Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Recklinghausen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Recklinghausen bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein- Westfalen gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspekti- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 ve bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Recklinghausen dargestellt. Aus dem Kreis Recklinghausen konnten insgesamt 26 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um die Teilnahme an der Befragung gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Recklinghausen für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: AG f. Behindertenfragen Kreis Recklinghausen Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen in Marl Behindertenbeirat der Stadt Dorsten Behindertenbeirat der Stadt Gladbeck Behindertenbeirat der Stadt Recklinghausen Die folgenden Träger 4 : AWO Unterbezirk Recklinghausen BARKE ggmbh Behinderte Wohnen in Haltern e. V Caritasverband für das Dekanat Dorsten e.v. Caritasverband für die Stadt Recklinghausen e.v. Caritasverband Gladbeck 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Caritasverband Haltern e.v. Caritasverband Marl e.v. cbt Marl ggmbh Cura Seniorencentrum GmbH Bad Sassendorf Diakonisches Werk ggmbh im Kirchenkreis Herne e.v. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.v. DW Gladbeck- BOT- Dorsten Evangelisches Johanneswerk e.v., Region Recklinghausen Lebenshilfe Castrop, Datteln, Oer-Erkenschwick,Waltrop e.v. Lebenshilfe Dorsten e. V. Lebenshilfe f. Menschen m. geistiger Behinderung Ortsverein Gladbeck e.v. Lebenshilfe Recklinghausen/Herten e.v. Lebenshilfe Wohnen ggmbh LWL- Jugendhilfezentrum Marl LWL- Wohnverbund Marl-Sinsen Seniorenzentrum Grullbad ggmbh Sozialdienst Kath. Frauen Wohnstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel GmbH Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Recklinghausen. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband

5 2 Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Recklinghausen 212 (0,32) 219 (0,34) 232 (0,36) 253 (0,39) 257 (0,4) LWL (0,18) (0,22) (0,24) (0,29) (0,32) NRW (0,14) (0,17) (0,20) (0,24) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 45 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,08. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme ambulanter Leistungen am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt neun abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben

6 Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Unter anderem die höhere Zahl der Anbieter; Im Kreis Recklinghausen wurde die Versorgung mit ambulanten Angeboten verstärkt unterstützt, deshalb auch der Anstieg von Platzzahlen im Betreuten Wohnen; Ein höherer Zuwachs im Kreis Recklinghausen ist auf Grund des knappen Wohnangebotes nicht zu erwarten. Zudem hat der Kreis durch den vorbildlichen Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens durch das DW bereits einen zahlenmäßigen Vorsprung vor fast allen anderen Regionen. Der deutliche Zuwachs in NRW-Gesamt ist wohl auf den effektiven Druck durch die Landschaftsverbände zurückzuführen; Schon vor LWL-Zuständigkeit gut ausgebautes BeWo - Aufhebung der Kontingentierung der Plätze, der Beschränkung der Anzahl der Anbieter und Betreuungsschlüssel; Da ich seit vielen Jahren die Entwicklung der Fallzahlen im Kreis Recklinghausen kenne, wundert es nicht, dass sie insgesamt höher liegt als im Landesdurchschnitt. Der geringe Anstieg über die Jahre habe ich auch nicht anders erwartet, da ich Mitglied der örtlichen Clearingkonferenz bin. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Der Effekt der Ambulantisierung scheint mir eher gering zu sein; Durch die anvisierte Ambulantisierung des Kostenträgers habe ich deutlich höhere Zuwächse erwartet. Eine konsequente Prüfung ambulanter Maßnahmen vor en Maßnahmen hätte einen höheren Zuwachs zur Folge haben können; Die Entwicklung der Zahlen ist mir bekannt, ich habe aber nicht mit der relativ niedrigen NRW-Quote gerechnet. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen im Kreis Recklinghausen nehmen vier der acht Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein- Westfalen geteilt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. So schätzen vier der acht Befragten aus dem Kreis Recklinghausen ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung). Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

