Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018
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- Robert Lenz
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1 Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018 Trinkwasserreglement Abwasserreglement Herzlich willkommen
2 1. Begrüssung: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW - Herr Meienberger Gil - Mitarbeiter Sektion Trink- und Badewasserinspektorat / Verantwortlicher Planung WV und Prüfung Reglemente Amt für Umwelt AfU: - Herr Dorthe Jonathan - Mitarbeiter Sektion Gewässer / Sektor Entwässerung - Herr Pompini Olivier - Mitarbeiter Sektion Gewässer / Sektor Entwässerung Gemeinde Schmitten - Herr Scherwey Erwin - Gemeinderat; Ressort: Wasser, Abwasser, Strassen - Herr Baeriswyl Thomas - Leiter Betrieb & Logistik
3 Inhalt: 1. Begrüssung 2. Einleitung 3. Gesetzliche Grundlagen Trinkwasserreglement Abwasserreglement 4. Finanzierung Grundsatz Gebührenstruktur 5. Gebührenberechnung Trinkwasser Berechnungsbeispiele Trinkwasser Abwasser Berechnungsbeispiele Abwasser 6. Allgemeine Diskussion, Fragen
4 2. Einleitung: Gesetz über das Trinkwasser (TWG) vom 6. Oktober Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2012 Art. 45 e) Gemeinde Reglemente Die Gemeinden verabschieden innerhalb von 8 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Reglement zu diesem Gesetz. Gewässergesetz (GewG) vom 18. Dezember Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2011 Art. 62 Fristen 3 Das Gemeindereglement (Art. 9 Abs. 1 Bst. e) muss innert 3 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt werden.
5 3. Gesetzliche Grundlagen: Trinkwasserreglement das Gesetz vom 6. Oktober 2011 über das Trinkwasser (TWG; SGF ); Ausführungsreglement vom 18. Dezember 2012 (TWR; SGF ); Abwasserreglement das Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG) (SR ); die Bundesverordnung vom 28. Oktober 1998 über den Schutz der Gewässer (GSchV) (SR ); das Gewässergesetz vom 18. Dezember 2009 (GewG) (SGF 812.1); das Gewässerreglement vom 21. Juni 2011 (GewR) (SGF ); Als Grundlage für beide Reglemente diente die Reglementvorlage des Kantons.
6 4. Finanzierung: Grundsatz: Die Finanzierung der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Eine Querfinanzierung über Steuergelder ist nicht zulässig. Die Gebühren decken die gesamten Kosten der Trinkwasserinfrastruktur respektive der Abwasseranlagen, sowie den Anteil der Gemeinde an den interkommunalen Anlagen (Zweckverband Sodbach / ARA-Sensetal) Gebührenstruktur: a) Anschlussgebühr; einmalig b) Vorzugslast; einmalige, prozentuale Anzahlung an die Anschlussgebühren c) jährliche Grundgebühr; jährlich d) Betriebsgebühr. jährlich
7 Übersicht Gebührenstruktur Gebühr Erhebung Wo und Wann Zweck Bemerkung Im bestehenden Reglement Anschlussgebühr einmalig beim Anschluss des Grundstücks an die Trinkwasser- respektive Abwasserinfrastruktur. Vorzugslast einmalig (prozentuale Anzahlung Anschlussgebühr) Bei nicht angeschlossenen aber anschliessbaren Grundstücken in der Bauzone. Deckung der Baukosten der Infrastruktur. Deckung der Baukosten der Infrastruktur. Grundgebühr jährlich Auf alle Grundstücke in der Bauzone sowie alle Finanzierung der Fixkosten: Schuldentilgung, Zinsen etc. angeschlossenen Grundstücke und Werterhaltung der ausserhalb der Bauzone. Infrastruktur. Betriebsgebühr jährlich Alle angeschlossenen Grundstücke in Bezug der bezogenen Wassermenge. Finanzierung der Betriebskosten (Wassereinkauf, Analysen, ARA, Strom, Löhne, etc.) bereits bezahlte Gebühren gemäss bestehendem Reglement werden in Abzug gebracht. Für vor Inkrafttreten diese Reglements einzonierte Parzellen, wird keine zusätzliche Vorzugslast erhoben. ja ja Betrag m2 ja nur angeschlossene Parzelle ja
8 5. Gebührenberechnung: Trinkwasserreglement Anschlussgebühren: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Bestehende/Neue Geschossfläche. Gebäudeteile minimum drei Seiten geschlossen. Fr maximal laut Reglement Fr Bestehende/Neue Geschossfläche. Gebäudeteile die nicht unter die Geschossfläche fallen: Grundfläche x 0.5 Parzellenfläche x kummulierte Geschossflächenziffer gemäss Bau- Planungsreglement. Fr maximal laut Reglement Fr bereits bezahlte Gebühren (Vorzugslast) gemäss bestehendem Reglement werden in Abzug gebracht. Flächen Tierhaltung x 0.5 Flächen Futterlager x 0.2 Für bereits einzonierte Parzellen bleiben die Anschlussgebühren praktisch gleich hoch. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, muss die Anschlussgebühr gemäss Trinkwassergesetzt Art. 29 auf das gesamte Potenzial erhoben werden.
