Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt BIELEFELD Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zu Bielefeld bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Bielefeld dargestellt. Aus Bielefeld konnten insgesamt 30 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen der Stadt Bielefeld für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Beirat für Behindertenfragen in Bielefeld Dachvereinigung für Behindertenarbeit Die folgenden Träger 4 : Alt und Jung Nord-Ost e.v. Alt und Jung Süd-West e.v. Ambulant - Hand in Hand ASD mobil AWH - Ambulante Wohnhilfen ggmbh AWO BV Ostwestfalen-Lippe Curanum Westfalen GmbH Die Grille e.v. Ev. Stiftung Ummeln Evangelisches Johanneswerk e.v. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Gebal GmbH Gemeinsam Wohnen in Bielefeld e.v. Gesellschaft für Sozialarbeit e.v. Hilfe für alleinstehende wohnungslose Mitbürger e.v. Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Regionalverband Ostwestfalen Lebenshilfe Wohnstätten ggmbh Lebensräume e.v. Pension plus ggmbh Rückenwind beraten, betreuen, pflegen SYNPRAX e.k. Vida leben GmbH & CO. KG VIOS, Psychiatrische Krankenpflege und Eingliederungshilfe GmbH & Co.KG von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Stiftungsber Integrationshilfe von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Stiftungsbereich Behindertenhilfe Westf. Diakonissenanstalt Sarepta Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf die Stadt Bielefeld. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Bielefeld LWL NRW (0,6) (0,18) (0,14) 229 (0,7) (0,22) (0,17) 225 (0,69) (0,24) (0,20) 262 (0,8) (0,29) (0,24) 273 (0,84) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 4 -

5 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 76 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,24. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt elf abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', fünf auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : "Ambulantisierungsdruck" durch Zielvereinbarungen; Fortschreitende Angebotsentwicklungen auf Basis einer prinzipiell gut ausdifferenzierten Trägerlandschaft; ABW war auch in der Vergangenheit schon gut ausgebaut - Komplexeinrichtungen haben/hatten Ambulantisierungspotential. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Es gibt zunehmend ambulante Unterstützungsangebote und immer mehr Anbieter. Die Menschen, die in ambulanter Betreuung wohnen, sind i.d.r. sehr zufrieden. Es gibt viele Menschen, die aus meiner Sicht im en Bereich überversorgt oder auch im Elternhaus zu lange ungefördert leben. Ich dachte, ambulante Betreuung wäre schon selbstverständlicher; Eine jährliche Zunahme um ca. 10% hatte ich erwartet, da in Bielefeld eine entsprechende Infrastruktur besteht. Es gibt viele Anbieter, genügend Wohnungen und eine entsprechende Nachfrage (gute Aufklärung); Immer mehr e Einrichtungen werden geschlossen und die Bewohner ins ambulant betreute Wohnen vermittelt; Obwohl Bielefeld eine Hochburg für das ABW zu sein scheint, habe ich einen höheren Anstieg der Fallzahlen erwartet. Insbesondere, da aus meiner Sicht auch die Zahl der Anbieter gestiegen ist; Ich bin davon ausgegangen, dass Bethel größere Kontingente in das ambulant betreute Wohnen schicken würde. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppe hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen in Bielefeld nehmen drei der sechs Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein-Westfalen geteilt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. So schätzen drei der sechs Befragten aus Bielefeld ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung). Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten fünf der acht Befragten aus Bielefeld, die dazu eine Angabe machen konnten, mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei besagen vier der sieben vorliegenden Antworten, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Bielefeld LWL NRW (1,45) (0,43) (0,36) 625 (1,91) (0,58) (0,49) 597 (1,82) (0,61) (0,59) 592 (1,81) (0,69) (0,72) 632 (1,94) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 6 -