7 vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten fünf der sieben der Befragten aus dem Kreis Recklinghausen, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei gibt einer von fünf Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Recklinghausen LWL NRW (0,51) (0,43) (0,36) 397 (0,61) (0,58) (0,49) 427 (0,66) (0,61) (0,59) 472 (0,73) (0,69) (0,72) 492 (0,77) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 161 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,26. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt neun abgegebenen Einschätzungen entfallen sieben auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Ausbau von en Plätzen seitens des LWL weitestgehend nicht unterstützt - Bewilligung von deutlich mehr Fachleistungsstunden im ambulanten Bereich; Wegfall der Kontingente - Aufhebung der Beschränkung der Anzahl der Anbieter und der Betreuungsschlüssel; - 7 -

8 Es gibt durch die gemeinsame Zuordnung, ein klares Ziel zur Kostenreduktion. Von daher ist die Entwicklung, jeweils die günstigste Hilfe zu wählen, verständlich; Ambulant vor Stationär ist die Zielrichtung, trotz Kostenträgerveränderung und verändertem, umfangreichem Antragsverfahren; Schon vor Jahren zeichnete sich ab, dass die Klientel immer jünger und der Anteil der Migranten höher wird; Das Ambulant Betreute Wohnen war bereits recht gut ausgebaut, so dass Steigerungen nicht wie im Durchschnitt zu erwarten waren. Bedarf im en Segment ist weiter nicht gedeckt. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Durch die Verlagerung der Leistungsträgerschaft auf den LWL ist eine Begrenzung der Anzahl der zu Betreuenden pro Anbieter entfallen. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Ich bin über die schnelle Zunahme der Fallzahlen überrascht. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten zwei der sieben Befragten aus dem Kreis Recklinghausen, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Keiner der Befragten gibt jedoch an, dass ihm gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Recklinghausen LWL NRW (0,27) 782 (0,09) (0,09) 185 (0,28) (0,16) (0,13) 188 (0,29) (0,17) (0,16) 212 (0,33) (0,22) (0,19) 222 (0,35) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen

9 Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 43 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,07. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Aufhebung der Kontingentierung, Beschränkung der Anzahl der Anbieter und der Betreuungsschlüssel; Abbau von en Plätzen; Zielrichtung Ambulant vor Stationär, trotz verändertem, umfangreichem Antragsverfahren; Veränderungen sind ja eher gering. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 57,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Recklinghausen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Recklinghausen LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 6 (0,01) 243 (0,03) 573 (0,03) 8 (0,01) 293 (0,03) 657 (0,04) 13 (0,02) 356 (0,04) 721 (0,04) 16 (0,02) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 9 -

10 Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Recklinghausen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Da ich selber an einem Teil der Clearingsitzungen teilnehme, habe ich mit dieser relativ geringen Anzahl an Hilfesuchenden gerechnet. Zudem gibt es kein Anbieter, die speziell für den o.g. Personenkreis tätig ist; Nur geringer Anteil an BeWo, da kein Anbieter für Körperbehinderte im Kreis Recklinghausen vorhanden; Der Bereich ist im Kreis eher ein Randthema. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Recklinghausen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

11 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen Körperbehinderungen Kreis Recklinghausen 10 (1,55) 10 (1,55) 10 (1,55) 0 (0) LWL 214 (2,54) 206 (2,44) 150 (1,78) 29 (0,34) NRW 683 (3,79) 864 (4,79) 525 (2,91) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

