Gebiets-Nr: SPA-Vorprüfung. Erneuerung. der 110-kV-Freileitung. Memmingen Balzhausen. Abschnitt 5. Anlage Unterlage Nr. 9.

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1 Gebiets-Nr: Gebietsname: Mindeltal SPA-Vorprüfung Erneuerung der 110-kV-Freileitung Memmingen Balzhausen Abschnitt 5 Anlage Unterlage Nr. 9.2

2 1. Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Beschreibung des Schutzgebietes Erhaltungsziele des Schutzgebietes Sonstige im Standard-Datenbogen genannten Arten Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Lebensraumtypen Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Räumliche Lage Technische Beschreibung Wirkfaktoren Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit Quellen- und Literaturverzeichnis \Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 2

3 1. Anlass und Aufgabenstellung Die EU hat zum Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt zwei Richtlinien erlassen: - Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG (Vogelschutzrichtlinie, VSch-RL), - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62/EG (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-RL). Das übergeordnete Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität. Hierfür werden zwei wesentliche Instrumente eingesetzt: 1. Bestimmungen zu einem flächendeckenden Schutz von Arten (Arten des Anhanges IV), 2. Die Errichtung eines kohärenten Netzes von ausgewählten Schutzgebieten, in denen der Schutz der Lebensraumtypen des Anhangs I und der Arten des Anhangs II den Vorrang vor anderen Belangen hat. Vorhaben, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind auf ihre Verträglichkeit zu prüfen. Die Lechwerke AG erstellt die Genehmigungsunterlagen für die Erneuerung der 110- kv-freileitung Anlage 58001, Memmingen Balzhausen Abschnitt 5. Der betroffene Abschnitt ist inclusive der Einführung Balzhausen ca. 11,5km lang und soll annähernd trassengleich erneuert werden. Er verläuft größtenteils durch das europäische Vogelschutzgebiet Mindeltal. Ein FFH-Gebiet wird von dem Vorhaben nicht berührt. Die hier vorgelegte SPA-Vorprüfung dient der Feststellung, ob das Vorhaben (alleine oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und/oder Projekten) zu einer erheblichen Beeinträchtigung des genannten Natura 2000-Gebietes in seinen für Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteilen führen kann. 2. Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 2.1 Beschreibung des Schutzgebietes Das SPA-Gebiet Mindeltal umfasst eine Fläche von ha und ist der kontinentalen Region zuzuordnen. Die vorherrschenden Lebensraumklassen des Gebietes sind: - Binnengewässer (stehend und fließend) 2 % - Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 12 % - Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana 2 % - Feuchtes und mesophiles Grünland 44 % - Anderes Ackerland 40 % 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 3

4 Das Mindeltal beherbergt die besterhaltendsten Niedermoorreste der Schwäbischen Schotterplatte, die Mindelaue besteht aus einem Mosaik von Feuchtwiesen, Extensivgrünland und Gräben mit Röhricht (siehe zugehöriger Standard-Datenbogen LfU). Folgende Vogelarten des Anhangs I VS-RL sind Gegenstand des SPA-Gebietes: Vogelarten des Anhangs I VS-RL (siehe SDB): EU-Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name A229 Alcedo atthis Eisvogel A338 Lanius collurio Neuntöter A081 Circus aeruginosus Rohrweihe A074 Milvus milvus Rotmilan A073 Milvus migrans Schwarzmilan A103 Falco peregrinus Wanderfalke A031 Ciconia ciconia Weißstorch A027 Egretta alba Silberreiher A084 Circus pygargus Wiesenweihe Der Standard-Datenbogen führt nachstehende Zugvögel nach Art. 4 (2) VS-RL als Bestandteile des SPA-Gebietes: Zugvögel nach Art. 4 (2) VS-RL (laut SDB) EU-Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name A153 Gallinago gallinago Bekassine A309 Sylvia communis Dorngrasmücke A160 Numenius arquata Großer Brachvogel A142 Vanellus vanellus Kiebitz A113 Coturnix coturnix Wachtel A257 Anthus pratensis Wiesenpieper 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Rechtsverbindliche Erhaltungsziele der NATURA 2000-Gebiete sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes - In Europäischen Vogelschutzgebieten: der in Anlage 1, Spalte 6 der VoGEV (Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsabgrenzungen und Erhaltungszielen) für das jeweilige Gebiet aufgeführten Vogelarten sowie ihrer Lebensräume. - In FFH-Gebieten: der im Standard-Datenbogen genannten signifikanten Schutzgüter (Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II FFH-RL). 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 4

