Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
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- Michaela Raske
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1 B Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 9/10 Tirschenreuth, den Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO); Bauantrag der AB Immobilien GmbH & Co. KG, Losau 7, Wernberg-Köblitz zur Nutzungsänderung von Diskothek zu Logistik-Verteilerzentrum auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1470,1352, 1352/3 und 1471 der Gemarkung Mitterteich; Öffentliche gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO 36 Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Sanierung der Kunststoffsportflächen Hauptkampfbahn und Kleinspielfeld der Schulsportanlage in Kemnath 38 Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Landratsamt, Amtsgebäude I, in Tirschenreuth 38 Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Erweiterung des staatlichen beruflichen Schulzentrums in Wiesau 38 Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung); Ausbruch der Geflügelpest in Tschechien 39 S Sg. 17-Ho Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO); Bauantrag der AB Immobilien GmbH & Co. KG, Losau 7, Wernberg-Köblitz zur Nutzungsänderung von Diskothek zu Logistik-Verteilerzentrum auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1470,1352, 1352/3 und 1471 der Gemarkung Mitterteich; Öffentliche gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO Das Landratsamt Tirschenreuth hat in oben bezeichneter Angelegenheit am unter dem Aktenzeichen S Sg. 17-Ho folgenden Bescheid erlassen: I. Das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben wird nach Maßgabe der Bauvorlagen vom gemäß den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen genehmigt. Die in den Bauvorlagen ggf. durch Prüfungsvermerk (Rotstift) eingetragenen Erinnerungen, Maße und Änderungen sind unbedingt zu beachten. Bei mit blauer Farbe enthaltenen Korrekturen handelt es sich um Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
2 Seite 37 II. Die Genehmigung wird an folgende Nebenbestimmungen gebunden: ( ) III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Für diesen Bescheid werden folgende Gebühren erhoben: ( ) V. Das nachfolgend abgedruckte Merkblatt ist zu beachten. ( ) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach , Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem heutigen Tage der die Zustellung als bewirkt gilt, d. h., von diesem Zeitpunkt an läuft die Klagefrist von einem Monat. Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch öffentliche ersetzt. Der Baugenehmigungsbescheid im vollen Wortlaut sowie die genehmigten Bauvorlagen können von beteiligten Nachbarn im Sinne von Art. 66 Abs. 1 BayBO während der üblichen Besuchszeiten im Landratsamt Tirschenreuth, Johannisstraße 6, Amtsgebäude II, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 408 eingesehen werden. Tirschenreuth, Landratsamt Tirschenreuth Meyer Regierungsdirektor
3 Seite 38 Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Der Landkreis Tirschenreuth schreibt für die Sanierung der Kunststoffsportflächen Hauptkampfbahn und Kleinspielfeld der Schulsportanlage in Kemnath folgende Leistungen öffentlich aus: Abbruch+Erdarbeiten+Entwässerung/Dränagen+Kunststoffsportflächen Weitere Informationen: im Bayerischen Staatsanzeiger, Erscheinungsdatum Tirschenreuth, den Wolfgang Lippert, Landrat Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Der Landkreis Tirschenreuth schreibt für das Landratsamt, Amtsgebäude I, in Tirschenreuth folgende Leistungen öffentlich aus: Tischlerarbeiten (Fenster, Türen, Tore) Weitere Informationen: im Bayerischen Staatsanzeiger, Erscheinungsdatum Tirschenreuth, den Wolfgang Lippert, Landrat Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Der Landkreis Tirschenreuth schreibt für die Erweiterung des staatlichen beruflichen Schulzentrums in Wiesau folgende Leistungen öffentlich aus: Außenanlagen Weitere Informationen: im Bayerischen Staatsanzeiger, Erscheinungsdatum Tirschenreuth, den Dr. Alfred Scheidler, stv. Landrat
4 Seite 39 Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung); Ausbruch der Geflügelpest in Tschechien Aufgrund von 21, 27 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564), i.v.m. 6 Abs.1 Nr. 18 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) erlässt das Landratsamt Tirschenreuth folgende Allgemeinverfügung: In einem Geflügelbestand in Klest (CZ) mit Tieren (Enten und Hühner) und in einem Geflügelbestand in Poustka (CZ) mit Tieren (Enten, Hühner und Puten) wurde die hochpathogene aviäre Influenza, Subtyp H5N8 bei einem gehaltenen Vogel amtlich festgestellt. Um die Seuchenbestände in Klest (CZ) und Poustka (CZ) wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km festgelegt. Weiter wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km festgelegt. Die Beobachtungsgebiete reichen nach Deutschland hinein. In den betroffenen Gemeinden bzw. Ortsteilen im Landkreis Tirschenreuth wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Das Beobachtungsgebiet umfasst im Landkreis Tirschenreuth folgende Gemeinden bzw. Ortsteile: I. Gemeinde Konnersreuth Waldsassen Ortsteil Grünmühle bei Arzberg Lippertsmühle Dreifaltigkeitigskirche Egerteich Hundsbach bei Waldsassen Kappel bei Waldsassen Mitterhof bei Waldsassen Neusorg bei Waldsassen Münchenreuth bei Waldsassen Schottenhof bei Waldsassen Pechtnersreuth Naßgütl Schloppach Sammelhaus bei Mammersreuth Mammersreuth Die Abgrenzung des Beobachtungsgebietes ergibt sich aus der Anlage 1 (Karte), welche Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist. Die Abgrenzung des Beobachtungsgebietes ist in der Karte blau umrandet dargestellt. In dem in Ziffer I festgelegten Beobachtungsgebiet gilt kraft Gesetzes Folgendes: II. 1. Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet haben sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
5 Seite Die Halter haben Untersuchungen durch die zuständige Behörde nach 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a GeflpestV in ihren im Beobachtungsgebiet gelegenen Beständen, in denen Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, zu dulden. 3. Tierhalter im Beobachtungsgebiet haben der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen. 4. Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird. 5. Tierhalter im Beobachtungsgebiet haben sicherzustellen, dass a) die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen, b) Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird. 6. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden. 7. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. 8. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren. 9. Das Landratsamt Tirschenreuth hat an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift Geflügelpest Beobachtungsgebiet gut sichtbar anzubringen. Die sofortige Vollziehung der Ziffer I und II dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. III. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer ortsüblichen als bekanntgegeben. IV. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. V. Tirschenreuth, den Landratsamt Kestel Oberregierungsrätin
6 Seite 41 Der Landrat in Tirschenreuth gez. Lippert Druck: Landratsamt Tirschenreuth Mähringer Str Tirschenreuth Verantwortlich für den Inhalt: Das Landratsamt Tirschenreuth oder die einsendende Dienststelle oder Gemeinde
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