Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Oberbergischen Kreis Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Oberbergischen Kreis bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einem im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Oberbergischen Kreis dargestellt. Aus dem Oberbergischen Kreis konnten insgesamt 14 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden 4 : Die Planungsverantwortlichen des Oberbergischen Kreis für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Träger 5 : Alpha e. V. ASB RV Bergisch Land e.v. AWO Betriebsgesellschaft mbh B. Hasenclever Betreutes Wohnen Benjamin Müller BEWO A. Münch BeWo Dienstleistungsservice B. Murawski u. F.M. Sohn GbR Blaues Kreuz Diakoniewerk 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Anschriften von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen konnten für den Oberbergischen Kreis nicht ausfindig gemacht werden, so dass entsprechende Gremien falls überhaupt vorhanden nicht angeschrieben werden konnten. 5 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Caritasverband f. d. Oberbergischen Kreis e. V. Diakonie Michaelshoven Unternehmensbereich II Diakonie Michaelshoven Unternehmensbereich IV Diakonisches Werk, Ev. Kirchenkreis Lennep Die Brücke Südwestfalen ggmbh Eigenständig Hans-Georg Roth Ev. Stiftung Tannenhof Frau Regina Schwan-Trömer Frau Ulla Lampe Fritz Perls Institut Hückeswagen ggmbh Haus für Behinderte Wiehl GmbH (HBW) HeBeFa U. Buhr Herr Christian Marin Impulse J. Siewer u. A. Fuchs GbR Kath Kirchengemeinde St. Gertrud Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH Lebenshilfe für geistig Behinderte Leverkusen e.v. Lebenshilfe Lindlar Oberbergischer Kreis MARLA Martina Langer Noh Bieneen e.v. Oberbergische Gesellschaft mbh R. C. Synder S. Aghabi Stiftung "Die Gute Hand" Theodor-Fliedner-Stiftung, Dorf Waldruhe Verein z. Förderung u. Betreuung beh. Kinder e. V. Werkstatt Lebenshilfe im Berg. Land GmbH Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Oberbergischen Kreis. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet

5 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Oberbergischer Kreis 15 (0,05) 16 (0,06) 31 (0,11) 36 (0,12) 41 (0,14) LVR 975 (0,10) (0,12) (0,15) (0,20) (0,23) NRW (0,14) (0,17) (0,20) (0,24) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 6. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 26 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,09. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen drei auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten aus dem Oberbergischen Kreis begründen ihre Einschätzung 7 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : "Neue" Leistungsform durch Fachleistungsstunden; dadurch individuelle Planung; Ambulant vor Stationär ; Werbung Mundpropaganda; Die Auswirkungen der Rahmenzielvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden und der freien Wohlfahrtspflege erwarte ich erst ab 0I/ Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppe hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 7 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern gegebenenfalls auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Im Oberbergischen Kreis scheint mir der Zuwachs an Leistungsempfängern in diesem Zeitraum höher zu sein als hier dargestellt. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Die Erfahrung in unserem Wohnhaus zeigt, dass nur wenige Bewohner in der Lage sind, ins betreute Wohnen zu gehen. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für den Oberbergischen Kreis ergibt sich ein Mittelwert von 3,00 (n=vier) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich intensiver als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 73,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 87,2%, dass dies der Fall ist. Für den Oberbergischen Kreis liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. Vier Befragte geben jedoch an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

