Beratung im StUWi Drucksache Nr. 214/2018. Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Gevelsberg Zentrum 2030

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1 Fachbereich : F3.1 Aktenzeichen : F3.1.10Dru Datum : Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 214/2018 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Gevelsberg Zentrum 2030 Hier: Konzeptbeschluss und Antragstellung zur Städtebauförderung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung nimmt das in die Sitzung eingebrachte Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Gevelsberg Zentrum 2030 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu fassen: a) Der Rat der Stadt Gevelsberg beschließt das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Gevelsberg Zentrum 2030 (s. Tischvorlage / Anlage 1). Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Stadt Gevelsberg zugrunde gelegt. Die durchgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen. b) Der Rat der Stadt Gevelsberg beauftragt die Verwaltung, den Grundförderantrag zur Städtebauförderung für das mittelfristige Programm von 2019 bis 2025 mit den in Tischvorlage / Anlage 1 dargestellten Maßnahmen zu stellen. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Gevelsberg die Verwaltung einen Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zu stellen. Darin find folgende Maßnahmen aufgenommen: A.2: Vendômer Platz die Kosten für den Steuerungsprozess und die Kosten der vorbereitenden Planungsleistungen sowie die Refinanzierung des IEHKs Anlage: Blatt Verwaltungsvorlage wurde/wird beraten im: am Niederschrift StUWi Hauptausschuss Rat der Stadt

2 Begründung zur Vorlage Seite 2 der Drucksache 214/2018 Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung hat mit DS 44/2017 das Planungsbüro Architektur Stadtplanung Stadtentwicklung ASS Hamerla, Gruss-Rinck, Wegmann + Partner mit der Erstellung eines Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Gevelsberg Zentrum 2030 beauftragt. Das Konzept stellt die Grundlage für die Weiterentwicklung des Gevelsberger Zentrums bis mindestens zum Jahr 2030 dar und ist die Voraussetzung für die Förderung mit Mitteln der Stadterneuerung vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem IEHK entsteht ein ressortübergreifendes Werk, das ein breites Spektrum an Themen behandelt. Durch die integrierte Betrachtung und Bewertung der stadtentwicklungsrelevanten Sektoren sollen Synergien bewirkt werden, die eine nachhaltige Entwicklung Gevelsbergs initiieren. Das IEHK zeigt realisierbare Perspektiven auf und ist der Handlungsrahmen für eine mittelfristige Entwicklung der Stadt Gevelsberg, insbesondere für das Zentrum. Das IEHK stellt auch die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar. Fördermöglichkeiten bestehen über die Städtebauförderung, aber auch über eine Bandbreite weiterer Förderzugänge, die aus dem Entwicklungskonzept abgeleitet und im Handlungskonzept aufgeführt sind. Darüber hinaus umfasst das Handlungskonzept Investorenmaßnahmen und Maßnahmen Dritter. Der Erarbeitungsprozess des IEHKs erfolgte in aufeinander abgestimmten Stufen. Hierzu haben umfassende sektorale Untersuchungen und fachliche Bewertungen stattgefunden. Expertengespräche im August und September 2017 zu fünf thematischen Schwerpunkten wurden dazu genutzt, in einen Dialog mit den Akteuren vor Ort zu treten und Einschätzungen aus örtlicher Sicht zu gewinnen. In einem Perspektivenworkshop am 29. November 2017 wurden mit Meinungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und weiteren öffentlichen Akteuren sowie der Verwaltung die Bewertungen, erarbeiteten Ziele und die ersten Entwicklungsergebnisse diskutiert. Am 18. Januar 2018 fand in einer gut besuchten Informationsveranstaltung ein umfassender Diskurs mit den Gevelsberger Bürgerinnen und Bürgern statt. Hierauf folgte die Erarbeitung des Entwicklungskonzepts mit Vertiefungen und den städtebaulichen Maßnahmen für das Gevelsberger Zentrum. Am 9. Oktober 2018 wurden die erarbeiteten Konzepte in einem Konzept- und Maßnahmenworkshop mit den Gevelsberger Akteuren erörtert. Eine weitere öffentliche Bürgerinformation zum Stand des IEHKs findet/fand am 3. Dezember 2018 statt. Das IEHK enthält im ersten Teil, neben Aussagen zum Status Quo, zum Prozess und zu Begabungen und Defiziten, die Grundlagen, Ziele und Perspektiven für die Bereiche: Demographischer Wandel / Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung Vitales Zentrum Kultur Architektur / Städtebau / Baukultur Bildung und Soziales Tourismus / Freizeit / Sport Mobilität / Verkehr

