Städtebauliche Fördermaßnahme Mönchengladbach-Innenstadt. Beschluss des IHEK und der weiteren Vorgehensweise
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- Eike Neumann
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1 Städtebauliche Fördermaßnahme Mönchengladbach-Innenstadt Beschluss des IHEK und der weiteren Vorgehensweise Gemeinsame Sitzung BV Nord & Planungs- und Bauausschuss am 17. Oktober 2017
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4 1. IHEK Alt-Mönchengladbach : ha; ca EW; wachsende Bevölkerung (auch in der gesamten Stadt) - Betrachtung Innenstadt plus angrenzende Wohnquartiere (Abgrenzung anhand signifikanter Strukturen und statistischer Bezirke) - Ankunftsort; Wechsel der Bevölkerung statistisch alle 2 2,5 Jahre - Im Vergleich zur Gesamtstadt höhere Quoten in den Bereichen Ausländeranteil, Migrationshintergrund, Arbeitslosigkeit - Untersuchungsraum jünger, kinderreicher und einkommensschwächer als Wohnquartiere in Stadtrandlagen; hoher Anteil an Einpersonenhaushalten - Viele Entwicklungspotentiale können zur Durchmischung der Bevölkerung beitragen und grundsätzlich die Einwohnerzahl (Angebotsnachfrage) erhöhen
5 1. IHEK Alt-Mönchengladbach : - Haupteinkaufsbereich der Stadt, stellenweise hoher Leerstand, Inhabergeführter Einzelhandel nur sporadisch und zu wenig in Szene gesetzt, Trading-Down-Tendenzen insb. im unteren Teil der Hindenburgstr. - Missstände im Stadtbild (Stichwort Zahnlücken, fehlende Illumination) - Altstadt als Keimzelle der Stadtentwicklung, nicht hinreichend inszeniert (Stadtmauer, Gladbach, Geroweiher, Abteiberg, Altstadtstrukturen) - Gastronomie- und Kulturangebote nicht gut integriert bzw. bekannt, teilweise allerdings hohe Qualität, gute Mischung der Angebote und Ketten - Urbaner Raum, Stadtökologische Defizite (Lärm, Hitze, wenig Grün) - Missstände im öffentlichen Raum (Be- und Ausleuchtung nicht hinreichend, informelle Treffpunkte fehlen, Angsträume vorhanden, fehlende und in die Jahre gekommene Spiel- und Bewegungsangebote)
6 1. IHEK Alt-Mönchengladbach : Oberziel: Städtebauliche Qualifizierung und Stärkung der Innenstadt als zentraler Ort des Handelns, Wohnens, der Kultur und Bildung sowie der Freizeitgestaltung - Entwicklungspotenziale nutzen und Stadtbild aufwerten - Historisches Erbe inszenieren - Öff. Raum aufwerten und Aufenthaltsqualität steigern - Sauberkeit und Sicherheitsgefühl - Handel-, Gastronomie und Dienstleistungslagen stabilisieren - Kultur- und Bildungsfunktionen herausstellen - Innerstädtisches Wohnen stärken - Mobilität nachhaltig und zukunftsorientiert gestalten - Soziale Stabilität sichern - Image aufwerten und Alleinstellungsmerkmale herausstellen
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8 Untersuchungsgebiet = Fördergebiet
9 2. Ergebnisse des Ministerium-Termins: - Das IHEK sowie der Termin wurden hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse und Durchführung als sehr gut eingestuft - IHEK stellt eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit an der Innenstadt und die Beantragung von Fördermitteln dar - Soziale Stadt wurde als das richtige Förderprogramm eingestuft - Seitens der Gutachter (Starke Quartiere starke Menschen) gab es ebenfalls positive Rückmeldungen und darüber hinaus Hinweise, an welchen Stellen nachjustiert werden sollte - Seitens der Förderbehörde keine Einschränkungen hinsichtlich des Maßnahmenpakets; Einschränkungen ergeben sich eher aus finanziellen und insbesondere personellen Grenzen der Stadt - Verweis, dass ausreichend Personal, ggf. auch temporäres, zur Verfügung gestellt werden muss, um alles in der vorgegebenen Zeit fertigzustellen und abzurechnen (insbesondere mit Blick auf EFRE-Förderung)
