DER RAT. Zweiundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 30. Oktober 2008
|
|
- Etta Kirchner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 G C/42/16 ORIGINAL: englisch DATUM: 1. September 2008 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF DER RAT Zweiundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 30. Oktober 2008 ERNENNUNG DES NEUEN GENERALSEKRETÄRS vom Verbandsbüro erstelltes Dokument Ernennung des neuen Generalsekretärs der UPOV 1. Das UPOV-Übereinkommen (Artikel 26 Absatz 5 Nummer iii der Akte von 1991 und Artikel 21 Buchstabe b der Akte von 1978) besagt, daß der Rat der UPOV den Generalsekretär der UPOV ernennt und dessen Einstellungsbedingungen festsetzt. 2. Die am 26. November 1982 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (WIPO/UPOV-Vereinbarung, Dokument UPOV/INF/8 Corr.) sieht in Artikel 4 folgendes vor: (1) Der Rat der UPOV ernennt als Generalsekretär den Generaldirektor der WIPO. (2) Ist die Stelle des Generaldirektors der WIPO nicht besetzt, so ist für die Dauer der Vakanz derjenige, der die Funktionen des Generaldirektors der WIPO ausübt, der amtierende Generalsekretär der UPOV. (3) Der Generaldirektor der WIPO ist in dem Zeitraum, der zwischen seiner Ernennung als Generaldirektor der WIPO und seiner Ernennung als Generalsekretär der UPOV liegt, amtierender Generalsekretär der UPOV. (4) Die Ernennung des Generalsekretärs der UPOV erfolgt für die Dauer seiner Tätigkeit als Generaldirektor der WIPO und endet an dem gleichen Tag wie seine Ernennung zum Generaldirektor der WIPO. (5) Die Höhe der von der UPOV an den Generalsekretär zu leistenden Entschädigung wird vom Rat der UPOV festgelegt. n:\orgupov\shared\document\c\c42\c_42_16_22857_de.doc
2 Seite 2 Ernennung des neuen Generaldirektors der WIPO 3. Der Koordinierungsausschuß der WIPO nominierte auf seiner achtundfünfzigsten (zwanzigsten außerordentlichen) Tagung vom 13. Mai 2008 in Genf Herrn Francis Gurry als Kandidaten für die Ernennung in das Amt des Generaldirektors der WIPO. 4. Die Generalversammlung der WIPO wird auf ihrer fünfundvierzigsten Sitzungsreihe vom 22. bis 30. September 2008 in Genf ersucht werden, Herrn Gurry zum neuen Generaldirektor der WIPO zu ernennen. Die Entscheidung der Generalversammlung der WIPO wird dem Rat in Form einer Ergänzung zu diesem Dokument zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehaltlich der Entscheidung der Generalversammlung der WIPO in Einklang mit den Absätzen 1 und 2 dieses Dokuments wird die Ergänzung zu diesem Dokument auch eine Entscheidung bezüglich der Einstellungsbedingungen des Generalsekretärs der UPOV enthalten, die vom Rat auf seiner zweiundvierzigsten ordentlichen Tagung vom 30. Oktober 2008 in Genf geprüft werden wird. 5. Die Anlage dieses Dokuments enthält den Lebenslauf von Herrn Gurry. 6. Der Rat wird ersucht, den Inhalt dieses Dokuments und seiner Anlage zur Kenntnis zu nehmen. [Anlage folgt]
3 ANLAGE Lebenslauf von Francis Gurry Geburtsdatum: 17. Mai 1951 Staatsangehörigkeit: Australien Familienstand: verheiratet, drei Kinder AKADEMISCHE GRADE 1980 Doktor der Philosophie (Ph.D) Universität Cambridge, Vereinigtes Königreich Yorke-Preis, juristische Fakultät, Universität Cambridge Forschungsstipendiat juristische Fakultät, Universität Cambridge (Tapp-Stipendium, Gonville and Caius College, ) 1976 Mastergrad in Rechtswissenschaften (LL.M) Universität Melbourne, Australien 1975 Zugelassener Anwalt Oberster Gerichtshof des Bundesstaates Victoria, Australien 1974 Bachelorgrad in Rechtswissenschaften (LL.B) Universität Melbourne, Australien BERUFSERFAHRUNG 1985 bis heute Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), Genf, Schweiz: Stellvertretender Generaldirektor (2003 bis heute) Zuständig für: Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), Patentrecht und -politik und Abkommen über die Internationale Patentklassifikation (IPC), WIPO-Normen, WIPO-Statistik, Schieds- und Schlichtungszentrum der WIPO, traditionelle Kenntnisse, traditionelle kulturelle Ausdrucksformen, genetische Ressourcen und Lebenswissenschaften Untergeneraldirektor und Rechtsberater ( ) Büro des Rechtsberaters; ferner zuständig für: Schieds- und Schlichtungszentrum der WIPO, elektronischer Handel, ab 2002 für: Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), Patentrecht und -politik und Abkommen über die Internationale Patentklassifikation (IPC), traditionelle Kenntnisse, traditionelle kulturelle
