Informationen für die Anteilinhaber des Schoellerbank Liquid

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1 Informationen für die Anteilinhaber des Schoellerbank Liquid Die Schoellerbank Invest AG informiert Sie hiermit, dass mit Wirksamkeit 20. Mai 2016 der Schoellerbank Liquid, dessen Anteile Sie besitzen, mit dem Schoellerbank Kurzinvest verschmolzen wird. Untergehender Fonds: Schoellerbank Liquid, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gem 2 Abs 1 und 2 ivm 50 InvFG 2011 idgf Aufnehmender Fonds: Schoellerbank Kurzinvest, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gem 2 Abs 1 und 2 ivm 50 InvFG 2011 idgf Beide Fonds werden von der Schoellerbank Invest AG, Sterneckstraße 5, 5024 Salzburg verwaltet. Zum Stichtag 20. Mai 2016 werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des untergehenden Fonds teilweise soweit diese der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen auf den übernehmenden Fonds übertragen, ein Teil der Vermögenswerte des untergehenden Fonds wird verkauft, der untergehende Fonds geht unter. 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Der übernehmende Fonds investiert zum überwiegenden Teil in erstklassige variabel verzinsliche Veranlagungsinstrumente hoher Bonität und/oder Geldmarktfloater, synthetische Geldmarktfloater, Kapitalmarktfloater von jeglichen Emittenten der Europäischen Union mit einem Zinsänderungsrisiko von weniger als einem Jahr. Darüber hinaus können bis zu 15 v.h. des Fondsvermögens erstklassige fixverzinsliche Wertpapiere hoher Bonität von Emittenten der Europäischen Union mit einer Restlaufzeit von maximal 2 Jahren erworben werden. Andere Geldmarktinstrumente dürfen ebenfalls erworben werden. Es werden ausschließlich auf Euro lautende Vermögenswerte erworben. Der übertragende Fonds investiert überwiegend in erstklassige variabel verzinsliche Euro-Anleihen hoher Bonität und/oder Geldmarktfloater, synthetische Geldmarktfloater, andere Geldmarktinstrumente, Kapitalmarktfloater sowie fixverzinsliche Wertpapiere hoher Bonität von jeglichen Emittenten mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Jahren. Aufgrund des geringen Fondsvolumens des untergehenden Fonds und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit, sowie um weiterhin ein kostengünstiges Fondsmanagement anbieten zu können, werden die beiden genannten Fonds nun verschmolzen. In der jüngeren Vergangenheit fanden die Transaktionen im untergehenden Fonds nicht mehr nur aus wirtschaftlichen Überlegungen statt, sondern hauptsächlich um die Emittentengrenzen einzuhalten. Diese Art des Fondsmanagements war nicht mehr im Sinne der Kunden. Mit dem nach der Fusion zu erwartenden höheren Fondsvolumen ist wieder ein wirtschaftlich sinnvolleres Fondsmanagement möglich, außerdem führt ein größeres Fondsvolumen zu einem effizienteren/wirkungsvolleren Fondsmanagement und kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtkosten des übernehmenden Fonds auswirken. Aktuell verfügt der übernehmende Fonds über ein Fondsvolumen von rund EURO 28,05 Mio., der untergehende Fonds verfügt über ein Fondsvolumen von rund EURO 5,78 Mio.

