Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie

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1 Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK: B14 Seite 1 von 11

2 1 Preisvereinbarung Art der Versorgung KZ 00/01/02/ 14 Preis * Hilfsmittelpositionsnummer Genehm.- pflicht ** LZ *** offenem Atemsystem offenem Atemsystem geschlossenem Atemsystem geschlossenem Atemsystem offenem/geschlossenem Atemsystem offenem/geschlossenem Atemsystem offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja 00 KVA Ja 00 KVA Ja 00 KVA Ja Seite 2 von 11

3 Art der Versorgung KZ 00/01/02/ 14 Preis * Hilfsmittelpositionsnummer Genehm.- pflicht ** LZ *** offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung offenem Atemsystem offenem Atemsystem geschlossenem Atemsystem geschlossenem Atemsystem offenem/geschlossenem Atemsystem offenem/geschlossenem Atemsystem offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja 00 KVA Ja 00 KVA Ja 00 KVA Ja Seite 3 von 11

4 Art der Versorgung offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung Verbrauchsmaterial invasive Beatmung Erstversorgung Verbrauchsmaterial invasive Beatmung Folgeversorgung aktive Atemgasanfeuchtung mit Geräteausstattung und Verbrauchsmaterialien - Erstpauschale aktive Atemgasanfeuchtung mit Geräteausstattung und Verbrauchsmaterialien -Folgepauschale Inhalation / Ultraschallvernebler mit Geräteausstattung und Verbrauchsmaterialien - Erstversorgung Inhalation / Ultraschallvernebler mit Geräteausstattung und Verbrauchsmaterialien - Folgeversorgung Mobilität Erstversorgung Mobilität Folgeversorgung KZ 00/01/02/ Preis * 220,- Hilfsmittelpositionsnummer Genehm.- pflicht ** Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja LZ *** ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja 1 Seite 4 von 11

5 Art der Versorgung KZ 00/01/02/ 14 Preis * Hilfsmittelpositionsnummer Genehm.- pflicht ** LZ *** Kinderversorgung (bis zur Vollendung des 14. LJ) Erstversorgung Kinderversorgung (bis zur Vollendung des 14. LJ) Folgeversorgung Verbrauchsmaterial nichtinvasive Beatmung für und Erstversorgung Verbrauchsmaterial nichtinvasive Beatmung für und Folgeversorgung Verbrauchsmaterial nichtinvasive Beatmung für und Erstversorgung Verbrauchsmaterial nichtinvasive Beatmung für und Folgeversorgung Kinderversorgung (bis zur Vollendung des 14. LJ) Erstversorgung Kinderversorgung (bis zur Vollendung des 14. LJ) - Folgeversorgung ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja ,- Ja 6 Seite 5 von 11

6 Zusatzpauschalen bei invasiver Beatmung - Leistungsinhalt Verbrauchsmaterial invasive Beatmung Gesamter Aufwand des medizinisch erforderlichen Verbrauchsmaterials und Zubehörs. Hierzu zählen insbesondere Gänsegurgeln, Ausatemventile, Schlauchsysteme, Fein- und Grobfilter, Allergenfilter, Bakterien- und Virenfilter, HME-Filter, Adapter(z.B. O2-Adapter), einfache Atemgasanfeuchter (z.b. H4i, VENTIcklick, HC 150), Testlunge, Beatmungsbeutel, Halterarm, Gerätewagen/ Trolley aktive Atemgasanfeuchtung mit Geräteausstattung Inhalation / Ultraschallvernebler mit Geräteausstattung gesamter Mehraufwand bei medizinisch erforderlicher aktiver Atemgasanfeuchtung; insbesondere Bereitstellung des zusätzlichen Hilfsmittels inklusive aller damit einhergehenden weiteren Kosten für Zubehör und Verbrauchsmaterial. Hierzu zählen insbesondere Befeuchterkammer (mit oder ohne Autofillfunktion), Temperatur- und Flowsonden, Heizdrahtadapter, beheizte Schlauchsysteme und steriles Wasser. gesamter Mehraufwand bei medizinisch erforderlicher Inhalation; insbesondere Bereitstellung des zusätzlichen Hilfsmittels inklusive aller damit einhergehenden weiteren Kosten für Zubehör und Verbrauchsmaterial. Hierzu zählen insbesondere Verneblereinheiten/-Kammern, Adapter (z.b. T-Stück), Zulaufschläuche, Netzteil, Kabel. Seite 6 von 11

7 Mobilität (= Versicherte ist noch in der Lage, das Haus zu verlassen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.) Kinderversorgung (bis zur Vollendung des 14. LJ) gesamter Mehraufwand an Zubehör und Verbrauchsmaterial. Hierzu zählen insbesondere Transport-/ Funktionstasche, externer Akku mit Ladegerät und Verbindungskabel, Rollstuhlhalterungen (sofern Zubehör zum Beatmungsgerät). gesamter Mehraufwand bei Zubehör und Verbrauchsmaterial Seite 7 von 11