7 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in Bielefeld in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 157 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,5. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Immer mehr e Einrichtungen werden aufgelöst. Wegfall familiärer Hilfssysteme; Trotz der hohen Ausgangszahl gibt es noch Nachholbedarf. Der Grundsatz "ambulant vor " hat in Bielefeld hohe Bedeutung; Der Hilfebedarf wird ambulant und bedarfsorientiert abgedeckt; ABW war auch in der Vergangenheit schon gut ausgebaut - Komplexeinrichtungen haben/hatten Ambulantisierungspotential - Öffentlichkeitsarbeit des LWL hat Bewusstsein für ABW geschärft. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Wenn der Grundsatz ambulant vor ernst genommen wird, müssen die Zahlen steigen. Der tatsächliche Bedarf ist m. E. nach auch noch immer nicht abgedeckt. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Das Ambulant Betreute Wohnen war in Bielefeld zum bereits umfangreich und differenziert ausgebaut. Dass es eine so starke weitere Zunahme des Ambulant Betreuten Wohnens seit 2003 in Bielefeld gibt, war m. E. nicht zu erwarten. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten drei der fünf der Befragten aus Bielefeld, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei besagen zwei der vier Antworten, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind

8 2.3 10Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Bielefeld 32 (0,1) 155 (0,47) 141 (0,43) 170 (0,52) 203 (0,62) LWL 782 (0,09) (0,16) (0,17) (0,22) (0,24) NRW (0,09) (0,13) (0,16) (0,19) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in Bielefeld in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 171 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,53. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen drei auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Ambulante Strukturen greifen und werden von der Bevölkerung akzeptiert. Das Hilfenetz ist dichter geworden; Identisch wie seelisch Behinderte. Es gibt trotz der hohen Zahlen Nachholbedarf; Der Hilfebedarf wird ambulant und bedarfsorientiert gesteuert. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Davon mussten wir ausgehen, weil unser Dienst erst vor einigen Jahren gegründet wurde. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Das Ambulant Betreute Wohnen war in Bielefeld zum bereits umfangreich und differenziert ausgebaut. Dass es eine so starke weitere Zunahme des Ambulant Betreuten Wohnens seit 2003 in Bielefeld gibt, war m. E. nicht zu erwarten; - 8 -

9 ABW war bereits gut ausgebaut - Anzahl Anbieter hat sich nicht groß verändert - offensichtlich Nachholbedarf. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten drei der fünf der Befragten aus Bielefeld, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 57,4%, im Landesdurchschnitt 66,8%). Dabei besagen drei der fünf Antworten, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Bielefeld LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 39 (0,12) 243 (0,03) 573 (0,03) 39 (0,12) 293 (0,03) 657 (0,04) 50 (0,15) 356 (0,04) 721 (0,04) 52 (0,16) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Der Hilfebedarf wird ambulant und bedarfsorientiert gesteuert; Vorhandene Angebote; Aktive Szene für experimentelle / alternative Wohnformen

10 Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Zusammensetzung der Daten unklar: Wir finden unsere Kunden nicht in der Tabelle wieder. Die Zuwächse erscheinen uns nicht plausibel. Wir hatten Kunden im Jahr 2003, die über die Stadt Bielefeld im Rahmen der Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege abgerechnet wurden; Es wird unterstellt, dass der Stand zum nicht stimmt. ABW war auch für diesen Personenkreis gut ausgebaut. Ansonsten Ausbau auf sehr hohem Niveau, evtl. Sonderrolle Bielefeld für Menschen mit Behinderung durch Bethel beachten. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten eine der fünf der Befragten aus Bielefeld, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 51,4%, im Landesdurchschnitt 74,3%). Dabei besagen drei der sieben Antworten, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 3 2Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick

11 Stadt Bielefeld LWL NRW Anzahl der Ambulante Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 10 (3,06) 214 (2,54) 683 (3,79) seelischer Behinderung 13 (3,98) 206 (2,44) 864 (4,79) 9 (2,76) 150 (1,78) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 2 (0,61) 29 (0,34) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich. Die Befragten bewerten die Entwicklung in Bielefeld wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung Positiv Negativ ohne Einfluss 9 LWL: 68% NRW: 65,3% 1 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 1 LWL: 19,8% NRW: 18% 3 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 3 LWL: 21% NRW: 24,1% 0 LWL: 13,3% NRW: 9,7% 4 LWL: 67,2% NRW: 67,3% 2 LWL: 15,3% NRW: 20% 0 LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung 4 LWL: 28,6% NRW: 47,3% 2 LWL: 34,9% NRW: 23,3% 0 LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für Bielefeld in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.)

12 Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Fördert inhaltliche Auseinandersetzungen und damit (teils auch experimentell) neue bedarfsorientierte methodische Ansätze, Strukturen und Rahmenbedingungen; Die Wahlfreiheit für die Menschen mit Behinderung erhöht sich. Ob sich kleine private Anbieter auf dem Markt auf Dauer halten werden, bezweifle ich; Die Vielzahl der Anbieter erhöht die Wahlfreiheit für die Menschen mit Behinderung. Der Markt wird sich wie bei den ambulanten Pflegeeinrichtungen regulieren; Je mehr Anbieter, desto mehr Auswahl hat der Kunde. Andererseits kann sich unter dem Konkurrenzdruck auch die Qualität des Angebots verringern; Die Vielfalt der Dienste wird von vielen Klienten geschätzt. Der Markt darf nur nicht immer unübersichtlicher werden; Größere Anzahl und in der Folge auch Schwerpunktbildung verbessern die Wahlmöglichkeiten der Klienten und fördern die Fachlichkeit, wenn gleichzeitig die fachlichen Standards beachtet werden (z.b. durch Gemeindepsychiatrische Verbünde). Viele Träger in einer Region erzeugen aber auch höhere Fallzahlen; Nur die Mischung von "kleinen" und "großen" Anbietern ermöglicht es jedem, den Anbieter zu finden, der seinen Bedürfnissen gerecht wird. Manche Bewohner brauchen die Sicherheit eines großen, andere die Individualität eines kleinen Anbieters. Gute Umsetzbarkeit Wunsch- und Wahlrecht; größere Wohnortnähe durch mehr Anbieter; Durchlässigkeit von zu ambulant ist besser; gute Auswahlmöglichkeiten für Nutzer; Durchlässigkeit von zu ambulant hoch; ansonsten Anbieterzahl sicher ausreichend; Vielfalt ermöglicht Wunsch- und Wahlrecht, aber auch die Gefahr, dass Anbieter Klienten suchen; Wunsch- und Wahlrecht nur mit mindestens zwei Anbietern umsetzbar; Durch verschiedenste Betreuungsangebote und Spezialisierungen der Anbieter können Klienten mit besonderen Bedürfnissen einen für sie passenden Anbieter finden. Kooperationen mit den anderen Anbietern werden möglich; Es herrscht eine große Angebotsvielfalt. Es haben Spezialisierungen stattgefunden, Kooperationen werden möglich; Fördert inhaltliche Auseinandersetzungen und damit (teils auch experimentell) neue bedarfsorientierte methodische Ansätze, Strukturen und Rahmenbedingungen. negativ Bei 13 Leistungsanbietern für Menschen mit seelischer Behinderung (SB) und neun Leistungsanbietern für Menschen mit längerfristiger Suchterkrankung/Behinderung (Sucht) ist eine ausreichende Abstimmung der Qualitätsstandards, der Hilfeplaninstrumente, des Verfahrens und der Kooperation und Vernetzung im gesamten Hilfesystem auch unter dem Engagement des GPV schwierig und aufwändig; Der Bedarf ist höher als die Zulassung; Weil zu wenig Anbieter am Markt sind; Insbesondere die kommerziellen und nach 2003 zugelassenen Anbieter unterliegen kaum einer Qualitätskontrolle, die HPK ist damit überfordert. Die Kontrollen des LWL scheinen mir sehr oberflächlich zu sein. ohne Einfluss Grundsätzlich ist es gut, dass es unterschiedliche Anbieter mit unterschiedlichen Profilen gibt. Aus unserer Sicht werden aber die Betroffenen häufig nicht über mögliche Anbieter informiert und dann besteht keine "Wahlfreiheit". Somit haben die Betroffenen häufig gar keinen Nutzen davon, dass es unterschiedliche Anbieter gibt. Die Interessen der Anbieter stehen zu sehr im Vordergrund

