CALLANDER FUND Investmentfonds luxemburgischen Rechts mit mehreren Teilfonds
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- Damian Schuster
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1 VEREINFACHTER PROSPEKT DEZEMBER 2011 Zeichnungen von Anteilen dürfen nur auf der Grundlage dieses Verkaufsprospekts in Verbindung mit dem Verwaltungsreglement und den Kurzbeschreibungen der in diesem Dokument genannten Teilfonds oder auf der Basis des vereinfachten Prospekts getätigt werden. Angaben zur Performance der drei letzten Geschäftsjahre sind dem vereinfachten Prospekt zu entnehmen. Diesem Prospekt müssen der letzte Jahresbericht und der letzte Halbjahresbericht, falls dieser aktueller ist als der Jahresbericht, beigefügt sein. Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge für die Anteile sind auf Anfrage erhältlich: am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, CALLANDER MANAGERS S.A., 30, boulevard Joseph II, L-1840 LUXEMBURG am Sitz der Depotbank, BANQUE DE LUXEMBOURG, Société Anonyme, 14, boulevard Royal, L-2449 LUXEMBURG beim Unterauftragnehmer der Zentralverwaltung, EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, 2, rue d Alsace, B.P. 1725, L-1017 LUXEMBURG bei den Zahlstellen.
2 INHALT Aucune entrée de table des matières n'a été trouvée. Niemand ist berechtigt, andere Auskünfte zu erteilen als diejenigen, die in diesem Prospekt und dem Verwaltungsreglement sowie in den dort genannten Dokumenten enthalten sind.
3 CALLANDER FUND ASSET Anteilsklassen C1, C2, R1 und R2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN FONDS EINTRAGUNGSLAND > Luxemburg RECHTSFORM > Investmentfonds DAUER > Unbegrenzt FONDSAUFLEGER > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg VERWALTUNGSGESELLSCHAFT > CALLANDER MANAGERS S.A. FONDSMANAGER > SILVERCREST ASSET MANAGEMENT GROUP LLC, New York DEPOTBANK UND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG UNTERAUFTRAGNEHMER DER > EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG ABSCHLUSSPRÜFER > DELOITTE S.A., Luxemburg AUFSICHTSBEHÖRDE > COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER, Luxemburg STELLEN, DIE ZUR ENTGEGENNAHME VON ZEICHNUNGS-, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHANTRÄGEN BEFUGT SIND > BANQUE DE LUXEMBOURG, LUXEMBURG EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, LUXEMBURG ZAHLSTELLEN > CREDIT INDUSTRIEL ET COMMERCIAL, Paris ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Wien CREDIT AGRICOLE (SUISSE) SA, Genf ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN TEILFONDS ANLAGEPOLITIK ZIEL DES TEILSFONDS > Den Anteilsinhabern den Zugang zu den US-amerikanischen Märkten zu erleichtern und mit Hilfe eines diversifizierten Portfolios eine langfristige Wertsteigerung zu erzielen. ANLAGEPOLITIK > Der CALLANDER FUND ASSET investiert mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktien von Unternehmen, die an US-amerikanischen Börsen notiert sind und dort gehandelt werden. Die ausgewählten Unternehmen üben ihre Geschäftstätigkeit zu einem Großteil in den USA aus. Die ausgewählten Unternehmen weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf: solide Bilanzstruktur vorzugsweise mit Liquiditätsüberschuss durchschnittlich erwartete Rendite von mindestens 10 % p.a. in Form von Dividenden und Gewinnwachstum klar definierte Tätigkeitsbereiche, in denen die Unternehmen eine führende Position innehaben Produkte oder Dienstleistungen, die nicht durch schnelle Überalterung gefährdet sind Unternehmen mit etablierter Position auf dem Markt gegenüber neu gegründeten Unternehmen bevorzugt ein Portfolio, das zum Kurs-Gewinn-Verhältnis des Markts oder darunter gehandelt wird die meisten Aktien werden aktiv an einem geregelten Markt gehandelt. Auf Technologiewerte entfallen höchstens 33% des Portfolios. Die operative Strategie besteht darin, die gekauften Wertpapiere unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen langfristig zu halten. Solange die Unternehmen ihre Hauptaktivität aufrecht erhalten und sich das Gewinnvolumen nicht wesentlich ändert, werden Kursrückgänge an der Börse als Möglichkeit zum Ausbau der Anlagepositionen betrachtet. Der Fondsmanager hat ein Verfahren entwickelt, mit dem sich solche Unternehmen leicht identifizieren lassen. Es finden regelmäßig persönliche Gespräche mit der Geschäftsleitung dieser Unternehmen statt. Der Teilfonds darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteilen von OGAW oder anderen OGA anlegen
4 Er darf zusätzlich vorübergehend flüssige Mittel halten. Der Teilfonds kann zur Anlage seiner liquiden Mittel in Schuldtitel investieren, deren Endfälligkeit oder Restlaufzeit unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Finanzinstrumente höchstens 12 Monate beträgt, oder in Schuldtitel, bei denen der Zinssatz unter Berücksichtigung der damit verbundenen Finanzinstrumente mindestens einmal jährlich angepasst wird. Außerdem darf der Teilfonds innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur Absicherung bzw. zur Minimierung des Portfoliorisikos auf Derivate durch Kauf und Verkauf von Optionen und Futures auf Indexe und Einzeltitel zurückgreifen. Weil das Vermögen des Teilfonds Marktschwankungen und einem generellen Risiko in Verbindung mit Aktienanlagen unterliegt, kann die Verwaltungsgesellschaft nicht für die Erreichung ihrer Ziele garantieren. FONDSMANAGER > SILVERCREST ASSET MANAGEMENT GROUP LLC SILVERCREST ASSET MANAGEMENT Group, gegründet im Frühjahr 2002, verwaltet rund 8,5 Mrd. USD für vermögende Privatkunden, Stiftungen und andere erstklassige institutionelle Anleger. RISIKOPROFIL > Aktien / Defensive Verwaltung Mit einer Anlage in Aktien ist eine Beteiligung an den Aktivitäten der im Teilfonds vertretenen Unternehmen verbunden. Die Anleger nutzen somit das Wachstumspotenzial dieser kleinen und mittleren Unternehmen aus. Die Aktienmärkte sind jedoch unvorhersehbaren kurzfristigen Schwankungen unterworfen, die sich in einem Kursrückgang widerspiegeln können, der unter Umständen mehrere Jahre anhält. