Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Landeshauptstadt Düsseldorf Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit einer geistigen Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV- BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 1. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Es ist die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zu Düsseldorf bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht

3 Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen sind die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet worden. Dabei wurde jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Düsseldorf dargestellt. Aus Düsseldorf konnten insgesamt 24 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen der Stadt Düsseldorf für die vier Planungsbereiche Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen Die folgenden Interessenvertretungen Behindertenbeauftragte der Stadt Düsseldorf Suchtkoordination der Stadt Düsseldorf Psychiatriekoordination der Stadt Düsseldorf Die folgenden Träger AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Assistenza - Andrea Becker Care 24 Caritasverband für die Stadt Düsseldorf Deutscher Orden, Haus St. Josef Diakonie in Düsseldorf DRK Drogenhilfe e.v. Educon GR.D ggmbh ELAN e. V. Ev. Stiftung Hephata Wohnen ggmbh Fachklinik an der Meisenburg 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben

4 FIT - Förderung im Treff e.v. Freie gemn. Beratungsstelle für Psychotherapie Graf-Recke-Stiftung In der Gemeinde leben ggmbh Jüdische Gemeinde Düsseldorf Kaiserswerther Diakonie Landschaftsverband Rheinland, Amt 81, Reha-Bereich RK-Düsseldorf Landschaftsverband Rheinland, HPH-Netz Mittelrhein-Ost Lebenshilfe für geistig Behinderte Düsseldorf e.v. Psych. u. Neurol. Gesundheitsdienst im Gesundheitsamt SKM GmbH Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. VITA ggmbh der Arbeiterwohlfahrt Zukunft Leben Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf die Stadt Düsseldorf. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen 1... Landschaftsverbände Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet Menschen mit einer geistigen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Düsseldorf LVR NRW (0,16) 975 (0,10) (0,14) 83 (0,14) (0,12) (0,17) 108 (0,19) (0,15) (0,20) 127 (0,22) (0,20) (0,24) 135 (0,23) (0,23) (0,27) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner

5 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit den anderen 54 Kreisen und kreisfreien Städten, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel 4. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 41 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,07. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen drei auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 5 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Da hier noch großer Informationsbedarf, insbesondere bei den gesetzlichen Betreuern bestand, war nur eine sukzessive Veränderung zu erwarten. BeWo ist als Hilfe bekannter geworden; BeWo wird von jungen Erwachsenen in Anspruch genommen, die zu Hause ausziehen und früher es Wohnen in Anspruch genommen hätten. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulanten Wohnen erwartet : Wir dachten, der Paradigmenwechsel hätte stärkere Auswirkungen. Durch die Forderung des LVR "ambulant vor " hätte ich eine höhere Zahl erwartet, obwohl es auch schon vorher in Düsseldorf Formen des Betreuten Wohnens gab. Die Ängste der betroffenen Menschen, dass sich die persönliche Lebenssituation auf Grund geringerer Betreuung verschlechtert sind höher, als die Perspektiven auf Zuwachs von Verselbständigung und Unabhängigkeit. Beobachtungen im eigenen Dienst ließen stärkeren Zuwachs erwarten. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. 4 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht wörtlich zitiert, sondern zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen in Düsseldorf nimmt eine der vier Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein-Westfalen geteilt. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KokoBe genutzt werden. Für Düsseldorf ergibt sich ein Mittelwert von 2,60 (n=fünf)(im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich weniger intensiv als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. So schätz einer der vier Befragten aus Düsseldorf ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LVR vertreten 43,6% der Befragten diese Auffassung). Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten alle Befragten aus Düsseldorf, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 87,2%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei geben drei der fünf Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Düsseldorf LVR NRW (0,37) (0,30) (0,36) 256 (0,45) (0,40) (0,49) 324 (0,57) (0,57) (0,59) 411 (0,71) (0,74) (0,72) 508 (0,88) (0,82) (0,79) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner. Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit den anderen 54 Kreisen und kreisfreien Städten, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die In

