Dezernat IV/Kneisler, Bruno. Vorlage SoA_13/2005 zur öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am mit 2 Anlagen

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1 Dezernat IV/Kneisler, Bruno Vorlage SoA_13/2005 zur öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am mit 2 Anlagen An die Mitglieder des Sozialausschusses Weiterentwicklung der Angebote für psychisch behinderte Menschen im Landkreis I. Gemeindepsychiatrische Versorgung; Ausgangssituation und Perspektiven II. Förderung und weiterer Ausbau des Tagesstättenangebotes I. Gemeindepsychiatrische Versorgung im Landkreis Ludwigsburg Ausgangssituation und Perspektiven 1. Ausgangssituation Psychische Erkrankungen sind laut Weltgesundheitsorganisation mit 10,5 % dritthäufigste Erkrankung. Sie können weitgehend unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Stellung usw. auftreten. In Baden-Württemberg wird davon ausgegangen, dass innerhalb eines Jahres bei ca. 6 % der Bevölkerung, d.h. bei Menschen, eine schwerere, behandlungsbedürftige psychische Störung auftritt. Seit der Psychiatriereform in den 70er Jahren prägen folgende, im Landespsychiatrieplan 2000 festgeschriebene Leitziele die Entwicklung der Sozialpsychiatrie: Die Hilfen für psychisch kranke Menschen werden so aufgebaut und weiterentwickelt, dass psychisch kranke Menschen den gleichen Zugang zu Versorgungsangeboten haben, wie somatisch Erkrankte. Die Versorgung erfolgt gemeindenah. Die bestehenden Hilfeleistungen nach dem SGB V und SGB XII, sowie angrenzender Hilfen aus der Jugendhilfe, Pflegeversicherung u.a. werden vernetzt. Betroffene und ihre Angehörigen sind in die Planungen einbezogen. Zur praktischen Umsetzung wurden vielerorts gemeindepsychiatrische Verbünde und gemeindepsychiatrische Zentren aufgebaut. Sie verfolgen das Ziel, die Hilfen koordinierter, und effizienter für die Betroffenen zu erbringen. Leistungen der Krankenkasse, der Pflegekasse, der Sozialhilfe sowie ggf. anderer Leistungsträger sollen gemeindenah gebündelt und so erbracht werden, dass der betroffene Mensch den größtmöglichen Nutzen davon hat und eine Chance auf Genesung und auf Eingliederung in die Gesellschaft erhält.

2 2 Zum Jahreswechsel wurde durch das Verwaltungsreformgesetz und die damit verbundene Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände die Verantwortung für die Eingliederungshilfe vom ü- berörtlichen auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Im Fachbereich Jugend- und Sozialhilfe ist der Geschäftsteil 406 Eingliederungshilfe eingerichtet und bearbeitet seither die Anträge auf Eingliederungshilfe. Mit der Eingliederungshilfe hat der Landkreis auch die Verantwortung für die Psychiatrieplanung auf örtlicher Ebene erhalten. Als Stabstelle bei der Fachbereichsleiterin arbeitet seit Januar eine Mitarbeiterin für die Sozialplanung in der Behindertenhilfe und der Psychiatrieplanung. Eine enge Zusammenarbeit entstand hier sehr schnell mit dem Fachbereich Amtsärztlicher und sozialmedizinischer Dienst und dem Sozialpsychiatrischen Dienst beim Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die ersten Monate waren dadurch geprägt, die Angebote und die Versorgungsstrukturen vor Ort kennen zu lernen. Dabei wurde deutlich, dass ein erheblicher Steuerungsbedarf sowohl bei der Ausgestaltung der Hilfen als auch bei der Vernetzung der Angebote besteht. Der Landkreis Ludwigsburg ist seit auch für die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zuständig. Im Sozialausschuss am (Vorlage SOA_08/2005) wurde aktuelle Situation der Eingliederungshilfe informiert. Voraussichtlich werden im Jahr ,2 Mio. für diese Leistungen erbracht werden müssen. Über die Hälfte aller behinderter Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, sind wesentlich seelisch behindert. 2. Angebote im Landkreis Ludwigsburg Im Landkreis Ludwigsburg existiert ein differenziertes Angebot für seelisch behinderte Menschen (siehe Anlage 1). Die Kliniken Für den stationären klinischen Bereich ist der Landkreis in drei Sektoren aufgeteilt. So ist die Klinik für Allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie Weißenhof in Weinsberg für den nördlichen Landkreis, die Klinik Ludwigsburg für Ludwigsburg und einige angrenzende Gemeinden und die Klinik Winnenden für den süd-westlichen Teil des Landkreises zuständig. Angeschlossen an die Kliniken sind Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA), die insbesondere für schwer chronisch kranke Menschen nach einem Klinikaufenthalt mit ambulanter medizinischer Betreuung den Übergang ins häusliche Umfeld ermöglichen sollen. Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) Der Sozialpsychiatrische Dienst ist im Landkreis Ludwigsburg beim Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz angesiedelt. Er ist erste Anlaufstelle für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige. Er bietet eine Grundversorgung an Hilfen sowie die Vermittlung an weiterführende Hilfen an. Das Land stellt eine finanzielle Förderung für die SpDi zur Verfügung. Derzeit erhält der Landkreis noch einen Zuschuss in Höhe von Im Jahr 2003 wurden die Landeszuschüsse für die SpDi gekürzt und die Pauschalfinanzierung der Krankenkassen gestrichen. Daraufhin nahm der SpDi die durch die Krankenkasse finanzierte Soziatherapie in seine Leistungen mit auf, um das entstandene Defizit zu kompensieren. Derzeit beabsichtigt die Landesregierung aufgrund der positiven Erfahrungen, die in Modellregionen mit gemeindepsychiatrischen Zentren gemacht wurden, die Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Dienste nur noch zu leisten, wenn die Arbeit im Rahmen eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht wird.

