Anlage 17 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
|
|
- Herbert Melsbach
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 17 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu der Produktgruppe 09 festgelegten Qualitätsanforderungen. A) Versorgung mit Hilfsmitteln zur Elektrostimulationstherapie im papierlosen Verfahren (ekv) LEGS: Einmalpauschale MwSt) mit ekv Monat Niederfrequentes TNS- Gerät zur Schmerzbehandlung, biphasisch, mehrkanalig mit auslesbarem Monat Therapiespeicher jedes weitere Niederfrequentes Elektrostimulationsgerät Monat 100,00 100,00 10, zur In- kontinenztherapie, biphasisch, 50,00 50, mit auslesbarem Therapiespeicher und Monat 70,00 70,00 7, Vaginal/Rektal- Einführungselektrode jedes weitere 40,00 40,00 Seite 1 von 8
2 Einmalpauschale MwSt) mit ekv Niederfrequentes Elektrostimulationsgerät bei Inkontinenz mit Therapiespeicher und Biofeedback, Monat ab 7. Monat 100,00 50,00 70,00 100,00 50,00 70,00 10,00 7, biphasisch, Vaginal/Rektalelektrode jedes weitere 40,00 40,00 MwSt.) mit ekv Monat Niederfrequentes Muskelstimulationsgerät, mehrkanalig, mit Therapiespeicher Produkte ab 7. Monat jedes weitere 2 2 Seite 2 von 8
3 B) Versorgung mit Hilfsmitteln zur Elektrostimulationstherapie LEGS: Einmalpauschale MwSt) Monat 28, Niederfrequentes TNS- Gerät zur Schmerzbehandlung, biphasisch, mehrkanalig mit auslesbarem Monat 19,30 28, Therapiespeicher jedes weitere 2 24, Niederfrequentes Elektrostimulationsgerät Monat 100,00 96,50 9, zur In- kontinenztherapie, biphasisch, 50,00 48, mit auslesbarem Therapiespeicher und Monat 70,00 67,55 6, Vaginal/Rektal- Einführungselektrode jedes weitere 40,00 38, Niederfrequentes Elektrostimulationsgerät Monat 100,00 96,50 9, bei In- kontinenz mit Therapiespeicher 50,00 48, und Biofeed- back, ab 7. Monat 70,00 67,55 6, biphasisch, Vaginal/Rektalelektrode jedes weitere 40,00 38,60 Seite 3 von 8
4 MwSt.) Monat 28, Niederfrequentes Muskelstimulationsgerät, mehrkanalig, mit Therapiespeicher Produkte ab 7. Monat 19,30 28, jedes weitere 2 24,13 Seite 4 von 8
5 C) Versorgung mit Hilfsmitteln zur Elektrostimulationstherapie über Versandhandel im papierlosen Verfahren LEGS: Versandhandel MwSt.) neu Monat 27, Niederfrequentes TNS- Gerät zur Schmerzbehandlung, biphasisch, mehrkanalig mit auslesbarem Therapiespeicher Monat 18,05 27, jedes weitere 22, Niederfrequentes Elektrostimulationsgerät Monat 90,25 9, zur Inkontinenztherapie, 45, biphasisch, mit auslesbarem Therapiespeicher Monat 60,25 6, und Vaginal/Rektal- Einführungselektrode jedes weitere 36, Niederfrequentes Elektrostimulationsgerät Monat 90,25 9, bei Inkontinenz mit Therapiespeicher 45, und Biofeedback, ab 7. Monat 60,25 6, biphasisch, Vaginal/Rektalelektrode jedes weitere 36,10 Seite 5 von 8
6 Versandhandel (MwSt) neu Monat 27, Niederfrequentes Muskelstimulationsgerät, mehrkanalig, mit Therapiespeicher Produkte ab 7. Monat 18,05 27, jedes weitere 22,56 Die Ausweisung des sbetrags erfolgt nachrichtlich, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen Seite 6 von 8
7 1) Diese Anlage regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 09 zur Elektrostimulationstherapie, notwendigem Zubehör und Verbrauchsmaterialien und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen. 2) Die beinhet die Versorgung mit sämtlichen Hilfsmitteln, Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen der Elektrostimulationstherapie medizinisch notwendig sind. Mit der sind sämtliche Leistungen abgegolten. Dies gilt insbesondere für die kostenfreie Bereitstellung und Rückholung des Gerätes bei Therapieende und die Versorgung mit Elektroden, Gelen oder Klebstoffen. 3) Es gelten die Qualitätsstandards der PG 09 des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Hilfsmittel haben eine CE-Kennzeichnung. Es gelten die ISO- Normen , sowie die EMV in den jeweils aktuellen Fassungen. 4) Die Geräte weisen folgende Merkmale auf: - Mehrere Behandlungsprogramme bzw. Frequenzbereich, Impulsdauer und Stärke der Elektrostimulation regelbar bzw. einstellbar - Mobiler, netzunabhängiger Betrieb möglich (Akku) inkl. Ladegerät und Ladekabel - getrennt einstellbare Kanäle - Mit auslesbarem Therapiespeicher - Elektrostimulationsgeräte mit Biofeedback (akustisch oder optisch) verfügen über eine regelbare bzw. sich einstellende EMG- Eingangsempfindlichkeit. - Mehrsprachige Gebrauchsanweisung mit Angabe der Indikationen und der entsprechenden Einstellungen. 