HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg
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- Alexandra Vogel
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1 HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung des HANSAamerika auf das Sondervermögen SI BestSelect Die HANSAINVEST hat beschlossen, die beiden Richtlinienkonformen Sondervermögen HANSAamerika übertragendes Sondervermögen ) und SI BestSelect ( übernehmendes Sondervermögen ) zu verschmelzen. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen soll durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden ( Verschmelzung ). I. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist das überschaubare Fondsvolumen des HANSAamerika, der nicht mehr im Vertriebsfokus der HANSAINVEST steht. Die HANSAINVEST hat sich bei ihren eigenen Vertriebstätigkeiten auf einige wenige Kernfonds konzentriert. Insofern dient die Verschmelzung der Straffung der Fondspalette der HANSAINVEST. Sowohl das Sondervermögen HANSAamerika als auch das Sondervermögen HANSAasia sollen auf das Sondervermögen SI BestSelect verschmolzen werden. Bei beiden Sondervermögen handelt es sich um außereuropäische Aktienfonds, die auf einen international ausgerichteten Aktien-Dachfonds verschmolzen werden sollen, da dessen Anlagestrategie den beiden übertragenden Fonds am nächsten kommt. Durch die Erhöhung des Fondsvermögens des SI BestSelect wird eine kosteneffizientere Verwaltung dieses erreicht. II. Potentielle Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger Für die Anleger des übernehmenden ergeben sich hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Insbesondere gelten die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden unverändert fort. Die HANSAINVEST geht davon aus, dass sich die Verschmelzung nicht signifikant auf die Wertentwicklung des übernehmenden auswirken wird. Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, so dass Anleger des übertragenden sofern sie sich nicht zur Rückgabe entschließen Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden unterscheiden sich von denen des übertragenden. Bei dem übertragenden Sondervermögen handelt es sich um einen Aktienfonds, der überwiegend in Aktien, d.h. Einzeltitel investiert. Es werden für das Sondervermögen nur solche Aktien erworben, deren Aussteller ihren Sitz in Amerika haben. Das Sondervermögen muss überwiegend aus Aktien nordund mittelamerikanischer Aussteller bestehen. Bei dem übernehmenden Sondervermögen handelt es sich um einen Dachfonds, der nicht in Einzeltitel investiert, sondern in andere Investmentvermögen also Zielfonds. Die Zielfonds müssen jedoch überwiegend Aktienfonds sein. Zudem ist die Anlagestrategie auf internationale Aktienfonds ausgerichtet.
2 Die HANSAINVEST geht davon aus, dass die Verschmelzung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Portfolios des übernehmenden haben wird. Das übertragende Sondervermögen ist in die anlegerbezogene Risikoklasse 4 ( risikoorientiert ) eingestuft, das übernehmende Sondervermögen ist ebenfalls in die anlegerbezogene Risikoklasse 4 ( risikoorientiert ) eingestuft. 1 Weitere Unterschiede bezüglich der Anlagepolitik sowie sonstiger wesentlicher Merkmale der beiden Sondervermögen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Sondervermögen Anlagepolitik und -strategie HANSAamerika (übertragendes Sondervermögen) Das Ziel der Anlagepolitik des HANSAamerika ist darauf ausgerichtet, unter Beachtung der Risikostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt und Ausschüttungen ermöglicht. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird die HANSAINVEST für das jeweilige Sondervermögen nur solche in- und ausländischen Wertpapiere erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. SI BestSelect (übernehmendes Sondervermögen) Das Ziel der Anlagepolitik des SI BestSelect ist darauf ausgerichtet, unter Beachtung der Risikostreuung eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird die HANSAINVEST für das Sondervermögen nur solche inund ausländischen Fondsanteile erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Für das Sondervermögen können Bankguthaben, Investmentanteile sowie Derivate zu Investitionsund Abwicklungszwecken erworben werden. Das Sondervermögen muss mindestens 51 % seines Wertes in Anteilen an anderen Investmentvermögen anlegen; bei dem Sondervermögen handelt es sich mithin um einen Dachfonds. Aktien, andere Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Sonstige Anlageinstrumente dürfen für das Sondervermögen nicht erworben werden. Anlagegrenzen im Überblick Aktien: mind. 51%, max. 100 %; nur Aktien amerikanischer 1 Die anlegerbezogene Risikoklasse beruht auf einer Prognose, wie sich der Fonds unter Berücksichtigung seiner Anlageziele zukünftig entwickeln wird. Es besteht keine Garantie dafür, dass der Fonds seine Anlageziele erreicht. Die anlegerbezogene Risikoklasse kann daher von dem auf Daten der Vergangenheit beruhenden fondsbezogenen Risikoindikator in den Wesentlichen Anlegerinformationen deutlich abweichen. Fonds, die in die anlegerbezogene Risikoklasse 4 eingestuft sind, eignen sich für den chancenorientierten Anleger, der überwiegend von den Gewinnaussichten einer Anlage mit höheren Kursschwankungen profitieren möchte und teilweise Anlagen mit hohen Kursschwankungen sucht, unter Inkaufnahme kurzfristig sehr hoher Risiken.