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass keine Sicherheit besteht, das gesamte investierte Kapital zurückzuerhalten. ANLEGERPROFIL > Empfohlener Anlagehorizont: mindestens 3 Jahre Dieser Teilfonds richtet sich an Anleger, die am Wachstum der Aktienmärkte für kleine und mittlere Unternehmen teilhaben möchten. Optimal für eine Anlage in diesen Teilfonds ist Erfahrung im Umgang mit Börsenprodukten, wobei sich interessierte Anleger der Volatilität der Aktienmärkte bewusst sein müssen. RISIKOMANAGEMENT- METHODE > Commitment-Ansatz AUSGABEAUFSCHLAG, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHGEBÜHR AUSGABEAUFSCHLAG > Höchstens 4 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft RÜCKNAHMEGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft UMTAUSCHGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts der umgetauschten Vermögenswerte zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft KOSTEN ZU LASTEN DES TEILFONDS VERWALTUNGSGEBÜHR > Für die Anteilsklassen C1 und C2: 2 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen, den Anteilen der Klasse C1, bzw. C2 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar Für die Anteilsklassen R1 und R2: 2,5 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen, den Anteilen der Klasse R1, bzw. R2 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar ERFOLGSBETEILIGUNG (PERFORMANCE FEE) > 10 % des jährlichen positiven Wachstums des Nettoinventarwerts je Anteil (d. h. die positive Differenz zwischen dem Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres und dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre), multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl der Anteile, die sich während des betreffenden Geschäftsjahres im Umlauf befunden haben. An jedem Bewertungstag wird die Erfolgsbeteiligung geschätzt und in den Nettoinventarwert hineingerechnet. Die Erfolgsbeteiligung wird jährlich in dem Monat, der auf das Ende des Geschäftsjahres folgt, gezahlt. Es wird keine Erfolgsbeteiligung gezahlt, wenn der Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres unter dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre liegt. DEPOTBANK- UND ZENTRALVERWALTUNGS- GEBÜHR > Höchstens 0,20 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds im Laufe des vergangenen Quartals, mindestens aber EUR p.a. SONSTIGE KOSTEN UND > Der Teilfonds trägt darüber hinaus die sonstigen Betriebskosten. Einzelheiten - 4 -
5 GEBÜHREN zu diesen Betriebskosten sind Artikel 15 des Verwaltungsreglements zu entnehmen. BESTEUERUNG BESTEUERUNG DES FONDS > In Luxemburg ist keine Gebühr und keine Steuer zu zahlen, mit Ausnahme: einer Steuer auf Fondsvermögen ( Taxe d'abonnement ) in Höhe von 0,05 % p.a. (befreit sind in OGA angelegte Vermögenswerte, die bereits der Steuer auf Fondsvermögen unterliegen) BESTEUERUNG DER ANTEILSINHABER VERTRIEB DER ANTEILE ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH > Bei der Auszahlung von Dividenden oder des Rücknahmepreises zu Gunsten der Anteilsinhaber wird unter Umständen eine Quellensteuer gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (nachstehend die Zinsrichtlinie ) erhoben. Unterliegt eine solche Zahlung der Quellensteuer, kann der Anleger entsprechend den von der Zahlstelle angebotenen Möglichkeiten eine Bescheinigung zur Befreiung vom Quellensteuerabzug oder eine Vollmacht zur Weitergabe von Informationen einreichen, um einen Quellensteuerabzug zu vermeiden. Die Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 21. Juni 2005 (nachstehend das Gesetz von 2005 ) in luxemburgisches Recht umgesetzt. Die von einem Teilfonds des Fonds ausgeschütteten Dividenden unterliegen der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 15 % des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Gewinn, den ein Anteilsinhaber bei der Veräußerung von Anteilen eines Teilfonds realisiert, unterliegt der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 25% des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Quellensteuersatz beträgt 35%. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, sich von ihrem Steuerberater in Bezug auf die in ihrem Herkunfts- und Wohnsitzland geltenden Gesetze und Vorschriften beraten zu lassen. > Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge, die an einem Bankgeschäftstag in Luxemburg bis spätestens Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des nächstfolgenden Bewertungstags unter Berücksichtigung der oben angegebenen Gebühren ausgeführt. Zahlungen für Zeichnungen und Rücknahmen müssen spätestens fünf Geschäftstage nach dem Berechnungstag des Nettoinventarwerts erfolgen. Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge werden von den Anlegern somit zu einem nicht bekannten Nettoinventarwert eingereicht. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsgesellschaft die so genannten Market Timing -Praktiken untersagt. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, jeglichen Zeichnungs- oder Umtauschantrag abzulehnen, der von einem Anleger eingereicht wurde, den die Verwaltungsgesellschaft der Ausübung derartiger Praktiken verdächtigt. Ebenso behält sie sich in solchen Fällen Maßnahmen vor, die zum Schutz der anderen Anleger des Fonds erforderlich sind. ANTEILSKLASSEN > Anteilsklasse C1, auf USD lautend Anteilsklasse C2, auf EUR lautend Anteilsklasse R1, auf USD lautend Anteilsklasse R2, auf EUR lautend Die Verwaltungsgesellschaft sorgt für eine Minimierung des Wechselkursrisikos bei Anteilen der Anteilsklassen C2 und R2, indem sie geeignete Absicherungstechniken und -instrumente einsetzt, insbesondere Devisenterminkontrakte, Swaps, Futures und Optionen auf Devisen.. Aufgrund der Volatilität des zugrunde liegenden Portfolios kann die Verwaltungsgesellschaft nicht garantieren, dass die Anteile der Anteilsklassen C2 und R2 vollständig gegen Wechselkursrisiken abgesichert sind. Ein Restrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden. AUSSCHÜTTUNGSFORM UND POLITIK > Der Teilfonds gibt nur thesaurierende Anteile aus. Die Anteile können in Form von Inhaber- oder Namenspapieren ausgegeben werden. Die Anteile können in Bruchteilen bis zu einem Tausendstel eines Anteils in Form von Einzelzertifikaten oder durch Sammelzertifikate, mit denen bei - 5 -