9 Trinkwasserreglement Vorzugslast: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Parzellenfläche x Ausnützungsziffer Fr Fr keine zusätzliche Vorzugslast maximal 70% der Anschlussgebühr Fr maximal laut Reglement Fr Für bereits einzonierte Parzellen wird keine zusätzliche Vorzugslast erhoben. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, werden maximal 70% der Anschlussgebühr als Vorzugslast in Rechnung gestellt.
10 Trinkwasserreglement Grundgebühr: Zweck: Finanzierung der Fixkosten: Schuldentilgung, Zinsen etc. und Werterhaltung der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bauzone Neues Reglement Ausserhalb der Bauzone Neuer Bemerkung Pauschalbetrag pro Einheit Zählermiete per Stk. Fr max. laut Reglement Fr Fr Fr max. laut Reglement Fr Parzellenfläche x Gewichtungsziffer der betreffenden Bauzone (GZ gemäss Anhang 1) Kummulierte Grundfläche der Gebäude x 2,5 ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke x 1,5 Fr max. laut Reglement Fr Mindestbetrag Fr Bei angeschlossenen Grundstücken innerhalb und ausserhalb der Bauzone, sowie anschliessbaren Grundstücken in einer Bauzone ohne genügend Trinkwasser aus eigenen privaten Ressourcen
11 Trinkwasserreglement Wiederbeschaffungswert der bestehenden Anlagen und Erneuerungsfond Bezeichnung Wiederbeschaffungswert Nutzungsdauer in Jahren Erneuerungssatz Beitrag an den Erneuerungsfond Fr. / Jahr Quelle Menzishaus 150' % 3' Quellen Wilerholz 800' % 16' Pumpwerk Lanthemannsgut 500' % 10' Leitungen 30'022' % 375' Reservoir Dählihubel 2'000' % 30' Reservoir Wilerholz 800' % 12' Fernsteuerung 150' % 7' Total 34'422' ' Anteil Wiederbeschaffungswert Sodbach 37' Total Einlage Erneuerungsfond 100% 491' Total Einlage Erneuerungsfond / Spezialfinanzierung 60% 295' Laut Trinkwassergesetzt muss die Gebühr die Spezialfinanzierung zu mindestens 50% decken.
