DAS RUSSLANDBILD IN DEUTSCHEN GESCHICHTSBÜCHERN

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1 DAS RUSSLANDBILD IN DEUTSCHEN GESCHICHTSBÜCHERN von Dr. Lucie Bizde-Luig 1. Auflage DAS RUSSLANDBILD IN DEUTSCHEN GESCHICHTSBÜCHERN Bizde-Luig schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Geistes- und Sozialwissenschaften (Unterricht & Didaktik) tredition 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 DAS RUSSLANDBILD IN DEUTSCHEN GESCHICHTSBÜCHERN Dr. Lucie Bizde-Luig

3 Rechteinhaberin: Dr. Lucie Bizde-Luig Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Fotografie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Rechteinhaberin reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt auch für Film, Rundfunk, Fernsehen sowie der Übersetzung. Umschlaggestaltung und Motiv: Dr. Lucie Bizde-Luig Copyright 2014 Herstellung und Verlag: tredition GmbH! Grindelallee Hamburg ISBN:

4 Gute Beziehungen zwischen Russland und Deutschland sind ein Garant für den Frieden in Europa; das lehrt uns die Geschichte. Ich verweise auf den 1. und 2. Weltkrieg. Doch unsere Geschichtslehrbücher zum Beispiel an Gymnasien vermitteln der heranwachsenden Generation ein negatives Russlandbild. Nur zwei Beispiele, wie wichtig für Deutschland gute Beziehungen zu Russland sind: Napoleon wollte Preußen von der Landkarte ausradieren, doch Zar Alexander II. setzte sich für Preußen ein, und Preußen blieb bestehen. Dank russischer Rückendeckung gelang es Bismarck 1871 Frankreich zu besiegen und die Einheit des Deutschen Reiches zu vollziehen. Russland hatte seine Truppen an der Grenze zu Österreich aufmarschieren lassen, und so verhindert, dass sich Österreich auf die Seite Frankreichs stellen und gegen Preußen kämpfen konnte. Dr. Lucie Bizde-Luig 3

5 Inhalt 1. Einleitung Seite Autokratie Ausdehnung des Russischen Reiches Reformen Industrialisierung Schulwesen Das Silberne Zeitalter der russischen Literatur 8. Intelligenzija Folgen eines falschen Russlandbildes Ein Beispiel 10. Schlusskapitel Literaturhinweise 140 4

6 1. Einleitung In meiner langjährigen Tätigkeit als Lehrerin am Gymnasium mit den Fächern Geschichte und Russisch musste ich feststellen, dass unsere Lehrbücher für Geschichte den Schülern ein verzerrtes Russlandbild vermitteln. Die Darstellungen, die sich auf die Geschichte Russlands beziehen, sind einseitig negativ gestaltet, enthalten fehlerhafte Aussagen, gehen von Klischees aus und vermitteln infolgedessen klischeehafte, entstellte Aussagen über dieses Land. Als Beispiel zitiere ich Auszüge aus dem Geschichtslehrbuch für die Oberstufe an Gymnasien Geschichte und Geschehen, Band II, Ausgabe A/B, Ernst Klett Verlag, Stuttgart, Düsseldorf und Leipzig 1997: Russland galt im 19. Jahrhundert für viele Menschen in Europa als Inbegriff politischer und gesellschaftlicher Rückständigkeit. Es gelang in der Zarenherrschaft nicht, einen konstitutionellen Rechtsstaat zu entwickeln, das autokratische System war nicht in der Lage, die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Wandlungen von der Agrar- zur Industriegesellschaft zu organisieren. Russland war in wirtschaftlicher Hinsicht ein hoffnungslos zurückgebliebenes Land. Ein Modernisierungsprozess wurde nicht eingeleitet, gesellschaftliche Reformansätze besaßen nur geringe Wirkungsmöglichkeiten, der Staatsapparat besaß ein perfekt ausgebautes Überwachungssystem und verfolgte mit überaus harter Strafjustiz alle vermeintlichen oder tatsächlichen politischen Gegner (Geschichtslehrbuch, Seite 131, 135). Da auch in der Öffentlichkeit so viele Legenden und falsche Vorstellungen über die Geschichte Russlands bestehen wohl auch als eine Folge unserer Geschichtslehrbücher-, ist eine Richtigstellung und Aufklärung dringend erforderlich. Einleitend zu ihrem Werk Russische Geschichte in Grundzügen (1988) legt Irene Neander dar, dass bei der Behandlung der eigenen Geschichte Wunschbilder, 5

