Deutsche Meisterschaften 2008 in Bad Blankenburg 1 30-Minuten-Texterfassung, 1. Durchgang Seitenränder: links und rechts jeweils 2,5 cm

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1 Deutsche Meisterschaften 2008 in Bad Blankenburg 1 30-Minuten-Texterfassung, 1. Durchgang Seitenränder: links und rechts jeweils 2,5 cm Der Sinn des Binnenmarktes besteht darin, Hemmnisse zu 59 beseitigen und Vorschriften zu vereinfachen, damit 111 Privatpersonen, Verbraucher und Unternehmen in der gesamten 174 Europäischen Union die Chancen optimal nutzen, die sich ihnen 239 durch den direkten Zugang zu einem Markt mit 27 Staaten und Millionen Menschen bieten. Als Eckpfeiler des 356 Binnenmarktes werden häufig die vier Freiheiten genannt, 415 nämlich der freie Verkehr von Personen, Waren, 465 Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten sind im Vertrag 533 zur Gründung der Europäischen Union festgeschrieben und bilden 599 die Grundlage für den Binnenmarkt. Doch was bedeuten diese 661 Freiheiten konkret für den Einzelnen? Privatpersonen haben das 728 Recht, in einem anderen Land der Europäischen Union zu wohnen, 795 zu arbeiten und zu studieren. Verbraucher profitieren von 854 niedrigeren Preisen durch zunehmenden Wettbewerb, einer 912 größeren Auswahl an Konsumgütern und genießen stärkeren 970 Verbraucherschutz. Unternehmen können einfacher und 1024 kostengünstiger grenzübergreifende Geschäfte tätigen. In 1083 unserem Rückblick können Sie mehr über die Geschichte des 1144 Binnenmarktes erfahren. Daneben funktioniert der Binnenmarkt 1208 aber auch mit Hilfe zusätzlicher Rechtsvorschriften, die 1267 weitere Hemmnisse in bestimmten Bereichen beseitigen und auf 1330 einzelstaatlicher Ebene durch die Mitgliedstaaten umgesetzt 1392 werden. Diese Gesetze müssen von den Mitgliedstaaten unbedingt 1458 fristgemäß und einwandfrei umgesetzt werden. Ist dies nicht 1519 der Fall, haben alle Parteien verloren. Im Abschnitt 1576 Überwachung und Berichterstattung finden Sie weitere 1631 Informationen über die Methoden, mit denen wir sicherstellen, 1695 dass die Mitgliedstaaten die von ihnen eingegangenen 1749 Verpflichtungen auch einhalten. Der Binnenmarkt ist nicht 1810 ausschließlich nach innen ausgerichtet. Praktisch alle 1866 politischen Konzepte des Binnenmarktes sind in gewissem Grad 1930 auch mit einem internationalen Aspekt verknüpft. Trotz der 1991 bisher erreichten Ziele ist der Binnenmarkt jedoch immer noch 2055 nicht vollendet. Zum Leben und Arbeiten im Binnenmarkt gehört 2121