8 Zusatzpauschalen bei nichtinvasiver Beatmung - Leistungsinhalt Verbrauchsmaterial nichtinvasive Beatmung Gesamter Aufwand des medizinisch erforderlichen Verbrauchsmaterials und Zubehörs. Hierzu zählen insbesondere Konfektionsmasken, Mundstücke, Ausatemventile, Schlauchsysteme, Fein- und Grobfilter, Allergenfilter, Bakterienund Virenfilter, Adapter(z.B. O2-Adapter), aktive Atemgasbefeuchter, Testlunge, Beatmungsbeutel, Halterarm, Gerätewagen/ Trolley, externer Akku mit Ladegerät und Verbindungskabel. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich die Versorgung mit einer medizinisch indizierten maßangefertigten Spezialmaske Inhalation / Ultraschallvernebler mit Geräteausstattung Kinderversorgung (bis zur Vollendung des 14. LJ) gesamter Mehraufwand bei medizinisch erforderlicher Inhalation; insbesondere Bereitstellung des zusätzlichen Hilfsmittels inklusive aller damit einhergehenden weiteren Kosten für Zubehör und Verbrauchsmaterial. Hierzu zählen insbesondere Verneblereinheiten/-Kammern, Adapter (z.b. T-Stück), Zulaufschläuche, Netzteil, Verbindungskabel. gesamter Mehraufwand bei Zubehör und Verbrauchsmaterial * Der Preis ist vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., dies gilt auch für die nachfolgenden Preise zu Wiedereinsatz und Reparaturen. ** Eine erneute Genehmigung ist wiederkehrend spätestens nach jeweils 6 Monaten erforderlich. *** LZ = Laufzeit in Monaten Seite 8 von 11

9 Wiedereinsatz / Wartung Wiedereinsatz Mit der Wiedereinsatzpauschale (KZ 02) sind die Beratung, anfallende Versandkosten, vollumfängliche und allumfassende Reinigung, sowie die hygienische Aufbereitung, Funktionsprüfung, Auslieferung, Montage und Einweisung in die Handhabung der Hilfsmittel, Abholung, sicherheitstechnische Kontrolle, persönliche Beratung in den Geschäftsräumen des Leistungserbringers oder auch beim Kunden zu Hause, im Krankenhaus oder Altenheim abgegolten. Soweit erforderlich, auch mehrfach unentgeltliche Nacheinweisung (z. B. Probleme durch Bedienungsfehler usw.) im Laufe eines Jahres nach Lieferung. Der Leistungserbringer erklärt sich bereit, auch gleichwertige Geräte anderer Hersteller dem Wiedereinsatz zuzuführen. Es gelten die Konditionen dieser Vereinbarung. Von der Zuführung in das Wiedereinsatzverfahren sind die Geräte ausgeschlossen, die den derzeitigen Geräte-, Leistungs- und Sicherheitsstandards (z. B. Medizingeräteverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Medizinproduktgesetz, DIN-Norm, GS-TÜV-Zeichen usw.) nicht genügen. Wartungspauschalen Preis KZ und (außer ) 200, und ,- 15 Die Wartungspauschale beinhalten alle Leistungen inklusive Material, die im Rahmen der Wartung notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Kontrolle, hygienische Aufbereitung, Arbeitszeit, Fahrkosten, eingesetzte Schlauch- und Wartungskits und Materialien Ersatzteil-Preisliste bei Reparatur und Wiedereinsatz Standard Zubehörteile Ersatzteile, die im Rahmen einer Reparatur oder eines Wiedereinsatzes zur Verwendung kommen, werden mit 15 % rabattiert. Berechnungsgrundlage sind jeweils die gültigen empfohlenen Verkaufspreise der Hersteller. Arbeitswerte für Reparaturen Arbeitswert : 1 Arbeitswert ( AW ) = 6 Minuten Preis Arbeitswerte beinhalten An-/Abfahrt! 1 Arbeitswert 4,90 Stundensatz 49,- Seite 9 von 11

10 2 Laufzeit und Kündigung (1) Die Anlage tritt am in Kraft. (2) Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Anlage. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (3) Diese Anlage kann von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Neben den in 15 Abs. 3 des Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung genannten wichtigen Gründen (schwerwiegende Vertragsverstöße) liegt ein wichtiger Grund insbesondere auch vor bei einer Weisung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die die Fortsetzung dieses Vertrages untersagt oder derart wesentliche Änderungen dieses Vertrages verlangt, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. (4) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (6) Die produktgruppenspezifischen Anlagen 5 können nach Maßgabe der dort dazu getroffenen Regelungen und Fristen gesondert gekündigt werden, wobei die Regelungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben. (7) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. Seite 10 von 11

11 3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 11 von 11

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