3 Fortsetzung der Begründung Seite 3 der Drucksache 214/2018 Im zweiten Teil, dem Integrierten Entwicklungskonzept, werden die (Einzel-) Maßnahmen, die auf Grundlage des integrierten, themenübergreifenden Ansatzes aus den Sektoren / Themenfeldern abgeleitet wurden, dargestellt. Sie wirken nicht nur für sich, sondern fügen sich inhaltlich und räumlich in den Gesamtzusammenhang ein und stützen diesen. Der Masterplan Gevelsberg Zentrum 2030 als Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzepts bündelt die Vielzahl an Leitprojekten und Maßnahmen und bildet diese räumlich ab. Das IEHK für die Entwicklung des Gevelsberger Zentrums beinhaltet folgende Maßnahmen: A Öffentliche Räume (Straßen, Wege, Plätze, Parkanlagen) A.1 Innenstadtverträgliches Verkehrskonzept A.1.1 Wasserstraße / Gartenstraße / Jahnstraße A.1.2 Wittener Straße / Mauerstraße A.1.3 Umgestaltung Parkplatz Großer Markt A.1.4 Mittelstraße Ost A.2 Vendômer Platz und Umfeld, Zukunftsfähiges Zentrum A.3 Stadtgarten, Zukunftsfähiges Zentrum A.4 Fußgängerzone Mittelstraße A.5 Am Ennepebogen, Wohnen und Arbeiten an der Ennepe A.6 Verkehrsstation Bahnhof, Leuchtendes Entrée A.7 Gartenstraße Jahnstraße, Roter Teppich in das Zentrum A.8 Verkehrsversuch Königsburg A.9 Weststraßen Parkplatz, Qualifizierung zum attraktiven innerstädtischen Freiraum A.10 Lebendiges Dorf, Entrée A.11 Lebendiges Dorf, Erlöserkirche A.12 Grünewaldpark, Pocket-Park an der Ennepe A.13 Innenstadt West, Umbau Rosendahler Straße Städtebauliche Aufwertung A.14 Teichstraße, Arbeiten und Wohnen am Wasser B Hochbau sowie zugehörige Außenanlagen B.1 Rupprecht-Haus, Sozio-kulturelle Begegnung Bildung Einzelhandel Gastronomie im Herzen der Stadt C Fassadenprogramm und Verfügungsfonds C.1 Erscheinungsbild im Gevelsberger Zentrum aufwerten C.2 Verfügungsfonds zur Vitalisierung des Zentrums D Projektsteuerung, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit, Planungskonzepte sowie Programme, Richtlinien und Beratung zum Erscheinungsbild / Fassadenprogramm und Verfügungsfonds Ergänzende Privatmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Gevelsberg Zentrum 2030 stehen Im Himmel Feuerwehr Jeco Jellinghaus Die dargestellten Maßnahmen sollen vom Grundsatz beschlossen werden. Alle Maßnahmen werden noch im Detail im Rahmen von Einzelförderanträgen ausgearbeitet,

