MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München

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1 MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung des Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien auf das Sondervermögen MEAG EuroKapital Die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh (nachfolgend Gesellschaft ) hat beschlossen, zum 31. März 2013 das richtlinienkonforme Sondervermögen MEAG Floor EuroAktien (nachfolgend: übertragendes Sondervermögen) auf das bestehende richtlinienkonforme Sondervermögen MEAG EuroKapital (nachfolgend: übernehmendes Sondervermögen) zu verschmelzen. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen soll durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden ( Verschmelzung ). 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung ( 40d Abs. 3 Nr. 1 Investmentgesetz) In den letzten Jahren musste das übertragende Sondervermögen MEAG Floor EuroAktien stetige Mittelabflüsse hinnehmen, so dass das Fondsvolumen mittlerweile auf ein Niveau geschrumpft ist, welches aus Sicht der Gesellschaft nicht mehr zweckmäßig erscheint und ein effizientes Portfoliomanagement erschwert. Mit der Verschmelzung soll somit eine Steigerung des Anlagevolumens und damit eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger erzielt werden. Das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien betrug 15,12 Mio. Euro per Ende Dezember 2012, das Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögen MEAG EuroKapital 145,66 Mio. Euro. 2. Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger ( 40d Abs. 3 Nr. 2 InvG) Anleger des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital. Die Rechtsbeziehungen zwischen Anlegern und der Gesellschaft richten sich von da an nach den Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens. Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich verschmelzungsbedingt hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Insbesondere gelten die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens unverändert fort. Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht, so dass Anleger des übertragenden Seite 1 von 8

2 Sondervermögens sofern sie sich nicht zur Rückgabe entschließen (siehe hierzu Kapitel 3, Besondere Rechte der Anteilinhaber) Anteile am übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die Anleger des übertragenden Sondervermögens sind somit nach der Verschmelzung in dem übernehmenden Sondervermögen investiert. Die Besonderen Vertragsbedingungen des übernehmenden Sondervermögens unterscheiden sich von denen des übertragenden Sondervermögens insbesondere hinsichtlich der Anlagepolitik und -strategie Wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Anlagepolitik und strategie Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital ergeben sich durch die Verschmelzung keine Änderungen in der Anlagepolitik und -strategie sowie dem Risiko- und Ertragsprofil des Investmentfonds. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien hingegen ergeben sich durch die Verschmelzung einige Änderungen: Ziele und Anlagepolitik des übernehmenden Sondervermögens unterscheiden sich von denen des übertragenden Sondervermögens. Bei dem übertragenden Sondervermögen handelt es sich um einen europäischen Wertsicherungsfonds, dessen Ziel eine weitgehende dynamische Absicherung des Kapitals ist (keine Garantie). Das übernehmende Sondervermögen hingegen ist ein europäischer Aktienfonds, dem ein Trendfolgemodell hinterlegt ist. Ziel des übernehmenden Sondervermögens ist es, von steigenden Aktienmärkten zu profitieren und in fallenden Märkten langfristig Verluste abzumildern. Der Risikoindikator, der das Risiko- und Ertragsprofil eines Sondervermögens definiert 1, des übernehmenden Sondervermögens (Kategorie 6) liegt deutlich über dem des übertragenden Sondervermögens (Kategorie 3). Bei dem übernehmenden Sondervermögen sind höhere Wertschwankungen möglich, d. h. die Anteilpreise des übernehmenden Sondervermögens können auch innerhalb kurzer Zeiträume deutlichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein. Eine Investition in das übernehmende Sondervermögen ist somit mit höheren Risiken verbunden. Das dem übernehmenden Sondervermögen hinterlegte Trendfolgemodell soll die Schwankungen jedoch abfedern. Das übertragene Sondervermögen hingegen weist verhältnismäßig wenige Schwankungen und damit ein geringeres Risiko- und Ertragsprofil auf. Dem entsprechend liegt die empfohlene Mindestanlagedauer für eine Einmalanlage beim übernehmenden Sondervermögen bei acht Jahren, die empfohlene Mindestanlagedauer für eine Einmalanlage beim übertragenden Sondervermögen hingegen bei fünf Jahren. Die Einstufung des Risikoindikators kann sich im Laufe der Zeit ändern. Hinsichtlich der Ertragsverwendung werden die Erträge des übertragenden Sondervermögens thesauriert, d.h. am Geschäftsjahresende wiederangelegt. Die Erträge des übernehmenden Sondervermögens dagegen werden innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende ausgeschüttet. Die wesentlichen Unterschiede bezüglich der Ziele und Anlagepolitik sowie sonstiger wesentlicher Merkmale der beiden Sondervermögen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 1 Hierbei handelt es sich um den fondsbezogenen Risikoindikator in den Wesentlichen Anlegerinformationen, der gemäß der CESR- Guidelines berechnet wird (Einstufung in 7 Kategorien). Seite 2 von 8