5 Nachstehende gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele des SPA- Gebietes gibt die behördenabgestimmte Fassung wieder. Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele: 1. Erhaltung des Vogelschutzgebiets Mindeltal, insbesondere seiner ausgedehnten, wenig zerschnittenen und störungsarmen Offenlandlebensräume. Erhaltung der Feuchtgebiete und Niedermoorbereiche mit hohem Grünlandanteil als bedeutendes Wiesenbrütergebiet in Schwaben südlich des Donautals und als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für wertgebende Arten und Zugvögel wie Weißstorch, Greifvögel und Silberreiher, sowie der Mindel und der ihr zufließenden Bäche und Gräben, der Röhrichte, Still- und Kleingewässer. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Lebensraummosaiks, des auetypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes und der Störungsarmut der wertbestimmenden Habitate von Anfang März bis Ende August. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Großem Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Wiesenweihe, Wiesenpieper, Wachtel und anderen Wiesenbrütern sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, extensiv genutzter, störungsarmer bis störungsfreier Feuchtwiesenkomplexe mit überwiegend baumfreien Offenlandcharakter, hoher Bodenfeuchte und in ihrer z. T. nutzungsgeprägten Ausformungen sowie mit den jeweils artspezifisch notwendigen Sonderstrukturen (Sitzwarten, Brachen, Säume, Röhrichte, Kleingewässer, Gräben als Nahrungs- und Rückzugsflächen, siehe auch EHZ#), auch als Nahrungs- und Rasthabitate für Weißstorch, Silberreiher, Wanderfalke und andere Greifvögel. 3. Erhaltung des Nistplatzes des Weißstorchs in den Wiesenbereichen des Schutzgebietes, nach Bedarf Beruhigung der Horstumgebung; Erhaltung der Nahrungsgebiete, siehe EHZ 2 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen von Schwarz- und Rotmilan sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, weitgehend unzerschnittener Wald-Offenland-Gebiete mit Alt- und Starkholzbeständen in Wäldern, Feldgehölzen, Baumreihen und Einzelbäume als Bruthabitate, sowie extensiv genutzter Offenlandbereiche mit Säumen, Magerwiesen, (Feucht)Grünland und Gewässern als Nahrungshabitate; Erhaltung bzw. Wiederherstellung störungsfreier Areale zur Brutzeit (Anfang März bis Ende August) von etwa 200 m um die Horstbäume und deren Erhalt. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Rohrweihe und ihrer Lebensräume, insbesondere störungsarmer ausgedehnter Schilfgebiete und strukturreicher Verlandungsbereiche an den Teichen, Kleingewässern und Gräben, mit offenem Wasser, Weidengebüschen und Schlammflächen in enger räumlicher Nähe, auch Lebensräume für andere Arten der Uferzonen; Erhaltung auch der Jagdgebiete, siehe EHZ2. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population von Neuntöter und Dorngrasmücke sowie ihrer Lebensräume, insbesondere struktur- und insektenreicher Gehölz- Offenland-Komplexe mit den jeweiligen artspezifisch notwendigen Sonderstrukturen (z. B. Singwarten, miteinander verbundene Heckenstreifen) sowie naturnaher Waldsäume und Ruderalfluren. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Eisvogels und ihrer Lebensräume, insbesondere von relativ ungestörten, naturbelassenen Fließgewässerabschnitten mit ihren typischen Strukturen, z.b. natürlichen Abbruchkanten und Steilwänden, hoher Gewässergüte, fließgewässerdynamischen Prozessen und naturnahen Fischbeständen, auch in Bächen und Gräben; Erhaltung der Brutwände. 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 5

