Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Mobilitätshilfen. zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V.

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1 Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse in Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK: Seite 1 von 7

2 1 Preisvereinbarung Hilfsmittelpositionsnummer Art der Pauschale - Drehscheiben - Positionswechselhilfen - Umlager-/Wendehilfen - Rutschbretter - Patientenhebekissen - Umsetz-/Aufrichthilfen, stationär - Umsetz-/Aufrichthilfen, beweglich - NN (geplante Produktart: Umlager-/Wendehilfen zum permanenten Verbleib im Bett) - Katapultsitze - Aufstehgestelle - Aufstehhilfe KZ 00/01/02/0 3/08/09/14 Preis netto Preis * brutto Rabatt Wiedereinsatz Gen.- pflicht** LZ *** 00 70,59 84,00 nein nein** % nein ja 00 95,80 114,00 nein nein** Seite 2 von 7

3 Hilfsmittelpositionsnummer Art der Pauschale - Lifter, fahrbar Detailinformationen siehe Anhang 3 zur Leistungsbeschreibung Lifter, fahrbar Detailinformationen siehe Anhang 3 zur Leistungsbeschreibung Wandlifter - Deckenlifter, freistehend mit Bodenständer - Abrechnungspositionsnummer für Patientenaufnahmesysteme für Lifter - NN Die Produktart zu diesem Produkt wird noch erstellt - Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen - Zweiräder mit Teleskopstützrädern - Dreiräder mit Fußpedalantrieb - Dreiräder mit Handkurbelantrieb - Dreiräder mit Fußpedal-Vorderradantrieb KZ 00/01/02/0 3/08/09/14 Rabatt Wiedereinsatz Erstpauschale 08 Folgepauschale 09 Preis netto Preis * brutto Gen.- pflicht** LZ *** 840, ,00 ja ,34 881,00 ja 24 Seite 3 von 7

4 Hilfsmittelpositionsnummer Art der Pauschale - Zubehör für Zwei-/Dreiräder für Kinder - Behindertengerechtes Zubehör für handelsübliche Fahrräder - NN (geplante Produktart: Restkraftverstärkende Dreiräder) - Abrechnungsposition für Zusätze KZ 00/01/02/0 3/08/09/14 Preis netto Preis * brutto Rabatt Wiedereinsatz Gen.- pflicht** LZ *** 00 KV ja * Der Preis ist netto vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., dies gilt auch für die nachfolgenden Preise zu Wiedereinsatz und Reparaturen. ** Gilt nicht bei Versicherten, die in Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen bzw. ähnlichen Einrichtungen leben (Heimbewohner). ***LZ= Laufzeit in Monaten Seite 4 von 7

5 Wiedereinsatz / Rückkauf / Reparaturen Wiedereinsatz Euronetto Eurobrutto Sonstige Rehahilfsmittel KV Rückkauf (HMV-Nr ) Rückkaufpauschale: Lifter, fahrbar (HMV-Nr ) 200,00 EUR Die Hilfsmittel müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllen: Es handelt sich um Eigentum der AOK. Das betreffende Produkt entspricht der Produktbeschreibung für eine Versorgungspauschale nach den Anlagen und zum Hilfsmittelrahmenvertrag. Das Hilfsmittel befindet sich im Lagerbestand der AOK. Das Hilfsmittel ist nicht älter als fünf Jahre Die vorstehende Regelung zum Rückkauf gilt nicht bei solchen Hilfsmitteln, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen: Hilfsmittel, die aufgrund ihres Zustandes, ihrer Ausstattung oder gesetzlicher Vorgaben ausgesondert werden müssen. Entsprechende Sachverhalte zur Aussonderung sind im Vorfeld durch die AOK genehmigen zu lassen. Hilfsmittel, die aufgrund von Herstellerinformationen nicht mehr eingesetzt werden können. Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Hilfsmittel, die von Dritten geliefert wurden. Hat der Leistungserbringer ein Interesse an dem Produkt, erstellt er ein individuelles Rückkaufangebot. Sämtliche Hilfsmittel, die aufgrund der vorstehend skizzierten Kriterien nicht zurückgekauft werden können, verbleiben zunächst im Eigentum der AOK. Die AOK wird zu gegebener Zeit mitteilen, wie mit diesen Hilfsmitteln verfahren wird. Der Rückkauf und die Abrechnung erfolgen direkt zwischen der AOK und dem Leistungserbringer. Parallel zum Rückholauftrag erhält der Leistungserbringer von der AOK entweder eine Rechnung über den Rückkaufbetrag oder die Aufforderung, ein individuelles Rückkaufangebot (bei Lieferung durch Dritte) einzureichen. Die Rechnung enthält neben der Bankverbindung den individuellen Verwendungszweck. Wenn die Rechnung im Zuge eines Rückholauftrages durch die AOK unterbleibt, wendet sich der Leistungserbringer zur Klärung an die AOK. Seite 5 von 7

6 Mit der Wiedereinsatzpauschale sind die Beratung, anfallende Versandkosten, Reinigung, Funktions-Check, Auslieferung und Einweisung abgegolten. Soweit erforderlich, auch mehrfach unentgeltliche Nacheinweisung (z. B. Probleme durch Bedienungsfehler usw.) im Laufe eines Jahres nach Lieferung. Der Leistungserbringer erklärt sich grundsätzlich bereit, auch gleichwertige Geräte anderer Hersteller dem Wiedereinsatz zuzuführen. Es gelten die Konditionen dieser Vereinbarung. Von der Zuführung in das Wiedereinsatzverfahren sind die Geräte ausgeschlossen, die den derzeitigen Geräte-, Leistungs- und Sicherheitsstandards (z. B. Medizingeräteverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Medizinproduktgesetz, DIN-Norm, GS- TÜV-Zeichen usw.) nicht genügen. Arbeitszeiten für Reparaturen (An-/Abfahrt sind im Preis enthalten) Arbeitswert : 1 Arbeitswert (AW) = 6 Minuten EURnetto EURbrutto 1 Arbeitswert (6 Minuten) manuell 3,74 4,45 1 Arbeitswert (6 Minuten) elektrisch 4,74 5,64 Seite 6 von 7

7 2 Laufzeit und Kündigung Die Anlage tritt am in Kraft. Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (1) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (3) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. 3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Dies gilt insbesondere im Falle von aufsichtsrechtlichen Interventionen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 7 von 7

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