Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Siegen-Wittgenstein Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Siegen-Wittgenstein bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Siegen-Wittgenstein dargestellt. Aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein konnten insgesamt 20 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Siegen-Wittgenstein für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: AG Tag der Begegnung Kreis Siegen-Wittgenstein, Psychiatriebeirat Stadt Siegen, Beauftragte/r für Behindertenfragen Die folgenden Träger 4 : Aktion Kindervilla e.v. Altenheim Elim GmbH AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Bernd Hoffmann Diakonische Altenhilfe Siegerland ggmbh 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Diakonische Behindertenhilfe Siegerland ggmbh Die Brücke Südwestfalen ggmbh Ev. JH Friedenshort GmbH Heimat für Heimatlose INVEMA e.v. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Siegen e.v. Lebenshilfe Wohnverbund ggmbh "Normal Life" Sozialpädagogischer Betreuungsdienst Reselve ggmbh Senioren-Wohnpark Kreuztal-Krombach GmbH Siegener Initiative zur Rehabilitation u. Integration chron. psychisch Kranker e.v. Sozialpädagogische Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.v. Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd ggmbh v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel Stiftungsbereich Vor Ort Verein zur Förderung v. Heilpädagogik und Sozialtherapie Marburg Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Siegen-Wittgenstein. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Siegen- Wittgenstein LWL NRW (0) (0,18) (0,14) 25 (0,09) (0,22) (0,17) 30 (0,1) (0,24) (0,20) 36 (0,12) (0,29) (0,24) 40 (0,14) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 4 -

5 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 40 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,14. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen- Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt acht abgegebenen Einschätzungen entfallen sieben auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und somit keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Starke Werbung durch die Vereine und Mitarbeiter, die Kontakte zu Wohnstätten haben, haben diese Kontakte stark genutzt, um Nutzer zu werben; Vor der Hochzonung gab es in Siegen-Wittgenstein keine ambulanten Angebote für diesen Bereich; Vor der Zuständigkeitsverlagerung gab es kein ambulantes Angebot für den Personenkreis der geistig Behinderten, daher ist hier die Entwicklung erfreulich, aber noch ausbaufähig; Bis 2003 kein Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen - danach mussten zunächst Strukturen geschaffen werden - immenser Nachholbedarf - komplementäre Angebote fehlen noch; Meines Erachtens wäre dieses Angebot für mehr Menschen die geeignetere Unterstützungsform, jedoch verhindern das Festhalten an en Strukturen und die Einstellungen der Angehörigen eine höhere Inanspruchnahme; Weil häufig die Angehörigen und/oder gesetzlichen Betreuer von dieser Wohnform überzeugt werden müssen. Das braucht Zeit. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Der Druck durch den LWL auf die Träger er Einrichtungen hat sehr stark zugenommen (Ambulantisierung). 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern gegebenenfalls auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LWL schätzen 23,4% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten zwei der sechs der Befragten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Siegen- Wittgenstein LWL NRW (0,41) (0,43) (0,36) 141 (0,48) (0,58) (0,49) 154 (0,53) (0,61) (0,59) 165 (0,57) (0,69) (0,72) 191 (0,66) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen - 6 -

7 Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 71 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,25. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und somit keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Verbesserte Angebotsstrukturen - Förderung der breiteren Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens - Anerkennung eines weiteren Anbieters - Durchführung individuelles Hilfeplanverfahren; Die Anzahl der Leistungsempfänger/innen, die ambulante wohnbezogene Hilfen des Sozialwerk St. Georg nutzen, hat sich in dem beschriebenen Zeitraum fast verdoppelt. Daher ist die Steigerung für uns nicht überraschend, sondern entspricht unserer Erfahrung; Bereits vor der Zuständigkeitsverlagerung gab es in Siegen-Wittgenstein eine einzelfallbezogene ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischen Behinderungen. Die hier zeigt einen langsamen Ausbau des eingeschlagenen Weges; Bereits vor der Zuständigkeitsverlagerung wurde über die ambulante wohnbezogene Hilfe für diese Menschen im Einzelfall in einem Clearingverfahren entschieden, sodass es sich hier um einen natürlichen Zuwachs handelt. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Erhöhung des Bekanntheitsgrades für dieses Unterstützungsangebot. Höhere Umwandlungsrate "Ambulant vor Stationär". Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten zwei der vier der Befragten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%)