6 2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannten Arten Neben den unter Gliederungspunkt 2 genannten Arten weist der Standard- Datenbogen keine weiteren Artnennungen auf. 2.4 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Lebensraumtypen Diese Lebensraumtypen waren für die Auswahl und Aufnahme des Gebietes in das Netz Natura 2000 nicht maßgeblich bzw. wurden erst nach der Gebietsauswahl bzw. -meldung bekannt. Derzeit werden für sie keine gebietsbezogenen konkretisierenden Erhaltungsziele formuliert. 3. Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 3.1 Räumliche Lage Die betroffene Leitung liegt größtenteils innerhalb des SPA-Gebietes Mindeltal zwischen Balzhausen und Pfaffenhausen. Das Mindeltal beherbergt die besterhaltendsten Niedermoorreste der Schwäbischen Schotterplatte, die Mindelaue besteht aus einem Mosaik von Feuchtwiesen, Extensivgrünland und Gräben mit Röhrichtvorkommen. Die zu erneuernde Leitung ist als Vorbelastung im betroffenen SPA-Gebiet zu betrachten. Im geplanten Vorhabensbereich wurde eine Bestandserhebung im Maßstab 1 : durchgeführt und die erfassten Vegetationsstrukturtypen den LRT-Typen, soweit zutreffend, zugeordnet. Im Vorhabensbereich und unmittelbar benachbart dazu wurden folgende Einheiten gemäß BayKompV erfasst: A11: Bewirtschaftete Äcker, Intensiv bewirtschaftete Äcker B 112: Gebüsche und Hecken mesophiler Standorte mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten B 116: Gebüsche und Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte mit überwiegend einheimischen, standort-gerechten Arten B 12: Gebüsche und Hecken mit überwiegend gebietsfremden Arten B 311: Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, junge Ausprägung B 312: Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung B 313: Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, alte Ausprägung B 321: Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen mit überwiegend gebietsfremden Arten, junge Ausprägung B 431: Streuobstbestände im Komplex mit intensiv bis extensiv genutztem Grünland, junge Ausbildung F 12: Natürlich entstandenes Fließgewässer, stark verändert 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 6

7 F 13: Natürlich entstandenes Fließgewässer, deutlich verändert F 15: Natürlich entstandenes Fließgewässer, nicht oder gering verändert F 211: Künstlich angelegte Fließgewässer, Gräben, naturfern F 212: Künstlich angelegte Fließgewässer, Gräben, mit naturnaher Entwicklung G 11: Intensivgrünland G 12: Intensivgrünland, brachgefallen G 211: Mäßig extensiv bis extensiv genutztes Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte, artenarm G 213: Mäßig extensiv bis extensiv genutztes Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte, artenarmes Extensiv-grünland G 214: Mäßig extensiv bis extensiv genutztes Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte, artenreiches Extensiv-grünland G 215: Mäßig extensiv bis extensiv genutztes Grünland frischer bis mäßig trockener Standorte, brachgefallen G 221: Seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiesen, mäßig artenreich G 4: Tritt- und Parkrasen K 11: Ufersäume, Säume, Ruderal- und Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe, artenarme Säume und Staudenfluren K 123: Ufersäume, Säume, Ruderal- und Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe, mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte L 512: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, Quellrinnen, Bach- und Flussauenwälder, mittlere Ausprägung L 522: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, Weichholzauen, mittlere Ausprägung L 523: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, Weichholzauen, alte Ausprägung L 533: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, Hartholzauen, alte Ausprägung L 541: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, sonstige gewässerbegleitende Wälder, junge Ausprägung L 542: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, sonstige gewässerbegleitende Wälder, mittlere Ausprägung L 543: Standortgerechte Auwälder und gewässerbegleitende Wälder, sonstige gewässerbegleitende Wälder, alte Ausprägung L 61: Sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder, junge Ausprägung L 62: Sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder, mittlere Ausprägung L 63: Sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder, alte Ausprägung N 712: Nadelholzforste, strukturarme Altersklassen-Nadelholzforste, mittlere Ausprägung 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 7

