Breitbandzugang im NGA Kontext Eine ERG Perspektive
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- Simon Geisler
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1 Breitbandzugang im NGA Kontext Eine ERG Perspektive Dr. Cara Schwarz-Schilling, BNetzA Ofcom WIK consult workshop: Infrastrukturwettbewerb vs. Dienstewettbewerb beim Breitbandzugang Bonn, 11. September 2008
2 ERG Aktivitäten über NGA ERG Common Position on Regulatory Principles of NGA (ERG (07) 16rev2) im Oktober 2007 veröffentlicht. Sie ist eine Antwort auf eine Anfrage der Kommission, und enthält detaillierte Guidelines, wie der Regulierungsrahmen für die neuen, durch NGA gestellten Herausforderungen, angepasst werden kann. Supplementary Document to NGA Opinion (ERG (07) 16rev2b) im Dezember 2007 veröffentlicht. Es enthält sowohl eine Zusammenfassung der Anhörung, die zu dem NGA Dokument stattgefunden hat, als auch eine aktuelle Beschreibung der Situation hinsichtlich des NAG roll-outs in den Mitgliedsstaaten. Ofcom 1
3 2 Szenarien betrachtet Fibre to the cabinet: Dies besteht aus einer hybriden Lösung mit DSL-Technologie und Glasfaser bis zum Kabelverzweiger, sowie Kupfer zwischen dem Kabelverzweiger und dem Endkunden. Fibre to the home als vollständig optische Lösung bis zu den Räumlichkeiten des Endnutzers. Fibre to the building ist in diesem Scenario enthalten, obwohl es technisch ebenso als hybride Lösung anzusehen ist. Beschränkung auf Implementierungsfragen des Festnetzes Ofcom 2
4 Zugangarchitekturen unter Verwendung von Glasfaser FttCabinet FttBuilding SC DSLAM* MDF/ ODF SC ODF copper subloop ducts fibre backhaul ONU fibre backhaul FttHome (point to point ) FttHome (PON ) inhouse wiring SC ODF OLT inhouse wiring SC ODF OLT point to point fibre loop fibre backhaul point to point fibre loop passive PON splitter fibre feeder fibre backhaul Ofcom 3
5 Ökonomie von NGA: Größenvorteile Ein Mix von unterschiedlichen Technologien wird für NGA Netze genutzt werden, die von einer Reihe von Parametern und spezifischen lokalen Charakteristika abhängen einschließlich der Länge der Teilnehmeranschlussleitung vom HVt bzw. vom KVz, der Konsumentendichte und -verteilung, der Anzahl der Kabelverzweiger pro Hauptverteiler Kostensteigerung pro Leitung/Nutzer wegen der geringeren Kundenanzahl pro Knoten zu erwarten. Die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle hängt auch von der Nachfrageseite und zusätzlichem ARPU ab, das durch das Angebot innovativer Dienste generiert werden kann. NGA Investitionen werden vermutlich die Bedeutung von Größenund Dichtevorteilen verstärken und damit die Replizierbarkeit tendenziell senken. Dies könnte zu einem dauerhaften bottleneck führen. Ofcom 4
6 CAPEX vs. Haushalte/Dichte (Quelle: Arcep) Ofcom 5
7 Replizierbarkeit hängt von der Netztopologie ab, die sich innerhalb Europas signifikant unterscheidet Ofcom 6
8 Die Ökonomie von NGA: Vielfalt Die Ökonomie von NGA Netzen wird sich in Abhängigkeit von unterschiedlichen Technologien und Besiedlungsstrukturen zwischen, aber auch innerhalb von Mitgliedsstaaten unterscheiden Kein one size fits all approach Implikationen für die Reguierung Wo eine Mischung unterschiedlicher Technologien und unterschiedlicher regionaler Charakteristika zu signifikant unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb von Nationalstaaten führt, kann die Definition sub-nationaler Märkte gerechtfertigt sein, wenn es keine einheitlichen Preisebedingungen mehr gibt. Ggf. Kann auch eine Differenzierung von Abhilfemaßnahmen auf einem nationalen Markt in Frage kommen. Ofcom 7
9 Ökonomie von NGA: Anreize für effiziente Investitionen Regulierer müssen effiziente Investitionen in NGA Netze unterstützen. Die Entscheidungen sind jedoch von den Marktparteien zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass der Eigentümer eines dauerhaften bottlenecks, das nicht replizierbar ist, eine angemessene Verzinsung erwirtschaften kann. Die Förderung von Wettbewerb durch ein Portfolio von Abhilfemaßnahmen sowie die Vorhersehbarkeit der Regulierungsentscheidungen sind die besten Anreize für effiziente Investionen. Ofcom 8