2 2 der Grundsatz des freien Personenverkehrs. Er besteht bereits 2186 seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Zunächst 2248 sollte mit seiner Einführung eine Öffnung der europäischen 2309 Arbeitsmärkte für die Wanderarbeitnehmer und ihre Familien 2371 bewirkt werden. Im Laufe der Jahre wurde dieses Recht 2429 schrittweise auf alle Bürger erweitert. Heute, nach der 2487 Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, können 2551 wir uns innerhalb Europas so frei bewegen wie im eigenen Land Wir haben das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, 2681 zu arbeiten oder den Ruhestand zu verbringen. Diese Freiheiten 2747 verkörpern die konkreten Vorteile der Europäischen 2800 Staatsbürgerschaft. Seit dem Vertrag von Maastricht ist der 2864 Begriff der Unionsbürgerschaft im Vertrag zur Gründung der 2927 Europäischen Gemeinschaft verankert. Er wurde mit dem 2984 europäischen Einigungswerk weiterentwickelt, da die Schaffung 3048 einer immer engeren Union der Völker Europas in den EU Verträgen als oberstes Ziel der Europäischen Union genannt 3172 wurde. Darüber hinaus wurde durch die Einführung der 3227 Unionsbürgerschaft eine bessere Wahrung der Rechte und 3285 Interessen der Staatsangehörigen ihrer Mitgliedstaaten 3343 angestrebt. Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht 3405 zielt darauf ab, den Schutz der Rechte und Interessen der 3466 Angehörigen ihrer Mitgliedstaaten durch Einführung einer 3526 Unionsbürgerschaft zu stärken. Die Unionsbürgerschaft verleiht 3592 jedem Unionsbürger das grundlegende und individuelle Recht, 3654 sich frei zu bewegen und aufzuhalten, ohne sich auf eine 3711 Erwerbstätigkeit zu berufen. Durch diesen Vertrag wurde auch 3775 das aktive und passive Wahlrecht bei Europa- und 3826 Kommunalwahlen eingeführt. Er verbesserte auch den 3879 diplomatischen und konsularischen Schutz, indem Unionsbürger 3942 das Recht erhielten, alle Mitgliedstaaten, die in einem 4000 Drittland vertreten sind, um Hilfe zu bitten, wenn sein 4058 eigener Mitgliedstaat dort nicht vertreten ist. Durch den am Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam wurden 4186 die Rechte und Pflichten der Bürger durch die Aufnahme eines 4251

3 3 Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der 4318 Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der 4375 Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der 4433 sexuellen Ausrichtung in den Vertrag erweitert. Durch die 4494 Einbeziehung des Schengener Übereinkommens in den Vertrag von 4559 Amsterdam wurde auch die Freizügigkeit der Personen gestärkt Weiterhin bekräftigten alle Staaten ihre Verpflichtung, ihre 4688 Bevölkerung auf dem höchstmöglichen Wissensstand auszubilden, 4752 insbesondere um dadurch die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Der unterzeichnete Vertrag von Nizza erleichterte 4870 beispielsweise den Bereich der Freizügigkeit und des 4925 Niederlassungsrechts, indem er die qualifizierte Mehrheit für 4989 die Beschlussfassung im Rat einführte. Die 5035 grenzüberschreitende Mobilität ist Wirklichkeit geworden und 5098 nun gilt es, die Unsicherheiten, die die konkrete Ausübung 5159 dieser Freiheiten behindern können, zu beseitigen. Auf der 5220 einen Seite muss dafür gesorgt werden, dass dieses Recht in 5282 einem Rahmen der Sicherheit und des Rechts in Anspruch 5341 genommen werden kann, der für alle zugänglich ist, damit in 5401 einem Europa ohne Grenzen der Kriminalität nicht Tür und Tor 5467 geöffnet wird. Auf der anderen Seite gilt es, die letzten 5527 juristischen und praktischen Hindernisse zu beseitigen, die 5588 einer vollständigen Freizügigkeit und der 5631 Niederlassungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten im Wege 5692 stehen. Die europäische Politik im Bereich der gegenseitigen 5756 Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ein Beispiel für 5818 entsprechende Maßnahmen der Kommission. Die im Vertrag 5877 verankerten Grundsätze der Niederlassungs- und der 5930 Dienstleistungsfreiheit sind zwei der Grundfreiheiten, die von 5995 elementarer Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarktes 6060 sind. Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem 6124 Wirtschaftsteilnehmer, sei es eine natürliche Person oder ein 6188 Unternehmen, eine wirtschaftliche Tätigkeit in stabiler und 6250 kontinuierlicher Art und Weise in einem oder mehreren 6306 Mitgliedstaaten zu verfolgen. Der Grundsatz der 6357

