Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Borken Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Borken bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein- Westfalen gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspekti- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 ve bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Borken dargestellt. Aus dem Kreis Borken konnten insgesamt 28 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um die Teilnahme an der Befragung gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Borken für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Arbeitsgemeinschaft "Hilfe für Behinderte" Kreis Borken - Psychosozialer Beirat der PSAG Psychosozialer Beirat Die folgenden Träger 4 : Benediktushof ggmbh Bischöfliche Stiftung Haus Hall Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.v. Caritasverband für das Dekanat Borken e.v. Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.v. Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten Diak. Stiftung Wittekindshof Diak. Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken Guter Hirte Bocholt ggmbh Insel ggmbh für psychosoziale Dienste im Kreis Borken 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Lebenshilfe Bocholt e.v. Lebenshilfe e.v. Borken Sozialdienst Kath. Frauen Sozialdienst Kath. Männer e.v. Sozialwerk St. Georg Westfalen Nord ggmbh St. Antonius Haus ggmbh St. Antonius-Altenpflegeheim GmbH Stift. St.-Vinzenz-Hospital Stiftung Henricus-Hospital Stiftung Petrus Canisius Haus Früchting SW Heuser Heimbetr.-Ges. für Nordrh.-Westf. mbh Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Borken. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Borken begründen. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Borken LWL NRW (0,09) (0,18) (0,14) 54 (0,15) (0,22) (0,17) 71 (0,19) (0,24) (0,20) 81 (0,22) (0,29) (0,24) 95 (0,26) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 4 -

5 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 62 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,17. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme ambulanter Leistungen am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt neun abgegebenen Einschätzungen entfallen acht auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Das Finanzierungssystem wurde modifiziert. Durch die bedarfsgerechte Bewilligung von Fachleistungsstunden kann auf Bedarfe flexibel reagiert werden. Weiterhin zeigen die Ambulantisierungs-Maßnahmen des LWL erste Auswirkungen; Einbeziehung ins Ambulant Betreute Wohnen durch Zuständigkeitsverlagerung; Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens steigt; Aufhebung starrer Betreuungsschlüssel und Kontingentierung; Ausbau der Angebotsstruktur; Einführung individuelles Hilfeplanverfahren; Intensives Bemühen des Kostenträgers durch Ausweitung ambulanter Angebote den kostendruck einzugrenzen; Vom Umfang des infrage kommenden Personenkreises wäre ein größerer Zuwachs zu erwarten gewesen, jedoch ist nachvollziehbar, dass der Weg aus dem Elternhaus oder einer en Wohneinrichtung in eine ambulante Wohnform bei geistig behinderten Menschen schwerer gangbar ist, was Motivation (auch der Bezugspersonen) und der Schaffung angemessener Rahmenbedingungen betrifft. Von daher ist dies nachvollziehbar; Der langsame Anstieg entspricht der Abwägung bei den Betroffenen zwischen der neuen Perspektive und den Risiken; Ich gehe davon aus, dass die Zielvereinbarungen mit den en Trägern zum Ausbau des betreuten Wohnens erst in 2008 voll wirksam werden. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen im Kreis Borken nehmen drei der sieben Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein- Westfalen geteilt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. So schätzen drei der sieben Befragten aus dem Kreis Borken ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung). Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sechs der sechs der Befragten aus dem Kreis Borken, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei geben vier von sieben Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Borken LWL NRW (0,12) (0,43) (0,36) 86 (0,23) (0,58) (0,49) 106 (0,29) (0,61) (0,59) 135 (0,37) (0,69) (0,72) 161 (0,44) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 6 -

