend (ISIN: LU ) A EUR thesaurierend (ISIN: LU ) C EUR thesaurierend (ISIN: LU ) I EUR thesaurierend (ISIN: LU ) H EUR thesaurierend (ISIN: LU ) Die Verwaltungsgesellschaft hat festgestellt, dass die meisten Anleger des übertragenden Teilfonds in Italien ansässig sind und von der neuen italienischen Regelung profitieren könnten. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die Zunahme des verwalteten Vermögens nach der Verschmelzung im übernehmenden Fonds eine kosteneffizientere Verwaltung bringt und somit die Kostenquote senken kann, was langfristige Einsparungen für Anleger ermöglicht. Aus den vorstehend genannten Gründen ist die Verwaltungsgesellschaft überzeugt, dass die Entscheidung, den übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Fonds zu verschmelzen, im besten Interesse der Anleger des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds ist. Alle weiteren Details finden Sie in der Mitteilung an die Anteilsinhaber anbei, die auch über WM als Dauerhafter Datenträger veröffentlicht wird. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Amundi Deutschland Team Sales Support & Client Services Arnulfstraße / München / Germany Web: Tel: +49 (0) fax: +49 (0) client.service@amundi.com Amundi Deutschland GmbH Die gesetzlichen Pflichtangaben zur Amundi Deutschland GmbH finden Sie hier. Visit us on: +++ Pioneer Investments KAG mbh ist jetzt Amundi Deutschland GmbH! +++

2 Mitteilung für die Anteilsinhaber von:» Pioneer Funds Italian Equity ()

3 Inhalt 01 Wichtige Fakten der Verschmelzung Verschmelzungsprozess 5 Auswirkungen der Verschmelzung 5 Zeitplan für den Handel 6 Zeitplan im Überblick 7 Was müssen Sie tun? 8 Ausführlicher Vergleich zwischen dem übertragenden Teilfonds und dem übernehmenden Fonds 9 Tabelle der Verschmelzung nach ISIN der Anteilsklassen 12

4 Sehr geehrter Anteilsinhaber, mit diesem Schreiben informiert Sie der Verwaltungsrat der Pioneer Asset Management S.A. (die Verwaltungsgesellschaft ) über die Verschmelzung bestimmter Anteilsklassen (die übertragenden Anteilsklassen ) des Pioneer Funds Italian Equity (der übertragende Teilfonds ) auf Pioneer Sviluppo Italia (der übernehmende Fonds ). Pioneer Sviluppo Italia ist ein einzelner, von Pioneer Investment Management SGRpA verwalteter OGAW, dessen Verwaltungsreglement dieselbe Form hat wie eine Reihe anderer in Italien beheimateter OGAW, die zu Vertriebszwecken als das Pioneer PIR -System präsentiert werden. Bitte lesen Sie das beiliegende Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen für die betreffenden Anteile des übernehmenden Fonds. Beachten Sie bitte, dass einige Anteilsklassen des übertragenden Teilfonds (die zurückgenommenen Anteilsklassen ) nicht der nachstehend näher beschriebenen Verschmelzung unterliegen und somit zwangsläufig zurückgenommen werden. Sie können zwischen den nachstehend genauer erklärten Optionen wählen. Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam durch. Enrico Turchi, für den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft 01 Wichtige Fakten der Verschmelzung Ihre Anteile: Die Tabelle zeigt, welche Anteilsklasse des übernehmenden Fonds die übertragenden Anteilsklassen aufnehmen wird: Übertragender Teilfonds / Übertragende Anteilsklassen Übernehmender Fonds Pioneer Funds Italian Equity E EUR thesaurierend (ISIN: LU ) Pioneer Sviluppo Italia A EUR thesaurierend (IT ) Pioneer Funds Italian Equity F EUR thesaurierend (ISIN: LU ) Pioneer Sviluppo Italia A EUR thesaurierend (IT ) Ein ausführlicher Vergleich zwischen dem übertragenden Teilfonds und dem übernehmenden Fonds beginnt auf Seite 8. VERSCHMELZUNGSDATUM: 1. DEZEMBER 2017 HINTERGRUND: Das Hauptziel der Verschmelzung ist die Rationalisierung der bestehenden Produktpaletten innerhalb der Amundi-Gruppe durch Nutzung von Möglichkeiten in Bezug auf Anlageeffizienz und Kosteneffizienz bei ähnlichen Anlagestrategien sowie angesichts neuer legislativer Entwicklungen in Italien. Mit dem neuen Haushaltsgesetz 2017 wurden in Italien steuerliche Vorteile für Anlagen in Einzelsparplänen (PIR - Piani Individuali di Risparmio) eingeführt, sofern bestimmte Voraussetzungen bezüglich Anlage und Haltedauer erfüllt sind. Zweck der neuen Regelung ist es, einerseits eine höhere Ersparnisbildung zu fördern und andererseits Investitionen in italienischeunternehmen, mit speziellem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen, umzulenken. Pioneer Investment Management SGRpA hat vor kurzem den Pioneer Sviluppo Italia aufgelegt, einen Aktienfonds, der hauptsächlich in italienische Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung investiert und dieser neuen Regelung entspricht. 3

