Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Warendorf Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Warendorf bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein- Westfalen gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspekti- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 ve bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Warendorf dargestellt. Aus dem Kreis Warendorf konnten insgesamt 21 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um die Teilnahme an der Befragung gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Warendorf für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: ApK e.v. Angehörige psychisch Kranker Ahlen Behindertenbeirat des Kreises Warendorf Die folgenden Träger 4 : Arbeitskreis Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf e.v. Caritasverband für das Dekanat Ahlen e.v. Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.v. Curanum GFS GmbH & Co.KG Seniorenheim Liesborn Curanum Westfalen GmbH Diak. Stiftung Wittekindshof INI Initiative für Jugendhilfe, Bildung und Arbeit e.v. Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Ostwestfalen Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen Kreis Warendorf e.v. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 LWL- Wohnverbund Lippstadt LWL-Wohnverbund Münster Betreutes Wohnen PariSozial ggmbh SKM Kath. Verband für soziale Dienste im Kreisdekanat Warendorf e.v. St. Josef-Haus Liesborn ggmbh St. Rochus-Hospital Telgte GmbH St. Vincenz-Gesellschaft mbh Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.v. Verein f. Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Stiftungsbereich Behindertenhilfe Westfalenfleiß ggmbh Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Warendorf. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Warendorf LWL NRW (0,04) (0,18) (0,14) 19 (0,07) (0,22) (0,17) 28 (0,1) (0,24) (0,20) 42 (0,15) (0,29) (0,24) 50 (0,18) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 4 -

5 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 40 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,14. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Steigerungsrate entspricht vermutlich den realen Möglichkeiten, behinderte Menschen sukzessive in ein ambulantes Setting zu bringen; es ist dabei davon auszugehen, dass sog. Rückfälle berücksichtigt sind; Bessere Vorbereitung in den en Einrichtungen, z.b. durch Wohngruppen. Aus meiner Sicht wird sich die Zahl nicht mehr wesentlich erhöhen; Höherer Bedarf müsste vorhanden sein. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Viele Anbieter und Klienten werden beworben. Existenzielle Motive der Anbieter wirken sich auf die Nachfragesituation aus; In ländlicher Struktur wohnen geistig behinderte Menschen eher in der Herkunftsfamilie - Fehlende Akzeptanz und Bekanntheit ambulanter Angebote - Zu wenig Wohngemeinschaften. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen im Kreis Warendorf nehmen drei der sechs Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein- Westfalen geteilt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. So schätzen drei der sechs Befragten aus dem Kreis Warendorf ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung). Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier der fünf Befragten aus dem Kreis Warendorf, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei gibt eine von sechs Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Warendorf 57 (0,2) 70 (0,25) 104 (0,37) 142 (0,5) 172 (0,61) LWL (0,43) (0,58) (0,61) (0,69) (0,75) NRW (0,36) (0,49) (0,59) (0,72) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 115 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,41. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel

7 Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Anzahl der Klienten im Ambulant Betreuten Wohnen war bis 2003 sehr gering, die Aufnahmekriterien waren sehr eng gefasst, es gab nur einen Betreuungsschlüssel von 1:12. Personen mit einem höheren Hilfebedarf konnten nicht aufgenommen werden, der Übergang von zu ambulant war geradezu unmöglich; Die Steigungsrate entspricht vermutlich den realen Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung in ein ambulantes Setting zu bringen; Ausbau des Angebots um sieben neue Anbieter - teilweise sind Anbieter auch Träger er Einrichtungen, dadurch verbesserte Durchlässigkeit zu ambulant - Akzeptanz für ambulante Wohnform wächst - allgemeiner Nachholbedarf; Ambulant vor Stationär fördert die Entwicklung des betreuten Wohnens; Steigerung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen in 2,5 Jahren um das dreifache! Eine Ausweitung des Nutzerkreises wird vermutet. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten drei der vier Befragten aus dem Kreis Warendorf, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%)

