Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Lippe Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Lippe bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Lippe dargestellt. Aus dem Kreis Lippe konnten insgesamt 19 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Lippe für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Informationsstelle für Selbsthilfe im Paritätischen Wohlfahrtsverband LiKISS Die folgenden Träger 4 : Ambulant - Hand in Hand Anke Wortmann Horn-Bad Meinberg Blaues Kreuz Diakoniewerk mildtätige GmbH Das Dach e.v. Verein für psychosoziale Hilfe Deutscher Orden K.d.ö.R. Dorfgemeinschaft Elfenborn Ev. Diakonissenhaus Frau Ilse-Ruth Ackermann Freie Altenhilfe e.v. Fürstin-Pauline-Stiftung 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Grundstein e.v. Haus Ursula GmbH Heinrich-Schacht-Haus e.v. Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Ostwestfalen Jugendsiedlung Heidehaus e.v. Kreis Lippe Lebenshilfe Detmold e.v. Lebenshilfe Lemgo e.v. Lebenshilfe Wohnen ggmbh Lipp. Blindenwerk GmbH Rückenwind - beraten, betreuen, pflegen Sonderpflege e.v. St. Elisabeth Stiftung St. Loyen e. V. Stiftung Eben-Ezer Stiftung Herberge zur Heimat Verein für Rehabilitation Schlangen/ Lippe e.v. Verein z. Förderung d. Wiedereingliederung Zur Rose GmbH Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Lippe. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband

5 2 Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Lippe 19 (0,05) 33 (0,09) 50 (0,14) 61 (0,17) 69 (0,19) LWL (0,18) (0,22) (0,24) (0,29) (0,32) NRW (0,14) (0,17) (0,20) (0,24) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 50 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,14. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Aufgabe fester Schlüssel, Nachholbedarf; 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Durch eine kontinuierliche Begleitung und Förderung der Menschen mit Behinderung wird eine höhere Selbstständigkeit erreicht. Dadurch wird die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung zu leben, größer; Der Anstieg war zu erwarten, da der LWL sich bemüht, den en Bereich zu entlasten (Zielvereinbarungen); Mit dem Abschluss der Rahmenzielvereinbarung zur Ambulantisierung konnte ein guter Überblick entstehen; Die Angst der Eltern und gesetzl. bestellten Betreuern ist zur Zeit noch sehr hoch in Bezug auf Verschlechterung der Betreuungsleistung; Tatsächlich hat sich die Anzahl der Nutzer in Lippe mehr als verdreifacht. Aufgrund der Großeinrichtungen und des ländlichen Raumes ist die Gesamtzahl bzw. die Entwicklung langsamer als im städtischen Raum. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Die Stiftung Eben-Ezer hat einen recht hohen Anteil bei den im Rahmen der absoluten Zahlen (Kreis Lippe) genannten Personen. Der geringe Zuwachs an Leistungsempfänger/innen im Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) bei anderen Trägern ist überraschend. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LWL schätzen 23,4% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier der vier der Befragten aus dem Kreis Lippe, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%)

7 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Lippe LWL NRW (0,19) (0,43) (0,36) 91 (0,25) (0,58) (0,49) 116 (0,32) (0,61) (0,59) 146 (0,41) (0,69) (0,72) 155 (0,43) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 85 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,24. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Bis zum war die Anzahl der Betreuungsplätze bei den Anbietern durch den Kreis Lippe gedeckelt. Der Bedarf an ambulanten Betreuungsplätzen war jedoch auch zu dieser Zeit schon höher; Aufgabe fester Schlüssel - vorher Budgetierung, Bedarfe wurden nicht gedeckt; Der Zugang zu diesem Thema, auch durch mehr Öffentlichkeit, Clearing usw., ist transparenter und leichter geworden; Grundsatz: Ambulant vor Stationär; Die Strukturen in Lippe sind in Veränderung begriffen, eine Anpassung an den LWL- Durchschnitt wird in den nächsten Jahren erfolgen. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Vor 2003 waren keine Defizite hinsichtlich der Versorgung der seelisch behinderten Menschen erkennbar