7 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 118 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,32. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt acht abgegebenen Einschätzungen entfallen acht auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Vollkommen modifiziertes Finanzierungssystem; offene Verpreislichung mit Fachleistungsstunden entspricht flexiblen Umgang entsprechend der psychopathologischen Dynamik seelischer Behinderung; Das Finanzierungssystem wurde modifiziert. Durch die bedarfsgerechte Bewilligung von Fachleistungsstunden kann auf Bedarfe flexibel reagiert werden; Verbesserte Rahmenbedingungen, höhere Anbieterzahl, bessere Informationen für potentielle Nutzer; Zunahme der Angebote in Trägervielfalt; Steigende Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens; Anerkennung weiterer Anbieter; Aufhebung starrer Betreuungsschlüssel und Kontingentierungen; Individuelle Hilfeplanung; Die Stressoren im Alltag für Erwachsene nehmen zu. Gleichzeitig läuft ein Verambulantisierungsprozess; Es gab bis 2003 deutlich zu wenig Plätze für das Ambulant Betreute Wohnen (Platzzahlbegrenzung). Es musste einen aufgestauten Nachfragebedarf geben. Im Vergleich mit anderen Landkreisen ohne Platzzahlbegrenzung war damit zu rechnen, dass dieser Bedarf bei etwa 150 Plätzen liegen würde. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass der Bedarf noch höher liegt, weil die im jeweiligen Einzelfall begründete und nachvollziehbare Nachfrage ungebrochen anhält. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sieben der sieben Befragten aus dem Kreis Borken, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei geben sechs der sieben Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

8 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Borken LWL NRW (0,06) 782 (0,09) (0,09) 42 (0,11) (0,16) (0,13) 47 (0,13) (0,17) (0,16) 62 (0,17) (0,22) (0,19) 68 (0,18) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 45 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,12. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Vollkommen modifiziertes Finanzierungssystem; offene Verpreislichung mit Fachleistungsstunden entspricht flexiblen Umgang entsprechend der psychopathologischen Dynamik suchtbedingter Behinderung; Die Kontingentierung der Fallzahlen im Ambulant Betreuten Wohnen durch die Kreise ist mit der Überleitung der Aufgabe 39 ff BSHG / SGBII an den LWL aufgehoben worden. Damit konnten die Hilfesuchenden aufgenommen werden; Das Finanzierungssystem wurde modifiziert. Durch die bedarfsgerechte Bewilligung von Fachleistungsstunden kann auf Bedarfe flexibel reagiert werden; Verbesserte Rahmenbedingungen, höhere Anbieterzahl, bessere Informationen für potentielle Nutzer; Zunahme der Angebote in Trägervielfalt; Steigende Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens; Anerkennung von zwei weiteren Anbietern, davon einer auch Wohnheimträger; Aufhebung von starren Betreuungsschlüsseln und Kontingentierungen; Individuelles Hilfeplanverfahren

9 Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Das Ambulant Betreute Wohnen ist immer noch im Aufbau begriffen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten sieben der sieben der Befragten aus dem Kreis Borken, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 57,4%, im Landesdurchschnitt 66,8%). Dabei geben vier der sieben Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Borken LWL NRW (0,01) 87 (0,01) 271 (0,01) 5 (0,01) 243 (0,03) 573 (0,03) 5 (0,01) 293 (0,03) 657 (0,04) 6 (0,02) 356 (0,04) 721 (0,04) 8 (0,02) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%

10 Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Das Finanzierungssystem wurde modifiziert. Durch die bedarfsgerechte Bewilligung von Fachleistungsstunden kann auf Bedarfe flexibel reagiert werden. Weiterhin zeigen die Ambulantisierungsmaßnahmen des LWL erste Auswirkungen; Es existiert nur ein Anbieter; Schwerstmehrfach behinderte Menschen haben häufig en Hilfebedarf; Doppeldiagnosen werden anderen Zielgruppen zugeordnet; "Lediglich" körperlich behinderte Menschen haben häufig keinen Betreuungsbedarf im Ambulant Betreuten Wohnen. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Borken liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. Allerdings geben drei von sieben Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

11 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen Körperbehinderungen Kreis Borken 12 (3,25) 7 (1,9) 4 (1,08) 9 (2,44) LWL 214 (2,54) 206 (2,44) 150 (1,78) 29 (0,34) NRW 683 (3,79) 864 (4,79) 525 (2,91) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

