Inhaltsprotokoll. Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 /

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1 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz 62. Sitzung 8. September 2005 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Frau Abg. Dr. Schulze (Linkspartei.PDS) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Frau Abg. Herrmann (CDU) möchte wissen, warum das Vietnam-Haus Berlin e. V. in Kreuzberg ab 2006 keine Förderung mehr erhalten solle. Der Verein sei sozial und kulturell tätig und fördere die Integration der Flüchtlinge. Sie bitte, die Entscheidung zu überprüfen, weil es in Kreuzberg nur diese eine größere Einrichtung für vietnamesische Flüchtlinge gebe. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) verweist auf die Haushaltsberatungen, bei der man weiter über die gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel auf die verschiedenen Projekte sprechen könne. Grundlage dafür sei die Evaluation der im Haushalt des Integrations- und Migrationsbeauftragten etatisierten Projekte. Frau Abg. Herrmann (CDU) bittet zu bedenken, dass das Projekt aus der Hilfe für die Boat-People entstanden, eines der ältesten Projekte Berlins sei und nachweislich gute Arbeit leiste. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) entgegnet, das Alter eines Projekts sei nicht entscheidend. Es würden die Evaluationskriterien Inhalt und Qualität bei der Verteilung der Mittel angewandt. Frau Vors. Dr. Schulze fragt für ihre Fraktion, ob SenGesSozV bekannt sei, dass das Jobcenter Tempelhof- Schöneberg eine Lebensmittelausgabestelle eingerichtet habe. Wie viele Menschen seien davon betroffen? Wie beurteile SenGesSozV diese Regelung des Jobcenters? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bemerkt, auch SenGesSozV habe erst aus der Presse davon erfahren, dass das Jobcenter Lebensmittelbons oder -übernahmescheine verteilten. SenGesSozV habe sich beim Jobcenter Tempelhof-Schöneberg nach dem Verfahren erkundigt. In Tempelhof-Schöneberg gebe es schon lange eine Lebensmittelausgabestelle, bei der bestimmte Betroffene Lebensmittelgutscheine einlösen könnten. Sie Rednerin halte diese Methode für ungeeignet, um mit Langzeitarbeitslosen umzugehen. Das Gesetz sehe jedoch Ausnahmeregelungen vor. Ihrer Ansicht nach sei das SGB II mit dem Anspruch geschaffen worden, Menschen selbständig zu machen, zur eigenständigen Lebensführung zu befähigen und ihre Chance zur Integration ins Erwerbsleben zu erhöhen. Es gebe jedoch Ausnahmefälle, wenn Menschen nicht in der Lage seien, mit ihrem Geld umzugehen. Diese Menschen bräuchten vor allem eine vernünftige Beratung und Redakteurin: Barbara Oehler, Tel bzw. quer (99407) 1467

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Begleitung durch die Fallmanager. In diesen Ausnahmesituationen gäben die meisten Jobcenter Lebensmittelübernahmescheine aus. Die in Tempelhof-Schöneberg gewählte Lösung halte sie für die am wenigsten akzeptable. Von dieser Regelung seien bei Bedarfsgemeinschaften, die im Jobcenter Tempelhof- Schöneberg betreut würden betroffen: im Januar Menschen, im Juni 88. Die Zahlen zeigten, dass es sich um Ausnahmen handele, wenngleich dies an der inakzeptablen Situation nichts ändere. Frau Vors. Dr. Schulze fordert SenGesSozV auf, weiter zu beobachten, wie die Jobcenter ihre Entscheidungsmöglichkeit in dieser Hinsicht nutzten. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) betont, dass es sich um eine Ermessensentscheidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern handele. Die Jobcenter handelten unterschiedlich. Eine Landesregelung werde es nicht geben, da der Senat nur dort Regelungen treffe, wo er zuständig sei und finanziere. Frau Abg. Jantzen (Grüne) fragt, warum zur Landesgesundheitskonferenz, die am Montag, den 12. September teilweise öffentlich veranstaltet werde, Abgeordnete nicht eingeladen worden seien. Den Bezirken seien bereits am 5. September eingeladen worden. Wie setze sich die Konferenz zusammen? Nach welchen Kriterien seien die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz ausgewählt worden? StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) bedauert, dass die Abgeordneten des Ausschusses fälschlich nicht eingeladen worden seien. Die offizielle Einladung werde jetzt in der Sitzung verteilt. Vereinbart worden sei, dass alle im Gesundheitsbereich Aktiven schriftlich eingeladen würden. Andere seien früher eingeladen worden, so dass er davon ausgehe, dass es am Montag eine öffentliche Diskussionsrunde geben werde. Bei der Besetzung habe man sich am Modell Nordrhein-Westfalen orientiert, die für das Gelingen der Beschlüsse maßgeblichen 20 Institutionen und Organisationen als ständige Mitgliedern zu benennen, so dass die Runde für eine Diskussion hinreichend klein sei: die gesetzlichen Krankenversicherungen, SenBild- JugSport, den Landessportbund, die IHK, den DGB etc. Zu den ständigen Mitgliedern würden je nach Thema der Konferenz weitere Diskussionsteilnehmer eingeladen. Abg. Lehmann (FDP) wünscht Auskunft, wie viel Personal in den Jobcentern noch fehle. Welche Jobcenter erreichten den geforderten Betreuungsschlüssel immer noch nicht? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) teilt im Wesentlichen die Kritik des Hauptpersonalrats, der gestern zu diesem Thema eine Pressekonferenz gegeben habe. Auch sie Rednerin habe lange vor den unklaren Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen und deren Folgen gewarnt. Für das Personal der Jobcenter sei die Bundesagentur für Arbeit verantwortlich, das Land für die kommunalen Aufgaben in den Jobcentern verantwortlich, wofür es auch das Personal aus den Sozialämtern stelle. Darüber hinaus sei der Bundesagentur weiteres Personal aus den Bezirken zur Verfügung gestellt worden. Der Vorwurf des Hauptpersonalrats, das Land kümmere sich nicht um Personal, treffe also keinesfalls zu. Dennoch fehlten immer noch 378 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie sich das Defizit auf die einzelnen Bezirke verteile, könne sie nicht sagen. Die Jobcenter hätten vom Land den Hinweis bekommen, dass sie befristet zusätzlich Personal einstellen könnten. Die Bundesagentur bzw. die Regionaldirektion müsse sich weiter darum kümmern, qualifiziertes Personal in den Jobcentern einzustellen, da sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Berlin mit als weit höher als angenommen herausgestellt habe. Abg. Lehmann (FDP) weist darauf hin, dass viele Schuldnerberatungsstellen in den Bezirken ihre eigentliche Aufgabe nicht leisten könnten, weil sie die kommunalen sozialen Aufgaben in den Jobcentern übernehmen müssten, für die nicht ausreichend Mitarbeiter vorhanden seien. Bedeute dies nicht, dass der geplante Personalschlüssel nicht erreicht sei? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) erinnert daran, dass SenGesSozV die Schuldnerberatungen mit 1 Mio zusätzlich ausgestattet habe. Die Jobcenter müssten keine Schuldnerberatung vornehmen. Ob die aus dem Bezirken kommenden qualifizierten Fallmanager entsprechend ihrer Qualifikation in den Jobcentern eingesetzt würden, könne SenGesSozV nicht beurteilen. Die anderen Mitarbeiter seien teilweise für ihre Arbeit in nur vierwöchigen Kursen qualifiziert worden. Insofern werde es wohl Probleme geben.