7 Ressentiments und Gefühlswerte schwer auszuschalten sind und vielleicht auch nicht ausgeschaltet werden sollen. Doch bei der Betrachtung der Geschichte fremder Völker sollte nur sachliche Nüchternheit walten. Nicht urteilen soll man, sondern möglichst viel erkennen.(irene Neander, Seite 8). Der Verfasser des oben erwähnten Geschichtslehrbuches begeht gerade den Fehler, auf den Irene Neander hinweist, nämlich in seinen Darstellungen der russischen Geschichte mangelt es an sachlicher Nüchternheit. Der Verfasser stellt eine nicht begründete Behauptung nach der anderen auf, wobei sich die folgende aus der vorhergehenden ergibt, und so reiht sich ein nicht begründetes Werturteil an das andere. Das vielbesprochene 'russische Rätsel' verliert viel von seiner Unergründlichkeit, wenn man sich die Mühe macht, aus den Gegebenheiten von Natur und Geschichte zu verstehen, hebt I. Neander in ihrem Werk hervor. Ein Volk, das nur selten auf ernsthaften Widerstand stoßend, sich über einen Kontinent ergießen konnte und heute ein Sechstel der Erdoberfläche nicht nur beherrscht, sondern auch besiedelt, musste sich ganz natürlicherweise anders entwickeln als die schon früh in die engen Grenzen ihrer Nationalstaaten eingezwängten Westeuropäer. (I. Neander, Seite 8-9). Die Größe und Weiträumigkeit des Russischen Reiches und die Kleinstaaterei des Deutschen Reiches sind Gegenpole. Vielleicht ist das ein entscheidender Grund, weshalb es vielen Deutschen schwer fällt, die historische Entwicklung Russlands richtig zu erkennen und zu verstehen. Auch muss man sich bewusst sein, das die Geschichte Russlands, ob man es wahrhaben will oder nicht, ein Stück europäischer Geschichte ist und nur als solche richtig verstanden werden kann (I. Neander, Seite 10). Aufgrund seiner Geschichte, seiner Kultur und natürlich seiner Geografie ist Russland eine europäische Macht, die größte Macht Europas, die aber auch über Gebiete in Asien verfügt. So braucht Europa zur Lösung europäischer, wie auch globaler Fragen eine Zusammenarbeit mit Russland. Die Zukunft Europas kann deswegen nur gemeinsam mit 6

8 Russland zum Wohle Europas gestaltet werden. Das diese Erkenntnisse nicht berücksichtigt wurden, zeigen die katastrophalen Auswirkungen des 1. und 2. Weltkrieges. Um die gegenwärtigen Probleme zu verstehen, ist die Beschäftigung mit der Vergangenheit unerlässlich, denn: Jede Reflexion über Gegenwart muss der Zukunft ihre Fragen gewinnen und aus der Vergangenheit ihre Antworten (Michael Stürmer, Geschichtslehrbuch, Seite 131). Auf die Fragen und Probleme von heute erhalten wir die Antworten aus der Vergangenheit. Doch wie können die Antworten aussehen, wenn die Vergangenheit verzerrt und fehlerhaft wiedergegeben wird? Auf diese Übel - die schablonenhaften Klischees (Gleb Panfilov) über Russland in unseren Geschichtslehrbüchern - möchte ich mit meinen Untersuchungen des oben genannten Geschichtsbuches hinweisen und den Anstoß zur Beseitigung der negativen Darstellung Russlands geben. Die Wahl des Geschichtsbuches ist rein zufällig. Es hätte genau so gut auch ein anderes sein können, denn im Grunde genommen unterscheiden sich unsere Geschichtslehrbücher hinsichtlich der Darstellung der Geschichte Russlands nicht wesentlich voneinander. 7

