Herzlich willkommen! Informationsnachmittag für Arbeitgeber Zug, 2. Dezember Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug
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- Gerhard Egger
- vor 8 Jahren
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1 Herzlich willkommen! Informationsnachmittag für Arbeitgeber Zug, 2. Dezember 2009
2 Inhalt Begrüssung Versicherungsausweis, Versicherungsnachweis und Anmeldung von neuen Mitarbeitenden PartnerWeb Arbeitsvermittlung in der Invalidenversicherung Allgemeine Informationen zu den Sozialversicherungen
3 Versicherungsausweis, Versicherungsnachweis und Anmeldung von neuen Mitarbeitenden Thomas Bösch, Abteilungsleiter Beiträge
4 Versicherungsausweis Jede beitragspflichtige oder leistungsberechtigte Person besitzt einen Versicherungsausweis. Dieser enthält: Name und Vorname Geburtsdatum Versicherten-Nummer
5 Anmeldung von neuen Mitarbeitenden Neu eintretende Arbeitnehmende haben bei der Arbeitsaufnahme den Versicherungsausweis unverzüglich dem neuen Arbeitgeber vorzuweisen. Der Arbeitgeber muss jede neue mitarbeitende Person innert 30 Tagen bei seiner Ausgleichskasse anmelden (entweder mittels Formular auf oder direkt über das PartnerWeb). Die Ausgleichskasse stellt dem Arbeitgebenden einen Versicherungsnachweis aus. Dieser muss dem Arbeitnehmenden weitergeleitet werden.
6 Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis enthält die Bezeichnung der ausstellenden Ausgleichskasse Name/Vorname und Versicherten-Nummer des Arbeitnehmenden Name des abrechnungspflichtigen Arbeitgebers
7 Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis ist der Beweis, dass der Arbeitgeber ordnungsgemäss einen Arbeitnehmer seiner Ausgleichskasse angemeldet hat.
8 PartnerWeb Thomas Bösch, Abteilungsleiter Beiträge
9 Was ist das PartnerWeb? Das PartnerWeb ist eine geschützte Onlineplattform der Ausgleichskasse. Sie ermöglicht die elektronische Übermittlung von Lohndaten mittels einheitlichem Lohnmeldeverfahren (ELM). Sie vereinfacht den administrativen Aufwand.
10 Vorteile Die Lohnmeldung wird vereinfacht (1): Lohnmeldung online: Sie erfassen die Löhne Ihrer Mitarbeitenden online und übermitteln uns diese elektronisch. Lohnmeldedatei übermitteln: Sie können uns die ELM- Datei übermitteln, welche Sie mit Ihrem Lohnprogramm erstellt haben. Eine Liste der Anbieter finden Sie unter Lohn-Exceldatei übermitteln: Für die Übermittlung der Lohndaten in einer Exceldatei verwenden Sie ausschliesslich die Vorlage im PartnerWeb.
11 Vorteile Die Lohnmeldung wird vereinfacht (2): Nachtragslohnmeldung: Sie können nach Einreichung der Lohnmeldung für die vergangenen Jahre Korrekturen/Nachträge online mitteilen. Akontolohnsumme ändern: Sie können die provisorisch gemeldete Lohnsumme für das laufende Jahr online ändern lassen.
12 Vorteile Die Personaladministration wird vereinfacht: Mitarbeitende anmelden: Melden Sie online neue Mitarbeitende innert 30 Tagen an und drucken Sie den Versicherungsnachweis selbst aus. Sie können gleichzeitig mehrere Mitarbeitende anmelden. Personalien ändern: Bei Änderungen der Personalien können Sie einen neuen Versicherungsausweis bestellen. Duplikat Versicherungsausweis: Sie können verloren gegangene Versicherungsausweise nachbestellen.
13 Vorteile Keine Übermittlung geht verloren: Sämtliche von Ihnen veranlassten elektronischen Übermittlungen werden in einem Journal protokolliert.
14 Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des PartnerWeb benötigen Sie: Hardware: einen PC (Windows, Linux) oder einen Mac Computer und einen Internet-Anschluss Browser: Microsoft Internet Explorer (ab Version 6), Firefox oder Safari Software: Acrobat Reader Lohnprogramm gemäss Anbieterliste
15 Datensicherheit Der Datensicherung wird eine hohe Priorität eingeräumt: Der Zugang auf das PartnerWeb ist mit einem Passwort geschützt. Sie können zwar Lohndaten erfassen und übermitteln, aber nicht mehr abfragen. Während der Übermittlung werden alle Daten gemäss dem neusten Stand der Technik verschlüsselt.
