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1 WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. 2, Place FrançoisJoseph Dargent, L 1413 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B MITTEILUNG AN DIE ANLEGER DES LuxProvest Everest Portfolio (ISIN: LU ) AXXION S.A. 15, rue de Flaxweiler, L6776 Grevenmacher R.C.S. Luxemburg MITTEILUNG AN DIE ANLEGER DES MULTI AXXION CONCEPT (ISIN: LU ; LU ) Die Anleger der oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat bzw. der Vorstand der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen haben, den Teilfonds LuxProvest Everest Portfolio (FCP Teil I des Gesetztes vom 17. Dezember 2010 / der übertragende Teilfonds ) mit Wirkung zum 10. September 2015 in den Teilfonds MULTI AXXION CONCEPT (FCP Teil I des Gesetztes vom 17. Dezember 2010 / der übernehmende Teilfonds ) zu verschmelzen. Der Umtausch der Anteile erfolgt auf der Basis der Anteilwerte vom 09. September Die Anteilklasse B (LU ) des übertragenden Teilfonds wird mit der Anteilklasse A (LU ) des übernehmenden Teilfonds verschmolzen. Der Verwaltungsrat bzw. der Vorstand der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft erachten die Verschmelzung im Interesse der Anleger als vorteilhaft, da der übertragende Teilfonds von der strategischen Ausrichtung und der Investmentphilosophie dem übernehmenden Teilfonds entspricht und damit die Möglichkeit besteht, dass, durch die mit der Verschmelzung einhergehende Erhöhung des Teilfondsvermögens, die Kostenquote für die verbleibenden Anleger reduziert werden kann. Angesichts der Möglichkeit einer wirtschaftlich effektiveren Verwaltung eines kombinierten Portfolios, soll der übertragende Teilfonds mit dem übernehmenden Teilfonds verschmolzen werden und damit letztendlich eine Erwirtschaftung höherer Erträge für die Anteilinhaber beider bisherigen Teilfonds erreicht werden. Für die Anleger des übertragenden Teilfonds ergeben sich durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Teilfonds folgende Änderungen: Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: LuxProvest Everest Portfolio Anlagepolitik: LuxProvest Everest Portfolio investiert in Investmentfondsanteile, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, liquide Mittel, internationale fest und variabel verzinsliche Wertpapiere, Genussscheine, Derivate, Optionsscheine, Zertifikate auf Wertpapiere und andere Vermögenswerte (welche sich als Wertpapiere gem. der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 qualifizieren), Wandel und Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten und in sonstige übertragbare Wertpapiere, die im Wesentlichen an Wertpapierbörsen oder geregelten Märkten gehandelt werden. Im Interesse einer möglichst günstigen Wertentwicklung und je nach Kapitalmarktsituation können unterschiedliche Anlageschwerpunkte auf den jeweiligen internationalen Finanzmärkten gebildet werden, dabei kann der Anteil an Aktien, Zielfondsanteilen, flüssigen Mitteln, verzinslichen Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten jeweils bis zu 100 % des Teilfondsvermögens betragen. Der Teilfonds darf Derivate zur Absicherung von Vermögenswerten des Teilfonds gegen Devisen, Wertpapierkurs und Zinsänderungsrisiken sowie zur effizienten Verwaltung des Teilfondsvermögens einsetzen. Der Einsatz von Derivaten kann z. B. Optionen auf Wertpapiere und Finanzinstrumente, Futures sowie SwapTransaktionen und kombinierte Geschäfte wie z. B. Swaptions umfassen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden oder mit Finanzinstituten gem. Artikel 4 Nr. 3 g) ( OTCDerivate ) abgeschlossen werden. Als weitere Techniken und Instrumente kann der Teilfonds MULTI AXXION CONCEPT Anlagepolitik: Der Teilfonds verfolgt das Ziel, wechselnde Marktchancen zu nutzen. Je nach Situation können unterschiedliche Anlageschwerpunkte auf den jeweiligen internationalen Finanzmärkten gebildet werden. Um jederzeit eine effiziente Vermögensaufteilung zu ermöglichen, kann die Allokation bspw. in Aktien, Zielfondsanteilen, flüssigen Mitteln, verzinslichen Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten flexibel gestaltet werden. Zur Erreichung des Anlageziels können Umschichtungen zwischen den einzelnen Anlageklassen vorgenommen werden. Das Fondsmanagement nutzt die Signale der technischen und fundamentalen Analyse und nimmt je nach Marktentwicklung Umschichtungen vor. Tendenziell wird die Gewichtung des Marktes ausgebaut, der sich besser entwickelt. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines NettoTeilfondsvermögens in flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung, in börsennotierte oder an einem anderen geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren wie z.b. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheine, Genussscheine, oder Wandel und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder auf Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der