4 Anlage, Seite Rechtsanwalt Freehills, Sydney Ausdrucksformen, genetische Ressourcen und Lebenswissenschaften Rechtsberater ( ) Büro des Rechtsberaters, ferner zuständig für: Schieds- und Schlichtungszentrum der WIPO; elektronischer Handel Büro des Stellvertretenden Generaldirektors ( ) Direktor des Schieds- und Schlichtungszentrums der WIPO, amtierender Rechtsberater ( ) Büro des Generaldirektors ( ) Sonderassistent des Generaldirektors ( ) und Direktor-Berater Leiter der Abteilung für Recht des gewerblichen Eigentums ( ) Bereich gewerbliches Eigentum Fachberater und leitender Programmbeauftragter ( ) Amt für Entwicklungszusammenarbeit und Außenbeziehungen für die Länder der Region Asien und den Pazifik ( ) Gastprofessor für Rechtswissenschaften Universität Dijon (Frankreich) Assistenzprofessor in Rechtswissenschaften Universität Melbourne Anwaltsassessor, dann Rechtsanwalt Arthur Robinson & Company, Melbourne EHRENÄMTER 2001 bis heute Mitglied des Professorenkollegiums, juristische Fakultät, Universität Melbourne, Australien Vizepräsident, International Federation of Commercial Arbitration Institutions Mitglied des Verwaltungsrates, Internationale Schule Genf MITGLIED VON BERATUNGSGREMIEN BEI: Centre for Intellectual Property and Information Law, juristische Fakultät, Universität Cambridge
5 Anlage, Seite 3 Intellectual Property Research Institute of Australia, juristische Fakultät, Universität Melbourne Indian Journal of Intellectual Property International Review of Industrial Property and Copyright Law (IIC) (München, Deutschland) SCRIPT-ed A Journal of Law, Technology & Society (Edinburgh, Vereinigtes Königreich) SPRACHEN Englisch (Muttersprache), Französisch (fließend) VERÖFFENTLICHUNGEN Werke International Intellectual Property in an Integrated World Economy (2007) (in Zusammenarbeit mit Frederick Abbot und Thomas Cottier), Aspen Publishers, S. ix-xxix, International Intellectual Property System: Commentary and Materials (1999) (in Zusammenarbeit mit Frederick Abbot und Thomas Cottier), Kluwer, S. i-xxxi, Breach of Confidence (1984), Oxford University Press, Clarendon, S. i-xxvii, Kapitel in Werken Vorwort, David Lindsay, International Domain Name Law: ICANN and the UDRP, (Hart, Oxford, 2007) Vorwort, Valérie-Anne Giscard d Estaing, Inventions, (Ausgabe 2007) (Michel Lafon) Vorwort, Intellectual Property Management in Health and Agricultural Innovation (Hrsg. A. Krattinger et al.) (MIHR und PIPR) (2007) The Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (2002) XXVII Yearbook Commercial Arbitration Vorwort, Martindale Hubbell International Arbitration and Dispute Resolution Directory (1999) (Martindale Hubbell, East Grinstead, Vereinigtes Königreich) WIPO Arbitration Center in American Intellectual Property Law Association, ADR Guide (1994) Arbitrability of Intellectual Property Disputes in Schweizerische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit, Objective Arbitrability, Antitrust Disputes, Intellectual Property Disputes (ASA-Sonderreihe N/6, 1994)