4 Fortsetzung der Begründung Seite 4 der Drucksache 214/2018 mit den Betroffenen und der Öffentlichkeit erörtert und in den Gremien der Stadt behandelt. Im dritten Teil des IEHKs, der Umsetzung, sind die Einzelmaßnahmen in einer Übersicht und jeweils im Detail dargestellt. Ihnen werden Kosten, Zuständigkeiten / Träger, Förderprogramm / Finanzierung und der Umsetzungszeitraum zugeordnet. Förderanträge Das IEHK bildet die inhaltliche Klammer und die Grundlage für die zu stellenden Förderanträge. Die ermittelten Kosten sind im vorläufigen Bericht zum IEHK dargestellt (s. Tischvorlage / Anlage 1). Die einzelnen Förderzugänge sind mit ihren Fördersätzen (z.b. Städtebauförderung 60%, der Eigenanteil der Stadt dann 40%) aufgeführt. Maßgeblich für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Kosten. Diese enthalten nicht die Einnahmen, die im Fördergebiet entstehen, z.b. bei maßnahmenbezogenen Immobilienverkäufen, die noch näher zu ermittelnden KAG-Beiträge und nichtförderfähige Aufwendungen (z.b. für Parkplätze). Der Städtebauförderantrag für die mittelfristige Entwicklung (Grundförderantrag) beinhaltet die zuwendungsfähigen Kosten für alle zu beantragenden Maßnahmen. Sie werden verteilt auf die einzelnen Jahre im Haupt-Realisierungszeitraum von 2019 bis Einzelne Maßnahmen sollen einer 2. Stufe zugeordnet werden, die von 2026 bis 2030 reicht. Der Grundförderantrag wird von der Bezirksregierung Arnsberg geprüft. Erfolgt ein positives Testat, können die einzelnen Fördermaßnahmen weiter ausgearbeitet und Einzelanträge für die jeweiligen, jährlichen Städtebauinvestitionsprogramme gestellt werden. Die Refinanzierung der Kosten für die Erstellung des IEHKs kann im ersten Jahr mitbeantragt werden. Der Umbau der Wasserstraße zur L702n soll in der Zuständigkeit von Straßen.NRW realisiert und finanziert werden. In der Folge enthält das Gesamtprogramm Fördermaßnahmen für verkehrswichtige Straßen in kommunaler Zuständigkeit (über das Förderprogramm Föri-kom-Stra), wie den Umbau der Wittener Straße, Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität (über Föri-kom-Nah), wie die Errichtung von Anlagen für den Radverkehr in der Wittener Straße / Mauerstraße, Fördermaßnahmen für den ÖPNV (EntflechtG), wie die Umgestaltung der Bushaltestelle an der Wasserstraße sowie Hinweise zu weiteren Förderzugängen. Wichtiger Bestandteil der Förderanträge ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht für alle Maßnahmen und Teil-Maßnahmen. Nach der Anerkennung des Grundförderantrags durch den Fördergeber werden die einzelnen Maßnahmen vorbereitet und durchlaufen den gewohnten Beratungs- und Beschlussfassungsprozess der Stadt Gevelsberg. Mit dem Grundförderantrag werden weder die konkrete Durchführung der einzelnen Maßnahmen beschlossen, noch die Zuständigkeiten der Gremien und des Rats verändert. Für das Jahr 2019 wird die Stadt Gevelsberg parallel zum Grundförderantrag auch einen Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zur Durchführung erster Maßnahmen stellen. In den Antrag aufgenommen werden die Maßnahmen

5 Fortsetzung der Begründung Seite 5 der Drucksache 214/ A.2 Vendômer Platz und Umfeld, Zukunftsfähiges Zentrum, - die Kosten für den Steuerungsprozess - und die vorbereitenden Planungsleistungen sowie die Refinanzierung der Kosten für die Erstellung des IEHKs. Es wird empfohlen, das beigefügte Konzept zu beschließen und den Grundförderantrag und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 auf Basis der aufgeführten Eckpunkte zu stellen. Da zum Zeitpunkt der Verschickung für den Stadtentwicklungsausschuss und den Hauptausschuss das IEHK Gevelsberg 2030 in seiner abschließenden abgestimmten Fassung der Verwaltung noch nicht vorgelegen hat, wird das Konzept Anlage 1 im Stadtentwicklungsausschuss und im Hauptausschuss verteilt. Im Stadtentwicklungsausschuss wird ebenfalls das beauftragte Büro ASS die Inhalte des Konzeptes persönlich vorstellen. In diesen Ausschüssen ist geplant, dass lediglich eine Beratung zum Konzept erfolgt und noch keine Beschlussempfehlung abgegeben wird. Für die Ratssitzung am 13. Dezember 2018, in der der abschließende Beschluss gefasst werden soll liegt das IEHK Gevelsberg 2030 (Anlage 1) fristgerecht zur Verschickung der Unterlagen vor. Gesehen:

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