4 4 Dienstleistungsfreiheit ermöglicht einem 6399 Wirtschaftsteilnehmer, der Dienste in einem Mitgliedstaat 6460 erbringt, seine Dienste auch vorübergehend in einem anderen 6521 Mitgliedstaat zu erbringen, ohne sich dort niederlassen zu 6581 müssen. Diese Bestimmungen sind direkt anwendbar. In der 6641 Realität bedeutet dies, dass Mitgliedstaaten nationale 6698 Rechtsvorschriften ändern müssen, die die Niederlassungs- oder 6763 die Dienstleistungsfreiheit beschränken und daher unvereinbar 6826 mit diesen Grundsätzen sind. Dies umfasst nicht nur 6880 diskriminierende Maßnahmen, sondern darüber hinaus sämtliche 6942 nationale Regeln, die, obwohl sie unterschiedslos auf 6997 inländische und ausländische Beteiligte anwendbar sind, die 7058 Ausübung dieser Grundfreiheiten behindern oder unattraktiver 7121 machen. Dies gilt besonders, wenn sie zu Verzögerungen führen 7185 oder zusätzliche Kosten verursachen. In diesen Fällen dürfen 7249 die Mitgliedstaaten solche Beschränkungen nur unter bestimmten 7314 Voraussetzungen aufrechterhalten, nämlich wenn sie durch 7372 zwingende Gründe des Allgemeininteresses, zum Beispiel aus 7434 Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder der 7491 öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt und verhältnismäßig 7551 sind. Aufgrund der Verträge ist die Kommission verantwortlich 7616 dafür, dass das Gemeinschaftsrecht korrekt angewendet wird Während einige wichtige Entwicklungen im Bereich der 7733 Dienstleistungen durch spezielle Rechtssetzung in bestimmten 7796 Bereichen erreicht werden konnten, wurden für den Großteil der 7861 Dienstleistungen die Grundsätze der Niederlassungs- und 7920 Dienstleitungsfreiheit im Laufe der Jahre durch die 7975 Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen 8028 Gemeinschaften konkretisiert und weiterentwickelt. Die 8085 Kommission hat Leitfäden für die Rechtsprechung des 8140 Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft erarbeitet. Die 8204 meisten politischen Maßnahmen der Europäischen Union im 8263 Hinblick auf den freien Personenverkehr fallen in den Bereich 8328 der Justiz und Inneres. Die spezifischen Aktivitäten im 8388 Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betreffen 8453

5 5 den Politikbereich Beschäftigung und Soziales. Die Rechte der 8520 Bürger, sich überall in der Europäischen Union niederzulassen 8585 oder Dienstleistungen zu erbringen, sind wesentliche 8639 Grundsätze des Gemeinschaftsrechts. Nationale Vorschriften, 8703 nach denen nur gemäß bestimmten Rechtsvorschriften erworbene 8765 Berufsqualifikationen anerkannt werden, behindern diese 8822 grundlegenden Freiheiten. Diese Hindernisse werden überwunden 8887 durch Bestimmungen der Europäischen Union, die die 8941 gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen 9003 den Mitgliedstaaten gewährleisten. Diese Regelungen für die 9066 Anerkennung beruflicher Befähigungsweise wurden unlängst 9125 reformiert. Sie verfolgten damit vier Ziele: flexiblere 9183 Arbeitsmärkte, weitere Liberalisierung bei der Erbringung von 9248 Dienstleistungen, Förderung der automatischen Anerkennung von 9313 Qualifikationen sowie Vereinfachung der Verwaltungsverfahren Am 20. Oktober 2007 ist eine neue Richtlinie in Kraft 9436 getreten. Darin wurden 15 Richtlinien konsolidiert und 9493 modernisiert, die alle Anerkennungsvorschriften betreffen mit 9556 Ausnahme der Vorschriften für Rechtsanwälte, Tätigkeiten im 9620 Handel und Vertrieb von Giftstoffen sowie Handelsvertreter Dies ist die erste umfassende Modernisierung des Systems seit 9749 dessen Einführung vor über 40 Jahren. Dienstleistungen sind 9812 von entscheidender Bedeutung für den Europäischen Binnenmarkt Sie erstrecken sich auf alle Bereiche und stellen ca Prozent der wirtschaftlichen Aktivität der Europäischen Union mit ihren 25 Mitgliedstaaten dar. In der gleichen Größenordnung sind sie für Beschäftigung in der Europäischen Union verantwortlich bei einem stetig steigenden Anteil. Dies unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung der Dienstleistungen. Die wesentlichen Grundsätze des Binnenmarktes für Dienstleistungen sind im EG-Vertrag festgelegt. Dieser garantiert europäischen Unternehmen die Freiheit, sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen und die Freiheit, Dienstleistungen auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als dem, in dem sie niedergelassen sind, 10590