8 O 41: Sonstige natürliche und naturnahe vegetationsfreie /-arme Bereiche, natürliche und naturnahe vegetationsfreie /-arme Kies- und Schotterflächen O 642: Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen, ebenerdige Abbauflächen aus Blöcken, Schutt, Sand, Kies oder bindigem Substrat mit naturnaher Entwicklung P 22: Privatgärten und Kleingartenanlagen strukturreich P 32: Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen mit geringem Versiegelungsgrad P 411: Sonderflächen und Kleingebäude im Siedlungsbereich, Sonderflächen der Land- und Energiewirtschaft, versiegelt P 412: Sonderflächen und Kleingebäude im Siedlungsbereich, Sonderflächen der Land- und Energiewirtschaft, teilversiegelt P 42: Sonderflächen und Kleingebäude im Siedlungsbereich, Landund forstwirtschaftliche Lagerflächen R 111: Großröhrichte, Großröhrichte außerhalb der Verlandungsbereiche, Schilf-Landröhrichte R 113: Großröhrichte, Großröhrichte der Verlandungsbereiche, sonstige Landröhrichte R123: Großröhrichte, Großröhrichte der Verlandungsbereiche, sonstige Wasserröhrichte R 31: Großseggenriede, Großseggenriede außerhalb der Verlandungsbereiche S 132: Natürliche bis naturferne Stillgewässer, Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturnah S 21: Naturfremde bis künstliche Stillgewässer, Abbaugewässer V 11: Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs, versiegelt V 32: Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege, befestigt V 331: Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege, unbefestigt, nicht bewachsen V 332: Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege, unbefestigt, bewachsen V 51: Grünflächen und Gehölzbestände entlang von Verkehrsflächen junger bis mittlerer Ausprägung entlang von Verkehrsflächen X 132 F: Siedlungsbereiche, sonstige Siedlungsflächen im Außenbereich X 132 G: Siedlungsbereiche, sonstige Einzelgebäude im Außenbereich X 2: Siedlungsbereiche, Industrie- und Gewerbegebiete 3.2 Technische Beschreibung Das Vorhaben umfasst eine weitestgehend trassengleiche Erneuerung der 110-kV- Freileitung Memmingen Balzhausen, Mast 113 (alt) bis Mast 150 (alt) sowie die Einführung Balzhausen Mast 150 (alt) Mast 150/6 (alt). Die Mastbilder bleiben gleich, die Mas- 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 8

9 ten werden um durchschnittlich 7m größer. Eine ausführliche technische Planung finden sich in Anlage 3. Eine direkte räumliche/flächenmäßige Betroffenheit des SPA-Gebietes wird zwischen Mast 116 (alt) und Mast 142 (alt) bau- und anlagebedingt ausgelöst. 3.3 Wirkfaktoren Mit dem geplanten Vorhaben sind grundsätzlich nachstehende Wirkfaktoren, deren Bedeutung für das SPA-Gebiet nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, verbunden. Eine Prüfung der FFH-Relevanz der einzelnen Wirkfaktoren erfolgt in nachfolgendem Schritt. Anlagebedingte Auswirkungen Versiegelung von Boden Bei Freileitungsvorhaben können Versiegelungen nur durch die Fundamente des zu errichtenden Mastes ausgelöst werden. Das Ausmaß der möglichen Versiegelung ist vorhabensbedingt grundsätzlich eng begrenzt. Nutzungseinschränkungen und dauerhafte Flächeninanspruchnahme Freileitungen bedingen im Bereich des Schutzstreifens Nutzungseinschränkungen hinsichtlich einer baulichen Entwicklung sowie einer Bestockung mit baumförmigen Gehölzen. Eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für bauliche Anlagen / Bestandteile bewegen sich bei Freileitungen vorhabensbedingt in einem begrenzten Umfang (siehe Versiegelung). Kollisionsgefahr für die Avifauna Insbesondere in avifaunistisch besonders sensiblen Bereichen können Freileitungen zu Individuenverlusten bei der Avifauna durch Drahtanflug führen. Das größte Kollisionsrisiko besteht dabei vor allem für Vogelarten mit schlechtem räumlichem Sehvermögen, für nachtziehende Vögel sowie generell ortsfremde Vögel (Durchzügler, Rastvögel, Wintergäste). Vögel mit gutem räumlichem Sehvermögen (z.b. tagaktive Greifvögel) oder ortsansässige Brutvögel sind deutlich weniger gefährdet. Nach BERNSHAUSEN et. Al. (2000), RICHARZ & HOFMANN (1997) sind besonders folgende Vogelgruppen relevant: - Großvögel (Reiherartige, Störche, Kraniche) - Wasservögel (Gänse, Schwäne, Entenvögel, Taucher, Kormorane, Rallen) - Limikolen - Möwen und Seeschwalben Baubedingte Auswirkungen Immissionen durch den Baubetrieb (Lärm, Abgase, Staub, Licht) 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 9