6 Anlage, Seite 4 Institutional Aspects in Peter Robinson, Karl P. Sauvant und Vishwas P. Govitrikar Electronic Highways for World Trade Issues in Telecommunication and Data Services (Westview Press, 1989) Liability Issues Affecting Non-Contracting Parties in Transborder Data Flows der OECD (North Holland, 1985) Confidentiality in P. D. Finn (Hrsg.) Essays in Equity, (Law Book Company, Sydney, 1985) Artikel The Cambrian Explosion (2007) 38 International Review of Intellectual Property and Competition Law Globalization, Intellectual Property and Development Proceedings of the American Society of International Law 2005 The Growing Complexity of International Policy in Intellectual Property (2005) 11 (1) Science and Engineering Ethics The Dispute Resolution Services of the World Intellectual Property Organization (1999) Journal of International Economic Law The Evolution of Technology and Markets and the Management of Intellectual Property Rights in Frederick Abbott et David Gerber (Hrsg.) Public Policy and Global Technology Integration (Kluwer, 1997) IP Licensing Disputes: When Courts are not the Answer (1995) IP Worldwide Arbitrage et propriété intellectuelle in Institut de recherche en propriété intellectuelle Arbitrage et propriété intellectuelle (Libraires Techniques, 1994) Introduction des Jahresbandes 1994 (Bd. 5) der American Review Of International Arbitration 1 5 New Television Services Opportunities for Diversification (1982) 10 Australian Business Law Review The Implementation of Policy through Executive Action (1977) 11 Melbourne University Law Review The Role of the Permanent Establishment in Double Taxation Agreements (1976) 5 Australian Tax Review Aspects of the Law of Contract in Takeover Offers 1976) 50 Australian Law Journal [Ende der Anlage und des Dokuments]
INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN DER RAT. Achtundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 16. Oktober 2014
G C/48/15 ORIGINAL: englisch DATUM: 4. Juli 2014 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf DER RAT Achtundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 16. Oktober 2014 ERNENNUNG DES GENERALSEKRETÄRS
MehrGültig für Erscheinungszeitraum. American Law and Economics Review 2011-2013 Postprint 12 Nach Wahl
American Law and Economics Review 2011-2013 Postprint 12 Nach Wahl Arbitration Law Reports and Review 2011-2013 Postprint 12 Nach Wahl Asian Journal of Comparative Law 2007-2017 Verlags-PDF Keine Nach
MehrIn 7 wird nach der Wortfolge bzw. an der Queen s University die Wortfolge bzw. an der Università Commerciale Luigi Bocconi eingefügt.
Änderung des Studienplans für das Masterstudium Double Degree Strategy, Innovation, and Management Control- Incomings an der Wirtschaftsuniversität Wien In 2 wird nach der Wortfolge oder die Queen s University
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrS E B A S T I A N L O T T K U S K O O R D I N A T O R F Ü R I N T E R N A T I O N A L E A N G E L E G E N H E I T E N
LL.M. im Ausland SEBASTIAN LOTTKUS KOORDINATOR FÜR INTERNATIONALE A NGELEGENHEITEN 2 4.02.2014 Warum LL.M. im Ausland Anderes Rechtssystem kennenlernen Kenntnisse im ausländischen oder internationalen
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrSatzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.64 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 8. August 00 (Stand. August 04) Der Universitätsrat
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH
MehrAnhänge zum. Studienplan zum Studiengang. Master of Arts in Business and Law. Universität Bern. vom 1. August 2010
Anhänge zum Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Universität Bern vom 1. August 2010 Anhang 1: Zugangsvoraussetzungen für Studierende mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule für Technik
MehrWomen in IP Law: Professional Debate & Networking Event
Women in IP Law: Professional Debate & Networking Event am 10. Juni 2014 in Düsseldorf in Kooperation mit der American Intellectual Property Law Association (AIPLA) Einladung Wir laden Sie herzlich zu
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrFRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie
Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses
Mehram Donnerstag den 28. Juni 2012 um 18:30 Uhr in das Düsseldorf China Center, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf (Raum Beijing) ein.