6 6 anzubieten. Die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit sind zwei der so genannten Grundfreiheiten, die von fundamentaler Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt sind. Insgesamt hat der Binnenmarkt zu messbaren Erfolgen geführt. So wurden zum Beispiel in den Jahren seit der Vollendung des ersten Binnenmarktprogramms im Jahre 1993 durch die Beseitigung von Beschränkungen mindestens 2,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen Das Wohlstandswachstum, das auf dem Binnenmarkt in diesen Jahren zurückgeführt werden kann, beträgt nahezu Milliarden Euro. Der Wettbewerb hat zugenommen, da Unternehmen sich neue Märkte erschließen konnten. Preise haben sich angenähert und Angebot und Qualität der für die Konsumenten zur Verfügung stehenden Produkte haben sich verbessert. Die Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit wurden über die Jahre durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert und weiterentwickelt Darüber hinaus wurden wichtige Entwicklungen und Fortschritte im Bereich der Dienstleistungen durch spezielle Gesetzgebung, zum Beispiel in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Rundfunkwesen und Anerkennung von Berufsqualifikationen erreicht. Dennoch funktioniert der Binnenmarkt für Dienstleistungen, von Fortschritten in einigen spezifischen Dienstleistungsbereichen abgesehen, noch nicht in dem Maße, wie er funktionieren sollte. Die größten Erfolge stammen bisher aus dem Bereich des Warenverkehrs. Seit langem ist jedoch deutlich, dass ernsthafte Bemühungen erforderlich sind, um das Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen zu verbessern. Auf dem Gipfeltreffen in Lissabon im März 2000 wurde dann eine Strategie zur Beseitigung von Beschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen gefordert. Da die Gründe, weshalb sie nicht ständig grenzüberschreitend in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, vielschichtig sind, hat die Kommission die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen analysiert 12683

7 7 und Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, anderen Europäischen Institutionen und Interessenvertretern durchgeführt. Als Ergebnis wurde im Juli 2002 der Bericht über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen veröffentlicht. Dieser Bericht beschreibt im Detail die rechtlichen, administrativen und praktischen Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Europäischen Union. Er kommt zu dem Schluss, dass zwischen der Vision einer einheitlichen Wirtschaft und der Realität, wie sie europäische Bürger und Dienstleistungserbringer erleben, noch immer eine große Diskrepanz besteht. Durch den von der Kommission vorgelegten Bericht wird deutlich, dass diese Beschränkungen ernsthafte negative Auswirkungen auf die Kosten und die Qualität der Dienstleistungen haben. Der freie Warenverkehr stellt eine der vier Freiheiten des Binnenmarktes dar. Die Mitgliedstaaten dürfen den freien Warenverkehr nur in Ausnahmefällen einschränken, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, Umwelt oder der Verbraucher. Die potenziellen Risiken, die von einzelnen Produktgruppen ausgehen, sind unterschiedlich. Naturgemäß bergen Arzneimittel und Bauprodukte größere gesundheitliche Gefahren als beispielsweise Büroausstattung oder Teigwaren. Um die Risiken zu minimieren und um eine Rechtssicherheit in der Europäischen Union zu schaffen, wurden Regelungen erlassen, die besonders in den risikoreichen Produktsegmenten die technischen Vorschriften harmonisieren. Um risikoärmere Segmente wurden in der Regel keine Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene verabschiedet. Der Warenverkehr in diesen nicht harmonisierten Sektoren unterliegt dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder vertriebene Produkte grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union ohne Beschränkungen gehandelt werden können. Ungefähr die Hälfte der gehandelten Waren unterliegen den harmonisierten Vorschriften. Der Grundsatz des freien Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des 14804