7 anspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 297 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,51. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt acht abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Durch die Individualisierung der Hilfen bzw. der Forcierung ambulanter Ansätze im Betreuten Wohnen durch den LVR war eine solche Steigerung zu erwarten. Der Ansatz des Ambulant Betreuten Wohnens ist bekannter geworden. Es werden Klienten aufgenommen, die früher aufgrund des Hilfebedarfs abgelehnt wurden (Fallzahl 1 zu 12). Dieser Bedarf war immer schon da, die Aufnahmekapazitäten jedoch gedeckelt. Es gibt mehr Menschen mit einer Erkrankung (jüngere, auch Drogeninduziert, Zunahme von Anforderungen etc.), die "alten" sind chronifiziert und verbleiben deshalb in der Betreuung. Viele Menschen mit seelischer Behinderung sind durch andere Hilfesysteme aufgefangen worden oder haben keine Hilfe erhalten. Sie gelangen jetzt allmählich in das Hilfesystem BeWo als Hilfe für Drehtürpatienten früher: Klinikaufenthalt! Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulanten Wohnen erwartet : Viele Behinderte waren mit der Situation im häuslichen Umfeld überfordert, hatten aber keine Möglichkeit einer passgenauen ambulanten Versorgung. So kam es immer wieder zu en Aufenthalten. Einige Behinderte haben jetzt die Möglichkeit, von der en Form wieder ins Ambulante Wohnen zu wechseln. Durch das System der begrenzten Plätze vor 2004 wurden viele Menschen, die eigentlich einen Bedarf haben, vom Hilfesystem nicht erfasst. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Betreuten, die neu in das System gekommen sind, bisher noch keine Eingliederungshilfeleistungen erhalten haben. Das es so viele neue Klienten im System gibt, liegt m. E. auch an den Veränderungen in der ambulanten psych. Pflege und einem Wechsel der Klientel in die Eingliederungshilfe. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf - 7 -

8 die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sieben der acht Befragten aus Düsseldorf, die dazu eine Angabe machen konnten, mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 75,32%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei geben vier der fünf Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Düsseldorf LVR NRW (0,1) 906 (0,09) (0,09) 74 (0,13) (0,11) (0,13) 88 (0,15) (0,14) (0,16) 85 (0,15) (0,16) (0,19) 100 (0,17) (0,18) (0,21) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner. Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit den anderen 54 Kreisen und kreisfreien Städten, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 42 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,07. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der Ansatz des Betreuten Wohnens hat sich auch im Bereich der ambulanten Suchthilfe offenbar als Angebotssegment etablieren können. Insofern war die Entwicklung zu erwarten. Es gab in den Jahren vor der Hochzonung vermehrte Anfragen und Bedarfe von Hilfesuchenden, die so nicht abgedeckt werden konnten

9 Die Anzahl der Menschen, die neben einer Suchterkrankung unter anderen psychischen Störungen leiden und die damit in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind, nimmt u. E. immer mehr zu. stetiger Anstieg des Anteils der Suchtmittelabhängigen in der Bevölkerung! Angebot des BeWo wird genutzt! Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulanten Wohnen erwartet : Suchtproblematiken sind stark in der Bevölkerung vertreten. Von daher gibt es m. E. einen hohen Hilfebedarf in dieser Sparte. Aufgrund der veränderten Finanzierung von Nachsorgewohngemeinschaften durch den LVR. hoher Bedarf Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten drei der fünf Befragten aus Düsseldorf, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 77,5%, im Landesdurchschnitt 66,8%). Dabei geben drei der vier Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Düsseldorf LVR NRW (0,06) 184 (0,02) 271 (0,01) 39 (0,07) 330 (0,03) 573 (0,03) 36 (0,06) 364 (0,04) 657 (0,04) 42 (0,07) 365 (0,04) 721 (0,04) 50 (0,09) 415 (0,82) 817 (0,05) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner. Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerungen nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Düsseldorf liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können