13 4 3Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden (FLS) zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistungsstunde geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. 1,29 3,03 0, eine bis unter drei 49,54 41,67 51,57 55,43 40,74 drei bis unter fünf 41,22 42,05 40,69 41,85 40,74 fünf bis unter sieben 6,47 10,23 5,77 2,17 14,81 sieben bis unter neun 0,74 1,52 0,49 0,54 0 über neun 0,74 1,52 0,49 0 3,7 Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Stadt Bielefeld 3 3,22 2,74 2,64 3,38 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 29 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 19, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Bielefeld den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Bielefeld die folgenden Begründungen: Als ehemaliges Mitglied der Clearingstelle habe ich über die Ermittlung und Festlegung der Fachleistungsstunden Einblick bekommen. Nur in wenigen Fällen wurde gegenüber der beantragten Stundenzahl abweichend entschieden. In einigen Fällen sahen die Mitglieder der Clearingstelle den Bedarf als zu hoch angesetzt an, hingegen in anderen als zu gering. In der Regel wurde dies mit den Betroffenen und dem Dienst in der Sitzung besprochen und gegenseitig akzeptiert. So lange es möglich ist, entsprechend dem ermittelten Bedarf angemessene Fachleistungsstunden entgegenzustellen, die auch deutlich höher sein können als der Durchschnitt, halte ich die Methode der Ermittlung als auch die von mir beobachtete Praxis für gut; Bei der Zusammenarbeit mit dem LWL bzgl. der Bedarfserhebung werden in der Regel alle relevanten Rahmenbedingungen berücksichtigt;

14 Es reicht in der Regel aus. In Krisenzeiten können kurzfristige Erhöhungsanträge gestellt werden; Es gibt eine kontinuierliche Hilfeplanung in unserem Dienst. I.d.R. werden unsere Anträge bewilligt. Treten Mehrbedarfe während des Bewilligungszeitraumes auf, werden auch diese nach Begründung i.d.r. bewilligt. Wir haben selten den Fall, dass wir Bedarfe aufgrund fehlender Stunden nicht decken können; Wollte man, wie in Oldenburg, jedem Menschen das Recht auf ambulante Wohnformen einräumen, so müsste das Verhältnis ganz anders aussehen; Bei noch intensiverer Nutzung des ambulanten statt des en Bereichs steigt der Bedarf noch in der Kategorie der FLS über sieben Stunden pro Woche. Dazu sind aber die Kriterien der Erbringung der Leistung zu ändern (eye to eye, Unterschriftenregelung usw.); Ich glaube, dass die HPK die beantragten FLS in der Regel ausreichend überprüft. Es kommt aber immer wieder vor, dass vor allem einige kommerzielle Träger viel zu hohe FLS beantragen. Das gilt teilweise auch für die en Hilfeplaner; Clearing entscheidet über Höhe der FLS und dies gilt nicht nur für Neufälle, sondern auch für alle Veränderungen oder Verlängerungen; Suchtkranke haben in trockenen Phasen oft nicht so einen erhöhten Betreuungsbedarf. Sie können in diesen Phasen vieles eigenständig erledigen; Die Anzahl der FLS entspricht den Bedarfen, weil eine flexible Handhabung möglich ist; Im Clearing wird über FLS entschieden; sofern ISB, wird Behindertenhilfefachdienst des LWL tätig. In Bielefeld meinen neun Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegt (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: 1) Betreuungsaufwendungen (s. z. B. GMG, Dokumentationspflichten, Einbeziehung von Diensten in Clearingstellen etc.) sind höher geworden. 2) Falls Ambulantisierung als Vorgabe zur Normalisierung des Alltags und nicht als Kostenbegrenzungsinstrument gilt, sind noch Zielgruppen zu betreuen, die deutlich höhere Betreuungsaufwendungen haben. 3) M.E. ist überdies die kommunikative Einbindung Betroffener i. S. wohnbereichsbezogener Integration (Vermeidung von Vereinsamung) nicht immer ausreichend; Mich erstaunt, dass ca. 87% aller ambulant betreuten Menschen mit einer geistigen Behinderung mit weniger als 5 Stunden pro Woche auskommen sollen. Ich gehe davon aus, dass hier die persönlichen Netzwerke, Freunde, Familie, etc. eine Menge an Aufgaben übernehmen; Spartendenzen decken sich manchmal nicht mit dem Bedarf des Klienten; Fortschreitende Alterungsprozesse / latente Überforderungen betreuender Familienangehöriger, deren Leistung im Konzept Betreuter Wohnformen einbezogen wird; Wir haben als Anbieter keine Leistungsvereinbarung über FLS, sondern nur über Assistenzleistungen. Der tatsächliche Bedarf wird nicht erfasst, da z.z. nur Assistenzleistungen erbracht und abgerechnet werden können