2 2. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Nach der Verschmelzung werden die vormaligen Anteilinhaber des Schoellerbank Liquid (untergehender Fonds) zu Anteilinhabern des Schoellerbank Kurzinvest (übernehmender Fonds). Durch die Verschmelzung kommt es zu keinen sonstigen signifikanten Auswirkungen auf die Anteilinhaber des übertragenden Fonds. Schoellerbank Liquid ISIN/Ausschüttungsanteilscheine in EUR: AT ISIN/Thesaurierungsanteilscheine in EUR: AT Schoellerbank Kurzinvest ISIN/Ausschüttungsanteilscheine in EUR: AT ISIN/Thesaurierungsanteilscheine in EUR: AT Die Verwaltungsgesellschaft geht davon aus, dass die geplante Verschmelzung für die Anteilinhaber des untergehenden Fonds keine negativen Auswirkungen auf das Portfolio bzw. auf das erwartete Ergebnis oder die Anlageziele sowie die Anlagestrategie des übernehmenden Fonds haben wird (gemäß 121 Abs 1 Z 2 InvG 2011). Abgesehen von unterschiedlichen Durationen (Schoellerbank Liquid bis zu 3 Jahre, Schoellerbank Kurzinvest bis zu 2 Jahre) sowie gering voneinander abweichenden SRRIs (Schoellerbank Liquid 2, Schoellerbank Kurzinvest 1) sind keine signifikanten Auswirkungen für die Anteilinhaber des übernehmenden Fonds zu erwarten. Aufgrund der gemessenen Kursschwankungen in der Vergangenheit erfolgte beim Schoellerbank Kurzinvest eine Risikoeinstufung in Kategorie 1, beim Schoellerbank Liquid in Kategorie 2. Eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet geringes Risiko und geringe Ertragschancen, stellt aber dennoch keine risikolose Anlage dar. Eine Einstufung in Kategorie 2 bedeutet ein geringfügig erhöhtes Risiko im Vergleich zu Kategorie 1 und leicht erhöhte Ertragschancen. Der Schoellerbank Liquid ist ein Rückstellungsdeckungsfonds gemäß 25 PKG, der Schoellerbank Kurzinvest ist ein Rückstellungsdeckungsfonds gemäß 14 Abs 7 Z 4 lit a bis d EStG und somit ebenfalls zur Veranlagung von Rückstellungen geeignet. Weder vor noch nach der beabsichtigten Verschmelzung kommt es zu einer Neugewichtung des Portfolios beider beteiligter Fonds. Es werden lediglich die Wertpapiere und Vermögenswerte des untergehenden Fonds in den übernehmenden Fonds übertragen, die der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen. Die Vermögenswerte des untergehenden Fonds, die nicht der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen, werden verkauft. Im untergehenden Fonds sind keine Verlustvorträge vorhandenen. Die im übernehmenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge in der Höhe von rund EURO bleiben bestehen, werden jedoch bei einer zukünftigen Verlustverrechnung auf sämtliche Anteilscheine aufgeteilt. Darüber hinaus wird die geplante Verschmelzung Ihre persönliche Steuerposition (in Bezug auf Ihre Anteile am übernehmenden Fonds) nicht beeinflussen. Die im übertragenden Fonds eventuell steuerlich nicht mehr erfassten Erträge werden im übertragenden Fonds durch die Depotbank manuell erfasst und anschließend auf den übernehmenden Fonds übertragen, bei der Errechnung des Umtauschverhältnisses berücksichtigt und am Verschmelzungsstichtag verbucht. Einheitliche Standards österreichischer Lagerstellen regeln den Umgang mit Fondsfusionen im Zusammenhang mit der Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilinhabern des untergehenden Fonds, die Ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein Nachteil entstehen sollte. Als Anteilsinhaber des untergehenden Fonds sollte Ihnen dennoch bewusst sein, dass die Verschmelzung auch eine Auswirkung auf Ihre persönliche Steuerposition haben kann. Sie sollten Ihren Kundenberater hinsichtlich einer Einschätzung der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung kontaktieren. 3. Ihre Rechte in Bezug auf die geplante Verschmelzung Als Anteilinhaber des untergehenden Fonds haben Sie gem 123 InvFG 2011 bis einschließlich 9. Mai 2016 das Recht Ihre Anteile am untergehenden Fonds kostenlos zurück zu geben und deren Auszahlung zu verlangen, oder kostenlos in einen ähnlichen Fonds zu wechseln. Wir empfehlen Ihnen die Wesentliche Anlegerinformation (KID) des übernehmenden Fonds, die diesem Schreiben angefügt ist, zu lesen. Sie ist ebenfalls unter im Internet abrufbar. Der Abschlussprüfer des untergehenden und des übernehmenden Fonds wird einen Bericht über die Verschmelzung verfassen, in dem die für die Bewertung der Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten

3 zwecks Berechnung des Umtauschverhältnisses angewandten Kriterien sowie die Berechnungsmethode für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses angegeben sind. Die Anteilsinhaber des untergehenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar des Berichtes des Abschlussprüfers anfordern ( 119 InvFG 2011). Die Depotbank (Schoellerbank Aktiengesellschaft) hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan ( 117 InvFG 2011) zu prüfen und dessen Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen. Die Anteilsinhaber des untergehenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Verschmelzungsplanes durch die Depotbank anfordern ( 118 InvFG 2011). Sie können die Verwaltungsgesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz, Sterneckstraße 5, 5024 Salzburg oder per kontaktieren (invest@schoellerbank.at), um weitere Informationen zu erhalten. 4. Einzelheiten der Durchführung der Verschmelzung Im Austausch für Ihre Anteile der betreffenden Anteilsklassen des untergehenden Fonds erhalten Sie eine Anzahl von Anteilen der betreffenden Anteilsklassen des übernehmenden Fonds in Höhe der in der betreffenden Anteilsklasse des untergehenden Fonds gehaltenen Anteile, multipliziert mit dem betreffenden Umtauschverhältnis. Anteilsbruchteile werden bis auf vier Dezimalstellen ausgegeben. Im Rahmen der Verschmelzung kommt es zu keiner Barzahlung aus dem Nettobestandwert der Anteile des untergehenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des untergehenden Fonds vom 20. Mai 2016 durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übernehmenden Fonds desselben Datums geteilt wird. (Die Auflistung der bestehenden Anteilsgattungen finden Sie unter Punkt 2 dieses Dokuments.) Sie als Anteilinhaber des untergehenden Fonds haben gem. 123 InvFG bis 9. Mai 2016 das Recht, ihre Anteile am untergehenden Fonds kostenlos zurück zu geben und deren Auszahlung zu verlangen oder kostenlos einen Umtausch ihrer Anteile in Anteile eines anderen ähnlichen Investmentfonds zu fordern, wenn sie mit der gegenständlichen Verschmelzung nicht einverstanden sind. Anteile von Anteilsinhabern des untergehenden Fonds, für die vor dem 10. Mai 2016 keine Rückgabe beantragt wurde, werden in Anteile des übernehmenden Fonds umgewandelt. Nach diesem Stichtag und solange, bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem untergehenden Fonds eingehenden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient vollständig und korrekt durchgeführt werden kann. Ein bis zwei Tage vor dem Fusionsstichtag findet eine Zwischenausschüttung des untergehenden Fonds statt. Die Verschmelzung wird am 20. Mai 2016 wirksam. Zum Stichtag 20. Mai 2016 werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des untergehenden Fonds teilweise soweit diese der Veranlagungsstrategie des übernehmenden Fonds entsprechen auf den übernehmenden Fonds übertragen, ein Teil der Vermögenswerte des untergehenden Fonds werden verkauft, der untergehende Fonds geht unter. Die bei der Verschmelzung entstehenden Kosten und Auslagen trägt die Verwaltungsgesellschaft. 5. Einzelheiten zu Ihren Rechten als Anteilinhaber des untergehenden Fonds vor und nach Wirksamwerden der geplanten Verschmelzung Vor der Verschmelzung: Sie können die Anteile ab 1. April 2016 bis einschließlich 9. Mai 2016 zum geltenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmegebühren zurückgeben (Einzelheiten zur Verschmelzung finden Sie in Punkt 4.). Nach der Verschmelzung: Nach der Verschmelzung am 20. Mai 2016 werden Sie, als ehemaliger Anteilinhaber des untergehenden Fonds, zum Anteilinhaber des übernehmenden Fonds und können Ihre Anteile unter Einhaltung der