12 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Recklinghausen wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 4 LWL: 68% NRW: 65,3% 1 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 4 LWL: 19,8% NRW: 18% 6 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 2 LWL: 21% NRW: 24,1% 1 LWL: 13,3% NRW: 9,7% k.a. LWL: 67,2% NRW: 67,3% k.a. LWL: 15,3% NRW: 20% k.a. LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Recklinghausen in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Durch die Anzahl zugelassener Dienste im Kreis Recklinghausen lässt sich eine weitestgehend flächendeckende Versorgung sicherstellen; Ausreichend Anbieter, Kreisgebiet ist abgedeckt; Eine größere Vielzahl an Diensten hat für den Klienten den Vorteil der Wahlfreiheit. Umgekehrt sind die Dienste in einem Wettbewerb und müssen sich stärker um den Klienten bemühen. Ich habe den Eindruck, dass dies auch zu einer Qualitätsverbesserung führt; Höhere Wahl- und Entscheidungsfreiheit für die Klienten.(Fraglich natürlich die Qualifikation der einzelnen Anbieter); Mehr Wahlmöglichkeiten für Nutzer; Eine größere Zahl vieler kleiner Anbieter würde die Qualität nicht verbessern. Größere Anbieter haben mehr Potential innovativer Weiterentwicklung; Die Struktur des Kreises Recklinghausen mit zehn autonomen Städten unterstützt wohnortnahe Angebote in den Städten des Kreises. negativ Konkurrenzkampf wird größer; Es gilt die Regel: Netzwerk = Erfolg. Gerade die mittlerweile zahlreichen kleineren Träger halten ein solchen Netzwerk meist nicht vor; Es gibt im Kreis Recklinghausen keinen speziellen Fachdienst für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Dies ist sicherlich ein Mangel in der spezialisierten Versorgung; Kreisübergreifende Versorgung durch andere Anbieter erforderlich; Eine erhöhte Anzahl von Fachdiensten verschlechtert die Möglichkeit zu konkreter Zusammenarbeit im Sinne eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes zu kommen und verschlechtert die Transparenz über Dienstleistungen für Klienten/Klientinnen. ohne Einfluss Es gibt keine Dienste; Die Anzahl der Anbieter hat trotzdem den bestehenden Bedarf gedeckt;

13 Da die finanziellen Bedingungen für alle Anbieter gleich sind, hat die vorhandene Anzahl an Anbietern keinen Einfluss. Bei nur einem Anbieter wäre der Einfluss auf Grund mangelnder Konkurrenz eher negativ; schon vor LWL-Zuständigkeit gut ausgebautes BeWo - Eher geringe Anzahl zugelassener Dienste beruht auf früherer Sektionierung / Zulassungsbeschränkung - Nur allmählicher Anstieg der Anzahl der Dienste, dennoch angemessene Versorgung. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistunde geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. 1,02 3,13 0,2 0,45 0 eine bis unter drei 66,84 58,2 67,21 75,68 75 drei bis unter fünf 29,69 33,2 31,38 22,52 12,5 fünf bis unter sieben 2,45 5,47 1,21 1,35 12,5 sieben bis unter neun über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Recklinghausen 2,46 2,57 2,42 2,33 2,52 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 25 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 17, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Recklinghausen den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Recklinghausen die folgenden Begründungen:

14 Aus meiner Erfahrung ist ein Mittelwert um drei FLS realistisch; Die Clearingstelle folgt bei nahezu allen Anträgen den Antragstellenden bezüglich Art und Umfang der Hilfe. Kürzungen oder Erhöhungen werden fachlich nachvollziehbar begründet; Prüfung und Feststellung des Bedarfs im Rahmen des Hilfeplangesprächs, i.d.r. einstimmige Empfehlung des Clearingteams; Eine adäquate Versorgung kann bedarfsgerecht durch den flexiblen Stundensatz gewährt werden. Kritisch anzumerken ist die lange Bearbeitungszeit der Kostenträger bei Erhöhungsanträgen; Die Zahlen entsprechen in etwa denen in unserer Einrichtung. Damit lässt sich die Betreuung gut führen. Ist der Bedarf größer, war es bislang problemlos möglich auch mehr FLS zu erhalten; Die Clearingverfahren sind sehr nah an den Bedarfen der Menschen orientiert. Mehr Kreativität mit höheren FLS in Einzelfällen würde mehr Spielräume eröffnen; Die Erfahrung aus den Hilfeplanverfahren hat gezeigt, dass der Hilfebedarf in dieser Zielgruppe durchschnittlich zwischen zwei bis vier FLS angezeigt ist; Die Anzahl der FLS liegt zum Zeitpunkt in der erwarteten Höhe, da es sich um Klienten/Klientinnen handelt, die überwiegend noch in Rahmen des pauschalfinanzierten Systems aufgenommen wurden. Im Rahmen der Ambulantisierung erwarte ich einen deutlichen Anstieg der FLS, da Klienten/Klientinnen ins Ambulant Betreute Wohnen aufgenommen werden, die zuvor en Hilfen in Anspruch genommene haben. Im Kreis Recklinghausen meinen acht Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: In vielen Bereichen der alltäglichen Lebensführung würde ein höheres FLS-Budget Klienten deutlich mehr Sicherheit und Qualität im ambulanten Setting vermitteln. Zur Forcierung der Ambulantisierung sind deutlich höhere Budgets notwendig; Gerade im Bereich der hauswirtschaftlichen Hilfen gibt es oft eine Unterversorgung; Es gibt einen hohen Bedarf bei der Betreuung von Menschen mit erhöhten Hilfeanforderungen; Um eine e Unterbringung in möglichst vielen Fällen erfolgreich zu vermeiden, muss die ambulante Versorgung umfassender gewährt werden; Die Zeiten sind meist sehr knapp bemessen und müssten etwas höher liegen; Ich schätze den durchschnittlichen Hilfebedarf bei Menschen mit körperlichen Behinderungen höher ein. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird im Kreis Recklinghausen von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