3 Sondervermögen Anlagepolitik und - strategie Anlagegrenzen im Überblick Aktien: Verzinsliche Wertpapiere: Bankguthaben/ Geldmarktinstrumente: Investmentfondsanteile: MEAG Floor EuroAktien ( übertragendes Sondervermögen ) Ziel des Fondsmanagements ist ein langfristiges Kapitalwachstum sowie eine wirtschaftlich möglichst weitgehende dynamische Absicherung des Kapitals, die jedoch rechtlich nicht garantiert werden kann. Um dies zu erreichen, investiert der Investmentfonds überwiegend in Aktien von Ausstellern mit Sitz in Europa. Das dem Fonds hinterlegte dynamische Wertsicherungskonzept zielt darauf ab, dem Anleger eine Teilhabe an steigenden europäischen Aktienmärkten zu erlauben, und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko bei sinkenden Märkten zu reduzieren. Einmal jährlich, regelmäßig zu Beginn eines Geschäftsjahres, wird eine Wertuntergrenze festgelegt, um eine Verlustbegrenzung von max. 7 Prozent in diesem Geschäftsjahr anzustreben. Diese Wertuntergrenze ist dynamisch und wird unterjährig, bei positiver Entwicklung der Aktienmärkte und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, angehoben. Dadurch erfolgt eine Absicherung von Kursgewinnen. Eine Garantie ist damit nicht verbunden. In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Wertpapiere dem Fondsmanagement. Der Investmentfonds setzt Derivatgeschäfte ein, um mögliche Verluste in Folge von Zins- und Währungsschwankungen zu verringern, höhere Wertzuwächse zu erzielen und um von steigenden oder fallenden Kursen zu profitieren. mind. 51 % max. 49 % max. 49 % max. 10 % MEAG EuroKapital ( übernehmendes Sondervermögen ) Ziel des Fondsmanagements ist langfristig ein hoher Wertzuwachs und eine stabilere Wertentwicklung als ein klassischer Aktienfonds. Um dies zu erreichen, investiert der Investmentfonds schwerpunktmäßig in Aktien europäischer Aussteller. Das Aktienkursrisiko kann allerdings durch den Einsatz von Derivaten abgesichert werden. Die Entscheidung über die Höhe der Absicherung wird in der Regel anhand eines Trendfolgemodells getroffen. Liefert das Trendfolgemodell ein Kaufsignal, wird in Aktien investiert und nicht abgesichert. Bildet sich hingegen ein Abwärtstrend heraus, wird das Aktienkursrisiko mittels Derivaten reduziert und abgesichert. Wertpapiere außereuropäischer Aussteller können dem Fondsvermögen je nach Markteinschätzung beigemischt werden. In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Wertpapiere dem Fondsmanagement. Der Investmentfonds setzt Derivatgeschäfte ein, um mögliche Verluste in Folge von Zins- und Währungsschwankungen zu verringern, höhere Wertzuwächse zu erzielen und um von steigenden oder fallenden Kursen zu profitieren. mind. 70 % max. 25 % max. 49 % max. 10 % Seite 3 von 8