8 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Warendorf LWL NRW (0) 782 (0,09) (0,09) 11 (0,04) (0,16) (0,13) 19 (0,07) (0,17) (0,16) 36 (0,13) (0,22) (0,19) 49 (0,17) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 49 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,17. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Steigungsrate entspricht vermutlich den realen Möglichkeiten, Menschen mit Suchterkrankung in ein ambulantes Setting zu bringen. Rückfälle sind dabei berücksichtigt; Betreutes Wohnen für Suchtkranke gab es nicht. In dem Bereich bestand ein dringender Bedarf. Ich erwarte, dass die Zahlen noch weiter ansteigen werden; Das Angebot Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankungen gab es 2003 nicht. Danach fand eine rasante Steigerung des Angebotes statt; Die Träger mussten sich zunächst mit ihrem Angebot bekannt machen. Da diese Phase nun weiter entwickelt ist, wird vermutlich der Zulauf im Bereich Ambulant Betreutes Wohnen für Suchtkranke noch weiter zunehmen; Zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels war kein Anbieter vorhanden - starker Nachholbedarf - zunehmende Suchterkrankungen insb. bei jungen Menschen (fehlende Zukunftsperspektive, hohe Arbeitslosigkeit)

9 Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 57,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Warendorf liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Warendorf LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 1 (0) 243 (0,03) 573 (0,03) 3 (0,01) 293 (0,03) 657 (0,04) 5 (0,02) 356 (0,04) 721 (0,04) 8 (0,03) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Warendorf liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Bis kein ambulanter Anbieter - Zielgruppe bleibt häufig in der Herkunftsfamilie - mit Doppeldiagnose werden sie den anderen Zielgruppen zugeordnet - schwerstmehrfachbehinderte Menschen haben oft einen en Hilfebedarf; Körperbehinderte sind oft gut in soziale Strukturen eingebunden und in der Lage, sich selbständig um Hilfen zu bemühen, z.b. um Haushaltshilfen. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung

10 Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Warendorf liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Kreis Warendorf LWL NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 10 (3,53) 214 (2,54) 683 (3,79) seelischer Behinderung 10 (3,53) 206 (2,44) 864 (4,79) 12 (4,24) 150 (1,78) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 0 (0) 29 (0,34) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel

11 Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich. Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Warendorf wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 2 LWL: 68% NRW: 65,3% 5 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 0 LWL: 19,8% NRW: 18% 1 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 5 LWL: 21% NRW: 24,1% 0 LWL: 13,3% NRW: 9,7% k.a. LWL: 67,2% NRW: 67,3% k.a. LWL: 15,3% NRW: 20% k.a. LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Warendorf in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Es wirkt sich positiv aus, da es in diesem Bereich vorher keine Angebote gab; Gesunde Konkurrenz Ambulant Betreutes Wohnen wird bekannter und eher angenommen - flächendeckendes Angebot - bessere Wahlmöglichkeiten und Durchlässigkeit von zu ambulant - "Umweg" über Wohnheime nicht mehr notwendig; Erhöhung der Zugangsmöglichkeiten für die Zielgruppe. Höhere Gewichtung des Wunsch- und Wahlrechts der Klienten. negativ Es sind einige Anbieter auf dem Markt gekommen, die keine Einbindung in die Strukturen des Kreises hatten. Einfach nur mehr Anbieter bedeutet nicht automatisch mehr Qualität. Die Konkurrenz untereinander führt dazu, dass jeder Dienst sich stärker abgrenzt. Sinnvolle Regionalisierungen im Landkreis (um Fahrtzeiten gering zu halten und die Wege für die Betroffenen kurz zu halten) wurden abgebaut;