5) Der Leistungserbringer gewährleistet während der gesamten Nutzungsdauer die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des im Gebrauch befindlichen Elektrostimulationsgerätes. Soweit die vom Leistungserbringer gelieferten Hilfsmittel defekt bzw. unverträglich sind, ist ein sofortiger Austausch vorzunehmen. 6) Neben den allgemeinen Vertragspflichten sind die folgenden Dienst- und Serviceleistungen zu erbringen: a) Auf Wunsch des Versicherten erfolgt eine hilfsmittelbezogene Beratung und Einweisung des Versicherten, der Angehörigen, des Pflegenden bzw. des Pflegepersonals in den sachgerechten Gebrauch der zum Einsatz kommenden Hilfsmittel sowie eine Aufklärung über Reinigungs- und Hygienemaßnahmen b) Wartung der Hilfsmittel und Durchführung von technischen Kontrollen c) Reparaturen inklusive Ersatz defekter Teile Seite 7 von 8
8 d) Ggf. Ersatzversorgung bei Reparaturen, die nicht sofort durchgeführt werden können, oder Austausch des Hilfsmittels e) Kostenlose Abholung, Verschrottung und Aussonderung der Hilfsmittel f) Die telefonische Erreichbarkeit/Betreuung der Patienten ist während der üblichen Geschäftszeiten sicherzustellen 7) Wechselt innerhalb eines Versorgungsmonats die Versorgungsart, sind die entsprechenden n ab dem folgenden Monat abzurechnen. 8) Bei wiedereinsatzfähigen Hilfsmitteln bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der Hilfsmittel und übernimmt alle Rechte und Pflichten nach dem MPG in Verbindung mit der MPBetreibV. Er informiert den Versicherten über den Eigentumsvorbeh und lässt sich den Empfang des gebrauchs- und funktionsgerechten Hilfsmittels vom Versicherten oder einer bevollmächtigten Betreuungsperson schriftlich bestätigen. 9) Nach dieser Anlage kann nur verfahren und abgerechnet werden, wenn der Versicherte seine Zustimmung gemäß der Anlage 5 zum Vertrag erklärt hat. 10) Diese Fassung der Anlage 17 tritt am 1. Mai 2018 in Kraft und löst die bisherige Version der Anlage 17 vom 18. Juli 2013 ab. Beachte 17 Absatz 5 des Vertrages. Seite 8 von 8
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01,
MehrAnlage 13 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 13 zum über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Inhalations- und Atemtherapiegeräte im papierlosen
Mehr- Version LEGS:
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01,
MehrKategorie 1 PG /
Anlage 13a zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln Versorgung mit Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (CPAP - Geräte
MehrAnlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu der Produktgruppe 03 festgelegten
MehrVersorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19 00 112
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19
MehrAnlage Sauerstofftherapie LEG Gegenstand der Anlage
Anlage Sauerstofftherapie LEG 19 91 501 1. Gegenstand der Anlage Diese Anlage regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie, Zubehör, medizinischem Sauerstoff
MehrProdukt- und Leistungsbeschreibung
Anlage 3 Produkt- und 3.1 Produktbeschreibung Für alle in der Anlage 3 aufgeführten Zubehörteile und Zurüstungen gelten die Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V sowie die Vorgaben
MehrAllgemeines zu Versorgungspauschalen
Allgemeines zu Versorgungspauschalen Soweit die Durchführung der Versorgung im Rahmen einer Versorgungspauschale vorgesehen ist, sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten. Sind in den jeweiligen Preisvereinbarungen
MehrGesonderte AGB der AOK Hessen / Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten
1 Gesonderte AGB der AOK Hessen / Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten 1.) Allgemeines Die Bestimmungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach 128 SGB V sind zu beachten. Es dürfen nur Hilfsmittel abgegeben
MehrProduktgruppe 37 Brustprothesen
Stand: 28.02.2018 A N T R A G * zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 37 Brustprothesen Die Einhaltung aller Anforderungen ist schriftlich und/oder
MehrVertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits
Seite 1 von 5 Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen einerseits der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.
MehrAnlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab
Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab 01.11.2016 zum Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung 1.) Abrechnungsentgelt (Pauschalen) bei Systemen zur Schlafapnoebehandlung
MehrProduktgruppe 29 Stomaartikel
Stand: 13.11.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 29 Stomaartikel Die Einhaltung aller Anforderungen ist schriftlich und/oder
MehrVerträge von Krankenkassen nach 127 SGB V
Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht
MehrVereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß)
Seite 1 von 6 Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß) zwischen der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St. Johanner Str. 46-48, 66111
MehrNachtragsvereinbarung. zum. Dienstleistungsvertrag. Versorgungspauschalen
Nachtragsvereinbarung vom 01.06.2014 zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen vom 01.11.2006 in der Fassung vom 15.03.2014 Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen
MehrVerträge von Krankenkassen nach 127 SGB V
Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht
MehrAnlage PG 03. (Versorgungsbereich 03 A) Schlüssel Leistungserbringergruppe :
Anlage PG 03 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 03 Applikationshilfen zur transanalen Irrigation des Darms, Zubehör und Verbrauchsmaterialien (Produktuntergruppen 03.36.01 und 03.99.99)
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.
Anlage 5.01.2 vereinbarung für die Versorgung mit Absauggeräten zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
Mehr(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vo
(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vorzunehmen. (6) Für die ggf. erforderliche Anpassung
MehrProduktgruppe 34 "Haarersatz
Stand: 13.11.2017 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 34 "Haarersatz Die Einhaltung aller Anforderungen sollte in der in den Anforderungen
MehrWICHTIGE INFORMATION! Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Sehr geehrte Damen und Herren,
WICHTIGE INFORMATION! Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel Sehr geehrte Damen und Herren, die Pflegekasse übernimmt für Versicherte mit einem festgestelltem Pflegegrad die Kosten für zum Verbrauch bestimmte
MehrA N T R A G. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V
PG 24 Prothesen, Teilbereich Beinprothesen Stand:02.06.2008 A N T R A G zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 24 "Prothesen - Teilbereich Beinprothesen,
MehrWICHTIGE INFORMATION! Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Sehr geehrte Damen und Herren,
WICHTIGE INFORMATION! Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel Sehr geehrte Damen und Herren, die Pflegekasse übernimmt für Versicherte mit einem festgestelltem Pflegegrad die Kosten für zum Verbrauch bestimmte
MehrA N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V. Produktgruppe 13 Hörhilfen
A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 13 Hörhilfen 1. Produktbezeichnung: 1.1 Typ/Ausführung: 1.2 Artikelnummer: 1.3 Angaben auf
MehrVertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt)
Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V zwischen der BKK Novitas Schifferstraße 92-100 47059 Duisburg (im folgenden BKK genannt) und den Innungen für Orthopädie-Technik Nord, Niedersachsen/Bremen
MehrVertrag. gemäß 127 Abs. 2 SGB V. zwischen der. AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (nachfolgend AOK) und
Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (nachfolgend AOK) und Anschrift Fa. + IK (nachfolgend Leistungserbringer) zur Versorgung mit
MehrMedizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4
Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten
MehrA N T R A G 1. Produktgruppe 09 Elektrostimulationsgeräte"
Stand: 04.12.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 09 Elektrostimulationsgeräte" Produktart 09.11.01.0 Defibrillatorwesten
MehrAnlage 1 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung PG29/PG15/PG05
Anlage 1 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Stomaversorgung PG29/PG15/PG05 1 von 10 1 Gegenstand der Anlage 1. Diese Anlage regelt den Ablauf und die Preise der Versorgung der Versicherten
MehrA N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V
Stand: 22.08.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel: 19.40.05. Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen)
MehrVerfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab
Verfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab 01.11.2006 Die AOK Sachsen-Anhalt hat 1994 einen Hilfsmittelpool errichtet, der neben anderen
MehrVertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie
Anlage 5.14.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
MehrAnlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits
- Seite 1 von 6 - Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom 23.09.2013 zwischen einerseits der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz sowie der Sozialversicherung
MehrProduktgruppe 99 "Verschiedenes" für die Produktuntergruppe Läuse- und Nissenkämme
Stand: 27.08.2018 Antrag 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB Vm Produktgruppe 99 "Verschiedenes" für die Produktuntergruppe 99.17.02. Läuse- und Nissenkämme
MehrVertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus - Anwendungsort Ganzkörper - zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend
MehrQVH Audit-Checkliste: Grundlegende Anforderungen
1 Zulassung gemäß 126 SGB V für die Gruppe 1, Gruppe 2 oder Gruppe 3 und Einhaltung der persönlichen, räumlichen und sachlichen Zulassungsvorrausetzungen Hinweis - Gruppe 1: Abgabe von handwerklich individuell
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen 2. Symposium Unterstützte Kommunikation in der Praxis Frankfurt/M., 11. September 2009 GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit - Hilfsmittel
MehrÄnderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 14 (Inhalations- und Atemtherapiegeräte) und 21 (Überwachungsgeräte) mit Wirkung zum 01.06.2015
MehrProduktgruppe 03 Applikationshilfen
Stand: 11.12.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 03 Applikationshilfen Produktuntergruppen: 03.36.01 Spülsysteme 03.36.08
MehrHilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN
Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN INHALT DES VERTRAGES Der Vertrag regelt die Versorgung von Versicherten der BARMER GEK und
MehrErgänzung zum Positionspapier der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich vom
Ergänzung zum Positionspapier der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich vom 13.01.2015 BVS Bundesverband des Sanitätsfachhandels e.v. sanum Konkretisierung
MehrAnlage 1 zu dem Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Abs. 1 SGB XI vom
Anlage 1 zu dem Vertrag über die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln Produktbeschreibung: Produktgruppe 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Produktart motorisch verstellbare
MehrAnlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Mobilitätshilfen. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.
Anlage 5.22.2 Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in
MehrInvaService durchdacht und professionell für unsere Partner
INVAservice InvaService durchdacht und professionell für unsere Partner 1 Jetzt handeln. invacare. INVACARE SERVICEBEREICHE Inhalt 3 INVACARE IST IHR zuverlässiger PARTNER. Inhalt Seite InvaService INVAservice
MehrBeitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek.
Wichtige Hinweise zum Beitritt Gesetzliche Krankenversicherung Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak-leistungserbringer.de
Mehr6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln. Vereinbarung
6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung Vereinbarung zwischen der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten
MehrVertrag Nr Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittel gegen Dekubitus
Vertrag Nr. 123 Anlage 5.11.2 vereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
Mehr1. Nachtrag. über. die Änderung
1. Nachtrag über die Änderung des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit nach 73a i.v. mit 137f SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße
MehrMusterprozess: Apothekenübliche Waren Abgabe, Beratung und Information
Newsletter 11/09 an alle Apotheken, die das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Hamburg implementiert haben Musterprozess: Apothekenübliche Waren Abgabe, Beratung und Information Im nächsten
MehrRahmenvertrag nach 127 Abs. 2 SGB V. zwischen dem. Spitzenverband ambulante Nervenund Muskelstimulation e.v. (sanum) Hugo-Junkers-Straße Köln
Rahmenvertrag nach 127 Abs. 2 SGB V zwischen dem Spitzenverband ambulante Nervenund Muskelstimulation e.v. (sanum) Hugo-Junkers-Straße 22 50739 Köln und der AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str.28
MehrPreisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005
Vereinbarung gemäß 127 SGB V über Höchstpreise für Leistungen im Orthopädietechnikerhandwerk Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005 zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen
MehrVertrag. nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen. zwischen. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße Dortmund
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Badehilfen zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend AOK NW genannt - und Innung für Orthopädie-Technik
MehrBeauftragung Hilfsmittel Versorgung zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Absatz 1 in Verbindung mit 40 Absatz 2 SGB XI 1. Pflegebedürftige(r) * Bundesweite Hilfsmittel-Versorgung * Pflichtangaben
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Homecare
VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03, 15, 29 Vertrag Versorgung der Versicherten im Bereich Homecare (Inkontinenz, Stoma und enterale Ernährung) Gesetzliche Grundlage Vertragspartner
MehrAnlage 18 - Tracheostomaartikel LEGS: Hilfsmittel für Tracheostomatherapie und Beatmung PG 01
Anlage 18 - artikel LEGS: 19 00 700 Hilfsmittel für therapie und Beatmung PG 01 0124010 geringer Saugleistung, netzabhängig über ein Manometer, im enthalten: separates Spülglas, Bakterienfilter, Fingertip,
MehrVertrag Nr. : 94. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln
Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.07.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V Vertrag Nr. : 94 Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung
MehrPreisvereinbarung für die Versorgung mit Applikationshilfen für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes
Anlage 5.03.2 verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Anlage 5.03.2 verebarung für die Versorgung mit für den Teilbereich Hilfsmittel Diabetes zum Rahmenvertrag zur
MehrMietkonditionen medizintechnischer Geräte
Gerätetyp Mietkonditionen medizintechnischer Geräte Mietpreis 3 pro angefangener Woche Mietpreis 3 pro angefangenem Monat mobiler Sauerstoffkonzentrator 1 175,- 525,- incl. Stat. Sauerstoffkonzentrator
MehrHygiene in der Praxis
Hygiene in der Praxis Die praktische Umsetzung von Hygienemaßnahmen im Medizintechnikunternehmen Jan Wolter, Leiter Fachverband Medizintechnik SPECTARIS e.v. Grundlagen Empfehlungen der Kommission für
MehrPatienteninformation Ist eine Patientendatei vorhanden? Ja Nein Alter des Anwenders: Säugling/ Kleinkind
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln. Nutzen Sie zur Bearbeitung des Arbeitsbogens die Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer.
MehrStand: Vertrag
Stand: 23.03.17 Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Adaptivrollstühlen zwischen AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund - nachfolgend AOK NW genannt -
MehrProduktgruppe 52 "Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität"
Stand: 16.10.2017 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Pflegehilfsmittels in das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach 78 Abs. 2 SGB XI in Verbindung mit 139 SGB V Produktgruppe 52 "Pflegehilfsmittel zur
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 Badehilfen
über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 Badehilfen Tarifkennzeichen 23R04 Gewährleistungsbürgschaft - siehe 4 - Voraussetzungen der Leistungserbringung, Absatz (6) Die jährliche Netto-Auftragssumme
MehrDirektabrechnung von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand:
von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand: 01.04.2017 1. Bestehen für die Hilfsmittellieferung Verträge der BIG direkt gesund gemäß 127
MehrExpertenstandard Mobilität aus der Sicht eines Hilfsmittel Providers H. Musswessels
Expertenstandard Mobilität aus der Sicht eines Hilfsmittel Providers H. Musswessels mediteam -Gesundheitszentrum Heganger 18 96103 Hallstadt Tel. 0951 96600-0 kontakt@mediteam.de Welche Erfassungen und
MehrVertrag. Seite 1 von 27 Stand: 18. Juli 2013, aktualisiert 14. März 2018 Version III
Vertrag über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln durch Sanitätshäuser und sonstige Leistungserbringer Seite 1 von 27 Register: Teil A: Anwendungsbereich
MehrA N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V. Produktgruppe 03 Applikationshilfen
Stand: 11.12.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 03 Applikationshilfen Produktuntergruppen: 03.29.12 Überleitsysteme zur
MehrUnterweisungsmodul. Medizinprodukte
Unterweisungsmodul Medizinprodukte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Was ist in der Praxis wichtig? Was heißt aktives Medizinprodukt? Aufgaben Prüfpflichten Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch
MehrUnterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte
Unterweisungsmodul Hochfrequenzgeräte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Hochfrequenzgeräte - Was ist in der Praxis wichtig? Hochfrequenzgeräte Was heißt aktives Medizinprodukt? Hochfrequenzgeräte
MehrProduktgruppe 99 "Verschiedenes" für die Produktuntergruppe Kopfschutzsysteme
Stand: 27.08.2018 Antrag 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 99 "Verschiedenes" für die Produktuntergruppe 99.17.01. Kopfschutzsysteme Die
MehrDokumentationen nach MPBetreibV
Dokumentationen nach MPBetreibV Das vorliegende Dokument soll eine beispielhafte Umsetzung von einigen ausgewählten Anforderungen aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aufzeigen. Anmerkungen in grün
MehrAbgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -
Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch
MehrPflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. DAS PFLEGEPAKET ist für Sie jederzeit kostenfrei und mit keinerlei Aufwand verbunden.