3 3 Wohnangebote 1996 wurde in Ludwigsburg die Wohnstätte für seelisch behinderte Menschen von der PsychoSoziales Netzwerk ggmbh (PSN) eröffnet. Hier finden chronisch psychisch kranke Menschen, die rund um die Uhr einen Betreuungsbedarf haben, ein Zuhause. Die begrenzte Platzzahl wurde durch 2 Außenwohngruppen in Ludwigsburg - Ossweil auf 32 Plätze erhöht. In der Karl-Schaude-Stiftung Winzerhausen leben chronisch psychisch kranke, pflegebedürftige Menschen. Seit im Jahr 1998 durch die Richtlinien zum ambulant betreuten Wohnen die Möglichkeit entstanden ist, durch Vergütung von Pauschalen seelisch behinderte Menschen ambulant zu betreuen, haben drei Träger im Landkreis dazu ein Angebot kontinuierlich ausgebaut: das Deutsche Rote Kreuz, die Karlshöhe Ludwigsburg e.v. und die PsychoSoziales Netzwerk ggmbh. Inzwischen werden Menschen in Wohngemeinschaften in Ludwigsburg, Asperg, Ditzingen, Bietigheim-Bissingen und Marbach, sowie in ihrem eigenen Wohnumfeld betreut. Angebote zur Tagesstruktur und zur Integration in das Berufsleben Neben zwei Integrationsfirmen bietet die Reha-Werkstatt Arbeitsmöglichkeiten für arbeitsfähige seelisch behinderte Menschen. Der Integrationsfachdienst akquiriert Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt, vermittelt und unterstützt bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und begleitet zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder bei Konflikten, um die Integration in Arbeit längerfristig zu sichern. Seit 2002 bietet die Tagesstätte der PSN ggmbh ein niedrigschwelliges Angebot zur Tagesstruktur. Kontaktstüble in mehreren Städten und Gemeinden im Landkreis ergänzen das Angebot durch Gesprächskreise für Betroffene und für Angehörige. Diese werden gestaltet in Zusammenarbeit von Kirchengemeinden, Mitarbeitern des SpDi und Freiwilligen. Angebote außerhalb des Landkreises Trotz dieses differenzierten Hilfesystems ist es nach wie vor notwendig, dass Menschen außerhalb des Landkreises beispielsweise stationäre Hilfen in Anspruch nehmen, weil für sie innerhalb des Landkreises kein geeignetes Angebot zur Verfügung steht. 3. Perspektiven und Einschätzung der Verwaltung Psychisch behinderte Menschen finden im Landkreis ein umfangreiches Angebot an Leistungen vor. Die Anbieter erbringen ihre Leistungen häufig unabhängig von einander. Kooperationen finden nur in wenigen Einzelfällen statt. Im Hinblick auf die Zunahme der seelisch behinderten Menschen und der eingehenden Anträge auf Eingliederungshilfe ist eine bessere Planung, Steuerung der Leistungsangebote sowie eine gezieltere Hilfeplanung im Einzelfall notwendig. Die vorhandenen Angebote müssen vernetzt und gebündelt, Leistungen anderer Kostenträger eingebunden und erschlossen werden. Im Einzelnen halten wir folgende Veränderungen für notwendig: 3.1 Personenzentrierte Hilfeplanung Die personenzentrierte Hilfeplanung ist ein Verfahren, in dem mit dem Betroffenen seine Einschränkungen auf der einen Seite und seine vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen auf der anderen Seite, ermittelt werden. Dabei fließen die Sichtweisen der bis dahin den behinderten Menschen begleitenden Personen, wie Ärzte, Kliniksozialdienst, SpDi u.a. mit ein. Gemeinsam