4 Bestimmungen des Prospektes des übernehmenden Fonds (Punkt 10 des Prospektes) an jedem Bewertungstag zurückgeben. Nach der Verschmelzung können Sie jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Order-Annahmeschlusszeiten: Die Orderannahme beim Verkauf von Anteilscheinen erfolgt bis 16:00 Uhr (MEZ). Der zur Abrechnung kommende gültige Rücknahmepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert des nächsten Bankarbeitstages bzw. österreichischen Börsetages, der dem Ordereingang (unter Beachtung der Order-Annahmeschlusszeiten) bei der Depotbank folgt ( Schlusstag ). Die Wertstellung der Gutschrift des Verkaufspreises erfolgt zwei Bankarbeitstage nach dem Schlusstag. Die Verschmelzung der beiden Fonds findet am 20. Mai 2016 statt. Der Prospekt des übernehmenden Fonds ist zudem unter abrufbar. Nachstehende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Anlagestrategie, der synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren (SRRI), der Gebühren- und Kostenstrukturen des untergehenden Fonds und des übernehmenden Fonds: Fondsname Schoellerbank Liquid Schoellerbank Kurzinvest Anlagestrategie Der übertragende Fonds investiert Der übernehmende Fonds, in erstklassige variabel investiert überwiegend in verzinsliche Euro-Anleihen hoher erstklassige variabel verzinsliche Bonität und/oder Geldmarktfloater, synthetische Geldmarkt- Veranlagungsinstrumente hoher floater, andere Geldmarktinstrumente, Kapitalmarktfloater sowie fixverzinsliche Wertpapiere hoher Bonität von jeglichen Emittenten mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Jahren. Bonität und/oder Geldmarktfloater, synthetische Geldmarktfloater, Kapitalmarktfloater von jeglichen Emittenten der Europäischen Union mit einem Zinsänderungsrisiko von weniger als einem Jahr. Darüber hinaus können bis zu 15 v.h. des Fondsvermögens erstklassige fixverzinsliche Wertpapiere hoher Bonität von Emittenten der Europäischen Union mit einer Restlaufzeit von maximal 2 Jahren erworben werden. Andere Geldmarktinstrumente ebenfalls erworben werden. SRRI (Risiko/Ertragsprofil) 2 1 Duration maximal 3 Jahre maximal 2 Jahre Laufende Kosten 0,52% 0,36% Ausgabeaufschlag 1,00% 0,50% dürfen Rücknahmeabschlag keiner, Abrundung auf den keiner, Abrundung auf die nächsten Cent nächsten 5 Cent Rechnungsjahr 1. September bis 31. August 1. September bis 31. August Ausschüttung ab ab Periodische Berichte halbjährlich und jährlich halbjährlich und jährlich Das durch die Verschmelzung erhöhte Fondsvolumen, die geringeren Fixkosten sowie die größeren und somit kosteneffizienteren Trades bewirken eine Senkung der Gesamtkosten des übernehmenden Fonds. Aufgrund der ähnlichen Anlagestrategie des übernehmenden Fonds (geänderte Duration und Risiko/Ertragsprofil) rechnet die Verwaltungsgesellschaft für die Anteilinhaber des untergehenden Fonds nicht mit einem wesentlichen Nachlassen der Wertentwicklung oder mit einer negativen Auswirkung auf das erwartete Ergebnis des übernehmenden Fonds.

5 Sie können die Verwaltungsgesellschaft Schoellerbank Invest AG, an ihrem eingetragenen Sitz, Sterneckstraße 5, 5024 Salzburg oder per kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten. Salzburg, am 1. April 2016 Mit freundlichen Grüßen Schoellerbank Invest AG Beilagen: Wesentliche Anlegerinformationen (KID) des Schoellerbank Kurzinvest

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