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Frau Abg. Radziwill (SPD) interessiert sich für Umfang und Höhe von Mietrückständen bei Alg-II- Empfangenden. Wie gehe der Senat damit um? Wie könne den Betroffenen geholfen werden? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) berichtet, dass Informationen vorlägen, dass es bei den Alg-II- Empfangenden zu Mietrückständen gekommen sei. Genaue Zahlen lägen nicht vor. Das Problem sei bei einer Trägerversammlung der Jobcenter besprochen worden. Dort sei festgestellt worden, dass die Verbindung zw. Vermietern und Jobcentern funktionieren müsse, da die Jobcenter nicht wüssten, ob die Alg-II-Empfangenden die ihnen überwiesenen Mittel für Miete an den Vermieter weitergäben oder nicht. Auch der Fallmanager müsste erkennen, ob sein Klient hier Probleme habe, und ihn beraten und begleiten. Hier spiele auch die Schuldnerberatung eine wichtige Rolle. Sei das Problem bekannt, könne ein Antrag auf Mietschuldenübernahme auf Darlehensbasis gestellt werden, wie es SGB II und SGB XII vorsähen. Frau Abg. Radziwill (SPD) fragt nach, wie neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften auch private Vermieter in die Verabredung mit den Jobcentern einbezogen werden könnten. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bemerkt, über das Treffen habe sie keine Detailinformationen. Alle Vermieter sollten selbst Sorge dafür tragen, mit dem betreffenden Jobcenter Kontakt aufzunehmen, wenn sie nicht höhere Mietrückstände riskieren wollten. Im Gesetz sei auch die Möglichkeit gegeben, dass die Jobcenter Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Doch dies widerspreche dem Grundsatz der Selbständigkeit und sollte nur angewandt werden, wenn es begründete Hinweise darauf gebe, dass der Betroffene in eine Schuldenfalle gerate. Frau Vors. Dr. Schulze erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet. Punkt 4 der Tagesordnung vorgezogen a) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Telebus-Chaos geht weiter Schlussfolgerungen aus dem rechtswidrigen Vorgehen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Vergabe der Regieleistungen des Telebusbetriebes (auf Antrag der Fraktion der CDU) 0429 b) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB über Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes VO-Nr. 15/252 (auf Antrag der Fraktion der Grünen und der Fraktion der FDP) 0432 Abg. Schmidt (CDU) kritisiert die Handlungsweise des Senats bei der Umstrukturierung des Telebus-Fahrdienstes. Die Vergabe der Regieleistungen durch SenGesSozV sei von der Vergabekammer wegen der schlechten Vergaberichtlinien gerügt worden. Über die Kammergerichtsentscheidung wünsche er Auskunft von SenGesSozV. Weiterhin bestehe Unklarheit über die Zukunft des Sonderfahrdienstes. Warum seien Betroffene und der Ausschuss nicht schon vor Wochen darüber informiert worden, dass Probleme mit der Vergabeentscheidung zu erwarten seien? Wie sei der aktuelle Stand? Sei das jetzige Verfahren rechtssicher? Nach Monaten der Unsicherheit müsse schnellstmöglich sichergestellt werden, dass der Sonderfahrdienst mindestens in der Qualität weitergeführt werde, in der er vor der geplanten Umstrukturierung gewesen sei. Auch nachdem das neue Angebot bereits zwei Monate bestehe, gebe es von den Nutzerinnen und Nutzern eine Vielzahl von Beschwerden: schlechte telefonische Erreichbarkeit, Unpünktlichkeit, unqualifiziertes Personal, zu geringe Fahrzeugdichte etc. Der Senat solle dazu Stellung nehmen. Frau Abg. Jantzen (Grüne) gibt zu bedenken, dass zw. der Entscheidung für eine Neustrukturierung des Sonderfahrdienstes, den ihre Fraktion befürwortet habe, und der Umsetzung z. B. der Ausschreibung der Regieleistungen unterschieden werden müsse. In der neuen Verordnung sei getrennt worden, was früher der Betreiber alleine gemacht habe: Vermittlung, Verträgen mit den Fuhrunternehmen, die jetzt SenGesSozV abschließe und Ausstellung der Berechtigungen und Abrechnung, was jetzt das LAGeSo mache. In der Ver-

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 ordnung sei jedoch immer noch fälschlicherweise einem Betreiber die Rede. Seien solche Fehler beseitigt worden? Dies könnte Konsequenzen für die Ausschreibung haben. Wenn es im neuen System eine einheitliche Software und ein einheitliches Abrechnungssystem gebe, warum sei dann eine Zentrale notwendig, die alles koordiniere? Bei Fahrten mit dem Sonderfahrdienst und doppelt besetzte Wagen komme es jetzt häufig zu Verspätungen und anderen Problemen. Wie könne sichergestellt werden, dass die Koordination besser funktioniere? Abg. Lehmann (FDP) kritisiert, dass es bei beiden Ausschreibungen zu Beanstandungen gekommen sei. Gebe es bei SenGesSozV keine Juristen, die die Ausschreibungen überprüften? Durch die Rüge der Kammer werde die Einarbeitungszeit für city-funk verkürzt. Wie werde es weitergehen mit dem Sonderfahrdienst? Sei er gesichert? Die Ausschussmitglieder würden immer wieder durch Pressemeldungen über die neuesten Entwicklungen überrascht, weil SenGesSozV die entscheidenden Gremien nicht informiere. Warum nähmen die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes seit der Umstrukturierung nicht ab? Wie könne der Fahrdienst verbessert werden? Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) gibt zu bedenken, dass kein Thema im Ausschuss so häufig behandelt worden sei und werde wie das Thema Entwicklung des Telebusses. SenGesSozV habe immer Wert darauf gelegt, das Thema im Fachausschuss mit den Abgeordneten und in Anwesenheit der Betroffenen zu diskutieren. Immer wieder habe man darüber debattiert, wie der Sonderfahrdienst erhalten bleiben könne, finanzierbar bleibe, stärker und besser mit dem ÖPNV verzahnt werden könne und dies reibungsloser funktioniere. 