9 2. Autokratie Das erste Kapitel, das der russischen Geschichte gewidmet ist, lautet Russland Autokratie und Nation (Lehrbuch, Seite ). Auf den Begriff Autokratie wird jedoch nicht näher eingegangen. Der Autor setzt ihn wohl als bekannt voraus, was für ein Lehrbuch nicht angebracht und gerechtfertigt ist, denn dieser Begriff wird oft missverstanden und im Sinne von Despotie und Willkürherrschaft gebraucht. Eine Despotie bzw. Willkürherrschaft war die russische Monarchie nicht. Darauf ist besonders in einem Lehrbuch mit Nachdruck hinzuweisen und klarzustellen angesichts der Tatsache, dass sogar einige Historiker das Zarenregime eine Despotie nennen wie zum Beispiel V. Giterman, Geschichte Russlands, Hamburg 1949, (z.b. Band 2, Seite 20,31,98), Neuauflage Waldemar Jollos, der Herausgeber der Geschichte Kljuschevskijs, bezeichnet im Vorwort zu dieser Übersetzung das zaristische System eine Despotie; Karl A. Wittfogel, Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht, Köln, Berlin Das zaristische Russland zählt Wittfogel zu den orientalischen Despotien. Das zaristische Verständnis von Selbstherrschaft bedeutet nicht selbstherrliche Willkür, samoderzhavie ist keine samovlastie. Der Zar band sich außer an die christlichen Normen und Gebote seit 1797 an ein Thronfolgegesetz, das nicht änderbar war. In den Grundgesetzen von 1832 wurde das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit betont (Artikel 47). Der Zar unterschied sich nicht grundsätzlich von Vorstellungen mittel- und westeuropäische Herrscher. Oft war der Zar großzügiger und humaner als die anderen Herrscher Europas insbesondere, was die Behandlung nationaler Minderheiten betrifft. Vom Zaren erwartete man, er habe den Interessen seines Landes zu dienen und auch er sah dies als seine Pflicht an, und darin unterschied er sich ebenfalls nicht von den übrigen europäischen Monarchen. 8

10 Die Bezeichnung Autokratie geht auf den Großfürsten Ivan III. ( ) zurück, dem es gelang, das Tatarenjoch endgültig abzuschütteln. Nach seiner Heirat mit Sophie (Zoe) Paleolog, einer Nichte des letzten byzantinischen Kaisers, übernahm Ivan III. aus dem griechischen den Titel Autokrator, d.h. Selbstherrscher (samoderzhec). Damit wollte er vor allem zum Ausdruck bringen, dass der Herrscher von Moskau und Vladimir und ganz Russland selbstherrlich ist, keiner anderen weltlichen Macht untersteht. Dies war für die damalige Zeit von großer Bedeutung, denn bis zu dieser Zeit unterstanden ja die Moskauer Großfürsten seit dem Einfall der Tataren Mitte des 13. Jahrhunderts einer anderen weltlichen Macht, nämlich dem Chan der Goldenen Horde, den Mongolen. Im Byzantinischen Reich war Basileus Autokrator der Titel des Hauptkaisers, seit 1272 auch des Mitkaisers. Als der deutsche Ritter Poppel als Gesandter des Kaisers des Deutschen Reiches 1489 in Moskau erschien und Ivan III. die Königskrone aus der Hand des deutschen Kaisers anbot, lehnte Ivan III. selbstbewusst die Königskrone dankend ab (Puschkarjev, Seite 140), indem er sich als Autokrator, d.h. Selbstherrscher bezeichnete und sich dem deutschen Kaiser gleichstellte. Die Annahme der Königskrone hätte eine Unterstellung Russlands unter die Krone des deutschen Kaisers bedeutet. Autokratie ist ein Oberbegriff für Regierungsformen, in denen die uneingeschränkte Staatsgewalt in der Hand eines einzelnen Herrschers liegt. (Meyers Taschen-Lexikon Geschichte, Band 1, Seite 138, Mannheim 1982). Autokratie bezeichnet im Grunde genommen das Gleiche wie Absolutismus. Absolutismus.ist eine monarchische Regierungsform, in dem der Monarch allein die Herrschergewalt besitzt, ohne an Mitwirkung oder Zustimmung autonomer politischer Körperschaften (z.b. Stände) gebunden zu sein. Gleichzeitig wird jedoch auf den Unterschied zu einer Despotie hingewiesen: Im Unterschied zum Despoten erkennt der absolute Fürst das göttliche, das historische und das Naturrecht an und ist an Staatsgrundgesetze als Träger der Souveränität gebunden. 9