4 Sondervermögen Risikoindikator 2 Empfohlene Mindestanlagedauer für Einmalanlage MEAG Floor EuroAktien ( übertragendes Sondervermögen ) Der MEAG Floor EuroAktien ist in Kategorie 3 (von 7) eingestuft, weil sein Anteilpreis etwas schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie auch Gewinnchancen moderat sind. 5 Jahre 8 Jahre Ertragsverwendung thesaurierend ausschüttend Fondswährung Die Fondswährung lautet jeweils auf Euro. MEAG EuroKapital ( übernehmendes Sondervermögen ) Der MEAG EuroKapital ist in Kategorie 6 (von 7) eingestuft, weil sein Anteilpreis stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie auch Gewinnchancen hoch sind Wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Vergütungsstruktur Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital ergeben sich durch die Verschmelzung keine Änderungen in der derzeit gültigen Vergütungsstruktur. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien hingegen ergeben sich Änderungen in der derzeit gültigen Vergütungsstruktur. Die wesentlichen Unterschiede bezüglich der Vergütungsstruktur der beiden Sondervermögen sind nachfolgend aufgeführt: Einmalige Kosten vor und nach der Anlage Bei den einmaligen Kosten vor Anlage in das Sondervermögen wird für das übernehmende Sondervermögen ein höherer Ausgabeaufschlag (bis zu 5,0 %) als beim übertragenden Sondervermögen (bis zu 4,5 %) erhoben. Im Rahmen der Verschmelzung ist dies jedoch nicht relevant. Der Ausgabeaufschlag fällt nur beim Erwerb neuer Anteile des übernehmenden Sondervermögens an, z.b. bei der Fortführung eines Sparplans oder der Aufstockung der Anlagesumme. Für beide Sondervermögen wird kein Rücknahmeabschlag erhoben (einmalige Kosten nach der Anlage). Kosten, die vom Investmentfonds im Laufe des Jahres abgezogen werden Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des übertragenden Sondervermögens eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 2,5 % des Wertes des Sondervermögens (zzt. 1,25 % p.a.). Die Verwaltungsvergütung für das übernehmende Sondervermögen beträgt bis zu 2,0 % des Wertes des Sondervermögens (zzt. 1,25 % p.a.). Die Depotbankvergütung beträgt sowohl für das übernehmende als auch für das übertragende Sondervermögen bis zu 0,01 % p.a. des Wertes des Sondervermögens (jeweils zzt. 0,025 % p.a. zzgl. MwSt.). Die laufenden Kosten des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien liegen derzeit bei 1,36 %, die des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital bei 1,30 %. Die laufenden Kosten beziehen sich bei beiden Sondervermögen auf das zurückliegende Geschäftsjahr 2011/2012, das für den MEAG Floor EuroAktien im September 2012 und für den MEAG EuroKapital im März 2012 endete. Bei den laufenden Kosten wird der Anleger des übertragenden Sondervermögens zukünftig von dem höheren Fondsvolumen des übernehmenden Sondervermögens und damit von den 2 Hierbei handelt es sich um den fondsbezogenen Risikoindikator in den Wesentlichen Anlegerinformationen, der gemäß der CESR- Guidelines berechnet wird (Einstufung in 7 Kategorien). Seite 4 von 8

5 voraussichtlich geringeren laufenden Kosten (im Verhältnis zum Fondsvermögen) profitieren. Die laufenden Kosten umfassen alle angefallenen Gesamtkosten des Fonds mit Ausnahme der Transaktionskosten im Verhältnis zum Fondsvermögen Erwartetes Ergebnis / Etwaige Beeinträchtigung der Wertentwicklung Beide Sondervermögen werden bis zum Verschmelzungstermin unabhängig voneinander nach den aktuell gültigen Vorgaben gemanagt. Eine Neuordnung des Portfolios des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital ist weder vor noch im Anschluss an die Verschmelzung der beiden Sondervermögen geplant. Die Gesellschaft geht deshalb davon aus, dass sich die Verschmelzung nicht signifikant auf die Wertentwicklung des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital auswirkt. Im Unterschied zum übertragenden Sondervermögen, das insbesondere für Anleger geeignet ist, die Erfahrungen an den Aktienmärkten sammeln wollen, eignet sich das übernehmende Sondervermögen nur für erfahrene Anleger, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen und die bereit und in der Lage sind, deutliche Wertschwankungen der Anteile und ggfs. einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen (siehe hierzu im Detail das Kapitel 2.1 Wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Anlagepolitik und strategie). Das dem übernehmenden Sondervermögen hinterlegte Trendfolgemodell soll die Schwankungen jedoch abfedern. Die Wertentwicklung der letzten Jahre des übertragenden Sondervermögens stellt sich gemäß den Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen wie folgt dar: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags/des Rücknahmeabschlags abgezogen. Der MEAG Floor EuroAktien wurde am aufgelegt. Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet. Im Anschluss an die Verschmelzung wird in den wesentlichen Anlegerinformationen ausschließlich die Wertentwicklung des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital ausgewiesen, da das übertragende Sondervermögen MEAG Floor EuroAktien mit der Verschmelzung nicht fortbesteht Jahres- und Halbjahresberichte Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital beginnt am 1. April und endet am 31. März des nachfolgenden Jahres. Das Geschäftsjahr des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien beginnt derzeit noch am 1. Oktober und endet am 30. Seite 5 von 8