10 Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Das BeWo ist ein sinnvoller Baustein für Menschen mit Behinderung, um ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu führen. Vorhandensein von BeWo-WG-Plätzen für körperlich beh. Menschen; Inanspruchnahme von Hilfen unterschiedlicher Kostenträger (BeWo, Assistenz, Pflegeleistungen) Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit körperlichen Behinderungen in Düsseldorf nehmen zwei der zwei Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 46,7% der Befragten in Nordrhein- Westfalen geteilt. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für Düsseldorf liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. Es geben jedoch zwei der fünf Befragten an, dass ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 3 2Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick

11 Stadt Düsseldorf LVR NRW geistiger Behinderung 9 (1,56) 469 (4,88) 683 (3,79) Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit seelischer Behinderung 14 (2,43) 658 (6,85) 864 (4,79) 7 (1,22) 375 (3,91) 525 (2,91) Sucht-erkrankungen Körper-behinderungen 4 (0,69) 271 (2,82) 271 (1,66) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im unteren Drittel. Die Befragten bewerten die Entwicklung in Düsseldorf wie folgt: Anzahl wirkt sich auf die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: positiv negativ ohne Einfluss Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung 4 LVR: 62,2% NRW: 65,3% 2 LVR: 21,7% NRW: 16,7% 1 LVR: 16,1% NRW: 18% seelischer Behinderung 8 LVR: 66,7% NRW: 66,3% 0 LVR: 26,6% NRW: 24,1% 0 LVR: 6,8% NRW: 9,7% Suchterkrankung 3 LVR: 67,4% NRW: 67,3% 3 LVR: 24,8% NRW: 20% 1 LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung LVR: 65,2% NRW: 47,3% LVR: 12,1% NRW: 23,3% LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für Düsseldorf in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.)

12 Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Verbessert die Wahlmöglichkeit der Leistungsberechtigten; Trägt zur Verbesserung der Versorgung bei; Die unterschiedlichen Ausprägungen der jeweiligen Handicaps von psychischer Erkrankung, Suchterkrankung und/oder anderer Behinderungen verlangt ein differenziertes Angebot im Ambulant Betreuten Wohnen, dass zu begrüßen ist; Erlaubt Wohnortnahe Betreuung; Wartezeiten haben sich verkürzt; Es stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten zur Erhöhung der Selbstständigkeit mit einer Behinderung im ambulanten Bereich dar. Verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Schwerpunkten ermöglichen Klienten eine Wahl. Durch die neuen Anbieter wurde ein höheres Qualitätsniveau der Dienstleistung erreicht. Zum Beispiel die Versorgung in den frühen Abendstunden und am Wochenende, eine höhere Flexibilität und eine höhere Bereitschaft auch Menschen mit einem sehr hohen Hilfebedarf zu betreuen. "Alte" Anbieter wurden so motiviert ihre Qualität entsprechend anzupassen. negativ Die Qualitätsprüfung ist unzureichend. Qualität in der Betreuung der einzelnen Behinderungsarten geht verloren (z. B. Kompetenz in psychiatrischen Krankheitsbildern ist nicht bei allen Anbietern gleichermaßen vorhanden). Pflegedienste rechnen Betreuungsleistungen ab, die früher Leistungen der Pflege waren. Manche ambulanten Dienste, die nicht traditionell aus der Suchthilfe oder Psychiatrie kommen, betreuen ebenfalls Suchtkranke. Allerdings besitzen sie nicht immer die dafür nötige Kompetenz. Daraus können Qualitätsprobleme resultieren. Vielfalt bedeutet nicht Verbesserung des Betreuungsangebotes. Hier wird deutlich, dass das Unterstützungsangebot als solches nicht genügend kommuniziert ist. Da es häufig viele Kleinanbieter gibt, die nicht unbedingt über die entsprechende Fachkompetenz und oft nicht über ausreichende personelle Ressourcen verfügen. Ausbau des Angebotes ambulanter Anbieter für den Personenkreis

