2. Generalversammlung

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1 2. Generalversammlung ASKLEPIOS

2 Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung (18:30) 2. Kurze Zusammenfassung der Aktivitäten der letzten Monate 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit (19 Uhr) 4. Wahl des Schiedsgerichts (Aufruf zur "Bewerbung") 5. Wahl der Rechnungsprüfer (Aufruf zur "Bewerbung") 6. Vorstellung der Versicherungsleistungen 7. Vorstellung von doctorleaks 8. Anträge 9. Statutenänderungen und Statutenergänzungen 10. Plan für die nächste Monate 11. Allfälliges

3 Rückblick Klausur ( ) Organisationsentwicklung, Strukturaufbau, Hompage, Veranstaltungen, MG-gewinnung, Angebote für MG Vortrag Prof. Firlei ( )(siehe homepage)

4 ASKLEPIOS Gewerkschaft für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Österreich Rückblick Vortrag beim Forum Spital (siehe Homepage) Umsetzung der KA-ÄAZG Demonstrationen in Wien mit ÄK am mit CareRevolution

5 Wahl des Schiedsgerichts Bei Streitigkeiten innerhalb der GW, Frage GWschädliches Verhalten mit Androhung des Ausschlusses etc Bestehend aus möglichst unparteiischen Mitgliedern, die nach Anhörung beider Streitparteien eine Entscheidung treffen Kandidaten: Dr. Jutta Leth (Wien) Dr. Stadik Christian (Kärnten)

6 Wahl der Rechnungsprüfer Kontrolle des Kassiers Zusammenarbeit mit Kassier und Steuerberatung Haftung jedoch nicht Profitorientierter Verein, daher begrenzt 4 Augen-Prinzip 2 Rechnungsprüfer Kandidaten: Dr. Harald Christian Müller, MSc (Kärnten)

7 Versicherungen für MG ab für alle MG, die MG-Beitrag entrichtet haben

8 Versicherungsschutz für Mitglied der Ärztegewerkschaft Asklepios (Turnusärzte und angestellte Ärzte)

9 Haftpflicht allgemein Der Haftpflichtschutz befriedigt berechtigte Schadenersatzforderungen, die vom Patienten an Sie gestellt werden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Pauschalversicherungssumme beträgt Euro und umfasst alle vertraglichen Leistungen für Personen-, Sachund/oder Vermögensschäden Personenschäden sind Schäden, die aus Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung resultieren. Sachschäden sind Schäden, die aus Beschädigung oder Vernichtung von körperlichen Sachen resultieren. Reine Vermögensschäden sind sonstige Schäden, die in keine der beiden vorerwähnten Kategorien passen.

10 Haftpflicht allgemein Gerechtfertigt ist eine Forderung dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler passiert ist, bei dem der Patient zu Schaden gekommen ist. Eine Forderung ist dann ungerechtfertigt, wenn dem Arzt kein Fehler passiert ist, der Patient aber trotzdem Schadensersatzforderungen an den Arzt stellt. Vorgehensweise: Dem Patienten keine Schuld- und/oder Leistungszusage geben Der Haftpflichtversicherer prüft in weiterer Folge, ob ein Behandlungsfehler des Arztes vorliegt. JA: Versicherung bezahlt / NEIN: Abwehr der Forderung, auch vor Gericht

11 Deckung Turnusarzt - Weltweite Deckung für Schadenereignisse, wenn die ärztliche Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird und die Schadenersatzverpflichtungen vor österreichischen Gerichten geltend gemacht werden - Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes - Schadenersatzverpflichtungen aus Notarzttätigkeiten in Österreich - Erste-Hilfe-Leistung weltweit - Schadenersatzverpflichtungen aus dem Risiko Haus- und Grundbesitz - Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden inkl. wrongful life -Klausel bis Euro - Behandlung von Angehörigen in gerader auf- und absteigender Linie, des Ehegatten, des Lebensgefährten sowie von Schwieger-, Stief- und Adoptiveltern - Unbegrenzte Nachdeckung und Erste-Hilfe-Leistung weltweit in Pension

12 Deckung angestellter Arzt - Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes - Schadenersatzverpflichtungen aus Notarzttätigkeiten in Österreich - Erste-Hilfe-Leistung weltweit - Behandlung von Angehörigen in gerader auf- und absteigender Linie, des Ehegatten, des Lebensgefährten sowie von Schwieger-, Stief- und Adoptiveltern - Unbegrenzte Nachdeckung und Erste-Hilfe-Leistung weltweit in Pension

13 Rechtsschutz allgemein Gerichtliche Auseinandersetzungen können viel Geld kosten. Die Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen Kostendeckung innerhalb der Deckungssumme, in Strafverfahren für dem Berufsbereich (inkl. Ermittlungsverfahren )

14 Turnus und angestellter Arzt Versichert sind Kostenzahlungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme ( Euro) für die Vertretung in Strafverfahren wegen strafbarer Handlung oder Unterlassung für die versicherten Personen. Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlung und Unterlassung besteht Versicherungsschutz solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatzes ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer die erbrachte Leistung zurückzuzahlen.

15 Zusammenfassung Haftpflichtversicherung: VS 2, Euro Rechtsschutzversicherung: VS Euro Versicherungsbeginn für den Arzt: Per Eintritt in die Asklepios Gewerkschaft (frühestens ) Versicherungsende für den Arzt: Austritt aus der Asklepios Gewerkschaft

16 Doctorleaks

17 Statuten Die Generalversammlung möge beschließen wie folgt: 2 Abs 2 lit b der Statuten wird wie folgt geändert: b) die Arbeitsbedingungen der angestellten Ärztinnen und Ärzte durch Kollektivverträge und sonstige Vereinbarungen mit Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden zu regeln; 6 Abs 1 der Statuten wird wie folgt geändert: (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie Wahlrecht stehen allen Mitgliedern zu, die zum Zeitpunkt der Generalversammlung bereits seit 3 Monaten Vereinsmitglied sind für das aktive Wahlrecht und 6 Monate für das passive Wahlrecht und alle Mitgliedsbeiträge gegenüber dem Verein ordnungsgemäß entrichtet haben.

18 Statuten 8 Abs 6 der Statuten wird wie folgt geändert: (6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Generalversammlung bereits seit 3 Monaten Vereinsmitglied sind und alle Mitgliedsbeiträge gegenüber dem Verein ordnungsgemäß entrichtet haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist unzulässig. 10 Abs 1 der Statuten wird wie folgt geändert: (1)Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt aufgrund von Persönlichkeitswahlen. Die Listenwahl ist unzulässig.

19 Verfahren Asklepios-ÖGB Zukunftsausblick Vertretung durch AWZ Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH derzeit beim OLG Wien KV-Fähigkeit eingereicht, von ÄK und Wirtschaftskammer negativ beurteilt zu wenige MG aus KV-relevanten Strukturen erstes Treffen mit Bundeseinigungsamt Verfahren wegen Kredit und Rufschädigung gegen die Zeitschrift Österreich eingereicht

20 Zukunftsausblick Arbeitsrechtliche Fragen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht àüber Mitgliederbereich auf der Homepage Zugang zu arbeitsrechtlichen Diensten

21 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT BITTE UM WEITERE UNTERSTÜTZUNG (Spenden) Konto IBAN AT BIC GIBAATWWXXX

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