12 Trinkwasserreglement Grundgebühr: bestehendes Reglement Grundgebühr: neues Reglement 2 Einheiten 1 Einheit Potenzial der Parzelle Fr Einheit Wasserleitung 1 Einheit Wasserleitung 1 Einheit 3 Einheiten Fr Potenzial der Parzelle: Parzellenfläche x Gewichtungsziffer x
13 Trinkwasserreglement Betriebsgebühr: Zweck: Finanzierung der Betriebskosten (Wassereinkauf, Analysen, Strom, Löhne etc.) Bestehendes Bestehender Reglement pro m3 Wasserbezug Fr max. laut Reglement Fr Neues Reglement Neuer pro m3 Wasserbezug Fr max. laut Reglement Fr Bemerkung
14 Trinkwasserreglement Betriebskosten Wasserkommission Anschaffungen Strom Wasserbezüge vom Sodbach Baulicher Unterhalt Netzerweiterungen Gebäude- und Sachversicherungen Telefongebühren Wasseranalysen Neuaufnahme und Nachführen GIS-Daten Entschädigungen Schutzzonen Int. Verrg. Werkhof Int. Verrg. Personalkosten Wasserbezüge WV Bösingen Feuerschutz-Anteil ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Total Betriebskosten Fr. 328'100.00
15 Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Einfamilienhaus Einfamilienhaus WS WS Parzellenfläche 315 m2 Parzellenfläche 900 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 200 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Zählermiete CHF Zählermiete CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Total CHF Total CHF Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Mindestbetrag CHF Betriebsgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Total CHF Total CHF
16 Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Mehrfamilien 3 Wohnungen Mehrfamilien 6 Wohnungen WS WM Parzellenfläche 1350 m2 Parzellenfläche 2945 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 450 m3 Wasserverbrauch 900 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Zählermiete CHF Zählermiete CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Total CHF Total 1' CHF Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Betriebsgebühr ' CHF Total CHF Total 1' CHF
17 Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Einfamilienhaus Landw. Betrieb ausserhalb Bauzone ausserhalb Bauzone Gebäudefläche 120 m2 Gebäudefläche 2000 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 500 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Zählermiete CHF Zählermiete CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Total CHF Total CHF Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Mindestbetrag CHF Betriebsgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Total CHF Total CHF
18 Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Gewerbe- und Industriebetrieb Gewerbe- und Industriebetrieb IGZ IGZ Parzellenfläche m2 Parzellenfläche 8480 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 932 m3 Wasserverbrauch 2410 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Zählermiete CHF Zählermiete CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr ' CHF Total 1' CHF Total 2' CHF Grundgebühr ' CHF Grundgebühr CHF Betriebsgebühr ' CHF Betriebsgebühr ' CHF Total 5' CHF Total 3' CHF
19 Abwasserreglement Anschlussgebühren: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Abwasser Abwasser Schmutzwasser Schmutzwasser Schmutzwasser Fr Bestehende/Neue Fr maximal laut Geschossfläche. maximal laut Reglement Reglement Fr Fr Bestehende/Neue Geschossfläche. Gebäudeteile minimum drei Seiten geschlossen. Gebäudeteile die nicht unter die Geschossfläche fallen: Grundfläche x 0.5 Parzellenfläche x kummulierte Geschossflächenziffer gemäss Bau- Planungsreglement. bereits bezahlte Gebühren (Vorzugslast) gemäss bestehendem Reglement werden in Abzug gebracht. Flächen Tierhaltung x 0.5 Flächen Futterlager x 0.2 nicht verschmutzes Regen- oder Abwasser Bestehende/Neue kumulierte Grundfläche der Gebäude nicht verschmutzes Regen- oder Abwasser Parzellenfläche x Überbauungsziffer nicht verschmutzes Regen- oder Abwasser Fr maximal laut Reglement Fr Für bereits einzonierte Parzellen bleiben die Anschlussgebühren praktisch gleich hoch. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, muss die Anschlussgebühr gemäss Gewässergesetz Art 41, Abs. 2 auf das gesamte Potenzial erhoben werden.
20 Abwasserreglement Vorzugslast: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Parzellenfläche x Ausnützungsziffer Fr Fr keine zusätzliche Vorzugslast maximal 70% der Anschlussgebühr für - verschmutztes Abwasser Fr max. Fr nicht verschmutztes Regen- oder Abwasser Fr max. Fr Für bereits einzonierte Parzellen wird keine zusätzliche Vorzugslast erhoben. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, werden maximal 70% der Anschlussgebühr als Vorzugslast in Rechnung gestellt.
21 Abwasserreglement Grundgebühr: Zweck: Finanzierung der Fixkosten: Schuldentilgung, Zinsen etc. und Werterhaltung der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bauzone Neues Reglement Ausserhalb der Bauzone Neuer Bemerkung Pauschalbetrag pro Einheit Fr max. laut Reglement Fr Parzellenfläche x Gewichtungsziffer der betreffenden Bauzone Kummulierte Grundfläche der Gebäude x 2,5 ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke x 1,5 50% Reduktion wenn nur Schmutz- oder Meteorwasser abgeleitet wird. Fr max. laut Reglement Fr Mindestbetrag Fr Bei angeschlossenen Grundstücken innerhalb und ausserhalb der Bauzone, sowie anschliessbaren Grundstücken in einer Bauzone.