12 Eine Zunahme ambulanter Anbieter führt nicht automatisch zu einer Steigerung der Ergebnisqualität, da die wirtschaftliche Lage der Anbieter sich verschärft; Aus meiner Sicht besteht eine zu große Anzahl an Trägern. Wegen der Konkurrenz untereinander sind übergreifende Angebote nicht möglich, da jeder Träger ein eigenes Angebot vorhält; Zu viele Anbieter, Konkurrenz untereinander, Zusammenarbeit kaum möglich; Die Konkurrenz der Anbieter ist hoch, für den Kreis Warendorf zu viele Anbieter; die Zusammenarbeit ist erschwert; Wirtschaftliche und konzeptionelle Motive der Anbieter (...die Anderen bieten das auch an...), buhlen um Klienten, fehlender er Hintergrund; Es gibt keine ausreichende Vernetzung der verschiedenen Dienste, so dass Angebote parallel angeboten werden und als Konkurrenz erscheinen. Paradoxerweise hebt dies nicht das Problem auf, dass best. Bereiche unterpräsentiert sind. ohne Einfluss Im Kreis Warendorf sind zwei Träger für körperlich behinderte Menschen zugelassen, Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Beckum und Ambulant Betreutes Wohnen für Hörgeschädigte, Caritasverband Emsdetten. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistunde 0,37 0 0, eine bis unter drei 72, ,6 87,23 28,57 drei bis unter fünf 21, ,3 10,64 57,14 fünf bis unter sieben 4,03 4 4,73 2,13 0 sieben bis unter neun 1,83 2 1, ,29 über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Warendorf 2,72 2,68 2,55 2,34 3,32 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,

13 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 21 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen elf, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Warendorf den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Warendorf die folgenden Begründungen: Menschen mit geistiger Behinderung sind oft im WfB eingebunden und haben daher eine Tagesstruktur; Kollegialer Austausch, eigene Erfahrungen; Die Erfahrung aus dem Clearingverfahren ist, dass in einzelnen Fällen jedoch unter den vorhandenen Bedarfen entschieden worden ist; Suchtkranken stehen weitere Hilfen zur Verfügung, z.b. Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen; Die genehmigten FLS sind i.d.r. ausreichend. Unter der Berücksichtigung des notwendigen, kleinschrittigen Vorgehens ist aber bei vielen Klienten mit längerer Betreuungsdauer zu rechnen; Individueller Hilfebedarf wird im Clearing festgestellt - gute/vermehrt niederschwellige Angebote (DROBS, SHG etc.). Im Kreis Warendorf meinen neun Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Beantragte FLS werden im Clearing-Verfahren gemindert; Der Bereich drei bis fünf Stunden und fünf bis sieben erscheint etwas gering; Der Betreuungsaufwand ist nach unserer Einschätzung höher, die Besonderheiten des Flächenkreises werden nicht sachgerecht abgebildet. Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meint eine Befragte. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position. Es findet sich die folgende Begründung: Menschen mit körperlichen Behinderungen haben auch Anspruch auf andere Hilfen, z.b. Leistungen der Pflegeversicherung

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Warendorf 401 (1,41) 425 (1,5) 422 (1,49) 425 (1,51) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Warendorf 186 (0,66) 190 (0,67) 187 (0,66) 187 (0,66) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Warendorf 42 (0,15) 47 (0,17) 34 (0,12) 35 (0,12) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Warendorf 44 (0,16) 46 (0,16) 45 (0,16) 43 (0,15) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Warendorf mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 61,97% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 16,9% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 21,13% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 63,02% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 26,56% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 10,42% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 61,54% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 28,21% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 10,26% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Warendorf im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 41,03% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 15,38% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 43,59% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 17 mehr Menschen aus dem Kreis Warendorf e Leistungen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 20 abgegebenen Einschätzungen entfallen 13 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Mangelndes Zutrauen in die Fähigkeiten der LeistungsempfängerInnen (Angehörige, ges. Betreuer, Mitarbeiter Wohnheime); Die geringe Steigerungsrate korrespondiert mit der gleichzeitigen Steigerung im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens. Ohne den Verschiebungseffekt in diesem Bereich wäre die Anzahl der stat. Leistungsempfänger vermutlich höher;