25 Jahre lang habe es massenhaft Probleme mit dem Sonderfahrdienst gegeben, und die damalige Regierung habe dafür keine Lösungen gefunden. Die Betroffenen hätten sich z. B. Spontanfahrten gewünscht, was bisher aber nicht ermöglicht worden sei. Auch das seien Gründe für die Umstrukturierung gewesen. Dafür habe es einen breiten Konsens gegeben. Wichtigstes Anliegen sei es gewesen, den Telebus stärker mit dem ÖPNV, der behindertengerechter werden müsse, zu verzahnen. Damit könnten mehr Menschen mit Behinderungen den ÖPNV nutzen und sich damit selbständiger bewegen. Es sei nahe liegend gewesen, dies gemeinsam mit der BVG zu machen, weshalb man nicht ausgeschrieben habe, weil es eine Inhouse-Vergabe gewesen wäre. Die BVG habe SenGesSozV aber nach langer Überlegung hängen lassen. Daraufhin habe SenGesSozV kurzfristig entscheiden müssen, wie der Systemwechsel umgesetzt werden könne. Gemeinsam mit SenStadt habe man den Sonderfahrdienst für eine Übergangszeit bis zum 1. Februar 2006 in das EU-geförderte Projekt TELLUS einbinden können. All dies habe SenGesSozV ausführlichst mehrmals berichtet und die Entscheidung mit allen technischen Details begründet. Nachdem sich ein anderes Taxiunternehmen beschwert habe, habe die Vergabekammer die Vergabe an city-funk gerügt, weil es keine Ausschreibung gegeben habe. Dies hätten die Anwälte von SenGes- SozV aber so empfohlen. Die Vergabekammer habe eine Übergangsmöglichkeit eingeräumt, worauf Sen- GesSozV eingehen wollte. Dann aber habe die Kammer ein Zwangsgeld verhängt. SenGesSozV habe daraufhin geklagt und in beiden Entscheidungen gewonnen. Das Kammergericht habe den Vergabekammerspruch zurückgewiesen und das weitere geplante Vorgehen gebilligt. City-Funk übernehme nun also für eine Übergangszeit bis zum 31. Oktober die Regieleistungen mit den neuen technischen Möglichkeiten. Die Fuhrleistungen habe SenGesSozV selbst ausgeschrieben und in kleinen Losen auf gewerbliche und gemeinnützige Fuhrunternehmen verteilt. Auch die Abrechnung übernehme SenGesSozV. Parallel dazu habe SenGesSozV europaweit ausgeschrieben. Noch laufe die Ausschreibungsfrist. SenGesSozV gehe davon aus, bis Ende Oktober entscheiden zu können. Seit acht Wochen laufe also das neue System, wenn auch mit Schwierigkeiten. Sie Rednerin und Frau StS Dr. Leuschner hätten sich beide große Mühe gegeben, einen reibungslosen Wechsel zu befördern, indem sie an allen Gesprächsrunden teilgenommen hätten und die Telefonzentrale u. a. selbst besucht hätten. Wegen der auftauchenden Probleme habe city-funk regelmäßige Besprechungen mit den Fuhrunternehmen. Auch SenGesSozV sprechen häufig mit den Beteiligten, um die vorhandenen Fehler möglichst kurzfristig zu beseitigen.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Es gebe einen Unterschied zw. den gewerblichen und den gemeinnützigen Fuhrunternehmern: Die gewerblichen übernähmen Doppelschichten und seien nach eigenen Auskünften voll ausgelastet, während die gemeinnützigen nur eine Schicht führen und darüber klagten, dass ihre Kapazitäten nicht ausgelastet würden. Da city-funk genau überprüfen könne, wie sich jedes einzelne Fahrzeug und jeder einzelne Fahrer bei Aufträgen verhalte, sei zu erkennen, dass hier häufig Fahrten nicht angenommen würden. Größtes Problem sei momentan die Erreichbarkeit der Telefonzentrale. In Stoßzeiten sei sie komplett ausgelastet. Damit komme es zu Verzögerungen oder Ausfällen. SenGesSozV gehe allen Beschwerden nach. Beim Landesbehindertenbeauftragten gebe es zudem eine Beschwerdestelle. Am 2. September habe Herr Döring von city-funk zugesagt, eine neue Telefonleitung zu installieren und statt 10 jetzt 30 Plätze anzubieten. Damit könne eine Mischung aus Spontan- und Vordisposition erreicht werden. Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) begrüßt es, dass es durch die Entscheidung des Kammergerichts eine Grundlage dafür gehe, die Erprobungsphase weiterzuführen. Die verbesserte Rechtsverordnung vom 1. Juli 2005 sei den neuen Bedingungen angepasst worden. Könne man tatsächlich noch von einem Betreiber des Sonderfahrdienstes sprechen? In der Ausschreibung sei auch nur noch von den Regieleistungen die Rede. Bestehe hier nicht auch Korrekturbedarf? Von den Nutzerinnen und Nutzern des Sonderfahrdienstes sei seit den Veränderungen Kritik, aber auch Lob z. B. über die Möglichkeit zur Spontanfahrt eingetroffen. Es stelle sich die Frage, ob die Anzahl doppelt besetzter Busse ausreiche. Könne city-funk dazu schon Aussagen machen? Wie habe sich die Nachfrage nach Spontanfahrten entwickelt? Welche Möglichkeiten gebe es, die Fahrleistungen zu optimieren und Leerfahrten zu vermeiden? Sehe sich city-funk in der Lage, Beratungen zum ÖPNV anzubieten? Werde auch das Personal aufgestockt, nicht nur die Zahl der Telefonplätze? Wie könne die Annahme von Daueraufträgen verbessert werden? Wie könnten Terminfahrten sichergestellt werden? Gebe es eine Möglichkeit, gegen unhöfliches Verhalten der Fahrer über das sich Nutzende beschwert hätten etwas zu tun? Beim jetzigen Sonderfahrdienst handele es sich um ein lernendes System, das im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer optimiert werden könne. Frau Abg. Jantzen (Grüne) bemerkt, wenn dem Antrag der Grünen gefolgt worden und nach der Absage der BVG eine beschränkte Ausschreibung gemacht worden wäre, hätte man sich viele Probleme ersparen können. Dann wäre die Zukunft des Sonderfahrdienstes wohl auch besser gesichert als in der jetzigen Situation. Derzeit stünden für Privatfahrten offensichtlich weniger Fahrzeuge des Sonderfahrdienstes zur Verfügung als vorher, auch weil teilweise keine Doppelschichten gefahren würden. Könnte mit der vorhandenen Fahrzeugflotte der Bedarf gedeckt werden, wenn überall mit Doppelschichten gefahren würde? Oder sei eine Nachausschreibung nötig, um mehr Fahrzeuge zur Verfügung zu haben? Sei es nicht überlegenswert, das System einer Leitstelle so fortzuentwickeln, dass man über eine einheitliche Software auch dezentral Wagen besorgen und das Ganze einheitlich abrechne könne? Gebe es in der Verordnung nicht einen Vorrang von Daueraufträge vor Spontanfahrten? Offensichtlich funktionierte es aber mit vorbestellten Fahrten schlechter. Die Verordnung stimme in 14 Abs. 3 nicht mit dem bisherigen System überein, wenn es dort heiße, der Betreiber sei verpflichtet, die verfügbaren Finanzmittel in der Weise zu disponieren, dass der Betrieb des besonderen Fahrdienstes ganzjährig aufrecht erhalten werden könne und zeitlich auftretende Besonderheiten bei der Inanspruchnahme berücksichtigt würden. Die Vermittlungszentrale, momentan City-Funk, habe doch nicht die Verantwortung für die gesamte Abrechnung? Wer habe den Überblick? Was geschehe, wenn man im Januar oder Februar feststelle, dass die Mittel nicht ausreichen? Erreiche man durch die kleinere Fahrzeugflotte schon im Voraus eine Budgetierung? Dies entspräche nicht dem LBGB. Gebe es nun eine Härtefallregelung, was die Eigenbeteiligung an den Fahrten betreffe? Wenn ja, sei sie bekannt gegeben worden? Treffe es zu, dass es eine erneute Rüge gegen die Ausschreibung gebe, die nicht vergaberechtskonform sein solle? Wenn ja, sei bereits darüber entschieden worden? Abg. Schmidt (CDU) weist darauf hin, dass die CDU maßgeblich daran beteiligt sei, dass es in Berlin einen Sonderfahrdienst für Mobilitätsbehinderte in Berlin gebe und dieser gesetzlich abgesichert sei. Auch habe die CDU versucht, die Kritik am BZA aufzugreifen und im Dialog mit den Betreibern Verbesserungen beim Telebus herbeizuführen. SenGesSozV aber habe nur versucht, Lösungen allein mit der BVG zu erreichen.