An die Geschäftsführung Chinesischer Unternehmen im Raum, 24. Mai 2012 JCI International Networking Chinesisch-Deutsches Abendessen Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit laden die Sie und Ihre jungen
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
Mehr075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15
075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes
Mehrcopyright 2012 update software AG 27.08.2014 1
copyright 2012 update software AG 27.08.2014 1 Herzlich Willkommen zur außerordentlichen Hauptversammlung» Unsere Kunden sind erfolgreicher. Tagesordnung 1. Annahme des Rücktritts von 5 (fünf) Aufsichtsratsmitgliedern
MehrInvestitionssicherheit und effektiver Rechtsschutz in China
Investitionssicherheit und effektiver Rechtsschutz in China Investitionssicherheit und effektiver Rechtsschutz in China Dienstag, 22. September 2009 Hintergrund: Trotz oder gerade wegen der weltweiten
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrHintergrund. Main DC partners (6) Long-term DC university partnerships (21)
Medizinische Ausbildung auf allen Ebenen Gefördert durch: Durch Hochschulkooperationen nachhaltig die medizinischen Probleme in Entwicklungsländern lindern PD Dr. Michael Hoelscher Hintergrund BmZ / DAAD:
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0547 21.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Berlin begrüßt kritische Prüfung des ACTA-Abkommens und schließt sich Kritik an Drucksachen 17/0190, 12/0190-1 und 17/0363 Abgeordnetenhaus
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnrn. 4527, 4528 und 4529 Urteil Nr. 57/2009 vom 19. März 2009 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in Bezug auf die Artikel 79bis bis 79octies des Dekrets
MehrIngo Selting, LL.M. (Washington D.C.)
Ingo Selting, LL.M. (Washington D.C.) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Marken-, Wettbewerbsund Urheberrecht. Jahrgang 1967, Gründungspartner Ingo Selting ist Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei Selting+Baldermann.
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrSchritt für Schritt zu meiner.saarland-domain
Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain Die Vergabe der.saarland Domains wird zunächst in verschiedene Phasen unterteilt, die sich an unterschiedliche Interessengruppen richten Sie sind Inhaber einer
Mehr(Co-)Direktor des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes. Adjunct Professor LL.M. Programme der Universität Lausanne
MARC BUNGENBERG Prof. Dr. jur., LL.M. (Lausanne) geb. am 22. August 1968 in Hannover Fremdsprachen: Englisch, Französisch POSITIONEN Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der
MehrLandes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.
Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v. Wer sind wir? Wir sind ein Verein. Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein. Menschen mit Behinderung sollen überall
MehrDie besten Highflyer landen in. Dubai. KPMG s ICC Fallstudienwettbewerb. Kollegen. Persönlichkeiten. Menschen. Gewinner.
Die besten Highflyer landen in KPMG s ICC Fallstudienwettbewerb Dubai. Der Wettbewerb im Überblick Regionale Qualifikation am 28. November 2015 KPMG Niederlassungen in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt,
MehrZentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis
Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg
MehrAusschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG
CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrGrußwort. zu der. 3. Munich International Patent Law Conference. am 19. Juni 2015. im Deutschen Patent- und Markenamt
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Grußwort zu der 3. Munich International Patent Law Conference am 19. Juni 2015 im Deutschen Patent- und Markenamt Telefon: 089/5597-3111
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrPing Erfahrungsaustausch
Corporate Technology Ping Erfahrungsaustausch 14. Mai 2012 München Perlach Selbstverständnis und Organisation der PINGler / Copyright Copyright Siemens Siemens AG 2006. AG
MehrRecht des geistigen Eigentums in Vietnam
Recht des geistigen Eigentums in Vietnam RA Stefan Ewers LL.M. (Melbourne) Rödl & Partner Vietnam 18.03.2014 1 Was sind Markenrechte Es gibt im Grundsatz vier Arten von Markenrechten Copyright Rechte an
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrMaster of Law (MLaw) Double Degree
Universität Zürich Rechtswissenschaftliche Fakultät [RS 4.3.2.1.1] Studienordnung Master of Law (MLaw) Double Degree Für die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der
MehrBESCHLUSS: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013 Rechtsvorschriften: 121 Abs. 3 ZPO; 48 Abs. 1 RVG Leitsatz: Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrINTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN TECHNISCHER AUSSCHUSS. Einundfünfzigste Tagung Genf, 23. bis 25.