5 01 Wichtige Fakten der Verschmelzung (Fortsetzung) Die Verwaltungsgesellschaft hat festgestellt, dass die meisten Anleger des übertragenden Teilfonds in Italien ansässig sind und von der neuen italienischen Regelung profitieren könnten. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die Zunahme des verwalteten Vermögens nach der Verschmelzung im übernehmenden Fonds eine kosteneffizientere Verwaltung bringt und somit die Kostenquote senken kann, was langfristige Einsparungen für Anleger ermöglicht. Aus den vorstehend genannten Gründen ist die Verwaltungsgesellschaft überzeugt, dass die Entscheidung, den übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Fonds zu verschmelzen, im besten Interesse der Anleger des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds ist. Es ist nicht zu erwarten, dass der übernehmende Fonds außerhalb Italiens vertrieben wird, da er dazu konzipiert ist, italienische Privatanleger in den Genuss von Steuerbefreiungen gemäß dem italienischen Haushaltsgesetz 2017 kommen zu lassen (Anleger, die nicht in Italien ansässig sind, können die Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen). Deshalb hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, die Anteile von Anlegern der nachstehenden Anteilsklassen am 21. November 2017 (das Rücknahmedatum ) zwangsweise zurückzunehmen, ohne dass Rücknahmegebühren anfallen: A USD thesaurierend (ISIN: LU ) C USD thesaurierend (ISIN: LU ) A EUR thesaurierend (ISIN: LU ) C EUR thesaurierend (ISIN: LU ) I EUR thesaurierend (ISIN: LU ) H EUR thesaurierend (ISIN: LU ) KOSTEN UND AUSLAGEN DER VERSCHMELZUNG: Kosten und Auslagen (einschließlich Prüfkosten) der Verschmelzung werden von Pioneer Investment Management SGRpA, der Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds, getragen. GELTENDE GESETZESBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN: Die Verschmelzung steht im Einklang mit Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen in der geänderten Fassung (das Gesetz von 2010 ), Artikel 40 - ter des Gesetzesdekrets vom 24. Februar 1998 Nr. 58 ( Consolidated Law on Financial Intermediation ) (das CLFI ), Titel V, Kapitel V, Abschnitt IV, Absatz 1 der Verordnung über Dienstleistungen zur Verwaltung gemeinsamer Anlagen vom 19. Januar 2015 in der geltenden Fassung (die Verordnung ) und Artikel 21 des Verwaltungsreglements des Pioneer Funds. WICHTIGSTER UNTERSCHIED: Pioneer Funds ist ein fonds commun de placement (Investmentfonds), der Teil I des Gesetzes von 2010 unterliegt, während Pioneer Sviluppo Italia in der Rechtsform eines Anlagefonds gemäß CLFI und der Verordnung besteht, die zusammen das geltende italienische Recht zur Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie umfassen. 4