22 Abwasserreglement Wiederbeschaffungswert der bestehenden Anlagen und Erneuerungsfond Bezeichnung Wiederbeschaffungswert Nutzungsdauer in Jahren Erneuerungssatz Beitrag an den Erneuerungsfond Fr. / Jahr Kanalisation 52'000' % 650' Spezailbauwerke 1'000' % 20' Total 53'000' ' Anteil Wiederbeschaffungswert ARA Sensetal Laut Gewässergesetzt muss die Gebühr die Spezialfinanzierung zu mindestens 60% decken. 137' Total Einlage Erneuerungsfond 100% 807' Total Einlage Erneuerungsfond / Spezialfinanzierung 60% 485'000.00
23 Abwasserreglement Grundgebühr: bestehendes Reglement Grundgebühr: neues Reglement 2 Einheiten 1 Einheit Potenzial der Parzelle Fr Einheit 1 Einheit Abwasserleitung Abwasserleitung 1 Einheit 3 Einheiten Fr Potenzial der Parzelle: Parzellenfläche x Gewichtungsziffer x
24 Abwasserreglement Betriebsgebühr: Zweck: Finanzierung der Betriebskosten (ARA, Unterhalt, Strom, Löhne etc.) Bestehendes Reglement pro m3 Wasserbezug (Trinkwasser) Bestehender Fr max. laut Reglement Fr Neues Reglement pro m3 Wasserbezug (Trinkwasser) Neuer Fr max. laut Reglement Fr Bemerkung
25 Abwasserreglement Betriebskosten Abwasserkommission Strom für ARA-Pumpwerk Baulicher Unterhalt Netzerweiterung Planung Massnahmen GEP Neuaufnahme und Nachführen von GIS-Daten Betriebsbeiträge ARA Laupen Int. Verrg. Werkhof Int. Verrg. Personalkosten Rundungsbetrag ' ' ' ' ' ' ' ' ' Total Betriebskosten Fr. 350'000.00
26 Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: Einfamilienhaus Einfamilienhaus WS WS Parzellenfläche 315 m2 Parzellenfläche 900 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 200 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Total CHF Total CHF Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Total CHF Total CHF
27 Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: Mehrfamilien 3 Wohnungen Mehrfamilien 6 Wohnungen WS WM Parzellenfläche 1350 m2 Parzellenfläche 2945 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 450 m3 Wasserverbrauch 900 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr ' CHF Total CHF Total 1' CHF Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Betriebsgebühr ' CHF Total CHF Total 1' CHF
28 Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: mit ARA Anschluss ohne ARA Anschluss Einfamilienhaus Einfamilienhaus ausserhalb Bauzone ausserhalb Bauzone Gebäudefläche 120 m2 Gebäudefläche 120 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 200 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Bezugsgebühr CHF Total CHF Total - CHF 50% Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Betriebsgebühr CHF Total CHF Total CHF Mindestbetrag CHF
29 Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: Gewerbe- und Industriebetrieb Gewerbe- und Industriebetrieb IGZ IGZ Parzellenfläche m2 Parzellenfläche 8480 m2 gebührenrelevante Fläche m2 gebührenrelevante Fläche m2 Wasserverbrauch 932 m3 Wasserverbrauch 2410 m3 Grundgebühr CHF Grundgebühr CHF Bezugsgebühr ' CHF Bezugsgebühr ' CHF Total 1' CHF Total 3' CHF Grundgebühr ' CHF Grundgebühr ' CHF Betriebsgebühr ' CHF Betriebsgebühr ' CHF Total 7' CHF Total 4' CHF
30 3. Allgemeine Diskussion, Fragen: Die beiden Reglemente werden zuhanden der Gemeindeversammlung vom 20. April 2018 zur Genehmigung traktandiert.
31 HERZLICHEN DANK
der Einwohnergemeinde Münchenstein
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