10 Implikationen für die Regulierung I IRG/ERG hat die Einschätzung, daß der existierende Rechtsrahmen den nationalen Regulierungsbehörden im Prinzip erlaubt, die aus dem NGA-roll-out entstehenden Herausforderungen zu meistern, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Der Rechtsrahmen sieht vor, dass zunächst die relevanten Märkte analysiert werden. Danach könnte eine weitere Analyse über die Notwendigkeit symmetrischer Regulierung entsprechend Art. 12 Rahmenrichtlinie folgen. Ofcom 9
11 Implikationen für die Regulierung II Regulierungsbehörden müssen Transparenz hinsichtlich der Ausbaupläne der Marktparteien schaffen. Die notwendigen Informationen können von den Betreibern gemäß Art. 5 Rahmenrichtlinie gefordert werden. Die ERG begrüßt die im Review vorgeschlagene Verstärkung der Kompetenzen. Bevor das derzeitige Zugangsnetz durch ein NGA Netz ersetzt ist, muss die Regulierungsbehörde sicherstellen, dass für solche Vorleistungen eine äquivalente Alternative definiert und erfolgreich implementiert wurde, die in einem NGA nicht länger angeboten werden können. Erst dann kann bei Einhaltung zu definierender Bedingungen ein phase-out vorgesehen werden. Ofcom 10
12 Marktdefinition Markt 4 Markt 4 beinhaltet nun auch - wie von der ERG vorgeschlagen in technologieneutraler Weise die Glasfaserleitung. Die Teilnehmeranschlussleitung kann als dedizierte Leitung zwischen dem Netzabschlusspunkt in den Räumlichkeiten des Endkunden und dem Hauptverteiler am ersten Aggregationspunkt (Zugang auf layer 1) definiert werden. A local loop can be defined as a dedicated line between the Network Termination Point at the subscriber s premises and the (copper/optical) distribution frame at the first aggregation point (access at layer 1). FTTCab Die Teilnehmeranschlussleitung besteht aus der Kupferleitung vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden. Die Entbündelung kann am Kabelverzweiger erfolgen; FTTB die Teilnehmeranschlussleitung besteht aus der Kupferleitung vom Gebäudeeingang (wo die Glasfaser endet) bis zu den Räumlichkeiten des Endkunden; die Enbündelung kann in der Nähe des Gebäudes erfolgen; Ofcom 11
13 Marktdefinition Markt 4 FTTH Die Teilnehmeranschlussleitung besteht aus der Glasfaser vom optischen Verteiler (ODF) bis zum Endkunden. in Punkt-zu-Punkt Lösungen kann die Teilnehmeranschlussleitung in ähnlicherweise wie bei der heutigen Kupferleitung entbündelt werden. in einer Punkt-zu-Multipunkt Lösung (z.b. PON), ist es nicht ohne weiteres möglich, einem Nutzer bestimmte physikalische Elemente zuzuordnen. Möglicher Ausweg: Wave Division Multiplexing? Erlaubt es das optische Licht in Wellenlängen aufzutelen Jede Wellenlänge könnte einem Endnutzer zugewiesen werden. Ofcom 12
14 Marktdefinition Markt 5 Bitstromprodukte müssen ggf. auch Hochqualitätsdienste ermöglichen. Der Übergabepunkt wird entweder auf Ethernet oder IP-Ebene liegen (layer 2/3). Bitstrom auf layer 2/3 reduziert die Freiheitsgrade des Wettbewerbers bei der Kontrolle der Qualitätsparameter, verglichen mit Markt 5, wo der Nutzer Zugang zur physischen Leitung erhält (layer 1). Bitstromzugang am HVt oder vergleichbarem Aggregationspunkt könnte an Bedeutung gewinnen, aber kann nicht als vollständiges Substitut für den Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung gelten. Ofcom 13
15 Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen: FttCab Die Hauptbarrieren sind Kollokation im Kabelverzweiger, Backhaul zwischen Kabelverzeiger und dem Netz des Wettbewerbers Bedeutung von Entbündelung am KVz wird wichtiger: Kollokation im KVz könnte als Annexleistung auferlegt werden Komplementäre Produkte (Backhaul vom KVz zum Netz des alternativen Betreibers oder Kabelleerrohrzugang) könnten notwendig werden: Backhaul könnte als Annexleistung auf Markt 4; Abschlusssegment Mietleitung (Markt 6) Auf einem separaten backhaul Markt definiert werden. Kabelleerrohrzugang könnte als Annexleistung auf Markt 4 auferlegt werden. Ofcom 14
16 Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen: FttH/FttB Wesentliche Bottlenecks Tiefbaukosten In-house Verkabelung Glasfaser ist im Markt 4 enthalten, so dass auch möglich wäre, Zugang zu einer Glasfaser-TAL aufzuerlegen. Andere mögliche Vorleistungsprodukte sind z.b. Kabelleerrohrzugang kann - im Rahmen von SMP Regulierung als Annexleistung auf Markt 4 oder als eigene Verpflichtung auf einem separaten Kabelleerrohrmarkt für den Marktbeherrscher Unter symmetrischer Regulierung Verpflichtungen für alle Netzbetreiber (basierend auf Art. 12 Rahmenrichtlinie). Diesbezüglich könnte eine Klarstellung in Art. 12 hilfreich sein,verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur aufzuerlegen und damit effiziente NGA Investionen zu fördern. Ofcom 15