6 02 Verschmelzungsprozess VOR DER VERSCHMELZUNG: Die Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds können während eines Zeitraums von 5 Geschäftstagen vor dem Verschmelzungsdatum so umgeschichtet werden, dass sie dem Anlageziel und den Anlagerichtlinien des übernehmenden Fonds entsprechen. WAS AM VERSCHMELZUNGSDATUM GESCHIEHT: Am Verschmelzungsdatum werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds an den übernehmenden Fonds übertragen, und der übertragende Teilfonds hört auf, zu existieren. Sie erhalten für Ihre Anteile der übertragenden Anteilsklassen eine Anzahl Anteile der betreffenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds, die sich durch Multiplikation der Anzahl der in den betreffenden übertragenden Anteilsklassen gehaltenen Anteile mit dem betreffenden Umtauschverhältnis ergibt. Anteilsbruchteile werden auf drei Dezimalstellen gerundet. Das Umtauschverhältnis wird errechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der jeweiligen übertragenden Anteilsklassen vom 30. November 2017 durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds von demselben Datum geteilt wird. Am Verschmelzungsdatum werden Sie Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds. VERSCHMELZUNGSBERICHT: Der Abschlussprüfer des Pioneer Funds (Deloitte Audit S.à r.l.) erstellt einen Verschmelzungsbericht, der kostenfrei am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sein wird. 03 Auswirkungen der Verschmelzung MERKMALE DES ÜBERTRAGENDEN TEILFONDS UND DES ÜBERNEHMENDEN FONDS: Die Unterschiede zwischen dem übertragenden Teilfonds und dem übernehmenden Fonds sind ab Seite 8 dargelegt. Pioneer Funds ist ein fonds commun de placement (Investmentfonds) und unterliegt Teil I des Gesetzes von 2010 nach luxemburgischem Recht. Pioneer Sviluppo Italia besteht in der Rechtsform eines Anlagefonds gemäß dem CLFI und der Verordnung, die zusammen das geltende italienische Recht zur Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie unter italienischer Rechtshoheit umfassen. Für diese Fonds wurden unterschiedliche Dienstleister ernannt. Die Merkmale der übertragenden Anteilsklassen unterscheiden sich von denen der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds; hierzu gehören Kosten und Gebühren, die Risikomanagementmethode und der maximal erwartete Hebelfaktor, wobei jedoch der synthetische Risiko- und Ertragsindikator derselbe bleiben wird. Für Anteilsinhaber der übertragenden Anteilsklassen werden sich die Verwaltungs- und die Erfolgsgebühren der Klasse-E-Anteile erhöhen und die Verwaltungs- und die Erfolgsgebühren der Klasse-F-Anteile verringern. Der Ausgabeaufschlag, der Anteilsinhabern der übertragenden Anteilsklassen, die sich für weitere Zeichnungen im übernehmenden Fonds entscheiden, berechnet wird, ist höher als gegenwärtig bei der Anteilsklasse E und niedriger als bei Anteilsklasse F. Die Verschmelzung führt angesichts der Homogenität der Anlageportfolios und der begrenzten Größe der übertragenden Anteilsklassen bezüglich des übernehmenden Fonds nicht zu einer Verwässerung der Wertentwicklung für die Anteilsinhaber. 5