8 Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten fünf der sechs der Befragten aus dem Kreis Lippe, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Lippe LWL NRW (0,08) 782 (0,09) (0,09) 39 (0,11) (0,16) (0,13) 68 (0,19) (0,17) (0,16) 104 (0,29) (0,22) (0,19) 113 (0,32) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 83 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,23. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die frühere Deckelung der Hilfsangebote entsprach nicht dem Bedarf; Hoher Bedarf nur wegen Budgetierung früher nicht gedeckt - Ausbau des Angebots; Ein Anstieg war zu erwarten, da nach Möglichkeit die ambulante Versorgung Vorrang hat; - 8 -

9 Menschen verbleiben aufgrund ihres Chronifizierungsgrades länger in ambulanten Betreuungsformen. Die Nachfrage ist insgesamt gestiegen. Hilfesuchende bemühen sich vermehrt um ambulante Angebote, um e Aufenthalte zu vermeiden. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier der vier der Befragten aus dem Kreis Lippe, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 57,4%, im Landesdurchschnitt 66,8%). 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Lippe LWL NRW (0,03) 87 (0,01) 271 (0,01) 5 (0,01) 243 (0,03) 573 (0,03) 10 (0,03) 293 (0,03) 657 (0,04) 12 (0,03) 356 (0,04) 721 (0,04) 12 (0,03) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Lippe liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Sehr kleiner Personenkreis, da ansonsten zumeist Senioren über die Hilfe zur Pflege ambulant betreut und versorgt werden; Im Ambulant Betreuten Wohnen von geringer Bedeutung, da häufig ISB - konstanter Personenkreis

10 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Lippe liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Kreis Lippe LWL NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 7 (1,94) 214 (2,54) 683 (3,79) seelischer Behinderung 7 (1,94) 206 (2,44) 864 (4,79) 4 (1,11) 150 (1,78) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 1 (0,28) 29 (0,34) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel

11 Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich. Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Lippe wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 3 LWL: 68% NRW: 65,3% 0 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 3 LWL: 19,8% NRW: 18% 4 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 1 LWL: 21% NRW: 24,1% 1 LWL: 13,3% NRW: 9,7% k.a. LWL: 67,2% NRW: 67,3% k.a. LWL: 15,3% NRW: 20% k.a. LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Lippe in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Versorgung ist eher gewährleistet; Sonst würde die Nachfrage nicht abgedeckt werden; Konkurrenz unter den Anbietern kann sich immer sowohl positiv, als auch negativ auswirken; Wettbewerb durch Qualität - Wahlmöglichkeiten durch mehr Konkurrenz; Stationäre Anbieter auch ABW-Anbieter - mehr Auswahl, mehr Konkurrenz, mehr Wettbewerb; Die Dienste haben unterschiedliche, klientenbezogene Angebote und können daher sehr gut auf unterschiedliche Bedarfe eingehen; Der Kreis Lippe scheint immer noch unterversorgt zu sein. Das liegt daran, dass Lippe sehr ländlich ist und die Menschen wenig Information zur Verfügung haben. Dienste gibt es zwar genug, die Erreichbarkeit der Dienste ist z.t. aber kaum transparent; Die bisher zugelassenen Dienste kennen sich seit vielen Jahren und arbeiten eng miteinander