6 September des nachfolgenden Jahres, wird jedoch zum 15. Februar 2013 auf den 1. April bis 31. März des nachfolgenden Jahres geändert. Das übertragende Sondervermögen wird somit am Geschäftsjahresende auf das übernehmende Sondervermögen verschmolzen. Ein Abschlussbericht für das übertragende Sondervermögen MEAG Floor EuroAktien wird letztmalig zum Übertragungsstichtag 31. März 2013 erstellt und spätestens drei Monate nach dem Übertragungsstichtag im elektronischem Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter (Abschnitt Privatanleger, Service, Broschüren) veröffentlicht Wichtige Hinweise Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung grundsätzlich Änderungen unterworfen sein kann. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens erfolgt die Verschmelzung in der Regel steuerneutral: Die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Für die Anleger des aufnehmenden Sondervermögens ergeben sich keine steuerlichen Besonderheiten. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen. Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden weder dem übertragenden noch dem übernehmenden noch den Anteilsinhabern belastet, sondern von der Gesellschaft getragen. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Sondervermögen belastet. 3. Besondere Rechte der Anteilinhaber ( 40d Abs. 3 Nr. 3 InvG) Anleger, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben grundsätzlich das Recht ihre Anteile ohne weitere Kosten mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, an die Gesellschaft zurückzugeben oder den Umtausch ihrer Anteile ohne weitere Kosten in ein anderes Sondervermögen oder EU- Investmentvermögen, das mit den bisherigen Anlagegrundsätzen des übertragenden bzw. übernehmenden Sondervermögens vereinbar ist und von der Gesellschaft oder einem Unternehmen desselben Konzerns verwaltet wird, zu verlangen. Da die Gesellschaft oder ein konzernangehöriges Unternehmen keine entsprechenden Sondervermögen verwaltet, kann die Gesellschaft den Anlegern kein Sondervermögen zum kostenlosen Umtausch anbieten. Es besteht für die Anleger beider Sondervermögen nur die Möglichkeit der Rückgabe ihrer Anteile. Die Anleger beider Sondervermögen haben das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, zu verlangen, d.h. die Gesellschaft erhebt für die Rücknahme keine Kosten. Seite 6 von 8

7 Das Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Information der Anleger über die Verschmelzung und kann bis einschließlich 21. März 2013, 17:00 Uhr bei der Gesellschaft geltend gemacht werden. Rückgabeerklärungen, die Anleger nach dem 21. März 2013, 17:00 Uhr in Bezug auf das übertragende Sondervermögen abgeben, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf Anteile des Anlegers am übernehmenden Sondervermögen. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die zeitweilige Aussetzung der Rücknahme der Anteile verlangen oder gestatten, wenn eine solche Aussetzung aus Gründen des Anlegerschutzes gerechtfertigt ist. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gem. 40c Abs. 2 InvG sowie weitere Informationen gerne kostenlos zur Verfügung gestellt. 4. Geplanter Übertragungsstichtag und maßgebliche Verfahrensaspekte ( 40d Abs. 3 Nr. 4 InvG) Die am Übertragungsstichtag im übertragenden Sondervermögen MEAG Floor EuroAktien noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 in das übernehmende Sondervermögen MEAG EuroKapital übertragen. Ausgegebene Anteilscheine des übertragenden Sondervermögens werden mit Ablauf des Übertragungsstichtags kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben. Sofern die Anleger nicht von ihrem oben unter Kapitel 3 beschriebenen Recht der Anteilrückgabe Gebrauch machen möchten, erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens nach Einbuchung durch ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird der Anteilpreis des übertragenden Sondervermögens durch den Anteilpreis des übernehmenden Sondervermögens dividiert. Beispiel: Anteilpreis übertragender Fonds = 25 Euro Anteilpreis übernehmender Fonds = 10 Euro Umtauschverhältnis 1:2, Das Umtauschverhältnis wird mit fünf Nachkommastellen ermittelt und eventuell entstehende Bruchstücke werden in bar ausgeglichen. Die Höhe des Barausgleichs richtet sich nach der Höhe des Anteilpreises des übernehmenden Sondervermögens. Die Barauszahlung erfolgt nach dem Übertragungsstichtag über die depotführende Stelle des Anlegers. Der genaue Zeitpunkt der Barauszahlung ist abhängig von der jeweiligen depotführenden Stelle. Geplanter Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 28. März Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die Gesellschaft ab dem 21. März 2013, 17:00 Uhr die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens noch Aufträge für die Zeichnung und Auszahlung von Anteilen erteilen. Anleger des übertragenden Sondervermögens, die von ihrem oben unter Kapitel 3 beschriebenen Recht der Rückgabe innerhalb der oben beschriebenen Frist keinen Gebrauch gemacht haben, können nach Einbuchung der Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen durch ihre depotführende Stelle ihre Rechte als Anleger des übernehmenden Sondervermögens wahrnehmen. Seite 7 von 8