6 BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS VERÖFFENTLICHUNG DES NETTOINVENTARWERTS Inhaberanteilen 1, 10 oder 100 Anteile verbrieft werden, ausgegeben werden. Inhaber-Anteilsbruchteile können nicht physisch ausgehändigt werden und sind bei der Depotbank auf einem zu diesem Zweck zu eröffnenden Wertpapierkonto hinterlegt. > An jedem Bankgeschäftstag in Luxemburg ( Bewertungstag ) > Am Sitz der Verwaltungsgesellschaft REFERENZWÄHRUNG > USD AUFLEGUNGSDATUM > 18. Oktober 1988 ISIN-CODES > LU (Thesaurierend) C1, USD LU (Thesaurierend) C2, EUR LU (Thesaurierend) R1, USD LU (Thesaurierend) R2, EUR NOTIERUNG AN DER LUXEMBURGER BÖRSE > JA KONTAKTSTELLEN ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH EFA Registerstelle Fax: ANFORDERUNG FONDSBEZOGENER DOKUMENTE BANQUE DE LUXEMBOURG 14, boulevard Royal L-2449 LUXEMBURG Der vollständige Verkaufsprospekt und der vereinfachte Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenfrei am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der Depotbank angefordert werden
7 CALLANDER FUND - CENTRAL EUROPE Anteilsklassen C1, G1 und R1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN FONDS EINTRAGUNGSLAND > Luxemburg RECHTSFORM > Investmentfonds DAUER > Unbegrenzt FONDSAUFLEGER > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg VERWALTUNGSGESELLSCHAFT > CALLANDER MANAGERS S.A. FONDSMANAGER > GUTMANN KAG, Wien DEPOTBANK UND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG UNTERAUFTRAGNEHMER DER > EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG ABSCHLUSSPRÜFER > DELOITTE S.A., Luxemburg AUFSICHTSBEHÖRDE > COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER, Luxemburg STELLEN, DIE ZUR ENTGEGENNAHME VON ZEICHNUNGS-, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHANTRÄGEN BEFUGT SIND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZAHLSTELLEN > CREDIT INDUSTRIEL ET COMMERCIAL, Paris ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Wien CREDIT AGRICOLE (SUISSE) SA, Genf ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN TEILFONDS ANLAGEPOLITIK ÄNDERUNG DER BEZEICHNUNG > Der Teilfonds, der vorher CALLANDER FUND EASTERN EUROPE hieß, wurde am 11. Februar 2002 in CALLANDER FUND CENTRAL EUROPE umbenannt. ZIEL DES TEILSFONDS > Den Anteilsinhabern den Zugang zu den mitteleuropäischen Märkten zu erleichtern und mit Hilfe eines diversifizierten Portfolios eine langfristige Wertsteigerung zu erzielen. ANLAGEPOLITIK > CALLANDER FUND CENTRAL EUROPE investiert mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktien von Unternehmen, die an den Börsen in Österreich, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Russland notiert sind, wobei diese Titel im Index der jeweiligen Börsen vertreten sind. Der Fondsmanager hat jedoch die Möglichkeit, entsprechend seiner Einschätzung der Wirtschaftslage der betreffenden Länder eine Erhöhung oder Verringerung der Gewichtung der jeweiligen Börsen vorzuschlagen. Anlagen in Russland erfolgen hauptsächlich in Form von Hinterlegungszertifikaten, so genannten ADR (American Depositary Receipts), die zur amtlichen Notierung an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden. Direkte Anlagen werden nur ergänzend getätigt und unterliegen den Bestimmungen von Kapitel 5, Anlagebeschränkungen, des Verwaltungsreglements. Der Teilfonds darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteilen von OGAW oder anderen OGA anlegen. Er darf zusätzlich vorübergehend flüssige Mittel halten. Der Teilfonds kann zur Anlage seiner liquiden Mittel in Schuldtitel investieren, deren Endfälligkeit oder Restlaufzeit unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Finanzinstrumente höchstens 12 Monate beträgt, oder in Schuldtitel, bei denen der Zinssatz unter Berücksichtigung der damit verbundenen Finanzinstrumente mindestens einmal jährlich angepasst wird. Außerdem darf der Teilfonds innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur Absicherung bzw. zur Minimierung des Portfoliorisikos auf Derivate durch Kauf und Verkauf von Optionen und Futures auf Indexe und Einzeltitel zurückgreifen. FONDSMANAGER > GUTMANN KAG (Gutmann Kapitalanlagegesellschaft, Verwaltungsgesellschaft - 7 -
8 der Bank Gutmann) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bank GUTMANN. Die GUTMANN Gruppe ist mit keiner sonstigen Bank- bzw. Industriegruppe verbunden, wodurch höchste Unabhängigkeit und Flexibilität gewährleistet sind. Alle Vermögensverwaltungstätigkeiten der GUTMANN Gruppe laufen bei GUTMANN KAG zusammen. RISIKOPROFIL > Aktien / Schwellenländer Mit einer Anlage in Aktien ist eine Beteiligung an den Aktivitäten der im Teilfonds vertretenen Unternehmen verbunden. Die Anleger nutzen somit das Wachstumspotenzial dieser Unternehmen aus. Die Aktienmärkte sind jedoch unvorhersehbaren kurzfristigen Schwankungen unterworfen, die sich in einem Kursrückgang widerspiegeln können, der unter Umständen mehrere Jahre anhält. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass keine Sicherheit besteht, das gesamte investierte Kapital zurückzuerhalten. Die Aktienmärkte in Mitteleuropa haben nicht die Größe der etablierten Börsen, und ihr Transaktionsvolumen ist aufgrund fehlender Liquidität und volatiler Kurse weitaus geringer. Manche Märkte befinden sich sogar gerade erst in ihrer ersten Entwicklungsphase. In manchen mitteleuropäischen Ländern konzentrieren sich die Marktkapitalisierung und das Transaktionsvolumen auf eine kleine Zahl von Emittenten, die nur eine begrenzte Zahl an Wirtschaftszweigen vertreten. Zu beobachten ist dort ebenfalls eine nicht unerhebliche Konzentration der Anleger und Finanzintermediäre. Diese Faktoren führen dazu, dass es in diesen Ländern weniger Anlagemöglichkeiten gibt, und können sich negativ auf die Anlageperformance eines Portfolios auswirken, das entsprechend seinem Anlageziel vorrangig in mitteleuropäische Länder investiert. Mit Anlagen in Schwellenländer sind gewisse Risiken verbunden, die in stabileren Volkswirtschaften nicht auftreten. Die politischen und sozialen Unsicherheiten in zahlreichen mitteleuropäischen Ländern spielen in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle. Darüber hinaus haben die Regierungen vieler dieser Länder einen erheblichen Einfluss auf die Steuerung und Kontrolle der Wirtschaft. Auch die Unzulänglichkeit der Rechtssysteme in manchen mitteleuropäischen Ländern kann negative Auswirkungen auf ein Portfolio haben. Ferner muss beachtet werden, dass in manchen mitteleuropäischen Ländern unter Umständen keine Depotleistungen für Wertpapiere angeboten werden, was zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen in Verbindung mit dem Transport und der Aufbewahrung der Wertpapiere außerhalb dieser Länder führen kann. Darüber hinaus entstehen einem Portfolio unter bestimmten Umständen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für die Aufbewahrung von Wertpapieren