12 negativ Die Zulassung der bestehenden Dienste dürfte bei guter Vernetzung für das Kreisgebiet ausreichen. Weitere Dienste könnten zu einer Zersplitterung der Angebote führen; Eine weitere Zulassung von Diensten kann die bestehende vernetzte Struktur der Anbieter gefährden. Die Angebote erscheinen auf den regionalen Treffen ausreichend. Gerade in Flächenkreisen ist eine gewisse Anzahl der Anbieter sinnvoll, um die entsprechenden Fahrtstrecken in einem Einsatzplan verknüpfen zu können. ohne Einfluss Eine Einschätzung ist von hier aus schwierig, da nicht bekannt ist, wie sich Angebote neuer Anbieter auf die bisherigen Strukturen auswirken. Neue Anbieter sind auch dadurch zu verzeichnen, als diese über die bisherigen Kreisgrenzen hinaus tätig werden; Die Dienstleistungen anderer Träger wird von uns kaum wahrgenommen, so dass die Beurteilung schwer zu treffen ist; Nicht die Quantität, sondern die Qualität entscheidet über die Versorgung eines Bereiches; Es gibt nur einen Anbieter; Der geringe Bedarf ist mit einem Dienst abdeckbar. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistunde 1,13 0 1,94 0,85 0 eine bis unter drei 52,12 37,14 52,26 59,83 63,64 drei bis unter fünf 39,38 48,57 39,35 35,04 27,27 fünf bis unter sieben 6,8 12,86 6,45 4,27 0 sieben bis unter neun 0,57 1, ,09 über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Lippe 2,84 3,23 2,63 2,66 2,85 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen

13 Von den insgesamt 18 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 15, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Lippe den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Lippe die folgenden Begründungen: Der Durchschnitt an Betreuungsstunden entspricht einem Betreuungsschlüssel von 1:9 und ist deshalb akzeptabel; Der Durchschnittsbedarf entspricht unseren Erfahrungen; Kaum Widersprüche - kaum Wechsel von ambulant nach - FLS-Planung im Clearingverfahren gut machbar; Überversorgung nicht erkennbar; Die Fachleistungsstunden werden, so wie sie gewährt wurden, ausgeschöpft; Das Clearing trifft in der Regel gute Einschätzungen der Bedarfe. Der Hilfeplan wird von den Anbietern sehr korrekt und bedarfsgerecht erstellt; Im Clearing erfolgt eine realistische und vorsichtige Planung der FLS; Keine gegenteiligen Informationen - kaum Widersprüche oder Wechsel von ambulant nach - gute Hilfeplanung im Clearing möglich; Wird durch Verlaufsberichte detailliert für den Einzelfall belegt; Überversorgung ist nicht erkennbar; Die Angaben entsprechen unseren Erfahrungen, womit der Bedarf mit durchschnittlich 2,6 FLS abgedeckt werden kann; Bestätigen kann ich, dass in unserem Segment der FLS-Anteil bis 3 Std. bei mehr als 95% liegt. In der Regel werden diese Stundensätze auch von den Hilfesuchenden abgerufen; Keine Überversorgung erkennbar; Keine anderen Sachverhalte bekannt - kaum Widersprüche - im Clearing ist eine passende Planung machbar. Im Kreis Lippe meinen drei Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden liegt bei den sog. "Altfällen" unter den vorhandenen Bedarfen. Durch die damalige Zuteilung von Mitarbeitern zu den zu betreuenden Menschen (Verhältnis 1:12) sind nicht bedarfsgerechte Betreuungssituationen entstanden; Die Begleitung der Menschen in einer adäquaten Form ist mit dieser Stundenzahl nicht möglich; Da auch Menschen mit Behinderung und einem hohen Hilfebedarf das Recht auf ein eigenständiges Wohnen haben, müsste sich die durchschnittliche Fachleistungsstundenzahl entsprechend erhöhen. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt, wird im Kreis Lippe von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Lippe 566 (1,56) 599 (1,66) 603 (1,67) 611 (1,7) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Lippe 165 (0,46) 173 (0,48) 179 (0,5) 172 (0,48) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Lippe 62 (0,17) 65 (0,18) 72 (0,2) 78 (0,22) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Lippe 43 (0,12) 35 (0,1) 45 (0,12) 43 (0,12) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Lippe mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 79,51% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 15,74% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und 4,75% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 45,25% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 36,87% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und 17,88% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 53,26% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 36,96% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und 9,78% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Lippe im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 69,77% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 25,58% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und 4,65% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 68 mehr Menschen aus dem Kreis Lippe e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 18 abgegebenen Einschätzungen entfallen 14 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der zunehmende Hilfebedarf von älter werdenden behinderten Menschen, die noch in häuslicher Umgebung leben, gehört zu den Gründen für die erwartete Entwicklung. Weiterhin entscheiden sich Eltern behinderter Menschen heute früher für einen Umzug ihres erwachsenen Kindes in eine Einrichtung, die zur weiteren Verselbständigung führen soll;