16 Tiefere Verwaltungskosten Sofern die jährliche Lohnabrechnung mittels elektronischem Datenträger bzw. mittels Partnerweb erfolgt, geltend für Arbeitgebende ab einer Jahreslohnsumme von Fr. 6 Mio. tiefere Verwaltungskosten!
17 Partnernummer anfragen:
18 Registrieren beim PartnerWeb 1. Wählen Sie Registrieren aus. 2. Erfassen Sie Ihre Partnernummer. 3. Erfassen Sie Ihre Adresse. 4. Bestätigen Sie mit OK. Sie erhalten kurz nach der Registrierung ein mit dem Aktivierungscode.
19 Aktivieren des PartnerWeb 1. Wählen Sie Aktivieren aus. 2. Erfassen Sie Ihren Aktivierungscode. 3. Vergeben Sie ein individuelles Passwort. 4. Erfassen Sie Ihr Passwort zur Kontrolle nochmals. 5. Bestätigen Sie mit OK. Sie sind nun angemeldet und können Ihre Lohn- und Personalmeldungen online vornehmen.
20 Arbeitsvermittlung in der IV Heidi Schwander, Stv. Abteilungsleiterin IV-Stelle
21 Die Ziele der 5. IV-Revision Langfristige Sicherung und finanzielle Sanierung der IV Ausgaben reduzieren durch Sparmassnahmen Einnahmen erhöhen durch Zusatzfinanzierung Verstärkung der Eingliederung Dämpfung der Zunahme von Neurenten Korrektur von negativen Anreizen Harmonisierung der Praxis
22 Verstärkung der Eingliederung Den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt verhindern durch: Früherfassung Frühinterventionsmassnahmen Integrationsmassnahmen berufliche Massnahmen
23 Früherfassung: Meldung durch den Arbeitgeber Nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder wiederholten Kurzabsenzen kann eine Meldung an die IV-Stelle erfolgen. bei ausgewiesenem Invaliditätsrisiko wird eine Anmeldung empfohlen. Nach erfolgter Anmeldung können umgehend erste Massnahmen geprüft und in die Wege geleitet werden.
24 Frühintervention: Ziele und Massnahmen Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz oder in einem andern Betrieb durch: Anpassung des Arbeitsplatzes Ausbildungskurse Arbeitsvermittlung Berufsberatung Sozialberufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen
25 Integrationsmassnahmen: Vorbereitung auf berufliche Eingliederung insbesondere bei psychischer Beeinträchtigung frühestens nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit von mind. 50% Verbesserung der Integration in die Berufswelt Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen alle Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Überwachung und Begleitung durch die IV-Stelle (Coaching)
26 Arbeitsvermittlung Aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes Begleitende Beratung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des bisherigen oder eines neuen, von der IV-Stelle vermittelten Arbeitsplatzes
27 Finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber Beitrag an den Arbeitgeber Entschädigung für Beitragserhöhung Einarbeitungszuschuss
28 Beitrag an den Arbeitgeber Entschädigung für Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmenden anbieten, trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung im Betrieb weiterzuarbeiten und an Integrationsmassnahmen der IV teilzunehmen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Arbeitgeber. Sie erfolgt nach Abschluss der Massnahme.