16 Insgesamt gab es keinen Platzzuwachs, sondern Verschiebungen innerhalb der Zielgruppen - Fallzahlzuwachs durch Ambulant Betreutes Wohnen abgeschwächt - Aufnahme ins Ambulant Betreute Wohnen wird häufig nur über einen vorgeschalteten en Aufenthalt zur Erprobung akzeptiert - fehlende Möglichkeit von Wohngemeinschaften; Nachfragesituation ist unverändert, die Krankheitsbilder jedoch nicht. Zunehmend Menschen mit Persönlichkeitsstörungen; Offensichtlich sind neue Hilfebedarfe im Ambulant Betreuten Wohnen aufgefangen worden Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens vermeidet Fallzahlanstieg im en Bereich - gute Klinikversorgung in Akutsituationen; Inanspruchnahme der ambulanten Hilfe, vorrangig vor der en Hilfe. In früheren Jahren erfolgten eher Vermittlungen in e Wohnformen; Die Reduzierung der Leistungsempfänger im Bereich er Hilfe für Menschen mit Suchterkrankung korrespondiert mit der gleichzeitigen Steigung im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens. Rückgang er Wohnhilfen aufgrund erstmaliger Anerkennung ambulanter Anbieter - unvermeidbarer Fallzahlanstieg wird durch das Ambulant Betreute Wohnen abgeschwächt - durch zunehmende Aufklärung/Akzeptanz von Sucht als Krankheit wird eher interveniert, sodass ambulante Hilfen zusammen mit niederschwelligen Angeboten häufig ausreichen; Kein Zuwachs an Plätzen, Situation stabil. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Erweitertes Angebot ambulanter Hilfen. Es hat einen weiteren Anstieg der en Wohnangebote gegeben! Der erhoffte Effekt ist bislang nicht eingetreten; Auf Grund des verbesserten ambulanten Angebotes. Der erhoffte Abbau des stat. Angebotes hat bislang nicht stattgefunden; Die Platzzahlen im en Bereich waren sehr hoch im Kreis Warendorf. Durch die Ambulantisierung hätten wir einen stärkeren Rückgang erwartet. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Viele Menschen mit Hilfebedarf leben noch in ihren Familien, jüngere Eltern haben eine andere Lebensplanung und lösen sich früher von ihren Kindern, viele Eltern der älteren Generation leben mit ihren Kindern noch zusammen; Da es Angebote für Suchtkranke im Kreis Warendorf nur sehr wenige gab, wäre ein gleichbleibender oder steigender Zuwachs zu erwarten gewesen. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller

17 Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Warendorf konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 17 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sechs, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Warendorf seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Warendorf die folgenden Begründungen: Es gibt nun auch für abhängigkeitskranke Menschen die Möglichkeit der ambulanten Eingliederungshilfe; Vorher gab es dieses Angebot nicht; Mehr Anbieter haben Ambulant Betreutes Wohnen im Angebot; Durch die Zusammenlegung der ambulanten und en Eingliederungshilfe in einer Hand, kann besser über den entsprechenden individuellen Hilfebedarf entschieden werden. Mehr Flexibilität in der Gewährung der FLS, die Übergänge von einem zum anderen Bereich sind erleichtert worden, allerdings müssen ergänzende Angebote, wie Zuverdienst und tagesstrukturierende Angebote, noch weiter ausgebaut werden. Im Kreis Warendorf meinen zehn der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Kreis übt weiterhin Einfluss auf Entwicklung aus. Hilfe aus einer Hand - Anbieter treffen sich demnächst in der Regionalplanungskonferenz - aber: es gibt bisher wenige konstruktive vernetzte Kooperationen. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Fehlende Vernetzung der Angebote und Möglichkeiten - fehlendes einheitliches Management für Hilfesuchende - Bürokratische Hürden - Denken in Töpfen(Budgets). Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Warendorf wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Bedarfsgerechter Ausbau der Dienste und deren Angebote;