12 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Borken wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 7 LWL: 68% NRW: 65,3% 1 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 0 LWL: 19,8% NRW: 18% 6 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 2 LWL: 21% NRW: 24,1% 0 LWL: 13,3% NRW: 9,7% 6 LWL: 67,2% NRW: 67,3% 0 LWL: 15,3% NRW: 20% 1 LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Borken in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Hilfsmöglichkeiten und Versorgungsspektrum sind deutlich erweitert. Es ergeben sich jedoch auch Koordinierungsbedarfe, um Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck unter den Anbietern möglichst gering zu halten. Kritisch zu betrachten ist der Grundsatz, dass Angebot grundsätzlich auch Nachfrage (Bedarfe) schafft; Versorgungsspektrum und Hilfsmöglichkeiten erweitern sich; Allerdings ergeben sich auch neue Koordinierungsbedarfe; Vor dem Hintergrund guter Kooperationskultur im Bereich der Sozialpsychiatrie gibt es zwar Wettbewerbs- aber keine harten Konkurrenzsituationen auf Kosten Betroffener; Zu beachten ist hier kritischerweise allerdings auch der "Marktgrundsatz": Angebot schafft Nachfrage ; Erweitertes Angebot ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Es gibt zwar neun Anbieter im Kreis Borken für Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung, tatsächlich werden aber alle acht Klienten von nur einem Dienst betreut; Der Kreis Borken ist flächendeckend versorgt; Ausreichend Anbieter; Die Flächendeckung des Angebots wird besser und die Vielfalt der Angebote nimmt zu, ohne dass es bisher zu einer verschärften Konkurrenzsituation gekommen ist; Die Anzahl der vorhandenen Dienste sichert die Versorgung in der Fläche und schafft qualitätsorientierten Wettbewerb. Gleichzeitig ermöglicht eine begrenzte Anzahl von Diensten das Erreichen von Mindestbetriebsgrößen, was für die Sicherstellung von Rufund Hintergrunddiensten erforderlich ist; Trägervielfalt erreicht unterschiedliche gesellschaftliche Gruppierungen; Wahlfreiheit für Leistungsempfänger; Hohe Durchlässigkeit von zu ambulant möglich; Wahlmöglichkeiten für Klienten deutlich verbessert; Mehr Wahlfreiheit, bedarfsgerechte Angebotsstruktur Die regionalen Zuständigkeiten einzelner Träger sind in etwa gleich geblieben. Gute Kooperationskultur innerhalb der PSAG ermöglicht nahezu reibungslose Zusammenarbeit

13 negativ Es existiert nur ein Anbieter, keine neun!! Anbieter für geistig behinderte Menschen verstehen sich auch als Anbieter für körperbehinderte Menschen; Die Entwicklung ist im Kreis Borken nicht so extrem gegeben. Problematisch sind jedoch private Anbieter, die erst mal keinen Arbeitskreisen u. ä. angeschlossen sind. Die Qualität der Arbeit solcher neuer Anbieter sollte von Anfang an den gleichen "Kontrollinstanzen" (z.b. AK, Spitzenverbände; LWL) unterliegen. Klienten fällt es bei großer Angebotsvielfalt oft schwer, einen Anbieter für sich zu wählen. Eine faire "Auswahl" durch den vermittelnden Dienst kann nur schwer erfolgen; Qualitätssicherung bleibt auf der Strecke; Verschärfung des Konkurrenzkampfes zu Lasten der Qualität. ohne Einfluss In Bocholt gibt es "noch" keine Konkurrenz unter den Anbietern. 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistunde 0,61 0 1, eine bis unter drei 53,35 35,11 56,79 73,44 37,5 drei bis unter fünf 35,37 42,55 34, fünf bis unter sieben 9,15 18,09 6,79 1,56 12,5 sieben bis unter neun 0,91 2,13 0, über neun 0,61 2, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Borken 2,97 3,59 2,64 2,31 3,35 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,