10 Baubedingte Immissionen wirken bei der Errichtung einer Freileitung vorwiegend punktuell (Maststandorte) und sind zeitlich sehr begrenzt. Grundsätzlich sind Freileitungsvorhaben nicht als immissionsintensive Vorhaben zu werten. Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Die Errichtung einer Freileitung löst für Zuwegungen, Materiallager, Baufelder und Baustellerichtung eine vorübergehende Flächeninanspruchnahme aus. Verlust von Betriebsstoffen Bei sachgerechter und ordnungsgemäßer Abwicklung der Einzelbaustelle ist ein Verlust von Betriebsstoffen und evtl. damit verbundene nachteilige Umweltauswirkungen auszuschließen. Visuelle Störungen Durch den Baubetrieb entstehen optische Reize, die vor allem für störungsempfindliche Tierarten oder während empfindlicher Lebenszyklen (Brut, Jungenaufzucht) von Tierarten zur Vergrämung oder anderweitigen Beeinträchtigung von Arten führen kann. Diese Auswirkungen sind als singuläres Ereignis mit eng begrenzter Zeitdauer zu werten. Betriebsbedingte Auswirkungen Elektrische Feldstärke / magnetische Flussdichte Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung setzt für Orte, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt für Menschen bestimmt sind, Grenzwerte fest. Grenzwerte für das Schutzgut Tiere und Pflanzen existieren nicht. Von erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele ist nicht auszugehen. Stromschlag Konstruktionsbedingt geht von der geplanten Masterneuerung keine Stromschlaggefahr für die Avifauna aus. Andere Tiergruppen sind grundsätzlich nicht gefährdet. Schall Bei trockener Witterung ist eine 110-kV-Leitung akustisch nicht wahrnehmbar. Bei feuchter Witterung und insbesondere während Niederschlag entstehen Geräusche über Koronarentladungen, die mit der Niederschlagsintensität zunehmen. Da es sich um eine bereits bestehende Freileitung handelt und die Seilbelegung gleich bleibt, können erhebliche Veränderungen hinsichtlich der Schallwerte ausgeschlossen werden. Relevante Wirkfaktoren Im Sinne der SPA-Betrachtung relevant sind nur Wirkfaktoren, die im konkreten Fall eine erhebliche Beeinträchtigung für die Erhaltungsziele oder den für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Wirkfaktor Erläuterung FFH-relevant 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 10