3 Andere Wertpapiere: Bankguthaben: Geldmarktinstrumente: Aktienfonds: Rentenfonds: Fonds, die überwiegend in Geldmarktinstrumente investieren: Aussteller max. 49% max. 49% max. 49% max. 1 max. 1 max. 49% max. 10 max. 25% max. 2 In Aktienfonds und Fonds, die Die Gesellschaft muss für das überwiegend in Sondervermögen mindestens Geldmarktinstrumente 51 % des Wertes des investieren, dürfen insgesamt in bis zu 1 des Wertes des Investmentanteile anlegen. investiert werden. Ertragsverwendung Ausschüttung Thesaurierung Fondswährung EUR EUR Verwaltungsvergütung Depotbankvergütung bis zu 0,15 % monatlich des Wertes der jeweiligen Anteilklasse 0,05 % p.a. des Wertes des Erfolgsvergütung keine keine bis zu 0,15 % monatlich des Wertes der jeweiligen Anteilklasse 0,05 % p.a. des Wertes des Laufende Kosten 1,77% 3, Ausgabeaufschlag bis zu 5 % des Anteilwertes bis zu 5 % des Anteilwertes Rücknahmeabschlag bis zu 5 % des Anteilwertes (z. Zt ) Anlegerprofil Eine Investition in das Sondervermögen HANSAamerika ist nur für erfahrene, risikoorientierte Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und Chancen der den Fonds zugrunde liegenden Märkte gegeneinander abzuwägen. Auf der einen Seite können diese Anleger ein hohes Kapitalwachstum durch Kursund Währungsgewinne erwarten; sie müssen sich allerdings der überdurchschnittlich hohen Risiken aus Kursschwankungen im Aktien-, Währungs- und Zinsbereich gewahr sein. Zudem bestehen hohe Bonitätsrisiken, so dass zeitweise Kursverluste wahrscheinlich sind. Im Ergebnis sollte der Anlagehorizont bei mindestens 5 Jahren liegen. keiner Das Sondervermögen SI BestSelect ist nur für erfahrene, risikoorientierte Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. Der Anleger erwartet ein hohes Kapitalwachstum durch Kurs- und Währungsgewinne aus den Finanzmärkten. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, überdurchschnittlich hohe Risiken aus Kursschwankungen im Aktien-, Zins- und Währungsbereich einzugehen. Es bestehen hohe Bonitätsrisiken und zeitweise sind Kursverluste wahrscheinlich. Der Anlagehorizont sollte bei mindestens 5 Jahren liegen.
4 Risikoindikator (in den Wesentlichen Anlegerinformationen ) Unterschiedliche wesentliche Risiken in den Wesentlichen Anlegerinformationen Anlegerbezogene Risikoklasse 6 6 Für den HANSAamerika Konzentrationsrisiken und können zusätzlich Währungsrisiken haben für den Konzentrationsrisiken und SI BestSelect keine Bedeutung. Währungsrisiken von Bedeutung sein. 4 4 Unterschiede in Bezug auf Aufgrund der unterschiedlichen Aufgrund der unterschiedlichen Jahres- und Geschäftsjahre der zu Geschäftsjahre der zu Halbjahresberichte verschmelzenden Sondervermögen verschmelzenden Sonderund werden der Jahres- vermögen werden der Jahres- der Halbjahresbericht zu und der Halbjahresbericht zu unterschiedlichen Stichtagen unterschiedlichen Stichtagen erstellt. erstellt. Geschäftsjahr 1. Januar Dezember 1. September August WKN A0MP26 Das Portfolio des übernehmenden wird nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht grundsätzlich neu geordnet, sondern es wird eine Justierung der Vermögensaufteilung vorgenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom zu 14 InvStG). Für die Anleger des übertragenden erfolgt die Verschmelzung in der Regel steuerneutral: Die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Für die Anleger des aufnehmenden geben sich keine steuerlichen Besonderheiten. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen. Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden weder dem übertragenden noch dem übernehmenden noch den Anteilsinhabern belastet. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Sondervermögen belastet. III. Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung Da die HANSAINVEST keine Sondervermögen verwaltet, deren Anlagegrundsätze mit denen des übertragenden bzw. denen des übernehmenden vergleichbar sind, kann die HANSAINVEST den Anlegern kein Sondervermögen zum kostenlosen Umtausch anbieten.