15 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Recklinghausen 1039 (1,6) 1068 (1,65) 1074 (1,67) 1077 (1,68) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Recklinghausen 353 (0,54) 351 (0,54) 357 (0,55) 366 (0,57) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Recklinghausen 133 (0,2) 132 (0,2) 138 (0,21) 125 (0,19) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Recklinghausen 68 (0,1) 59 (0,09) 66 (0,1) 65 (0,1) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Recklinghausen mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 50,28% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 23,37% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 26,35% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

16 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 42,52% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 21,52% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 35,96% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 39,37% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 30,71% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 29,92% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Recklinghausen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 31,34% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 28,36% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 40,30% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 40 mehr Menschen aus dem Kreis Recklinghausen e Leistungen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 26 abgegebenen Einschätzungen entfallen 17 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und sechs auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Wir stehen noch am Anfang der Ambulantisierung. Wenn die Rahmenzielvereinbarungen jedoch erst einmal greifen, ist ein Rückgang möglich; Es wurden neue WH und AWG für geistig behinderte Menschen im Kreis eröffnet. Dadurch konnte noch vorhandener Bedarf in Anträge münden. Stationäre Bedarfe werden auch zukünftig noch leicht steigen (u.a. demographische Entwicklung);

17 Die Zunahme an en Plätzen wurde offensiv begrenzt. Einen Abbau an en Plätzen habe ich nicht erwartet, da zumindest im Kreis Recklinghausen eine zu geringe Zahl er Angebote vorliegt; Ambulantisierung geht nicht auf Knopfdruck, Wohnungsmarkt gibt nicht genügend angemessenen Wohnraum her; Die Anzahl von Menschen in en Einrichtungen hängt nicht von der psychischen Entwicklung der Menschen ab, sondern von der faktischen Existenz an Plätzen. Da im Kreis in bekanntem Umfang weitere Plätze im benannten Zeitraum realisiert wurden, steigt die Anzahl der Leistungsempfänger folglich leicht an; Die Gründe für die Veränderung sind nicht erkennbar; Aufbau und Förderung der ambulanten Dienste; Es gibt ja nur ein sehr geringes Platzangebot; Aufgrund Flexibilisierung des Betreuungsschlüssels bzw. Änderung der FLS werden jetzt mehr Suchtkranke mit hohem Betreuungsbedarf ambulant betreut; Die Anzahl ist annähernd gleichgeblieben, da die vorhandenen Plätze für Menschen mit körperlichen Behinderungen annähernd gleich geblieben sind. Der Ausbau er Plätze ist gestoppt, obwohl die Bedarfe an Plätzen für den Personenkreis der körperlich behinderten Menschen weiter bestehen. (s. lange Wartelisten); Wesentliche Veränderung war nicht zu erwarten. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Mit zunehmendem Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens können verstärkt e Plätze abgebaut werden; es liegen Planungen von Wohngemeinschaften vor, die vorsehen, dass geistig behinderte Menschen Mietverträge mit den Trägern aus dem Bereich der Wohlfahrtverbände abschließen und in eigenen Wohnungen wohnen werden; Ambulantisierung ist hier das Stichwort. Der Kostenträger hat versucht, durch Anreizprogramme und Zielvereinbarungen Träger und Klienten zu motivieren, ins Ambulant Betreute Wohnen zu wechseln, aber mit wenig Erfolg. Wiederum sind die Zahlen nicht gravierend gestiegen, so dass davon auszugehen ist, dass ambulante Wohnhilfen bevorzugt gewählt wurden; Durch den Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens haben wir zumindest eine Stagnation im Bereich der en Maßnahme erwartet. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Die Nachfragen scheinen regional stärker zu sein; Der Bedarf an en Plätzen ist immer noch immens hoch und kann durch die vorhandenen en Einrichtungen gar nicht gedeckt werden. Da die ambulante Hilfe nicht teurer sein darf als die e Hilfe, kommt für die meisten Hilfeempfänger nur die e (weil vordergründig billigere) Hilfe in Betracht; Die Alternative Ambulant Betreutes Wohnen ist noch nicht ausreichend ausgebaut; Als Wohnstätten Busfortshof können wir seit Jahren eine stetig wachsende Nachfrage an en Wohnheimplätzen im Bereich der Psychiatrie beobachten. Die eher konstanten Zahlen im Kreis Recklinghausen dürften daher eindeutig darauf zurückzuführen sein, dass der zuständige Kostenträger der Sozialhilfe einen weiteren Ausbau unserer en Angebote im Kreis nicht unterstützt; Insgesamt erlebe ich höhere Hilfebedarfe bei Menschen mit langjährigen chronifizierten Erkrankungen; Ich glaube, dass der heimliche Bedarf höher ist