in einem anderen Land als demjenigen, in dem die Wertpapiere gehandelt werden. Mit der Abwicklung von Transaktionen in bestimmten Ländern können für ein Portfolio ein erhöhtes Risiko durch einen möglichen Konkurs anderer Parteien, die in den Abwicklungsprozess involviert sind, sowie Verzögerungen und ein Verlustrisiko verbunden sein. Eine solche Anlage eignet sich daher nur für professionelle Anleger, die der Ansicht sind, dass eine Beteiligung an diesem Teilfonds zu einem ausgewogenen Anlageportfolio gehören sollte. ANLEGERPROFIL > Empfohlener Anlagehorizont: mindestens 3 Jahre Dieser Teilfonds richtet sich an Anleger, die am Wachstum der Aktienmärkte in Mitteleuropa teilhaben möchten. Optimal für eine Anlage in diesen Teilfonds ist Erfahrung im Umgang mit Börsenprodukten, wobei sich interessierte Anleger der Volatilität der Aktienmärkte bewusst sein müssen. RISIKOMANAGEMENT- METHODE > Commitment-Ansatz AUSGABEAUFSCHLAG, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHGEBÜHR AUSGABEAUFSCHLAG > Höchstens 4 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft RÜCKNAHMEGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft UMTAUSCHGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts der umgetauschten Vermögenswerte zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft KOSTEN ZU LASTEN DES TEILFONDS VERWALTUNGSGEBÜHR > Für die Anteilsklasse C1: 2 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse C1 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar - 8 -
9 ERFOLGSBETEILIGUNG (PERFORMANCE FEE) DEPOTBANK- UND ZENTRALVERWALTUNGS- GEBÜHR SONSTIGE KOSTEN UND GEBÜHREN Für die Anteilsklasse G1: 1,2 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse G1 zurechenbaren Nettovermögens des Teilfonds während des Quartals, vierteljährlich zahlbar Für die Anteilsklasse R1: 2,5 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse R1 zurechenbaren Nettovermögens des Teilfonds während des Quartals, vierteljährlich zahlbar > 10 % des jährlichen positiven Wachstums des Nettoinventarwerts je Anteil (d. h. die positive Differenz zwischen dem Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres und dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre), multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl der Anteile, die sich während des betreffenden Geschäftsjahres im Umlauf befunden haben. An jedem Bewertungstag wird die Erfolgsbeteiligung geschätzt und in den Nettoinventarwert hineingerechnet. Die Erfolgsbeteiligung wird jährlich in dem Monat, der auf das Ende des Geschäftsjahres folgt, gezahlt. Es wird keine Erfolgsbeteiligung gezahlt, wenn der Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres unter dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre liegt. > Höchstens 0,20 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds im Laufe des vergangenen Quartals, mindestens aber EUR p.a. > Der Teilfonds trägt darüber hinaus die sonstigen Betriebskosten. Einzelheiten zu diesen Betriebskosten sind Artikel 15 des Verwaltungsreglements zu entnehmen. BESTEUERUNG BESTEUERUNG DES FONDS > In Luxemburg ist keine Gebühr und keine Steuer zu zahlen, mit Ausnahme: einer Steuer auf Fondsvermögen ( Taxe d'abonnement ) in Höhe von 0,05 % p.a. einer Steuer auf Fondsvermögen ( Taxe d'abonnement ) in Höhe von 0,01 % p.a. für die Anteilsklasse G1 (befreit sind in OGA angelegte Vermögenswerte, die bereits der Steuer auf Fondsvermögen unterliegen) BESTEUERUNG DER ANTEILSINHABER VERTRIEB DER ANTEILE ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH > Bei der Auszahlung von Dividenden oder des Rücknahmepreises zu Gunsten der Anteilsinhaber wird unter Umständen eine Quellensteuer gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (nachstehend die Zinsrichtlinie ) erhoben. Unterliegt eine solche Zahlung der Quellensteuer, kann der Anleger entsprechend den von der Zahlstelle angebotenen Möglichkeiten eine Bescheinigung zur Befreiung vom Quellensteuerabzug oder eine Vollmacht zur Weitergabe von Informationen einreichen, um einen Quellensteuerabzug zu vermeiden. Die Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 21. Juni 2005 (nachstehend das Gesetz von 2005 ) in luxemburgisches Recht umgesetzt. Die von einem Teilfonds des Fonds ausgeschütteten Dividenden unterliegen der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 15 % des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Gewinn, den ein Anteilsinhaber bei der Veräußerung von Anteilen eines Teilfonds realisiert, unterliegt der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 25% des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Quellensteuersatz beträgt 35%. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, sich von ihrem Steuerberater in Bezug auf die in ihrem Herkunfts- und Wohnsitzland geltenden Gesetze und Vorschriften beraten zu lassen. > Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge, die an einem Bankgeschäftstag in Luxemburg bis spätestens Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des nächstfolgenden Bewertungstags unter Berücksichtigung der oben angegebenen Gebühren ausgeführt. Zahlungen für Zeichnungen und Rücknahmen müssen spätestens fünf Geschäftstage nach dem Berechnungstag des Nettoinventarwerts erfolgen. Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge werden von den Anlegern somit zu einem nicht bekannten Nettoinventarwert eingereicht
10 Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsgesellschaft die so genannten Market Timing -Praktiken untersagt. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, jeglichen Zeichnungs- oder Umtauschantrag abzulehnen, der von einem Anleger eingereicht wurde, den die Verwaltungsgesellschaft der Ausübung derartiger Praktiken verdächtigt. Ebenso behält sie sich in solchen Fällen Maßnahmen vor, die zum Schutz der anderen Anleger des Fonds erforderlich sind. ANTEILSKLASSEN > C1, auf EUR lautend G1, auf EUR lautend R1, auf EUR lautend Die Anteile der Anteilsklasse G1 sind den mit GUTMANN KAG, Wien, verbundenen Unternehmen und den Kunden der mit GUTMANN KAG, Wien, verbundenen Unternehmen vorbehalten. Der Zugang zu dieser Anteilsklasse unterliegt der Genehmigung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft. Im Übrigen ist diese Anteilsklasse institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 (2) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 vorbehalten. AUSSCHÜTTUNGSFORM UND POLITIK BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS VERÖFFENTLICHUNG DES NETTOINVENTARWERTS > Der Teilfonds gibt nur thesaurierende Anteile aus. Die Anteile können in Form von Inhaber- oder Namenspapieren ausgegeben werden. Die Anteile können in Bruchteilen bis zu einem Tausendstel eines Anteils in Form von Einzelzertifikaten oder durch Sammelzertifikate, mit denen bei Inhaberanteilen 1, 10 oder 100 Anteile verbrieft werden, ausgegeben werden. Inhaber-Anteilsbruchteile können nicht physisch ausgehändigt werden und sind bei der Depotbank auf einem zu diesem Zweck zu eröffnenden Wertpapierkonto hinterlegt. > An jedem Bankgeschäftstag in Luxemburg ( Bewertungstag ) > Am Sitz der Verwaltungsgesellschaft REFERENZWÄHRUNG > EUR AUFLEGUNGSDATUM > 14. Februar 1997 ISIN-CODES > LU (Thesaurierend) C1, EUR LU (Thesaurierend) G1, EUR LU (Thesaurierend) R1, EUR NOTIERUNG AN DER LUXEMBURGER BÖRSE > JA KONTAKTSTELLEN ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH EFA Registerstelle Fax: ANFORDERUNG FONDSBEZOGENER DOKUMENTE BANQUE DE LUXEMBOURG 14, boulevard Royal L-2449 LUXEMBURG Der vollständige Verkaufsprospekt und der vereinfachte Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenfrei am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der Depotbank angefordert werden
11 CALLANDER FUND CHINA UNIVERSE Anteilsklassen C1, C2, R1 und R2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN FONDS EINTRAGUNGSLAND > Luxemburg RECHTSFORM > Investmentfonds DAUER > Unbegrenzt FONDSAUFLEGER > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg VERWALTUNGSGESELLSCHAFT > CALLANDER MANAGERS S.A. FONDSMANAGER > DIAM INTERNATIONAL LTD, London DEPOTBANK UND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG UNTERAUFTRAGNEHMER DER > EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG ABSCHLUSSPRÜFER > DELOITTE S.A., Luxemburg AUFSICHTSBEHÖRDE > COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER, Luxemburg STELLEN, DIE ZUR ENTGEGENNAHME VON ZEICHNUNGS-, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHANTRÄGEN BEFUGT SIND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZAHLSTELLEN > CREDIT INDUSTRIEL ET COMMERCIAL, Paris ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Wien CREDIT AGRICOLE (SUISSE) SA, Genf ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN TEILFONDS ANLAGEPOLITIK ZIEL DES TEILSFONDS > Den Anteilsinhabern den Zugang zu den chinesischen Märkten zu erleichtern und mit Hilfe eines diversifizierten Portfolios eine langfristige Wertsteigerung zu erzielen. ANLAGEPOLITIK > Der CALLANDER FUND CHINA UNIVERSE investiert mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktien von Unternehmen, die ihren Sitz in China haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben und an den Börsen von Hongkong, Shanghai und Shenzhen notiert sind. Bis zu 30 % des Fondsportfolios können in Unternehmen investiert werden, die nicht in China niedergelassen sind, aber deren Geschäftstätigkeit sich auf China konzentriert. Der Teilfonds darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteilen von OGAW oder anderen OGA anlegen. Er darf zusätzlich vorübergehend flüssige Mittel halten. Der Teilfonds kann zur Anlage seiner liquiden Mittel in Schuldtitel investieren, deren Endfälligkeit oder Restlaufzeit unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Finanzinstrumente höchstens 12 Monate beträgt, oder in Schuldtitel, bei denen der Zinssatz unter Berücksichtigung der damit verbundenen Finanzinstrumente mindestens einmal jährlich angepasst wird. Außerdem darf der Teilfonds innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur Absicherung bzw. zur Minimierung des Portfoliorisikos auf Derivate durch Kauf und Verkauf von Optionen und Futures auf Indexe und Einzeltitel zurückgreifen. FONDSMANAGER > DIAM INTERNATIONAL LTD ( DIAM International ), Londoner Tochtergesellschaft von DIAM Co LTD ( DIAM Tokyo ), ist der Vertragspartner für Kunden der DIAM Gruppe in Europa und Nahost. Die DIAM Gruppe gehört zu den größten Pensionsfondsmanagern in Japan und bietet eine Reihe inländischer Anlagevehikel an. Der Schwerpunkt liegt auf der Verwaltung japanischer und asiatischer Aktien. Die DIAM Gruppe befindet sich zu 50 % im Eigentum der Mizuho Financial Group und zu 50 % im Eigentum der Dai-îchi Mutual Insurance Company Limited
12 RISIKOPROFIL > Aktien / Schwellenländer Mit einer Anlage in Aktien ist eine Beteiligung an den Aktivitäten der im Teilfonds vertretenen Unternehmen verbunden. Die Anleger nutzen somit das Wachstumspotenzial dieser Unternehmen aus. Die Aktienmärkte sind jedoch unvorhersehbaren kurzfristigen Schwankungen unterworfen, die sich in einem Kursrückgang widerspiegeln können, der unter Umständen mehrere Jahre anhält. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass keine Sicherheit besteht, das gesamte investierte Kapital zurückzuerhalten. Mit Werten, die an Börsen in Schwellenländern gehandelt werden, ist aufgrund politischer und wirtschaftlicher Reformen unter Umständen ein erhöhtes Risiko verbunden. Manche Aktienmärkte in Schwellenländern sind durch soziale, wirtschaftliche und politische Unsicherheiten beeinflusst und stützen sich wirtschaftlich betrachtet auf relativ wenige oder eng verflochtene Industrien. Weil das Vermögen des Teilfonds Marktschwankungen und einem generellen Risiko in Verbindung mit Wertpapieranlagen unterliegt, kann die Verwaltungsgesellschaft nicht für die Erreichung ihrer Ziele garantieren. Mit Anlagen in Schwellenländer sind darüber hinaus gewisse Risiken verbunden, die in stabileren Volkswirtschaften nicht auftreten. Eine solche Anlage eignet sich daher nur für professionelle Anleger, die der Ansicht sind, dass eine Beteiligung an diesem Teilfonds zu einem ausgewogenen Anlageportfolio gehören sollte. ANLEGERPROFIL > Empfohlener Anlagehorizont: mindestens 3 Jahre Dieser Teilfonds richtet sich an Anleger, die am Wachstum der Aktienmärkte teilhaben möchten. Optimal für eine Anlage in diesen Teilfonds ist Erfahrung im Umgang mit Börsenprodukten, wobei sich interessierte Anleger der Volatilität der Aktienmärkte bewusst sein müssen. RISIKOMANAGEMENT- METHODE > Commitment-Ansatz AUSGABEAUFSCHLAG, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHGEBÜHR AUSGABEAUFSCHLAG > Höchstens 4 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft RÜCKNAHMEGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft UMTAUSCHGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts der umgetauschten Vermögenswerte zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft KOSTEN ZU LASTEN DES TEILFONDS VERWALTUNGSGEBÜHR > Für die Anteilsklassen C1 und C2: 2 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse C1, bzw. C2 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar Für die Anteilsklassen R1 und R2: 2,5 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse R1, bzw. R2 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar ERFOLGSBETEILIGUNG (PERFORMANCE FEE) DEPOTBANK- UND ZENTRALVERWALTUNGS- GEBÜHR SONSTIGE KOSTEN UND GEBÜHREN BESTEUERUNG > 10 % des jährlichen positiven Wachstums des Nettoinventarwerts je Anteil (d. h. die positive Differenz zwischen dem Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres und dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre), multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl der Anteile, die sich während des betreffenden Geschäftsjahres im Umlauf befunden haben. An jedem Bewertungstag wird die Erfolgsbeteiligung geschätzt und in den Nettoinventarwert hineingerechnet. Die Erfolgsbeteiligung wird jährlich in dem Monat, der auf das Ende des Geschäftsjahres folgt, gezahlt. Es wird keine Erfolgsbeteiligung gezahlt, wenn der Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres unter dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre liegt. > Höchstens 0,20 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds im Laufe des vergangenen Quartals, mindestens aber EUR p.a. > Der Teilfonds trägt darüber hinaus die sonstigen Betriebskosten. Einzelheiten zu diesen Betriebskosten sind Artikel 15 des Verwaltungsreglements zu entnehmen
13 BESTEUERUNG DES FONDS > In Luxemburg ist keine Gebühr und keine Steuer zu zahlen, mit Ausnahme: BESTEUERUNG DER ANTEILSINHABER einer Steuer auf Fondsvermögen ( Taxe d'abonnement ) in Höhe von 0,05 % p.a. (befreit sind in OGA angelegte Vermögenswerte, die bereits der Steuer auf Fondsvermögen unterliegen) > Bei der Auszahlung von Dividenden oder des Rücknahmepreises zu Gunsten der Anteilsinhaber wird unter Umständen eine Quellensteuer gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (nachstehend die Zinsrichtlinie ) erhoben. Unterliegt eine solche Zahlung der Quellensteuer, kann der Anleger entsprechend den von der Zahlstelle angebotenen Möglichkeiten eine Bescheinigung zur Befreiung vom Quellensteuerabzug oder eine Vollmacht zur Weitergabe von Informationen einreichen, um einen Quellensteuerabzug zu vermeiden. Die Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 21. Juni 2005 (nachstehend das Gesetz von 2005 ) in luxemburgisches Recht umgesetzt. Die von einem Teilfonds des Fonds ausgeschütteten Dividenden unterliegen der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 15 % des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Gewinn, den ein Anteilsinhaber bei der Veräußerung von Anteilen eines Teilfonds realisiert, unterliegt der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 25% des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Quellensteuersatz beträgt 35%. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, sich von ihrem Steuerberater in Bezug auf die in ihrem Herkunfts- und Wohnsitzland geltenden Gesetze und Vorschriften beraten zu lassen. VERTRIEB DER ANTEILE ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH > Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge, die an einem Bankgeschäftstag in Luxemburg bis spätestens Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des nächstfolgenden Bewertungstags unter Berücksichtigung der oben genannten Gebühren ausgeführt. Zahlungen für Zeichnungen und Rücknahmen müssen spätestens fünf Geschäftstage nach dem Berechnungstag des Nettoinventarwerts erfolgen. Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge werden von den Anlegern somit zu einem nicht bekannten Nettoinventarwert eingereicht. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsgesellschaft die so genannten Market Timing -Praktiken untersagt. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, jeglichen Zeichnungs- oder Umtauschantrag abzulehnen, der von einem Anleger eingereicht wurde, den die Verwaltungsgesellschaft der Ausübung derartiger Praktiken verdächtigt. Ebenso behält sie sich in solchen Fällen Maßnahmen vor, die zum Schutz der anderen Anleger des Fonds erforderlich sind. ANTEILSKLASSEN > Anteilsklasse C1, auf USD lautend Anteilsklasse C2, auf EUR lautend Anteilsklasse R1, auf USD lautend Anteilsklasse R2, auf EUR lautend Die Verwaltungsgesellschaft sorgt für eine Minimierung des Wechselkursrisikos bei Anteilen der Anteilsklassen C2 und R2, indem sie geeignete Absicherungstechniken und -instrumente einsetzt, insbesondere Devisenterminkontrakte, Swaps, Futures und Optionen auf Devisen. Aufgrund der Volatilität des zugrunde liegenden Portfolios kann die Verwaltungsgesellschaft nicht garantieren, dass die Anteile der Anteilsklassen C2 und R2 vollständig gegen Wechselkursrisiken abgesichert sind. Ein Restrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden. AUSSCHÜTTUNGSFORM UND POLITIK > Der Teilfonds gibt nur thesaurierende Anteile aus. Die Anteile können in Form von Inhaber- oder Namenspapieren ausgegeben werden. Die Anteile können in Bruchteilen bis zu einem Tausendstel eines Anteils in Form von Einzelzertifikaten oder durch Sammelzertifikate, mit denen bei Inhaberanteilen 1, 10 oder 100 Anteile verbrieft werden, ausgegeben werden. Inhaber-Anteilsbruchteile können nicht physisch ausgehändigt werden und sind bei der Depotbank auf einem zu diesem Zweck zu eröffnenden Wertpapierkonto hinterlegt
14 BESTIMMUNG DES > An jedem Bankgeschäftstag in Luxemburg ( Bewertungstag ) NETTOINVENTARWERTS VERÖFFENTLICHUNG DES > Am Sitz der Verwaltungsgesellschaft NETTOINVENTARWERTS REFERENZWÄHRUNG > USD AUFLEGUNGSDATUM > 17. Mai 2004 ISIN-CODES > LU (Thesaurierend) C1, USD LU (Thesaurierend) C2, EUR LU (Thesaurierend) R1, USD LU (Thesaurierend) R2, EUR NOTIERUNG AN DER LUXEMBURGER BÖRSE > JA KONTAKTSTELLEN ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH EFA Registerstelle Fax: ANFORDERUNG FONDSBEZOGENER DOKUMENTE BANQUE DE LUXEMBOURG 14, boulevard Royal L-2449 LUXEMBURG Der vollständige Verkaufsprospekt und der vereinfachte Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenfrei am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der Depotbank angefordert werden