5 Wir bieten den Anlegern beider Sondervermögen an, ihre Anteile kostenlos zurückzunehmen, d.h. die HANSAINVEST wird für die Rücknahmen keine Kosten in Rechnung stellen. Das Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Information der Anleger über die Verschmelzung und kann bis einschließlich bei der HANSAINVEST geltend gemacht werden. Rückgabeerklärungen, die Anleger nach dem in Bezug auf das übertragende Sondervermögen abgeben, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf Anteile des Anlegers am übernehmenden Sondervermögen. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die zeitweilige Aussetzung der Rücknahme der Anteile verlangen oder gestatten, wenn eine solche Aussetzung aus Gründen des Anlegerschutzes gerechtfertigt ist. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gem. 40c Abs. 2 InvG und weitere Informationen gerne zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter unseres Kundenservices erreichen Sie wie folgt: Telefon: (0 40) , Telefax: (0 40) Sie können Ihre Anfrage auch per an service@hansainvest.de richten. Diese Erklärung finden Sie auch unter IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Die am Übertragungsstichtag im übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 in den aufnehmenden Fonds übertragen. Ausgegebene Anteilscheine des übertragenden werden mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden an die bisherigen Anleger des übertragenden ausgegeben. Sofern die Anleger nicht von ihrem oben unter III. beschriebenen Recht der kostenlosen Anteilrückgabe Gebrauch machen möchten, erhalten die Anleger des übertragenden nach Einbuchung durch ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird der Fondspreis des übertragenden durch den Fondspreis des übernehmenden dividiert. Beispiel: Fondspreis übertragender Fonds = 25 Fondspreis übernehmender Fonds = 10 Umtauschverhältnis 1:2, : Für einen alten Anteil des übertragenden Fonds erhält der Anleger 2, Anteile des übernehmenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird mit sieben Nachkommastellen ermittelt und eventuell entstehende Bruchstücke werden in bar ausgleichen. Die Höhe des Barausgleichs richtet sich nach der Höhe des Anteilpreises des übernehmenden. Die Barauszahlung erfolgt nach dem Übertragungsstichtag über die depotführende Stelle des Anlegers. Der genaue Zeitpunkt der Barauszahlung ist abhängig von der jeweiligen depotführenden Stelle. Geplanter Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die HANSAINVEST ab dem die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen. Anleger des übertragenden, die von ihrem oben unter III. beschriebenen Recht der kostenlosen Rückgabe innerhalb der oben beschriebenen Frist keinen Gebrauch gemacht haben, können nach Einbuchung der Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen durch ihre depotführende Stelle ihre Rechte als Anleger des übernehmenden wahrnehmen.
6 V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden beigefügt, die die Anleger des übertragenden lesen sollten. Hamburg, den 1. August 2012 Die Geschäftsleitung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Richtlinienkonforme Sondervermögen SI BestSelect
7 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. SI BestSelect WKN / ISIN: A0MP26 / DE000A0MP268 Verwaltet von der HANSAINVEST Hanseatische Investment- GmbH. Die HANSAINVEST gehört zur SIGNAL IDUNA Gruppe. Ziele und Anlagepolitik Ziel des Fondsmanagements ist es, eine Wertentwicklung zu erreichen, die zu einem Vermögenszuwachs führt. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds überwiegend in Investmentfonds. Dabei darf bis zu 100 % des Fondsvermögens in Aktienfonds, bis zu 25 % in Rentenfonds und bis zu 20 % in Geldmarktfonds angelegt werden. Der Erwerb von Aktien, Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumenten und Sonstigen Anlageinstrumenten ist unzulässig. Die Anlage kann auch in Form von Instrumenten erfolgen, deren Preis vom Wert anderer Produkte abgeleitet wird ("Derivate"). Das Fondsmanagement darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, einsetzen. Die Erträge verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile. Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Risiko- und Ertragsprofil Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der SI BestSelect ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen hoch sind. Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: - Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds setzt Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. - Kontrahentenrisiken: Der Fonds schließt Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. - Operationelle Risiken: Menschliches oder technisches Versagen, innerhalb und außerhalb der Kapitalanlagegesellschaft, aber auch andere Ereignisse (wie z.b. Naturkatastrophen oder Rechtsrisiken) können dem Fonds Verluste zufügen. - Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann. Seite 1 von 2
8 Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5% Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage / vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird. Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden (diese umfassen auch die Kosten der Fonds, in die der SI BestSelect investiert ist): Laufende Kosten 3, Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Es wird keine Erfolgsvergütung berechnet. Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag/ Rücknahmeabschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im August 2011 endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Nähere Informationen zu den Kosten können Sie dem Abschnitt "Verwaltungskosten und sonstige Kosten" des Verkaufsprospektes entnehmen. Frühere Wertentwicklung Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags/ des Rücknahmeabschlags abgezogen. Der SI BestSelect wurde am aufgelegt. Die Angaben zur Wertentwicklung im Jahr der Auflegung des Fonds beziehen sich daher nicht auf das volle Kalenderjahr. Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet. Praktische Informationen Depotbank des Fonds ist die Donner & Reuschel AG, Hamburg. Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds erhalten Sie in deutscher Sprache in elektronischer oder in Papierform kostenlos bei der HANSAINVEST oder auf unserer Homepage unter der Rubrik "FONDS & DEPOTS", Unterrubrik "Unsere Fonds". Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW- Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom Seite 2 von 2
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