7 03 Auswirkungen der Verschmelzung (Fortsetzung) Die aufgelaufenen Erfolgsgebühren werden dem übertragenden Teilfonds am Verschmelzungsdatum belastet. Im übernehmenden Fonds gewährleisten die durch geltendes Recht festgelegten Methoden zur Berechnung der Erfolgsgebühren eine gerechte Behandlung der Anteilsinhaber, die aus den übertragenden Anteilsklassen hinzukommen. SPARPLÄNE Schon für die übertragenden Anteilsklassen eröffnete Sparpläne werden nach der Verschmelzung im übernehmenden Fonds fortgeführt, und zwar bei Anteilsklasse E aufgrund des für den übernehmenden Fonds geltenden niedrigeren Ausgabeaufschlags mit einer Verringerung der Gebühren für laufende Zahlungen, und bei Anteilsklasse F zu unveränderten Konditionen (es fallen keine Gebühren an). BESTEUERUNG: Beachten Sie bitte, dass sich die Verschmelzung möglicherweise auf Ihre persönliche Steuerposition auswirken kann (insbesondere ohne jedoch darauf beschränkt zu sein aufgrund der Änderung der Rechtshoheit des Anlageinstruments, in dem Sie investiert sind). Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater für eine Einschätzung der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung. 04 Zeitplan für den Handel der Übertragenden Anteilsklassen RÜCKGABE UND VERÄUSSERUNG DURCH UMTAUSCH: Sie können Ihre Anteile der übertragenden Anteilsklassen ab dem Datum dieser Mitteilung bis einschließlich 24. November 2017 um 18:00 MEZ zum geltenden Nettoinventarwert pro Anteil zurückgeben oder durch Umtausch veräußern, ohne dass Rücknahme- oder Umtauschgebühren (sofern zutreffend) anfallen. Hat ein Anteilsinhaber der übertragenden Anteilsklassen nicht vor diesem Datum und dieser Uhrzeit die Rücknahme oder die Veräußerung durch Umtausch beantragt, so werden seine Anteile auf Anteile des übernehmenden Fonds verschmolzen. ZEICHNUNG UND ERWERB DURCH UMTAUSCH: Sie können bis einschließlich 27. Oktober 2017 um 18:00 MEZ Anteile der übertragenden Anteilsklassen zeichnen oder durch Umtausch erwerben. ÜBERTRAGUNGEN: Übertragungen der Anteile der übertragenden Anteilsklassen werden ab dem 24. November 2017 um 18:00 MEZ nicht mehr akzeptiert. TRANSAKTIONEN NACH DER VERSCHMELZUNG: Sie können Ihre Anteile des übernehmenden Fonds an jedem Bewertungstag, wie im Prospekt des übernehmenden Fonds beschrieben, zurückgeben oder umtauschen. 6

8 05 Zeitplan im Überblick WENN SIE ANTEILE DER ÜBERTRAGENDEN ANTEILSKLASSEN HALTEN 27. Oktober 2017*, 18:00 MEZ 24. November 2017*, 18:00 MEZ 1. Dezember Dezember 2017 Ihre übertragenden Anteilsklassen nehmen keine Aufträge zur Zeichnung und zum Erwerb von Anteilen durch Umtausch mehr an. Ihre übertragenden Anteilsklassen nehmen keine Aufträge zur Rücknahme, zur Veräußerung von Anteilen durch Umtausch oder zur Übertragung von Anteilen mehr an. Die Verschmelzung erfolgt. Sie können Anteile des übernehmenden Fonds zeichnen, zurückgeben, übertragen oder umtauschen. *Nach diesem Zeitpunkt wird jeglicher bei den übertragenden Anteilsklassen eingehende Handelsantrag der nachstehend bezeichneten Art abgelehnt. WENN SIE ANTEILE DER ZURÜCKGENOMMENEN ANTEILSKLASSEN HALTEN 27. Oktober 2017*, 18:00 MEZ 21. November 2017*, 18:00 MEZ 21. November :00 MEZ Ihre zurückgenommenen Anteilsklassen nehmen keine Aufträge zur Zeichnung und zum Erwerb von Anteilen durch Umtausch mehr an. Ihre zurückgenommenen Anteilsklassen nehmen keine Aufträge zur Rücknahme, zur Veräußerung von Anteilen durch Umtausch oder zur Übertragung von Anteilen mehr an. Die zwangsläufige Rücknahme der zurückgenommenen Anteilsklassen beginnt. *Nach diesem Zeitpunkt wird jeglicher bei den zurückgenommenen Anteilsklassen eingehende Handelsantrag der nachstehend bezeichneten Art abgelehnt. 7