11 Anlagebedingte Auswirkungen Versiegelung von Boden Nutzungseinschränkungen und dauerhafte Flächeninanspruchnahme Kollisionsgefahr für die Avifauna Baubedingte Auswirkungen Immissionen durch den Baubetrieb (Lärm, Abgase, Staub, Licht) Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Betriebsbedingte Auswirkungen Visuelle Störungen Elektrische Feldstärke / magnetische Flussdichte Stromschlag Durch den Ersatzneubau findet eine Versiegelung innerhalb des SPA- Gebietes statt. Da sich die Neuversiegelung jedoch in einem sehr geringen Umfang bewegt und die alten Mastfundamente rückgebaut werden, sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht zu erwarten. Zu neuen oder zusätzlichen Nutzungseinschränkungen und dauerhafter Flächeninanspruchnahme kommt es nur in sehr geringem Umfang, da die Erneuerung nahezu standortgleich erfolgt. Erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden. Da sich das Vorhaben im avifaunistisch bedeutsamen SPA-Gebiet befindet und dort kollisionsgefährdete Vogelarten vorkommen, ist eine erhebliche Beeinträchtigung von relevanten Vogelarten nicht auszuschließen. Die zeitliche Dauer dieses singulären Ereignisses ist eng begrenzt. Dauerhafte und erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen der Erhaltungs-ziele werden ausgeschlossen Durch die Lage und die zeitlich enge Beschränkung der Flächeninanspruchnahme können erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden Durch die zeitlich enge Beschränkung von visuellen Störungen können erhebliche nachteilige Beeinträchti-gungen der Erhaltungsziele ausge-schlossen werden Für die Erhaltungsziele nicht relevant Konstruktionsbedingt geht von der geplanten Masterneuerung und - verschiebung keine Stromschlaggefahr für die Avifauna aus, da es sich um eine bereits bestehende Freileitung handelt. Eine Gefährdung für andere Tiergruppen/-arten bzw. von Erhaltungszielen ist grundsätzlich nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Aus- ja 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 11

12 Schall wirkungen können somit ausgeschlossen werden Da es sich um eine bereits bestehende Freileitung handelt und die Seilbelegung gleich bleibt, können erhebliche Veränderungen hinsichtlich der Schallwerte weitestgehend ausgeschlossen werden. Eine rechnerische Überprüfung durch den Vorhabensträger hat diesen Sachverhalt bestätigt Entsprechend der o.g. Ausführungen verbleibt als vorhabensrelevanter Wirkfaktor hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele die Kollisionsgefahr für die Avifauna. Mit Hilfe von Vogelmarkern, die im Rahmen von landschaftspflegerischen Maßnahmen an das Erdseil angebracht werden (siehe LBP Unterlage 10.1 ), lassen sich jedoch erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele vermeiden. Eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo ist damit nicht zu erwarten. 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Entsprechend der o.g. Ausführungen sind vorhabensrelevante Wirkfaktoren, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nach sich ziehen können, nicht zu erwarten. 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Im Bereich des geplanten Vorhabens sind keine weiteren Pläne oder Projekte bekannt, die einzeln oder im Zusammenwirken mit dem geplanten Vorhaben zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile führen können. 6 Fazit Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Vorhaben zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen und / oder Gefährdungen der Erhaltungsziele des SPA-Gebietes Mindeltal führt. Die Erstellung von weitergehenden Unterlagen zur Prüfung der Natura Verträglichkeit ist aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich. 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 12

13 7 Quellen- und Literaturverzeichnis BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2004): Standard-Datenbögen zum Natura 2000-Gebiet: 'Mindeltal' BERNSHAUSEN et. al. (2000) Vogelschutz an Hochspannungsfreileitungen Zwischenbericht eines Projektes zur Minimierung des Vogelschlagrisikos Naturschutz und Landschaftsplanung 32, (12), 2000 BERNSHAUSEN et. al. (2007) Hochspannungsfreileitungen und Vogelschutz: Minimierung des Kollisionsrisikos Bewertung und Maßnahmen zur Markierung kollisionsgefährlicher Leitungsbereiche Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (1), 2007 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2004) Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau Bonn EUROPÄISCHE KOMMISSION / GD Umwelt (2001) Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete. Methodische Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43 EWG REGIERUNG VON OBERBAYERN (Hrsg.) (2006) Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele zum Natura Gebiet: 'Mindeltal' 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 13

14 RICHARZ, K., HORMANN, M. (1997) Vögel und Freileitungen Vogel und Umwelt 9, Sonderheft, 304 S. 5\Genehmigungen\VU\9_2_SPA_Vorprüfung_Abschnitt5_Memmingen.docx 14

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