18 Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Kreis - LWL - Gremienarbeit - Weiterentwicklung komplementärer Angebote. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Ambulantisierung; Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Kreis - LWL - Gremienarbeit - Weiterentwicklung komplementärer Angebote; Diesbezüglich liegen noch keine Erfahrungswerte vor; Schaffung von ambulanter Unterstützung. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Warendorf gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Warendorf wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Sozialpsychiatrischer Dienst (2x); Gesundheitsamt; Behindertenbeirat (3x); Sozialausschuss; Das Clearingverfahren des LWL; Regionalkonferenz (2x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Bisher noch nichts. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Behindertenbeirat; Sozialausschuss; Das Clearingverfahren des LWL (2x); Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (5x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x); Keine kommunale Suchthilfeplanung durch den Kreis Warendorf geplant. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Ausbau von Tagesstätten, Hilfen für psychisch Kranke; Bisher wurde der LWL nur zu bestimmten Themenschwerpunkten eingeladen. Durch die örtliche Zielvereinbarung ist die Kooperation zukünftig verbindlich geregelt; Bisher gab es keine regelmäßige Beteiligung des LWL. Von daher liegen keine Erfahrungswerte vor; Suchtberatungsführer. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Warendorf (z.b. Kommunalverwaltung, Trä

19 ger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Warendorf konnte ein Mittelwert von 4 (n=6) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt zwölf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sechs, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Warendorf durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Warendorf die folgenden Begründungen: Weder das Eine noch das Andere, auch vorher wurde bereits durch die Prüfung durch das Gesundheitsamt Einfluss auf die weiteren Planung der Hilfen genommen. Positiv ist, dass nun der individuelle Hilfebedarf festgestellt wird und sich somit eine größere Angebotsvielfalt entwickelt hat; Seit der Einführung gibt es für Suchtkranke erstmals die Möglichkeit der ambulanten Unterstützung, es sind Angebote entstanden. Ob allerdings die Überwindung der institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung sich verbessert hat, bleibt fraglich. Die Konkurrenz der Anbieter erleichtert eine solche Entwicklung nicht; Mehr Transparenz und individuellere Planungsmöglichkeiten; Individuelle Entscheidungen sind möglich, leider nicht immer zeitnah. Hier muss es deutliche Verbesserungen geben, etwa durch zusätzliche personelle Ressourcen; Die Hilfeplanung orientiert sich stark an den Möglichkeiten und Bedarfen der Klienten; Guter Konsens im Ergebnis zwischen Kostenträger und Dienstleister. Im Kreis Warendorf meinen fünf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Momentan keine trägerübergreifenden Angebote. Durch Vielzahl von Anbietern eher Konkurrenzdruck. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position

20 Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Kreis Warendorf wird von drei der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: ARGE, Schuldnerberatung, substituierende Ärtzte; Aufnahmemodalitäten der Klinik, Festlegung von Fallverantwortung; Aufnahmeregelungen mit den Therapiestationen, regelmäßiger Austausch mit den WfB`s, Festlegung von Fallverantwortung. 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt

21 Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Warendorf ,52 : 95,48 6,18 : 93,82 9,05 : 90,95 10,53 : 89,47 LWL 12,56 : 87,44 13,54 : 86,46 15,59 : 84,41 16,70 : 83,30 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Kreis Warendorf Menschen mit seelischer Behinderung ,34 : 72,66 35,37 : 64,63 43,16 : 56,84 47,91 : 52,09 LWL 53,03 : 46,97 53,64 : 46,36 56,11 : 43,89 57,90 : 42,10 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Kreis Warendorf Menschen mit Suchterkrankungen ,75 : 79,25 28,79 : 71,21 51,43 : 48,57 58,33 : 41,67 LWL 48,23 : 51,77 49,31 : 50,69 54,74 : 45,26 56,86 : 43,14 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Kreis Warendorf Menschen mit körperlicher Behinderung ,22 : 97,78 6,12 : 93,88 10 : 90 15,69 : 84,31 LWL 20,07 : 79,93 22,78 : 77,22 25,39 : 74,61 27,94 : 72,06 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,70 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Leistungen im Kreis Warendorf belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Leistungen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht:

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