15 CALLANDER FUND GLOBAL SECURITY Anteilsklassen C1, C2, R1 und R2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN FONDS EINTRAGUNGSLAND > Luxemburg RECHTSFORM > Investmentfonds DAUER > Unbegrenzt FONDSAUFLEGER > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg VERWALTUNGSGESELLSCHAFT > CALLANDER MANAGERS S.A. FONDSMANAGER > GONET & CIE, Genf DEPOTBANK UND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG UNTERAUFTRAGNEHMER DER > EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZENTRALVERWALTUNG ABSCHLUSSPRÜFER > DELOITTE S.A., Luxemburg AUFSICHTSBEHÖRDE > COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER, Luxemburg STELLEN, DIE ZUR ENTGEGENNAHME VON ZEICHNUNGS-, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHANTRÄGEN BEFUGT SIND > BANQUE DE LUXEMBOURG, Luxemburg EUROPEAN FUND ADMINISTRATION, Luxemburg ZAHLSTELLEN > CREDIT INDUSTRIEL ET COMMERCIAL, Paris ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Wien CREDIT AGRICOLE (SUISSE) SA, Genf ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN TEILFONDS ANLAGEPOLITIK ZIEL DES TEILSFONDS > Den Anteilsinhabern den Zugang zu sicherheitsrelevanten Branchen und Bereichen zu erleichtern und mit Hilfe eines auf dieses Thema ausgerichteten und an geregelten Märkten angelegten Portfolios eine langfristige Wertsteigerung zu erzielen. ANLAGEPOLITIK > Der CALLANDER FUND GLOBAL SECURITY investiert mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Unternehmen (Aktien), die den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Wirtschaftszweig ausüben, um eine mittel- und langfristige Wertschöpfung zu erzielen. Alle Anlagen sind grundsätzlich börsennotiert oder werden an einem geregelten Markt gehandelt, der ordnungsgemäß funktioniert, anerkannt und öffentlich zugänglich ist. Das Vermögen des Fonds wird weltweit angelegt. Als sicherheitsrelevante Branchen und Bereiche gelten: Verteidigung Leistungen zum Schutz von Personen, Unternehmen und Regierungen EDV-Sicherheit, einschließlich der Benutzung des Internet Wachdienste und -tätigkeiten Ausrüstung für Überwachungs- und Erkennungsdienste Zugangskontrolle Erkennungssysteme Die Auswahl der Aktien erfolgt nach strengen Kriterien auf Grundlage quantitativer Kennzahlen (Bilanzstruktur, Börsenbewertung, Wachstumsaussichten) und qualitativer Merkmale (Qualität der Geschäftsleitung, Marktpositionierung, Erneuerung des Produktsortiments). Der Fonds kann Anlagen in verschiedenen Währungen tätigen. Der Fonds kann sich durch Devisentermingeschäfte oder andere Absicherungstechniken gegen Wechselkursrisiken absichern. Kein Devisengeschäft darf volumenmäßig den Marktwert bzw. Börsenwert der auf die betreffende Währung lautenden Vermögenswerte überschreiten. Der Erwerb von Aktien nicht börsennotierter Unternehmen kann in Höhe von bis zu 10 % des Nettovermögens des Teilfonds erfolgen. Aktien nicht börsennotierter Unternehmen können nur dann als Sicherheit berücksichtigt
16 werden, wenn sie täglich bewertet werden können und in hohem Maße liquide sind. Sie können nur mit ihrem Veräußerungswert berücksichtigt werden, abzüglich einer Sicherheitsmarge. Die Sicherheitsmarge berücksichtigt die Volatilität des Aktienkurses und beträgt mindestens 15 %. Die operative Strategie des Fonds CALLANDER FUND GLOBAL SECURITY besteht im Erwerb von Wertpapieren, die unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen über einen bestimmten Zeitraum gehalten werden, mit dem Ziel, eine überdurchschnittliche mittel- und langfristige Performance zu erzielen. Der Fondsmanager kann zur Erreichung des Anlageziels auf eigene Kosten wissenschaftliche Berater hinzuziehen. Das Vermögen dieses Teilfonds unterliegt Marktschwankungen und den üblichen Risiken in Verbindung mit Aktienanlagen. Die Verwaltungsgesellschaft kann daher nicht für die Erreichung ihrer Ziele garantieren. Der Fonds darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteilen von OGAW oder anderen OGA anlegen. Er darf zusätzlich vorübergehend flüssige Mittel halten. Der Teilfonds kann zur Anlage seiner liquiden Mittel in Schuldtitel investieren, deren Endfälligkeit oder Restlaufzeit unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Finanzinstrumente höchstens 12 Monate beträgt, oder in Schuldtitel, bei denen der Zinssatz unter Berücksichtigung der damit verbundenen Finanzinstrumente mindestens einmal jährlich angepasst wird. Außerdem darf der Teilfonds innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur Absicherung bzw. zur Minimierung des Portfoliorisikos auf Derivate durch Kauf und Verkauf von Optionen und Futures auf Indexe und Einzeltitel zurückgreifen. FONDSMANAGER > GONET & CIE Gonet & Cie wurde 1845 gegründet und ist eines der ältesten Bankinstitute der Schweiz. Das Unternehmen ist schwerpunktmäßig im Bereich der Vermögensverwaltung tätig und hat viel Erfahrung in der Auswahl Schweizer Wertpapiere. Als Privatbank garantiert Gonet & Cie durch die unbeschränkte Haftung der Teilhaber völlige Unabhängigkeit und eine straffe Verwaltung. RISIKOPROFIL > Thematische Aktien weltweit / Wachstumsorientierte Verwaltung Mit einer Anlage in Aktien ist eine Beteiligung an den Aktivitäten der im Teilfonds vertretenen Unternehmen verbunden. Die Anleger nutzen somit das Wachstumspotenzial dieser Unternehmen aus. Die Aktienmärkte sind jedoch unvorhersehbaren kurzfristigen Schwankungen unterworfen, die sich in einem Kursrückgang widerspiegeln können, der unter Umständen mehrere Jahre anhält. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass keine Sicherheit besteht, das gesamte investierte Kapital zurückzuerhalten. ANLEGERPROFIL > Empfohlener Anlagehorizont: mindestens 5 Jahre Dieser Teilfonds richtet sich an Anleger, die am Wachstum der Aktienmärkte teilhaben möchten. Optimal für eine Anlage in diesen Teilfonds ist Erfahrung im Umgang mit Börsenprodukten, wobei sich interessierte Anleger der Volatilität der Aktienmärkte bewusst sein müssen. RISIKOMANAGEMENT- METHODE > Commitment-Ansatz AUSGABEAUFSCHLAG, RÜCKNAHME- UND UMTAUSCHGEBÜHR AUSGABEAUFSCHLAG > Höchstens 4 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft RÜCKNAHMEGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft UMTAUSCHGEBÜHR > Höchstens 1 % des Nettoinventarwerts der umgetauschten Vermögenswerte zu Gunsten des Platzierungsagenten und/oder der Verwaltungsgesellschaft KOSTEN ZU LASTEN DES TEILFONDS VERWALTUNGSGEBÜHR > Für die Anteilsklassen C1 und C2: 2 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse C1, bzw. C2 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar Für die Anteilsklassen R1 und R2: 2,5 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen den Anteilen der Klasse R1, bzw. R2 zurechenbaren Nettovermögens während des Quartals, vierteljährlich zahlbar ERFOLGSBETEILIGUNG (PERFORMANCE FEE) > 10 % des jährlichen positiven Wachstums des Nettoinventarwerts je Anteil (d. h. die positive Differenz zwischen dem Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres und dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre),