11 Somit unterscheidet er sich auch vom Totalitarismus (Brockhaus, Band 1, Seite 74, 1986). Diese Definition vom Absolutismus trifft auch auf die russische Autokratie zu. Der russische Zar, der die höchste Gewalt im Staate verkörperte, war in seinen Entscheidungen und Handlungen an die religiösethnischen Normen und Gebote gebunden (s.o.) und hatte sich an konkrete Gesetze zu halten, die er beim Regierungsantritt von seinem Vorgänger übernommen hatte. Er hatte sein Reich gemäß den Gesetzen zu regieren. Art. 47 der russischen Grundgesetze (1835) lautete:...das Russische Reich wird auf festen Grundlagen positiver Gesetze, Institutionen und Satzungen regiert, die von der selbstherrlichen Gewalt ausgehen. Nur solche Willensäußerungen des Zaren erlangten rechtliche Kraft, die auf der Grundlage von Rechtsnormen den Untertanen verkündet wurden. Der Senat, dem die Veröffentlichung eines Gesetzes oblag (Svod zakonov Gesetzessammlung, Band 1, Artikel 275), besaß das Recht, die Bekanntgabe eines Gesetzes zu verweigern (ebenda, Artikel 365). Das bedeutete, dass ein vom Zaren bestätigtes Gesetz nicht automatisch in Kraft treten konnte und nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem es der Zar wünschte. Michail M. Speranskij, der Herausgeber der Gesetzessammlung des Russischen Reiches(Svod zakonov) 1835, einer der bedeutendsten Staatsmänner Russlands, sprach in diesem Zusammenhang bereits von der rechtmäßigen Autokratie (Aufbruch, Seite 38), d.h. einer Autokratie, die sich auf positive Gesetze gründet und bindet. Die Reformen Alexander II. hatten eine große Bedeutung für die verfassungsrechtliche Entwicklung des Russischen Reiches(Aufbruch, Seite 45-47), vor allem die Einführung der Zemstvo-Verwaltung in den Gouvernements 1864, die Selbstverwaltung der Städte 1870, die Aufhebung der Leibeigenschaft 1861 und die Gerichtsreform Die Bezeichnung Zemstvo knüpfte an eine alte Tradition der Begriffsbildung an, die stets das Land (zemlja) in Gestalt der Stände, der Gesellschaft, dem Staat, der Herrschaft, in irgendeiner Form entgegengestellt hat. Die Zemstvo-Verwaltung (1864) war eine selbständige, der Provinzialverwaltung nicht angegliederte Selbstverwaltungskörperschaft, eine 10

12 Landschaftsverwaltung, die sich aus gewählten Vertretern aller Stände des Adels, des Bürgertums und der Bauern zusammensetzte. Ihre Zuständigkeit völlig unabhängig von der staatlichen Administration erstreckte sich auf folgende öffentliche Aufgaben des lokalen Bereiches: Straßen- und Brückenbau, Unterhaltung von Fuhr- und Postdiensten (d.h. Ausbau der Infrastruktur), von Einrichtungen der Fürsorge und des Gesundheitswesens, Förderung von Industrie, Handel und Landwirtschaft, Ausbau des Schulwesens u.a. Die Zemstvo-Verwaltung hatte das Recht, Verordnungen zu erlassen und Steuern zu erheben erhielten auch die Städte eine gleiche Selbstverwaltung. Die russische Gesellschaft besaß somit weitgehende politische Rechte. Auf lokaler Ebene konnte sie dank der Zemstvo- Verwaltung das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben selbständig gestalten. Viele Zeitgenossen wie auch Vertreter nachfolgender Generationen sahen und sehen in der Zemstvo-Verwaltung parlamentarisch-institutionelle Strukturen verwirklicht. Die Aufhebung der Leibeigenschaft 1861 war eine unabdingbare Voraussetzung für die Einführung der konstitutionellen Monarchie. (Auf das Bauernproblem gehe ich unten näher ein.) Die Gerichtsform vom 20. November 1864 setzte die Trennung der Justiz von der Verwaltung und die Unabhängigkeit der Richter, die Gleichheit aller vor dem Gericht und die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen fest. Die Gerichtsreform stellt den konsequentesten Akt der Angleichung an das Vorbild des fortgeschrittenen Europa dar. Russland bekannte sich zu den Prinzipien des modernen Rechtsstaates (Stökl, Seite 549). Ein Beispiel für die Unabhängigkeit der russischen Gerichte war der aufsehenerregende Prozess im März 1872, der Vera Zasulitsch, die auf den Polizeichef von St. Petersburg, General Trepov, geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte. Das Gericht sprach Vera Zasulic frei. Ist das eine überaus harte Strafjustiz? (Geschichtslehrbuch, Seite 135). 11

