Anlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie
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- Jobst Gärtner
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1 Anlage 19 Vereinbarung über die Lieferung von Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie Spülsystemen (Produktgruppe ) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": für die PG für die PG für die PG 88
2 1 Gegenstand der Anlage 1. Diese Anlage regelt den Ablauf und die Preise der Versorgung der Versicherten der BARMER GEK und der TK mit Krankenpflegeartikeln der Produktuntergruppen Stechbecken/Bettpfannen ( ), Einmalhandschuhe ( ), Spülsysteme ( ) und Klistierspritzen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. 2. Zu dieser Anlage gehört folgender Anhang: Anhang 1: Vergütungsliste Krankenpflegeartikel und Spülsysteme. 1. Es gelten die vertraglichen Regelungen. 2 Liefervoraussetzungen 2. Bei der Versorgung ist gemäß den Vorgaben von Anhang 1 zu dieser Anlage eine Versorgungsanzeige gemäß 6 des Vertrages erforderlich. Auf die Übersendung der Versorgungsanzeige verzichten die BARMER GEK und die TK jedoch mit einer Widerrufsfrist von einem Monat bis zu einem Betrag von EUR 250,00 zzgl. Mehrwertsteuer je Hilfsmittel. 3. Die Apotheke erhält nach Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen die Genehmigung der BARMER GEK oder der TK. 4. Gemäß den Vorgaben von Anhang 1 sowie für von Anhang 1 zu dieser Anlage nicht erfasste Produktarten der in 1 genannten Produktuntergruppen gilt eine generelle Verpflichtung zum Einreichen eines Kostenvoranschlags gemäß 6 des Rahmenvertrages. 5. Die TK verzichtet auf die Einreichung eines Kostenvoranschlags gemäß Ziffer 3 mit einer Widerrufsfrist von einem Monat bis zu einem Wert von EUR 100,00 je Hilfsmittel. 3 Leistungsvergütung 1. Die im Anhang 1 angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und gelten für alle Produkte einer Produktart. Von den Abrechnungspreisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung des Versicherten abzuziehen. 2. In den Preisen sind die im Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu erbringenden Dienst- und Sachleistungen enthalten. 3. Eine Abrechnung der in dieser Anlage vereinbarten Vertragspreise ist dann ausgeschlossen, wenn ein Produkt in einem anderen Vertrag der Apotheke mit der BARMER GEK oder TK von einer Versorgungspauschale umfasst und die Versorgung auf Basis der Versorgungspauschale durchzuführen ist.
3 4. Im Fall einer Versorgung, zu welcher der Versicherte auf eigenen Wunsch gemäß 10 Nummer 5 des Rahmenvertrages einen Eigenanteil erbringt, hat die Apotheke bei der Abrechnung abweichend von dem jeweils im Anhang 1 vereinbarten Kennzeichen Hilfsmittel das Kennzeichen Hilfsmittel 06 für die höherwertige Versorgung anzugeben. Zudem ist bei der Abrechnung die 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer des tatsächlich abgegebenen, höherwertigen Hilfsmittels anzugeben. Liegt eine Versorgung im Sinne von Satz 1 vor, ist eine zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbarende Sonder-Pharmazentralnummer auf der Verordnung aufzutragen.
4 Anhang 1 zur Anlage 19 des Vertrages Vergütungsliste für Krankenpflegeartikel und Spülsysteme Abkürzungsverzeichnis Abkürzung ABR-NR LEGS KZH VA Bezeichnung Abrechnungspositionsnummer Leistungserbringergruppenschlüssel Kennzeichen Hilfsmittel Versorgungsanzeige
5 Produktgruppe 19 - Krankenpflegeartikel und Spülsysteme ABR-NR KZH Beschreibung Netto preis MwSt.-Satz * 1 = voll VA / 2 = ermäßigt Stechbecken/Bettpfannen Stechbecken 1 Plastik/Edelstahl Einmalhandschuhe Einmalhandschuhe, unsteril (100 Stück) 4,50 1 VA Einmalhandschuhe, steril (100 Stück) 24,50 1 VA Spülsysteme Spülsysteme, schwerkraftabhängig 13,00 1 VA Spülsysteme, pumpenabhängig (mechanisch) 1 88 Klistierspritzen Klistierspritze, Größe 1 (bis 80 ml) 3,00 1 VA Klistierspritze, Größe 2 (>80 ml bis 150 ml) 3,75 1 VA Klistierspritze, Größe 3 (>150ml bis 225ml) 4,25 1 VA Klistierspritze, Größe 4 (>225 ml) 4,80 1 VA Die Klistierspritzen sind den Arzneimitteln zuzuordnen. Die Zuzahlung beträgt 10%, mindestens 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten der Spritze. * Mehrwertsteuer bei Vertragsabschluss
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