15 5 4Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Bielefeld 588 (1,79) 595 (1,82) 572 (1,75) 571 (1,76) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Stadt Bielefeld 325 (0,99) 314 (0,96) 309 (0,95) 291 (0,9) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Stadt Bielefeld 121 (0,37) 121 (0,37) 133 (0,41) 146 (0,45) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Stadt Bielefeld 40 (0,12) 47 (0,14) 45 (0,14) 43 (0,13) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in Bielefeld mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 65,34% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 13,52% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurch

16 schnitt: 17,58%) und 21,14% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 84,86% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 8,10% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und 7,04% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das obere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 60,14% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 29,71% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und 10,14% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Bielefeld im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 61,22% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 20,41% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und 18,37% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in neun der 54 Gebietskörperschaften einen Rückgang der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 23 Menschen weniger als zum Stichtag aus Bielefeld e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 27 abgegebenen Einschätzungen entfallen elf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', 14 auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Stabilisierung auf hohem Niveau;

17 a) Stand der gegenwärtigen Diskussion um ambulante Wohnformen b) Erwartete LWL- Strategien mit Blick auf Abschluss von Zielvereinbarungen (Frage: teilweise doch billiger als ambulant mit einer hohen Anzahl von Fachleistungsstunden pro Woche?); Von uns selbst initiierter Platzabbau!; Speziell die vba versuchen, Plätze abzubauen und Menschen in ihre Ursprungsregion zurückzuverlegen; Es wird immer einen gleichbleibenden Anteil Suchtkranker geben, die nicht in der Lage sind, zumindest vorübergehend ein Leben außerhalb einer en Einrichtung zu führen; Suchtkranke werden eher erreicht; Leicht steigender Bedarf, da es mehr Suchtkranke gibt; Kleine Zielgruppe, die ohnehin prinzipiell für Ambulant Betreutes Wohnen Voraussetzungen mitbringt; Seit Jahren konstantes Ergebnis auf Landesniveau. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Der Trend wird sich zukünftig verstärken, da ambulante Hilfe bedarfsorientiert und wirtschaftlich ist; Weil immer mehr e Einrichtungen ihre Patienten ins Ambulant Betreute Wohnen entlassen und stat. Plätze abgebaut werden; Ambulante Hilfen sind gut, es gibt ausreichend Anbieter, viele Menschen könnten selbständig leben mit Unterstützung; Stat. Einrichtungen bauen Plätze ab, das amb. Hilfesystem ist ausgeweitet worden; a) Stand der gegenwärtigen Diskussion um ambulante Wohnformen b) Erwartete LWL- Strategien