4 4 wird festgestellt, welcher Hilfebedarf vorhanden ist und wer diese Hilfen erbringen sollte. Dabei sollen nicht nur die Leistungen der Eingliederungshilfe, sondern auch die der Krankenkassen und anderer Leistungsträger berücksichtig werden. Schizophrene Krankheiten mit schweren, chronischen Verläufen gehen oft einher mit Behandlungsabbrüchen und wenig kontinuierlicher Versorgung. Die Menschen sind kaum in der Lage, aktiv die Verbesserung ihrer Lebenssituation zu betreiben; sie nehmen Hilfen nur punktuell in Anspruch. Die Folge ist, dass die Hilfen oft nicht gewünschten Erfolg zeigen. Notwendig ist eine kontinuierliche, interdisziplinäre und abgestimmte Vorgehensweise im Hilfeverbund. Im Hilfeplanverfahren werden Ziele bestimmt und deren Erreichung überprüft. Ebenso wird der Umfang der notwendigen Hilfen regelmäßig neu bestimmt. Der SpDi wird die Koordination dieses Hilfeplanverfahrens übernehmen. Von seinem Leistungsprofil her ist er als erste Anlaufstelle für psychisch kranke Menschen gerade zu für diese Aufgabe prädestiniert. Er erhält damit seine ureigenste Koordinationsfunktion im Netz der Anbieter zurück, die nach Einführung der Soziotherapie etwas in den Hintergrund gerückt ist. Da die Trägerschaft des SpDi beim Landkreis liegt, kann somit auch die Eingliederungshilfe von dem vorhanden umfassenden Fachwissen profitieren. 3.2 Flexibilisierung des Leistungsangebotes Menschen in einer Krise oder unmittelbar nach einem Klinikaufenthalt haben häufig einen höheren Betreuungsbedarf. Um sich in ihrem häuslichen Umfeld zu stabilisieren, benötigen sie eine Begleitung, um den Alltag zu bewältigen und für sich einen Weg ins normale Leben zu finden. Bei Menschen, die sich nach einer Krise zunehmend stabilisieren, sollte dieser Hilfebedarf zurückgehen oder sogar enden. Die derzeitigen Hilfen im ambulant betreuten Wohnen berücksichtigen diese unterschiedlichen Bedarfe nicht und eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Hilfebedarfs findet kaum statt. Wir werden deshalb anstelle der bisherigen Vergütung durch Pauschalen passgenaue Hilfe auf der Basis von Fachleistungsstunden mit den Trägern vereinbaren. Hiermit wurden bereits in der Jugendhilfe umfangreiche positive Erfahrungen gemacht. Darüber hinaus muss geprüft werden, in welcher Form pflegerische Leistungen nach dem PfegeVG mit integriert werden können, um Menschen mit höherem Betreuungsaufwand auch noch ambulant betreuen zu können. 3.3 Qualitätssicherung Verfahren zur Dokumentation und Qualitätssicherung sind zu vereinbaren. 3.4 Schaffung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Der SpDi hat eine Schlüsselfunktion und ist aus dem Netz der ambulanten Dienste nicht wegzudenken. Viele Menschen haben sich im Laufe der letzten Jahre nur aufgrund der Begleitung durch den SpDi im häuslichen Umfeld stabilisieren können, so dass weitere Klinikaufenthalte oder ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden konnte. So sollte schon allein, um die Zuschüsse für den SpDi zu sichern, ein gemeindepsychiatrischer Verbund gegründet werden.