8 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Siegen- Wittgenstein LWL NRW (0) 782 (0,09) (0,09) 10 (0,03) (0,16) (0,13) 12 (0,04) (0,17) (0,16) 28 (0,1) (0,22) (0,19) 32 (0,11) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 32 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,11. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 57,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

9 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Siegen- Wittgenstein LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 2 (0,01) 243 (0,03) 573 (0,03) 2 (0,01) 293 (0,03) 657 (0,04) 3 (0,01) 356 (0,04) 721 (0,04) 5 (0,02) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

10 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen Körperbehinderungen Kreis Siegen-Wittgenstein 9 (3,1) 4 (1,38) 2 (0,69) 0 (0) LWL 214 (2,54) 206 (2,44) 150 (1,78) 29 (0,34) NRW 683 (3,79) 864 (4,79) 525 (2,91) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Siegen-Wittgenstein wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 5 LWL: 68% NRW: 65,3% 0 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 2 LWL: 19,8% NRW: 18% 5 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 0 LWL: 21% NRW: 24,1% 0 LWL: 13,3% NRW: 9,7% k.a. LWL: 67,2% NRW: 67,3% k.a. LWL: 15,3% NRW: 20% k.a. LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Siegen-Wittgenstein in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Die Konkurrenzsituation bringt Veränderungen in der Angebotspalette mit sich. Nutzer werden ernster genommen, dadurch werden die Unterstützungsangebote passgenauer; Mehr Dienste heißt mehr Nutzer; Je mehr Dienste mit auch unterschiedlicher Ausrichtung der Arbeit, desto positiver für den Nutzer/ Kunden; Trägervielfalt erreicht unterschiedliche gesellschaftliche Gruppierungen - flächendeckendes Angebot - es existiert erstmals überhaupt ein Angebot - e Anbieter bieten auch Ambulant Betreutes Wohnen an; Die verschiedenen Anbieter sichern eine ausreichende Auswahl für Leistungsempfänger/innen und können eine Betreuung im gesamten Kreisgebiet sicherstellen; Nutzer können besser wählen, was vom Dienst an Aktionen angeboten wird; In Siegen-Wittgenstein ist die Anzahl der Anbieter für diesen Bereich nicht gestiegen. Es ist aber wichtig, dass die hier lebenden Menschen eine Wahlmöglichkeit haben und die Anbieter der en Wohnangebote ein differenziertes Angebot vorhalten; Bei mehr als einem Anbieter besteht die Möglichkeit zu wählen. Würden es noch mehr Anbieter sein, würde bei dieser Größenordnung eine adäquate Betreuung schwieriger; Leistungsempfänger hat erstmals Wahlmöglichkeit; Die Betreuung wird jedoch überwiegend von zwei Anbietern durchgeführt. negativ Die Anzahl der zugelassenen Dienste hat sich im Kreis Siegen-Wittgenstein nicht verändert. Die Anzahl ermöglicht es zwar dem Einzelnen zu wählen, ist aber gleichzeitig nicht unüberschaubar ohne Einfluss Wunsch- und Wahlrecht wird genutzt. Qualitätsbezogenes Image wird bekannt; In der Praxis sind es nur zwei Anbieter, die diesen Bereich hauptsächlich versorgen;