13 4 3Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, war die Anzahl der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni Gesamt Fachleistungsstunden für Menschen mit geistiger seelischer Suchterkrankungen Behinderung Behinderung körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistungsstunde 0,13 0 0,2 0 0 eine bis unter drei 27,43 15,56 32, drei bis unter fünf 45,13 39,26 45, fünf bis unter sieben 20,48 26,67 18, sieben bis unter neun 5,94 16,3 2, über neun 0,88 2,22 0, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Stadt Düsseldorf 3,95 4,95 3,7 3,56 4,58 LVR 3,46 4,41 3,26 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen: Von den insgesamt 24 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 17, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Düsseldorf den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Düsseldorf die folgenden Begründungen: Durch die Etablierung der Hilfeplankonferenz ist eine Bedarfsprüfung gewährleistet. Es gibt sicherlich Einzelfälle, bei denen der Bedarf zu niedrig bzw. zu hoch angesetzt wurde. Insgesamt besteht aber eher ein Konsens bei der Feststellung der Bedarfe an FL- Std, auch wenn diese in Düsseldorf höher als im Landesdurchschnitt liegen Die durchschnittliche Größenordnung von 3,5 Std. wöchentlich erlaubt 2 bis mehrere Kontakte. Dies bietet auch die Möglichkeit von vielen kurzfrequenten Kontakten, die im Einzelfall indiziert sind. Laut Hilfeplan werden nur die notwendigen FLS bewilligt. Eine Zunahme der FLS ist zu erwarten, da speziell bei Älteren der Hilfebedarf zunimmt. Die Abstimmung der Bedarfe wird in den Hilfeplankonferenzen immer besser verhandelt. Bedarfsgerechte Entscheidung in der Hilfeplankonferenz ist möglich In Düsseldorf meinen fünf Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet:

14 Die Gewährung von Fachleistungsstunden ist offenkundig primär an die Kostenfrage gebunden. Dadurch kann es zu keiner realistischen Einschätzung des Bedarfs der Fachleistungsstunden kommen. Menschen mit höherem Bedarf trauen sich gar nicht erst über einen Wunsch nach ambulanter Betreuung zu verhandeln, sie werden gleich in die e Betreuung "sortiert". Erfahrungen in der HPK zeigen, dass Abweichungen grundsätzlich nur nach unten zeigen. Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meinen zwei Befragte. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen. M. E. wird in vielen Fällen überversorgt. Nicht immer ist viel und umfassende Betreuung positiv für den Krankheitsverlauf. Es fällt der unterschiedliche Ansatz bei Anbietern auf, z. T. werden ähnliche Krankheitsbilder mit sehr unterschiedlichen Stundenansätzen bei den Anbietern betreut. Der Dienst des Betreuten Wohnens ist der "Rundumversorger", kein Vermittler zu anderen Angebote, wie z. B. SPZ. Es findet eine zu große Versorgung statt. Suchtkranke Menschen brauchen eine Veränderungsmotivation; wenn der ambulante BeWo- Dienst alle Schwierigkeiten "ausbügelt" und die Versorgung gewährleistet, ist die Gefahr Co-abhängige Strukturen zu schaffen groß. Hier gibt es leider zu wenig Fachlichkeit. Weiter wird zu wenig Wert in die Vermittlung, z. B. in ambulante Suchtkrankenhilfe gelegt. Es scheint als haben die Dienste einen Anreiz, möglichst viel selbst zu leisten und dies über FLS abzurechnen