14 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 27 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 24, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Borken den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Borken die folgenden Begründungen: Eine derartige Einschätzung wird immer!! von subjektivem Empfinden getragen; Die Bedarfe werden angemessen berücksichtigt; Entspricht in etwa auch unseren Mittelwerten; Auch wenn in einzelnen Fällen die bewilligten Stunden zu knapp bemessen sind, ist insgesamt festzustellen, dass es im Großen und Ganzen passt; Der "Ausgleich kognitiver Defizite" begründet den tendenziell höheren Hilfebedarf, der sich so auch in der Praxis zeigt; Durchschnittlich passt die bewilligte Stundenzahl auch zu den Bedarfen. In wenigen Fällen entspricht die bewilligte Stundenzahl nicht den später benötigten Fachleistungsstunden. In den meisten Fällen kann dann relativ problemlos erhöht werden; Im Laufe der Zeit ist es gelungen, durch laufende Korrekturen bei den bewilligten Fachleistungsstunden den jeweiligen Bedarf ziemlich genau zu treffen. Ausnahme: Klienten mit einem extrem hohen Bedarf an Fachleistungsstunden, die eigentlich besser im en Bereich versorgt werden müssten (Einzelfälle); Entscheidungsfindung im Clearing erfolgt i.d.r. im Konsens; Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Entscheidungen durch das Clearingteam allseits gut angenommen werden; Bisher überwiegend einvernehmliche Bemessungen, keine Abbrüche wegen zu geringer Betreuungsintensität; Problem: Tagesstruktur außerhalb des BeWo; Hilfebedarfe werden im Clearing festgestellt; Im Rahmen des Clearingverfahrens ist nicht zuletzt durch den Einfluss des neutralen und wettbewerbsunabhängigen Sozialpsychiatrischen Dienst und der Behindertenbeauftragten des Kreises Borken gewährleistet, dass wohlabgewogene Entscheidungen getroffen werden. Ohne Einfluss der o.g. Akteure läge die Anzahl der durchschnittlich bewilligten Fachleistungsstunden erheblich höher, da im Rahmen der Clearingsitzungen häufig alternative Hilfsangebote aufgezeigt werden, welche in der Regel auch zur Umsetzung gelangen. Im Kreis Borken meinen drei Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Zu viele Patienten werden zu viel sich selbst überlassen, obwohl ihnen konsequenter geholfen werden müsste. Dies kann nur keiner mehr bezahlen; Bei den Hilfesuchenden besteht sehr häufig ein höherer Bedarf, dieser muss/kann mittels Erhöhungsantrag der FLS durch den Leistungserbringer eingefordert werden. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird im Kreis Borken von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

15 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Borken 687 (1,87) 714 (1,94) 714 (1,93) 727 (1,97) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Borken 177 (0,48) 185 (0,5) 198 (0,54) 193 (0,52) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Borken 38 (0,1) 37 (0,1) 38 (0,1) 41 (0,11) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Borken 37 (0,1) 40 (0,11) 44 (0,12) 44 (0,12) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Borken mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 79,44% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 9,93% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 10,63% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

16 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 49,47% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 17,89% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 32,63% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 51,11% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 15,56% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 33,33% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Borken im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 69,57% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 4,35% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 26,09% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 66 mehr Menschen aus dem Kreis Borken e Leistungen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 27 abgegebenen Einschätzungen entfallen 21 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Ich bin lange im Geschäft, kenne die Landschaft; Die Umwandlung zu ambulant ist noch im Gange. Wie weit die Umwandlung noch zu einem Abbau von en Plätzen führt, ist noch offen, da eine sichere Einschätzung der noch nicht gedeckten en Bedarfe schwierig ist; Entsprechend der demografischen Entwicklung;