12 Versorgungslücken sind zurzeit nicht bekannt - komplexe Hilfebedarfe werden im Rahmen von ISB gedeckt - Behinderungen in Verbindung mit geistiger Behinderung werden über den anderen Bereich abgedeckt. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistungsstunde Gesamt geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Beh. 0,75 0 1, eine bis unter drei 38,2 12,5 45,79 31,25 0 drei bis unter fünf 42, , fünf bis unter sieben 13, ,47 12,5 20 sieben bis unter neun 4, ,25 20 über neun 1,12 2, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Siegen-Wittgenstein 6,74 4,94 2,87 3,51 15,65 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 17 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 15, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Siegen-Wittgenstein den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Siegen-Wittgenstein die folgenden Begründungen: In Siegen-Wittgenstein findet unter Beteiligung der Psychiatriekoordinatorin eine intensive Einzelfallberatung im Clearingverfahren statt, trotzdem sollten die Zahlen für den Kreis Siegen-Wittgenstein (zielgruppenübergreifende, durchschnittliche Stunden) noch einmal überprüft werden; Aufgrund der individuellen Bedarfsfeststellungen im Clearinggespräch - überdurchschnittlich hohe Anzahl FLS belegt, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf ambulant betreut werden können;

13 Da die Fachleistungen nach wie vor in einem einzelfallbezogenen Clearingverfahren festgelegt werden, ist davon auszugehen, dass diese in den meisten Fällen angemessen und notwendig sind; Die Anzahl der Fachleistungsstunden wird durch die Clearingstelle auf Basis des Hilfeplanverfahrens angemessen festgelegt. Von der Hilfeplanerin des LWL wird die Kompetenz der anderen Teilnehmer/innen angemessen berücksichtigt; Die Fachleistungsstunden decken im Wesentlichen den Bedarf der zurzeit im System befindlichen Menschen. Bei der ambulanten Unterstützung von sehr schwer erkrankten Menschen wird sich der Anteil der Fachleistungsstunden erhöhen müssen; Die hier gewährten FLS entsprechen überwiegend dem vorhandenen Bedarf. Es lässt sich aber für mich kein logischer Zusammenhang zwischen den Durchschnittswerten im Kreis Siegen-Wittgenstein erkennen; Wenn sich Menschen mit einer Suchterkrankung auf eine Betreuung einlassen, haben sie in der Regel einen relativ hohen Betreuungsbedarf; Bei den drei Personen, die wir unterstützen, wurden ausreichende Stunden zur Unterstützung genehmigt. Im Kreis Siegen-Wittgenstein meint eine/r der Befragten, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Im Verhältnis zu den gewährten Unterstützungsleistungen im Wohnheim (und manche Nutzer kommen ja aus dem Wohnheim) werden die Stunden zu gering angesetzt. Außerdem sieht man an diesen Zahlen, dass diese Form der wohnbezogenen Hilfen nur von bereits sehr selbständigen Menschen in Anspruch genommen wird bzw. werden kann. Dies entspricht nicht unserem Ansatz und unseren Forderungen! Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meint eine/r der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position. Es findet sich die folgende Begründung: Weil anfangs eher die Quantität an FLS erfolgversprechend erschein. Später aber eher die Qualität in der Dienstleistungserbringung den Erfolg sichert; auch bei geringerer FLS- Zahl

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Siegen-Wittgenstein 349 (1,19) 363 (1,24) 364 (1,25) 367 (1,27) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Siegen-Wittgenstein 171 (0,58) 164 (0,56) 177 (0,61) 176 (0,61) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Siegen-Wittgenstein 41 (0,14) 48 (0,16) 50 (0,17) 51 (0,18) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Siegen-Wittgenstein 36 (0,12) 38 (0,13) 41 (0,14) 38 (0,13) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Siegen-Wittgenstein mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 71,62% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 4,59% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 23,78% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 67,23% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 10,17% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 22,60% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 76,92% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 9,62% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 13,46% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Siegen-Wittgenstein im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 39,02% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 26,83% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 34,15% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 35 Menschen mehr aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein e Hilfen in Anspruch als dieses zum der Fall war. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 17 abgegebenen Einschätzungen entfallen 14 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Anbieter von wohnbezogenen Hilfen für geistig Behinderte Menschen nähern sich erst langsam dem Gedanken Ambulant vor Stationär ; Es liegen hohe Zahlen an Aufnahmeanfragen für Menschen mit hohem Hilfebedarf vor (LT 10/11/12);