18 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Recklinghausen konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 20 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen acht, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Recklinghausen seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Recklinghausen die folgenden Begründungen: Bessere Betreuungsmöglichkeiten durch höhere Anzahlen von Fachleistungsstunden; Der LWL lässt mehr neue Dienste zu als der Kreis vor dem Zuständigkeitswechsel zugelassen hat; Hilfe aus einer Hand - Verbesserung der Angebotsstruktur - Gemeinsame Gremien/Konferenzen. Im Kreis Recklinghausen meinen elf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Eine örtliche Angebotsplanung hängt nicht nur von der Leistungsträgerschaft ab. Vielmehr hängt dies von einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Leistungsanbieter und des/der Leistungsträger ab; Vor dem Hintergrund entsprechender sozialrechtlicher Gegebenheiten ist die Verbindung unterschiedlicher Sozialleistungen grundlegend erschwert. In der Tendenz erleben wir eher eine zunehmende Ausgrenzung chronisch psychisch kranker Menschen. Stichworte: berufliche und medizinische Rehabilitationsleistungen, HARTZ IV; Keine Veränderungen erkennbar. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Kontakte zu kommunalen Diensten und weiteren Anbietern (Kreis Recklinghausen = SpD und Psychiatriekoordinatorin) haben sich eher verringert

19 Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Recklinghausen wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Seit Einbringung der Vorbereitung der Zielvereinbarungen zwischen LWL und Kreis Recklinghausen schaltet sich Politik in die Diskussion und Planung mit ein und erklärt Interesse an Beteiligung. Die Zielvereinbarungen werden im April 2008 unterschrieben; Regionalplanungskonferenz - Bedarf an komplementären Angeboten - Auswertung Leistungsdokumentation. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Ambulantisierungsquoten bis zum Stichtag ; Angebote zu erstellen, die auch den vereinbarten Richtlinien entsprechen; Mit Abschluss der Zielvereinbarung wird die Planung in Ausschüssen der Kommunalpolitik verankert; Trägerinterne Zielvereinbarungen mit dem LWL wirken sich unmittelbar auf die Angebotsentwicklung aus. Datenmaterial für regionale Planung ist zu lückenhaft und unspezifisch. Der Bedarf entwickelt sich dynamisch, Sozialplanung ist zu statisch; Zukünftig Regionalplanungskonferenzen - Bedarf an komplementären Angeboten - Auswertung Leistungsdokumentation. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Recklinghausen gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Recklinghausen wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: AG Wohlfahrt mit Unterarbeitsgruppen zu den Themenbereichen: Wohnen, Familienunterstützende Dienste, Behindertenfahrdienste, Frühförderung (2x); Unterausschuss Wohnen für Menschen mit Behinderung (4x); Mir ist kein solches Planungsgremium bekannt, ich nehme nicht an einem solchen Gremium teil. Einzig ein Gremium aus Trägervertretern und Kreis ist gebildet worden zur Verabredung der Zielvereinbarung mit dem LWL (2x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x)