13 Diese hier erwähnten und kurz dargelegten Grundrechte erhielten die Bürger Russlands wohlgemerkt zur Zeit der uneingeschränkten Autokratie. Eine entscheidende Wende in der verfassungsrechtlichen Entwicklung Russlands bringt die Verfassung von 1906 aus einer autokratischen Monarchie wurde eine konstitutionelle Monarchie. Die russische konstitutionelle Monarchie als Scheinkonstitutionalismus zu bezeichnen, wie es im Geschichtslehrbuch steht, ist ein Zeugnis der Ignoranz und Respektlosigkeit gegenüber der Arbeit des russischen Parlaments. Lothar Schultz, Dr. jur., Dr phil., Professor für osteuropäisches Recht an der Universität Göttingen, betont, dass die Bezeichnung Scheinkonstitutionalismus, geprägt von Max Weber, unbegründet ist (Aufbruch, Seite 48). Auch der Russlandhistoriker O. Hoetzsch kritisiert den von Max Weber gebrauchten Ausdruck, der einseitig sei und zu weit gehe (Aufbruch, Seite 49). Durch das vom Volk gewählte Parlament die Duma wurde die Macht des Kaisers eingeschränkt. Die Verfassung von 1906 trennt die Begriffe Selbstherrschaft und Unbeschränktheit. Artikel 4 der Verfassung bezeichnet die kaiserliche Gewalt als selbstherrschend, doch das bedeutet nicht, dass der Zar eine unbeschränkte Macht inne hatte. Der russische Staatsrechtler V. Gribovskij wies darauf hin, dass der Terminus Selbstherrschaft lediglich die Sachlage wiedergebe, dass der Kaiser als Träger der obersten Staatsgewalt amtiere. (Aufbruch, Seite 49, Nr. 20) Insbesondere durch folgende Gesetze erfuhr die Macht des Kaisers eine Einschränkung: Artikel 86 der Staatsgrundgesetze (StGrGr) bestimmte, dass kein Gesetz ohne Genehmigung der Duma, des Parlaments, erlassen werden konnte. Ein Gesetzentwurf, dem die Duma ihre Zustimmung verweigerte, galt als abgelehnt. Nach Artikel 108 der StGrGr war die Duma befugt, Interpellationen an Minister zu richten, wenn sie in deren Handlungen, Verordnungen oder Verfügungen Ungesetzlichkeiten erblickte. 12

14 Somit, hebt Lothar Schultz ganz richtig hervor, war dem russischen Parlament ein gewisses Kontrollrecht gegenüber den Ministerien eingeräumt (Aufbruch, Seite 49). Nach Artikel 114 der StGrGr musste der Staatshaushalt in der Duma beraten werden. Das heisst, die Duma erhielt auch Kontrollrechte über Staatsausgaben. Das Verordnungsrecht des Kaisers wurde somit durch das Budgetrecht des Parlaments eingeschränkt. Artikel 87 der StGrGr schränkte das Recht des Kaisers, Notverordnungen zu erlassen, in zweifacher Weise ein: sie durften sich nicht auf Verfassungsgesetze und Wahlordnungen beziehen und mussten im Laufe von zwei Monaten in Form von Gesetzentwürfe der Duma vorgelegt werden, anderenfalls traten sie außer Kraft. Am trat die 1. Duma zusammen. Die Wahlen ergaben eine liberale und sozialistische Mehrheit, die entschieden gegen die Regierungspolitik auftrat, keine Kooperationsbereitschaft zeigte. Konsequent Reformvorschläge der Regierung ablehnte, so zum Beispiel die Agrarreform von Stolypin. Die linke Mehrheit in der Duma verlangte die sofortige Einführung einer demokratischen Selbstverwaltung. Es war nicht klar, was sie darunter verstand, denn eine eigenständige Selbstverwaltung besaß Russland ja schon seit 1864 in der Zemstvo-Verwaltung (siehe oben). Die linken Parteien Sozialrevolutionäre, Trudoviki und Kadeten (konstitutionelle Demokraten) betrieben eine pure Verweigerungstaktik und forderten eine volle Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Duma und die Enteignung des Grundbesitzes. Eine Zusammenarbeit der Regierung mit der Duma war nicht möglich. Als sich Duma-Abgeordnete mit einem Aufruf direkt ans Volk wandten, wurde die Duma am 8. Juli 1906 wegen Kompetenzüberschreitung, wie es offiziell heiß man hätte auch Verfassungsbruch sagen sollen, denn solch ein Vorgehen verstieß gegen die Verfassung aufgelöst und Neuwahlen ausgeschrieben (Aufbruch, Seite 52). Darauf wandten sich ca. 200 Duma-Abgeordnete von 13