ORIGINAL: englisch DATUM: 19. Februar 2015 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf G TECHNISCHER AUSSCHUSS Einundfünfzigste Tagung Genf, 23. bis 25. März 2015 TEILÜBERARBEITUNG DER
MehrFINANCE & L AW. Eine Fach-Eventreihe für Rechtsanwälte und Notare
FINANCE & L AW Eine Fach-Eventreihe für Rechtsanwälte und Notare Wir laden Sie herzlich zum vierten Fach-Event FINANCE & LAW ein. Thema: DOING BUSINESS IN CHINA Wirtschaftstrends Recht Verhandlungen Datum:
MehrAnleitung Air Berlin Web-Ceck-in - Seite 1 von 9
Anleitung zum Air Berlin Web Check-in für die Reisenden des Bundes nach dem Vertrag über die Beförderung von Beschäftigten des Bundes bzw. sonstiger Berechtigter oberster Bundesbehörden und sonstiger Institutionen
MehrFranzösisch als 3. Fremdsprache
Naturwissenschaftlich-technologisches sprachliches und sozialwissenschaftliches Gymnasium Informationen zur Wahl des sprachlichen Zweiges Französisch als 3. Fremdsprache Allgemeines Liebe Eltern, im sprachlichen
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrRECHTSANWALT PROF. DR. JUR. MARTIN SCHIMKE, LL.M.
RECHTSANWALT PROF. DR. JUR. MARTIN SCHIMKE, LL.M. Lebenslauf Persönliche Daten geboren am: 20. Januar 1959 in: Hagen Adresse: Alt Schürkesfeld 31 40670 Meerbusch Telefon (tagsüber): 0211 20056-244 Mobil:
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrUnser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
MehrHinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie
Universität Duisburg-Essen Fakultät für Ingenieurwissenschaften Informatik und angewandte Kognitionswissenschaft Wirtschaftspsychologie Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie
MehrThema: Publizieren in der Wissenschaft Publikationsstrategien. Hinweise und Diskussionsanregungen für das DOZ am 17.02.2012:
Thema: Publizieren in der Wissenschaft Publikationsstrategien Hinweise und Diskussionsanregungen für das DOZ am 17.02.2012: 1. Welche renommierten Fachzeitschriften gibt es national und international in
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrMike Burrows Übersetzer: Florian Eisenberg Wolfgang Wiedenroth www.dpunkt.de/plus
Mike Burrows ist Geschäftsführer und Principal Consultant von David J. Anderson and Associates (djaa.com). In seiner beruflichen Laufbahn, die sich von der Luftfahrt über das Bankwesen, das Energiewesen
MehrSwiss Chambers Arbitration Institution (SCAI) als Ernennungsinstanz in UNCITRAL oder anderen ad-hoc Schiedsverfahren (die Regeln )
S W I S S C H A M B E R S A R B I T R A T I O N I N S T I T U T I O N www.swissarbitration.org Regeln der Swiss Chambers Arbitration Institution (SCAI) als Ernennungsinstanz in UNCITRAL oder anderen ad-hoc
MehrNormierung von Patentliteratur. Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)*
Deutsches Patent- und Markenamt DPMAinformativ Normierung von Patentliteratur Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)* Im Wege der internationalen Zusammenarbeit
MehrGrundlage der Patentinformation und Patentdokumentation
-г \т Grundlage der Patentinformation und Patentdokumentation Dipl.-Ing. Alfred Wittmann vde-verlag gmbh Berlin Offenbach Inhalt Vorwort 3 1 Schutzrechts-und Informationsfunktion des Patentwesens 11 1.1
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule für Technik
MehrASF 2002_028. Verordnung
Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrEINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30 Uhr
EINE UNI FÜR ALLE Wirtschaft, Wissenschaft und Politik im Dialog Angriffe aus Medien und sozialen Netzwerken Schutzmöglichkeiten für Private und Unternehmen Universität Luzern, Montag, 5. Mai 2014 17.30
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrMarktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen. 2. Februar 2012
Marktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen 2. Februar 2012 Marktprozessbeschreibungen richtig lesen und verstehen 2. Februar 2012 2 Europäisches/deutsches Rollenmodell Das Rollenmodell wurde
Mehr(Telefon / Mobiltelefon), 2. (Name des Studenten), wohnhaft in. (Studentennummer), (Steuer- Identifikationsnummer)
CvB: 2012/344 Datum 11-09-2012 Praktikumsvertrag, Deutsche Version nur für die Verwendung außerhalb NL Studiengang Studienjahr Praktikumszeit.. Die Unterzeichner: 1. (Name des Betriebes oder der Institution),
MehrDouble Degree in Kooperation mit der University of South Wales, UK
Double Degree in Kooperation mit der University of South Wales, UK Webseite: http://www.southwales.ac.uk/ Allgemeines: Gegründet im Jahre 1975 als Gwent College für höhere Bildung, angeschlossen an die
MehrAnleitung Webanwendung Drittmeldepflicht Für die Liegenschaftsverwaltungen oder Eigentümer
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Für die Liegenschaftsverwaltungen oder Eigentümer 1 Übersicht 3 2 Einstieg und Erfassen des Formulars 3 3 Meldungen über CSV Upload 11 Im Rahmen der Arbeiten
MehrZweisprachige Matura und Immersionsunterricht an der SAMD
Zweisprachige Matura: Zweitsprache Englisch in den Immersionsfächern Geschichte und ". Angebot Die Schweizerische Alpine Mittelschule bietet ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine zweisprachige
MehrAustauschstudenten aus dem Ausland. 1 Möglichkeiten der Mobilität. 2 Regelungen für Austauschstudenten
Austauschstudenten aus dem Ausland Studenten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind, können für einen Studienaufenthalt oder die Durchführung eines Praktikums an der CONSMUPA zugelassen
MehrNewsletter Mai 2012. Inhalt. Liebes Öko-Cluster Mitglied, liebe/r Öko-Cluster InteressentIn
Newsletter Mai 2012 Liebes Öko-Cluster Mitglied, liebe/r Öko-Cluster InteressentIn im Rahmen unseres Newsletter informieren wir Sie sehr gerne über fachspezifische Neuigkeiten aller Art. Liebe Grüße! Ihr
MehrVereinbarung. zwischen der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden Zuwendungsempfänger. - vertreten durch die Bundesministerin für Gesundheit - und
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden Zuwendungsempfänger - vertreten durch die Bundesministerin für Gesundheit - und dem Verband der Cigarettenindustrie, im Folgenden Zuwendungsgeber
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrHiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 2284 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 3 53100 4744/60 III Bonn, den 6. Dezember 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Hiermit
MehrObligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)
Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrHerzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft
Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen
MehrE u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg.
EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon Nomos EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz
MehrVoice over IP in Schweizer Unternehmen
Voice over IP in Schweizer Unternehmen Voraussetzungen, Attraktivität und Erfahrungen 2006 Dr. Pascal Sieber & Partners AG Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung, Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung
Mehr194 Beweis eines Satzes von Tschebyschef. Von P. E RDŐS in Budapest. Für den zuerst von T SCHEBYSCHEF bewiesenen Satz, laut dessen es zwischen einer natürlichen Zahl und ihrer zweifachen stets wenigstens
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrBewerbung für das step21-projekt
Bewerbung für das step21-projekt Wir sind: eine Schülerzeitungsredaktion Teil einer Schulklasse Freunde Wir wollen uns ausführlicher vorstellen: Wir bewerben uns um einen Platz in der Redaktion der [Weiße
Mehr