17 Ladder of investment in einer NGA Welt Das Prinzip Wettbewerb auf der höchst möglichen Stufe zu erlauben, wo er vermutlich effektiv und nachhaltig sein wird, bleibt angemessen für die Regulierung ökonomischer Bottlenecks in NGA Netzen. NRAs werden versuchen das Niveau und die Balance des erreichten Infrastrukturwettbewerbs zu erhalten und ein Bewegung auf die ökonomisch nachhaltige Treppenstufe zu ermöglichen. Diese kann sich zwischen und innerhalb von Mitgliedsstaaten je nach regionalen Charakteristika unterscheiden. Wenn SMP-Betreiber ihr Netz rekonfigurieren und dabei HVts abbauen im Rahmen des FTTCab Szenarios können alternative Betreiber entweder die Leiter heraufsteigen in dem sie weiter bis zum KVz investieren oder am HVT oder dem nächsten Aggregationspunkt bleiben und Bitstromzugang nutzen. Regulierer werden die Zugangsprodukte anpassen müssen, damit sie mit zur neuen NGA Hierarchie passen. Es ist davon auszugehen, dass das generelle Konzept der Leiter bestehen bleiben wird. Ofcom 16
18 Ladder of investment in einer NGA Umgebung FTTH / FTTB + Duct / inhouse wiring sharing Own infrastructure level Complementary use of access products Resale Bitstream Shared / full MDF unbundling FTTCab unbundling + Backhaul Backhaul Backhaul / Duct sharing S e r v i c e s I n f r a s t r u c t u r e Increase in intensity of competition Ofcom 17
19 BNetzA Aktivitäten im Hinblick auf NGA Juni 2007: BNetzA Entscheidung über den Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung hat den Glasfaserausbau berücksichtigt: Entbündelung am HVt und am Kabelverzweiger Zugang zu Kabelleerrohren als Annexleistung auferlegt Falls Kabelleerrohre nicht verfügbar sind, Zugang zu dark fibre auferlegt In case ducts are unavailable access to dark fibre imposed Verpflichtung Informationen über den Stand des roll-out and interessierte Parteien (Verpflichtung vom Gericht nicht aufrecht erhalten, Entscheidung des VG Köln, ) BNetzA hat neue Runde der Marktanalyse für Bistrom-Zugang (Markt 5) Datenerhebung erlaubt Regionalisierung von Märkten Anhörung mit offenem Ausgang gestartet Ofcom 18
20 Stand Marktdefinitionen (Märkte 4 und 5) in Europa Markt 4 Regional differenziert: Nur Portugal Frankreich: Teilmarkt very high-speed broadband : fibre, ducts Teilmarkt high-speed broadband : Kupfer-TAL und Line-Sharing am HVt Niederlande: Ein Markt für Kupfer-TAL am HVt, KVz sowie Glasfaser-TAL am ODF Markt 5 Regional differenziert: UK, Österreich (remedies), Portugal Nationaler Markt: Belgien, Frankreich, Niederlande Frankreich: ein Markt für Bitstrom auf regionalen Niveau, der über Kupfer-, Kabel- und Glasfaserinfrastruktur erbracht wird Niederlande: ein Teilmarkt für high quality Bitstrom und einer für low quality Bitstrom, die beide Kupfer-, Kabel- und Glasinfrastruktur beinhalten, SMP in beiden Teilmärkten Ofcom 19
21 Stand Verpflichtungen (Markt 4 und 5) in Europa Markt 4 Frankreich: Zugang im high speed Markt Differenzierte Remedies für very high speed Markt: Zugang zu Kabelleerrohren, kein Zugang zu Glasfaser Niederlande: Zugang zu KVz, HVt und ODF, Abbau von HVt, nur wenn Alternativen am KVz, ODF bzw. Bitstrom Markt 5 Frankreich: Zugang für regionalen Bitstrom (20 Zugangspunkte, der Kupfer- Kabel- sowie Glasfasernetze) umfasst (ATM, Ethernet und IP) und Zugang auf Ebene der departements (100 Zugangspunkte) über Ethernet und ATM. Niederlande: Differenzierte Verpflichtung: Zugangsverpflichtung nur für Kupfer Ofcom 20
22 Zusammenfassung NGA wird die Vielfalt in Europa erhöhen (innerhalb und zwischen Mitgliedsstaaten). Harmonisierung nur bei Regulierungsprinzipien möglich, nationale Regulierer brauchen Flexibilität. Es wird nicht überall das gleiche Vorleistungsprodukt die Wettbewerbsprobleme lösen. Angemessene Regulierung kann daher einerseits komplexer werden (ggf. Regionalisierung), andererseits besteht auch die Chance zur Deregulierung, wo SMP Positionen wegfallen. Ofcom 21
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