15 Wyborg/Finnland aus erneut mit einem Aufruf ans Volk, passiven Widerstand zu leisten, Steuerabgaben nicht zu entrichten und den Wehrdienst zu verweigern. Gegen einen Teil dieser Abgeordneten, die den Aufruf verfasst hatten, wurden gerichtliche Verfahren eingeleitet, die bei einigen zu einer dreimonatigen Haft führten. Für Volksaufwiegelung, Staatsverrat eine äußerst milde Strafe, (siehe Lehrbuch, überaus harte Strafjustiz, Seite 135; Daten der russischen Geschichte, von den Anfängen bis 1917, Seite 244, dtv, München, 1981). Die 2. Duma fiel noch radikaler aus als die 1. und wurde nach drei Monaten aufgelöst. Angesichts dieser Situation, des sich entwickelnden Chaos und Terrors immer wieder wurden Staatsdiener Opfer von Terrorakten -, war die Regierung gezwungen, durchzugreifen. Um eine regierungsfähige Mehrheit im Parlament zu ermöglichen, erließ die Regierung eine neue Wahlordnung, zu der sie laut Verfassung von 1906 nicht berechtigt war: Die Wahlmänner der einzelnen Kurien es gab, wie bekannt drei Kurien, die bäuerliche, die Grundbesitzer und die Arbeiter wurden neu verteilt zugunsten der Grundbesitzer. Dieses neue Wahlgesetz verfehlte sein Ziel nicht. Die Mehrheit der 3. Duma, die am 1. November 1907 zusammentrat, setzte sich aus konservativen Abgeordneten zusammen und blieb die gesamte Legislaturperiode bis zum 9. Januar 1912 im Amt. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Regierung war gegeben. So konnte Stolypin seine Agrarreform endgültig durchführen. Diese Duma erließ 1908 auch das so wichtige Gesetz zur Einführung der allgemeinen Schulpflicht. Mit Recht betont der Historiker M. T. Florinskij, dass die Duma viel zur Modernisierung der Monarchie beigetragen hat. Im Geschichtslehrbuch wird dagegen behauptet, ein Modernisierungsprozess wurde nicht eingeleitet! (s.o. Einleitung, Lehrbuch, Seite 133). Lothar Schultz habt hervor, dass die Duma Bedeutendes insbesondere zur Verbesserung der Gesetzgebungsarbeit und auf dem Gebiet der Sozialversicherung geleistet hat (Aufbruch, Seite 53). 14

16 Von all dem erfährt der Schüler nichts im Geschichtslehrbuch. Im Gegenteil, der Autor des Geschichtslehrbuches stellt fest, dass auch die Reformperiode seit 1905 nicht gelungen war, eine Demokratisierung von Staat und Gesellschaft wurde nicht erreicht. Die in der Duma vertretenen Parteien blieben außerhalb jeder politischer Verantwortung (Geschichtslehrbuch Seite 147). Diese Behauptungen kommen Lügen gleich. Dass der Kaiser angesichts der Notsituation Verfassungsbruch beging Neuverteilung der Wahlmänner auf die einzelnen Kurien -, wird von vielen Historikern angeprangert und groß herausgestellt, die Notwendigkeit dieses Schrittes wird aber nicht erwähnt bzw. erörtert. Dass Duma-Abgeordnete der linken Parteien sich direkt an das Volk wandten, es aufwiegelten, mit Gewalt zum Sturz des bestehenden Systems aufriefen, dass heisst Verfassungsbruch und Staatsverrat begingen, wird nicht vermerkt, geschweige denn verurteilt. 15

17 3. Ausdehnung des Russischen Reiches Im Lehrbuch wird Russland als eine expansive Macht bezeichnet, die ihren Machtbereich ständig seit dem 16. Jahrhundert erweitert hat, d.h. nachdem sich Russland vom Tatarenjoch befreit hatte. Die Wiederherstellung der Einheit des russischen Staates wird als Expansion gewertet. Seit dem 16. Jahrhundert hatten die Zaren, von Moskau aus ihre Herrschaft ausgedehnt, den Ural überschritten und gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Eroberung Sibiriens weitgehend abgeschlossen. Im 19. Jahrhundert erreichte die Expansion des russischen Vielvölkerstaates mit der Eroberung zentralasiatischer Gebiete ihren Höhepunkt. Als Grund für die spektakulären Eroberungen in Asien wird die empfindliche Niederlage im Krimkrieg 1856 genannt (Lehrbuch, Seite 136). Die Machtentfaltung nach Außen wurde zu einer Lebensfrage für die Autokratie (Lehrbuch, Seite 132). Das Ansehen Russlands sollte so im In- und Ausland wieder gefestigt werden (Lehrbuch, Seite 136). Die Zarenherrschaft hätte sich jedoch als unfähig erwiesen, den so entstandenen Vielvölkerstaat zu einer staatlichen Einheit zu integrieren. Der Autor beschließt diese Behauptungen mit der Frage, ob das nationale Aufbegehren nach dem Zerfall der Sowjetunion auf strukturelle Probleme des zaristischen Vielvölkerstaates zurückzuführen sei, dessen Erblast auch das kommunistische System nicht bewältigt hat. (Lehrbuch, Seite 131) Stellungnahme zu diesen Aussagen und Behauptungen: Mitte des 13. Jahrhunderts wurde Russland von den Tataren (Mongolen) erobert 1240 die Zerstörung Kievs, der ersten Hauptstadt Russlands und verblieb ca. 250 Jahre unter tatarischer Herrschaft. In dieser Zeit der staatlichen Ohnmacht wurden große Gebiete Russlands von seinen Nachbarn, insbesondere von Polen und Litauen, einverleibt. 16