15 5 4Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Düsseldorf 956 (1,67) 950 (1,66) 929 (1,61) 925 (1,6) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Stadt Düsseldorf 378 (0,66) 383 (0,67) 382 (0,66) 392 (0,68) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Stadt Düsseldorf 50 (0,09) 61 (0,11) 63 (0,11) 61 (0,11) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Stadt Düsseldorf 103 (0,18) 109 (0,19) 105 (0,18) 104 (0,18) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner. Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in Düsseldorf mit den anderen 54 Kreisen und kreisfreien Städten, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 42,89% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 10,61% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landes

16 durchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 46,5% (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 53,32% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 12,20% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 34,48% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 30,91% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 20,00% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 49,09% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Düsseldorf im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 31,19% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 4,59% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 64,22% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in neun der 54 Gebietskörperschaften einen Rückgang der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt fünf Menschen weniger aus Düsseldorf e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 24 abgegebenen Einschätzungen entfallen 14 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', neun auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Zahlen sprechen für eine schon länger bestehende gute Versorgungsstruktur in Düsseldorf. Die Zahlen sind landesweit nicht rückläufig, da weiterhin in ländlichen Regionen anerkannt hohe Wartelisten für den en Bereich bestehen;

17 Einen wesentlichen Abbau der en Hilfen habe ich nicht erwartet, da für manche Klienten (auch bei mehr FLS) das Angebot einer en Einrichtung (Versorgung, Überwachung, Tagesstrukturierung, jederzeit ein Ansprechpartner da...) auch weiterhin notwendig sein wird. Ohne den Ausbau/Veränderung des BeWo (FLS - Anerkennung eines höheren Betreuungsbedarfs) wäre die Notwendigkeit eines Ausbaues der en Angebote sicherlich unumgänglich gewesen; Die Stagnation war aufgrund der grundsätzlichen Entscheidung des LVR, keine neuen en Plätze mehr zu fördern, zu erwarten; Es besteht ein "Beharrungsvermögen" der Träger; Ambulante Hilfe kann in vielen Fällen e Hilfe nicht ersetzen; Konzept:" ambulant vor " greift bei der Zielgruppe der geistig Behinderten noch nicht so sehr! Im Bereich seelische Behinderung besteht m. E. schon eine hohe ambulante Versorgung. Wenn auch der Hilfebedarf als Folge psychischer Erkrankungen in den letzten Jahren m. E. gewachsen ist, bietet der Ausbau ambulanter Hilfen eine schadensbegrenzende bis rehabilitative Hilfe, die den en Bereich entlastet. Abgesehen davon ist es das Ziel aller Leistungsträger, e Hilfen zu Gunsten ambulanter Hilfen abzubauen. Der relativ gleichbleibende Bedarf unter Berücksichtigung der Erhöhung der ambulanten Zahlen zeigt, dass es einen bislang verdeckten Bedarf (Obdächer, Wohnungslosenhilfe, Straße, Familie etc.) gegeben hat, der jetzt allmählich ans Tageslicht kommt. Menschen mit Suchterkrankung benötigen zur Stabilisierung länger ein es Setting. Konzept: "ambulant vor " fängt langsam an zu greifen aufgrund von WGs in behindertengerechten Wohnungen; Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : In der Tat wäre eine Absenkung zu erwarten gewesen, da gleichzeitig die ambulanten Hilfen gestiegen sind. Vielleicht sind beide Hilfeformen aber doch unabhängig voneinander zu sehen :d. h. vielleicht erklärt sich der Anstieg des betreuten Wohnens dadurch, dass Klienten in die Versorgung kommen, die man vorher nicht erreicht hätte bzw. die zuvor im sozialen Netz betreut worden sind. Hinzu kommt auch, dass in bestimmten Hilfesegmenten (insbesondere in der Gerontopsychiatrie auf Grund z. B. des demographischen Faktors) der e Hilfebedarf eher steigen dürfte. Es wäre ein - zumindest geringfügiger - Rückgang zu erwarten gewesen, weil sich ja das Betreute Wohnen als Arbeitsansatz etablieren konnte. Wir haben einige Klienten, bei denen ein Wechsel von nach ambulant gelungen ist. Gemäß unserer Anfragen sind viele, gerade junge Behinderte an einem Leben in der eigenen Wohnung interessiert. Der Übergang aus der en Einrichtung ist aber aus unseren Erfahrungen oft noch zu langwierig und bürokratisch. Ein wesentlicher Abbau er Plätze wurde nicht erreicht. Die Tabelle wird dem LVR dazu dienen, weitere preisliche Einschnitte im en Bereich vorzunehmen. Die starke Förderung "ambulant vor " hat mich Ergebnisse wie in Düsseldorf auch LVR- + NRW-weit erwarten lassen. Der Zusammenhang Rückgang der Zahlen in Düsseldorf und relativ hohe durchschnittliche bewilligte Fachleistungsstundenzahl ist interessant. Meiner Meinung nach wird, besonders von den Heimen selbst, noch immer zu wenig unternommen, um tatsächlich den Menschen in en Einrichtungen den Weg in die ambulante Versorgung zu ermöglichen. Alternative ambulante Angebote wachsen erst langsam. Intensive Öffentlichkeitsarbeit wäre ratsam. Viele Fälle, in denen sich die Behinderung stark chronifiziert hat, mit eher negativer Prognose in Bezug auf amb. Wohnform