7 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Oberbergischer Kreis 66 (0,23) 72 (0,25) 87 (0,3) 104 (0,36) 122 (0,42) LVR (0,30) (0,40) (0,57) (0,74) (0,82) NRW (0,36) (0,49) (0,59) (0,72) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 56 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,2. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen alle auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet' und somit jeweils keine auf die Aussagen Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und bzw. Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten aus dem Oberbergischen Kreis begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Neue Leistung, größere Flexibilität, individuelle Planung, Ambulant vor Stationär ; In der Vergangenheit hatten wir stets sehr viele Klienten auf der Warteliste, die teilweise erst nach zwei Jahren ins BeWo aufgenommen werden konnten. Dadurch wurde die weitere Chronifizierung dieser Betroffenen begünstigt. Der Anstieg der Anzahl der Betreuten zeigt, wie wichtig die Öffnung des Marktes war; Mit der bisherigen kontingentierten institutionellen Förderung waren offensichtlich Bedarfe nicht gedeckt; Durch Zulassung neuer Anbieter und breiterer Veröffentlichung steigende Nutzung erklärbar; Die veränderte Form des Betreuten Wohnens bietet mehr psychisch Kranken eine Hilfestellung nach ihrem individuellen Hilfebedarf. Dies bedeutet, dass auch Menschen mit seelischer Behinderung, die einen höheren Betreuungsbedarf haben, aber nicht in einer Einrichtung leben möchten, adäquat versorgt werden können. Diese Betreuungsform ersetzt jedoch keine Heimplätze

8 Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten alle vier der vier Befragten aus dem Oberbergischen Kreis, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 75,32%, im Landesdurchschnitt 75,3%). 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Oberbergischer Kreis 18 (0,06) 13 (0,04) 24 (0,08) 36 (0,12) 52 (0,18) LVR 906 (0,09) (0,11) (0,14) (0,16) (0,18) NRW (0,09) (0,13) (0,16) (0,19) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 34 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,12. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Oberbergischen Kreis liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im - 8 -

9 Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 77,5%, dass dies der Fall ist. Für den Oberbergischen Kreis liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Oberbergischer Kreis 0 (0) 2 (0,01) 8 (0,03) 4 (0,01) 3 (0,01) LVR 184 (0,02) 330 (0,03) 293 (0,04) 365 (0,04) 415 (0,04) NRW 271 (0,01) 573 (0,03) 657 (0,04) 721 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Oberbergischen Kreis liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die - 9 -

10 vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für den Oberbergischen Kreis liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Anzahl der Ambulante Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen Körperbehinderungen Oberbergischer Kreis 19 (6,57) 19 (6,57) 16 (5,53) 12 (4,15) LVR 469 (4,88) 658 (6,85) 150 (3,91) 271 (2,82) NRW 683 (3,79) 864 (4,79) 525 (2,91) 300 (1,66) Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Oberbergischen Kreis wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 3 LVR: 62,2% NRW: 65,3% 1 LVR: 21,7% NRW: 16,7% 1 LVR: 16,1% NRW: 18% 5 LVR: 66,7% NRW: 66,3% 0 LVR: 26,6% NRW: 24,1% 0 LVR: 6,8% NRW: 9,7% k.a. LVR: 67,4% NRW: 67,3% k.a. LVR: 24,8% NRW: 20% k.a. LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Oberbergischen Kreis in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Es findet sich immer ohne Wartezeiten ein passender Leistungsanbieter; Niemand muss auf notwendige ambulante Unterstützung wegen mangelnder Kapazitäten warten; Konkurrenz belebt das Geschäft und der Leistungsempfänger hat eine größere Auswahl an Leistungsanbietern; Durch das größere Angebot an Anbietern steigt die Qualität (Konkurrenz-Druck führt zur Entwicklung verbesserter Qualität in der Betreuung); Grundsätzlich größere Flexibilität; die Zahl der zugelassenen Dienste ist aber nicht aussagefähig bzgl. der tatsächlichen Inanspruchnahme der einzelnen Dienste; Träger er Dienste wird ermöglicht, auch ambulante Dienste aufzubauen. Es ist der Anteil des einzelnen Trägers an der Versorgung der Region insgesamt zu berücksichtigen (große Unterschiede zwischen den einzelnen Trägern); Der Leistungsempfänger hat so die Möglichkeit nach eigenen Qualitätsmerkmalen seine Leistung auszusuchen; Bessere Auswahl für Hilfesuchende möglich, je nach Erkrankung und benötigten Hilfen; Ambulante Dienste sind ein sozial günstiger Baustein zur integrierten Versorgung in der ländlichen Region. negativ Aus unserer Sicht gibt es im Oberbergischen Kreis reichlich ambulante Dienste. Es gestaltet sich aber problematisch, wenn zwei oder drei Dienste in einer WG arbeiten. ohne Einfluss Klare Richtlinien durch den LVR