Unsere Leistungen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben ein gesetzliches Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Bis zu 40, stehen Ihnen für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
MehrA N T R A G* zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V. Produktgruppe 05 "Bandagen"
Produktgruppe 05 Bandagen Stand 02.06.2008 A N T R A G* zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 05 "Bandagen" Die Einhaltung aller Anforderungen
Mehrder Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart
Zwischen der der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart und deren Pflegekassen - nachfolgend Leistungsträger genannt - und dem Fachverband Orthopädie-Technik,
MehrBekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung der Produktgruppe 09 "Elektrostimulationsgeräte des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V vom 04.12.2018
MehrPatienteninformation. Schlafapnoetherapie. Unsere Leistungen für Sie. Linde: Living healthcare
Patienteninformation Schlafapnoetherapie. Unsere Leistungen für Sie. Linde: Living healthcare 02 Patienteninformation Inhalt. 4 Leistungsüberblick 5 Wichtige Telefonnummern 6 7 Ihre Versorgung 8 9 Unser
Mehr- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet -
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien),
MehrFAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer
FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer Nr. Stichwort Frage Antwort 01 Beginn Ab wann erfolgt die Umsetzung des Entlassmanagements? 02 Verträge
MehrLeitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V Die KKH hat mit Wirkung zum 01.02.2018 einen Vertrag gemäß 127 Abs. 2a SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktarten
MehrAnforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Gesundheitssystem Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung
Positionspapier Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Pflichten der Hersteller und Pflichten der GesundheitssystemAufbereitun Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung Hygiene
MehrWKM Mietservice für medizintechnische Geräte
Im Dienst unserer Kunden. Jederzeit. WKM Mietservice für medizintechnische Geräte WKM GmbH Ihr Partner WKM GmbH Ihr Partner in der Hilfsmittelversorgung in Bayern Die Betreuung und Versorgung von Patienten
MehrPOCT Point of care testing
POCT Point of care testing Anke Urban POCT-Koordinatorin, Qualitätsmanagerin, Gesundheitsbetriebswirtin Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin Klinikum der Stadt Ludwigshafen ggmbh
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maximus-Modellbau
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns() und einem
MehrLeitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V Die KKH hat mit Wirkung zum 01.04.2015 einen Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf
VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03 und 21 Vertrag Gesetzliche Grundlage Vertragspartner Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten,
MehrA N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V. Produktgruppe 03 Applikationshilfen"
Stand: 11.12.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 03 Applikationshilfen" Produktuntergruppen: 03.29.04 Insulinpumpen, elektronisch,
MehrVertrag. über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie. - Vertragsnummer zwischen der
Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie nach 127 Abs. 2 SGB V - Vertragsnummer 19 07 480 - zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Hildesheimer Str. 273 30519
MehrLeitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V Die KKH hat mit Wirkung zum 01.03.2016 einen Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Therapeutischen Bewegungsgeräten
MehrUSB-Kfz-Ladegerät. Gebrauchsanleitung. Tchibo GmbH D Hamburg 89716HB321XVII /
USB-Kfz-Ladegerät Gebrauchsanleitung Tchibo GmbH D-22290 Hamburg 89716HB321XVII 2017-01 342 091 / 348 765 Zigarettenanzünder-Steckdose Verlängerungskabel USB-Ladegerät USB-Ladegerät Kontroll-Leuchte USB-Port
MehrProduktgruppe 21. "Messgeräte für Körperzustände/-funktionen"
Stand: 13.11.2017 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 21. "Messgeräte für Körperzustände/-funktionen" 21.30.01 - Überwachungsgeräte
MehrHome Care. Home Care. Für mehr Lebensqualität. Für mehr Lebensqualität.
Home Care Für mehr Lebensqualität. Home Care Für mehr Lebensqualität. Zur Rose Suisse AG, Walzmühlestrasse 60, Postfach 117, CH-8501 Frauenfeld Telefon 0848 842 842, Fax 0848 843 843, info@zurrose.ch,
MehrIhr Spezialist für Produkte der Augenheilkunde
Ihr Spezialist für Produkte der Augenheilkunde www.lumed-gmbh.de Unser Unternehmen Die LUMed GmbH ist mit Ihren Produkten und Dienstleistungen Ihr Spezialist für die Augenheilkunde. Unsere jahrelange Erfahrung
MehrVertrag Nr.: 65. Anlage 5. Produktgruppe 28 (Stehhilfen)
Vertrag Nr.: 65 Anlage 5 zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 SGB V Produktgruppe 28 (Stehhilfen) Anlage 5.28.1 Leistungsbeschreibung Anhang 1 nicht belegt Anhang 2 Rückholmeldung
Mehr