8 8 Binnenmarktes. Der Grundsatz bedeutet, dass alle nationalen Beschränkungen des Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union zu beseitigen sind. Viele Handelshemmnisse wurden im Rahmen der gemeinschaftlichen Harmonisierung beseitigt, so zum Beispiel für Fahrzeuge, Chemikalien, Kosmetika und elektrotechnische Waren. Soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierung besteht, verbieten die Bestimmungen der Artikel bis 30 den Mitgliedstaaten, innergemeinschaftliche Beschränkungen aufrechtzuerhalten bzw. aufzuerlegen. Diese Bestimmungen bilden auch die Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung, welches bedeutet, dass in allen noch nicht angeglichenen Sektoren alle Mitgliedsländer auf ihrem Gebiet Güter akzeptieren müssen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden. Die Anwendung dieses Prinzips kann nur dann angezweifelt werden, wenn zum Beispiel öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Umweltschutz gefährdet erscheinen. Bei abweichenden Maßnahmen muss zudem der Beweis erbracht werden, dass sie notwendig und angemessen sind. Artikel 28 und 29 des EG-Vertrages verbieten mengenmäßige Beschränkungen von Importen, Exporten oder Transitgütern und alle weiteren Maßnahmen, die eine ähnliche Wirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zur Folge haben. Alle Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar derartige Importe behindern, werden als Maßnahmen angesehen, die mit mengenmäßigen Beschränkungen gleichgesetzt werden. Die Bestimmungen stehen Verboten nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind oder aus anderen Gründen, welche der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anerkannt hat. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. Die in Vorschriften festgelegten 16938

9 9 Mindestanforderungen für Güter, die aus einem anderen Mitgliedstaat importiert werden, fallen unter den Artikel des Vertrages. Die Kommission beobachtet die tatsächliche Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs in den Mitgliedstaaten. Sie ist dazu aufgrund der Beschwerden von Bürgern und wirtschaftlichen Akteuren über nationale Maßnahmen oder Praktiken in der Lage. In vielen Fällen werden die Handelsschranken gütlich und im Einvernehmen aufgehoben Erweist sich dies als unmöglich, kann die Kommission den betreffenden Mitgliedstaat verklagen. Es ist noch nicht so lange her, dass die Bürger Europas gezwungen waren, ihr Geld vornehmlich im Heimatland zu verwalten und anzulegen. Dank der mit der Konsolidierung des Binnenmarktes einhergehenden Liberalisierung des Kapitalverkehrs und des Zahlungsverkehrs sind die Bürger der Europäischen Union heute in der Lage, viele Transaktionen im Ausland zu tätigen, zum Beispiel Eröffnung eines Bankkontos, Erwerb von Aktien bei ausländischen Unternehmen bzw. Kauf von Immobilien. Die Wahrnehmung einiger dieser Rechte ist jedoch immer noch in einzelstaatlichen Bestimmungen geregelt, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. Der freie Kapitalverkehr ist eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Er ermöglicht eine bessere Rohstoffausnutzung innerhalb der Europäischen Union, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel, fördert die Mobilität der Arbeitnehmer und verschafft den Unternehmen einen leichteren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten in der Start- und Aufbauphase Darüber hinaus stellt er eine entscheidende Bedingung für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen im Bereich der Finanzdienstleistungen dar. In der Tat würden Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs die Wirksamkeit von Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Finanzdienstleistungen gefährden. Im Jahre 2005 schloss die Kommission die Gesetzgebungsphase im Rahmen eines Aktionsplans zur 19045