18 Das ehemalige Zentrums Russlands mit der Hauptstadt Kiev geriet unter polnische Herrschaft. Unter dem polnischen König Kazimir IV. ( ) reichte der polnische Staat von der Ostsee bis zum Schwarzem Meer mit Einschluss des gesamten Dnjeprbassins. Als es dem Großfürsten von Moskau Ivan III. ( ), der später nach seiner Heirat mit der byzantinischen Prinzessin Sophie Paleolog den Titel Zar, d.h. Kaiser, annahm, gelang, sich von der Tatarenherrschaft zu befreien, erklärte er die Sammlung der russischen Lande (Erde) zu einer seiner Aufgaben. Alle während des Tatarenjochs von den Nachbarn Russlands annektierten Gebiete sollten wieder mit dem russischen Staat vereint werden. Die Sammlung der russischen Lande (Erde) als expansive Politik zu bezeichnen, entstellt diesen historischen Vorgang und dient dem Zweck, die These von der Expansion des Russischen Reiches zu untermauern. Offiziell wurde die Sammlung der russischen Lande (Erde) mit der polnischen Teilung unter Katharina II. ( ) abgeschlossen. Auf die polnischen Teilungen gehe ich unten näher ein. Von einer Eroberung Sibiriens zu sprechen, entstellt ebenfalls die historische Wirklichkeit. Sibirien wurde nicht erobert, es wurde besiedelt, und die Besiedelung ist nicht auf die Initiative des russischen Staates, der russische Zaren, sondern auf die des russischen Volkes zurückzuführen. Der bekannte Sibirienforscher N. M. Jadrincev weist mit Recht darauf hin, dass die Geschichte Sibiriens die seiner Besiedelung ist (Aufbruch, Seite 139). Auch die Historiker V. O. Kljutschevski und S. G. Puschkarjev vertreten diese Meinung. Der russische Schriftsteller Valentin Rasputin (geb.1935), wie auch viele andere, hebt in seinen Novellen und Romanen die friedliche Besiedlung Sibiriens durch die Russen hervor und weist auf das friedliche Zusammenleben der Russen mit der einheimischen Bevölkerung hin. Jäger waren die ersten, die den Ural überschritten, angelockt von den in den weiten, fast unbesiedelten sibirischen Gebieten sich tummelnden Pelztieren. 17

19 Den Jägern folgten Kaufleute, Kosaken und Bauern. Bekannt ist, wie eine Abordnung, angeführt von dem bekannten Kosaken Jermak Timofejevitsch, sich hilfesuchend an Ivan IV. wandte. Der Kosake Jermak Timofejevitsch war von den Kaufleuten Stroganov, die sich in Sibirien niedergelassen hatten, zu Hilfe gerufen worden, da diese Kaufleute immer wieder von Resten der Tataren überfallen und ausgeraubt wurden, die seinerzeit in Sibirien eingefallen waren und dort im 13. Jahrhundert eine Fremdherrschaft errichtet hatten. Jermak Timofejevitsch erschien vor Ivan IV., legte ihm das Land östlich des Urals zu Füßen und bat den Zaren um staatliche Unterstützung bei der Erschließung Sibiriens und gegen die Angriffe der Tataren. Der russische Staat verweigerte sich nicht diesen Bitten. Er legte Stützpunkte für Jäger, Kaufleute und Bauern an, die sich im 16. und 17. Jahrhundert zu Städten entwickelten. Auf diese Art und Weise entstanden zum Beispiel die Städte Tjumen, Tobolsk, Tomsk (1604), Krasnojarsk (1628) u.a. Das schnelle Vordringen der Russen in Sibirien erklärt sich durch die geringe Zahl und Schwäche der einheimischen Bevölkerung, die keine Staatsorganisation besaß und kulturell den Russen unterlegen war. Sie bestand aus Vieh züchtenden Nomaden und primitiven Jägerstämmen. Schon im 18. Jahrhundert war die russische Bevölkerung den Eingeborenen zahlenmäßig überlegen, obgleich sie die Millionengrenze erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts erreichte. Die Besiedelung Sibiriens wird oft mit der Nordamerikas und Australiens verglichen, wobei hervorgehoben wird, das die Einwanderung von Europäern nach Amerika und Australien eine schnelle Abnahme und stellenweise auch das vollständige Aussterben der einheimischen Bevölkerung zur Folge hatte. Das Vordringen der Russen führte wohl mal zu kriegerischen Auseinandersetzungen, insbesondere mit den Tataren, war jedoch von keiner Ausrottungs- noch Diskriminierungspolitik gegenüber den Einheimischen begleitet. Im Gegenteil, die Erlasse der Zaren betonten schon im 17. Jahrhundert die Notwendigkeit, der einheimischen Bevölkerung friedlich zu begegnen. 18