8 Beim übertragenden Sondervermögen werden die seit Ende des letzten Geschäftsjahres aufgelaufenen Erträge thesauriert (Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2012 bis 31. März 2013), der ermittelte Anteilwert spiegelt dies wider. Beim übernehmenden Sondervermögen werden die im Geschäftsjahr 2012/2013 aufgelaufenen Erträge innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres 2012/2013 (am 31. März 2013) ausgeschüttet. Mittels Ertragsausgleich und Berücksichtigung im Rahmen des Umtauschverhältnisses wird eine sachgerechte Zuordnung gewährleistet. 5. Aktuelle Fassung der wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital ( 40d Abs. 3 Nr. 5 InvG) Den vorliegenden Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens MEAG EuroKapital beigefügt, die die Anleger des übertragenden Sondervermögens MEAG Floor EuroAktien lesen sollten. München, im Januar 2013 Die Geschäftsführung Seite 8 von 8

9 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. MEAG EuroKapital WKN / ISIN: / DE Dieser Investmentfonds wird verwaltet von der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh (MEAG). Die MEAG gehört zur MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH, einer Tochter von Munich Re und ERGO. Ziele und Anlagepolitik Ziel des Fondsmanagements ist langfristig ein hoher Wertzuwachs und eine stabilere Wertentwicklung als ein klassischer Aktienfonds. Um dies zu erreichen, investiert der Investmentfonds schwerpunktmäßig in Aktien europäischer Aussteller. Das Aktienkursrisiko kann allerdings durch den Einsatz von Derivaten abgesichert werden. Die Entscheidung über die Höhe der Absicherung wird in der Regel anhand eines Trendfolgemodells getroffen. Liefert das Trendfolgemodell ein Kaufsignal, wird in Aktien investiert und nicht abgesichert. Bildet sich hingegen ein Abwärtstrend heraus, wird das Aktienkursrisiko mittels Derivaten reduziert und abgesichert. Wertpapiere außereuropäischer Aussteller können dem Fondsvermögen je nach Markteinschätzung beigemischt werden. In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Wertpapiere dem Fondsmanagement. Der Investmentfonds setzt Derivatgeschäfte ein, um mögliche Verluste in Folge von Zins- und Währungsschwankungen zu verringern, höhere Wertzuwächse zu erzielen und um von steigenden oder fallenden Kursen zu profitieren. Die Anleger können von der Gesellschaft bzw. der Depotbank grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Die Erträge des Investmentfonds werden ausgeschüttet. Empfehlung: Dieser Investmentfonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite / Geringeres Risiko Typischerweise höhere Rendite / Höheres Risiko Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Investmentfonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in der Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der MEAG EuroKapital ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie auch Gewinnchancen hoch sind. Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Investmentfonds von Bedeutung sein: Kontrahentenrisiken: Der Investmentfonds schließt in wesentlichem Umfang Derivatgeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. Risiken aus Derivateinsatz: Der Investmentfonds setzt Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen und/oder von steigenden oder fallenden Kursen zu profitieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken für das Sondervermögen einher. Operationelle Risiken: Menschliches oder technisches Versagen, innerhalb und außerhalb der Kapitalanlagegesellschaft, aber auch andere Ereignisse (wie z. B. Naturkatastrophen oder Rechtsrisiken) können dem Investmentfonds Verluste zufügen. Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder Unterverwahrers resultieren kann. Hinweis: Der Verkaufsprospekt enthält im Abschnitt Risikohinweise eine detaillierte Beschreibung der mit der Anlagepolitik des Investmentfonds verbundenen Risiken.

10 Kosten Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5,0 % Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage/vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird. Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 1,30 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Vergütung Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie dem Verkaufsprospekt (Abschnitt Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten ) entnehmen oder bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner erfragen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im März 2012 endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht die Transaktionskosten des Fonds. Frühere Wertentwicklung % 40,00 34,4 % 30,00 20,00 10,00 10,00 20,00 11,6 % 6,3 % 21,2 % 16,5 % 4,4 % 0,5 % 4,3 % 10,0 % Jährliche Wertentwicklung 30,00 40,00 50,00 44,3% Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen. Der MEAG EuroKapital wurde 1991 aufgelegt. Die frühere Wertentwicklung wurde in Euro berechnet. Praktische Informationen Depotbank des Investmentfonds ist die CACEIS Bank Deutschland GmbH mit Sitz in München, Lilienthalallee Der Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum MEAG EuroKapital sind kostenlos in deutscher Sprache im Internet unter (Abschnitt Privatanleger, Service, Broschüren; aktuelle Anteilpreise im Abschnitt Privatanleger, MEAG Fonds, Fondspreise) oder bei der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh, Oskar-von-Miller-Ring 18, München erhältlich. Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Investmentfonds besteuert werden. Die MEAG kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom

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