9 Was müssen Sie tun? 06 WENN SIE ANTEILE DER ÜBERTRAGENDEN ANTEILSKLASSEN HALTEN 1 Wenn Sie die Verschmelzung akzeptieren, müssen Sie nichts tun. NAME DES FONDS: 2 Wenn Sie Ihre Anlage vor dem 24. November 2017 zurückgeben oder durch Umtausch veräußern, wird keine Rücknahme- oder Umtauschgebühr (sofern zutreffend) erhoben. Bitte geben Sie ihre Handelsanweisungen wie gewohnt. RECHTSFORM: WENN SIE ANTEILE DER ZURÜCKGENOMMENEN ANTEILSKLASSEN HALTEN 1 Sie können Ihre Anteile ab dem Datum dieser Mitteilung bis einschließlich 21. November 2017 um 18:00 MEZ zum geltenden Nettoinventarwert pro Anteil zurückgeben oder durch Umtausch veräußern, ohne dass Rücknahme- oder Umtauschgebühren (sofern zutreffend) anfallen. Hat ein Anteilsinhaber der zurückgenommenen Anteilsklassen, die zwangsläufig zurückgenommen werden, nicht vor diesem Datum und dieser Uhrzeit die Rücknahme oder die Veräußerung durch Umtausch beantragt, so werden seine Anteile am Rücknahmedatum zwangsweise zurückgenommen. Pioneer Funds FCP EINGETRAGENER SITZ DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT: 8-10, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg VERWALTUNGSGESELLSCHAFT: Pioneer Asset Management S.A. INFORMATIONSMATERIAL: KIIDs, Prospekt und neueste Finanzberichte von Pioneer Funds und von dem übernehmenden Fonds, verfügbar unter: 8

10 07 Ausführlicher Vergleich zwischen dem übertragenden Teilfonds und dem übernehmenden Fonds Nachstehende Tabellen zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen dem übertragenden Teilfonds und dem übernehmenden Fonds. Die anderen Merkmale des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds sind gleich. ÜBERTRAGENDER TEILFONDS: Pioneer Funds Italian Equity ÜBERNEHMENDER FONDS: Pioneer Sviluppo Italia RECHTSFORM Fonds commun de placement (Investmentfonds) Anlagefonds AUFSICHTSBEHÖRDE Bank von Italien und Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob) Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT Großherzogtum Luxemburg Italien VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Pioneer Asset Management S.A. Pioneer Investment Management SGRpA ABSCHLUSSPRÜFER Deloitte Audit S.à r.l. (Luxemburg) PricewaterhouseCoopers S.p.A. (Italien) DEPOTBANK Société Générale Bank & Trust (Luxemburg) Société Générale Securities Services S.p.A. (Italien) ZAHLSTELLE Société Générale Bank & Trust (Luxemburg) Société Générale Securities Services S.p.A. (Italien) DOMIZILSTELLE Pioneer Asset Management S.A. Pioneer Investment Management SGRpA ZENTRALE ADMINISTRATIONSSTELLE Société Générale Bank & Trust (Luxemburg) Société Générale Securities Services S.p.A. (Italien) REGISTERSTELLE UND TRANSFERAGENT Société Générale Bank & Trust (Luxemburg) Société Générale Securities Services S.p.A. (Italien) LAUFZEIT DER TEILFONDS Unbestimmt Bis 31. Dezember 2050, verlängerbar KOSTEN UND GEBÜHREN Depotbankgebühren und Zahlstellengebühren Gebühren des Administrators Zwischen 0,003% und 0,5% der dem betreffenden Teilfonds oder der betreffenden Anteilsklasse zugrunde liegenden Anlagewerte, monatlich nachträglich zahlbar Die Gebühr, die der Depotbank für ihre Arbeit zu zahlen ist, beträgt maximal 0,08% p.a. des gesamten Nettowerts des Fonds ohne Steuern, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen anfallen. Diese Gebühr wird täglich berechnet und vierteljährlich am ersten Bewertungstag des auf das betreffende Quartal folgenden Quartals gezahlt. Die Gebühr beträgt höchstens 0,07% des gesamten Nettowerts des Fonds zusätzlich zu den Steuern, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen anfallen. 9