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Positiv im jetzigen System sei es, dass Spontanfahrten gebucht werden könnten. Weniger positiv sei allerdings, dass es viele Sonderfahrdienstnutzende vom Ziel solcher Spontanfahrten nicht mehr bzw. mit starker Verspätung abgeholt worden seien. Solche Fehler dürften nicht passieren, zumal man Wochen zur Systemumstellung Zeit gehabt habe. Das Kammergericht habe zwar entschieden, dass die vorübergehende Beauftragung von city-funk in Ordnung sei, nichts aber darüber, ob die Vergaberichtlinien oder die Ausschreibung korrekt gewesen seien. Es gebe einen erneuten Einspruch gegen die vorliegende Ausschreibung. Dies sei beunruhigend. Offensichtlich sei die Ausschreibung nicht gut vorbereitet worden. Es müsse verhindert werden, dass die Sonderfahrdienstnutzenden darunter leiden müssten. Bestehe die Möglichkeit, das System, das in der IHK hätte vorgestellt werden sollen und bei dem mehrere Zentralen nebeneinander über ein Softwaresystem Fahrten koordinierten, zu nutzen, so dass die Koordination optimiert werde? Wann sei endlich gesichert, dass es ausreichend Fahrzeuge gebe und das Personal gut geschult sei? Wieso funktioniere die Telefonanlage schlechter als vorher, obwohl SenGesSozV dafür bewilligt habe und ohne Krankenfahrten jetzt weniger Anrufe zu bewältigen seien? Frau Abg. Breitenbach (Linkspartei.PDS) wundert sich, dass die CDU nicht bereits während der großen Koalition schon einige der Probleme des Telebusses gelöst habe. Außerdem machten die Nutzenden des Sonderfahrdienstes derzeit nicht nur schlechte, sondern ausdrücklich auch gute Erfahrungen mit der Systemumstellung. SenGesSozV habe der BVG mit gutem Grund die Regieleistungen übergeben wollen, weil damit eine bessere Verzahnung von Sonderfahrdienst und ÖPNV habe erreicht werden sollen. Viele Probleme bei der Ausschreibung und dem Vergabeverfahren seien wegen des kurzfristigen Absagens der BVG entstanden. Dass city-funk die Aufgabe kurzfristig übernommen habe, sei lobenswert. Anfänglich seien die Nutzenden mit dem neuen System sehr zufrieden gewesen. Wenn jetzt Probleme auftauchten, müssten sie benannt und gelöst werden. Mit den Spontanfahrten etwa müsse man erst Erfahrungen machen. Welche Lösungen gebe es bereits bei den Problemen der Erreichbarkeit der Telefonzentrale, den Terminfahrten, den Rückfahrten? Wie sei die tatsächliche Auslastung der Fahrzeuge? Es gebe unterschiedliche Auffassungen, was für die Schwierigkeiten verantwortlich sei: zu wenige Fahrzeuge, zu wenige Fahrer oder dass Fahrten nicht angenommen würden. In der Telefonzentrale müssten alle Mitarbeiter gleiche Auskünfte geben, bisher sei dies nicht der Fall. Habe sich die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer im Vergleich zum Telebus geändert? Treffe es zu, dass immer noch nicht alle Berechtigten eine Chipkarte hätten bzw. noch Chipkarten beantragt würden? Abg. Lehmann (FDP) erkundigt sich, ob die neue Telefonleitung nur für die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes eingerichtet werde oder für die gesamte Kundschaft von city-funk. Wer habe die Telefonanlage finanziert? Warum seien Magnetkarten im Stückwert von 5 angeschafft worden und keine Plastikkarten, die höchstens 1,10 kosteten? Seien jetzt schon Angaben über die Fahrgastzahlen möglich? Herr Döring (city-funk) berichtet über die Erfahrungen der ersten zwei Monate. Es dürfe nicht vergessen werden, dass city-funk am 1. Juli einen absoluten Kaltstart ohne Testfahrten gehabt habe. Er Redner habe sein Konzept allen Fraktionen seit anderthalb Jahren zur Verfügung gestellt und eine Testphase in Zusammenarbeit mit der BVG vorgeschlagen. Derzeit bestehe beim Sonderfahrdienst ein Missverhältnis von Angebot und Nachfrage. Er habe das Konzept so entwickelt, dass es die zur Verfügung stehenden Mittel und die aus den Erfahrungen von 25 Jahre Telebus zu erwartende Nutzerzahl berücksichtige. Auch das alte System sei gedeckelt gewesen. Schätzungsweise gingen jedoch nun drei Mal mehr Anrufe ein, als der vorhandene Fuhrpark Fahrten erledigen könne. Hier könne er noch keine genauen Angaben machen, da die alte Telefonanlage nicht verzeichne, wie viele Anrufe außer den angenommenen eingegangen seien. Dies sei erst mit der neuen Anlage, die Mitte Oktober geliefert werde, möglich.