20 Beispiele für verbindliche Planungsziele: Vorstellung neuer Angebote durch die Träger; Zusammenarbeit und Vernetzung; Die Koordinierungsstelle /Psychiatrie- bzw. Behindertenkoordination im Gesundheitsamt des Kreises sollte zur Schnittstellenreduzierung in diese Gremien zukünftig einbezogen werden. Eine Beteiligung ist erforderlich und wird angestrebt; Nicht bekannt. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Nicht vorhanden. Der Unterausschuss Wohnen wird zwar gerne so genannt, hier wird jedoch nicht geplant, hier werden lediglich getroffene Vereinbarungen zwischen Träger und LWL mitgeteilt; Ein für die Planung bedeutsames Planungsgremium existiert im Kreis Recklinghausen nicht. Auf der Ebene der Städte existiert eine engagierte Orts PSAG Marl; AG Wohlfahrt mit den Unterausschüssen zu den Themenbereichen: Wohnen, Suchterkrankungen (2x); Die AG Planung Wohnen des Kreisgesundheitsamtes Recklinghausen. Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Kreis Recklinghausen (2x); Unterausschuss Wohnen (5x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Krisenmanagement - Hilfen für Kinder von Eltern, die psychisch beeinträchtigt sind - Hilfen für Menschen unter 30, die psychisch beeinträchtigt sind - Erstellung eines Wegweisers - Koordination und Kommunikation einzelner Dienste; In der PSAG auf Stadtebene wird versucht, die komplementären Dienste im gemeindepsychiatrischen Versorgungsverbund besser zu koordinieren; Information und Austausch über Wohnprojekte; Zusammenarbeit und Vernetzung. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Recklinghausen (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Recklinghausen konnte ein Mittelwert von 4 (n=11) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortliche und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 20 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen acht, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Recklinghausen durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der

21 Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Recklinghausen die folgenden Begründungen: Die Clearingverfahren heben die individuelle Situation des einzelnen ab. Sie müssten sich noch weiter in Richtung kreativer hilfebedarfsorientierter Betreuungssetting-Planung entwickeln. Die FLS-vorgaben sind teilweise zu starr um notwendige Spielräume zu entwickeln. Dies gilt jedoch nur für Einzelfälle; Die dezidierte Hilfeplanung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung geistig behinderter Menschen im Alltag. Sie ermöglicht zielorientiert mit der Teilhabe des Klienten passgenaue Hilfen zu entwickeln. Darüber hinaus ist ein "sauberes" Controlling möglich; Bessere Einschätzung des Klienten zur Konkretisierung des Hilfsangebotes; Hilfeplanverfahren ist allen geläufig und erleichtert die Verständigung und den Übergang von Nutzern von einem zum anderen Träger; Die Einführung des Hilfeplanverfahrens ermöglicht eher eine institutionsübergreifende Diskussion zur Behindertenplanung. Im Kreis Recklinghausen meinen elf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Das Hilfeplanverfahren entspricht im Allgemeinen den bislang vorhandenen Angeboten; Jede Institution plant weiterhin nur für sich; Geändert hat sich durch das Verfahren die verschriftlichte Form der Hilfeplanung - die Vielfältigkeit der Möglichkeiten wurde auch vor diesem Verfahren genutzt; Da bisher keine Zahlen vorgelegen haben und Zielvereinbarungen noch nicht abgeschlossen sind, hatte das Hilfeplanverfahren keine Auswirkungen; Daten des Hilfeplanverfahrens, die planungsrelevant sind, stehen nicht zur Verfügung. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position

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