16 Obwohl mehr Menschen mit Behinderung ambulant betreut werden, steigt der Bedarf an en Plätzen, da diese für Menschen mit einem hohen Hilfebedarf benötigt werden; Durch das Angebot an ambulanten Betreuungsmöglichkeiten sind die Zahlen im en Bereich rückläufig. Andererseits fallen altersbedingt die Unterbringungsmöglichkeiten in den Elternhäusern aus, so dass es in den nächsten Jahren noch mehr Anträge auf e Unterbringung geben wird; Die demografische Entwicklung ermöglicht es nicht, den Anstieg zu verhindern - er kann nur gedämpft werden - Bedarfe steigen (alte Eltern sterben, junge Menschen wollen selbständig werden); Insgesamt geringes es Angebot bei ständiger Warteliste zwecks Aufnahme; Ambulantisierung wird angestrebt, braucht aber Zeit; Der Ausbau und die Ausdifferenzierung der Dienste hatten den ambulanten Bedarf stärker in den Vordergrund gerückt. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Bedarf an en Plätzen zur Stabilisierung der Menschen; Auch hier ist der Bedarf bisher immer höher gewesen als das Angebot; Demografische Entwicklung - Konstantes Angebot - Wenig e Plätze; Trotz zunehmender Suchtprobleme in der Gesellschaft allgemein akzeptable Gesamtentwicklung; Die Ausdifferenzierung bzw. das Umsetzen von geplanten Angeboten hat zum Ausbau der Plätze geführt. Insgesamt ist in der Randgruppenarbeit in Lippe eine deutliche Zunahme der chronifizierten Menschen zu beobachten gewesen, inwiefern sich aufgrund der lippischen Situation Migrantenanteile besonders hier wiederspiegeln, ist eine These; Steigende Bedarfe im Bereich Sucht; Personenkreis ist sehr klein und konstant. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : In Lippe ist im Gegensatz zu NRW noch ein deutlicher Anstieg der en Hilfen zu verzeichnen. Dies mag an einer großen Einrichtung (Eben-Ezer) liegen, ist von mir aber dennoch nicht nachzuvollziehen. Eine Erklärung könnte auch gerade im Behindertenbereich die demographische Entwicklung sein; Scheinbar fehlt es in Lippe an geeignetem Wohnraum, um diese Menschen ambulant zu versorgen (kleine Wohnungen für SGB II Empfänger). Kliniken bevorzugen im Kreis Lippe scheinbar eher e Maßnahmen. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Die Entlassungen aus den Schulen für geistig Behinderte in das Erwerbsleben sind höher. Die dargestellte Zahl spiegelt nicht die notwendigen Betreuungsleistungen wieder; Die Angebote reichen nicht aus, um den Bedarf abzudecken. Klienten müssen daher weiterhin in Einrichtungen außerhalb des Kreises vermittelt werden. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben

17 Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Lippe konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 16 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen neun, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Lippe seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Lippe die folgenden Begründungen: Zusammenlegung ambulante und e Betreuung hilft; Kreis hat an Planungen mit Trägern teilgenommen und kennt daher die Problemlagen; Es bestehen verbesserte Kontakte unter den Anbietern im BeWo; Die Kommunikation unter den Anbietern des BeWo hat sich deutlich verbessert; Es wurde ein Qualitätszirkel neu gegründet; Das Thema ist öffentlicher geworden; Problem der unterschiedlichen Zuständigkeiten bei en und ambulanten Hilfen aufgelöst, aber Verlagerung von den ambulanten Wohnhilfen zu den offenen bzw. komplementären Hilfen; Zusammenlegung ambulant- erleichtert Planung; Verbesserte Kooperation und Aufklärungsarbeit im Interesse der Klienten. Im Kreis Lippe meinen sieben der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Die rechtlichen Gegebenheiten werden noch nicht adäquat umgesetzt. Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, wird im Kreis Lippe von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Lippe wurden die folgenden Beispiele genannt:

18 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Erst durch die in 2008 mit dem LWL abgeschossene Zielvereinbarung ergibt sich für uns eine weitergehende Beteiligung; Reduzierung er Plätze und Aufbau ambulanter Hilfen; Platzabbau erreichen; Die pflegerische Versorgung ist im Kreis Lippe durch die vorhandene Trägervielfalt gewährleistet. Auch ein entsprechendes Angebot an komplementären Dienstleistungen ist vorhanden. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Erst durch die in 2008 mit dem LWL abgeschlossene Zielvereinbarung ergibt sich für uns eine weitergehende Beteiligung; Platzaufbau vermeiden; Umsteuerung ambulant-; Bewusstsein für kommunale Planungsaufgabe schaffen. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Lippe gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Lippe wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Clearingstelle; Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Noch keine erarbeitet; Mir liegen keine Beispiele vor. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Koordinationsgremium Psychiatrie (6x); Qualitätszirkel Lippe (2x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x); Forum Sucht. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Noch keine vereinbart; Planung und Begleitung bei der Umsetzung des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Detmold; Erarbeitung von Standards, Klärung von Schnittstellen, Netzwerkerstellung; Vernetzung der unterschiedlichen Hilfsangebote. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und -entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Lippe (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zustän

19 digkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Lippe konnte ein Mittelwert von 3 (n=8) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 15 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sechs, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Lippe durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Lippe die folgenden Begründungen: Das Hilfeplanverfahren hat sich als ein effektives Instrument erwiesen, um für den Hilfebedürftigen eine zielorientierte Hilfe zu erarbeiten. Diese wird im Clearing überprüft und ggf. erweitert; Es wird bewusster auf den Bedarf des behinderten Menschen geschaut; Im Hilfeplanverfahren werden auch ergänzende Hilfen angeregt; Die Zusammensetzung des Clearings ermöglicht eine kompetente Begleitung des Hilfeplanverfahrens; Durch die wechselnde Teilnahme der Dienste an dem Clearingverfahren ist mehr Transparenz. Im Kreis Lippe meinen acht der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Im Hilfeplanverfahren wird der Hilfebedarf der jeweiligen Person festgelegt, wie er auch zuvor in den Einrichtungen erfolgte; Uns ist keine institutionsübergreifende Hilfeplanung im Kreis Lippe bekannt; Bisher sind die Anbieter (ambulant/) noch nicht ausreichend untereinander abgestimmt; Die in unserer Einrichtung verwendete Hilfeplanung (GBM-Systematik) ist vom Hilfeplanverfahren des LWL nicht berührt. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht

20 Planungen bestehen davon: vorrangig oder eher vorrangig nachrangig oder eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen, ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Kreis Lippe wird von zwei der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: Erreichbarkeit, Betreuungsüberleitung; Kontrolle durch Anruf; Schwerpunkte werden derzeit in einer Arbeitsgruppe erarbeitet

21 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Lippe 5,51 : 94,49 7,7 : 92,3 9,19 : 90,81 10,15 : 89,85 LWL 12,56 : 87,44 13,54 : 86,46 15,59 : 84,41 16,70 : 83,30 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85, Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Lippe 35,55 : 64,45 40,14 : 59,86 44,92 : 55,08 47,4 : 52,6 LWL 53,03 : 46,97 53,64 : 46,36 56,11 : 43,89 57,90 : 42,10 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40, Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Lippe 38,61 : 61,39 51,13 : 48,87 59,09 : 40,91 59,16 : 40,84 LWL 48,23 : 51,77 49,31 : 50,69 54,74 : 45,26 56,86 : 43,14 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43, Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Lippe 10,42 : 89,58 22,22 : 77,78 21,05 : 78,95 21,82 : 78,18 LWL 20,07 : 79,93 22,78 : 77,22 25,39 : 74,61 27,94 : 72,06 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,70 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Leistungen im Kreis Lippe belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en

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