11 ÜBERTRAGENDER TEILFONDS: Pioneer Funds Italian Equity ÜBERNEHMENDER FONDS: Pioneer Sviluppo Italia ANLAGEZIEL/ANLAGERICHTLINIEN Strebt mittel- bis langfristig eine Wertsteigerung Ihrer Anlage an. Der Teilfonds investiert hauptsächlich in ein breites Spektrum von Aktien von Unternehmen, die in Italien entweder ihren Sitz haben oder dort einen Großteil ihrer geschäftlichen Aktivitäten ausüben. Der Teilfonds legt mindestens 75% seines Vermögens in von Unternehmen mit Hauptsitz in der EU ausgegebenen Aktien an. Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Vermögens in andere OGA und OGAW investieren. Der Teilfonds darf zur Reduzierung verschiedener Risiken oder zur effizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen. Der Investmentmanager ermittelt auf Grundlage einer Kombination aus allgemeinen Marktdaten und der Fundamentalanalyse einzelner Emittenten Aktien mit langfristig überdurchschnittlichem Potenzial. Der Fonds darf investieren in: Aktien; Anleihen; Geldmarktinstrumente; Finanzderivate; OGAW und nicht reservierte, offene AIF; Bankeinlagen. Die Anlagerichtlinien der Verwaltungsgesellschaft sind hauptsächlich darauf ausgerichtet, die Gelegenheiten zu nutzen, die sich am italienischen Aktienmarkt bieten. Der Fonds investiert zumindest hauptsächlich in Aktien kleiner und mittlerer Unternehmen, die in Italien ansässig sind, und zwar sowohl in Aktien, die an geregelten Märkten oder in multilateralen Handelssystemen notiert werden, als auch in Aktien, die dort nicht notiert werden. Insbesondere müssen mindestens 21% des Fondsvermögens in nicht im FTSE MIB Index befindliche Finanzinstrumente mit den beschriebenen Merkmalen investiert werden. Die Finanzinstrumente im Portfolio lauten überwiegend auf Euro und im Übrigen oder in unwesentlichem Maße auf ausländische Währungen. Der Fonds investiert im Rahmen der folgenden auf sein Gesamtvermögen bezogenen Grenzen: Aktien: bis zu 100%. Anleihen und Geldmarktinstrumente: bis zu 30%; Anteile offener OGA: bis zu 30%; Bankeinlagen: bis zu 30%. Die Anlagerichtlinien der Verwaltungsgesellschaft entsprechen den mit den Bestimmungen für langfristige Einzelsparpläne (sogenannte PIR ) im Rahmen des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 betreffend den Staatshaushalt für das Geschäftsjahr 2017 und den Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 vorgeschriebenen Beschränkungen. Der Fonds kann zur Risikoabsicherung und zu anderen Zwecken gemäß Definition im allgemeinen Abschnitt von Paragraph 1.2 in Finanzderivate (Für alle Fonds geltender Abschnitt) investieren. Das Gesamtrisiko in Finanzderivaten muss immer innerhalb der mit den geltenden Bestimmungen vorgeschriebenen Grenzen liegen. Art der Verwaltung und Anlagetechniken Der Fonds wird aktiv verwaltet, und seine Anlageentscheidungen beruhen auf: 1) der makroökonomischen Analyse der italienischen und europäischen Märkte; 2) der Auswahl von Wertpapieren mit dem besten Risiko-Ertrags-Verhältnis; 3) der Fundamentalanalyse der Emittenten. Der Anlageprozess wird optimiert mit dem Ziel, ein diversifiziertes Portfolio aufzubauen sowie das Gesamtrisiko zu steuern. Die Wertpapiere werden auf der Grundlage einer Einschätzung der Zweckmäßigkeit und der Möglichkeiten, die von Anleihen und Geldmarktinstrumenten geboten werden, ausgewählt. 10