2 Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäfte im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 des Verwaltungsreglements einsetzen. Soweit Derivate im Sinne von Artikel 4 Nr. 3 g) des Verwaltungsreglements eingesetzt werden, müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 8 betreffend RisikomanagementVerfahren bei Derivaten zu beachten. Bedingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Betracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Partizipationsund Genussscheine, fest und variabel verzinsliche Anleihen, Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds sowie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Die Finanzindizes entsprechen den Anforderungen des Art. 44 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 sowie dem Art. 9 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zertifikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifikate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wertpapierprodukte (Zertifikate) dürfen keine embedded derivatives (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR /07044 enthalten. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens bis zu 10% des Netto Teilfondsvermögens in Zielfonds investieren. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.s.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EUMitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Maximal 10% des Netto Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Insgesamt wird maximal 10% des NettoTeilfondsvermögens in Fonds jeglicher Art investiert, so dass der Teilfonds grundsätzlich dachfondsfähig ist. Ferner können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vorbörsliche, d.h. im Zeitpunkt der Emission noch nicht börsennotierte, Platzierungen erworben werden, unter der Voraussetzung, dass die Börsennotiz innerhalb eines Jahres nach Investition erfolgen wird (Artikel 41 I d) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010). Je nach Einschätzung der Marktlage kann die Investition des Teilfondsvermögens innerhalb der vorgenannten Anlagesegmente bzw. einer Fondskategorie sehr unterschiedlich sein. Im Rahmen der gesetzlichen Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde).

3 Risikoprofil: Entsprechend der Anlagepolitik des Teilfonds resultiert der beabsichtigte Vermögenszuwachs einerseits aus der Ausnutzung von Marktchancen auf Aktienmärkten, welche bezogen auf den jeweiligen Aktienmarkt unterschiedlich erhöhten Wertschwankungen ausgesetzt sind. Des Weiteren kann der beabsichtigte Vermögenszuwachs aus laufendem Zinsertrag resultieren, der im Zusammenhang mit sich ändernden Marktzinsen und Wechselkursen ebenfalls Wertschwankungen ausgesetzt ist. Der Teilfonds kann Derivate, wie z. B. Futures, Optionen und Swap Kontrakte sowie kombinierte Geschäfte wie z. B. Swaptions zu Absicherungszwecken und/oder auch in spekulativer Hinsicht zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels einsetzen. Generell gilt zum Einsatz von Derivaten: Je nach Art und Umfang des Einsatzes von Derivaten können sich diese in Form von entsprechend verminderten oder erhöhten Chancen und Risiken auf das allgemeine Fondsprofil auswirken. Soweit Derivate eingesetzt werden, kann es zu einer Hebelwirkung kommen. Nähere Informationen zur Gesamthebelwirkung werden im Abschnitt Hebelwirkung aufgeführt. Vor diesem Hintergrund kann sich eine erhöhte Schwankungsbreite des Anteilwertes des Teilfonds insbesondere aufgrund sich verändernder Aktien und Wechselkurse sowie Marktzinsen ergeben. Wegen des erhöhten Risikos, bei welchem der vollständige Wertverlust einzelner Anlagen nicht ausgeschlossen werden kann, verweist die Verwaltungsgesellschaft auf die allgemeinen Risikohinweise, welche im Verkaufsprospekt unter Abschnitt Nr. 8 aufgeführt werden. Risikoklasse (SRRI): 6 Verwaltungsvergütung: bis zu 1,50 % p.a. mindestens EUR , p.a. Für das Risikocontrolling erhält die Verwaltungsgesellschaft zusätzlich eine Vergütung in Höhe von EUR 6.000, p.a. Erfolgshonorar: Bis zu 15 % des halbjährlich netto erwirtschafteten Wertzuwachses, vorausgesetzt, dass in dem Geschäftshalbjahr (nach Abrechnung der Performance Gebühr und aller sonstigen Kosten) ein Nettoertrag von mindestens 3,5 % erzielt wurde. Betreuungsgebühr: Bestimmungen und Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich dabei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Die Finanzindizes entsprechen den Anforderungen des Art. 44 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und dem Art. 9 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risiken verbunden sein. Risikoprofil: Aufgrund der Zusammensetzung des Teilfondsvermögens besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem aber hohe Ertragschancen gegenüber stehen. Die Risiken bestehen hauptsächlich aus Aktienkurs, Währungs, Bonitäts, Kontrahentenausfall, Emittentenausfall und Liquiditätsrisiken sowie aus Risiken, die aus der Änderung des Marktzinsniveaus resultieren. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen der Risiken im Verkaufsprospekt unter Abschnitt potenzielle Risiken verwiesen. Risikoklasse (SRRI): 4 Verwaltungsvergütung: bis zu 1,25% p.a. Erfolgshonorar: in Höhe von 15% des den 3% p.a. ( hurdle rate ) übersteigenden und um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Wertzuwachses des Anteilwert Betreuungsgebühr: bis zu 0,33% p.a. (mind. EUR 2.000, p.m.)

