synnet Internet Services - Die Internet-Dienste der synergetic AG, Wertstr. 8, Wendlingen, im folgenden synnet genannt

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1 Nutzungsvertrag Server Housing bei synnet internet services Seite 1 von 6 Nutzungsvertrag für Server Housing bei synnet Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen synnet Internet Services - Die Internet-Dienste der synergetic AG, Wertstr. 8, Wendlingen, im folgenden synnet genannt und Firma: Geschäftsführer / Inhaber: Ansprechpartner: Straße: PLZ und Ort: Telefon: Telefax 1. Umfang Dieser Vertrag regelt die Nutzung der von synnet angebotenen Internet-Dienste für Server Housing gemäß 2 dieses Vertrages. 2. Vertrags- und Leistungsumfang Mit Abschluss des Vertrags stellt synnet dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine funktionsfähige Internetverbindung auf Basis des Server Housing Tarifes zur Verfügung. Je nach gewünschtem Leistungsumfang werden ein oder mehrere Hardware Server und deligierende Serviceleistungen für einen eigenen Hosting Betrieb zur Verfügung gestellt. Für Wartungsarbeiten, Datenpflege etc. wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, über das Internet auf den Server zuzugreifen. Der Übergabepunkt wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt und ist im Regelfall ein Routerport bzw. Netzwerkport in den Räumen von synnet in Stuttgart, Reutlingen oder Wendlingen.. Die Preisberechnung für monatliche Betriebskosten findet hierbei auf der Basis der transferierten IP -Voluminas statt. Hierzu werden alle Verbindungen, die der Kunde über die Anbindung seines Tarifes im Internet unterhält, kumuliert und in GB abgerechnet. Transfervoluminas innerhalb des Backbones werden nicht berechnet. Es wird nach angebrochenen Voluminas abgerechnet.

2 Nutzungsvertrag Server Housing bei synnet internet services Seite 2 von 6 3. Entgelte 3.1 Das Entgelt richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Server Housing. 3.2 Die Preise sind für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten festgesetzt. Nach Ablauf dieser sechs Monate können diese jederzeit von synnet geändert werden, der Kunde wird bei einer Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten informiert. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung. 3.3 Von synnet erbrachte Leistungen sind sofort rein netto nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und werden per Lastschrift oder per Kreditkarte eingezogen. 4. Domains 4.1 Der Kunde hat das Recht, über synnet Domains aus dem.de-namensraum zu beziehen. Der Kunde hat das Recht, diese Domains für die Vertragsdauer mit synnet zu führen. Nach Ablauf des Vertrages gehen die Rechte und Pflichten zur Führung der Domain an den Kunden zurück. Eventuelle Domaingebühren, insbesondere Name Service Gebühren und Führungsgebühren, werden bis zur Änderung der Domain durch einen KK-Antrag von synnet weiter an den Kunden berechnet. Die Gebühren zur Führung einer Domain richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Domains werden grundsätzlich nur im Auftrag und im Namen des Kunden bei den zuständigen NIC registriert und beantragt. 4.2 Der Kunde hat auch das Recht, aber nicht die Pflicht, Domains aus dem.com,.org und.net-namensraum, bzw. weiteren internationalen Namensräumen nach der ISOSpezifikation über synnet zu beziehen. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei In jedem Fall haben die Regeln der jeweils zuständigen Network Information Center Gültigkeit. synnet reicht lediglich Anträge auf Basis dieser Bestimmungen weiter. Laufzeiten, etc. richten sich nach den Bestimmungen der NIC. Domains werden immer für einen Zeitraum von 12 Monaten registriert. Die Führung der Domain verlängert sich immer um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf dieser Frist die Domainführung gekündigt wird. Die Domaingebühren sind immer für den Zeitraum von 12 Monaten im Voraus fällig.

3 Nutzungsvertrag Server Housing bei synnet internet services Seite 3 von 6 Sollten die Domaingebühren nicht an synnet ordnungsgemäß ausgeglichen werden, so steht synnet im Falle eines bevorstehenden KK Antrages das Recht zu, diesem KK Antrag zu widersprechen, bis alle Gebühren für die Domainführung inkl. aller Delegationskosten ausgeglichen sind. 4.4 Bei Abschluß eines entsprechenden Rahmenvertrages werden Bestellungen auch per rechtsverbindlich akzeptiert. 5. Netzadressen (IP-Adressen) 5.1 synnet stellt für die Dauer des Vertrages ausreichend Netzadressen im Rahmen des jeweiligen Tarifes zur Verfügung. 5.2 Der Bedarf an Netzadressen muss nachgewiesen sein. Als Nachweis gilt ein Bedarf nach den geltenden RIPE-Richtlinien. Entsprechende Anträge werden von synnet weitergeleitet. 5.3 Sollte ein Netzantrag von RIPE abgelehnt werden, ist auch synnet nicht berechtigt, und damit nicht in der Lage, Netzadressen zuzuteilen. 6. Vertragsart und -dauer 6.1 Dieser Vertrag ist gültig ab dem Datum der Unterschriften der Vertragsunterzeichnung. Fristen gelten ab dem Tag der Einrichtung eines Dienstes bzw. Zuteilung einer Domain durch die zuständigen NIC. 6.2 Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbefristet. Dieser Vertrag kann jedoch nach Ablauf von 4 Wochen mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn er nicht innerhalb der angegebenen Frist gekündigt wird. 7. Sonderkündigungsrecht synnet steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Kunde sein Zahlungsziel um mehr als drei Wochen überzieht. Bei dieser Kündigungsart ist synnet zu einer sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt, auch ohne weitere schriftliche oder mündliche Hinweise. Nach eigener Wahl steht auch synnet bei Überschreitung des Zahlungszieles von mehr als drei Wochen eine Sperrung der Dienste auf Basis dieses Vertrages zu, die nach A usgleich durch den Kunden wieder freigeschaltet werden können. In diesem Fall bleibt die Vertragslaufzeit unberührt.