12 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistungsstunde Gesamt geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Beh. 0,92 4, eine bis unter drei 48,17 24,39 51,64 59,62 33,33 drei bis unter fünf 37,16 31,71 40,16 36,54 0 fünf bis unter sieben 5,5 9,76 4,1 3,85 33,33 sieben bis unter neun 5,5 24,39 1, über neun 2,75 4,88 2, ,33 Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Oberbergischer Kreis 3,39 4,67 3,15 2,76 6,76 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 14 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zwölf, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Oberbergischen Kreis den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Oberbergischen Kreis die folgenden Begründungen: Der örtliche Sozialhilfeträger ist Mitglied der HPK und verantwortet die Entscheidung über die geltend gemachten Bedarfe mit; Gewissenhaftes durcharbeiten des IHP`s; Als fachlicher Beisitzer der HPK im Oberbergischen Kreis entspricht die FLS-Gewährung den tatsächlichen Bedarfen; Erst eine BeWo-Betreuung scheiterte, was für mich Indiz ist, dass nicht zu wenig FLS bewilligt wurden. Angesichts des rheinlandweiten Durchschnittes und der Tatsache, dass im Oberbergischen Kreis ein Anbieter für Autisten mit i.d.r. sehr hohen, aber plausiblen Stundenansätzen arbeitet, scheinen die gewährten FLS auch nicht über den Bedarfen zu liegen; Das Ergebnis zeigt die ausführlichen gemeinsamen Beratungen der Hilfeplankonferenz;

13 Ein Großteil der zu betreuenden Klienten im Betreuten Wohnen kommt mit einem Bedarf von 1-5 FLS aus. Für die Klienten, die einen deutlich niedrigeren oder höheren Bedarf haben ist teilweise auch ein anderes Betreuungsangebot sinnvoller; Die Erfahrungswerte zeigen, dass der Umfang der hier angegebenen Betreuungen sich in der Praxis widerspiegelt und in den meisten Fällen auch bedarfsgerecht angesetzt ist; Wird in den Hilfeplankonferenzen überprüft; Es wird bei Suchterkrankten seitens der HPK streng auf Abstinenz geachtet. Kann oder will der Leistungsberechtigte nicht abstinent leben, wird Betreutes Wohnen mit sehr wenigen Fachleistungsstunden als "Überlebenssicherung" bewilligt; Wegen der kleinen Fallzahlen in diesem Bereich sind die Prozentzahlen allenfalls als Tendenzen zu sehen; Im Bereich der Menschen mit körperlichen Behinderungen sind die Bedarfe entweder von kurzer Dauer mit geringer Höhe an Fachleistungsstunden (v.a. dann, wenn es darum geht, andere Hilfen einzusteuern) oder es sind hochkomplexe Bedarfe mit entsprechend hoher Fachleistungsstundenanzahl. Im Oberbergischen Kreis meinen zwei Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Aus unserer Sicht haben die Bewohner, die unser Wohnhaus verlassen haben, einen höheren Bedarf, als gewährt wurde; Zielführende Betreuung benötigt zeitlichen Spielraum in der pädagogischen Arbeit. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird im Oberbergischen Kreis von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Oberbergischer Kreis 392 (1,35) 393 (1,35) 386 (1,34) 400 (1,39) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Oberbergischer Kreis 147 (0,51) 155 (0,53) 155 (0,54) 158 (0,55) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Oberbergischer Kreis 35 (0,12) 38 (0,13) 38 (0,13) 35 (0,12) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Oberbergischer Kreis 33 (0,11) 32 (0,11) 33 (0,11) 29 (0,1) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Oberbergischen Kreis mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 59,61% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 15,02% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 25,37% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 74,83% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 11,92% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 13,25% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 70,00% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 10,00% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 20,00% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Oberbergischer Kreis im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 31,43% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 17,14% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 51,43% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 ist die Anzahl der betreuten Personen aus dem Oberbergischen Kreis um insgesamt 15 angestiegen. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 14 abgegebenen Einschätzungen entfallen elf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten aus dem Oberbergischen Kreis begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Ggf. hoher Hilfebedarf; dadurch Wechsel zu ambulanter Hilfe nach bereits langjährigen Aufenthalten eher in geringem Umfang; auch neue Fälle zunächst ggf. und erst später nach entsprechender Entwicklung ambulant; Wenn keine en wohnbezogenen Hilfen mehr genehmigt werden, dann kann sich an den Zahlen nicht viel ändern;