mit Blick auf Abschluss von Zielvereinbarungen (Frage: teilweise doch billiger als ambulant mit einer hohen Anzahl von Fachleistungsstunden pro Woche?); Ich habe angenommen, dass bei steigenden Fallzahlen in der ambulanten Arbeit e Plätze abgebaut werden. Es gibt aber auch das Problem, dass e Plätze einfach in ambulante umfunktioniert werden, ohne das sich an der Situation der Betroffenen was ändert; Mit einer Zunahme er Hilfen für Menschen mit längerfristiger Suchterkrankung habe ich nicht gerechnet, auch wenn die en Hilfebedarfe in einem städtischen Ballungsgebiet hoch sind. Beim Ausbau des ambulanten Betreuten Wohnens gibt es in Bielefeld spezifische Hilfen für suchtkranke Menschen, die auf den Hilfebedarf der Zielgruppe ausgerichtet sind; Wenn der Gedanke "ambulant vor " ernst genommen würde, müsste ein höherer Rückgang zu verzeichnen sein; Kleine Zielgruppe, die ohnehin prinzipiell für ambulantes Betreutes Wohnen Voraussetzungen mitbringt; Der allgemeine Trend lautet eher "ambulant vor "; Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Der leichte Rückgang im en Bereich hat meines Erachtens nicht ursächlich etwas mit der zunehmenden Ambulantisierung zu tun, sondern erklärt sich eher dadurch, dass Bethel als größter Träger Rückführungen in die Heimatregionen macht und sich in Bielefeld dadurch verkleinert; Ich bin von einem insgesamt größeren Bedarf für ambulante und e Angebote ausgegangen

18 6 5Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderung an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure in Bielefeld konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 26 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 13, dass sich die Möglichkeiten in Bielefeld seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0 % der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Bielefeld die folgenden Begründungen: Es gibt mehr Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen; Vor allem durch die Einführung der HPK und der damit verbundenen Absprachen; Durch die Einführung der personenzentrierten integrierten Hilfeplanung (im Rahmen des TAB-Projektes) weitgehend unabhängig von den Hilfeplanungsinstrumenten des LWL unter Vorsitz und Geschäftsführung der Funktionalen Hilfeplankonferenz durch die Stadt Bielefeld hat sich die Möglichkeit eines integrierten Gesamtkonzeptes für die Einzelfallhilfen für psychisch und suchtkranke Menschen verbessert; Wir erwarten die regionale Planungskonferenz mit Spannung; Die Vernetzung im Rahmen Gemeinwesen und anderer Leistungserbringer muss noch besser berücksichtigt werden. In Bielefeld meinen elf der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Die Rückmeldungen (weniger) Betroffener halten sich die Waage; Auch vor 2003 bestand ein gutes Angebot. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen zwei der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Eher verschlechtert, Entscheidungsverlagerung zu sehr auf Anbieter und "Spezialisten" ausgelegt, z. B. ASD weitgehend unbeteiligt (Kapazitätsproblem), im Einzelfall fehlen Rückmeldungen des LWL an die örtliche Sozialarbeit bei vorzeitigen Betreuungsabbrüchen oder der Notwendigkeit aufsuchender Sozialarbeit durch die Kommune;