4 Nutzungsvertrag Server Housing bei synnet internet services Seite 4 von 6 8. Haftung 8.1 Die Vertragspartner haften einander für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollte ein vertragswidriges Verhalten des Kunden Ansprüche Dritter gegen synnet begründen, so stellt der Kunde synnet hiervon frei. Dies gilt auch im Falle von 8.2. Die Haftung besteht auch bei Verletzung wesentlicher Hauptleistungspflichten. 8.2 Der Kunde steht dafür ein, dass keine Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch ihn bzw. seine Vertragspartner bzw. Nutzer gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstößt, sofern Ihm dies billig zugemutet werden kann. 8.3 synnet haftet für keinerlei unmittelbare oder mittelbare Schäden, die dem Kunden direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung von synnet Diensten und Anlagen entstehen. Hiervon unberührt ist Soweit nicht gesetzlich eine weitergehende Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist, ist die Haftung von synnet der Höhe nach auf drei Viertel der vom Kunden für den dem Schadenszeitpunkt vorangegangenen Monat bezahlten Nettovergütung begrenzt. 8.5 synnet kann nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte. Insbesondere gilt dies für die Beantragung und Registrierung von Domains im Namen des Kunden. Ebenso ist synnet nicht verantwortlich für den Inhalt übertragener und gespeicherter Daten. 8.6 Im übrigen haftet synnet nicht für etwaigen Verlust oder die Verstümmelung von Daten in Zusammenhang mit deren Übertragung. 8.7 synnet übernimmt über hinaus keinerlei Haftung oder Garantien, insbesondere für irgendeine Mindestverfügbarkeit bzw. verfügbare Kapazität, weder qualitativer, noch in zeitlicher Hinsicht, bezüglich der Nutzung bzw. der Nutzbarkeit der Leitung. Sollte jedoch die Nutzung bzw. die Nutzbarkeit innerhalb eines Kalendermonats mehr als 5 Stunden aufgehoben sein, so mindert sich, falls ein Verschulden von synnet vorliegt, ausgehend von dreißig Kalendertagen und 24 Stunden pro Tag, die vom Kunden zu zahlende Vergütung entsprechend, sofern nach einem Pauschaltarif abgerechnet wird.

5 Nutzungsvertrag Server Housing bei synnet internet services Seite 5 von 6 9. Garantien synnet garantiert eine Verfügbarkeit der Server und Verbindungen von 97 % im Monat. Ausgenommen sind Störungen aufgrund höherer Gewalt, oder aus Gründen, die nicht zum Betriebsbereich von synnet gehören. Sollte die Verfügbarkeit nicht gegeben sein, ist der Kunde berechtigt, die zu zahlende Vergütung nach 8.7 zu mindern. 10. Datenaustausch 10.1 Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden, datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen Zuständigkeitsbereich Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach Beendigung dieses Vertrages geheimzuhalten Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Telekom- Datenschutzordnung (TDSV) synnet ist berechtigt, für die Rechnungserstellung erforderliche Protokolle (Logdateien) aus dem Datenstrom anzufertigen. Die Logdateien werden für die Dauer von fünf Jahren archiviert. 11. Schlußbestimmungen 11.1 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt Nebenabreden und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und werden im Anhang A geregelt. Existiert kein Anhang A, existieren keine Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch synnet an Dritte übertragen.

6 Nutzungsvertrag Server Housing bei synnet internet services Seite 6 von Sollte der Kunde über synnet einen virtuellen oder physischen Server an das Internet anbinden, so haftet der Kunde für den Inhalt der Daten. Insbesondere die Bereitstellung von Daten, die die deutschen Kinder- und Jugendschutzgesetze berühren, wird hiermit strikt untersagt. Der Kunde haftet für sein Verschulden. synnet steht in keinem Zusammenhang mit den Daten, die der Kunde im Internet bereitstellt Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das deutsche Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Sitz von synnet. Es gelten unsere AGB. Ort, Datum Kunde Ort, Datum Synnet

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