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1 Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. R.C.S. Luxembourg Nr. B c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS CONCORDIA SELECT MIT DEM TEILFONDS ( / LU ) UND DEM TEILFONDS Anteilklasse B (HAFX3J / LU ) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Verwahrstelle, folgende Änderungen beschlossen: Der Teilfonds (übertragender Teilfonds) des Fonds CONCORDIA SELECT wird mit dem Teilfonds (übernehmender Teilfonds) des Fonds H & A VV verschmolzen. Durch die geplante Verschmelzung wird der übertragende Teilfonds mit der Anteilklasse B des übernehmenden Teilfonds fusioniert. Der Teilfonds wird aus wirtschaftlichen Gründen, d.h. wegen des geringen Teilfondsvolumens, welches eine wirtschaftliche Verwaltung im Sinne der Anleger nicht zulässt, im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds H & A VV Rendite Flexibel verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 5. September 2017 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung vom 4. September Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Verschmelzung nach Art. 1, 20 a) des Gesetzes vom 17. Dezember Die Anlagepolitik des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar. Dabei werden die Anleger des übertragenden Teilfonds insbesondere darauf hingewiesen, dass die Anlagepolitik im übernehmenden Teilfonds sich im Wesentlichen in folgenden Punkten unterscheidet: Die bisherige Dachfondstruktur wird aufgelöst, d.h. der Schwerpunkt auf Zielfonds entfällt; diese werden zukünftig nur noch bis maximal 10 % erworben. Zukünftig kann der Schwerpunkt sowohl im Aktien- als auch im Rentenbereich liegen, d.h. beim übernehmenden Teilfonds handelt es sich um einen Mischfonds. Die Investitionsmöglichkeit in Aktien ist dabei auf 60 % beschränkt. Die signifikanten Unterschiede in der Anlagepolitik des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds sind für die Anleger in der nachfolgenden Übersicht jeweils hervorgehoben:

2 Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds Ziel der Anlagepolitik des ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Der Teilfonds investiert global und fokussiert sich auf Aktien- und Renteninvestments. Die Aktienquote liegt in neutralen Marktphasen bei ca. 30 %, da die Gesamtaktienquote auf maximal 60 % begrenzt ist. Zur Erzielung eines attraktiven Chance-Risiko-Verhältnisses kann er auch signifikant von einer neutralen Gewichtung abweichen. Die Darstellung der Strategie erfolgt überwiegend über Einzeltitel, kann jedoch auch über Anlagen in Investmentfonds abgebildet Bezüglich der Investition in Rentenpapiere werden überwiegend Emittenten mit guter Bonität (Investment Grade) berücksichtigt. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die vorgenannten Ziele der Anlagepolitik erreicht Für den Teilfonds können in Ergänzung und unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, einschließlich der Schwellenländer, Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Renten und Anteile von Investmentfonds (OGAW und OGA) erworben Der Teilfonds investiert maximal 60 % in Aktien, Aktienfonds und Aktien-ETF. Diese Quote kann je nach Markteinschätzung auch auf 0 % reduziert Der Teilfonds wird keine sonstigen Vermögensgegenstände gemäß Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements erwerben. Anlageziel des Teilfonds CONCORDIA SELECT Wachstum ist, durch weitreichende Diversifikation ein günstiges Chance-Risiko-Verhältnis zu erreichen. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass das vorgenannte Ziel der Anlagepolitik erreicht wird. Um dieses Anlageziel zu erreichen werden für den Teilfonds schwerpunktmäßig Anteile von Zielfonds erworben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Der Teilfonds wird Anteile an Aktienfonds (einschließlich börsengehandelter Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds ETF)), Rentenfonds und Geldmarktfonds, sowie an gemischten Aktienund Rentenfonds erwerben. Als Exchange Traded Funds (ETF) werden indexabbildende Investmentfonds bezeichnet, die der Anleger fortlaufend über die Börse handeln kann. Beim Erwerb über die Börse zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag wie beim herkömmlichen Fondskauf, sondern lediglich die jeweiligen Transaktionsgebühren seines Kreditinstituts oder Brokers. Daneben fällt eine Verwaltungsvergütung an, die jährlich erhoben und dem Sondervermögen entnommen wird. Das Management wendet bei der Verwaltung des Teilfonds einen aktiven Managementstil an, um auch von kürzerfristigen Marktbewegungen profitieren zu können. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Netto- Teilfondsvermögen unter Berücksichtigung nachstehender Beschränkungen auch vollständig (max. 100 %) in Anteilen von Rentenfonds, Geldmarktfonds oder gemischten Aktien- und Rentenfonds angelegt Es können höchstens bis zu 65 % des Netto- Teilfondsvermögens in Anteilen von Aktienfonds angelegt Anlagen in Zielfonds, die in Kapitalmärkten von Schwellenländern investieren, können daneben getätigt werden, vorausgesetzt, Sitz und Geschäftsleitung dieser Zielfonds befinden sich in der EU. Bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann es zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Der Teilfonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % p.a. unterliegen. Im Jahresbericht des Fonds wird angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche der Teilfonds sowie die Zielfonds zu tragen haben. Der Teilfonds kann daneben in Wertpapiere (wie z.b. Aktien, Renten und Zertifikate) und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements anlegen. Der Teilfonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto-Teilfondsvermögens als flüssige Mittel halten.