19 Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für Bielefeld wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Der Behindertenhilfeplan in Bielefeld von 1993 ist in den Teilbereichen bisher weiter bearbeitet worden und hat seinen Niederschlag auch in Arbeitsgruppen und Gesprächsforen gefunden; Barrierefreie Stadtgestaltung - Freizeithilfen - Beratungsstellen - Kita-Versorgung - Partizipation; a) Grundlage eines Austauschs über qualifizierte Bedarfsplanungen b) führt zur Regionalplanungskonferenz c) führt zu Platzabbau - Zusammenarbeit Stadt/LWL - Gremienarbeit - Entwicklung komplementärer Angebote; Bedarfserhebung und Qualitätssicherung; Bielefelder Behindertenplan; ÖPNV - Stadtgestaltung - Barrierefreie Wohnungen; Der Kunde gestaltet seinen Hilfebedarf selbst. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Aufbau "Pension Plus"; Platzabbau - Regionalplanungskonferenz - Zusammenarbeit Stadt/LWL - Gremienarbeit - Entwicklung komplementärer Angebote Bedarfserhebung und Qualitätssicherung Allg. Planung über den Psychiatriebeirat Umsetzung von Konzepten zum Gemeindepsychiatrischen Verbund zur Basisversorgung CMA, integrierte Hilfen für Sucht- und Drogenabhängige, zu Kontaktstellen Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium in Bielefeld gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus Bielefeld wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Fachkonferenz Behindertenhilfe Stadt Bielefeld, Beirat für Behindertenfragen mit div. Arbeitskreisen; Arbeitskreis ambulante Dienste - AK Eingliederungshilfe Regionalplanungskonferenz; Der Beirat für Behindertenfragen der Stadt Bielefeld ist das Planungsgremium für Menschen mit geistiger, körperlicher bzw. Mehrfachbehinderung (2x); Beirat für Behindertenfragen und die entsprechenden Unterarbeitsgruppen; Beirat für Behindertenfragen, Fachkongress Behindertenhilfe;

20 Hilfeplanverfahren; Funktionale Hilfeplankonferenz; Clearingstelle, Behindertenbeirat (2x); Qualitätszirkel Hilfeplan; Steuerungsgruppe Behindertenhilfe Behindertenbeirat; Behindertenbeirat, Behindertenkoordinator Arbeitskreise; Beirat für Behindertenfragen mit angeschlossenen Arbeitskreisen; individuelle Bedarfserhebung und Hilfeplanverfahren. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Kita-Versorgung - ÖPNV Beratungsangebote; Austausch und Information der Leistungsanbieter in Bielefeld; Bedarfsspezifisch; Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen - Vernetzung - Sicherstellung von Krisenintervention; Partizipationsmodelle - barrierefreie Stadtgestaltung - Kita-Versorgung - ÖPNV - Beratungsangebote - Umsetzungsbegleitung der Zielsetzungen des Behindertenhilfeplanes für zehn öffentliche Teilbereiche der Behindertenhilfe - Vom Sozial- und Gesundheitsausschuss in 2007 beschlossene Ziele im Rahmen des Konzeptes "Behindertengerechtes Bielefeld" zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bielefeld in den nächsten Jahren; Erfassung: Migranten mit Behinderung; Standards ÖPNV - Barrierefreie Stadtgestaltung; Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Qualitätszirkel Hilfeplan (2x); Psychiatriebeirat (5x); Psychiatriebeirat auch als Funktionale Hilfeplankonferenz teilweise der GPV; Psychiatriebeirat (auch in der Funktion der Regionalplanungskonferenz) - Gemeindepsychiatrischer Verbund - AG Eingliederungshilfe der PSAG Plattform (2x); individuelle Bedarfserhebung und Hilfeplanverfahren (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Sozialpsychiatrische Basisversorgung für psychisch und suchtkranke Menschen - Ziele zur Umsetzung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes - Ziele für das Gesamtkonzept Suchthilfe insbesondere für CMA und integrierte Hilfen für Drogenabhängige und für eine Kontaktstelle; Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Beschäftigung, Arbeit und Freizeit; Bedarfsspezifisch; Projekt: Teilhabe an Arbeit + Beschäftigung der APK GPV Qualitätszirkel zur Schulung von Hilfeplanern; Vernetzung verschiedener Angebote. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und - entscheidungen mit den Akteuren in der Stadt Bielefeld (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für Bielefeld konnte ein Mittelwert von 3 (n=14) errechnet werden

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