17 Ambulantisierungs-Maßnahmen haben in Teilen gefruchtet. Gleichwohl ist die Zahl der en Hilfen nicht zurück gegangen. Neuzugänge sind allerdings zu berücksichtigen. Wartelisten der Einrichtungsträger sind nach hiesigen Kenntnissen weiterhin lang; Die Ambulantisierungsbestrebungen fruchten an einigen Stellen; Gleichwohl erwartete man stärkeren Rückgang er Hilfen, wobei wiederum Neuzugänge zu relativieren scheinen; Die Ambulantisierung geht, denke ich, nicht so schnell und problemlos wie vom LWL erwartet. Die "erste Welle" von Menschen, die aus Wohnheimen ausziehen wird noch relativ gut zu bewältigen sein. Jedoch werden aus meiner Sicht erst mal relativ starke Bewohner ins Ambulant Betreute Wohnen vermittelt. Die "schwächeren" Bewohner benötigen entsprechend auch mehr FLS und zusätzliche Hilfen und stellen in einem "zweiten Durchgang" eine deutlich größere Herausforderung dar. Die wohnortbezogenen Gegebenheiten sind auch nicht für alle Wohnheime gleich gut; Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens hat den Anstieg im en Bereich abgeschwächt; Die Zahlen geben die Ergebnisse der vorherigen Übersichten wieder; Zuwachs an Klienten mit ausgeprägtem Hilfebedarf, der eine e Hilfe erfordert; Konstanz der LE nur möglich durch erleichterte Übergänge in ambulante Hilfe; Sämtliche Träger er Wohnhilfen haben sich den bilateralen Zielvereinbarungen mit dem LWL kooperativ gestellt; Die en Wohnhilfekapazitäten im Kreisgebiet lassen einen stärkeren Rückgang nicht zu; Die en Wohnkapazitäten im Bereich körperlich behinderter Menschen sind ausgeschöpft. Wartelisten sind vorhanden. Klienten leben häufig länger als gewünscht im familiären Umfeld. Ein Rückgang der Leistungsempfänger war auch unter Berücksichtigung der Angebotsstruktur nicht zu erwarten. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens für diese Zielgruppe hätte Wirkung zeigen müssen; Rein finanzielle Erwartungshaltung, sprich Sparzwang, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf der Patienten; Auf Grund der hohen Aufnahmequoten im Ambulant Betreuten Wohnen der stagnierenden Belegung bei unseren en Plätzen und dem fortlaufenden und erfolgreichen Ambulantisierungsprozess hatte ich erwartet, dass die Zahl der versorgten Menschen stabil geblieben sei; Durch Ambulantisierungsprojekt wurden mehr Wechsler ins Ambulant Betreute Wohnen erwartet. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Aufgrund der Alterspyramide bei Menschen mit Behinderungen wäre ein höherer Anstieg zu erwarten; Die Möglichkeiten der Hilfe sind immer noch nicht überall bekannt

18 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Borken konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 25 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 16, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Borken seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Borken die folgenden Begründungen: Diese Verbesserung hängt nicht zwingend kausal mit der Zuständigkeitsverlagerung zusammen. Zeitgleich hat sich im August 2002 der GPV organisiert und zum monatliche Hilfekonferenzen an vier Orten im Flächenkreis eingeführt. Insbesondere diese tragen mit Komplexleistungen zur Verbesserung aus Betroffenensicht bei; Als Suchtberatungsstelle können wir so unser Angebot verstärken; Hilfe aus einer Hand - Regionalplanungskonferenz Vernetzung; Die Clearingstellendes LWL und die Hilfeplankonferenzen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes haben die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation verbessert; Die Zuständigkeitsverlagerung hat zu verbindlichen Verfahren und Strukturen geführt, die sich auch positiv auf die weiteren regionalen Planungen auswirken werden; Auch vor der Hochzonung der ambulanten Wohnhilfen gab es schon regionale Hilfeplankonferenzen, in denen Bedarfe individuell ermittelt wurden. Sowohl im Fachbereich Gesundheit wie auch im Fachbereich Soziales des Kreises Borken steht Hilfesuchenden ein umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung. Eine bedarfsgerechte Hilfestellung wurde schon immer durch enge Kooperation mit verschiedenen Beratungsdiensten erreicht; Die allgemeine Entwicklung, sowohl seitens des Kostenträgers als auch seitens der Anbieter, geht aufgrund begründeter Notwendigkeit in diese Richtung; Durchführung der Regionalen Planungskonferenz im April Im Kreis Borken meinen neun der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Auch vor der Hochzonung der ambulanten Wohnhilfen gab es schon regionale Hilfeplankonferenzen, in denen Bedarfe individuell ermittelt wurden. Sowohl im Fachbereich Gesundheit wie auch im Fachbereich Soziales des Kreises Borken steht Hilfesuchenden ein umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung. Eine bedarfsgerechte Hilfestellung