5 5 Über diese finanziellen Beweggründe hinaus ist ein GPV jedoch auch aus fachlicher Sicht umzusetzen. Der Landkreistag fordert in einem Eckpunktepapier gemeinsam mit Städtetag und Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg die Schaffung eines ambulanten Verbundes, welcher - die ambulante Grundversorgung sichert und zur Verbundaufgabe macht, - die bisherigen Bausteine bündelt und weitere Partner sucht, dabei - personenzentrierte Hilfen erbringt - Komplexleistungen entwickelt und - neue Leistungen erschließt. Durch den Verbund sollen psychosoziale und medizinische Angebote besser kombinierbar und der Übergang von stationär zu ambulant durchlässiger werden. Doppelstrukturen müssen vermieden werden. Gemeinsam müssen alle Anbieter mit der Landkreisverwaltung eine Versorgungsverantwortung übernehmen, d.h. auch für Menschen, deren Betreuung sich schwierig gestaltet, muss der Verbund eine Lösung finden. 3.5 Dezentralisierung der Angebote Bislang sind die meisten Angebote in Ludwigsburg angesiedelt. Im restlichen Kreisgebiet befinden sich lediglich einzelne Wohngemeinschaften im ambulant betreuten Wohnen und die Kontaktstüble mit wöchentlichen Gesprächskreisen für Betroffene und für Angehörige. Aus Sicht der Verwaltung muss geprüft werden, inwiefern eine weitere Dezentralisierung für unseren großen Landkreis notwendig und sinnvoll ist, um eine gemeindenahe Versorgung zu ermöglichen. II. Förderung der Tagesstätte 1. Ausgangslage und Weiterentwicklung Die Tagesstätte wird seit 2002 von der Psychosoziales Netzwerk ggmbh betrieben und ist ein zentrales Angebot der ambulanten Sozialpsychiatrie. Hier finden seelisch behinderte Menschen niedrigschwellig Zugang zu Hilfen im Alltag, Beratung, Kontakt nach außen, Leben in der Gemeinschaft. Eine ausführliche Konzeption der Tagesstätte ist in der Anlage 2 beigefügt. So bedeutend das Angebot für die betroffenen Menschen ist, so sehen wir derzeit die Möglichkeiten der Tagesstätte noch nicht ausgeschöpft. Im GPV sollte die Tagesstätte zentrale Anlaufstelle und Knotenpunkt für die verschiedenen Dienste sein. Hier sollten die vorhandenen Ressourcen zusammenlaufen und damit beispielsweise auch medizinische und therapeutische Hilfen integriert werden. Die Reha-Werkstatt sollte die Tagesstätte dabei unterstützen, Zuverdienstmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen für Menschen zu schaffen, die nur begrenzt arbeitsfähig sind. Viele seelisch behinderte Menschen verfügen aufgrund ihres Alters nur über eine sehr geringe Rente, so dass für sie diese Verdienstmöglichkeiten neben den tagesstrukturierenden, selbstwertsteigernden Wirkungen durchaus finanzielle Anreize bietet. Die Tagesstätte ist auch weiterhin ein zentrales Angebot für psychisch behinderte Menschen im Landkreis Ludwigsburg. Allerdings ist eine Weiterentwicklung des Angebotes notwendig. Gespräche haben hierzu bereits mit dem Träger PSN stattgefunden.

6 6 Erste Ziele sind: Die Öffnungszeiten werden ausgeweitet, damit mindestens bis Uhr ein Angebot zur Verfügung steht. Die Tagesstätte sucht verstärkt die Kooperation mit anderen Diensten. Ihr Angebot soll in die Tagesstätte integriert werden. Dies führt zum einen zu Synergieeffekten beim Personalbedarf, zum anderen können Zugang und Vermittlung von Hilfen effektiver erbracht werden. Integriert werden sollen medizinisch, therapeutische Leistungen durch die PIA, ggf. durch niedergelassene Fachärzte und Therapeuten, Zuverdienstmöglichkeiten, sowie weitere Beratungsangebote durch den SpDi. Die dadurch entstehenden Ressourcen sollen für eine Dezentralisierung genutzt werden. Im Hinblick auf ein gemeindenahes Angebot ist zu prüfen, ob und in welcher Form an weiteren Standorten tagesstrukturierende Angebote errichtet werden sollten. Hier kann an eine Ausweitung der Kontaktstüble oder an Kooperationen mit bestehenden örtlichen Einrichtungen gedacht werden. 2. Finanzierung der Tagesstätte in Ludwigsburg Die Tagesstätte wurde bis Ende 2004 durch den Landeswohlfahrtsverband nach den LWV- Richtlinien gefördert. Die Förderung setzte sich aus einem Sockelbetrag, einem Mietzuschuss sowie einer einwohnerbezogenen Zusatzförderung zusammen. Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes ist diese Aufgabe seit in der Zuständigkeit des Landkreises. Für das Jahr 2005 wurde der Zuschuss in Höhe von analog der Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes in gleicher Höhe (vgl. Haushaltsplan 2005, Anlage 4) weiter übernommen. Die Förderung ist ab grundsätzlich umzustellen. Hierzu wurden mit dem Träger Personalschlüssel ausgehandelt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Öffnungszeiten auf 8 Stunden erweitert werden und in der Regel zwei Mitarbeiter in dieser Zeit in der Tagestätte sind. Der Personalbedarf sieht nun wie folgt aus: Leitung 0,1 VK, Fachkräfte (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) 1,1 VK, Arbeiterzieher 1,0 VK, Hauswirtschaft 0,5 VK + Praktikanten, Honorarkräfte und Bürgerhelfer. Zusätzlich sind die tatsächlichen Miet- und Nebenkosten für die Tagesstätte zu übernehmen. Zuschuss: Personal- uns Sachkosten Miet- und Nebenkosten Gesamt Vorschlag: Zuschuss des Landkreises in Höhe von und Fortschreibung des Zuschusses jeweils auf Basis der allgemeinen Erhöhung der Pflegesätze. 3. Weiterentwicklung Der Bedarf insbesondere an einem niederschwelligen Angebot wie der Tagesstätte besteht auch an weiteren Standorten im Landkreis Ludwigsburg. Die Tagesstätte ist das zentrale Angebot eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes, den es gilt, im nächsten Jahr aufzubauen. Der Landkreis Ludwigsburg ist einer der größten Landkreise in Baden-Württemberg und verfügt zur Zeit nur über eine Tagesstätte im Stadtgebiet Ludwigsburg. Für Bürger aus Städten und Gemeinden, die nicht im Nahraum von Ludwigburg wohnen, bedeutet dies weite Wege. Gerade für Menschen mit einer Behinderung stellt dies eine Schwierigkeit dar. Sie verfügen in der Regel über kein eigenes Auto und keine Fahrerlaubnis. Nur wenige haben ein eigenes Einkom-

7 7 men. Daher stellt es für sie ein Problem dar, die Anfahrt zu organisieren und die Kosten zu finanzieren. Dieses Problem kann auch nur bedingt durch den Fahrdienst der Tagesstätte abgedeckt werden. Daher sind weitere Tagesstätten an 2 3 Standorten im Landkreis notwendig. Da leider hierzu nur wenig Planungsdaten vorliegen, müssen wir genau abprüfen, in wie weit ein Angebot in anderen Städten im Landkreis sinnvoll ist. Hier ist die Unterstützung der Stadt, der Kirchen, anderer freier Träger, der jeweiligen Psychiatrie und der niedergelassenen Ärzte notwendig. Sie müssen gemeinsam mit uns und dem PSN dies verwirklichen. Die Personalschlüssel und auch die Öffnungszeiten müssen bei diesen Standorten nicht denen der Tagesstätte Ludwigsburg entsprechen. Wir gehen hier u.a. von kürzeren Öffnungszeiten aus. Es wird daher vom Fachbereich Sozial- und Jugendhilfe folgender Vorgehensweise vorgeschlagen: a) Finanzierung einer 0,5 Stelle zuzüglich Sachkosten in Höhe von ab dem Haushaltsjahr Um Synergieeffekte zu erreichen, wird diese Stelle beim PSN angegliedert. b) Aufbau einer weiteren Tagesstätte im Jahr 2006 an einem weiteren Standort im Landkreis. c) Konzept im Jahr 2006 zur Einrichtung weiterer Standorte. Bei der Beurteilung und Bewertung ist auch zu berücksichtigen, dass der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger für diese Personen Hilfe im Einzelfall leisten müsste. Wir haben daher ein finanzielles Interesse am gezielten Ausbau des Tagesstättenangebotes im Landkreis Ludwigsburg. Vorschlag: Zuschuss des Landkreises in Höhe von und Fortschreibung des Zuschusses jeweils auf Basis der allgemeinen Erhöhung der Pflegesätze. Beschlussvorschlag: 1. Der Sozialausschuss ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Versorgung im Landkreis einverstanden. 2. Der Sozialausschuss beschließt die Weiterführung der Tagesstätte für seelisch behinderte Menschen im Rahmen der beigefügten Konzeption sowie den Ausführungen zur Weiterentwicklung der Tagesstätte. 3. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag ab dem Jahr 2006 jährlich für die PSN ggmbh a) einen Zuschuss in Höhe von für Tagesstätte Ludwigsburg, b) einen Zuschuss in Höhe von für den Ausbau des Tagesstättenangebotes unter Berücksichtigung der Punkte Nr. 3 a) c) sowie die Fortschreibung der Zuschüsse jeweils auf Basis der allgemeinen Erhöhung der Pflegesätze zu bewilligen.

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