16 Die Entwicklung ist z.b. auch im "Integrativen Unterricht" zu beobachten. Ein neues Angebot bedeutet noch keinen Rückgang im bisherigen. Das ambulant unterstützte Wohnen ist für einige eine Unterstützungsform, auf die sie lange gewartet haben; diese Menschen wären aber nicht unbedingt in ein Wohnheim gegangen, sondern haben ihre Unterstützung bisher privat organisiert; Die Hauptanbieter hier sind auch die Träger der en Angebote. Sie nähern sich erst sehr langsam dem Gedanken, Menschen aus der en Betreuung in die ambulante zu entlassen; Trotz kontinuierlich ansteigender Fallzahlen im Ambulant Betreuten Wohnen war ein Rückgang nicht zu erwarten - durch Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens konnte die Fallzahlsteigerung im en Wohnen abgeschwächt werden; Die Anzahl der Plätze im en Bereich ist gleich geblieben, weder aufgestockt, noch reduziert worden; Durch die Stärkung ambulanter Wohnformen sollte zunächst der ungebremste Zuwachs er Hilfen gestoppt werden. Dies ist erwartungsgemäß gelungen; Nach wie vor ist der Bedarf an en Betreuungsangeboten in diesem Bereich vorhanden; Gestiegene Akzeptanz führt zu abgeschwächter Fallzahlsteigerung im en Wohnen - geringer Anstieg wegen vorhandener ABW-Angebote; Auf Grund der Klientel besteht hier eine nicht unerhebliche Fluktuation; Suchtmittelabhängige Menschen mit einem en Hilfebedarf lassen sich oft nur schwer auf eine Betreuung ein. Da die Fluktuation in diesem Bereich auch sehr hoch ist, wird sich auch in Zukunft die Zahl nicht wesentlich verändern; Bei den chronisch mehrfach beeinträchtigten Abhängigkeitskranken ist oftmals eine "Trainingsphase" im en Rahmen angezeigt, um überhaupt ein selbständiges Wohnen wieder zu ermöglichen - gestiegene Akzeptanz des Ambulant Betreutes Wohnens führt zu Fallzahldämpfung im en Wohnen; Keine Entwicklung zu sehen; das liegt an der Tatsache, dass es bislang keinen Anbieter im ISB-Bereich gab und die betroffenen Personen e Hilfen in Anspruch nehmen mussten. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Umwandlung "Ambulant vor Stationär". Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Der verhältnismäßig geringe Anstieg ist meiner Einschätzung nach nicht auf den Bedarf zurückzuführen (denn der ist viel höher), sondern auf die fehlenden Plätze im en Bereich; Umzug ins Ambulant Betreute Wohnen

17 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Siegen-Wittgenstein konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 15 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen fünf, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Siegen-Wittgenstein seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Siegen- Wittgenstein die folgenden Begründungen: Es ist einfacher, wenn die unterschiedlichen Hilfen aus einer Hand kommen; Hilfe aus einer Hand - Abschluss örtl. Zielvereinbarung mit dem Ziel Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens - Treffen aller Anbieter in Regionalkonferenz; Durch die Hilfeplanung des LWL als übergeordnetes und unparteiisches Planungsinstrument ist eher ein integriertes Gesamtkonzept umzusetzen; Wenn die Leistungen aus einer Hand kommen, ist die Angebotsplanung einfacher, allerdings hat sie hier noch nicht stattgefunden. Im Kreis Siegen-Wittgenstein meinen ebenfalls fünf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Hilfe aus einer Hand - örtl. Zielvereinbarung führt zukünftig zu Regionalplanungskonferenz und damit zu stärkerer Zusammenarbeit aller Akteure; Bisher gibt es keine örtliche Angebotsplanung; Ich kann keinen Unterschied feststellen. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen nochmals fünf der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Da die Zuständigkeit beim LWL ist, besteht derzeit keine Anlass für Planungen; Die Verantwortung ist auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen worden; Mit der Zuständigkeitsverlagerung ist der örtlichen Angebotsplanung die Verantwortung für den Bereich genommen worden