18 Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : In Anbetracht der Gesamtzahl Suchterkrankter, liegt der Anteil m. E. eher niedrig. 6 5Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure in Düsseldorf konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 21 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sieben, dass sich die Möglichkeiten in Düsseldorf seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Düsseldorf die folgenden Begründungen: Gute Vernetzung der Hilfen, viele Angebote für Suchtkranke in der Region; Man kann fallbezogen die Hilfen besser bündeln. Das Interesse aller Beteiligten wurde geweckt und ist gewachsen. In Düsseldorf meinen neun der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Es liegen keine Erfahrungswerte vor; Nach wie vor schlechte Zusammenarbeit mit ARGE, Krankenkassen, Jugendamt, Rentenversicherungsträger, etc.; Das integrierte Gesamtkonzept gibt es in der Form nicht. Zusammenarbeit mit bspw. Jugendamt, ARGE gestaltet sich sehr schwierig. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen fünf der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Es besteht Koordinierungsbedarf zwischen LVR und örtlichem Träger; Die vorherige Koordinationsstelle der Stadt Düsseldorf war fachlich deutlich besser und wurde beim Hilfeangebot nicht nur durch Sparvorgaben gesteuert. Neue Fallmamager

19 müssen sich offensichtlich erst ihre Position ersparen. Zudem ist kaum Kontinuität gegeben. Die HPK befindet sich damit in einem laufenden Findungs- und Klärungsprozess. Die Kooperation mit dem LVR hat deutlichen Entwicklungsbedarf. Vor der Zuständigkeitsänderung waren noch wesentlich individuellere Lösungen möglich. Durch die Hochzonung zum LVR wurde die kommunale Steuerung auf regionaler Ebene stark eingeschränkt. Hinzu kommt, dass Daten oft verspätet übermittelt werden und hoher Abstimmungsbedarf die Folge ist. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe,- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für Düsseldorf wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Platzabbau, Zielvereinbarung wichtig! Um Überschneidungen sowie Überangebote in einigen Bereichen zu vermeiden. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Psychiatriebericht und Etablierung einer trägerübergreifenden Lenkungsgruppe, die mit der Analyse und konzeptionellen Bearbeitung von Versorgungsmängeln betraut ist. Die Lenkungsgruppe ist an der Gesundheitskonferenz angebunden. Platzabbau, Zielvereinbarung wichtig! Diverse kommunale Gremien und Arbeitskreise Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium in Düsseldorf gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus Düsseldorf wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Behindertenkoordination der Stadt Düsseldorf (2 x) Amt für soziale Sicherung und Rehabilitation (2 x) Behindertenbeirat der Stadt Düsseldorf (3 x) Regionalkonferenz Runde Tische (Arbeit usw.) Arbeitskreise KoKoBe-Lenkungsgruppe