3 Ausschließlich zu Absicherungszwecken darf der Teilfonds Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6 des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7 betreffend Risikomanagement-Verfahren im Zusammenhang mit den Derivaten zu beachten. Die Anleger des übertragenden Fonds werden außerdem auf folgende Merkmale Risikomanagementverfahrens hingewiesen: bezüglich des Übernehmender Fonds Überwachung des Gesamtrisikos Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Leverage: Es wird erwartet, dass die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) 0% des Fondsvolumens beträgt, sie kann allerdings je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 50% des Fondsvolumens betragen. Abhängig von der Marktsituation ist der Leverage-Wert jedoch Schwankungen ausgesetzt, so dass es kurzfristig zu Überschreitungen des erwarteten Wertes kommen kann. Der Leverage-Wert wird täglich durch die Verwaltungsgesellschaft überwacht. Übertragender Fonds Überwachung des Gesamtrisikos Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Leverage: Es wird erwartet, dass die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) bis zu 25% des Fondsvolumens beträgt, sie kann allerdings je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 100% des Fondsvolumens betragen. Abhängig von der Marktsituation ist der Leverage-Wert jedoch Schwankungen ausgesetzt, so dass es kurzfristig zu Überschreitungen des erwarteten Wertes kommen kann. Der Leverage-Wert wird täglich durch die Gesellschaft überwacht. Aufgrund gegenläufiger Derivate-Positionen oder Derivate-Positionen, die im Portfolio enthaltene Assets absichern, wird der tatsächliche Netto-Hebel erheblich unter den angegebenen Werten liegen. Die Kostenstruktur des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Wesentliche Kostenelemente der Anteilklasse B des Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 5,75 % Wesentliche Kostenelemente des Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers: bis zu 5,00 % Umtauschprovision: Keine Umtauschprovision: bis zu 0,5 % Rücknahmeprovision: Keine Rücknahmeprovision: Keine Mindestanlage: Keine Mindestanlage: EUR 25 Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 1,30 % p.a.; zuzüglich einer Vergütung von bis zu 625,- EUR pro Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 1,40 % p.a.

4 Monat je Anteilklasse Verwahrstellenvergütung: (in % des Netto- Teilfondsvermögens): bis zu 0,10 % p.a.; mindestens 400,- EUR pro Monat je Anteilklasse Ertragsverwendung: Ausschüttung Verwahrstellenvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,10 % p.a. Ertragsverwendung: Thesaurierung Risiko- und Ertragsprofil: 4 Risiko- und Ertragsprofil: 4 Laufende Kosten: 1,01 % Laufende Kosten: 2,65 % Geschäftsjahresende des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Teilfonds: 31. Oktober 31. Dezember Damit ändert sich das Geschäftsjahresende des übertragenden Teilfonds vom 31. Dezember auf 31. Oktober. Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden ( Cash-Fusion ). Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch die Verwaltungsgesellschaft schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt Den Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik Fondsinformationen ( abrufbar. Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet. Der Bericht des Abschlussprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 28. Juli 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 29. August 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben. Darüber hinaus haben die Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb der genannten Frist zurückgeben und infolgedessen Anteile am übernehmenden Teilfonds erhalten, nach der Verschmelzung die Möglichkeit sämtliche Rechte am übernehmenden Teilfonds auszuüben. Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 4. September 2017 statt. Diese Preise dienen als Basis zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Anteilwertes des übertragenden Teilfonds und der Anteilklasse B des übernehmenden Teilfonds. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 5. September Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds CONCORDIA SELECT Wachstum steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

5 Der gültige Verkaufsprospekt des sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, den 28. Juli 2017 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

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