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Zur Erreichbarkeit der Telefonanlage: City-Funk verfüge derzeit noch über eine alte Sammelrufnummer mit zehn Leitungen. Aktuell stehe noch ein ISDN-Multiplexanschluss mit 30 Kanälen zur Verfügung, die noch in der alten Anlage in Betrieb genommen werde. Dann würden Taxi- und mobilcab-bestellungen wieder voneinander getrennt. Mehr Personal einzusetzen sei jedoch keine Lösung, da die angenommenen Aufträge auch ausgeführt werden müssten. Derzeit nähmen ca. fünf Telefonistinnen und Telefonisten ca. 750 bis 800 Anrufe entgegen, aber nur 500 bis 650 Aufträge könnten erfüllt werden. Insofern habe es wenig Sinn, doppelt so viel Personal einzusetzen und doppelt so viel Aufträge anzunehmen. Das Verhältnis von Vorbestellungen zu Spontanfahrten sei derzeit 85:15, da fälschlich angenommen werde, dass vorbestellte Fahrten garantiert seien. Es werde zwar versucht, die vorbestellt Fahrt zu vermitteln, der Erfolg hänge jedoch davon ab, wie viele Autos zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stünden. In Stoßzeiten wie Samstags und Sonntags nutze ein noch so modernes System nichts, wenn es drei mal so viele Vorbestellungen gebe wie verfügbare Autos. Eine Flottenerweiterung sei eine politische Entscheidung, weil dann mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Zur Abrechnung mit dem LAGeSo: City-Funk erstelle anhand der Fahrtenstatistik die Fahrtenzahl und ordne diese den Autos bzw. Betrieben zu. Diese Daten würden an das LAGeSo übermittelt, das die Zahlung vornehme. Das LAGeSo übermittle die Daten an SenGesSozV. Nach den Abrechnung von Juli und August werde der Finanzplan eingehalten, soweit er Redner das einschätzen könne. Insgesamt seien 93 Wagen inklusive Taxen am System beteiligt. Für die Auftragserteilung müsse jedoch beachtet werden, welcher Wagentyp welchem Auftrag zugeordnet werden könne. So benötigten z. B. Nutzer, die eine Treppenhilfe bräuchten, einen der 43 doppelt besetzten Busse. Jene, die keine Treppenhilfe bräuchten, müssten einen Solobus vermittelt bekommen, sonst seien die Kosten zu hoch. Bisweilen ließen sich hier Leerfahrten nicht verhindern, zumal viele Behinderteneinrichtungen in Außenbezirken lägen. Bisher habe die Leitstelle keine Weisungsbefugnis für Fahrer und Wagen gehabt. Nun sei mit SenGesSozV und den Betriebe abgesprochen, dass Weisungsbefugnis bestehe, wenn erkennbar sei, dass es sich um eine Rückfahrt handele. Dies kollidiere bisweilen mit den Bestimmungen der gemeinnützigen Fuhrbetriebe, die Zeit- und Tachoerfassungsgeräte in den Autos hätten, deren Fahrer ihre zehnstündige Schicht nicht überschreiten dürften. Die Schichten bei diesen Wagen zu verdoppeln, nutze wenig, da dann morgens und nachts viele Wagen da seien, die nicht nachgefragt würden. Doppelt besetzte Wagen würden vor allem in der Kernzeit von 9 Uhr bis 18 Uhr benötigt. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) bemerkt, die rechtlichen Entscheidungen hätten zum Glück die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes nicht tangiert. SenGesSozV sei juristisch so beraten worden, dass der Probebetrieb des neuen Sonderfahrdienstes für eine Übergangszeit ohne Ausschreibung möglich sei. Die Vergabekammer sei anderer Ansicht. Um eine längere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, die nur die Nutzerinnen und Nutzer verunsichert hätte, habe SenGesSozV den Spruch der Vergabekammer akzeptiert und zugesagt, sich daran zu orientieren. Das Kammergericht habe deshalb nicht mehr darüber entschieden, sondern über den zweiten Spruch der Vergabekammer, den es aufgehoben habe. Damit sei die Übergangslösung möglich. Inzwischen habe es eine EU-weite Ausschreibung gegeben. Laut Aussage von Bm Wolf gebe es in Berlin keine Ausschreibungen ohne Rügen und Vergabekammerverfahren, da der Konkurrenzdruck enorm groß sei. Ein Politikum daraus zu machen, sei falsch. SenGesSozV habe sich nun lange auf die Ausschreibung vorbereitet und kompetenten Rat eingeholt. Es sei ein offenes Verfahren gewählt worden, das nicht an eine Technik gekoppelt sei. Insofern habe das System, das bei der IHK hätte vorgestellt werden können, die Möglichkeit sich zu bewerben. Sie Rednerin hoffe, dass es nun keine Rüge mehr geben werde und eine Entscheidung getroffen werden könne, die den Sonderfahrdienst auf Dauer sichere und der Systemwechsel reibungslos geschafft werden könne. Frau StS Dr. Leuschner (SenGesSozV) wendet ein, dass nicht zu schnell nach Erhöhung der Kapazität gerufen werden solle. Erst müsse geprüft werden, wie die Kapazitäten bei den frei gemeinnützigen Fuhrun-

8 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 ternehmen besser ausgelastet werden könnten. Bisher erreichten die gewerblichen eine drei Mal höhere Auslastung. Dies sei bei der Runde der Fuhrunternehmen mit Herrn Döring und Herrn Marquard in der letzten Woche besprochen worden. Eine Lösung sei die Schulung von Mitarbeitern. Herr Döring habe erneute Schulungen noch in dieser Woche zugesagt. Schon vorher habe es Schulungen zum Beherrschen der neuen Technik gegeben. Der von Frau Abg. Jantzen (Grüne) angesprochene Paragraph der Rechtsverordnung sei interpretierbar, insofern sei eine Änderung überlegenswert. Doch solle die Rechtverordnung eine Ermächtigung geben, die weiter als das Bisherige gefasst sein solle. Der Landesbeirat, der auch die Härtefallkommission bilde, habe inzwischen Briefe an die Nutzerinnen und Nutzer verschickt. Da jetzt erst die Rechnungen an die Nutzerinnen und Nutzer gingen, könnten erst danach die Anträge an die Härtefallkommission gestellt werden. Wenn Anträge vorlägen, werde die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Frau Abg. Jantzen (Grüne) möchte wissen, ob die neu angeschaffte Telefonanlage, wenn man sich am 1. November für einen neuen Vermittler entscheide, auf diesen übergehe. Frau Abg. Breitenbach (Linkspartei.PDS) interessiert, ob angemeldete Fahrten wie z. B. zum Bahnhof, um eine Zugfahrt anzutreten, künftig garantiert werden könnten oder nicht. Frau Abg. Sarantis-Aridas (SPD) fragt, ob Daueraufträge abgesichert werden könnten. Was sei nötig, um in der Zentrale eine Beratung über die Anbindung des Sonderfahrdienstes an den ÖPNV anbieten zu können? Abg. Schmidt (CDU) erkundigt sich, ob private Fuhrunternehmen und ihre Fahrer nicht so ganz genau auf die Vorschriften achteten und nicht alle vier Stunden eine Fahrpause einlegten, weil sie ihre Existenz sichern müssten. Die frei gemeinnützigen Unternehmen beschäftigten Angestellte, die darauf achten müssten. Herr Döring (city-funk) antwortet, in Wagen privater Fuhrunternehmen gebe es keine Überwachungsgeräte. Nach Aussage der Fuhrparkleiter der gemeinnützigen Unternehmen seien diese Geräte wegen alter Bestimmungen noch in den Wagen, dann aber müssten sie auch benutzt werden. City-Funk sei bemüht, Vorbestellungen und Daueraufträge prioritär zu behandeln. Doch die Vermittlungszentrale könne keine Garantie übernehmen und regresspflichtig sein, dass die Fahrten geleistet würden. Dies sei einfach nicht möglich, wenn die Nachfrage zu groß sei. Noch täglich leite das LAGeSo ca. 50 Kartenanträge weiter, die nachträglich bearbeitet werden müssten. Diese Nutzerinnen und Nutzer seien bisher noch nicht im System gewesen. Bei insgesamt Berechtigten insgesamt in Berlin könne es zu Problemen kommen, wenn alle die Karte bestellten und nutzen wollten. Frau Sen Dr. Knake-Werner (GesSozV) stellt klar, dass die Telefonanlage vom Land bezahlt, im Besitz des Landes sei und folglich an die neue Regiestelle gehe. Die gewerblichen Fahrer arbeiteten nach ihrem Tarifvertrag zwei Schichten. Damit seien die Wagen voll ausgelastet. Laut Tarifvertrag machten sie zwei Schichten. Die gemeinnützigen Fahrer beklagten sich, dass sie nicht voll ausgelastet seien, weil sie mit ihren zehn Stunden Fahrzeit im Einschichtsystem unflexibler seien. Gleichzeitig aber sei nachweisbar, dass sie an bestimmten Stellen Fahrten nicht annähmen. Es müsse versucht werden, diese Wagen besser auszulasten. Inzwischen habe es hier schon Verbesserungen gegeben. Insofern müsse zuerst geprüft werden, wie alle vorhandenen Kapazitäten genutzt werden könnten, bevor man über neue Kapazitäten nachdenke. Frau Vors. Dr. Schulze erklärt die Besprechungen für erledigt.