29 Entschädigung für Beitragserhöhung Das Risiko des Arbeitgebers von Beitragserhöhungen der Krankentaggeldversicherung sowie der beruflichen Vorsorge soll abgefedert werden. Der Arbeitgeber kann Antrag auf Entschädigung stellen wenn innerhalb zwei Jahren nach Arbeitsvermittlung erneute Arbeitsunfähigkeit von mehr als 15 Tagen Lohn bzw. Taggeldleistungen fliessen
30 Einarbeitungszuschuss finanzielle Kompensation der eingeschränkten Leistungsfähigkeit während einer Anlern- oder Einarbeitungszeit bei neuem Arbeitverhältnis oder interner Umplatzierung maximal während 180 Tagen
31 Erfolgreiche Eingliederung setzt umfassende Information voraus bedarf frühzeitiger Intervention kann nur unter Mithilfe engagierter Arbeitgeber gelingen
32 Allgemeine Informationen zu den Sozialversicherungen Rolf Lindenmann, Leiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug
33 Baustellen der Sozialversicherungen IV-Zusatzfinanzierung / 6. IV-Revision 11. AHV-Revision VO 883/2004 Familienzulagen Rückvergütung CO 2 -Abgabe AVIG-Revision / Erhöhung Beitragssatz Finanzierung der Ausgleichskassen
34 IV-Zusatzfinanzierung Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2011 bis 2017: - von 7,6 auf 8,0 % - von 2,4 auf 2,5 % - von 3,6 auf 3,8 % Übernahme der Schuldzinsen der IV durch den Bund Eigener IV-Fonds mit Startkapital von 5 Mia. Franken
35 6. IV-Revision Verstärkung der Massnahmen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aus einer laufenden Rente Problematik: Laufende Renten werden (teilweise) aufgehoben Steigende Ausgaben bei EL und Sozialhilfe! Indexierung des Bundesanteils an die IV- Finanzierung
36 11. AHV-Revision Ursprüngliches Projekt der Bundesrates 2005: Botschaft betreffend leistungsseitige Massnahmen (Botschaft 1): - Erhöhung des Rentenalters Frauen auf 65 - Erweiterung des flexiblen Rentenalters - verschiedene technische Massnahmen Botschaft betreffend Einführung einer Vorruhestandsleistung zwischen 62 und 65 Jahren nach dem Modell der EL (Botschaft 2)
37 11. AHV-Revision Stand nach NR (2008): Botschaft 1 wie Bundesrat mit gewissen Änderungen Botschaft 2 Nichteintreten Stand nach SR (2009): Botschaft 1 wie NR mit gewissen Änderungen; z.b. Modell vorzeitiger Rücktritt auf 10 Jahre befristet Botschaft 2 Nichteintreten Nächster Schritt: Differenzbereinigung ab Herbst 2009
38 VO 883/2004 Koordiniert Sozialversicherungssysteme der Schweiz und der EU. Die EU wird die bisherige VO 1408/71 im Laufe des nächsten Jahres (voraussichtlich per 1. Mai 2010) durch die neue VO 883/2004 ablösen. Wann die Schweiz diese Ablösung nachvollzieht, ist offen. Wichtigste Änderung: Nur noch einmalige Entsendung für zwei Jahre zulässig!
39 Familienzulagen Familienzulagen für Selbständigerwerbende? Motion Hugo Fasel wurde im NR beraten Familienzulagenregister ab 1. Januar 2011 Ziel: Vermeidung von Doppelbezügen!
40 Rückvergütung CO 2 -Abgabe Die Ausgleichskassen verteilen den Arbeitgebern den Anteil der Wirtschaft entsprechend der abgerechneten Lohnsumme des Vorvorjahres. (Beispiel: Basis im Jahre 2010 ist das Jahr 2008) Für das Jahr 2010 wird jedoch bereits auch der erwartete Betrag für 2009 und 2010 einbezogen. (3. Konjunkturpaket) Für 2010 stehen rund 860 Mio. Franken zur Verfügung, davon geht die Hälfte via KK-Prämienvergünstigung an die Bevölkerung und die andere Hälfte an die Arbeitgeber. Die Rückerstattung erfolgt im 2. Quartal 2010.
41 AVIG-Revision / Erhöhung der Beiträge Revisionsvorschläge: Verschiedene Verschärfungen (z.b. Heraufsetzung der Beitragszeiten von 12 auf 18 Monate). Erhöhung der Beiträge: Der Bundesrat kann die Beiträge von 2,0 auf 2,5% erhöhen und ausserdem zwischen Fr und Fr ein Solidaritätsprozent einführen. Erhöhung nicht auf 1. Januar 2010, aber voraussichtlich auf 1. Januar 2011!
42 Finanzierung Ausgleichskassen Heute: Die Ausgleichskassen tragen völlig unterschiedliche Risiken beim Durchführungsaufwand Die AK Zug war 2008 an 125 Konkursen beteiligt, die AK Elektrizitätswerke hatte null konkursite Mitglieder. Maximal können 3% Verwaltungskosten erhoben werden: Bei einem Minimalbeitrag sind dies genau Fr Dafür müssen wir eine Steuermeldung zahlen (Fr. 12. ), fünf Rechnungen erstellen und die Zweigstelle entschädigen. Diese Verzerrungen sollen teilweise korrigiert und die Zusatzkosten den Ausgleichskassen vergütet werden.
43 Finanzierung Ausgleichskassen Künftig: Verursachergerechtere Verwaltungskostenbeiträge Bei einem Teil der Mitglieder wird der VK-Beitragssatz steigen (neu sind max. 5% zulässig), bei einem anderen Teil wird er sinken. Die Ausgleichskasse Zug ist heute schon die günstigste kantonale Kasse! Durchschnittlicher Verwaltungskostensatz 2008: 1,054% der Beiträge (nicht der Lohnsumme!)
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit!
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