4 Depotbankgebühr: bis zu 0,25 % p.a. mindestens EUR , p.a. Zentralverwaltungsgebühr: Register und Transferstellengebühr: Zeichnungs, Rücknahme, und Umtauschanträge, welche spätestens bis 16:00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sein sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Geschäftsjahresende 31. Oktober Teilfondswährung Euro Depotbankgebühr: bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000, p.a.) Zentralverwaltungsgebühr: Fixe Basisgebühr von bis zu EUR , p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15, pro Buchung Register und Transferstellengebühr: Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000, p.a. zzgl. bis zu EUR 30, pro Buchung Zeichnungs, Rücknahme, und Umtauschanträge, welche bis spätestens 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages bei der Register und Transferstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet Geschäftsjahresende 31. Dezember Teilfondswährung Euro Zur zukünftigen Berechnung des Erfolgshonorars wird die Berechnungsweise des übernehmenden Teilfonds beibehalten. Ein im übertragenden Teilfonds etwaig anfallendes Erfolgshonorar wird zum Übertragungsstichtag am 09. September 2015 berechnet und fällig gestellt. Alle aufgelaufenen Erträge im übertragenden und übernehmenden Teilfonds sind bereits zum Verschmelzungszeitpunkt im jeweiligen Anteilpreis berücksichtigt, sodass Anleger des untergehenden Teilfonds nur an zukünftigen Erträgen des übernehmenden Teilfonds partizipieren werden. Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen zu lesen. Die Dokumente sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. ( einzusehen und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Informationsstelle sowie der Zahl und Verwahrstelle kostenlos erhältlich. Weitere Informationen über die Verschmelzung können bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen des untergehenden Teilfonds und der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung sind am Sitz der der Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. kostenlos erhältlich. Es ist geplant die Verschmelzung steuerneutral durchzuführen. Um zu klären, ob die Verschmelzung für Sie als Anleger des übertragenden Teilfonds in Ihrem Herkunftsland steuerliche Konsequenzen hat, konsultieren Sie bitte einen Steuerberater. Alle Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds werden am Tage der Verschmelzung auf den übernehmenden Teilfonds übertragen. Aufgrund der Verschmelzung und der Zusammenlegung der beiden Portfolien kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen. Durch eine entsprechende Umschichtung des Portfolios des übernehmenden Teilfonds werden die etwaigen Anlagegrenzverletzungen jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zurückgeführt. Hierdurch kann es außerdem zu einem erhöhten Umschlag im Portfolio kommen. Rechts, Beratungs oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden den betroffenen Teilfonds nicht belastet. Die Verschmelzung wird durch den in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens in dem übertragenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 09. September 2015 statt. Der effektive Verschmelzungstag ist der 10. September Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 02. September 2015, 16:00 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Zeichnungen und Rücknahmen im übernehmenden Teilfonds bleiben davon unberührt. Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds sowie des übernehmenden Teilfonds, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag dieser Veröffentlichung, bis zum 02. September 2015, 16:00 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Abrechnungsmodalitäten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden

5 Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, erhalten am ersten Bankarbeitstag nach der letztmalig getrennten Berechnung der Anteilwerte die Anteile des übertragenden Teilfonds in Anteile des übernehmenden Teilfonds getauscht und haben nach der Verschmelzung das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben. Die Anleger des übertragenden Teilfonds erhalten Anteile des übernehmenden Teilfonds, deren Anzahl sich auf der Grundlage des Anteilwertverhältnisses der betroffenen Teilfonds zum Zeitpunkt der Verschmelzung errechnet und gegebenenfalls einen Spitzenausgleich. Luxemburg, im August 2015 / Der Verwaltungsrat der Axxion S.A. / Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.

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