17 DEPOTBANK- UND ZENTRALVERWALTUNGS- GEBÜHR SONSTIGE KOSTEN UND GEBÜHREN multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl der Anteile, die sich während des betreffenden Geschäftsjahres im Umlauf befunden haben. An jedem Bewertungstag wird die Erfolgsbeteiligung geschätzt und in den Nettoinventarwert hineingerechnet. Die Erfolgsbeteiligung wird jährlich in dem Monat, der auf das Ende des Geschäftsjahres folgt, gezahlt. Es wird keine Erfolgsbeteiligung gezahlt, wenn der Nettoinventarwert am Schluss des Geschäftsjahres unter dem höchsten Nettoinventarwert von allen Nettoinventarwerten am Schluss der vorangegangenen Geschäftsjahre liegt. > Höchstens 0,20 % p.a. auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds im Laufe des vergangenen Quartals, mindestens aber EUR p.a. > Der Teilfonds trägt darüber hinaus die sonstigen Betriebskosten. Einzelheiten zu diesen Betriebskosten sind Artikel 15 des Verwaltungsreglements zu entnehmen. BESTEUERUNG BESTEUERUNG DES FONDS > In Luxemburg ist keine Gebühr und keine Steuer zu zahlen, mit Ausnahme: einer Steuer auf Fondsvermögen ( Taxe d'abonnement ) in Höhe von 0,05 % p.a. (ausgenommen davon sind in OGA angelegte Vermögenswerte, die bereits der Steuer auf Fondsvermögen unterliegen) BESTEUERUNG DER ANTEILSINHABER VERTRIEB DER ANTEILE ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH > Bei der Auszahlung von Dividenden oder des Rücknahmepreises zu Gunsten der Anteilsinhaber wird unter Umständen eine Quellensteuer gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (nachstehend die Zinsrichtlinie ) erhoben. Unterliegt eine solche Zahlung der Quellensteuer, kann der Anleger entsprechend den von der Zahlstelle angebotenen Möglichkeiten eine Bescheinigung zur Befreiung vom Quellensteuerabzug oder eine Vollmacht zur Weitergabe von Informationen einreichen, um einen Quellensteuerabzug zu vermeiden. Die Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 21. Juni 2005 (nachstehend das Gesetz von 2005 ) in luxemburgisches Recht umgesetzt. Die von einem Teilfonds des Fonds ausgeschütteten Dividenden unterliegen der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 15 % des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Gewinn, den ein Anteilsinhaber bei der Veräußerung von Anteilen eines Teilfonds realisiert, unterliegt der Zinsrichtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 25% des Vermögens des Teilfonds in den in diesem Gesetz genannten Schuldtiteln angelegt sind. Der Quellensteuersatz beträgt 35%. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, sich von ihrem Steuerberater in Bezug auf die in ihrem Herkunfts- und Wohnsitzland geltenden Gesetze und Vorschriften beraten zu lassen. > Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge, die an einem Bankgeschäftstag in Luxemburg bis spätestens Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des nächstfolgenden Bewertungstags unter Berücksichtigung der oben angegebenen Gebühren ausgeführt. Zahlungen für Zeichnungen und Rücknahmen müssen spätestens fünf Geschäftstage nach dem Berechnungstag des Nettoinventarwerts erfolgen. Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge werden von den Anlegern somit zu einem nicht bekannten Nettoinventarwert eingereicht. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsgesellschaft die so genannten Market Timing -Praktiken untersagt. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, jeglichen Zeichnungs- oder Umtauschantrag abzulehnen, der von einem Anleger eingereicht wurde, den die Verwaltungsgesellschaft der Ausübung derartiger Praktiken verdächtigt. Ebenso behält sie sich in solchen Fällen Maßnahmen vor, die zum Schutz der anderen Anleger des Fonds erforderlich sind. ANTEILSKLASSEN > C1, auf USD lautend C2, auf EUR lautend R1, auf USD lautend R2, auf EUR lautend Die Verwaltungsgesellschaft sorgt für eine Minimierung des Wechselkursrisikos
18 AUSSCHÜTTUNGSFORM UND POLITIK BESTIMMUNG DES NETTOINVENTARWERTS VERÖFFENTLICHUNG DES NETTOINVENTARWERTS bei Anteilen der Anteilsklassen C2 und R2, indem sie geeignete Absicherungstechniken und -instrumente einsetzt, insbesondere Devisenterminkontrakte, Swaps, Futures und Optionen auf Devisen. Aufgrund der Volatilität des zugrunde liegenden Portfolios kann die Verwaltungsgesellschaft nicht garantieren, dass die Anteile der Anteilsklassen C2 und R2 vollständig gegen Wechselkursrisiken abgesichert sind. Ein Restrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden. > Der Teilfonds gibt nur thesaurierende Anteile aus. Die Anteile können in Form von Inhaber- oder Namenspapieren ausgegeben werden. Die Anteile können in Bruchteilen bis zu einem Tausendstel eines Anteils in Form von Einzelzertifikaten oder durch Sammelzertifikate, mit denen bei Inhaberanteilen 1, 10 oder 100 Anteile verbrieft werden, ausgegeben werden. Inhaber-Anteilsbruchteile können nicht physisch ausgehändigt werden und sind bei der Depotbank auf einem zu diesem Zweck zu eröffnenden Wertpapierkonto hinterlegt. > An jedem Bankgeschäftstag in Luxemburg ( Bewertungstag ) > Am Sitz der Verwaltungsgesellschaft REFERENZWÄHRUNG > USD AUFLEGUNGSDATUM > 24. Mai 2007 ISIN-CODES > LU (Thesaurierend) C1, USD LU (Thesaurierend) C2, EUR LU (Thesaurierend) R1, USD LU (Thesaurierend) R2, EUR NOTIERUNG AN DER LUXEMBURGER BÖRSE > JA KONTAKTSTELLEN ZEICHNUNG, RÜCKNAHME UND UMTAUSCH EFA Registerstelle Fax: ANFORDERUNG FONDSBEZOGENER DOKUMENTE BANQUE DE LUXEMBOURG 14, boulevard Royal L-2449 LUXEMBURG Der vollständige Verkaufsprospekt und der vereinfachte Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenfrei am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der Depotbank angefordert werden
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