20 Später wurde es den Einwanderern streng verboten, sich an den Weideplätzen der Nomaden niederzulassen. Die Zahl der Einheimischen nahm auch ständig zu und nicht ab wie in Nordamerika und Australien. Hier einige Angaben zu der einheimischen Bevölkerungsentwicklung Sibiriens (Aufbruch, Seite 144): Burjaten Burjaten Tungusen Jakuten Burjaten Tungusen Jakuten Den Höhepunkt der russischen Expansion laut Lehrbuch stellte die Eroberung zentralasiatischen Gebiete dar. Irene Neander, die Verfasserin des Geschichtsbuches Russische Geschichte in Grundzügen, 4. Auflage, Darmstadt 1988, hebt hervor, dass das Russische Reich wohl den bedeutendsten Gebietszuwachs in Mittelasien erfuhr, der jedoch zu einem großen Teil nur eine Jagd nach der Grenze in einem Niemandsland halbnomadischer und räuberischer Völkerschaften oder zerfallenen Staatswesen von zum Teil sehr alten, meist islamischer Kultur war und der zum wenigsten von Petersburg aus organisiert und gewollt war, das die Animosität Englands fürchtete. (I. Neander, Seite 178). Er ging auf die Aktivität der russischen Grenzbefehlshaber zurück, zu dessen Aufgaben die Sicherung der Grenzen wie der Schutz der Grenzbewohner gehörten. Es lagen praktische Notwendigkeiten vor, sollten die Handelswege gesichert und das Leben der Grenzbewohner vor Überfällen bewahrt werden. Der Autor des Lehrbuches behauptet genau das Gegenteil. Die Eroberung zentralasiatischer Gebiete erfolgte aus Prestigegründen gezielt von Petersburg aus. (Siehe Anfang). Die Niederlagen in der Balkan- und Europapolitik Krimkrieg 1856 und Berliner Kongress 1878 sollten durch eine erfolgreiche 19

21 Asienpolitik wieder wett gemacht werden (Lehrbuch, Seite 136). Da der Verfasser des Lehrbuches die Eroberung Russlands in Zentralasien auch noch spektakulär nennt, bin ich gezwungen, näher auf sie einzugehen, um die Haltlosigkeit solch einer Behauptung zu widerlegen. Die Südgrenze des Russischen Reiches in Sibirien verlief im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts östlich des Kaspischen Meeres von der Mündung des Uralflusses bis zum Altai zur chinesischen Grenze. Ihr Schutz war den Ural-, den Orenburger- und den sibirischen Kosaken anvertraut. Südlich dieser Linie lag die sogenannte Kirgisensteppe, die von Nomadenverbänden (Horden) der Kasachen bevölkert war, die sich in loser Abhängigkeit von der russischen Macht befanden, während die muslimischen Chanate bzw. Emirate Kokand, Chiva und Buchara und die Kirgisen im Gebiet des Balchaschsees selbstständig waren. Begünstigt durch keine natürliche Grenze überfielen ständig asiatische Stämme russische Siedlungen in Sibirien, plünderten sie aus und verschleppten die Einwohner. Handelskarawanen benötigten militärischen Begleitschutz, um nicht ausgeraubt zu werden. Wie bekannt, herrschte in den Chanaten bzw. Emiraten die Sklaverei und jedem russischen Gefangenen bzw. Verschleppten drohte die Gefahr, in die Sklaverei zu geraten. So gehörte das Freikaufen von Verschleppten auch zu den Aufgaben der Generalgouverneure von Orenburg und Sibirien gelang es zum Beispiel dem Generalgouverneur von Orenburg 600 russische Gefangene aus dem Chanat Chiva frei zu bekommen. Aus strategischen Gründen wurde vom Generalgouverneur von Orenburg Perovskij 1853 der Stützpunkt Syr Darja und ein Jahr darauf südlich des Balchaschsees das russische Fort Vernyj (Alma Ata) angelegt. Das rief die Aufmerksamkeit der Engländer hervor, die im Laufe des 18. Jahrhunderts ganz Indien planmäßig erobert hatten hatte sich die englische Oberherrschaft in Indien durchgesetzt. Darauf versuchte Großbritannien seinen Einfluss und seine Vorherrschaft in Zentralasien auszubauen. 20

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