10 10 Entwicklung eines echten europaweiten Finanzdienstleistungsmarktes ab und ist nun damit befasst, eine neue Strategie zur stärkeren Integration der Finanzmärkte und zur Schaffung weiterer Vorteile für die Industrie und die Verbraucher umzusetzen. Ein ausgereifter Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen bietet dem Verbraucher eine größere Auswahl an Finanzprodukten, nämlich Darlehen, Versicherungen, Sparpläne und Renten, die ihm überall in Europa zur Verfügung stehen. Unternehmen können sich unkomplizierter und billiger Kredite beschaffen, wodurch die Kapital-, Waren- und Dienstleistungskosten für alle Beteiligten reduziert werden Die Zielsetzungen des Binnenmarktes lassen sich nicht alleine durch die Anwendung der vier Freiheiten, den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, erreichen Dazu bedarf es einzelstaatlicher und europäischer Konzepte zur Schaffung eines politischen Klimas, in dem die Unternehmen grenzübergreifend wachsen und tätig sein können. Die Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass sie überall gleiche Wettbewerbsbedingungen und entsprechende rechtliche Strukturen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, unabhängig von der Unternehmensgröße in der gesamten Europäischen Union erfolgreich tätig zu sein. Die Europäische Kommission ist fest dazu entschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen zu verbessern und damit einen erfolgreichen Wettbewerb auf den globalen Märkten zu ermöglichen. Ein Schlüsselelement dieser Politik bildet die Harmonisierung der Regelungen in Bezug auf Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Harmonisierung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, indem Unternehmen ermöglicht wird, in der gesamten Europäischen Union auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks sowie eines einheitlichen Verwaltungs- und Berichterstattungssystems tätig zu sein. Dieses System zielt seinerseits darauf ab, die Transparenz und das Vertrauen in die Unternehmensführung zu 21159

11 11 steigern sowie Investoren, Beschäftigte und Verbraucher verstärkt gegen Unternehmensbetrug und Misswirtschaft zu schützen. In der gleichen Weise zielt das Recht der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens darauf ab, den Wettbewerb und die Transparenz in einem Schlüsselsektor der europäischen Wirtschaft zu fördern. Eine Modernisierung und grenzübergreifende Öffnung der Beschäftigungsmärkte bietet den Unternehmen viele Möglichkeiten und die Steuerzahler profitieren von einem besseren Preis-Leistungsverhältnis. Vertragsrecht und Steuern sind zwei weitere Felder, in denen die Kommission den rechtlichen Rahmen für Unternehmen verbessern und die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel beseitigen will. Im Bereich der Steuern richten sich die Bemühungen der Kommission auf die Lösung von Problemen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, die im Binnenmarkt tätig sein möchten und es mit verschiedenen Steuerverwaltungen zu tun haben. Die Beseitigung der Handelsschranken in Europa ist keinesfalls gleichbedeutend mit einem geringeren Schutz der Rechte von Verbrauchern und Unternehmern. Es gibt eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten, zur Förderung des rechtmäßigen Handels und zum Schutz der Interessen von Verbrauchern und Unternehmern Einige dieser politischen Maßnahmen, zum Beispiel in Bezug auf den Verbraucherschutz und den Datenschutz, werden auf anderen Seiten der Kommission genauer erläutert. In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. Die Errichtung eines echten Binnenmarktes in Europa erfordert die Beseitigung oder größtmögliche Reduzierung der Hemmnisse für die Freizügigkeit und der wettbewerbsbeschädigenden Praktiken sowie die Schaffung einer innovations- und investitionsfreundlichen Umgebung. In diesem Zusammenhang stellt der Schutz geistigen Eigentums einen wesentlichen Faktor für den Erfolg des Binnenmarkts dar. Der 23279

12 12 Schutz geistigen Eigentums in unseren wissensbasierten Volkswirtschaften ist nicht nur für die Förderung der Innovation und der Kreativität von Bedeutung, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

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