18 Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe-, Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Ausbau komplementärer Strukturen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Entwicklung komplementärer Angebote; Vor allem die zwischen dem Sozialwerk St. Georg und dem Landschaftsverband abgeschlossene Zielvereinbarung ist ein Handlungsleitfaden und damit Grundlage für weitere Planungen vor Ort. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Siegen-Wittgenstein gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Psychiatriebeirat (2x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Bedarfserhebung und Bedarfsplanung; Festlegung der Besetzung der Clearingstelle; Bisher wurden dort keine konkreten Planungsziele, außer der Besetzung der Clearingstelle erarbeitet. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Psychiatriebeirat (6x); AK Behindertenhilfe; Clearingstelle des LWL; Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Zum Beispiel Aufbau einer Beschwerdestelle, Umsetzung eines einzelfallbezogenen Ambulant Betreuten Wohnens vor der Zuständigkeitsverlagerung;

19 Einzelfallbezogene Eingliederungshilfe im Bereich von Menschen mit einer seelischen Behinderung. Einrichtung einer Beschwerdestelle für Menschen mit einer seelischen Behinderung und ihre Angehörigen; Einrichtung einer Station zur qualifizierten Entgiftung, Einrichtung eines Wohnheimes, Einrichtung einer Methadon-Ambulanz; Einrichtung einer qualifizierten Suchtstation, Aufbau eines stat. Wohnanagebotes für mehrfachgeschädigte Suchtmittelabhängige. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Siegen-Wittgenstein (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Siegen- Wittgenstein konnte ein Mittelwert von 4 (n=6) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt elf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sechs, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Siegen-Wittgenstein durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Siegen-Wittgenstein die folgenden Begründungen: Durch das Hilfepanverfahren wird der Hilfebedarf der einzelnen Leistungsempfänger/innen individuell festgestellt und nicht anhand des Leistungsangebots einzelner Leistungserbringer; Das Verfahren hat zur vermehrten Einbeziehung der betroffenen Menschen in die Hilfeplanung geführt; Durch das Hilfeplanverfahren und die Entscheidungen der Clearingstelle werden Weichen für Planungen gelegt; Durch die Beratung des Einzelfalles im Clearingverfahren werden für die beteiligten Institutionen Anregungen zur Planung gegeben. Im Kreis Siegen-Wittgenstein meinen vier der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Die "Chancen" einer individuellen Hilfeplanung sind noch nicht "vor Ort" angekommen - weder bei den Trägern und Leistungsanbietern, noch bei den Betroffenen selbst. Ein Umdenken auf Seiten der Träger ist bislang nicht erforderlich, da ein Umdenken in erster Linie nur dann zustande kommt, wenn es aus fiskalischen Gründen notwendig wird; Stationär werden keine neuen Plätze geschaffen, FLS entstehen auf Kostendruck LWL; Wenig Nutzer / keine Anbieter / keine Wahlfreiheit. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert

20 haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen, ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Kreis Siegen-Wittgenstein geben zwei an, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wird das folgende Beispiele genannt: Vertretungsregelungen, Übernahme von Pflegeeinsätzen

21 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Siegen- Wittgenstein ,68 : 93,32 7,63 : 92,37 9 : 91 9,83 : 90,17 LWL 12,56 : 87,44 13,54 : 86,46 15,59 : 84,41 16,70 : 83,30 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Kreis Siegen- Wittgenstein Menschen mit seelischer Behinderung ,19 : 54,81 48,43 : 51,57 48,25 : 51,75 52,04 : 47,96 LWL 53,03 : 46,97 53,64 : 46,36 56,11 : 43,89 57,90 : 42,10 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Kreis Siegen- Wittgenstein Menschen mit Suchterkrankungen ,61 : 80,39 20 : 80 35,9 : 64,1 38,55 : 61,45 LWL 48,23 : 51,77 49,31 : 50,69 54,74 : 45,26 56,86 : 43,14 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Kreis Siegen- Wittgenstein Menschen mit körperlicher Behinderung ,26 : 94,74 5 : 95 6,82 : 93,18 11,63 : 88,37 LWL 20,07 : 79,93 22,78 : 77,22 25,39 : 74,61 27,94 : 72,06 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

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