9 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Punkt 4 der Tagesordnung Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 (Haushaltsgesetz 2006/2007 HG 2006/2007) Drs 15/4127 hier: Einzelplan 09 Produktorientierte Darstellung 0427 Herr Puhst (SenFin) gibt eine Einführung in die produktorientierte Darstellung zum Haushaltsplan 2006/ Grundlage für die produktorientierte Darstellung sei die Kosten- und Leistungsrechnung KLR, die nach 7 LHO schon einige Jahre als Ergänzung der Haushaltsplanung und -wirtschaft in der Berliner Verwaltung eingeführt sei. Die produktorientierte Darstellung sei erstmalig dem letzten Doppelhaushalt beigefügt worden. Anders als üblichen Haushaltssystematik, bei der Zahlungsflüsse etatisiert würden, werde in der KLR der gesamte Ressourcenverbrauch z. B. auch kalkulatorische Kosten wie Pensionszahlungen oder Abschreibungen auf Geräte abgebildet. Die KLR diene insbesondere mit der Kostenträgerrechnung dazu, Kostentransparenz zu schaffen. Bei der KLR unterscheide man drei Kategorien: 1. Kostenart. Sie sei mit einer Hauptgruppe im kameralen System zu vergleichen. 2. Kostenstelle. Sie entspreche einem Kapitel. 3. Kostenträger KTR. Hier könne man erkennen, wofür die Kosten entstanden seien. Die KLR werde für unterschiedliche Zwecke genutzt: in den Hauptverwaltungen für die Kostentransparenz und für dezentrale Steuerung, in der Bezirksverwaltung für die Finanzmittelzuweisung im Rahmen des Budgetierungsverfahrens. Letzteres sei insbesondere für den Ausschuss interessant, da der größte Teil des Sozialetats in den Bezirken ausgegeben werde. Seit Jahren schon würden regelmäßige Produktkostenvergleiche für die Bezirke gemacht, da alle 12 Verwaltungseinheiten das gleiche Leistungsspektrum anböten. Damit könnten die Kosten einer Leistung bei allen Bezirken verglichen werden, aber auch die zeitliche Entwicklung der Kosten sichtbar gemacht werden. SenFin gebe jährlich ein Buch Was kostet wo wie viel? über diesen Produktkostenvergleich heraus. Die Kosten eines Produkts würden dort für jeden einzelnen Bezirk noch weiter aufgeschlüsselt in Personalkosten, Sachkosten, Gebäudekosten usw. Alle knapp 400 Produkte der Bezirke könnten die Abgeordneten im Intranet abrufen unter: Bei den Hauptverwaltungen sei die Darstellung schwieriger, da sie ganz unterschiedliche Angebote, häufig Unikatprodukte, hätten und nur wenige Hauptverwaltungsprodukte mit denen anderer Hauptverwaltungen oder von Bezirken verglichen werden könnten. Es gebe auch Leistungen, die sich nicht mengenmäßig zählen ließen, die als ministerielle Geschäftsfelder MGF zusammengefasst würden. Bei den Hauptverwaltungen diene die produktorientierte Darstellung anderen Zwecken. Sie werde unterteilt in vier Ebenen: 1. Kostenträger/Produkte und MFG der Hauptverwaltungen, soweit sie mehr als 1 % der Gesamtkosten einer Verwaltung betrügen. Jede Verwaltung habe jedoch entscheiden können, weitere KTR aufzunehmen. Produkte würden 2. in Operativen Zielebenen zusammengefasst, diese wiederum 3. in Strategische Ziele innerhalb eines Politikfeldes. Für diese Ebenen seien in der produktorientierte Darstellung die Verwaltungskosten und die Transfers abgebildet. Zusätzlich seien in diesem Haushalt erstmals optional ergänzende Erläuterungen und allgemeine Kennzahlen aufgenommen worden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei bewusst auf den Begriff Produkthaushaltsplan verzichtet worden, weil die produktorientierte Darstellung keine Planung sei, sondern die Abbildung der Kosten des Haushaltsjahrs Insofern könnten keine Änderungsanträge gestellt werden, sondern diese Darstellung diene als Information und Dokumentation für die Haushaltsberatung. Damit solle der Haushalts insgesamt informativer und lesbarer gestaltet werden. Die produktorientierte Darstellung könne in ihrer Form weiterentwickelt werden. Hier könne das Parlament auch Wünsche und Ideen einbringen. Frau Abg. Jantzen (Grüne) erkundigt sich, wie Transferkosten und Verwaltungskosten abgegrenzt würden, wenn bei den Hauptverwaltungen unter Verwaltungskosten auch Kostenerstattung an Dritte gerechnet würden. Sei daran gedacht, auch den Senatsverwaltungen nach den Produkten Finanzmittel zuzuweisen?