20 Beispiele für verbindliche Planungsziele: Vermittlung von Wohnheimplätzen, Feststellung von Hilfebedarf jährlich 5% Abbau von en Plätzen zu Gunsten ambulanter Plätze Erarbeitung von Handlungskonzepten im Behindertenbereich unter Berücksichtigung "ambulant vor " Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Psychiatriekoordination (3 x) Gesundheitskonferenz (3 x) PSAG (2 x) Gesundheitsamt (2 x) Amt für soziale Sicherung und Integration Runde Tische (Arbeit usw.) Lenkungsgruppe psychiatrische Versorgung Hilfeplankonferenz, Gesundheitskonferenz Regionalkonferenz Arbeitskreise, AG Sucht, Ausschuss Gesundheit und Soziales AG Sucht und Drogen der Gesundheitskonferenz Beispiele für verbindliche Planungsziele: Gesundheitsberichte; Handlungsempfehlungen Behindertensatzung Ziele sind z.b.: 1. Entwicklung eines Konzeptes zur Frühintervention 2. Verbesserung der Kooperation in einem Sektor 3. Verbesserung der Versorgung chronisch schizophrener Patienten Entwicklung von Handlungskonzepten im Behindertenbereich unter Berücksichtigung des Konzeptes "ambulant vor " Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren in der Stadt Düsseldorf (z. B. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für Düsseldorf konnte ein Mittelwert von 4 (n=8) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiter

21 entwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 19 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 13, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung in Düsseldorf durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf Düsseldorf die folgenden Begründungen: Der Plan richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Betroffenen. Allerdings sollte der Plan von einer unabhängigen Person erstellt werden. Das HPV schafft Transparenz im Einzelfall, auch in schwierigen Fällen gibt es sinnvolle Ideen zur Hilfe und Bedarfslücken in der Region werden schnell sichtbar. Hilfeplanverfahren zwingt zur stärkeren Berücksichtigung individueller und trägerübergreifender Bedarfe. Die Behinderten haben andere Wahlmöglichkeiten und sind freier in ihren Entscheidungen. Es gibt sowohl trägerübergreifende Kooperationen als auch eine kooperative, konstruktive Kooperation mit den entsprechenden Behörden der Stadt. Durch die Vorstellung der Hilfepläne in der Hilfeplankonferenz werden im Einzelfall viele Anregungen zur institutionsübergreifenden Hilfe gegeben. Die Träger sind in der HPK nicht direkt vertreten, daher bestehen weniger Verpflichtungen. Die Differenzierung der Hilfebedarfe und die gemeinsame Einschätzung in der HPK lässt hier Durchlässe zu. Es wird allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmen, hier zu grundlegenden Änderungen zu kommen. In Düsseldorf meinen fünf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Das Verfahren hat für den Klienten zu individualisierten Hilfearrangements geführt. Das Verfahren hat jedoch nicht zu wesentlichen Veränderungen der Angebotsstruktur geführt. In der Mehrzahl werden IHPs durch die Anbieter/ Leistungserbringer in Zusammenarbeit mit den Klienten erstellt, deshalb wenig Trägerunabhängigkeit. Auswahl des Anbieters erfolgt meist vorher, unabhängig vom HP Verfahren. Hilfepläne werden in der Regel von den betreuenden Einrichtungen geschrieben und sind damit nicht ganz "einrichtungsneutral". Defizite sind auch früher erkannt worden. Es bestand immer die Möglichkeit, mit anderen Diensten (Tagesstätte, W.f.a.A., Treffs etc.) zusammen zu arbeiten. Sinn und Ziel der Hilfeplankonferenzen haben sich uns bislang noch nicht erschlossen. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position

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