19 wurde schon immer durch enge Kooperation mit verschiedenen Beratungsdiensten erreicht; Das trägerübergreifende Budget ist eine "Kopfgeburt", das in der realen Umsetzung scheitert, da der Koordinierungsaufwand aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen steht. Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird im Kreis Borken von niemandem geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Borken wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Netzwerkarbeit (Arbeitskreis Behindertenhilfe, Ausschuss für Wohnen und unterstützende Dienste, Runder Tisch zur Situation von Familien mit behinderten Kindern (Bündnis für Familie)); Zielvereinbarung Landschaftsverband mit Träger betrifft auch Umbau der en Angeboten zu Wohnort nahen Angeboten; Perspektive der Platzzahlen im en Bereich; Entwicklung ergänzender Dienste; Ausbaustopp er Wohnplätze - Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Kreis - LWL - Gremienarbeit - Weiterentwicklung komplementärer Angebote. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens, Differenzierung der en Plätze, Ausbau Kontakt- und Beratungsangebote; Einrichtung er Plätze für Menschen mit Suchterkrankungen erfolgte auf Grundlage des Suchtplanes; Netzwerkarbeit (Gemeindepsychiatrischer Verbund mit Hilfekonferenzen, Runder Tisch Demenz, Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung); Leistungs- und Prüfungsvereinbarung; täglich in der Arbeit. Psychiatrierahmenplan und Zielvereinbarungen mit dem LWL und Kreis Borken bei allgemeinen Absprachen im Arbeitskreis; Entwicklung des Sozialen Netzwerkes, gemeinsame Broschüre für das Ambulant Betreute Wohnen im Kreisgebiet, damit Hilfesuchende und andere Institutionen im Netzwerk die notwendige Hilfe finden; Ausbaustopp er Wohnplätze - Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Kreis - LWL - Gremienarbeit - Weiterentwicklung komplementärer Angebote; Umfangreiche Maßnahmengestaltung aus dem Suchtbericht 2005 (Alkoholpräventionskampagne "Vollrausch...ohne mich!"), Entwicklungen um die Kommunalisierung der Landesmittel für Suchthilfe; Entsprechend abgeleitete und politisch beschlossene Maßnahmen

20 Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Borken gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Borken wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Für den Bereich der Menschen mit Behinderung gibt es bislang nicht "das" Planungsgremium. Von zentraler Bedeutung sind die Abstimmungsgespräche zwischen LWL und Trägern; Arbeitskreis Behindertenhilfe (4x); AG Wohnen; AK Wohnen und unterstützende Dienste; PSAG; Psychiatriekoordination; AG ABW; zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Kontakt- und Informationszentrum, Hilfeplaninstrumentarien; Ausbaustopp er Wohnplätze; Das Gremium existiert erst seit einem Jahr; verbindliche Planungsziele werden zwischen freien Trägern und Landschaftsverband vereinbart; Heimatnahe Versorgung im ambulanten und en Bereich, enge Kooperation zwischen professionellen Diensten und Selbsthilfe/ Ehrenamt. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Psychiatriekoordination (2x); Fachbereich Soziales; Gemeindepsychiatrischer Verbund (11x); PSAG-Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft mit Psychosozialem Beirat (7x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x); Fachbereich Gesundheit; Arbeitskreis Betreutes Wohnen; PSAG-Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft AG III: Sucht und Aids; Psychosozialer Beirat; Sucht- und Drogenberatungsstellentreffen (2x); Suchtberatungsstellentreff Treffen der im ABW Beschäftigten im Kreis Borken. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Verbesserung der en Wohnhilfen für schwerstgestörte seelisch behinderte Menschen, Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Sozialpsychiatrie und Jugendhilfe, Maßnahmenergreifung zur Depressionsprävention, Verbesserung der Versorgung demenz- und gerontopsychiatrisch Erkrankter; Versorgung von Klienten mit besonders komplexen Erkrankungen und Störungen, Verknüpfung von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe; Bedarfsaussage zur Frage er Plätze für psychisch behinderte Menschen mit sehr komplexem Hilfebedarf; Rahmenzielvereinbarung mit dem LWL für das Gebiet Kreis Borken; Angebotserweiterung im Freizeitbereich Kooperationen KH Rhede; Erarbeitung einer gemeinsamen Broschüre über die Hilfen für die Zielgruppe

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