10 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 10 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Frau Vors. Dr. Schulze möchte für ihre Fraktion wissen, ob es geplant sei, die Verwaltungskosten weiter in die einzelnen Kostenbestandteile zu untergliedern, da nur so eine Steuerungsmöglichkeit bestehe. Werde die Darstellung weiterentwickelt, oder sollten die Daten nur als Information für die einzelnen Verwaltungen dienen? Abg. Brinsa (CDU) wundert sich, warum die Produktziffern nicht in den kameralen Haushaltsplan eingearbeitet würden, wenn die produktorientierte Darstellung dazu dienen solle, den Haushalt übersichtlicher und transparenter zu gestalten. Zudem sei ein Verwaltungsakt kein Produkt, wenn man das Wort richtig verstehe. Er Redner halte die produktorientierte Darstellung für unsinnig und arbeitsaufwändig. Abg. Pape (SPD) weist darauf hin, dass laut Aussage der Verwaltung die Werte für die Produkte an vielen Stellen nicht stimmten, weil es zu Inkompatibilitäten zweiter Softwaresysteme gekommen sei. Für wie aussagekräftig beurteile SenFin den derzeitigen Informationsgehalt der Daten der Verwaltungen? Seien sie das nicht, hätten sie als Informationsquelle für die politische Steuerung wenig Sinn. Ab wann werde die produktorientierte Darstellung eine verlässliche Grundlage sein? Herr Puhst (SenFin) beurteilt eine Finanzmittelzuweisung für die Hauptverwaltungen nach Produkten für ausgesprochen schwierig. Bei den Bezirken gebe es ein Zuweisungsverfahren auf der Grundlage von Durchschnittssätzen und bezirksindividuellen Mengen, weil man aus den unterschiedlichen Kosten der 12 Bezirke einen gerechten Preis für ein Produkt ermitteln könne. Eine kostenträgerbezogene Budgetierung wie bei den Bezirken sei für gesamte Hauptverwaltung nicht denkbar; hier müsste es andere Grundlagen geben. Doch im internen Vergleich könne eine Hauptverwaltung innerhalb ihres Haushaltsplan durchaus an bestimmten Stellen Kostenvergleiche anstellen und daraus Mittelzuweisungen ableiten. Die Daten der KLR dienten den Hauptverwaltungen vor allem der internen Steuerung. Für die Ermöglichung der Haushaltskonsolidierung innerhalb eines Hauses könnten die Produktzahlen zumindest unterstützend herangezogen werden. Die Einarbeitung der Produktziffern in den Haushaltsplan sei nicht ohne Weiteres möglich, weil es eine Darstellung aus anderer Perspektive sei. Insofern wäre es eine schwierige Frage, an welcher Stelle des Haushaltsplans sie eingefügt werden sollten, weil sie nicht einem einzelnen Titel, sondern mehreren, zuordenbar seien. Deshalb sei die produktorientierte Darstellung als einzelplanbezogene Anlage die einzig mögliche und sinnvolle Darstellung. Wenn die Verwaltung Kosten für eine konkrete Leistung erstatte, die die Verwaltung mit eigenen Mitarbeitern selbst erbringen könnte, werde dies als Verwaltungskosten gewertet. Die anderen Kostenerstattungen an Dritte seien Transfers. Nach dem dezentralen Ansatz sei jede Verwaltung für die Buchungsqualität der eigenen Daten verantwortlich. Fehler seien nicht auszuschließen. Dennoch könne davon ausgegangen werden, dass die Qualität der Daten ausreichend sei. Die Diskussion über den Begriff Produkt sei alt. Auch zur Bedeutung der Kostenrechnung gebe es in Berlin unterschiedliche Einschätzungen. Herr Rothenpieler (SenGesSozV) führt in die produktorientierte Darstellung von SenGesSozV ein. Neu sei die Darstellung im Ressort nicht, da bereits zum Jahreswechsel 2000/2001 nach der Zusammenlegung mit Arbeit und Frauen die Kostenrechnung flächendeckend eingeführt worden sei. Insofern verfüge man bereits über jahrelange Erfahrung damit. Bei der Umsetzung der einzelnen Schritte sei die Senatsverwaltung immer im Vorderfeld der Ressorts gewesen. Neu in diesem Haushaltsplan sei die Form der Darstellung, weil die produktorientierte Darstellung für jeden Einzelplan mit der kameralistischen Darstellung zusammengeführt worden sei. Dies führe zu einer höheren Sensibilität für die Produktdarstellung und zu deren größeren Bedeutung innerhalb der Verwaltung. Form und Prämissen der Produktdarstellung sei von SenFin für alle Verwaltungen vorgegeben worden z. B. die Gliederung in der Zielpyramide. Das Ressort habe drei Politikfelder: 1. aktivierende Sozialpolitik zur Verbesserung sozialer Chancen, 2. Sicherung und Entwicklung der gesundheitlichen Lebensqualität der Be-

11 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 11 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 völkerung von Berlin und 3. Integration und Migrationspolitik. Alle 276 Kostenträger des Ressorts seien eingeordnet in die Zielpyramide, d. h. zu operativen und strategischen Zielen aggregiert und einem dieser drei Politikfelder zugeordnet. Die Kostenträger/Produkte/MGF seien nach der finanziellen Bedeutung ausgewählt worden. Aus der produktorientierte Darstellung könnten keine Planzahlen hergeleitet werden; sie gebe die Ist-Buchungen der Vergangenheit wieder. Insofern seien diese Daten eine zusätzliche Informationsquelle. Wenn man sich die einzelnen Kostenträger genauer betrachte, würden die Probleme und Schwächen der KLR bei der Produktbildung insbesondere in den Hauptverwaltungen deutlich. So sei etwa die Bestimmung zählbarer aussagekräftiger Mengen in der Ministerialverwaltung schwierig. Es sei zu beachten, dass die jetzt vorliegende Darstellung für das Jahr 2004 nicht mehr dem derzeitigen Sachstand entspreche und die Darstellung beim nächsten Haushalt anders sein werde, da der Senat eine Neuausrichtung der KLR insbesondere für die Hauptverwaltungen vorgegeben habe. SenFin habe am gestrigen Tag dem Hauptausschuss einen Bericht zur Weiterentwicklung der KLR vorgelegt. Für SenGesSozV bedeute dies, dass sie in diesem Jahr die Anzahl der Kostenträger weiter reduzieren werde, weil der Buchungsaufwand hoch und der Aussagewert gering sei. Statt dessen werde man sich stärker auf die operativen Ziele, ausgedrückt durch MGF, ausrichten. Deren Aussagekraft und Bedeutung solle durch die sukzessive Anreicherung von Kennziffern, Fachinformationen, Erläuterungen erweitert werden. Damit werde der Informationswert auch für die Abgeordneten verbessert. Die bisherigen Buchungspraxis werde jedoch in den nachgeordneten Einrichtungen LAGeSo, LAGetSi unverändert fortgeführt, weil diese Einrichtungen eher einen betriebsähnlichen Charakter hätten und mehr dienstleistungsähnliche Produkte für die Bürger erbracht würden, die zähl- und messbar seien. Hier habe sich die KLR jetzt schon bewährt. Herr Allert (LAGeSo) erläutert die KLR am Beispiel Produkt Opferentschädigungsgesetz - Vollzug der gesetzlichen Aufgaben. Dieses