10 2. Ergebnisse des Ministerium-Termins: - Die abschließende Prüfung, welche Projekte EFRE-förderfähig sind, findet aktuell in Abstimmung zwischen Ministerium, Bezirksregierung und Stadtverwaltung statt - Die Zentralbibliothek sowie die Aufwertung einzelner Spielplätze sind grundsätzlich EFRE-förderfähig; Bibliothek wird seitens des Fördergebers als ein sehr wünschenswertes Projekt gesehen - Auch die großen Freiraumprojekte sowie die Aufwertung und Qualifizierung der Wohnstraßen werden bislang als EFRE-förderfähig gesehen - Anregungen aus dem Termin werden parallel bereits mit den jeweiligen Fachbereichen abgestimmt und in das IHEK integriert - Abstimmungen mit dem Fördergeber laufen ebenfalls weiter, Unterstützung bei der Antragstellung und mit Blick auf die Prüfung durch das Gutachtergremium wurden der Stadt zugesichert (die Zusammenarbeit wird beiderseits als sehr förderlich und gut bewertet Erfolge aus Rheydt, sowohl hinsichtlich der Qualität der Maßnahmen aber auch der Abwicklung und Abrechnung der Fördermaßnahme, wurden seitens Fördergeber nochmals betont)
11 3. Antragstellung: - Gesamtantrag der Fördermaßnahme wird zum 1. Dezember 2017 wie im Entwurf eingereicht (Kalkulation Ernst-Reuter-Sportanlage) - Über die Beantragung der Projekte aus dem Sozialbereich, welche über gesonderte Ressorts beantragt, betreut und abgewickelt werden, müssen noch Abstimmungsgespräche zwischen Dezernat V und den jeweiligen Ressorts stattfinden - Die genaue Einreichung der Unterlagen zur Aufnahme in Starke Quartiere starke Menschen insbesondere mit Blick auf die investiven EFRE-Projekte - wird aktuell abgestimmt (zwei Zeitpunkte möglich) - Gleichzeitig wird mit dem Fördergeber abgestimmt, welche investiven Projekte mit EFRE-Förderung und welche nur über Bund-Land-Förderung umgesetzt werden können sowie wie der genauen Zeitplan aller Maßnahmen aussehen kann und wird
12 3. Antragstellung: - Zum Step 2018 werden über die Bund-Land-Förderung folgende Projekte konkret beantragt: - Quartiersmanagement - Evaluation - Projektmanagement - technische Projektsteuerung (ggf. als Teil des Projektmanagements) - Verfügungsfonds nach FRL 14 und 17 - Öffentlichkeitsarbeit - Hof- und Fassadenprogramm - Beleuchtungskonzept für Innenstadt, Altstadt und Abteiberg - Parkraumkonzept inkl. Konzept zur Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstraßen - Wettbewerb Zentralbibliothek - Entwicklungskonzept Stepgesstr. bis Sonnenhausplatz Prozessbegleitung und vorbereitende Konzepte
13 3. Antragstellung: - Zum Step 2018 könnten zur EFRE-Förderung folgende Projekte konkret beantragt werden = in Summe ca. 0,5 Mio. : - Aufwertung der 3 im IHEK benannten Spielplätze (noch in Abstimmung) - Zum Step 2019 sollen zur EFRE-Förderung folgende Projekte konkret beantragt werden = in Summe rd. 24,5 Mio (letzte Möglichkeit in dieser EFRE-Förderperiode EU-Mittel zu erhalten) - Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Zentralbibliothek - Geropark - Hans-Jonas-Park - Schulgelände HuMa - Westend-Promenade - Platz der Republik - Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstraßen
14 3. Antragstellung: - Die Beantragung weiterer Projekte, welche nur über Bund-Land Förderung laufen (z.b. Qualifizierung Aachener Str. oder ZOB) werden über die Steps der darauffolgenden Jahre beantragt - Die genaue Zeitachse der Umsetzung der einzelnen Projekte wird aktuell noch abgestimmt und ggf. angepasst (Bsp.: Alter Markt bislang 2020, möglichicherweise bereits 2019) - Projekte, die bei der abschließenden Beurteilung doch nicht als EFRE-förderfähig eingestuft werden, können trotzdem über Bund-Land-Förderung beantragt werden (Prüfung aktuell z.b. Lüpertzender Str.) - Ob eine weitere EFRE-Förderperiode ab 2021 auferlegt wird, kann zur Zeit auch seitens des Ministeriums nicht beantwortet werden - Beantragung einzelner Projekte in den kommenden Jahren über Sonderaufrufe möglich; Inhalte dieser Aufrufe müssen abgewartet werden
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