16 Der neuerliche Anstieg zwischen und ist durch die Eröffnung zweier Wohnheime bedingt, deren Planungsphase bereits vor der Zuständigkeitsänderung abgeschlossen war; Durch größere Flexibilität sind im ambulanten Bereich neue Fälle dazugekommen (aus dem Bereich latenter Behandlungsbedarf). Der Übergang zu ambulant ist nicht so stark wie erwartet. Bei Patienten mit einem sehr hohen Hilfebedarf kann die ambulante Versorgung teurer als die e werden (aus Kostengründen werden diese Patienten weiter betreut); Mit dem flexibleren Angebot des Betreuten Wohnens erreicht man nun Klienten, die zwar einen höheren Betreuungsbedarf haben, aber nicht in eine e Versorgungsstruktur passten oder diese nicht unbedingt benötigen. Die Heimplätze sind nach wie vor für die Klienten wichtig, die eine solche Struktur brauchen; Es wurden hier befristet anerkannte e Plätze im Rahmen der Schaffung eines Wohnverbundes dauerhaft anerkannt; Trotz Überleitung einzelner Leistungsempfänger in die ambulante Versorgung gibt es ständigen Bedarf für e wohnbezogene Hilfe, z. B. aufgrund fortschreitender Krankheitsverläufe; Es wurden bis zum Stichtag keine Heimplätze abgebaut; Die kleinen Fallzahlen relativieren die Aussagekraft. Grundsätzlich wird in letzter Zeit mehr versucht, ambulante Hilfen einzusetzen und e einzusparen; Es konnten offensichtlich mit Betreutem Wohnen auch komplexe Bedarfe ambulant statt befriedigt werden. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Wir haben eine sehr lange Warteliste und aufgrund dessen, sehen wir, dass ein großer Bedarf da ist; Ambulante Betreuung ist der en vorzuziehen, da sie die Integration in die Gemeinschaft bedeutet. Dies ist ja auch die Forderung der Sozialpolitik, daher hätte ich einen größeren Abbau erwartet. Offensichtlich sichern sich die Anbieter er Angebote "ihre Pfründe". Dies kommt der positiven Entwicklung der Betreuten nicht unbedingt zugute. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderung an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Oberbergischen Kreis konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben

17 Von den insgesamt 13 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen vier, dass sich die Möglichkeiten im Oberbergischen Kreis seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0 % der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Oberbergischen Kreis die folgenden Begründungen: Durch die individuelle Hilfeplanung und das Zusammentreffen und den Austausch vieler Träger im Rahmen der Hilfeplankonferenz hat sich die Transparenz der verschiedenen Angebote und somit die "Zugriffsmöglichkeit" auf diese stark erhöht; Die Institutionen sprechen mehr miteinander; Wir sind erst seit 2006 tätig, daher ist kaum eine Einschätzung möglich. Im Oberbergischen Kreis meinen acht der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Für den Bereich gab und gibt es keine Angebotsplanung seitens des Kreises; Eine neuerliche Angebotsplanung ist bisher nicht erfolgt; Es findet keine örtliche Angebotsplanung statt; Kann nicht begründet werden. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Die OGB ist sehr dominant, und verdrängt alle Konkurrenz. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe-, Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Oberbergischen Kreis wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Es gibt in Oberberg ein Wohnheim, das alle Bewohner 2008 ins Betreute Wohnen überführen wird. Diese Zielvereinbarung wird in Oberberg wegweisend sein; Die Zielvereinbarungen mit freien Trägern sind handlungsleitend beim Abbau von Wohnheimplätzen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Die Zielvereinbarungen mit freien Trägern sind handlungsleitend beim Abbau von Wohnheimplätzen; Gemeindepsychiatrischer Verbund. Planungsgremien Um zu ermitteln, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Oberbergischen Kreis gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten

18 sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Oberbergischen Kreis wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Ausschuss für Soziales und Familie (2x); HPK für den Oberbergischen Kreis in Gummersbach; Die Regionalkonferenz wird es künftig sein, nachdem sie im Kreis als Fachgremium etabliert ist und die Organisations- und Strukturfragen im Zusammenhang mit der Einführung der HPK geklärt sind (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Verabschiedung von Fachleistungsstunden im Einzelfall. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Nicht bekannt, da wir fast nicht im Oberbergischen Raum arbeiten (eher in Köln und im RBK). Allerdings zeigt die Planung, dass die OGB in allem ihre Finger mit im Spiel hat; Psychiatriebeirat (3x); Steuerungsgruppe (GPV) (5x); kommunale Gesundheitskonferenz; Gesundheitsausschuss (2x); Bereichsleiterkonferenz des GPV; Regionalkonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Nicht bekannt, da kaum Klienten im Oberbergischen Kreis; Aufbau der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Versorgung, Qualitätskriterien GPV, Qualitätskriterien Ambulant Betreutes Wohnen; Entwicklung von Qualitätsstandards für das Ambulante Betreute Wohnen für Menschen mit psychiatrischen und /oder Suchterkrankungen; Qualitätskriterien des GPB, Qualitätskriterien des GPV zum Ambulant Betreuten Wohnen. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und - entscheidungen mit den Akteuren im Oberbergischen Kreis (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für den Oberbergischen Kreis konnte kein Mittelwert errechnet werden, da weniger als fünf Angaben zu der Frage vorliegen. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortliche und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben

19 Von den insgesamt elf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen fünf, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Oberbergischen Kreis durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Oberbergischen Kreis die folgenden Begründungen: Die Bedarfe der Leistungsempfänger werden in allen Lebensbereichen abgefragt, sodass sich daraus in der Regel eine sehr individuelle Hilfe ableiten lässt, die nicht den Gegebenheiten einer bestimmten Einrichtung, sondern den Bedürfnissen des Leistungsempfängers entspricht; Zielgerichtet, planbar, überprüfbar; Das individuelle HP-Verfahren des LVR führt zu einer mehr klientenzentrierten HP. Nicht mehr die Institution, sondern der Klient steht im Mittelpunkt (zumindest bei uns ist das so); Die Platzhirsch-Stellung der OGB ist beinahe unerträglich. Es wird mit unsauberen Mitteln gearbeitet, um Konkurrenz und effektive, klientenbezogene Hilfe zu etablieren; Die Hilfeplanverfahren bewirkt eine Annäherung zur Vereinheitlichung der angebotenen Hilfen. Im Oberbergischen Kreis meinen fünf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Die Planung von Hilfsangeboten muss schon vor der HPK stattfinden, also auch Kontakt zu anderen Kostenträgern. Dies wurde auch vorher geleistet; Fehlende Zielvereinbarung zwischen LVR und Oberbergischem Kreis. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht: davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege

20 Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Oberbergischen Kreis wird von einem der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wird das folgende Beispiel genannt: Individuelle Absprachen, die auf den konkreten Fall bezogen sind