Produkt sei dem Politikfeld Aktivierende Sozialpolitik zur Verbesserung sozialer Chancen zugeordnet. Zu diesem Politikfeld gehöre als strategisches Ziel eine Zielgruppenorientierte Sozialpolitik. Die Ebene darunter sei das operative Ziel, hier: Sicherung der Lebensgrundlagen für Leistungsberechtigte nach anderen sozialen Leistungsgesetzen. Das Produkt sei nicht einem bestimmten Haushaltstitel zuzuordnen, da mehrere Beschäftigte daran arbeiteten und die Mittel häufig in mehreren Haushaltstitel etatisiert seien. Das Produkt verzeichne die Menge: Zahl der Leistungsempfänger, wobei die Anzahl nicht bedeute, dass es so viele Personen seien. Es sei im Kommentar festgehalten, dass die monatlich erfassten Leistungsberechtigten gemeint seien. In der fachspezifischen Information sei die Zahl der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt festgehalten: Die Kosten je Mengeneinheit seien verzeichnet. Dazu seien die Verwaltungskosten ins Verhältnis zu den Transferkosten gesetzt. Weitere Erläuterungen gäben die Fachspezifische Informationen z. B. wie viele Anträge in einem Jahr gestellt, wie viele in diesem erledigt worden seien. Die Zahlen stimmten nicht unbedingt überein, weil auch am Jahresanfang noch Anträge aus dem Vorjahr erledigt würden bzw. Anträge erst im Folgejahr bearbeitet würden. Mit diesen Daten könne man intern steuern. Zusätzlich würden Aussagen zu Qualitätsindikatoren gemacht, hier z. B. das Verhältnis der Widersprüche zur Anzahl der erteilten Bescheide. Dass nur 12 % der Bescheide angefochten worden seien, sei ein Indiz für die gute Qualität der Bescheide. Der zweite Qualitätsindikator sei die Anzahl der Bearbeitungstage bei den Erstanerkennungsanträgen. Mit diesen Daten könne im Zeitreihenvergleich die Entwicklung der Qualität analysiert und wenn nötig gegengesteuert werden. Das Produktblatt, das nicht der produktorientierte Darstellung im Haushaltsplan beigefügt sei, gebe Auskunft über die Produktdefinition und den Leistungsumfang. Weiter gebe es zu den Produkten einen Produktbericht, der das Ist der einzelnen Kostenarten noch einmal detailliert aufführe. Die Produktberichte seien nach einer Vorlage von SenFin einheitlich aufgebaut.

12 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 12 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Das LAGeSo habe zusätzlich einen Jahresvergleich über drei Jahre erstellt, in dem die Mengendaten und die einzelnen Kostenarten verglichen würden. Damit könne die Entwicklung der Kostenstruktur eines Produktes nachvollzogen und Rückschlüsse gezogen werden. Frau Abg. Villbrandt (Grüne) fragt, ob bei den Qualitätsindikatoren Widersprüche, denen man stattgegeben habe, und verlorene Prozesse vor dem Sozialgericht eine Rolle spielten. Frau Vors. Dr. Schulze erkundigt sich, inwieweit die Verwaltung jetzt schon mit den Daten der produktorientierte Darstellung arbeite und steuere. Oder sei das Instrument noch in der Probephase? Herr Allert (LAGeSo) antwortet, alle Verwaltungen seien noch dabei, den Umgang mit den Produktdaten zu lernen. Das LaGeSo sei dabei jedoch schon weit, weil es über zwei bis drei Jahre schon valide Zahlen habe. Dies sei durch Kontrollrechnungen überprüfbar. Hier gebe es nur eine Abweichung von 1 %; gelegentliche falsche Buchungen passierten in jedem System. Nun müsse man überlegen, welche Schlussfolgerungen man aus der Analyse dieser Daten für die interne Steuerung ableiten könne. Gerade bei der Halbjahresbilanz könne man dann Entscheidungen über die interne Zuordnung von Ressourcen, Personal und Sachmitteln treffen. Dies werde noch nicht flächendeckend unternommen, aber in einzelnen Bereichen. Gerade bei Produkten mit großem Mitteleinsatz sei dies lohnend. Insgesamt sei die KLR für die interne Steuerung und für ein effizientes Verwaltungshandeln sinnvoll. Es gebe noch zahlreiche andere Qualitätsindikatoren, die erhoben würden, auch die Zahl der erfolgreichen Widersprüche. Abg. Brinsa (CDU) interessiert, ob im Zuge der politischen Steuerung die Mittel für den Sonderfahrdienst für Behinderte erhöht werden könnten, wenn erkennbar sei, dass sie nicht ausreichten. Herr Puhst (SenFin) antwortet, die KLR diene dazu, mit den vorhandenen Mitteln effizienter umzugehen, Mittel vermehren könne man damit nicht. Frau Vors. Dr. Schulze wendet ein, dass das Parlament über Mittelerhöhungen entscheide. Frau Abg. Jantzen (Grüne) möchte wissen, was unter Maßnahmegruppen zu verstehen sei und ob diese etwas mit der produktorientierte Darstellung zu tun hätten. Herr Puhst (SenFin) verneint, eine Maßnahmegruppe sei eine inhaltliche Zusammenfassung von Titeln in der kameralen Darstellung. Der Ausschuss vertagt die Beratung.

13 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 13 Inhaltsprotokoll GesSozMiVer 15 / 62 Punkt 3 der Tagesordnung a) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Stärkung und Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes was plant der Senat? (auf Antrag der Fraktion der Grünen) b) Antrag der Fraktion der CDU Schluss mit der Verunsicherungspolitik des Senats gegenüber Eltern behinderter Kinder Drs 15/3993 c) Antrag der Fraktion der Grünen Öffentlichen Gesundheitsdienst von Kosten entlasten I Betriebs- und private Krankenkassen an Impfkosten für Schutzimpfungen beteiligen Drs 15/4052 d) Antrag der Fraktion der Grünen Öffentlichen Gesundheitsdienst von Kosten entlasten II Krankenkassen an Impfkosten für Hepatitis-B-Schutzimpfungen bei Erwachsenen beteiligen Drs 15/4053 e) Antrag der Fraktion der Grünen Öffentlichen Gesundheitsdienst von Kosten entlasten III mit Krankenkassen über Mitfinanzierung der HIV-Tests verhandeln Drs 15/ Abg. Pape (SPD) beantragt, die Beratung zu vertagen und wieder aufzurufen, wenn der Gesetzentwurf zum ÖGD vorliege. Frau Abg. Jantzen (Grüne) spricht dagegen. Nicht nur der Gesetzentwurf sei Thema, sondern auch Entscheidungen, die im Vorfeld der ÖGD-Reform schon gefallen seien. Was geschehe z. B. mit der therapeutische Versorgung? Sei mit den Betroffenen über die Verlagerung der Hörberatungsstelle gesprochen worden? Bei den Beschlüssen fehlten Angaben über die finanziellen Auswirkungen auf die Bezirke. Hier gebe es erhebliche finanztechnische Probleme. Wenn die Beratung mehrheitlich vertagt werde, bitte sie Rednerin darum, dass SenGesSozV ihre schriftlich eingereichten Fragen dazu beantworte. StS Dr. Schulte-Sasse (SenGesSozV) sagt dies zu. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Beratung zu vertagen. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * * Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq

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