12 ÜBERTRAGENDER TEILFONDS: Pioneer Funds Italian Equity ÜBERNEHMENDER FONDS: Pioneer Sviluppo Italia ANLEGERPROFIL Empfohlen für Anleger, die die Risiken dieses Teilfonds verstehen und mittel- bis langfristige Anlagen tätigen. Geeignet für Anleger, die ein Engagement an spezialisierten Aktienmärkten anstreben. Geeignet zur Diversifikation des Portfolios. Entspricht den Anforderungen des französischen Plan d Epargne en Actions (PEA) Nicht angegeben INVESTMENTMANAGER Pioneer Investment Management Limited, Dublin Pioneer Investment Management SGRpA MESSUNG DES GESAMTRISIKOS Relativer VaR (Risikoreferenzportfolio : BCI COMIT Globale+R 10/40 Index) Engagementsbezogener Ansatz: 70% FTSE Italia Mid Cap, 30% FTSE MIB MAXIMAL ERWARTETER HEBELFAKTOR 50% mehr als das Nettovermögen des übertragenden Teilfonds (errechnet als die Summe der Nominalwerte der verwendeten Finanzderivate) 100% mehr als das Nettovermögen des übernehmenden Fonds (errechnet als die Summe der Nominalwerte der verwendeten Finanzderivate nach Aufrechnung und Absicherung) BASISWÄHRUNG Euro Euro BEWERTUNGSTAG Jeder Geschäftstag, also jeder Tag, der ein voller Bankgeschäftstag in Luxemburg ist Jeder Geschäftstag, also jeder Tag, der ein Handelsgeschäftstag in Italien ist ANNAHMESCHLUSS FÜR DEN HANDEL BEZÜGLICH RÜCKNAHME- UND ZEICHNUNGSANTRÄGEN MEZ MEZ ABRECHNUNGSZYKLUS (STICHTAG INNERHALB DER IM BETREFFENDEN PROSPEKT ANGEGEBENEN GRENZEN) Zeichnung: T+3 Zeichnung: T+0 Rücknahme: T+3 Rücknahme: T+3 MINDESTERSTANLAGEBETRAG entfällt EUR 50 11

13 08 Tabelle der Verschmelzung nach ISIN der Anteilsklassen Nachstehende Tabelle zeigt die Hauptunterschiede zwischen den übertragenden Anteilsklassen und der betreffenden Klasse des übernehmenden Fonds nach ISIN: ÜBERNEHMENDER FONDS: Pioneer Sviluppo Italia ÜBERTRAGENDER TEILFONDS: Pioneer Funds Italian Equity Klasse E EUR thesaurierend Klasse A EUR thesaurierend LU IT AUSGABEAUFSCHLAG Max. 4,75% 2,00% VERWALTUNGSGEBÜHR Max. 1,50% 1,85% ERFOLGSGEBÜHR entfällt 15% der positiven, im Kalenderjahr aufgelaufenen Differenz zwischen der Wertentwicklung des Fonds und der Wertentwicklung der Benchmark (70% FTSE Italia Mid Cap Index und 30% FTSE MIB) Klasse F EUR thesaurierend Klasse A EUR thesaurierend LU IT AUSGABEAUFSCHLAG entfällt 2,00% VERWALTUNGSGEBÜHR Max. 2,25% 1,85% ERFOLGSGEBÜHR Max. 25% der jährlichen Wertentwicklung, um die der Teilfonds den BCI COMIT Globale+R 10/40 Index übertrifft 15% der positiven, im Kalenderjahr aufgelaufenen Differenz zwischen der Wertentwicklung des Fonds und der Wertentwicklung der Benchmark (70% FTSE Italia Mid Cap Index und 30% FTSE MIB) 12

14 KONTAKTINFORMATION: Pioneer Funds (Fonds commun de placement) 8-10, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg REF-1612

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