21 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt: Oberbergischer Kreis Verhältnis ambulanter zu en Hilfen in % Menschen mit geistiger Behinderung ,92 : 96,08 7,31 : 92,69 8,53 : 91,47 9,3 : 90,7 LVR 7,49 : 92,51 9,12 : 90,88 11,70 : 88,30 13,12 : 86,88 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Oberbergischer Kreis Menschen mit seelischer Behinderung ,88 : 67,12 35,95 : 64,05 40,15 : 59,85 43,57 : 56,43 LVR 43,34 : 56,66 51,26 : 48,74 57,84 : 42,16 60,35 : 39,65 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Oberbergischer Kreis Menschen mit Suchterkrankungen ,08 : 72,92 38,71 : 61,29 48,65 : 51,35 59,77 : 40,23 LVR 44,73 : 55,27 50,55 : 49,45 53,71 : 46,29 56,95 : 43,05 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Oberbergischer Kreis Menschen mit körperlicher Behinderung ,71 : 94,29 20 : 80 10,81 : 89,19 9,38 : 90,63 LVR 19,73 : 80,27 21,59 : 78,41 21,60 : 78,40 24,76 : 75,24 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

22 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Hilfen im Oberbergischen Kreis belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Hilfen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Oberbergischer Kreis LVR NRW geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Behinderung 1,8 (n=5) 1,8 (n=5) 1,94 (n=181) 1,82 (n=223) 1,88 (n=125) 2,10 (n=63) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) 1,91 (n=379) 1,90 (n=405) 1,97 (n=259) 2,05 (n=126) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Bei steigenden Fallzahlen ein, wenn auch zaghafter, Anstieg bei ambulanten Betreuungen und realer Rückgang er Betreuungen kann nur durch erfolgreiche Umsteuerung erreicht worden sein; Die Zahlen sprechen für sich; Vor dem Hintergrund, dass Leistungsberechtigte immer früher und daher mit immer weniger Ressourcen aus der Akutbehandlung entlassen werden (Im Zentrum für seelische Gesundheit in Marienheide wurde eine Reha-Station komplett und ersatzlos geschlossen), wäre ohne konsequente Umsteuerung sicherlich ein deutlicher Anstieg er Leistungsberechtiger zu beobachten; Im Fachleistungsstunden-basierten Betreuten Wohnen können Menschen betreut werden, die im alten System nicht betreut werden konnten und daher im Wohnheim betreut werden mussten; Die Umsteuerung ist ja quasi vom LVR verordnet. Dies ist keine Aussage hinsichtlich der Qualität der Wohnhilfen diese sehe ich als gegeben an; Anhand der Zahlen, scheint das so zu sein; Mit der neuen Versorgungsstruktur konnte man Klienten erreichen, die sich im bisherigen Betreuungsangebot nicht wiederfinden konnten. Ein Wechsel vom en in den ambulanten Bereich ist häufig mit Ängsten verbunden. Eine deutlichere Verschiebung wird also Zeit brauchen. Außerdem gibt es nach wie vor Klienten, die eindeutig (zumindest für einen begrenzten Zeitraum) Hilfe im en Rahmen benötigen; Es werden vermehrt ambulante Hilfen genutzt, jedoch sind auch viele Menschen erstmals im Ambulant Betreuten Wohnen, die vorher noch nicht im Hilfssystem erfasst waren; Qualifizierte Aussagen sind hier aufgrund der geringen Fallzahlen kaum möglich. Die Befragten begründen die Einschätzung trifft eher nicht zu und trifft nicht zu wie folgt: Allein die Zunahme ambulanter Hilfen verändert das Verhältnis, selbst wenn sich im en Bereich keine Veränderung ergeben; Trotz Überleitung einzelner Leistungsempfänger in die ambulante Versorgung gibt es ständigen Bedarf für e wohnbezogene Hilfe, z.b. aufgrund fortschreitender Krankheitsverläufe. Die individuelle Versorgung mit wohnbezogenen Hilfen ist fachlich korrekt und durchaus begründet. Sie bietet die Möglichkeit adäquater Versorgung, die

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